GVU-Panne: “5 von 5 Millionen”
Mario Sixtus, Journalist und Macher der Filmreihe “Elektrischer Reporter”, hat gestern Urheberrechtsschutz 2.0 erlebt. Die GVU, vorwiegend tätig als Sheriff der Filmindustrie, ließ bei Vimeo auf Marios eigenem Account vier seiner ElRep-Folgen sperren – wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Ebenso ging es Alexander Lehmann, dessen preisgekrönter Film “Du bist Terrorist” nun bei Vimeo nicht mehr abrufbar ist. Aber auch auf Alexanders Lehmanns eigener Homepage, ist der Film nun blockiert, denn er war über Vimeo eingebunden.
Weder Mario Sixtus noch Alexander Lehmann haben etwas mit der GVU zu tun. Sie haben der GVU auch keinen Auftrag erteilt, Urheberrechtsverstöße an ihren eigenen Filmen zu verfolgen. Ganz im Gegenteil: Die Videos stehen unter CC-Lizenzen – Weiterverbreitung ist von beiden Autoren ausdrücklich gewünscht.
Die GVU räumt mittlerweile ein, dass eine von ihr beauftragte Drittfirma wohl über das Ziel hinausgeschossen ist. Dennoch scheint die GVU es nicht sonderlich ernst zu nehmen, wenn sie gegen Rechte Dritter verstößt. Mit der Überschrift “5 von 5 Millionen” versucht sie in einer Presseerklärung die Löschaktion als harmlosen Kollateralschaden zu verkaufen. Immerhin seien in letzter Zeit 5 Millionen Löschungsanforderungen an Videoportale verschickt worden. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie viele der übrigen Löschungsaufforderungen ebenfalls rechtswidrig waren.
Mario Sixtus hat bereits ausführlich dargelegt, warum es bei der GVU nicht mit einer simplen Entschuldigung getan sein wird:
Wörtlich habe ich Herrn Leonardy – dem Geschäftsführer der GVU – gesagt: “Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort gebackupt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben.”
Wie Mario Sixtus verlangt auch Alexander Lehmann eine rechtswirksame Unterlassungserklärung von der GVU. Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.
Wir haben für Mario Sixtus und Alexander die GVU angeschrieben und förmlich abgemahnt. Die GVU hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion.
Nachtrag: Da es bei Marios Seite offenbar Zugriffsprobleme gibt, folgt sein Statement nach dem Klick:
Die “Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen” (GVU) ist eine Art Privatdetektei, die im Auftrag der Film- und Spiele-Industrie gewerbliche Urheberrechtsverletzer aufspüren soll. Ganz offensichtlich läuft dort derzeit einiges aus dem Ruder. Gestern informierte mich der Video-Hoster Vimeo, dass auf Veranlassung der GVU vier Videos von mir wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden (1), (2), (3), (4). Es handelt sich dabei um vier Folgen des Elektrischen Reporters, die wir im Auftrag des ZDF produziert haben. Die Autorenrechte aller vier Videos liegen bei mir. In Abstimmung mit dem ZDF stehen die Filme obendrein unter einer Creative-Commons-Lizenz. Unter bestimmten Bedingungen (keine kommerzielle Nutzung, Namensnennung der Urheber) dürfen die Filme also von jedermann/-frau weitergegeben, kopiert und republiziert werden. Eine Urhebrerrechtsverletzung kann hier also aus ersichtlichen Gründen überhaupt nicht vorliegen, zumal ein Großteil der Urheberreche bei mir liegen.
Kurz darauf erfuhr ich (Twitter sei Dank), das die GVU auch Alexander Lehmanns preisgekrönten Film “Du bist Terrorist” hat sperren lassen.
Ich habe gestern Abend per Fax bei der GVU eine Erklärung für diesen Amoklauf eingefordert. Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen “Irrtum”, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man “bemühe” sich derzeit um “Aufklärung” und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.
Diese “Erklärung” reicht mir natürlich nicht. Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber – also meiner – eingerichtet hat. Genau genommen hat die “Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen” selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.
Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist. Schließlich könnte nächste Woche ein übereifriger Praktikant und in der übernächsten Woche eine von der GVU beauftragte chinesische Klicktruppe meine Videos vom Netz nehmen lassen. Ganz offensichtlich hat die GVU ihre Leute nicht im Griff, aber das ist nicht meine Sache.
