12.8.2010

Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab

Die Internet-”Sheriffs” bekennen sich zu ihrer juristischen Verantwortung. Wegen der ungerechtfertigten Löschungsaufforderungen an die Videoplattform Vimeo hat die OpSec Security GmbH aus München gegenüber Mario Sixtus und Alexander Lehmann heute Unterlassungserklärungen abgegeben.

Das Unternehmen verpflichtet sich darin, die Urheberrechte von Sixtus am “Elektrischen Reporter” und von Lehmann am Film “Du bist Terrrorist” nicht mehr zu verletzen. Zu den nun untersagten Handlungen zählen insbesondere Erklärungen gegenüber Videoplattformen, in denen die OpSec Security GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße meldet (Take-down-Notices), die gar nicht vorliegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich die OpSec Security GmbH zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Außerdem trägt die OpSec Security GmbH die Anwaltskosten.

Im Vorfeld hat sich die OpSec Security GmbH bei Mario Sixtus und Alexander Lehmann bereits für die Löschungsaufforderungen entschuldigt. OpSec Security und GVU versicherten übereinstimmend, der “Fehler” liege alleine im Verantwortungsbereich der OpSec Security GmbH.

Die GVU macht außerdem geltend, sie sei zwar in das Projekt eingebunden gewesen. Allerdings habe sie in den konkreten Fällen die OpSec Security nicht beauftragt und auch nicht autorisiert, die Löschung der Filme bei der Videoplattform Vimeo im Namen der GVU zu verlangen. Nach dieser Erklärung hatten wir auch die OpSec Security GmbH abgemahnt.

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

Ich habe meinen Mandanten geraten, hier keinen weiteren Streit zu suchen. Dieser wäre weitgehend auf formaler Ebene auszutragen, nämlich auf dem Gebiet der Beweislast. So ein Rechtsstreit brächte ein enormes finanzielles Risiko mit sich.

Entscheidend ist, dass sich die OpSec Security GmbH als Ausführende der Löschungsaufforderungen zu ihrem Fehler und der daraus resultierenden juristischen Verantwortung bekennt. Sie wird hoffentlich ihre Arbeitsabläufe künftig so gestalten, dass sie nicht selbst zur Urheberrechtsverletzerin wird.

Mario Sixtus zum Thema

39 Kommentare zu “Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab”

  1. Operator meint: (12.8.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich jetzt nicht: Es hieß doch zu Anfang, dass die GVU die Löschung vorgenommen habe. Und jetzt will die GVU plötzlich nichts mehr damit zu tun haben?
    Hab ich das jetzt so zu verstehen, dass die OpSec die Löschung vornahm, und anschließend behauptet hat, es sei die GVU gewesen?

  2. anonym meint: (12.8.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Man wünscht sich ja immer, daß solche Vereine bzw. Personen und deren Hilfswillige sich dumm und dämlich bezahlen für jeden einzelnen Fehler, den sie begehen, denn die Sprache des Geldes ist sicherlich die einzige, die sie verstehen. Und Teeren und Federn ist ja heutzutage nur noch wenig verbreitet.

  3. Kampfschmuser meint: (12.8.2010 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Schöne Masche. Die Jedermann-GmbH übernimmt die Unterlassungserklärung und die GVU ist fein raus. In 3 Monaten heißt die neue Firma dann Jedermann2-GmbH, die Erklärung ist damit nicht mehr bindend und bei einem eventuellem weiteren Fehler beim Reinemachen geht das Theater von vorne los.

    Und die GVU ist fein raus. Nie in der Schusslinie und in dieser Beziehung immer eine "weiße Weste", sowie nie Kopfschmerzen bezüglich eines Verstoßes gegen eine U-Erklärung. Es geht immer nur von vorne los.

    Es gab mal so einen Spruch über Banker und Versicherungsleute. Der passt auch sehr gut zu den Leuten vom Verein mit den drei Buchstaben GVU.

  4. Joe Nevermind meint: (12.8.2010 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Schmeckt irgendwie schal….

    Gruß
    Joe

  5. Sebastian meint: (12.8.2010 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Also wütet die GVU wie die Axt im Walde, versteckt sich aber hinter ihrem technischen Dienstleister, wenn Sie beim Verletzen von Rechten erwischt wird.

    Was ich persönlich zu so einem Vorgehen denke behalte ich hier mal für mich. Schön, dass sich für Geld bereitwillige Sündenböcke finden, die für die GVU die Verantwortung übernehmen.

    Ein sehr interessanter Risk-Management Ansatz.

  6. momo meint: (12.8.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Naja, nach "Jedermann GmbH" sieht der Laden nicht gerade aus.

    Schade das die GVU da nochmal so glimpflich davongekommen ist.

