Wir kaufen nichts, schon gar kein Pfand
Ein Supermarkt im Karlsruher Hauptbahnhof interpretiert das deutsche Einwegpfandsystem auf eigensinnige Weise:
Anscheinend ist der Ladeninhaber der Meinung, die Rücknahme von Pfandflaschen sei ein Kaufvertrag (§ 433 BGB). Darüber könnte man sogar diskutieren. So wie es jedem Verbraucher freisteht, bei Amazon oder Karstadt zu kaufen (oder eben nicht), so will dieser Händler aber überdies den Rück”kauf” leerer Pfandflaschen verweigern oder zumindest auf “haushaltsübliche Mengen” begrenzen. Stichwort: Vertragsfreiheit.
Das alles soll uns wahrscheinlich sagen, § 6 Abs. 8 Verpackungsverordnung, der eine Rücknahmepflicht regelt, ist nur zur allgemeinen Belustigung erlassen worden.
Die als Quelle kaufmännisch-juristischer Inspiration genannte Webseite ist derzeit übrigens leer.
(Danke an Jonas Breyer für das Foto und die Anregungen für diesen Beitrag)

Würde mich interssieren, warum der Supermarkt dieses Schild rausgehängt hat.
Und? Schon abgemahnt, Herr Vetter?
Wer schon Comic Sans MS benutzt…
von so jemandem kann man ja nix erwarten.
Immer wieder interessant zu sehen, wer in Deutschland Geschäfte führen darf. Aus diesem Grund wäre es nur hilfreich, wenn solche Leute kostenpflichtig abgemahnt würden, mit der kürzestmöglich denkbaren Frist. Denn die haben es, im Unterschied zum Normalbürger, wirklich verdient.
Wo Dummheit blüht, hat Nachsicht keinen Sinn!
Ist das wieder so eine tzpische Juristenformulierung:
Danach würde der im Artikel erwähnte Abs. 8 bei Pfandartikeln gar nicht greift. Allerdings steht dann in § 9 Abs. 1:
"Hinsichtlich der Rücknahme gilt § 6 Abs. 8 entsprechend."
Dazu hatte ich kürzlich im Urlaub (Finnland, wo das Pfand übrigens 40 Cent pro Flasche beträgt) ebenfalls ein Erlebnis, von dem ich vermute, daß das in Deutshcland nicht juristisch haltbar wäre. Im Supermarkt, in dem ich meine Pfandflaschen zurückgeben wollte, waren beide Rückgabeautomaten außer Betrieb und mit einem Blatt Papier beklebt, auf dem ein Hinweis auf Finnisch stand, den ich mangels Sprachkenntnis nicht verstanden habe.
Ich nahm an, der Zettel wies auf die Möglichkeit hin bei nichtbenutzbaren Automaten die Pfandflaschen an der Kasse abzugeben, also kaufte ich zuerst ein, und wollte beim bezahlen die Pfandflaschen mit abgeben. Die Dame an der Kasse erklärte mir, daß wenn die Automaten außer Betrien seien, es keine Möglichkeit zur Abgabe von Pfandflaschen gebe.
Ich bin daraufhin zurück zu den Automaten gelaufen und haben einen Einheimischen gebeten mir den Zettel zu übersetzen. Dort stand wohl tatsächlich genau das was mir dir Kassiererin erklärt hatte. Nämlich daß die Automaten derzeit defekt seien und es keine anderweitige Möglichkeit gebe in Laden Pfandflaschen abzugeben. Es wurden in dieser Zeit natürlich weiterhin volle Pfandflaschen verkauft.
Sehe ich das richtig, daß nach dieser Vorschrift so etwas in Deutschland nicht haltbar wäre?
Die Klärung ob das Vorgehen in Finnland zulässig war, war mir den Aufwand nicht wert. Ich habe die Flaschen , die ich dabei hatte in einen der Schließfächer im Laden deponiert, und ein paar Tage später (ja, sie waren tatsächlich noch da) in den nun wieder funktionierenden Automaten geschoben.
@Zwerg:
Vermutlich wird in dem Markt sehr viel mehr Leergut zurückgegeben als Getränke verkauft werden. Jede Rückgabe kostet den Markt aber bares Geld in Form von Personalkosten bzw. sonstigen Handlingkosten (Stichwort Clearing beim sog. Einwegpfand)
Natürlich ist das keine Entschuldigung, der Händler sollte schon wissen, was er darf und was nicht!
