8.8.2010

Kein Fahrrad ohne “Lichtmaschine”

Ich habe mich vorhin durch einige Fahrradkataloge geklickt. Interessant zu sehen, wie wenige Räder so angeboten werden, dass sie bei Lieferung verkehrssicher sind.

Offenbar gibt es zum Beispiel eine große Scheu, fabrikseitig eine Beleuchtung zu installieren, welche von einem Dynamo mit Strom versorgt wird. Ist ja auch klar, warum. Dynamos bremsen dich aus und funktionieren nicht gescheit. Das war zu den Zeiten so, als ich Fahrrad gefahren bin. Und es dürfte auch heute so sein. Offenbar haben Krokodile und Dynamos eines gemeinsam; sie sind von der Evoulution weitgehend unbeeindruckt.

So wie bedrohte Tierarten geschützt sind, scheint sich auch der Gesetzgeber dem Dynamo verpflichtet zu fühlen. Auch im Zeitalter von sparsamen, aber superhellen Leuchtmitteln und Hochleistungsakkus schreibt er vor:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).

Eine Konzession an die Moderne gibt es aber doch:

Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung).

Ganz besonders wichtig: Die Systeme müssen redundant ausgelegt sein. O-Ton Gesetzgeber:

Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

Ohne Dynamo geht es also gar nicht.

Was wiederum nur die halbe Wahrheit ist. Denn keine Vorschrift ohne Ausnahme. Diese Ausnahme betrifft Rennräder, die weniger als 11 Kilogramm wiegen. Diese Räder dürfen erstaunlicherweise mit Batterie beleuchtet werden.

Die falsche Beleuchtung am Fahrrad kann sogar teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I zeigt. Zwei Radfahrer waren im Dunkeln kollidiert. Der eine hatte gar kein Licht am Rad, trug aber eine batteriegetriebene Stirnlampe am Helm. Der andere hatte ein elektrisches Licht auf den Fahrradlenker gesteckt, das nach den Feststellungen des Gerichts nicht mehr mit voller Kraft leuchtete.

Der Helmträger mit der Stirnlampe verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Bekommen hat er nur die Hälfte. Seine eigene Lampe, befand das Gericht, sei möglicherweise nicht richtig zu sehen gewesen. Es könne ja sein, dass der Kläger den Kopf gebeugt hat.

Maßgebend für das Halbe-Halbe war aber auch der schlichte Umstand, dass die Beleuchtung des Klägers einfach nicht den Vorschriften entsprach (siehe oben). Das Landgericht stellt hierzu fest, die Dynamopflicht sei heute allgemein wohl nicht mehr bekannt.

Wer als Radfahrer trotzdem auf die Vorschriften pfeift, kommt übrigens erstaunlich preiswert weg. Jede Lichtsünde kostet zehn Euro Verwarnungsgeld und bringt keine Punkte.

90 Kommentare zu “Kein Fahrrad ohne “Lichtmaschine””

  1. Silece meint: (8.8.2010 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Inzwischen gibts aber auch Nabendynamos, die bremsen kaum. Da hat man dann nur mehr das Problem mit den abgerissenen Leitungsdrähtchen.

  2. Thomas meint: (8.8.2010 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Moderne Nabendynamos funktionieren super, sind aber sehr teuer (und recht schwer). Das Problem liegt hier eher bei den SCheinwerfern, deren Entwicklung durch die StVZO massiv eingeschränkt ist. Mehr hier: http://fahrradzukunft.de/5/

  3. DK meint: (8.8.2010 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Was die Evolutionsresistenz des Dynamo angeht muss ich energisch widersprechen :-) Es gibt Nabendynamos, hat jedes neue Rad ab Mittelklasse, spürt man gar nicht beim fahren (darum schalt ich das Licht einfach nicht mehr ab). Herrliche Erfindung :-) sehr zu empfehlen.

    David

  4. earli meint: (8.8.2010 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Werden Fahrräder nicht vom TÜV geprüft, um verkauft werden zu dürfen?

    Wenn dem so ist, sollte man nicht den TÜV belangen? (Der kommt seinen Aufgaben eh schon lange nicht mehr nach, PayPal und Internet Explorer gelten als sicher.)

  5. Martin meint: (8.8.2010 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Ich fahre seit Jahren ein Rad mit Nabendynamo und Sensor, der meine Beleuchtung automatisch ein- und ausschaltet … ist das nicht längst Standard?

  6. Mark meint: (8.8.2010 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Also ich fahre seit knapp 10 Jahren nur noch mit batteriebetriebenden Licht, auch an Verkehrskontrollen vorbei ;) Die Polizisten jedenfalls scheinen nichts dagegen zu haben.
    Aber sone Kopflampe halte ich auch nicht für ausreichend.

  7. gant meint: (8.8.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Warum wurde die Vorschrift nicht modernisiert und auf's Wesentliche gestutzt? Spannung und Leistung festzulegen ist doch zweckfremd. Statt dessen müssen Grenzen für Öffnungswinkel und Helligkeiten definiert werden.

  8. Karpatenhund meint: (8.8.2010 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Nabendynamo nutze ich auch. Zusammen mit LED-Beleuchtung vorne und hinten und Lichtsensor. Bei meinen alten Rädern waren sowohl der Dynamo also auch die Lampe ziemlich anfällig. Entweder brannte die Lampe irgendwann im unpassensten Momant durch, der Dynamo funktionierte nicht bei Regen, er war nicht richtig eingestellt… Ziemlich nervig. Das hat sich jetzt zum Glück erledigt.

  9. Ben (d.U.) meint: (8.8.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Als ich mein Fahrrad gekauft habe, standen zwei Dinge bei mir ganz oben: Eine wirklich gute Lichtversorgung, ohne Probleme, und gute Bremsen.

    Ich hatte so vor 20 Jahren nur Ärger mit der Beleuchtung, Probleme bei Nässe sowieso, aber jetzt ist das perfekt. Ein Nabendynamo ist definitiv ein extremer Technologiesprung. Wenn man das noch mit einer guten Lampe (z.B. die aktuellen Lumotec-LED-Leuchten) kombiniert, Kondensatoren hat, und bei der Verkabelung nicht spart, dann gibt es keine Probleme mehr. Dann leuchten die Lampen sogar noch im Stand mehrere Minuten.

    Als Bremsen sind übrigens normale hydraulische Felgenbremsen eine ziemlich gute Sache, einfach weil sie deutlich weniger Ärger machen, wenn das Rad mal ein bisschen verzogen ist.

  10. Mugros meint: (8.8.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Das einzige, was unbeeindruckt von der Evolution ist, sind die Gesetze dazu.
    Und wenn man nur Baumarktschrott kauft, muss man sich wundern, dass ein 08/15-Chinadynamo dranhängt…

  11. Ben (d.U.) meint: (8.8.2010 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, die einzige Sorge ist, dass meine Beleuchtung vielleicht doch heller sein könnte, als erlaubt. Die Polizei macht da aber niemals Ärger, nur manchmal (so einmal im Monat) werde ich von Passanten angepflaumt, wenn ich gerade mit dem Fahrrad einen Hubbel hochfahre oder so – dann blendet das Licht einige Leute für einen Moment so stark, dass sie ziemlich motzen.

  12. Ben meint: (8.8.2010 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Meine Mutter hat mir immer verboten mit Dynamo zu fahren, weil man unsichtbar ist, sobald man steht… Ich halte mich lieber an ihre Vorschrift.

  13. Dem ich mein mich meint: (8.8.2010 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    @gant: Weil Politiker und Juristen nicht mit dem Fahrrad fahren. Dass Doping-Mafia es geschafft hat, ihre Räder von der Lichtmaschinenpflicht zu befreien, bestätigt den Eindruck von Lobbyismus im Gesetzkatalog.

    Übrigens fährt etwa jeder 30. PKW mit kaputten Scheinwerfern durch die Gegend. Wäre PKW-Beleuchtung so wartungsintensiv wie die eines Fahrrads wäre es vermutlich jeder zweite.

  14. Scorpion meint: (8.8.2010 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Rennräder unter 11kg sind keine Fahrräder sondern Sportgeräte daher die Ausnahme von der Regel. Zumindest wahr das vor 10 Jahren noch so als ich aktiv Radtourenfahrten gefahren bin.