Auf mein telefonisches Angebot, diese Unterlassungserklärung von sich aus abzugeben, wollte Herr Leonardy nicht eingehen, daher hat mein Anwalt diese nun offiziell eingefordert. Fristsetzung: Donnerstag 12:00 Uhr.
Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.
Wörtlich habe ich Herrn Leonary gesagt: “Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort geback-upt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben.”
Fortsetzung folgt.
Sehr korrekte Aktion. Es war doch hoffentlich eine Kostennote beigefügt?
Ich hoffe sehr das die Verfolgung dieser Urheberrechtsverletzung genauso unnachgiebig erfolgen wird wie es die GVU selbst immer praktiziert
Wie ermittelt man den Streitwert bei so einer Sache?
Wie steht es denn mit Schadensersatz aus? Schließlich kostet das Neu-Einstellen der gelöschten Folgen bzw. Filme Zeit und damit Geld…
@3 Arno
Na nach gänigen Regeln der GVU: X • n
X = Basiswert von Pauschal 10 Euro
n = Vermutete Raubkopierung, beginnend bei 1.000.000
Keine Gnade!
Niemals.
Hat die GVU auch nicht mit ihren Opfern bewiesen.
M a c h t s i e f e r t i g !
Ich bin ausnahmsweise auch für das Prinzip verbrannte Erde. Gnadenlos beitreiben. Streitwerte kann man ja dem GVU-Handbuch entehmen.
Und die "Entschuldigung" ist ja wohl nur mal lächerlich.
Wehret den Anfängen.
Bravo!
Leonardy kann ja dem BKA mal erklären wie das mit dem LÖSCHEN STATT SPERREN funktioniert. Das BKA kommt kaum voran, und die GVU säbelt mit der feisten Axt.
An 5 von 5 Millionen glaube ich sowie so nicht. Ich schätze eher die restlichen 4.999.999 Dateien wurden genau so sorgsam geprüft wie diese hier angesprochenen.
Sehr schön. Als druff.
Ich brenne vor Leidenschaft… Mehr INPUT und immer am BALL bleiben!
Danke HERR VETTER.
Machen sie diese xxxxxxx (jeder darf was einsetzen!) fertig.
Die GVU hat echt die besten Argumente. Das sollten andere vielleicht hätten die Verantwortlichen der Loveparade auch so argumentieren sollen. Ja, 21 Leute sind umgekommen, aber wenn man bedenkt, dass fast 1,4 Millionen Menschen in Duisburg waren, ist die Quote doch nicht so schlecht…
Klasse! Bin gespannt wie es weitergeht.
@Reizzentrum:"An 5 von 5 Millionen glaube ich sowie so nicht. Ich schätze eher die restlichen 4.999.999 Dateien wurden genau so sorgsam geprüft wie diese hier angesprochenen."
Wo kommen denn jetzt die anderen 4 Dateien her?
:)
GVU konnte noch nie mit Zahlen/Ziffern umgehen und wird es auch nicht in Zukunft können, weshalb auch ihre Schreibstile immer eher zu Bild.de als sonst wo passten.
Diese geldgierigen Sauger sollte man mal eine Abreibung verpassen, damit dieser Abmahn- und Kontrollwahn gestoppt wird.
Solche Firmen sind wie kleine Security Firmen, welche sich über das Gesetz stellen.
Ach ja: Wie kurz dürfen solche Fristen eigentlich sein? 2 Tage Reaktionszeit klingen doch arg kurz.
@Arno Nühm: Es wird das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers (also Mario und Alexander) an der zu unterlassenden Handlung analog § 3 ZPO geschätzt.
Und dass die GVU nun selber ein urheberrechtliches Problem hat, finde ich durchaus amüsant. Hoffentlich ziehen Mario und Alexander das durch, wenn die GVU nicht freiwillig beigibt.
Selbst Darth Vader verzeiht einmal…
Klasse. Ich mag (zum teil) positive Meldungen. :)
solange ich keine beglaubigte liste mit 5 mio einträgen sehe glaube ich das sie sich diese zahl zusammenlügen um die unrechtmäßig gelöschten titel herunter zu spielen.
@der Gucker: Das ist nicht die Frage. Verzeiht man Darth Vader?
Hm, eine Abmahnung durch Mario Sixtus und Alexander sind schön und gut, aber wieso würde ich einen anderen Ansatz viel schöner finden?