Um die flaschensammelenden Obdachlosen abzuhalten dürfte es reichen.
Mal abgesehen von dem pseudojuristischen Unfug – was anderes als ein Kaufvertrag sollte die Rücknahme von Pfandflaschen gegen Geldauszahlung sein?
S. Auch Martinek in JuS (irgendwannvorlangerzeit)
Bin ich froh leb ich in der [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Einwegpfand#Schweiz]Schweiz…[/url] *g*. "Rücknahme nur in haushaltsüblichen Mengen" belustigt mich schon ein wenig, denn ich bringe aufs Mal so 100 Flaschen in der offiziellen PET-Recycling-Schweiz-Sammeltüten zurück. Und ich lebe alleine.
Wie ist das eigentlich bei so aussprüchen wie: "Führen wir nicht, nehmen wir nicht an"(Einwegflasche) wenn ich mich da durch die Verpackungsverordnung lese ist das nicht mein Problem sondern das des Marktes und sie sind verpflichtet sie anzunehmen?
Was genau kann ich als Nichtjurist hier eigentlich tun um mich zu wehren sollte mein Stammmarkt um die Ecke so einen Scheiß anzetteln?
@ Scorpion
Wenn dieses Zeichen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Dpgkennz.svg
drauf ist muss er es meines Wissens zurücknehmen.
:-)
Ich glaube, da gebe ich demnächst mal Pfandflaschen ab …
Die Frage, die sich mir aufdrängt, ist welche Behörde Ordnungswidrigkeiten dieser Art verfolgt.
An sich ist das Problem ja nichts neues. Aber ich persönlich bin es ehrlich gesagt leid, immer wieder mit dem Personal zu diskutieren, dass die Rücknahmepflicht auch bei einem nicht funktionierendem Automaten besteht.
@Scorpion:
Für Einwegpfand (und nur für dieses gilt) wenn die Flasche das Pfandsymbol draufhat, und der Markt eine Gebindeart (Glas, Plastik, Dosen) auch verkauft muss er es auch zurücknehmen!
Bsp. der Markt Verkauft Einwegpfandflaschen in PET, so muss er auch nur diese zurücknehmen und keine Dosen oder Glaseinwegflaschen!
Kollege Melchior, warum sollte hier ein Kaufvertrag fingiert werden, wo doch die Abwicklung schon nach öffentlichem Recht funktioniert? Die Erstattungspflicht (= "Kaufpreiszahlung") folgt nicht aus § 433 II BGB, sondern aus § 9 I 5 VerpackV. Die Rücknahmepflicht (= Eigentumsübergang) folgt nicht aus § 433 I 1 BGB, sondern aus § 9 VerpackV mit § 6 VIII VerpackV. Zudem – wenn man es zivilrechtlich konstruieren möchte, könnte auch an entgeltliche Geschäftsbesorgung gedacht werden – der Händler nimmt dem Letztverbraucher ja nur die Entsorgung ab.
Bei dem "Pfand" von sogenannten Einheitsflaschen, wie hier der Fall, handelt es sich in Wirklichkeit um einen Kaufpreisrückforderungsanspruch(im Gegensatz zu Gruppen- und Individualflaschen), denn dies entspreche am ehesten der Interessenlage (so der BGH).
Wenn der Händler keine Flachen mehr zurücknehmen will, darf er auch keine mehr verkaufen. So einfach ist dass.
:-)
Ich glaube, da gebe ich demnächst mal Pfandflaschen ab …
Ich schreib mal ne Mail an das gegründete Ordnungs- und Bürgeramt.
@RA JM: wenn das ein Kaufvertrag ist, muss ich dem Ladenbesitzer dann auch 2 Jahre Gewährleistung für die einwandfreie Beschaffenheit meiner Pfandflasche geben? Ich bin zwar Privatperson, aber es gilt ja die Vertragsfreiheit :-)
Die typische Service-Wüste Deutschland. Ich würde in einem Markt, der solch einen Zettel aufhängt nie wieder einkaufen. Wenn das alle (bzw. ein Großteil der Kunden) machen würden, dann könnte sich kein Markt solche Unverschämtheiten leisten. Aber offensichtlich sind die deutschen Verbraucher einfach zu doof um das zu verstehen.