    Letztens hatte man mir gesagt das meine 25 Watt Glühbirne im Fahrrad nicht legal wäre da, da eine Obergrenze existiere. Scheint ja nicht so zu sein wenn ich mir das so durchlese. Ich bau mir dann mal einen Xenon Brenner ans Bike ;)

  15. Tante Jay meint: (8.8.2010 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    @gant: Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber wenigstens EINMAL was spannendes machen soll. Und dann macht er watt er will *g*

  16. az meint: (8.8.2010 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Ich fahre seit Jahren mit batteriebetriebener LED-Beleuchtung hinten und vorne, super Ausleuchtung, kein entgegenkommender wird geblendet. Und so gut wie jedes Dynamo-Rad das mir entgegenkommt ist entweder sehr schwachbrünstig auf der Birne, ganz ohne Licht oder blendet mich, da der Besitzer nicht so aussieht als wüsste er, dass man den Scheinwerfer auch verstellen kann…

  17. Jo meint: (8.8.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @Scorpion: Erforderlich ist das "Z" auf dem Gerät, das die Straßenverkehrszulassung der Lampe garantiert.

    Die Gesetzeslage ist hier leider wirklich nicht mehr aktuell. Moderne Batterielampen haben keine anfälligen Kabel, sind auch im Stand zu sehen (und zwar nicht nur ein paar Sekunden wie bei Standlicht-Dynamos), halten ewig (B&M Ixon IQ >4h im Ufo-Lookalike-Modus, bis 20h im auch StVZO-konformen Energiesparmodus), sind insgesamt eine ausgereifte Technik. Ich darf aber keine an meinem Stadtrad (Wert ~100 Euro – da lohnt keine Investition in ne Lichtanlage) anbringen, sondern muss mit dem dort vorhandenen mittelmiesen Dynamoscheinwerfer Vorlieb nehmen.

    Zudem ist "Rennrad" ein völlig schwammiger Begriff. Was gemeint ist, wird nirgends in der StVZO erklärt. Was sind die Kriterien? Nur das Gewicht? Der Bügellenker? Die UCI-Vorgaben (und brauche ich bei nem Rad unter 6,8kg dann wieder nen Dynamo)?

    Von den sonstigen Unmöglichkeiten (Speichenreflektoren, die nicht an Messerspeichen halten würden / Rennradpedale mit Reflektoren / …) mal ganz zu schweigen.

    Ich fahre im Dunklen mit meinem Rennrad herum wie der Weihnachtsbaum von New York. Überall Reflektoren, ein gut sichtbares Rücklicht und ne taghell ausleuchtende Batterielampe. Es ist für einen anderen Verkehrsteilnehmer quasi unmöglich, mich zu spät zu bemerken. Trotzdem erfülle ich nicht im Geringsten die gesetzlichen Beleuchtungsanforderungen, im Gegensatz zu anderen Radlern mit einem 25 Jahre alten Seitenläuferdynamo, der bei jedem Tritt einmal kurz ein klägliches Flimmern im Scheinwerfer auslöst. Hier könnte man sich ruhig mal der Realität anpassen.

  18. gant meint: (8.8.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @Tante Jay:

    "Ihr da Ohm macht Watt ihr Volt!" ;)

  19. Dirk meint: (8.8.2010 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Die Ausnahme für Rennräder finde ich doch äußerst sinnvoll. Erstens, weil doch wohl die allerwenigsten Rennrad bei Dunkelheit fahren und zweitens weil ich mir doch kein besonders reibungsarmes Rennrad kaufe um dann am Ende einen Dynamo ranzuschnallen (den ich auch nicht einfach abnehmen kann wie ein Batterielicht).

  20. Felix meint: (8.8.2010 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @Scorpion:
    Mach doch, Du wärst nicht der erste mit Xenonlampe am Rad. Gibt's sogar von deutschen Herstellern mit Zulassung für's Rad (natürlich nur Rennrad unter 11kilo oder als Zusatzbeleuchtung …): Busch und Müller Big Bang. Allerdings ziemlich teuer und auch nicht heller als richtig gute LED Lampen.

  21. Ben meint: (8.8.2010 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter – sie sprechen mir aus dem Herzen! In der Tat lästere ich nahezu wortgleich über das Problem Licht am Fahrrad. Wir sind zwar im 21. Jahrhundert: aber Dynamos am Fahrrad ist immer noch wie im 19. Jahrhundert.

    Die heutigen Nabendynamos sind eine feine Sache. Für Alltagsräder. Und wenn man sowieso ein neues, 75€-Laufrad braucht. Oder wenn dieses von Anfang mit dabei war. Und wenn man eben bereit ist, während der 95% Nutzungszeit am Tag die (je nach Modell stark unterschiedliche) Leerlauf-Verlustleistung für den 5% Einsatz bei der Nacht mit zu strampeln. Also letztendlich auch kompromißbehaftet.

    Die klassischen Schleifdynamos: Erklär' mir mal jemand wie das je hätte funktionieren sollen. Laut. Bremst besser wie die Betriebsbremse. Geht ständig kaputt. Dafür billig.

    Nette Alternative noch: Speichendynamos. Die Erfahrungen zeigt: Halten nicht sonderlich lange.

    Und dann die 'illegalen' Batteriellösungen. Batterie ist eh immer leer, wenn man sie braucht. Dann vergisst man die guten Stück. Muss sie immer abclipsen sonst machen sie sich selbständig. Und die Lichtqualität der LED Lampen: Naja!

    Also mit Nabendynamo ist sicher viele besser geworden. Aber das 21. Jahrundert haben wir in der mobilen Beleuchtungstechnologie noch nicht wirklich erreicht.

  22. Randgruppenmitglied meint: (8.8.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Wo steht denn da 'Dynamo' im Gesetz? Da steht 'Lichtmaschine'. Wie der Strom erzeugt werden soll, kann ich dem Gesetz nicht wirklich entnehmen.

  23. prior meint: (8.8.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @Ben: ohne licht ist man sogar unsichtbar, wenn man fährt. sind dann die typischen radfahrer, die ohne licht fahren und dann rumflennen, wenn sie überfahren werden im dunkeln. viel spaß beim kampf fahrrad gegen LKW.

  24. Hambarger Jung meint: (8.8.2010 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    OK: Das Gesetz müsste mal etwas aktualisiert werden (wie so viele sinnfreie Gesetzestexte…).

    Mein Mitleid mit Leuten, die ohne Licht fahren und verurteilt werden (inkl. "Kopflampen" für 3€ vom E-Versand) liegt bei: 0

    Es ist echt arschgefährlich, wenn einem solche Leute nachts (und bitte wenns irgend geht auf der falschen Seite, mit Kopfhören und in Schwarz bis Dunkelbraun) engegenkommen. Und auch eine Rad-Rad-kollision kann jemand monatelang außer Gefecht setzten…

    Doormannsweg Hamburg fällt mir da als erstes ein.

    Wenn man auf einen Dynamobremser verzichtet, sollte man halt die 50-80 Euro für eine ORDENTLICHE Lampe ausgeben.

    LED, nicht Hallogen, sonst sind die Batterien nach 2-3h leer, und man gehört regelmässig in die obige Kategorie. Gleiches gilt für "blinkenden Müll", wie ihn Fahrradkuriere gern verwenden. Was an derartiger Risikofreude "cool" cooler ist, als sagen wir mal "besoffen autofahren" habe ich nie verstanden..

    Reserveakkus unauffällig unter den Sattel geklebt o.ä. sind sicher auch eine gute Idee.

  25. Joe meint: (8.8.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Die Ausnahme für Rennräder unter 11 kg hat sich seinerzeit ein bayrischer Politiker für sich selbst in die StVZO zimmern lassen. Da braucht man gar nicht lange nach Erklärungen zu suchen, Occams Rasiermesser genügt.

    Ansonsten sind Zusammenstöße zwischen Radfahrern relativ leicht zu vermeiden, indem selbige einfach nicht auf ungeeigneten, abgedunkelten Wegelchen herumfahren (auch Radwegelchen genannt).

    Da die zugehörigen nicht retroreflektierenden Vorschriftszeichen (Zeichen 237, 240, 241) bei vorgeschriftsmäßiger Fahrradbeleuchtung eh nicht zu sehen sind, sobald es dunkel ist, kann man davon ausgehenn, daß die entsprechenden Anordnungen eh nur bei Tag gültig sind.