  7. Daniel meint: (12.8.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    http://www.gvu.de sagt in einer gemeinsamen Presseerklaerung der OpSec und GVU:
    "5 von 5 Millionen Löschungsaufforderungen im Namen der GVU"
    (pdflink: http://www.gvu.de/media/pdf/634.pdf)

    Halte ich für relativ eindeutig?

  8. Elepferd meint: (12.8.2010 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube wenn jetzt einer nach dieser Firma bei Google sucht, landet er als erstes auf diesem Beitrag. Das hätte kein SEO besser hinbekommen ;).

  9. Mithos meint: (12.8.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Sie wird hoffentlich ihre Arbeitsabläufe künftig so gestalten, dass sie nicht selbst zur Urheberrechtsverletzerin wird.

    Naja, sie wird jetzt halt von der GVU durch ein anderes Unternehmen ersetzt.

    Kanoniere ausgetauscht und weiter gehts mit den automatisierten Kanonen, welche mit Streu-Munition auf Spatzen feuern.

  10. b3nl meint: (12.8.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe es ähnlich, mir ist wurscht, und bestimmt auch dem "objektiven Empfängerhorizont", wie die Verträge intern aussehen, wenn die GVU nach außen sich dafür verantwortlich erklärt hat, sich selbst mit der OpSec in Verbindung brachte und beim Löschen die GVU als Antragsteller vermerkt war. Dementsprechend haben die auch die Verantwortung zu tragen, selbst wenn man sich im Nachhinein rausredet. Das System funktioniert zu Gunsten der GVU dann doch auch so, dass die GVU in einem weiteren Verfahren, die OpSec zur Verantwortung ziehen kann, wenn wirklich was intern schief lief. Dies hier sind nach Deal aus!
    Liege ich da so falsch mit meiner Einschätzung?

  11. JDS meint: (12.8.2010 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @Elepferd:
    Platz Nummer 8 um 14:05.
    Auch nicht schlecht!

  12. Sven meint: (12.8.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Mal wieder 'ne Laienfrage: Die verpflichten sich also nur, die Rechte an _diesen speziellen_ Stücken zu achten?

    Wenn ich mir Avatar herunterlade, ein "Abmahnanwalt" von Twentieth Century Fox das mitkriegt und mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mitschickt, verpflichte ich mich doch sicherlich auch nicht "nur", nie wieder Avatar herunterzuladen? o_O

  13. mayleen meint: (12.8.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Ist weiteres Vorgehen gegen die GVU geplant?

    Ich meine mit den Presseerklärungen die in dieser Sache veröffentlicht wurden, ist die spätere Behauptung, mit der Löschaktion nichts zu tun zu haben, vor Gericht doch kaum belastbar?

    Aber da mag ich infolge meiner dünnen ZPO-Kenntnisse vielleicht irgendwas übersehen?

  14. Axel John meint: (12.8.2010 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:
    So ist es. Die GVU hat die Masche offenbar von den Abofallenbetreibern und der Gewinnspielmafia abgekupfert:
    Wegwerffirmen auf Vorrat gründen und liquidieren, wenn juristischer Stress droht.

  15. Ingo Lembcke, Hamburg meint: (12.8.2010 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @12 – Zum 1. Absatz kann ich nichts sagen, das hängt von der Verpflichtung ab, die ich nicht vorliegen habe.

    Strafbewehrt ist bis jetzt nur das Anbieten (!) und ja, in den 2 Fällen, die ich hatte, wurde genau so formuliert, das es für mich nur um die Filme ging, die aufgelistet waren. Also um bei dem Beispiel zu bleiben: die Unterlassungserklärung gilt nur für Avatar. Wer andere Informationen hat, bitte mal beschreiben (ggfs. Link).

    Wobei die Unterlassungserklärung meistens in der Form zu weit geht, die sollte noch mit den üblichen Zusätzen versehen werden (ohne Schuldanerkenntnis).

  16. Mario meint: (12.8.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @Sven:

    Bloederweise kommt immer eine Kostennote mitgeschickt. Waer auch zu schoen ;)

  17. Michael meint: (12.8.2010 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter,Zivilrecht halt mal wieder.Schuster bleib bei Deinen Leisten.Ich erinnere mich aus dem Studium noch vage an eine total abgespacte Konstruktion.Haftung für Erfüllungsgehilfen im gesetzlichen deliktischen Schuldverhältnis der §§823 ff. gem. §§278,280,823 ff. BGB.
    Gemäß § 280 Abs. 1 S.2,278 BGB müsste die GVU dann beweisen, dass sie die Pflichtverletzung ihres Auftragnehmers,also der GmbH, nicht schuldhaft verursacht hat.Somit würde gemäß Prozessrecht doch der Beweis genügen, dass die GVU die GmbH beauftragt hat und letztere eine vorwerfbare Pflichtverletzung begangen hat (zur Not Stufenklage auf Auskunft gegen die GmbH und die GVU als Streitgenossen -Gesamtschuldner- und dann Teilklagerücknahme gegen die GmbH).
    Das Verschulden der GmbH würde dann ohne weiteres der GVU zugerechnet.
    Genaueres ergibt sicher eine kurze Recherche im Großkommentar.
    Wenn ich Recht hatte, wie wär's mit einer Einladung ins 3-Sterne-Restaurant?