Ich erinnere mich noch an ein Interview mit einem Japaner im Radio. Dieser erzählte z.B., dass in Japan die Kaufhäuser überall dick darauf hinweisen, dass sie saubere Toiletten im Haus haben. Die sind dann wohl auch Tip-Top gepflegt und gut erreichbar. Wie über all in der Welt sind wohl auch in Japan öffentliche Toiletten nicht sehr einladend. Die Geschäftsleute locken damit einfach Kundschaft in das Geschäft und erhalten einen guten Ruf. Ihm ist negativ aufgefallen, dass man in einem deutschen Kaufhaus die Toilette erst erfragen muss, die dann irgendwo versteckt und auch nicht sonderlich gepflegt existieren.
Schon richtig – nach dem Buchstaben des Gesetzes ist der Ladeninhaber im Unrecht.
Was aber nur zeigt, daß (auch) dieses Gesetz unsinnig ist.
ausserdem hat er die 5 EUR nicht pro Tag beschränkt. Muss der Flaschensammler halt 3 mal Bons einlösen statt einmal richtig
@peter: Als Privatperson können Sie Ihre Vertragsfreiheit doch zwanglos für einen Gewährleistungs- bzw. Sachmangelhaftungsausschluss nutzen. ;-)
Der Händler kann es ganz einfach haben und einfach in seinem Sortiment auf Einweg (und den Umsatz daraus) verzichten. Kenne einige Supermärkte die damit ganz gut fahren. Aber erst mit Einwegpfandartikeln Umsatz machen und dann hinterher sich selber aussuchen wollen wieviel man nun zurücknimmt? Ich kaufe bei solchen Supermärkten dann nicht mehr. 5 Euro Pfand kommen bei mir auch schonmal in 2 Wochen zusammen und ich bin kein Flaschensammler, als Kunde möchte ich dann nicht gesagt bekommen "das sind keine haushaltsüblichen Mengen" – was geht den Händler mein Haushalt an?
Aber leider bei Kaufleuten mit Geschäften/Lokalen mit 99% Laufkundschaft, da interessiert kein "ich kaufe in Zukunft woanders". Die können machen was sie wollen und sich ihrer Kundschaft trotzdem sicher sein. Da hilft nur Gewerbeaufsicht (oder wer ist da zuständig?).
@RA JM: richtig, aber da steht ja nachher Aussage gegen Aussage … der tauscht einfach den Zettel an der Scheibe aus, und schon war ich mit seinen Bedingungen einverstanden :-)
Beim Einwegpfand ("Zwangspfand") ist die Lage ja relativ eindeutig. Die juristische Einordnung des Mehrwegpfands ist hingegen höchst umstritten und problematisch. Da wird von "atypischen Sachdarlehen" bis hin zu "Vorvertrag über den Abschluss eines Kaufvertrags" so ziemlich alles vertreten. Es ist noch nicht mal eindeutig, ob der Käufer einer Mehrwegflasche Eigentum an der Flasche erwirbt (BGH: Nein, was ich ziemlich abwegig finde). Jedenfalls ist bei Mehrwegflaschen nicht ersichtlich, woher der Käufer einen Anspruch gegen einen Supermarkt auf Pfandrückzahlung (gegen Flaschenrückgabe) haben soll, bei dem er die Flaschen nicht gekauft hat.
@Klaus, 19:
"Die typische Service-Wüste Deutschland. Ich würde in einem Markt, der solch einen Zettel aufhängt nie wieder einkaufen."
Das hat wohl nichts mit "Service-Wüste" zu tun. Es werden nicht die regulären Kunden des Ladens sein, die dauernd Müll für über 5 Euro ins Haus tragen.
Der Gesetzgeber hat in typischer Ignoranz Leuten Pflichten aufgedrückt, die ihnen gerechterweise nicht zukommen. D.h. hier soll jemand Müll beseitigen, nur weil er einen Laden führt – unabhängig davon, daß die Kunden den Müll ganz woanders gekauft haben.
Und da versuchen sich die Betroffenen halt zu wehren …
Bei welchem Amt müsste man sich eigentlich melden, um seine Beschwerde in so einer Sache loszuwerden?
Nervig, diese Automaten: Kasten rein, Scan, Fehlermeldung, bitte Personal rufen… und warten… argh, immer der gleiche Ärger.