    Oder man betrachtet wie viele andere Radfahrer als Fußgänger mit Gehhilfe. Die sind zu 95 % innerorts unterwegs und ebenso unbeleuchtet.

  26. DetlevT meint: (8.8.2010 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Eine gewisse Evolution sehe ich schon. Früher stand sogar im Gesetz "deren Nennleistung 3 W beträgt". Mehr war nicht erlaubt. Reiner Batteriebetrieb auch nicht.
    So wie jetzt einen Dynamo als Fallbacklösung vorzuschreiben finde ich allerdings nicht falsch. Denn Batterien/Akkus können ja auch einmal leer sein. Schlimmstenfalls schleppt man halt 200g unnützes Gewicht mit.

  27. seneca meint: (8.8.2010 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Ohne Licht und Reflektoren leben Radfahrer recht gefährlich.

    Vor einigen Jahren hätte ich als Autofahrer bei Nacht auf einer Landstraße in einer Rechtskurve beinahe zwei Radfahrer angefahren.
    Ich habe erst sehr spät im Licht meiner Scheinwerfer gesehen, Glücklicherweise nicht zu spät.

    Die beiden hatten weder Reflektoren noch (funktionierendes) Licht und obendrauf auch noch dunkle Kleidung an.

    Daher bin ich jeden Radler dankbar, dessen Beleuchtung leuchtet, wie auch immer sie funktioniert.

  28. papierbox meint: (8.8.2010 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    in der realität gibt es doch dieses problem nicht. die polizei hat mich zwar schon öfters angehalten, aber solange man lampe hat die funktioniert gibt es niemanden der meckert. auch bei batterielampen nicht. vermutlich gibt es da aber auch regionale unterschiede.

    so ein nabendynamo ist definitiv schon eine praktische sache. ich hab an meinem zweitfahrrad auch sowas dran, bei meinem arbeitsgerät (täglich mind. 6h auf dem fahrrad) tut aber auch ne ordentliche batterielampe.
    so ein nabendynamo wiegt ja leider mehr und die reibung ist doch größer als man es haben will. das hat mir an den speichendynamos eigentlich besser gefallen, da man sie mechanisch vom rad trennen konnte.

    es kann übrigens auch probleme mit einer zu hellen lampe geben. ich bin mal mit einer lupine wilma 10 (etwa 600€) aus dem gelände durch die stadt gefahren. da gab es ebenso sehr unfreundliche worte seitens der polizei.

  29. Andreas meint: (8.8.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Als ich neulich mal mit Polizisten zu tun hatte, fanden die meine Reelights außerordentlich interessant und lobenswert. Und die funktionieren ganz ohne Dynmao oder Batterien. Induktion ist das Zauberwort. Zum gesehen werden – und zu nichts anderem benötigt man Licht am Rad – sind die bestens geeignet.

  30. Christoph meint: (8.8.2010 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur aus persoenlicher Erfahrung die Sigma Evo empfehlen. Ich habe mir diese damals im Verbund mit einer Evo X geholt, letztere hat AFAIK keine STVO Zulassung. Die Evo hat eine Lichtleistung von ca. 20 Lux, und einen guten Abstrahlwinkel, die Evo X hat eine Leistung von ca. 60 Lux, und ebenfalls einen guten, aber anders ausgerichteten Abstrahlwinkel. Wenn man ausschliesslich die Evo betreibt wird die Akkuleistung mit ca. 16h angegeben, das kann ich auch bestaetigen.

    Ein Bekannter hat eine Busch & Mueller Lampe (wobei ich nicht mehr weiss welche), ist mit dieser auch sehr zufrieden. Diese scheinen also auch zu empfehlen zu sein.

  31. Recht§§taat meint: (8.8.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Bemerkenswert finde ich, dass in dem Urteil des Landgerichts Münchens an keiner Stelle erwähnt wird, dass einer der Radfahrer in der falschen Richtung auf dem Radweg unterwegs war. Dies war die eigentliche Unfallursache. Die schlechte Beleuchtung beider Räder hat dazu nur beigetragen. Ich begegne hier fast täglich Fahrradfahrern, die auf der falschen Seite unterwegs sind und auch noch impertinent darauf beharren, dass ihnen die Entgegenkommenden ausweichen. Irgendwann allerdings löst sich das Problem ganz von selbst, wenn ein abbiegender LKW-Fahrer sich auf den von links kommenden Verkehr konzentriert.

  32. danebod meint: (8.8.2010 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Wer soviel High-Tech-Sachkenntnis hat, dass er Nabendynamos und Batterieleuchten installieren, konfigurieren und benutzen kann, ist schwer pädokriminell! Wir brauchen Stoppschilder!

    Denkt denn niemand an die Kinder? Und ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?

  33. T meint: (8.8.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Die allermeisten Unfälle im Straßenverkehr passieren, weil mit der Gefährdung nicht gerechnet wurde. Das altbekannte "man fährt niemanden um, den man sieht". Empfehlenswerte Videos z.B. auf http://www.dothetest.co.uk/basketball.html

    Da nutzt ein 10x helleres Licht eben nicht 10x soviel – vom Auto sehe ich auch einen kleinen rot blinkenden Lichtpunkt vor mir – wenn ich Fahrradfahrer nachts auf der Straße gewöhnt bin und auf solche Details achte. Wenn ich rechts abbiege und den Radfahrer auf dem parallel laufenden Radweg umfahre, dann habe ich nicht nach rechts geschaut. Schaue ich nach rechts, so sehe ich auch einen kleinen schaukelnden LED-Lichtpunkt.

    Andersherum bin ich natürlich auch schon unbeleuchtet Fahrrad gefahren. Licht kaputt, geklaut, vergessen, fremdes Fahrrad – wenn ich mir dabei der Tatsache bewusst bin, dass ich möglicherweise nicht gesehen werde, dann ist dies auch nicht furchtbar gefährlich – nur verdammt anstrengend. An jeder kleinen Kreuzung bremsbereit fahren, auf entgegenkommende Radfahrer achten und ausweichbereit bleiben, Vorsicht bei uneinsichtigen Kurven … das Problem ist halt, dass die Mehrheit der Geisterfahrer nicht soweit denkt und fährt wie am Tage. In Ländern wie D, in denen normalerweise nicht irgendwelche unbeleuchteten Dinge auf der Straße umherwandeln, ist das dann gefährlich.

    Und zum Thema: Das Interesse der StVO muss es doch sein, Fahrräder nur mit ausreichender Beleuchtung auf die Straße zu lassen. Also, sofern statistisch gerechtfertigt, eine Art Mindestleuchtstärke und -winkel vorzuschreiben. Eine Leitung in Glühlampenwatt zu fordern (müssten die nicht ab 2012 sowieso durch Sparlampen ersetzt werden?!?) ist heute also Blödsinn. Ausfallsicherheit als Argument für Pflichtdynamo fällt nach unser aller Erfahrung als Argument ebenso flach. Zusätzlich halten aktuelle LED-Lampen locker 50-100 Stunden mit einer Ladung Batterie durch, zur Neige gehende Batterien kündigen sich dann schon lang im Voraus an.

    Zumindest bei uns in der Gegend verhält sich die Polizei da tatsächlich entsprechend realitätsnah – Hauptsache es leuchtet vorn und hinten.

    Und nochmal ein Themenwechsel: Vergesst nie, wie subjektiv wir Sicherheit wahrnehmen. In London würden die meisten nie ohne Sicherheitsweste fahren, haben aber überhaupt keine Probleme mit daran angesteckten Blinkelämpchen …

  34. girton meint: (8.8.2010 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Ben: bei neuen Rädern gibt es Standlicht in Kombination zum Dynamo zu einem sehr geringen Aufpreis.

  35. Jebenaya meint: (8.8.2010 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Was soll die Unterhaltung über Leuchtstärke, Abstrahlverhalten und der ganze Pipapo, wenn das Übel nicht an der Wurzel gepackt wird?
    Muss denn erst der Gesetzgeber kommen und jede selbsverständlichkeit bis ins allerkleinste reglementieren?

    Wer verkauft denn Räder ohne Beleuchtung an Erwachsene und Kinder?
    Wer steht denn mit den Sprösslingen im Laden und kauft solchen Rotz?
    Wer stellt solchen Scheiss überhaupt her?
    Wer stellt denn seinen Schlitten (frisch geTÜVt) in die Garage, schwingt sich aufs edle Designerrad ohne Beleuchtung in den Biergarten um dann mit ~1 promille heimzuschlängeln?