  18. le D meint: (12.8.2010 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @Michael: Das ist doch grade der Punkt: Es müßte bewiesen werden, dass die OpSec Erfüllungsgehilfe der GVU war. Der Auftrag von der GVU an die OpSec ist die beschriebene Hürde, die genommen werden muß (wobei die beiden jetzt schon bestreiten, dass es da was gab…), um überhaupt zu der von Dir beschriebenen Konstellation zu gelangen.

  19. Andre meint: (12.8.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Meine Kristallkugel meint, die nächste Löschkampagne wird 'versehentlich' von einem anderen Dienstleister im Namen der GVU ausgeführt werden. Im Zweifelsfall wird auch dann die GVU natürlich wieder nicht Auftraggeber sein. Warum nur fällt mir da der Begriff Schutzbehauptung ein?

  20. Baxter meint: (12.8.2010 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH haftet.

    Wie "beweisen"? Na und!? Ich dachte im Zivilrecht heißt das "glaubhaft machen"!? Zur Not einfach das Finanzamt befragen lassen…

    1. Zählt der "gesunde Menschenverstand" denn nicht mehr?
    Welche "Firma" kommt denn im Jahre 2010 auf die Idee zum Selbstkostenpreis tätig zu werden? Sorry, aber wenn allein das keinem Richter einleuchten sollte, dann sollten Richter vor Amtsantritt erst 'mal "richtig" in der freien Wirtschaft arbeiten oder erklären, wie die OpSecSecurity dieses "Versehen" denn verbucht? Wenn das vollautomatisch ablaufen sollte, dann gehe ich davon aus, daß dieser Vorgang (Löschaufforderung) systemmäßig auch an einen derer eigentlichen Kunden gebunden ist, wobei unter Umständen ebenfalls automatisch die Rechnung generiert wird…

    2. Wie wäre es denn mit einem Blick auf deren Internetpräsenzen? In meinen Augen bietet das world wide web doch mehr als nur Indizien. Beispiel(e):

    a) Jahresbericht des GVU e.V. –> http://www.gvu.de/media/pdf/586.pdf

    Im Berichtszeitraum wurde dieses Verfahren gegen spezielle Portalseiten fortgeführt. Dafür wurde die Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister OpSec Security GmbH (vormals P4M – Die Internetagenten) gewählt. Für notice-and-take-down-Verfahren gegen Filehoster-Links zu Raubkopien eines einzelnen Titel, erhielten GVU-Mitglieder im Rahmen eines Filehoster-Abuse-Projekts Rabatt. Dieses Angebot besteht auch weiterhin.

    b) Referenzen OpSec Security –> http://www.opsecsecurity.com/en/company/references-and-accreditations

    c) Bis letztes Jahr war die OpSec ja noch als P4M GmbH die "Internetagenten" -> http://www.internetmarkenschutz.de/html/links.html

    3. Zu den Firmen OpSec Security GmbH und OpSec Germany GmbH:

    a) AG München, HRB 171299: Aus der "AB 63/07 Vermögensverwaltungs GmbH" wird im Juli 2008 die "OpSec Germany GmbH" mit dem neuen Unternehmensgegenstand: Erwerb, Veräußerung und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

    b) AG München, HRB 135077: Aus der P4M-Partners4Management GmbH wird im März 2009 "OpSec Security GmbH", die mit der "OpSec Germany GmbH" einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat!

    c) Jahresabschluss OpSec Security GmbH / P4M, 2009: http://view.txtbear.com/80259/untitled-txtbear-document/

    4. Die PR-Agentur der OpSec (bzw. der P4M GmbH) ist die ZPR GmbH, "zufälligerweise" die gleichen wie auch für den GVU e.V.
    –> http://www.openpr.de/news/192016/Aergernis-Abofalle-P4M-ernennt-die-Firma-System-Hosting-GmbH-zum-Schwarzen-Schaf-des-Monats-Februar.html )

    Das Geschäftsfeld der Agentur lässt sich dabei in vier Bereiche – NetProteX, DigitalTraX, NetXellence und NetTraX – unterteilen. Mit einer Vielzahl spezifischer Technologien spüren die InternetAgenten von P4M im Auftrag ihrer Kunden Produktpiraterie, Marken-, Urheber- Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechtsverletzungen auf.