@23: bitte realistisch bleiben. Es handelt sich um einen Supermarkt im HBF. Dem Betreiber ist es vermutlich völlig egal, ob Kunden kaufen wollen, wer dort kauft befindet sich meistens in Eile oder anderer Zwangslage. Das ist nicht die ideale Voraussetzung für Prinzipien …
Neulich im Subway-Restaurant: "Wir nehmen nur Flaschen zurück, die auch bei uns gekauft wurden"
Ich: "Aber es ist genau die selbe Marke/Flaschengröße/Typ, die sie hier auch anbieten. Im übrigen sind sie verpflichtet, die Flasche zurück zu nehmen" (Nicht, dass ich nicht schon oft genug Flaschen dort mitgenommen und dann nicht dort sondern woanders zurück gegeben hätte…)
Er: "Da muss ich erstmal den Chef anrufen" (telefoniert) "Cheffe sagt: Ausnahmsweise nehmen wir die Flasche zurück"
Ich: "…"
Es handelt sich bei dem Ladengeschäft nicht um einen "Supermarkt", sondern um grob geschätzt 25-35 qm Verkaufsfläche, wobei meistens nur eine Kasse besetzt ist. Der Laden gehört ferner zu einer großen Kette; in den anderen Bahnhöfen in denen dieselbe Kette aktiv ist, habe ich das Schild noch nicht beobachtet.
Klingt wie der Discounter bei mir in der Nähe, der sich weigerte, deformierte Einwegpfandflaschen mit deutlich erkennbarem Pfandsiegel zurückzunehmen. O-Ton: "Die können wir nicht annehmen, die nimmt unser Abholer nicht mit!"
Erst bei Erwähnung der magischen "50.000€" wurde die Marktleiterin weich und wollte die Flaschen zurücknehmen, aber "nur diese eine Mal". Das "eine Mal" dauert bis heute an. ;-)
Es war einst ein Händler aus Karlsruhe,
dem traten die Kunden auf die Schuhe:
Ums Pfand da drückte er sich frech,
so brach ihm dann der Umsatz wech.
Nun fehlt's am Geld, doch nicht an Ruhe.
Mit meinen Reimen ist nun "Schicht".
Denn der Herr Vetter will's wohl nicht.
Proteste bitte höflich schreiben,
die Rüpel lassen's besser bleiben.
(Denn – Wer will schon enden vor Gericht?)
@31: wären Sie einfach mal mit der Kassierer/in/Marktleiter/in zum Pfandautomaten gegangen und hätten gesagt: "hören Sie dieses Geräusch? *Plastikflasche einlegen* Der Automat führt gerade eine starke Deformation durch". Vermutlich hatte der Discounter aber keinen Automaten, sonst wären Sie nicht beim Personal "gelandet".
@Ein Bayer:
Vermutlich völlig zurecht es gibt Ausnahmen beim Einwegpfand bei Geschäften unter einer bestimmten Grösse. (aus dem Stehgreif fällt mir nicht ein ab wieviel qm Verkaufsfläche ein Laden der Einwegpfand verkauft auch alles wieder zurücknehmen muss)
@RA JM:
Hallo Herr RA Melchior!
Die Pfandrückgabe ist kein Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag verpflichtete den Verkäufer (="Pfand-Zurückbringer") gemäß § 433 I 1 BGB zur Übertragung des Eigentums an den Flaschen gemäß § 929 BGB.
Dies wäre aber ein Fall des § 275 I BGB, da der Verkäufer dem Käufer gar kein Eigentum verschaffen kann. Grundvoraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Verkäufer Eigentümer der Pfandflaschen ist. Dies ist aber nicht der Fall. Vielmehr verbleibt das Eigentum an den Flaschen bei dem Getränkehersteller, vgl. BGH II ZR 233/05.
@Lawblogs lokaler Limerick-Lieferservice – letzte Lieferung: Der Schüttelreim, der Schüttelreim. Reimt er sich? Ja oder nein.
Zu #9 "Was anderes als ein Kaufvertrag sollte die Rücknahme von Pfandflaschen gegen Geldauszahlung sein?":
Mit dem BGH, KZR 6/06, meine ich, dass es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt. Zwar hat der BGH in II ZR 232/05 auch einen Vertrag (welchen Typs auch immer) bejaht, hat dabei allerdings auf die konkrete Beschriftung des Flaschenetiketts abgestellt, in der der BGH ein Vertragsangebot gegenüber jedermann erblicken will. Nach der VerpackV hängt die Rücknahmepflicht aber nicht von irgendeiner Beschriftung ab, anderenfalls die Folgen fatal wären.