    Ich lebe in einem kleinen Dörfchen nebst Biergarten und dort siehst Du sogar die Ortsansässige Prominenz am Wochenende auf edlen Rädern (nur halt ohne jegliche Beleuchtung) nebst Familie die nächtliche Strasse unsicher machen.

    Vorbildfunktion – Null
    Darauf angesprochen – müdes Lächeln
    Reaktion Ortsansässiger Mitbürger – Ist doch nicht so schlimm.

    Aber nimm so einen mal auf die Haube nachts um 22:30…… dann sinds wieder die ach so bösen Autofahrer :)

  36. Karpatenhund meint: (8.8.2010 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @T: Natürlich ist "ohne Licht fahren" verdammt gefährlich – da kann man sich noch so toll verhalten. Der Punkt ist: Die anderen Verkehrsteilnehmer sehen einen im Dunkeln nicht, auch wenn sie sich an die Vorschriften halten. Da muss nur mal jemand aus einer Einfahrt herauskommen, in eine Einfahrt einbiegen oder ähnliches. "Bremsbereit" zu bleiben mag die Gefahr etwas verringern; Das ändert nichts daran, dass man sich massiven Risiken aussetzt. Im schlimmsten Fall ist der andere Verkehrsteilnehmer dann ein verkehrssicher fahrender Radfahrer, der gegen einen stößt und so unglücklich fällt, dass er sich schwerwiegende Verletzungen zuzieht.

    Katastrophal ist so ein Verhalten auch, weil man sich nicht auf das verkehrsgerechte Verhalten anderer verlassen kann. Wenn es dumm läuft, kommt einem ein anderer Radfahrer ohne Licht entgegen…

  37. kurtiklaas meint: (8.8.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nun gaaanz viele Kommentare gelesen und offenbar sind sich alle einig. Dieses Gesetz sollte dringend reformiert werden.
    Nun mal eine ganz naive Frage an die versammelten Rechtsgelehrten hier: Wieso wird es nicht gemacht? Wer ist dafür zuständig, wo muß wer wie angestossen werden, damit ein Gesetz reformiert wird?
    Offenbar ist dieses Gesetz ja nicht das einzige Reformbedürftige. Also warum gibt es keine Kommission, die peu a peu alle Gesetze durchgeht und sie anpasst?
    Auch die längste Wanderung beginnt mit dem ersten Schritt und irgenwer könnte da doch mal anfangen.
    Oder gibt's das alles längst und nur wir doofen Bürger bekommen es nicht mit!?

  38. Gerhard meint: (8.8.2010 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat:
    Die meisten Radwege kennen keine solche Unterscheidung. Sie dienen für beide Fahrtrichtungen.

  39. Thomas meint: (8.8.2010 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Mal ne andere Frage, ich habe in Deutschland noch nie ein Fahrrad über 11 kg gesehen, welches keinen Dynamo hatte. Meist sieht man halt den Dynamo nicht, weil er halt in die Narbe des Vorderrads eingebaut ist.

    Seitenläufer gibt es heute nur noch im Billigsegment.

    Vor ein paar Jahren habe ich von einem Projekt gelesen, die ein Fahrrad-Navi entwickelt haben, welches mit Strom aus dem Narbendynamo versorgt werden sollte.

  40. noamik meint: (8.8.2010 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Mal so als dumme Nebenfrage: Warum sollte man nicht Fahrräder ohne Licht verkaufen dürfen. Wenn ich allein an die Auswahl an Seitenläuferdynamos denke (auch hier gibt es besser Leichtlaufmodelle, nur kosten die halt nicht 5€ sondern >25€ das Stück), verschiedene Leuchtmittel (LED, Xenon, Glühbirne uvm.) und deren Anschlussarten denke, ist es durchaus die bessere Wahl das Fahrrad ohne Leuchtmittel zu verkaufen und dann die zu montieren, die der Kunde wünscht.
    Im höheren Preissegment hält man es ja mit den Bremsen genauso. Nur würde da kaum einer ohne losfahren …

    Was allerdings wirklich abgeschafft gehört, ist die Dynamopflicht. Selbst meine Billig-LED-Lampen halten >20h mit einem Batteriesatz durch. Ersatzbatterien führe ich auch immer mit, und das obwohl sich die Erschöpfung der eingebauten Akkus bereits 1-2 h vorher ankündigt. Zum Glück ist man bei der Polizei da um Längen weiter und bemängelt bei Kontrollen batteriegetriebene Beleuchtungen im Allgemeinen nicht.

  41. Inge meint: (8.8.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Laufrad mit Nabendynamo plus heller Halogenbirne mit Kondensatorrücklicht kostet höchstens 80 Euro und funktioniert super.

  42. mir meint: (8.8.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Irgendwo fehlt in der Diskussion der entscheidende Punkt: Das Aufstecklicht des Beklagten leuchtete nur noch mit verminderter Kraft. Und das dürfte der entscheidende Punkt sein, nicht daß lediglich keine Dynamos vorhanden waren.

    Was im Urteil wohl nicht zur Sprache kam: Stirnlampen sind schon deswegen als Beleuchtung ungeeignet, weil die Lampe dann nicht in der vorgeschriebenen Höhe angebracht, sondern exakt in Kopfhöhe. Das macht es aber unmöglich, die Entfernung des sich nähernden Radlers abzuschätzen.

    Im übrigen fahre ich selber seit 2005 mit Nabendynamo. Die Dinger sind absolut praktisch, laufen leicht, sind zuverlässig und inzwischen auch zu angenehmen Preisen zu haben. Zusammen mit z.B: einem "IQ Fly" als Vorderlicht von Busch und Müller hat man endlich ein brauchbares Licht, mit dem man auch einen Feldweg voller Schlaglöcher gefahrlos befahren kann.

  43. Tichondrius meint: (8.8.2010 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @Gerhard: Sobald es zwei sind, ist die Unterscheidung doch gegeben?

  44. chi meint: (8.8.2010 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mich den vielen Vorrednern nur anschließen: Nabendynamo, Diodenrücklicht, am besten noch ein moderner Diodenscheinwerfer (bei Geldsorgen eben Halogen) – man sieht, wird gesehen und ist obendrein rechtlich auf der sicheren Seite.

    Das Problem sind die Fahrradkäufer, die am liebsten nur 50 Euro ausgeben möchten. Nicht für die Beleuchtung – für das ganze Rad …

  45. MichiK meint: (8.8.2010 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @chi: Also mein Rad hat ca. 50 Euro gekostet, die Bremsen funktionieren, die Klingel ebenso, das Licht auch und alle vorgeschriebenen Reflektoren sind vorhanden. Wo ist das Problem? Es ist über 30 Jahre alt, in gutem Zustand und wird mir vermutlich länger dienen als ein heute neu gekauftes Billigrad.

    Zusätzlich zur dynamogetriebenen Beleuchtung habe ich dann noch ein LED-Stecklicht angebaut, was ich normalerweise verwende. Und wenn das mal ausfallen sollte, z.B. weil die Batterie schwach wird, kann ich immernoch den Dynamo einschalten. Es gibt ja keine Pflicht, den Dynamo auch zu benutzen – er muss lediglich vorhanden sein und funktionieren.

  46. Turtle meint: (8.8.2010 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Ist tatsächlich erstaunlich, dass Fahrräder ohne Dynamo verkauft werden. Als ich mein letztes Fahrrad vor 2,5 Jahren gekauft habe, meinte der Fahrradhändler Nabendynamo und Standlicht hinten sind heute Standard. Ist ja auch sinnvoll, der Dynamo bremst niemanden mehr aus und funktioniert auch bei Regen. Und das Standlicht ist ohne Frage praktisch. Und sooo teuer ist das auch nicht mehr. Jedenfalls nicht teurer als ein gescheites batteriebetriebenes System wo man dann noch die Batterien braucht und regelmäßig wechseln muss.

    Ein Fahrrad ohne ordentliche Beleuchtung sollte man einfach nicht kaufen, das Nachrüsten ist garantiert teurer.

  47. Joe meint: (8.8.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Fahrradfahren ohne Licht ist nicht "verdammt gefährlich". Praktisch hat die gesetzlich zulässige Funzelei keine Auswirkungen. Innerhalb der Kfz-üblichen Lichtflut (110 W) ist sie eh nicht zu sehen.