    @Udo Vetter, @Mario Sixtus, @Alexander Lehmann

    Da hat einer der "großen Vier" (GVU e.V. für Filme und Spiele, BVMI e.V. für Musik, Boersenverein für Hörbücher und dann gibt's noch die Bertelsmann-Abteilung "arvato digital services") selbsternannten "anti-piracy"-Vereinen einen Fehler gemacht auf den die community schon lange wartet. Nicht einfach Fehler wie sie tagtäglich zum Nachteil von etlichen Abgemahnten passieren, die dann regelmäßig als "Kollateralschäden" unter'n Tisch gekehrt werden, sondern ein nicht zu unterschätzender Fehler zum Nachteil von URHEBERN. Im Gegensatz zu Abgemahnten, die ja "Verbrecher" bzw. "Räuber" sind, hat ein Urheber natürlich einen ganz anderen Stellenwert bei den bereits gewaschenen Gehirnen aus Politik und Justiz. Immerhin wird ständig vom "Schutz geistigen Eigentums" gefaselt, der angeblich der Treiber von all den kuriosen Gesetzen sein soll…

    Kann das dann wirklich schon alles gewesen sein?

    Was ist denn mit zum Beispiel § 101a UrhG ?

    " [...] Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen.

    Wenn die OpSec Security GmbH als Privatunternehmen "einfach so" , d.h. ohne jegliche Legitimation Löschauftrage verteilt, wie kann das denn überhaupt strafrechtlich i.O. sein? Was für ein Motiv sollte solch eine Firma haben?
    Das ist doch Bullshit! Alle wissen das und keiner macht's Maul auf!

    Was ist denn in dem Zusammenhang mit zum Beispiel § 303b StGB?

    Strafrecht wäre meines Erachtens kostenmäßig zunächst besser, da der Staatsanwalt für seine Ermittlungen auf Steuergelder zurückgreift. Naja, wie dem auch sei…

    @Mario Sixtus und @Alexander Lehmann

    Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß diese OpSec Security wahrscheinlich 'ne Menge Geld auf der hohen Kante hat und zivilrechtlich würden die das evtl. auf dieser Schiene aussitzen und das Ganze in die Länge ziehen und vermutlich auch Schikanetricks einstreuen, wie Gutachten u.s.w. … Die Kosten-Nutzen-Rechnung für euch selbst ist in der Tat wahrscheinlich relativ klar.

    Solltet ihr aber dennoch vorhaben euch auf solch einen Prozess einzulassen, dann macht das bitte unter Nennung einer Kontonummer public, damit ich wenigstens weiß wohin ich meine Unterstützung überweisen darf!

    Ich für meinen Teil würde die Firma aber definitiv bei der Staatsanwaltschaft und bei der Finanzbehörde melden (oder anzeigen, aber das kann der Herr vetter besser beurteilen). Zum Einen weil 'ne Privatfirma angeblich "einfach so" ohne jegliche Legitimation (eingeräumte Nutzungsrechte, z.B.) und Auftrag Löschaufträge veranlasst und zum Anderen weil die angeblich ohne Auftrag arbeiten aber 'ne ordentliche Bilanz aufweisen (siehe oben, Geschäftsbericht)! Auch hier biete ich meine Hilfe an. Gerne drucke ich eine Musterstrafanzeige aus, unterschreibe und schicke die an die entsprechende Polizeistation. Wäre ja meine bürgerliche Pflicht… ;-)

    Ich denke, ihr wisst ja selbst daß die alle verklüngelt sind (GVU, IFPI, Boersenverein… etc.) und daß die den Bogen mehr als überspannt haben, weswegen in meinen Augen aus 'nem Schneeball durchaus eine Lawine werden könnte…es muss nur einer den Schneeball werfen!

    In diesem Sinne, Baxter

  21. mayleen meint: (12.8.2010 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @17 – Michael
    Deine Konstruktion setzt aber die Anwendbarkeit von schuldrechtlichen Normen im Deliktsrecht voraus? Das geht doch nicht ohne weiteres, oder?

    Geht man von der Anwendbarkeit der Normen einfach so aus fehlt es immer noch am Nachweis, dass die GVU sich der OpSec als Erfüllungsgehilfen bedient hat! (Drüfte wohl ein Knackpunkt werden – die Sache sieht nämlich völlig anders aus, wenn die GVU nur zahlender Kunde bei der OpSec war!) Siehe dazu auch den Kommentar von Frank Kemper unter http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab.

  22. karl meint: (12.8.2010 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Hoffen wir, dass sich wenigstens der Begriff "Raublöscher" für die GVU halten wird.