Eine Abmahnung durch Vimeo gegen die GVU auf Unterlassung zukünftig mit Hilfe falscher Behauptung nicht bestehender Uhrheberrechte einen Löschantrag zu stellen. Strafe 5T Euro pro Einzelfall der Wiederholung.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass so eine Abmahnung viel stärker wirken würde….
Para
Packt die ruhig mal deftig an den Eiern. Die haben verdient, mal ihre eigene Medizin zu schmecken zu bekommen.
250 000 Euro pro Fall angesetzt?
Tja, und was wird? Die zahlen und machen weiter. Das tut denen nicht weh. Und nach 4 Wochen ist das Thema vom Tisch. Im Gegensatz zu den anderen Meldungen der GVU wird diese Nachricht nicht als Vorspann in den DVDs gezeigt oder um 20:00 in den Nachrichten
Leider.
Bei jedem Kinobesuch treibt mich ein schlechtes Gewissen, dass ein guter Teil meines Eintrittsgeldes vermutlich an Filmfirmen geht, die mit solchen Leuten wie bei der GVU zusammenarbeiten.
Durch diese "Raubkopierer sind böse"-Warnungen vor den Filmen wird man ja auch extra nochmal dran erinnert. Danke, liebe Kinobesitzer. Not.
Ich schließe mich an.
Unbedingt dranbleiben und bitte INFOs wenn sich was regt!
@Sven: Zwei Tage für ein Unternehmen, bei dem nachweislich jemand da sein dürfte, ist doch in Ordnung? Die Rechtssprechung wird wohl auch der Meinung sein… Unterlassungserklärungen bei gefälschter Ware oder sonst irgendwas dürften noch viel kürzere Fristen haben.
@Para: Wäre eine Sache, allerdings müsste man da erst mal Vimeo drauf aufmerksam machen und es bräuchte eine Art Proteststurm bei Vimeo. Hier ist der Mopp 2.0 gefragt.
Und ein Nachtrag @Sixtus, der hier sicherlich mitliest:
Wie wär's mal mit nem ordentlichen Blogsystem?
@Christian: Mag sein, und? Was erwartest du? Gerechtigkeit? Sollen sich Mario und Alexander etwa bedanken, dass ihnen nicht auch gleich die "Tatmittel" eingezogen wurden?
Wenn nun auch nur ein paar Menschen mitbekommen, dass im Bereich der "regulierten Selbstregulierung" bzw. im deutschen Urheberrecht gerade einiges schiefläuft, ist schon viel gewonnen.
Weißt schon: Politik ist das Bohren richtig dicker Bretter.
@Stefan:
Was haben die armen Kino-Besitzer damit zu tun? Die bekommen höchstens vonm Verleih gesagt "Erfülle genau unsere Auflagen, sonst gibt es keine Filmkopien für dich"
@jo
Nein, sicher nicht, aber das scheint halt eine recht kurze und kaum beachtete Feier zu werden
Warum loescht Vimeo diese Videos so ohne Weiteres? Warum fragen die nicht einfach bei den Nutzern nach, bevor die Axt wuetet?
Und wie kann sich die GVU sicher sein, dass alle anderen Videos wirklich geschuetzt waren?
Und was unterstehen sich die GVUler, die von ihnen getaetigten Rechteverletzungen herunter zu spielen?
Fragen ueber Fragen ;-) In der Zwischenzeit kann ich mir eine gewisse Genugtuung allerdings nicht verkneifen. Nur ist es nicht das erste Mal, dass die GVU den Boden des Rechts verlaesst und ich habe keine Zweifel dass sie es auch in Zukunft wieder machen wird…
Die GVU ist doch auch "nur" eine privatrechtliche Organisation. Kann dann etwa jede solche Organisation einfach an Youtube und Co. schreiben und die Löschung von Inhalten verlangen?
Denn hätten Sie einen Beweis für die Rechtmäßigkeit des Löschantrags vorlegen müssen, hätten Sie ja vor der Löschung gemerkt, dass da was nicht stimmen kann. Es muss also offensichtlich einfach so passiert sein, ohne Beweis.
@Para: Genau! So siehts nämlich aus.
Zu den Kommentaren bezüglich der Kriminalisierungshinweise auf DVDs:
Ich habe am Wochenende auf einer BlueRay im Vorspann (wars Wolfman, Book of Eli oder Daybreakers? Keine Ahnung) nur ein "Danke, dass Sie die lokale Filmindustrie unterstützen" gesehen. Und positiv zur Kenntnis genommen.