    Geisterfahren ist auch mit dem Fahrrad besonders gefährlich, was den Gesetzgeber aber nicht davon abhält, es gegentlich mal vorzuschreiben.

    Fahrräder werden nicht als Eigentum geachtet, sondern regelmäßig vergesellschaftet. Eine nennenswerte Ermittlung oder Strafverfolgung findet nicht statt. In sowas investiert niemand Geld, der bei Verstand ist.

  48. Pupsmaus meint: (8.8.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat: Ich halte das für eine Ausrede. Tatsächlich gibt es viele Radwege, die für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind. Natürlich ist es vergleichsweise gefährliche diese zu nutzen, ganz besonders wenn man auf ortsfremde Autofahrer trifft. Das eigentliche Problem ist eher, dass Autofahrer oft nur beim Anfahren kurz nach rechts blicken, dann sekundenlang nach links starren und sobald es da frei ist, einfach losfahren, ohne zu bedenken, dass in der Zwischenzeit längt jemand von rechts gekommen sein kann. Optimalerweise wird dann noch nebenbei telefoniert, was man hinterher einfach leugnen kann.

  49. Recht§§taat meint: (8.8.2010 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @Gerhard: Ich kenne den bidirektionalen Radweg nur als die absolute Ausnahme. Außerdem muss er dann breit genug sein, damit ein Ausweichen möglich wird. Und selbstverständlich sollten Radfahrer auf solchen Wegen rechts fahren, jedenfalls so lange sie nicht überholen oder Hindernissen auf der Fahrbahn ausweichen. Unter solchen Voraussetzungen hätte der im Münchner Urteil behandelte Vorfall eigentlich nicht passieren dürfen. Es bleibt also dabei: Einer der beiden Fahrer war auf der falschen Seite, ohne dass dies im Urteil berücksichtigt wurde.

  50. Daniello meint: (8.8.2010 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Zur obigen Diskussion, Situation in München: Bei Kontrollen am Tag wird nicht aufs Licht geschaut. In der Nacht genügt eine LED Beleuchtung oder Stirnlampen vollkommen. Wenn man nachts kein Licht hat, muss man 10 Euro bezahlen (finde ich auch völlig in Ordnung). (So gings mir bisher. Kann natürlich sein, dass man mal einen Polizisten erwischt, der es enger sieht.)

  51. Magdeburger meint: (8.8.2010 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Also hier in Magdeburg habe ich es schon mehrfach miterlebt, dass man die 10 Euro wegen zahlen musste, weil man keinen Dynamo sondern nur ein Batteriestecklicht dabei hatte. Was ich auch schon erlebt habe sind die 10 Euro, wenn man am Tag das Aufstecklicht nicht am Fahrrad angebracht hatte. Schön, dass es scheinbar auch andere Städte in Deutschland gibt, wo die Polizisten etwas näher an der Realität operieren.

  52. Recht§§taat meint: (8.8.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @Pupsmaus: Natürlich ist das keine Ausrede für den Auto- oder LKW-Fahrer, aber der auf der falschen Seite fahrende Radfahrer wird vor Gericht in der Regel zumindest eine Mitschuld zugewiesen bekommen, die bei der Ermittlung der Höhe von Schmerzensgeld und Entschädigung eine entscheidende Rolle spielt. Es empfiehlt sich also unidirektionale Radwege so zu nutzen wie es vorgesehen ist und sich nicht auf die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu verlassen.

  53. Joe meint: (8.8.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat: Es empfiehlt sich, unidirektionale Radwege, auf denen regelmäßig Geisterfahrer unterwegs sind gar nicht zu nutzen, weil diese Verstöße von der Ordnungsmacht_nie_ geahndet werden.

    Wenn das dann bedeutet, daß man das Auto nehmen muß, dann ist das eben so. Wenn es dann wegen eines Geisterfahrers kracht, liegt man zumindest nicht selbst im Krankenhaus.

  54. Kai meint: (8.8.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Diese Regelung führt dann gelegentlich auch dazu das selbst die Ordnungshüter sie nicht kennen. Gerade in Chemnitz passiert. Da muss jetzt die Fahrradstaffel des Ordnungsamtes ihre 1000€-Räder nachrüsten weil die keinen Dynamo hatten: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/7440185.php

  55. kwoid meint: (8.8.2010 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bei der Critical Mass in Nürnberg folgende Erfahrung gemacht. Im Herbst, als es um 18 uhr schon dunkel wurde, hat die Polizei jeden rausgezogen, der nicht mit irgendeinem Licht gefahren ist. Sie hätten das wohl auch für die anderen (mit Akku-Leuchten etc.) machen können, haben wohl keinen Sinn gesehen, die Vorschrift im Wortlaut durchzusetzen. Wenn ich mir heute ein neues Fahrrad kaufen würde: Eines nach dem Baukastenprinzip, das an die Körpergröße und andere Vorlieben angepasst wird. Da kann man problemlos einen Nabendynamo wollen, ohne dass man eine Vorderradfelge übrig hat.

  56. foobarz meint: (8.8.2010 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Die interessante Frage dabei ist aber: Was ist ein bidirektionaler, was ein unidirektionaler Radweg?

    Im Allgemeinen ist ein Radweg mit lustigen blauen Schildern markiert. Üblicherweise nur in Fahrtrichtung der angrenzenden Autospur. Auf der anderen Seite gibt es einen ähnlichen Radweg für die andere Richtung, auf dem andersfarbigen, meist roten Pflaster sind Pfeile und Fahrradsymbole aufgemalt. Soweit die Idealsituation, die ich hier nur an zwei Strassen in der kompletten Stadt jemals gesehen habe, und da auch nur streckenweise.

    Denn meistens wird die Situation durch falsch platzierte Verkehrszeichen, verwirrende Markierungen, hirnrissige Wegführung oder einfach die Unmöglichkeit der Benutzung komplizierter. Die auf der Strasse aufgemalten Pfeile fehlen eigentlich immer. Die Blauen Schilder meistens. Rotes Pflaster gibt es hingegen sehr häufig. Beidseitige Radwege öfter. In welcher Situation ich da wo fahren darf konnten mir oft nichtmal Polizisten, die das kontrollieren wollten richtig beantworten oder begründen, bisher ging das auch nach kurzer Diskussion immer ohne Strafzettel.

    Richtig wirr wird es jedoch bei Beschilderungen, die in "falscher" Richtung den Radweg für Radfahrer sperren. Heisst das jetzt, dass es üblicherweise erlaubt ist, nur hier nicht? Was ist 100m weiter hinter der nächsten Kreuzung? Und wenn plötzlich Pfeile in beiden Richtungen auf dem Boden aufgesprüht sind, gerne auch abwechselnd mit solchen Schildern?

    Von Ampeln, Fussgängerampeln, Radfahrer- und Fussgängerampeln oder "Raddfahrer bitte die Fussgängerampel beachten"-Ampeln, gerne in Verbindung mit wirren Abbiegespuren und -schaltungen für die Autos will ich garnicht erst anfangen…

  57. MichiK meint: (8.8.2010 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Von unsinnigen Wegführungen kann wohl jeder ein Lied singen: Paradebeispiel: Haupteinfallstraße einer Kreisstadt, Radweg auf einer Seite (links). Dann eine Einmündung von rechts, hinter der Einmündung eine Fußgängerampel zur Überquerung der Hauptstraße. Rechts anschließend ein Radweg. Links auch, hier ist jedoch durch Schild 254 die Weiterfahrt für Radler verboten. Also sind Radfahrer gezwungen, die Straßenseite zu wechseln.

    Nun ist ca. 200 Meter weiter eine Kreuzung mit einem so genannten "Minikreisverkehr", der regelmäßig gefährliche Situationen für alle Beteiligten provoziert. Autofahrer können sich regelmäßig nicht entscheiden, ob sie sich hier auf der Hauptstraße wähnen – d.h. mit unverminderter Geschwindigkeit durchbrettern, das ganze als normale Kreuzung sehen – d.h. rechts vor links, oder es als den Kreisverkehr sehen, der es ist – d.h. de facto "links vor rechts". Nach links geht es hier in ein Wohngebiet. Das ist der kürzeste Weg zum einzigen Gymnasium des Landkreises und außerdem der kürzeste Weg zu 70% der Stadt. Dementsprechend viele Radler biegen hier links ab…

    Die Tatsache, dass es sich um eine ruhige, ländliche Gegend handelt ist wohl der entscheidende Faktor, der dafür sorgt, dass man hier nicht jede Woche einen plattgefahrenen Radler von der Straße kratzen muss.