  23. Martin meint: (12.8.2010 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit Störerhaftung? *g*

    Man müsste eigentlich darauf bestehen, dass die GVU eine Unterlassungserklärung abgibt, mit der sie versichert, zukünftig ihre Aufsichtspflichten zu wahren, keine Aufträge zu erteilen, mit denen die Urheberrechte von Sixtus u. Lehmann verletzt werden und nicht mehr mit Dienstleistern zusammen zu arbeiten, die dies tun.

    Meinst du, Udo, wirklich, dass man denen nicht zumindest noch ein klein wenig auf die Pelle rücken kann? Jeder Filesharer wird härter bestraft als die. Ich finde das ungerecht.

  24. Jupp Schmitz meint: (12.8.2010 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    1. §101a UrhG !
    2. Info (Strafanzeige?) an Staatsanwaltschaft!
    3. Info an Finanzbehörde (Arbeiten ohne Auftrag und offensichtlich ohne Rechnung)

  25. Jo meint: (12.8.2010 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @Michel @17

    § 278 BGB als Zurechnungsnorm in § 823 BGB. Autsch, dieser Fehler tut sehr weh. 0 Punkte für Sie.

  26. Löschverbrecher meint: (12.8.2010 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Sorry für die Nachfrage, aber ich bin etwas verwirrt…

    Hatte das Videoportal Vimeo die RaubLöschaufforderung doch nicht von dem GVU e.V. bekommen!? Oder wie!?

    Dafür muss man doch nichts beweisen, da braucht man doch nur das Portal Vimeo zu bitten, diese RaubLöschaufforderung zu übermitteln. Oder wird so etwas telefonisch, per Rauchzeichen oder dergleichen getan?

    Wäre evtl. jemand noch einmal so nett, das klarzuziehen…!? Danke! Wenn sich herausstellen würde, daß doch der GVU e.V. verantwortlich sein sollte, dann hätten die unter Umständen schneller ein größeres Problem als ihnen lieb sein dürfte!

    Und damit sich deren "Kunden" auch ruckzuck von dem Löschverbrecher abwenden, hier die Liste des "Netzwerkes" mit der Bitte um Weiterleitung: http://www.gvu.de/28_Netzwerk.htm

    Unternehmen der Film- und Videoindustrie
    Ascot Elite Home Entertainment GmbH
    Aviator Entertainment GmbH
    Bavaria Media GmbH
    Concorde Home Entertainment GmbH
    DWJ – Der Wert J
    EuroVideo Bildprogramm GmbH
    GÜFA mbH
    GWFF – Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
    Highlight Communications Deutschland GmbH
    Kinowelt Home Entertainment GmbH
    MPLC Filmlizensierung GmbH
    Ost Video Handels GmbH
    Paramount Home Entertainment GmbH
    Rapid Eye Movies
    Senator Entertainment AG
    Sky Deutschland
    Sony Pictures Home Entertainment GmbH
    Twentieth Century Fox of Germany
    Universal Pictures International (UPI) Germany GmbH
    Universum Film GmbH
    VPS Film-Entertainment GmbH
    Walt Disney Studios Motion Pictures Germany GmbH
    Warner Bros. Pictures Germany

    Unternehmen der Entertainment Software Industrie
    Activision Deutschland GmbH
    Atari Deutschland GmbH
    Capcom – CEG Interactive Entertainment GmbH
    Eidos GmbH
    Electronic Arts Deutschland GmbH
    Koch Media Deutschland GmbH
    Konami Digital Entertainment
    Microsoft Deutschland GmbH
    Nintendo of Europe GmbH
    Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
    Take 2 Interactive GmbH
    THQ Entertainment GmbH
    Ubisoft GmbH

    Verbände
    Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV)
    Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM)
    Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU)
    Bundesverband Musikindustrie
    HDF Kino e.V. (HDF)
    Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD)
    Motion Picture Association (MPA)
    Verband der Filmverleiher (VDF)

    Kopierwerke
    Cinram GmbH
    Sony DADC Austria AG

    Andere
    Rovi Corporation
    OpSec Security Deutschland GmbH (ehemals P4M)

  27. gant meint: (12.8.2010 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Was für ein Segen für die GVU, dass sich nicht jeder ihrer abgemahnten Deppen hinter einem zusätzlichen Schutzschild in Form einer 1 GBP-Limited versteckt, bei denen damm im Fall eines Wiederholungs-"Versehens" dann dummerweise nicht sonderlich viel zu holen wäre…

  28. eborn meint: (12.8.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Das hier etwas nicht stimmen kann ist offensichtlich. Entweder der Sachverhalt ist falsch dargestellt (was verschiedene Ursachen haben kann), oder Herr Vetter hat die Basics der ersten Semester vergessen bzw. nicht beachtet. Irgendwie wild Unterlasssungserklärungen in der Republik zu verteilen in der Hoffnung den Richtigen zu finden macht wenig Sinn. Das ganze hier hat Bildzeitungsniveau.