@Sebastian:
Weil sie sicher gehen wollen, nicht rechtlich belangt zu werden. Würden sie erst bei jedem Video erst den Ersteller kontaktieren (was ggf. mehrere Tage dauern kann) und das Video solange online bliebe, würden sie sich in eine sehr angreifbare Position begeben, wenn der Inhalt wirklich urheberrechtich geschützt ist.
Zum Thema Streitwert(IANAL): Könnte ja sein, dass Hollywood jetzt die beiden Produzenten gerade deshalb nicht entdeckt, weil die Werke wegen der GVU grad nicht zur Verfügung stehen…. und schwupps, ist der Millionendeal geplatzt Oo
@_Flin_ Na endlich! :) Das wurde langsam Zeit! Hoffentlich setzt sich das durch!
Ich kann mich da auch nur dem Kommentar von Fefe anschließen: Verbrannte Erde, keine Gefangenen!
Nehmt diesen Verein aus wie eine Weihnachtsgans.
Da bin ich doch einmal auf den Ausgang gespannt. Ich meine, die Unternehmen gehen ja selber nicht gerade fair mit anderen um, warum sollte man jetzt auf diese Unternehmen Rücksicht nehmen?
Vielleicht können sie sich ja exkulpieren. :D
Wird Zeit, dass diesem Abmahnunsinn schlicht ein Ende bereitet wird.
Ansonsten hoffe ich, dass in der Nacht auf Freitag um 5 nach 12 der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung rausgefaxt wird, falls die Unterlassungserklärung von der GVU nicht vorliegen sollte. Ich glaube, dass sich die Pressekammer des LG Hamburg ganz besonders gut als Adressat für sowas empfiehlt.
Scheinbar wurde recht blind einfach alles zur Löschung aufgefordert, was auf einer dieser bösen Piratenseiten verlinkt war … ohne Rücksicht auf Kollateralschäden.
Konsequenz für solche "Portalbetreiber" sollte es sein, in Zukunft möglichst viele ähnlich freie und legale Inhalte zu verlinken, dass erfordert dann nicht nur deutlich höhere Sorgfalt der GVU sondern führt die bösen "Piraten" zusätzlich noch an freie Medien heran, die qualitativ und informativ die "illegalen" Inhalte meist noch deutlich überragen.
Leute,
bleibt doch mal auf dem Teppich.
Solche Sachen wie 250.000 Euro pro Fall oder diese Menschen an den Geschlechtsteilen zu fassen gehören hier absolut nicht rein. Was Mario Sixtus bezweckt, ist doch klar erkennbar: Wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
Die GVU hat schon einige Dinger gebracht, wo man als Rechtstreuer, vernünftig denkender Bürger nur den Kopf schütteln oder bei bedarf an die Wand schlagen konnte:
Herr Sixtus hat es sehr gut auf den Punkt gebracht: Sie (die GVU; Anmerkung meinerseits) gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben.
Dass der Bürger sich wehrt, passt nicht in das Weltbild der GVU – daher wunder mich deren Reaktion gar nicht.
Diese Abmahnung und ggf. eine Klage bis zum Ende zu führen, wird die GVU hoffentlich ein gutes Stück dem Boden der Tatsachen näher bringen.
@Luis Cypher: Dumm nur, dass die Pressekammer (24. ZK; wo Buske vorsitzt) für das Verfahren nicht zuständig sein wird. Kurz überlegt, es wird die 8. Zivilkammer sein (mit VorsRiLG Rachow).
Es erfüllt auch mich mit einer gewissen Befriedigung die GVU an ihren eigenen Methoden leiden zu sehen.
Leider ist bei einer CC-Lizenz sicherlich kein allzu hoher Streitwert anzusetzen. Dennoch soll der Laden ruhig bluten. Und auch ich harre gespannt der Dinge, die da kommen. Gern würd ich hier oder bei Sixtus lesen, wie die Sache ausgegangen ist.
So ist das eben mit den feinen Gesellschaften, die glauben das Recht für sich gepachtet zu haben. Hoffentlich wird da noch öfter gestolpert auch bei anderen in diesem Gewerbe.
Und auch ich schließe mich dem Mob an: Hängt sie höher….
Gruß
Joe
@le D: Ich weiß :( Aber reicht die 8. nicht auch?
Gegen die GVU kann man garnicht hart genug vorgehen. Nichtmal auf strafbare Weise.
@Der Zyniker: 21 Todesfälle an einem Tag in einer Stadt mit 1,4 Mio. Einwohnern sind auch nicht wirklich so ungewöhnlich. Statistisch nicht signifikant.