  58. MichiK meint: (8.8.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Muss man erwähnen, dass die linke Straßenseite kurz vor dem Kreisel der Lieblingsplatz gelangweilter Polizisten ist, die dort dann fröhlich die Radler anhalten, die keine Lust hatten, zweimal innerhalb von 200 Metern die Seite zu wechseln?

  59. allo meint: (8.8.2010 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Mal ehrlich: Dynamo ist Mist.
    Wer steht oder langsam fährt ist kaum zu sehen. Kabel reißen, Birnchen von Festinstallierten Lampen gehen regelmäßig kaputt … da lieber ein Batterielicht was man im Schadensfall ohne Schrauben austauschen kann und darauf achten dass es noch hell genug ist. Kein wunder dass die Polizei da großzügig bei ist, wer genug Licht hat ist schließlich auch keine Verkehrsgefahr. Schlimm sind nur die mit leeren Batterien … aber da kann man ja drauf achten.

  60. cloudius meint: (8.8.2010 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    > Ich habe mich vorhin durch einige Fahrradkataloge geklickt.
    Tja, da klickt man sich – zum Glück – sinnvollerweise auch nicht durch. Sondern man geht in zu einem Fachhändler… So einfach ist das und mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Ausser vielleicht: Die Fahrradbranche ist – zum Glück – noch eine der wenigen Bereiche, bei der Fach-/Einzelhandel blüht.

  61. Eckhart meint: (8.8.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @allo:

    Wir sind im 21. Jahrhundert: Gute Fahrradlampen haben Standlicht, das ohne Probleme 5 Minuten nachleuchtet; Kontaktprobleme entstehen im Wesentlichen nicht durch Kabelbruch, sondern durch Masserückführung über den Rahmen, was man doch inzwischen selten bei neuen Rädern findet; es gibt LED-Scheinwerfer, die den Vergleich mit Glühbirnen nicht fürchten müssen.

  62. simon meint: (8.8.2010 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    @Kai: Wirklich ein tolles Vorbild diese Staffel. Aus Coolness Gründen wurde wahrscheinlich auch auf zusätzliche Reflektoren, zum Beispiel in den Speichen, verzichtet. Die Farben des Outfits ermöglichen auch ein ungesehenes anpirschen an mögliche Übeltäter, vor allem bei Regen oder Dämmerung.

  63. Karpatenhund meint: (8.8.2010 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @allo: Klar, wenn du das falsche Licht verwendest. Ein Nabendynamo in Kombination mit einer LED-Lampe/-Leuchte ist wesentlich besser, als jedes elektrische Licht. Die Teile haben eine Leuchtdauer, die irgendwo bei 100.000 Stunden liegt, man ist unabhängig von Batterien, man muss das Batterielicht nicht mit sich herumschleppen, um zu langsam zu fahren muss man sich wirklich anstrengen (wenn ich mein Rad schiebe, flackert es mit einer Intensität, die der Helligkeit bei normaler Fahrt entspricht. Etwas schnelleres schieben mit 7-10 km/h und das Teil leuchtet) und stehen bleiben ist auch kein Problem: Die Lampen leuchten eine ganze Zeit nach.
    So eine Technik würde ich jederzeit einer batteriebetriebenen Leuchte vorziehen.

  64. dothebart meint: (8.8.2010 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    hatte vor einigen Jahren mein Trekkingrad mit Schimano Nabendynamo fuer ~100E das Laufrad nachgeruestet. Weder war die Leuchtkraft ueberzeugend (30 fahren ohne Umgebungsbeleuchtung nicht moeglich) noch war die Laufleistung des Rades mit dem vergleichbar, was ich gewohnt war. Als mir jemand mit schlechterem trainingstand mit Mountainbike davon gefahren ist, hab ich den bloedsin wieder abgeschraubt und in den Keller verfrachtet. Zack! fahrspass wieder da, Rad macht wieder ordentlich meter.
    Mein Fazit: unter Preisklasse 200E SON braucht mans nicht versuchet, 60 E Sigma Mirage tuns dramatisch besser.

  65. jo meint: (8.8.2010 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Herrje, die "Anti-Radwege-Taliban" haben das Lawblog entdeckt. Jetzt noch ein paar politisch unkorrekte Islam- und Klimakritikerkritiker und der Fundamentalistenstammtisch kann beginnen ,)

    Wie auch immer:

    Wer verkauft denn Räder ohne Beleuchtung an Erwachsene und Kinder?
    Wer stellt solchen Scheiss überhaupt her?
    <blockquote>

    Glücklicherweise immer noch jeder Händler/Hersteller, den man darum bittet. Warum bitte sollte ich auf mein Freizeitvergnügen (ich fahre ausschließlich tagsüber, in der Regel abseits des Straßenverkehrs. Im Frühjahr/Herbst nehme ich zur Sicherheit Akkulampen mit) verzichten, nur weil es Idioten gibt, die sich nicht verantwortungsbewußt verwalten (Hint: Es soll auch Menschen geben, die betrunken Auto fahren.)?

    <blockquote>Mal ne andere Frage, ich habe in Deutschland noch nie ein Fahrrad über 11 kg gesehen, welches keinen Dynamo hatte.

    Du wirst unter 2000 Euro kaum ein Mountainbike finden, dass unter 11kg wiegt. Die Baumarkt-Klasse & Vollgeferderte wiegen gar ab 14kg aufwärts, Hardtails der Mittelklasse kommen in der Regel knapp über 12kg.

    Als "Rennräder" im Sinn der Vorschrift gelten alledings auch die Exemplare unter 11kg nicht, zumindest nicht nach Ansicht der Rennleitung hier oben im Norden (Ja, es gibt da massive regionale Unterschiede. Und ja, man sieht es inzwischen auch entspannter als noch vor 10 Jahren.).

    Und selbst wenn: Ich kenne keine Großserien-MTBs, die ab Werk mit Nabendynamo verkauft werden. Ehrlich gesagt, kenne ich gar keine.

    Mal ehrlich: Dynamo ist Mist. … da lieber ein

    Noe, nicht "da" bzw. "dann", sondern beides. Für die regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr ist ein Nabendynamo mit Akkupuffer schon eine feine Sache. Gute Geräte erreichen entspannt einen Wirkungsgrad von >50%.

    D.h. für 3 Watt Nennleistung (Zum Vergleich: Das o.g. kleinere Sigma Evo kommt auf 5 Watt) sind 6 bis 10 Watt zusätzlich auf die Kurbel zu bringen. Wer das nicht schafft, dürfte Schwierigkeit haben, ohne sein Rad als Stützmöglichkeit überhaupt aufrecht zu stehen.

    Warum der Austausch einer Hochleistungs-LED bei einem Akku-System leichter sein soll, als der Austausch des Lämpchens bei "festinstallierten Lampe" ist mir übrigens auch nicht so recht klar ,)

    PS: Die Idee, mit einer Stirnlampe Fahrrad zu fahren, finde ich – gerade als Stirnlampenbesitzer – ja ganz besonders bekloppt. Wer bitte kommt auf solche Ideen? Gerade bei etwas stärkeren Lampen ist die Blendwirkung durch Kopfbewegungen für Dritte doch größer als der Sicherheitsgewinn für den Träger. Solche Flutlichtaktionen machen imo allenfalls im Gelänge Sinn (Hase und Igel werden sich bei Gelegenheit noch freundlich für die nächtliche Illumination ihres Wohnzimmers bedanken …)

    ich bin mal mit einer lupine wilma 10 (etwa 600€) aus dem gelände durch die stadt gefahren. da gab es ebenso sehr unfreundliche worte seitens der polizei.

    Öhm, das Ding kommt auf der >900 Lumen. Das ist ein etwa die Lichtausbeute eines typischen Heimkino-Projektors und durchaus vergleichbar mit einem Autoscheinwerfer.

    Ich glaube, ich würde mich auch bedanken, wenn du mich damit anstrahlen würdest ,) Und dann noch mit einer vergleichsweise wild umherstrahlenden Lenker-/Kopflampe.