  29. Fisch meint: (12.8.2010 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Entstehen hierdurch nicht interessante Konsequenzen? Die OpSec agierte nach eigenen und denen der GVU eigenmächtig, handelte also ohne Vertretungsmacht im Namen der GVU (haben die den eigenmächtigen (Nicht-)Vertretern eigentlich schon die Hammelbeine langgezogen?). Eine Beauftragung durch die eigentlichen Urheber in anderen Fällen dürfte OpSec nicht vorweisen können, sondern diese sich aus der Kette Urheber -> Verwerter -> GVU -> OpSec ableiten.

    Wenn nun eine Lösungsaufforderung eintrifft und der Betroffene nicht sicher sein kann, daß obige Kette "reißfest" ist, dann sollte die Aufforderung in den Reißwolf entsorgt werden – da könnte ja jeder kommen und Behauptungen aufstellen.

  30. Baxter meint: (12.8.2010 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter, Fragen aus Interesse / purer Neugierde:

    a) Was für'n Streitwert wurde eigentlich angesetzt?
    b) Hast du die Abmahnung als "umfangreich" bewertet und deine Anwaltskosten eigentlich mit einer Gebühr 1,3 RVG berechnet?
    c) Wie hoch ist eigentlich der zu leistende Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG?

    Wir haben es hier ja mit den Urhebern zu tun und nicht irgendwelchen "Turn-Piracy-Into-Profit"-Lizenznehmern, der regelmäßig einen nicht entstandenen Schaden geltend machen will. Der Urheber dagegen kann meines Wissens stets nach selbst entscheiden was mit seinem Werk geschieht. Oder?

    Ich stelle die Frage aus dem Grund, weil diese OpSec Security GmbH ja angeblich "einfach so", d.h. ohne Auftrag und Legitimation gehandelt hat. Wie man dann eine (mindestens) Fahrlässigkeit ernsthaft leugnen möchte lasse ich mir gerne vorführen…

    Danke und Gruß, Baxter

    P.S., @ebom: Ich denke du siehst das falsch herum. So ist nun 'mal das Niveau dieser dubiosen / kuriosen "anti-piracy"-Verarsche, weswegen das evtl. so rüberkommen könnte.

  31. RC meint: (12.8.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Also von weisser Weste kann ja wohl nicht die Rede sein. :P

    http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2006/4/18_kiosk

  32. Diddy meint: (12.8.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Schade, same procedure as everytime.

    Großes Gebell und hinterher ist dann natürlich nichts mehr mit bei den Eiern packen. Da wird schön der Schwanz eingezogen. Supi.

    Meine ausdrückliche Tiefachtung (oder was ist das Gegenteil von Hochachtung?) liebe Herren Vetter, Sixtus, Lehmann und Co.

  33. marcel meint: (12.8.2010 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    mal ein, zwei fragen:

    was für konsequenzen hat das eingeständnis der opensec gmbh, "einen" fehler begangen zu haben, auf die in massenhaft durch diverse anwaltskanzleien versendeten abmahnungen behauptete "unfehlbarkeit" der ermittelten "tatbestände"?
    waldorf frommer beispielsweise beruft sich auf eben solche "zweifelsfrei" ermittelten urheberrechtsverletzungen. muß das jetzt erst mal vor gericht weiter ausgefochten werden oder ist das, durch die unterzeichnete unterlassungserklärung dokumentierte, eingeständnis der fehlbarkeit von "ermittlungsdienstleistern" ausreichend belegt und in einer verteidigung gegen abmahnanwälte als valides argument anwendbar?

  34. Jumper meint: (12.8.2010 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Ein Winkelzug und schon ist dieser Advokat matt.
    Schade!
    Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU wird es freuen.

  35. Sempur meint: (13.8.2010 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    Kann ich eigentlich auch in Deutschland ne 1GBP Ltd. gründen? Dann mach ich das, hol mir nen Internetanschluss auf den Namen der Firma. Wenn ich mal ne Abmahnung wegen irgendeinen Internetkram bekomme, unterschreib ich einfach und mach den Laden dicht und mach nen neuen auf?!

  36. Baxter meint: (13.8.2010 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    Bundesverband für politische Bildung im Interview mit Frau Christina Ehlers, Februar 2008

    Quelle: http://www.bpb.de/themen/7UGJ1L,1,0,Sand_im_DVDBrenner.html

    "Darin besteht auch das Problem bei der Verfolgung: Gegen die Portalseite an sich ist relativ schwer vorzugehen, weil deren Betreiber selber nicht unbedingt illegales Material hinterlegen, Zudem versuchen sie oft, ihre Identität zu verschleiern.