Ja, eine "harte Hand" gegen die wahren Urheberrechtsverbrecher schadet nicht. ;)
You made my day.
@ Benedikt
Finde, Fehlverhalten muß hier mit Geld bestraft werden, mit viel Geld. Das ist erstens wahrscheinlich so ziemlich die einzige Sprache, die solche Personen überhaupt verstehen; zweitens ist es nur recht und billig, denn wer Privatpersonen für Lappalien mit Summen bedroht, die das, was viele besitzen, um das Vieltausendfache übersteigt, der ist – Verzeihung, daß ich hier so offen bin – auf eine gewisse Art krank, die vmtl. nicht mehr geheilt werden kann. Aber eine harte Strafe wäre hier zumindest der Versuch einer Heilung.
Wieviel Handhabe hat man eigentlich gegen die GVU? Sollte es nicht Aufgabe von Vimeo sein, nicht einfach auf jede Anfrage blind zu reagieren sondern nachzuforschen bevor man löscht? Gibt es überhaupt einen Anspruch von Nutzern gegenüber Vimeo, dass einmal eingestellte Videos auch erhalten bleiben müssen?
Was bei der ganzen Sache irgendwie ins vergessen gerät…..wieviel andere NichtNetzProminente hat es bei dieser Aktion auch getroffen?
Man darf hoffen, in den nächsten Tagen von weiteren Opfern der GVU-Vandalen lesen zu dürfen.
Doch einen Herzenswunsch hätt Ich noch an den cheffe des Lawblogs:
Keine Gnade, lass Sie jammern, zappeln, kreischen
M a c h S i e f e r t i g
*Geifer wegwisch* winkt und wech* ;)
@Stefan: Das wage ich ehrlich zu bezweifeln. Vimeo bietet halt ein Service an, der ganz sicher ohne Angabe von Gründen einfach eingestellt bzw. beschränkt werden kann. Und ich wage ehrlich zu bezweifeln, dass da genug Ressourcen vorhanden sind, um immer erst Rücksprache mit den Nutzern zu halten. Vor allem geht es ja auch um die Abstellung eines etwaigen Verstoßes und Vimeo hat sicher keiner Lust als Mitstörer herangezogen zu werden. (Natürlich spricht hier nur der vollkommen Laie aus mir.)
Vimeo konnte aller Wahrscheinlichkeit nach nichts anderes tun, als die Videos herunterzunehmen. Die sitzen in den USA und wenn die eine Takedown Notice nach dem DMCA kriegen und den Inhalt nicht sofort unzugänglich machen oder löschen, werden sie selbst haftbar. Also sperren sie natürlich erstmal das Video. So wie ich das verstanden habe, reichen in diesen Notices bloße Behauptungen, man sei Rechte-Inhaber, aus.
Ist das in Deutschland überhaupt anders geregelt? Hier gibt es doch ganz ähnliche Regelungen. Wenn jemand einen Service betreibt und ein Nutzer stellt etwas Rechte verletzendes ein, z.B. einen Kommentar im Lawblog, und der Service-Betreiber wird darauf hingewiesen, muss er doch auch den entsprechenden Inhalt entfernen, will er nicht zum Mitstörer werden und haftbar gemacht werden.
@Arno Nühm:
Die Kostennote richtet sich nach dem Gegenstandswert. Der Streitwert richtet sich nach Gegenstandswert zuzüglich entstehender Kosten für den Rechtsbeistand.
Gegenstandswert und Streitwert können, müssen aber nicht zwangsläufig, die selbe Höhe haben. Das ist, wenn es etwa wie hier um eine Unterlassungserklärung geht, kein unüblicher Fall.
Nachzulesen ist das in der ZPO und in der BRAGO (Gebührenordnung für Rechtsanwälte).
Gruß
Sven
Könnte man nicht Vimeo durch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung verpflichten zukünftig keine Löschanträge der GVU mehr durchzuführen, da die GVU bei der Erstellung von Löschanträgen offenbar nicht mit der nötigen Zuverlässigkeit und Sorgfalt arbeitet.
@Sven: Ich meine gelesen zu haben, es sei in der professionellen Abmahnbranche nicht ganz unüblich, die Schreiben so zu verschicken, dass sie bei normalen Postlaufzeiten Freitags oder sogar Samstags bei den Abgemahnten ankommen – mit Fristen zum darauf folgenden Montag, 12:00. Damit selbst die, die auf die Idee kommen, sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (oder gar der Zahlung einer Kostennote aufgrund eines utopischen Streitwertes) anwaltlich beraten zu lassen in der Kürze der Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen geeigneten Rechtsbeistand finden.