    Siehe auch http://www.youtube.com/watch?v=iFZRsuaCKd0</blockquote></blockquote&gt;

  66. Sansibar meint: (8.8.2010 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    @mir:
    Wie wahr.
    Wenn das Batterielicht funktioniert, sagt ja eh niemand etwas.
    Wenn aber Batterielicht + zu wenig Disziplin um immer ausreichend geladene Akkus zu haben, dann zählen halt keine Ausreden mehr. Dann gilt halt Dynamo ist vorgeschrieben.
    Und ich finde das auch ganz ok so.
    Und ganz ehrlich. Bei mir hatte das damals mit dem Batterielicht ganz und gar nicht gekappt (Licht vergessen, Akku leer, länger als geplant unterwegs gewesen).
    Falls andere Menschen eben so nachlässig sind wie ich, ist die Dynamopflicht durchaus sinnvoll.
    Ich bin jedenfalls jetzt glücklich mit Nabendynamo.

  67. Sansibar meint: (8.8.2010 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Und @mir: Viele Grüße ans VP :-)

  68. KNut meint: (8.8.2010 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde mal mit defekter Beleuchtung von den B*llen angehalten. Die zehn Euro Verwarnungsgeld erließ er mir mit dem Hinweis, mir davon lieber batteriebetriebene Stecklichter zu holen.

  69. dot tilde dot meint: (8.8.2010 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    weiß doch jeder fußballfan: licht am fahrrad, licht am fahrrad, dy-na-mo!

    .~.

  70. Spectator meint: (8.8.2010 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    @62/simon:
    Der einzige wichtige Reflektor ist der Großflächen-Rückstrahler hinten. Die seitlichen Reflektoren haben praktisch keine Sicherheitswirkung, da sie bei aus Seitenstraßen nahenden Radlern von Autofahrern zu spät wahrgenommen werden, um zusätzliche Sicherheit gewinnen zu können. Sie sollten vom Gesetzgeber aus dem Vorschriftenkatalog entfernt werden, zumal durch die Teile zusätzliche Risiken entstehen. Seitdem ich das Vergnügen hatte, dass mir ein vorschriftsgemäßer Reflektor bei ca. 50km/h bergab um die Ohren geflogen ist, verwende ich sie nicht mehr.

    Normale Fahrradscheinwerfer strahlen üblicherweise seitlich soviel Licht ab, dass sie sehr viel früher wahrgenommen werden können als Seitenreflektoren.

    Bezüglich eines eindeutigen Erscheinungsbildes halte ich überhaupt nichts von Stirnlampen. Ausnahme: Notbeleuchtung, vorsichtige Fahrweise vorausgesetzt.

    Nichtfunktionierende Beleuchtung tritt beim Radfahren gottseidank nur als untergeordnete Unfallursache (unter 1%) in Erscheinung. Die meisten "unbeleuchten Radfahrer" fahren vorsichtiger als die hier geschilderten Ausnahmen.

  71. madd meint: (8.8.2010 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    also, ich kann in der Stadt zumindest keine unkalkulierbare Gefahr durch Dunkelfahrten erkennen. Ich kann ja auch am Tag nicht damit rechnen, gesehen zu werden, wenn sich das nicht durch Blickkontakt oder Verhalten der anderen erkennen laesst und fahre entsprechend. Die Staedte sind Nachts hell genug, um alles zu sehen, ich bin ja nicht so schnell wie ein Auto, und ausserdem hilft mir mein Gehoer.
    Am Nabendynamo stoert mich, dass ich ihn nie ganz ausschalten kann und ich aber meistens am Tag fahre. Recht leichtgaengige Dynamos gibt es auch fuer 20EUR.
    Allerdings habe ich auch lustige Dinge mit Dynamo erlebt: da hier der Winterdienst privatisiert wurde, gab es dieses Jahr praktisch keinen. Schnee faellt, diverse Verkehrsteilnehmer verdichten ihn stellenweise mit ihrem gewicht, er taut an, gefriert wieder, neuer Schnee faellt. So habe ich das mehrfach erlebt, dass mir dann ein Dynamo "ausgesprungen" ist.
    Ausserdem war er so eingestellt, dass Regen kein Problem war, aber wenn ich durch tieferen Schnee musste, liess nach und nach die Reibung nach und kam nach der Schneestrecke wieder.
    Die Kroenung der Radfahrerdiskriminierung war uebrigens eine relativ dunkle Strasse zwischen zwei Orten, wo sich die Strassenlaternen eingeschaltet haben, solange ein Auto vorbeifuhr, d.h. erst wird der Radler geblendet und dann wird wieder abgedunkelt. Warum darf ich mit dem Rad also nicht mit der Leuchtleistung eines Kfz-Scheinwerfers fahren? Warum reicht beim Auto in beleuchteten Gegenden nicht das Standlicht?
    Nun, das mit der Kopflampe ist aber nun wirklich FAIL. Mir faellt spontan ein, dass der Kopf ja bewegt werden kann und die Lampe wild durch die Gegend leuchtet, aber eventuell nicht nach vorne.

  72. Andreas Krey meint: (8.8.2010 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    Oder zusammengefaßt: Fahrradbeleuchtung (und generell -zubehör) gibt es in zwei disjunkten Klassen: Zugelassen und brauchbar. Kann aber inzwischen besser geworden sein.

  73. auch noch so ein david meint: (9.8.2010 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    normales dynamos sind völliger schrott. kann jeder bestätigen, der mal bei regen und schnee gefahren ist.

    ansonsten finde ich es unfair, dass fehlendes licht nur 10 € kostet. ich war neulich 15 € los, weil ich auf der falschen seite des radweges gefahren bin, an einer stelle, die halt alle so benutzen, weil es kürzer ist. merke: lieber ohne licht als auf der falschen seite fahren.

  74. Planewalker meint: (9.8.2010 um 02:42) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich sind Fahrraddynamos nicht von der Evolution überrannt worden, sondern haben sich in die Fahrradnabe verzogen, wo sie weder Geräusche machen, noch merklich Zusatzleistung einfordern.

    Ich würde eher sagen, der aktuelle Trend ergibt sich daraus, dass Sporträder als Sportgeräte eine Beleuchtung weder benötigen, noch folgerichtig haben und viele Fahrradhersteller der Nachfrage nach sportlichen Fahrrädern gefolgt sind. Wenn der Gelegenheitsfahrer sich schon überwunden hat, aufs Velo zu steigen, will er ja wenigstens sportlich dabei aussehen, auch wenn er nur zum Biergarten strampelt.

    Ausserdem ist das Geschäft mit der Zusatzausrüstung auch nicht zu verachten, ähnlich wie beim KFZ – dazu muss man natürlich erst einmal Standardelemente als solche deklarieren. Und tatsächlich haben die Funzeln beachtliche Preise, StVZO-zugelassen oder nicht.

    Ich habe Batterielampen an meinem Rad, ganz einfach, weil ich die problemlos abnehmen kann, wenn ich es mal irgendwo in der Stadt abstellen muss, sonst wird ja alles geklaut, was nicht angewachsen ist und der Rest wenn möglich noch kaputtgemacht. Die Funzeln sind StVZO-zugelassen und warnen laaange, bevor die Akkus leer sind. Man kann praktisch noch einen Tag damit fahren. Ich finde, sowas gehört endlich für alle Radl zugelassen und nicht nur für magersüchtige Rennräder. Abgesehen davon geht mein Rad als Sportrad durch, auch wenn es etwas zu schwer ist, aber mit einer Federwaage ist noch kein Polizist angerückt.

  75. Seb meint: (9.8.2010 um 07:45) AntwortenReply to this comment

    Wollte mir letztens an mein neues Fahrrad eine Lampe mit Dynamo ranbauen lassen. Der Besitzer des Fahrradladens nebenan wollte für den Anbau 100€ sehen, da das Fahrrad keine Halterung für Dynamos vorsieht und deswegen "basteln" müsste. Habe dann eine batteriebetriebene Lampe gekauft.

  76. enrico meint: (9.8.2010 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    ist doch völliger quatsch. moderne nabendynamos funktionieren hervorragend und deren gewicht mach sich an den meisten fahrrädern, die so auf deutschlands straßen so herumgurken kaum bemerkbar. die günstigesten varianten gibt es bereits um 30€. und scheinwerfer sind ebenfalls kein problem. leds sind mit der weile beinahe standard und die preise moderat. anständige batterieleuchten werden auch nicht gerade verschenkt, mal ganz zu schweigen von hochwertigen akkus.