@peter: Wenn es ein schlechter Schüttelreim ist, dann reimt er sich nicht, aber dafür schüttelt sich dann das Publikum.
@peter:
Genau richtig geraten. Nicht jeder Markt leistet sich den Luxus der Automaten – einige machen das bis heute händisch an der Kasse.
@39: aber da kommen doch bestimmt keine anderen "Abholer" als bei den Discounter mit Shredder-Automaten. Klingt also sehr nach dummer Ausrede des Personals
Obzwar nur Laie, verstehe ich nicht die Leute, die in der Rückgabe/Rücknahme von Pfandflaschen ernstlich einen Kaufvertrag erblicken wollen. Ich kann das nur ganz schwer begründen, aber ich halte das für ein kapitales Fehlurteil.
Aldi Süd hält sich auch an keine Gesetze. Aldi Süd nimmt nur Pfandflaschen an bei denen das Ediket fest geklebt ist.
Leider geht das Papier manchmal ab, dann weigert sich Aldi die Flaschen zu nehemn.
Man bekommt sogar von oberster Stelle eine Email das man die Flasche nicht zurücknehmen kann.
Abhilfe hat nur das Scannen und erneute bekleben der Flasche geschaft.
Es ist gänige Praxis ALLER Geschäfte sich gegen das Flaschenpfand zu stemmen. Kunden bekommen einfach Ihr Geld nicht wieder – Sauerei!
@Bernd:
Ein Prof an meiner Uni hat, wenn ich das richtig sehe, die Beschreibung einer angebotenen Diplomarbeitsbetreuung mittels Comic Sans MS erstellt.
Außerdem enthält seine Webseite als Hintergrundmusik Vogelgezwitscher. Und einen fliederfarbenen (? oder so) Hintergrund.
Sein PDF zum Thema Funktionale Programmierung/Haskell ist teilweise mit Blümchen und einem ähnlich schrillen Hintergrund versehen.
Ich bin auf das nächste Semester gespannt.
@Ein Bayer: Meines Wissens verkauft Subway Getränke in Mehrwegflaschen – also kein Annahmezwang (siehe auch Lutz, 25)
Völlig unabhängig von der juristischen Bewertung möchte ich mal eine Antwort geben, was überhaupt das Motiv des Ladenbesitzers sein könnte solch ein Schild rauszuhängen.
Es dürfte wohl häufiger vorgekommen sein, dass Leute große Mengen an Leergut abgegeben haben (in der Regel Cola-Kästen, da die am leichtesten sind um am meisten Pfand einbringen), die sie gar nicht gekauft, sondern gestohlen haben. Der Diebstahl von Leergut ist für Getränkehändler eine echte Plage. Das ist auch der Grund, weshalb Leergutlager mit ihren Stacheldrahtzäunen zuweilen wie Hochsicherheitsgefägnisse wirken….
Als Händler will man natürlich nicht für das gestohlene Leergut auch noch Geld ausbezahlen. Um nicht in die Situation zu kommen in Einzelfällen – fast willkürrlich – entscheiden zu müssen, von wem 10 Kisten Cola entgegen genommen werden und von wem nicht, hat dieser Händler wohl die entsprechende Notiz draußen hingehängt.
Diese "Pfandregelung" des Händlers gilt natürlich nur für Leute, die Pfand zurückbringen und nichts neues kaufen, sondern sich das Pfand einfach auszahlen lassen.
Ich fordere die sofortige Abstellung dieses skandalösen Zustands! Was bildet sich dieser Händler ein, das Menschenrecht auf Abgabe von Leergut mit Füßen zu treten!
Dies ist ein Fall für den EGMR!! Für Lichterketten!! Für eine Schweigeminute!
Danke Herr Vetter! Ihr schonungsloser Blog hat wieder aufgeklärt, wo die Weltpresse vertuscht!
Danke! Danke! Danke!
@Rrabbit: Rrabbit hat recht, der "Supermarkt" ist winzig. Das Problem wird gewesen sein, daß Pfandflaschensammler dort Unmengen Flaschen abgegeben haben, eventuell besonders als "Das Fest" in Karlsruhe war. Da dieser Laden auch sehr lange Öffnungszeiten (Bahnhof halt) hat, wird sich dort einiges getummelt haben. Ohne Automat (wenn ich mich recht erinnere) und mit nur einer Kassiererin geht es wohl schlecht, viele Flaschen zurückzunehmen, gerade wenn viele Bahnreisende in Eile Schlange stehen. Also: Nicht richtig, aber verständlich.