2 Werktage sind da doch schon großzügigst bemessen.
Wie man via Netzpolitik lesen kann sind die beiden Urheber übrigens selbst Schuld: http://www.on3radio.de/element/7187/angebliche-urheberrechtsverletzungen-filmindustrie-reisst-loecher-ins-netz
Das schlägt dem Fass den Boden aus. Da fällt es mir jetzt wirklich schwer nicht unhöflich zu werden.
In diesem Sinne hoffe ich mal auf hohe Kosten für die GVU,
Drizzt
Diese Wegelagerer sind sowieso die Pest. Stellen eigenhändig "illegale Downloads" ins Netz (Torrent) um dann abzusahen… Man könnte eigentlich davon ausgehen, daß diese Dateien eigentlich legal sind, wenn die GVU u.a. die "Mandanten" rechtlich vertreten…
Genau, die Urheber sind selbst schuld und wenn Herr Lehmann nicht sofort mittels Google Cache die Kommentare unter seinem Video sichert, gibt's am Ende auch keinen Schadenersatz (so von wegen unterlassener Schadensminimierung und so)!
@Drizzt:
http://www.on3radio.de/element/7187/angebliche-urheberrechtsverletzungen-filmindustrie-reisst-loecher-ins-netz
'GVU-Sprecherin Ehlers [...] gibt Lehmann und Sixtus indirekt selbst eine Mitschuld an dem von der GVU verursachten Schaden: "Es ist für uns ein kleines bisschen überraschend, dass manchmal Leute über Portalseiten auffindbar sind, die wir eher zu den massiv urheberrechtsverletzenden Angeboten zählen", sagt sie im on3-Interview.'
Wie kommt man eigentlich auf die Idee Pressesprecher(in) zu werden? Mist den man nicht verursacht hat anderen erklären. Den größten Müll mit einem Grinsen entschuldigen.
Mir schaudert es ja bei dem Gedanken …
Hallo Herr Lehmann, hallo Sixtus,
ich hoffe Sie lesen mit…..
Die tolle Firma (OpSec Security GmbH), die Ihre Filme im Namen der GVU hat löschen lassen, hat auch eine tolle Aktion am laufen:
http://www.dasschwarze-schaf.de/
Der negativ-Preis für die dreisteste Urheberechtsverletzung im Internet.
Das nenne ich doch mal eine Vorlage!
Noch dreister als die Produkte anderer vom Markt zu nehmen geht es wohl nicht mehr….
@ sfewetr41rhj: Das hört sich so an, als ob die GVU mit Katzen auf Spanonen, ähm, Spatzen auf Kanonen, nein umgedreht, schießen darf. Nach dem Motto: Wer sich in rauhe Urheberrechtsgefilde traut, ist selber schuld wenn er (unschuldig oder nicht) getroffen wird.
@oldman: Super! Die haben sogar ein Formular, um schwarze Schafe zu melden. Und ja, ich weiß, dass meine IP gespeichert wird :)
@Sven: Abmahnungen mit Unterlassungserklärung werden bevorzugt zum Freitag zugestellt mit Fristende Montag. Warum also bei der GVU anders machen?
Ich wollte mir heute einen schönen Abend mit alten Folgen des "Elektrischen Reporters" machen. Da ich weiß, daß der "Elektrischen Reporter" unter der " Creative-Commons-Lizenz" steht habe ich "Vimeo" besucht und mußte entsetzt feststellen: alles weg!
Da müßte man doch Schadensersatz von der GVU für einen versauten Abend geltend machen können…
Danke Herr Vetter! Machen Sie sie fertig!
Weiß Vimeo eigentlich, was die GVU öffentlich über sie behauptet? "Es ist für uns ein kleines bisschen überraschend, dass manchmal Leute über Portalseiten auffindbar sind, die wir eher zu den massiv urheberrechtsverletzenden Angeboten zählen" scheint mir ja u.U. auch eine etwas geschäftsschädigende, wenn nicht verleumderische Aussage?
@sfewetr41rhj: Ich finde es ein klein wenig überraschend, dass die GVU, die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen", nicht in der Lage ist festzustellen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
@Sven
Ich glaube es ging dabei nicht um Vimeo sondern einen Drittanbieter mit Links zu Vimeo. Monsterstream wurde dabei genannt.