  77. Rangar meint: (9.8.2010 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Tja, die ideale Lösung für das Problem: Fahrt Auto! :-)

  78. tim meint: (9.8.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Leider lassen sich Nabendynamos nicht "einfach so" nachrüsten, was dazu führt, dass sie für das klassische Pendlerrad aus Kostengründen nicht in Frage kommen. Ich pers. fahre seid ca. 20 Jahren mit Batterielampen, ich stand noch nie mit leerer Batterie da, allerdings plane ich auch keine mehrstündigen Nachtfahrten. Ich habe auch keine orangenen Speichenreflektoren, weil die ständig abfliegen, sondern weiße Reflektorstäbe von 3M, die halten ewig und sehen noch dazu nicht so beschissen aus.

  79. Zero the Hero meint: (9.8.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Nix Neues.
    Selbst viele Neuwagen würden in dem Zustand, in den sie dem Käufer übergeben werden, keinen TÜV bekommen (also als nicht verkehrssicher gelten).
    Grund: nur bei sehr wenigen Automarken ist Sanikasten und Warndreieck im Lieferumfang. Man kann das Zeugs aber zu Apothekenpreisen bei Autohändler erwerben;)

  80. Anita meint: (9.8.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Ich bin schon so oft mit dem Fahrrad in der Pampa gestanden und der Akku war leer. Bin dann auf Nabendynamo und LED-Beleuchtung umgestiegen. War schweineteuer, hat sich aber gelohnt, weil ich jeden Tag knapp 10 km Arbeitsweg (einfach) hatte, den ich mit dem Fahrrad bewaeltigt hab. Hab das Licht auch tagsueber immer an, wie am Motorrad auch. Dazu noch eine schicke Warnweste und mich hat jeder gesehen.

  81. Spectator meint: (9.8.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @64/dothebart:
    Bei Nabendynamos hat Deutschland eine in der aktuellen Ausführung kontraproduktive Zulassungsregelung, die speziell bei abgeschalteter Beleuchtung mit steigender Geschwindigkeit zu einem sich erhöhenden Rollwiederstand führt:
    Die Dynamospannung muss an den Anschlussklemmen auf einen derart kleinen Wert begrenzt sein, dass ihn die meisten Nabendynamos schon bei um 20km/h unbelastet locker überschreiten. Die naheliegende, hundertprozentig greifende Billiglösung für den deutschen Markt ist nun, Zenerdioden einzubauen, die die Überspannung einfach "kurzschließen". Dabei fließt Strom, für den am Pedal getreten werden muss.

    Dabei ist in konventionellen Scheinwerfern bereits ein Überspannungsschutz für die Lampe eingebaut, der bei ausgeschaltetem Scheinwerfer aber vom Dynamo getrennt ist und somit keine Leistung vernichten kann.

    Bei den meisten Nabendynamos kann man übrigens die Überspannungssicherung ausbauen und erhält dann im Leerlauf einen vernünftigen Rollwiderstand. Bei manchen Dynamos (z.B. Novatec EDH) ist der Ausbau einfach möglich, bei Shimano schwieriger.

    Wenn man eher unter 20km/h fährt, bemerkt man das Zuschlagen der Spannungsbegrenzung an den Pedalen kaum. Aber spätestens für geübte Tourenfahrer ist "Treten für Nix" inakzeptabel.

  82. Robert B. meint: (9.8.2010 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Gab es eigentlich schon einmal eine Petition, die StVO in Hinblick auf Fahrradbeleuchtung ins 21. Jahrhundert zu führen? Wenn ja, wie ging die Geschichte aus?

  83. Joe meint: (10.8.2010 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    @Robert B.: Es gab bereits mehrere öffentliche Petitionen betreffend der StVO, u. a. eine mit 50.000 Mitzeichnern. Ergebnis: Sie wurden ignoriert.

  84. Joe meint: (10.8.2010 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    @jo: Gehört man als reiner Kraftfahrer zur "Anti-Radwege-Taliban"? Ich benutze Radwege jedenfalls nie, weil ich das mit dem Kfz nicht darf.

  85. Robert B. meint: (10.8.2010 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Also braucht es wohl mehr <a href="http://nordhessische.de/news.php?id=1557&c=2&quot; rel="nofollow">solche Aktionen</a> auf den Wegen vom Parlament zur Abgeordnetenwohnung und Lobbying. Aber eine Petition einfach ignorieren, ts, und die tragen vermutlich noch „demokratisch“ im Namen.

  86. Seb meint: (11.8.2010 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    Ich erlaube mir mal alle Kommentatoren, die der Meinung sind bei Nacht würde Licht am Fahrrad unfälle mit Autofahrern verhindern, als Heuchler zu bezeichnen. Ich weiß als Gelegenheitsfahrradfahrer in Berlin sehr gut wie Autofahrer mit Radfahrern umgehen. Ich kann allen Radfahrern nur empfehlen gute Bremsen und eine laute Klingel zu kaufen. Ob Licht dieses Verhalten Nachts abändert möchte ich stark bezweifeln.

    Dennoch sollte man Nachts natürlich nicht ohne Licht fahren. Könnte teuer werden.

  87. Halconnen meint: (11.8.2010 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @Seb:

    Berlin ist sowieso ne Sache für sich. Ich bin da auch als Fußgänger und Autofahrer mehr als ungern unterwegs.

    Kennzeichen mit 'B' ist für mich nen Warnsignal. =/

  88. Corni meint: (17.8.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Gesetzgeber "Rennräder" definieren würde wäre das eine feine Sache – bis auf die 11 kg scheint ein Rennrad so ziemlich alles zu sein was man auch Fahrrad nennt. Auch ein 11 kg Mountainbike. Damit kann man schließlich auch ein Rennen fahren…

  89. lol meint: (20.9.2010 um 03:17) AntwortenReply to this comment

    super toll !!! nur schade dass die stvzo auf dem stand von 1970 ist und von der realität bereits unzählige male wieder eingeholt wurde. und wer darf dafür bluten? ganz recht… mtbler wie ich die eine 50 euro teure bush und müller ixon akkubeleuchtung besitzten die jede dynamobeleuchtung wortwörtlich in den schatten stellt nur so gesehen darf ich die ja garnicht fahren, weil mein rad ja 300gramm zu viel gewicht hat, was fuer eine logik !!!

    aber mal davon abgesehen, wenn du von bullen angehalten wirst sind die eigentlich schon froh wenn du als biker vorne licht hasst und 10 euro musste auch noch keiner zahlen den ich kenne, wenn man denn dann so doof ist und sich auch noch im großstadtdschungel von den grünen überhaupt anhalten lsst.

  90. Mike Kluge meint: (8.1.2012 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    Nabendynamo bremst kaum? 1. gibt wohl kaum jemand 3999€ für ein Bike aus an dem 2499€ für Gewichtsersparnis ausgegeben wurden damit man dann einen tonnenschweren Nabendynamo dranschraubt, der gar nicht für die Belastungen ausgelegt ist die der Rest des Rades ertragen kann, der sehr wohl an einem leichten, hochwertigen Rad vergleichsweise einen Anker darstellt und das mit der anfälligen Kabelage mindestens genauso leicht ausfällt wie ein schlecht betreutes Akkulicht, das bei mir problemlos die längste Nacht des Jahres auch dann übersteht wenn der Akku nur halb voll ist. Hauptsache man hat etwas das man unnötig kriminalisieren kann, das ist Deutschland und seine Gesetzgeber, da hat sich seit 1933 nicht wirklich etwas in den Köpfen getan. Im Gegenteil, im Nazi-Deutschland hatte man eine Menge Dinge zu befürchten, nur nicht das man wegen funktionierendem (Akku-) Licht an den Pranger gestellt, überreguliert und gemassregelt würde.

    Davon abgesehen bin ich neulich wie ein Tannenbaum auf der Reeperbahn durch's nächtliche Hamburg gefahren und trotzdem hat mich so eine mit Drogen vollgepumpte Kleinwagenfahrerin beinahe beim Abbiegen über den Haufen gefahren weil die Dame von ihrem iPhone so abgelenkt war.

    Radfahrer sind dieser Gesellschaft suspekt, die sind anders, irgendwie "öko" und haben immer diese penetrante überlegen Entspanntheit und sind bei guter Gesundheit. Das darf natürlich nicht sein und wir haben gefälligst mit dem Funzellicht von 1905 überfahren zu lassen.

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