    Hier gibt es einmal das Verfahren, dass man so genannte "Abuse-Mails" schickt. Man schreibt dann an den Sharehoster: "Hinter diesem Link verbirgt sich eine illegale Kopie, bitte löschen Sie die."

    Die letzte Frage der Bundeszentrale lautete wie folgt (als Zitat):

    Wie teilt sich ihre Arbeit auf? Ist das Gros ihrer Mitarbeiter mit Abmahnungen und Abuse-Mails an Filesharing-Dienste beschäftigt?

    Worauf die Frau Ehlers unter anderem folgendes antwortete:

    Wir arbeiten nur mit Festangestellten, wovon der Großteil in der integrierten Rechts- und Ermittlungsabteilung sitzt.
    Das sind Spezialisten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, beispielsweise Interentermittlungen."

    Übrigens: Ziemlich am Anfang des Interviews ist von einem Projekt "First Seeder Kill" die Rede. Taucht seit Jahren immer wieder im Zusammenhang mit dem GVU e.V. auf.
    Eine WHO-IS-Abfrage ergibt für die domain "firstseederkill.com", zur Info, folgendes:
    "Registrant:
    Partners 4 Management GmbH
    Inselkammerstr. 1
    Unterhaching 82008
    Germany
    Last Updated on: 23-Jun-10"

    —————————————————-

    Noch'n Hinweis: Da ja demnächst wieder das Oktoberfest in München steigt und die Japaner sich bestimmt wieder mit Souvenir-Gedöns eindecken wollen könnte evtl. in dem Zeitraum die Bearbeitung einer FAX-Anfrage an die OpSec Security GmbH etwas länger dauern…

    Siehe :http://www.bavariashop.com/info/Impressum.html –>

    Bavariashop GmbH
    Inselkammerstraße 1
    82008 Unterhaching / München
    Germany
    Geschäftsführer: Herr Andreas Greipl
    Handelsregister: HRB 169385 / Amtsgericht München
    Tel.Nr. 0049 (0) 89 / 7 90 78 345
    Fax: 0049 (0) 89 / 7 90 78 333

    Ja Mei! Da wirst narrisch… Vgl. –> http://www.opsecsecurity.de/de/contact-us

    Aber keine, ich frage jetzt nicht, warum sich ein vermeintlicher "Super-Duper-IT-Dienstleister", der übrigens besondere datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten muss eine FAX-Nummer mit einem Souvenirshop teilt (neben BDSG fallen mir spontan ein: § 88 TKG, § 202 StGB and many more…).

    "Seriös" ist in meinen Augen jedenfalls anders, "professionell" erst recht!

    @Jumper (#34)

    Ist es nicht etwas zu früh um jetzt schon zu sagen, daß der Hr. Scharringhausen sich bereits freuen würde? Das Ganze fängt für andere doch gerade erst an, richtig Spaß zu machen… Besonders das Thema Technik, das aber an anderer Stelle zu einem anderen Zeitpunkt einmal in Ruhe zerpflückt werden wird. Wie schrieb doch heise.de bereits im Jahre 2006?

    "Gut angelaufen sei die Operation "First Seeder Kill". Dabei ermittelt die GVU mit technischer Unterstützung des Unternehmens P4M Personen, die illegale Filmdateien als erstes in Tauschbörsen einstellen."

    Dann wollen wir 'mal sehen, wie das im Jahre 2010 wohl sein könnte… TO BE CONTINUED!

    In diesem Sinne, Baxter
    ________________________________________________
    P.S.: Da hatte Microsoft doch gerade erst so'n Erfolg mit ihrem Betriebssystem, da muss man wieder 'mal feststellen mit was für vermeintlichen Stümpern die sich doch eigentlich abgeben: http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/pressemitteilung.mspx?id=532858
    Nicht gerade Image-Fördernd! Wenn sich das rumspricht könnte ich wetten, daß denen wohl 'ne Menge Kunden verloren gehen werden…Mindestens aber alle Abgemahnten! :-)

  37. RC meint: (13.8.2010 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    Müsste jetzt nicht eigentlich jedes gelöschte Video (ganz gleich welches) widerrechtlich gelöscht worden sein, wenn OpSec es doch immer völlig ohne Autorisierung durch die GVU gemacht hat?

    Was wenn man jetzt hinginge und alle Videos wieder einstellen ließe, die bisher entfernt wurden? Müsste die GVU dann nicht damit leben, dass die Videos online bleiben, oder aber doch noch eine Autorisierung einräumen?