Mir scheint, da hat jemand alle Links gecrawled, ist zu den Videoplattformen und hat ohne Kontrolle alles sperren lassen.
Man könnte wohl davon auszugehen, dass die 5 Videos die Spitze des Eisberges sind, zumindest scheint wohl niemand geschaut zu haben, zu welchem Inhalt die Links führen.
Ich stimme zu, eine Unterlassenserklärung ist hier Pflicht. Und ich kann Sixtus und Herrn Lehmann verstehen.
Danke auch an Herrn Vetter.
PS: Ich hoffe doch, dass die Vorgehensweisen von GEMA und GVU mal überdacht werden.
@65 oldman:
Na da werd ich wohl bei der Schwarze Schaf Aktion morgen mal wen melden. Am besten vom Büro/Uni-Netzwerk aus. Bin mal gespannt ob da demnächst das Büro des Kanzlers auf den Kopf gestellt wird, weil die GVU Urheberrechtsverletzungen von einer IP aus dem Uninetz wahrgenommen haben will :D
Sicher wird die GVU das schnellstens (auch finanziell) bereinigen. Alles andere wäre einfach nur dämlich, auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit. Und allen, denen hier schon das Wasser im Mund zusammen läuft, wird spätestens nach zwei Tagen der Gesprächsstoff ausgehen.
Aber was passiert, wenn die GVU noch mal einen Film unrechtmäßig sperrt? Wie hoch fallen dann die Strafen aus? 5.000 pro Vorgang? Das sind Peanuts.
Alex
@Oldman (Beitrag #65)
Doch! Die OpSec Dingens-Kirchen GmbH hieß vorher (d.h. bis März 2009) ja noch "P4M-Partners4Management GmbH" (HRB 135077, AG München) und nannten sich selbst "Internetagenten". Die hatten immer "witzige" Dinge veröffentlicht und dachten auch noch das sei werbewirksam… Zum Beispiel haben die so 'was hier öffentlich zum Besten gegeben: http://www.mittel-stand.de/html/p4m_-_decoy_producer.html
Wenn das nicht -unter anderem- einen "honeypot" beschreibt / gesteht…!?
Aber damit nicht genug…jetzt bitte noch schnell auf der Seite des GVU e.V. folgendes bestaunen: http://www.gvu.de/33_Weitere_Informationen.htm
" Als weltweit führender Anbieter von Anti-Fälschungstechnologien [...]" :-) Ja was denn jetzt? Lachhaft, oder!?
@Alex (Beitrag #75):
Persönliche Meinung: Dämlich sind in meinen Augen diejenigen die solche Lobby-Vereine wie diesen GVU e.V. oder aber auch dessen Pendant BVMI e.V. ernst nehmen! Übrigens sind solche "Koryphäen", wie die Logistep AG oder diese kuriose Bertelsmann-Schöpfung namens "mbargo" (von "arvato digital services") und weitere ebenfalls mit diesen "anti-piracy"-Vereinen verbandelt…
Damit der Gesprächsstoff nicht schon nach 2 Tagen ausgeht, klick' doch 'mal zum Thema "Logistep AG" (der andere PR-Gag) hier: http://board.gulli.com/showthread.php?p=12776321
Auch die haben beispielsweise "fake decoys" und so'n Kram…
UND SO WEITER!
In diesem Sinne, Baxter
Man wird doch noch träumen dürfen…
Falls es noch mal passieren würde wären sie Wiederholungstäter, dann werden üblicherweise von Gerichten andere Maßregelungen angesetzt. Wenn das Gericht befindet, daß ein Angeklagter sofort mit seinen Machenschaften weitermacht, werden andere Strafmaße bis hin zu Haftstrafen ausgesprochen. Beim Verfasser der berüchtigten Tanja-Briefe, der u.a. Minderjährige zu Straftaten verführt hat, hat es Jahrzehnte gedauert, bis er verurteilt wurde, aber besser spät als nie.
Zur Pressesprecherin der GVU kann ich nur sagen, daß sie ganz offensichtlich nicht mehr glaubt sich an gewisse Spielregeln halten zu müssen. Der letzte, der das in Europa zelebriert hat war Ludwig der XIV von Frankreich ("Der Staat bin ich"). Den hat es den Kopf gekostet – damals buchstäblich.