@Servicewüste:
was sind denn die magischen fünfzigtausend?
übrigens, da man teilweise diese einwegpfandler für 29 cent inhalt bei 25 cent Pfand bekommt scheint es ja ach so schlimm zu sein wenn ein Markt ein paar mehr zurücknimmt.
Ist der Quetschberg eigentlich wirklich wertlos?
Na, da bin ich aber froh, dass ich nicht dort Kunde bin. Hatte nicht neulich nicht zum ersten Mal Pfandflaschen im Wert von knapp 10 Euro. oO
1. Müsste der Titel nicht korrekt auf "Pfandgut" (o. Ä.) enden? Pfand kaufen (das Pfand ist doch das Geld?) also Geld kaufen macht im Einzelhandel wohl eher weniger Sinn :)
2. Geht man halt zwei mal mit jeweils einem Sack Pfandgut rein?
Wieder ein Grund mehr zuhause nur Tee zu trinken.
Und ich dachte, nur ich würde die Tee-Masche fahren …
@Mithos: Herr Kertscher bitte Leergut, Herr Kertscher bitte! *plop*
@Ali: Wir hatte vor einigen Wochen mal knapp 40€. Heißer Sommer + 3 Leute + praktische 0,5-Liter-Flaschen… Da kommt in einer Woche schonmal viel zusammen ^^
@Zacki: Ab 200m² müssen die Läden alle Sorten Einwegpfand annehmen, siehe <a href="http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/__6.html" rel="nofollow">§6 Abs. 8 VerpackV</a>, ziemlich mittig in Absatz 8.
@marcus05:
50.000 Euro ist die maximale Strafandrohung für die begangene Ordnungswidrigkeit.
(Über § 15 Verpackungsverordnung als Ordungswidrigkeit im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes definiert. Dort kommt die "magische Zahl" ;-).)
@Blogfürst:
Wie oft kommt sowas denn vor?
Ich glaube eher das andere Gründe dahinter stecken als der Diebstahl von Pfand.
Und wenn es dem Händler nur ums Geld geht kann er ja gerne dafür sorgen das das Pfandgeld auch gerecht verteilt wird.
@Bernd: Wer schon Comic Sans MS benutzt…
von so jemandem kann man ja nix erwarten.
wer solche aussagen macht hat von typographie sowas von keinen blassen schimmer.
Wir sind eine Familie und es ist ganz normal das wir mehr Pfandflaschen zurückgeben was auch die 5 Euro übersteigt. Können auch mal 10 Euro sein wenn sich die Leer-Flaschen 2 Wochen ansammeln.
Ich könnte es ja noch verstehen bei einer vernünftigen Summe (ab 20 Euro oder so). Aber 5 Euro?
In einem kleinen Markt Riesenmengen an Pfandflaschen abzugeben, die man nicht dort erworben hat, ist imho nicht unser gutes Recht, sondern schlicht asozial.
Kauft mehr Glasflaschen anstatt die "Mehrweg"-PET-Flaschen, welche zu einem großen Teil nach einmaligem Gebrauch geshreddert und nach China verschifft werden. Da macht man dann Polyesterhemden draus…
5 € pro Person und Auszahlung? Da bin ich bei zwei Bierkästen schon drüber. Na toll.
Ahoi,
ich lese hier des öfteren, kommentiere aber so ziehmlich garnicht. Die Bude wird meiner Erfahrung nach wohl häuftig von Profisammlern angesteuert. Da redet man nicht über so ein Kleinkramm wie 5 Euro Pfand, sondern die Experten kommen mit Fahrradanhänger und teilweise 100 bis 150 Euro in Mischware an. Pfand Sammeln ist seit 3 Jahren ein Expertengeschäft mit dem man 400 Euro aufwärts dazuverdienen kann und nichtmehr das Zubroot für obdachlose Alkoholiker um ihren Flatterman zu bekämpfen.
Zum Thema Laden:
Pfandsammler sind mitlerweile ein Problem für Ladenbetreiber, weil einige Sammler mehr durch Pfand verdienen als die Ladenangestellten mit einem regulären Einzelhandelsjob, ich habe auf jeden Fall schon oft genug Neid erlebt durch die Ladenangestellten und es ist definitiv schlecht für die Arbeitsmoral. Es steht auf den Plakat etwas von "Auszahlung" von Geld, nicht der Annahme von Pfand. Es scheint dort wirklich das Problem der -100 Euro Kassenbons zu sein.