    Wahrscheinlich würden sie sich dann damit helfen zu behaupten es gäbe _ab jetzt_ eine direkte Beteiligung oder sowas…

  38. Baxter meint: (14.8.2010 um 03:31) AntwortenReply to this comment

    @RC,
    das ist m.E. eine gute und absolut berechtigte Frage.
    Ich sehe das mit nunmehr etwas Abstand sehr ähnlich, denn im Grunde haben wir hier das gleiche Thema, wie die Kombination BVMI e.V. plus ProMedia GmbH. Und in der Abteilung Musik sieht es so aus, daß die Mitglieder (Unternehmen der Musikbranche, zumeist label und Verlage) ebenfalls Beiträge an den Verein zahlen, welches in den Topf für "Anti-Piraterie"-Maßnahmen fließt. Der BVMI e.V. widerum beauftragt die ProMedia GmbH und trägt die Kosten aus dem Topf.
    Meines Erachtens gilt für die Abteilung Film- und Unterhaltungssoftware das gleiche.

    Um aber überhaupt "aktiv legitimiert" zu sein, müsste – in dem Fall – die OpSec Security GmbH entsprechende Rechte übertragen bekommen haben. Und zwar vom Mitgliedsunternehmen des GVU e.V.

    Wenn nun "offiziell" verlautbart wird, daß diese Firma gar nicht legitimiert ist, sondern "einfach so" aus freien Stücken, womöglich noch auf eigene Kosten, tätig wird dann sind meiner Meinung nach sämtliche Löschungen hinfällig und die Firma entsprechend zu bestrafen.
    Immerhin könnten dann auch ganz andere Motive theoretisch unterstellt werden, wie zum Beispiel unlautere geschäftliche Handlungen (§ 3 UWG), denn laut § 102a bleiben Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt.

    ——————————————————–

    Das einzige, was mich persönlich irritiert ist daß Prozedere und die gemeinsame Presserklärung von denen, in der es wörtlich heißt (http://tinyurl.com/34rp6h8):

    Die Ursache für die versehentliche Löschungsaufforderung wurde gefunden. Dazu Petur Agustsson, Technischer Leiter bei OpSec Security: "Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden."

    In dem Zusammenhang fiel mir ein, daß die Firma Vimeo LLC als Tochter von InterActiveCorp ein US-amerikanisches Unternehmen ist. Und in den U.S.A. gibt es das "notice-and-takedown"-Verfahren schon 'ne Weile für die vom Congress auch entsprechende procedures entwickelt wurden (im Rahmen von DMCA)

    1. Wie kann es überhaupt sein, daß die deutsche Firma OpSec Security GmbH Firmen mit Sitz in den U.S.A. notice-and-takedown Aufforderungen rechtmäßig schicken kann, gleichwohl im "abbual report" der OpSec Group ( http://tinyurl.com/342cl4c
    ) folgendes steht:

    OpSec’s customers are served from Company
    facilities in the USA, the UK, Germany, and Hong
    Kong, and via a network of over 40 agents
    worldwide.

    2. Die OpSec Security GmbH kann sich bei aller Kuriosität nicht über den U.S. Copyright Act hinwegsetzen denn henau so steht es übrigens auch auf der Internetpräsenz http://vimeo.com/dmca ! Demnach MUSS folgendes vorliegen, um der Löschaufforderung nachzukommen:

    an electronic or physical signature of the person authorized to act on behalf of the owner of the copyright interest; a description of the copyrighted work that you claim has been infringed; a description of where the material that you claim is infringing is located on the Vimeo Site, sufficient for VIMEO to locate the material; your address, telephone number, and email address; a statement by you that you have a good faith belief that the disputed use is not authorized by the copyright owner, its agent, or the law; and a statement by you that the above information in your notice is accurate and, under penalty of perjury, that you are the copyright owner or authorized to act on the copyright owner's behalf.

    Man achte bitte auf die letzte Bedingung! D.h. die Firma OpSec Security GmbH MUSS DEFINITIV eine Bestätigung mitgeschickt haben (in welcher Form auch immer), entweder der Rechteinhaber selbst zu sein oder im Namen des Rechteinhabers zu handeln (durch den Rechteinhaber authorisiert). Sonst droht Strafe!

    Fazit: Hier kann m.E. etwas NICHT stimmen!

    Gute Nacht Baxter
    __________________________________
    "Bunte Tüte": http://tinyurl.com/2u5daeg

  39. madd meint: (21.8.2010 um 01:02) AntwortenReply to this comment

    Die arme Frau Ehlers. Wenn sie ein Gewissen hat, sollte sie sich vielleicht einen Job suchen, der damit nicht kollidiert. An den elektrischen Reporter erinnert sie sich vielleicht noch?

    http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/87/

    Noch niemandem aufgefallen?

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