Ich denke, die konsequente Anwendung unnötiger juristischer (und politischer) Härte ist in diesem Fall mehr als angebracht und im Sinne der Allgemeinheit…
Skunki, du vermischt hier Ludwig den 14. (der Sonnenkönig, "L'État, c’est moi!"), der an Wundbrand starb, mit Ludwig dem XVI, der auf der Guillotine endete.
genau richtig, da ist nichts übertrieben. Alles ausschöpfen was das rechtssystem so her gibt.
Interessant wäre auch die Frage, inwieweit sich die GVU damit in anderer Sache strafbar gemacht hat. Schließlich haben sie nicht nur ins Urheberrecht eingegriffen, sie werden ja auch vermutlich ausgesagt haben, die Rechteinhaber zu vertreten. Darüberhinaus wäre der Versuch, die CC-Lizensierten Werke auf diese Weise kommerziell zu Nutzen auch nicht uninteressant.
Wahrscheinlich werden die aber 5000 € bezahlen und gut ist es. Denn die Abmahnmaschinerie funktioniert nicht in Einzelfällen mit guten Juristischen Abteilungen, sondern als Streubombe auf die breite Masse.
Trotzdem freut es mich sehr, dass Sie sich mit der GVU anlegen und sie in die Schranken weisen. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung (wo Vertragsstrafen im Bereich von 100.000 € nicht mehr utopisch sind), ist auf jeden Fall eine Hausnummer, die die GVU zum Handeln bewegen könnte.
Kann man sich nicht als Geschädigter dem Verfahren anschließen ?
Immerhin konnte ich mir seitdem diese 4 Videos seither nicht mehr täglich mehrmals ansehen.
(@ 80. Philip Das ist dann die inverse Streubombe…)
Hmm, wenn die die Erklärung abgegeben haben (ich dneke doch, dass die im Falle der nichteinhaltung ordentlich zahlen müssen) hab ich ein neues Hobby:
Filme von Herrn Lehmann und ähnliche auf den verschiedensten Portalen Hochladen, auf Portalseiten verlinken (zur not mit "falschen namen" ) und sich freuen, dass die GVU entweder jeden Link von Hand überprüfen muss, oder ordentlich zahlt :)
Zur Not erstellt jede rhier ein kleines Video, stellt es unter eine Freie Lizenz, verlinkt es und Mahnt nach der Löschung die GVU ab. Und ab da dann wieder das spielchen mit dem Hochstellen :)
sehr gut.
wenn sie jetzt noch schön brav die unterlassungserklärung unterschreiben ist das schon mal zweifelsfrei festgestellt.
wird endlich zeit dass wir das tree-strikes-gesetz bekommen^^
dann kann man solchen urheberverbrechern endlich die leitung ausknipsen
@Geschädigter: "Wenn Sie auf das Internet scheißen, trifft jeden nur ein kleines Stückchen. Aber wenn das Internet auf Sie scheißt, wo bleiben Sie dann?"
@sfewetr41rhj:
Wenn die gute Frau demnächst auf der Landstraße einen Fahrradfahrer umfährt wird sie dem auch die Schuld geben, in dem sie sagt, sie habe nicht erwartet auf einer vorwiegend für Autos gebauten Straße einen Fahrradfahrer vorzufinden.
Anders
Der genannten Webseite http://www.dasschwarze-schaf.de/ fehlt das vorgeschriebene Impressum. Und das obwohl hier ein Preis ausgelobt wird.
Herr Vetter: Das sollte man auch abmahnen. Wir gehören hier zu den Mitbewerbern (Haben über eine unserer Webseiten mehrfach Rechtsverstöße durch Behörden gesucht).
Auf http://www.dasschwarze-schaf.de/ wird auch Google Analytics eingebunden, insbesondere ohne "_anonymizeIp()". Da ist ja wirklich der Name Programm :-)
LEUTE LEUTE, ich habde den PLAN! schreibt vimeo ihr seid im auftrag der GVU unterwegs und STELLT LÖSCHANTRÄGE FÜR ALLE VIDEOS! HAR HAR HAR HAR HAR
@neojones: Wo fehlt denn da das Impressum? Oben im Menü steht doch klar und deutlich "Impressum"? *kopfschüttel*
Wenn man jetzt die Seite http://www.dasschwarze-schaf.de aufruft, geht es nicht weiter … offenbar liest man hier kräftig mit! ;-)
http://www.dasschwarze-schaf.de/html/aktion_schwarzes_schaf.html funktioniert…