Ich weiß gar nicht, was ich mir als erstes vornehmen soll: Dort mit einem großen Sack Pfandflaschen vorbeizukommen oder mit WordArt geschrieben einen Hinweis auf die Comic Sans MS anzubringen :)
@Profisammler:
Also für 100 EUR müßte man 400 PET Flaschen oder Dosen (das sind mehr als 30 Kästen) oder 1250 Bierflaschen (mehr als 40 Kästen) anbringen. Ich bezweifle, dass die in einen oder zwei Fahrradanhänger passen. Wenn ich mein Auto mit Leergut vollade, dann komme ich auf plusminus 30 EUR…
Zu #49 "Rrabbit hat recht, der 'Supermarkt' ist winzig".
Die VerpackV sieht bereits Ausnahmen bei Läden mit Verkaufsfläche bis 200 qm vor. Sie müssen nur die Flaschenarten zurücknehmen, die sie auch verkaufen. Eine mengenmäßige Begrenzung unter Berufung auf unsinnige Rechtsvorschriften ist dagegen nicht vorgesehen.
Ich halte es für ein Gerücht, dass viele Fremdflaschen abgegeben werden, eigene Flaschen aber nie woanders abgegeben werden, so dass sich der Effekt ausgleicht. Die Bundesregierung jammert ja regelmäßig, dass ein großer Teil der Pfandflaschen überhaupt nicht zurückgegeben wird und sich die Händler an den Pfandgeldern bereichern.
@kinder-sind-unschlagbar
Es gibt schon große Fahradanhänger, mit Gepäckgurten und ähnlichen lässt sich verdammt hoch stapelt, gerade wenn man in einer Stadt mit Bulliverin lebt, hat man seinen Spaß.
@Profisammler: Ich sehe das Problem nicht. Pfand ist nur eine Art Darlehen. Wenn die Händler darauf spekulieren, dass sie nur einen Teil davon zurückzahlen müssen, ist das ihr Problem. Anrüchig am Pfandflaschen sammeln ist gar nichts. Im Gegenteil: Ich freue mich über weniger Müll in der Landschaft. Gäbe es diese Leute nicht, müsste man wohl die Stadtreinigung los schicken und die Stadtkasse belasten. PET-Flaschen sind überhaupt toll. Denn sie stellen keine Verletzungsgefahr dar, sind durch ihr Gewicht für diese Sammler in sehr großen Mengen transportierbar und vergleichsweise umweltfreundlich. Eine klare Win-Win-Win-Situation.
Grund zu Neid gibt es auch nicht. Jeder dieser Ladenangestellen kann es den Sammlern schließlich gleichtun. Dass die auf ein gesichertes Einkommen und einen Job im klimatisierten Raum verzichten, glaube ich nicht. Niemand wird gezwungen in einem Laden zu arbeiten und ich würde es auch keinem empfehlen. Gerade im Niedriglohnsektor gibt es eine recht breite Palette von Aushilfsjobs.
Was mich gerade interessiert: Sind Tankstellen auch nachts zur Rueckname verpflichtet? Bei mir in der Gegend haben fast alle Tankstellen ein Schild, dass sie nachts kein Pfand zuruecknehmen… duerfen die das?
In einem kleinen Markt Riesenmengen an Pfandflaschen abzugeben, die man nicht dort erworben hat, ist imho nicht unser gutes Recht, sondern schlicht asozial.
Das war der beste Kommentar! Oder man darf Handlingskosten erheben!
Das Aldi & co. Deformierte, flaschen mit fehlenden Ettiketten nicht zurücknimmt ist verständlich. Das Pfand wird über die Automaten abgerechnet, Flaschen die man so annimmt müsste man wegwerfen (25 Cent verlust). Und bei fehlenden Ettiketten könnte man ja auch gleich mit Pfandfreien Flaschen aus dem Ausland kommen…
Die Tankstelle, bei der ich abends hin und wieder Dosenbier kaufe, nimmt maximal 10 Dosen zurück. Und die kaufe ich nur dort. Wenn sich also mal wieder Dosen angesammelt haben, hab ich Pech.
Der Lasen will sich offenbar auch gegen Betrug absichern.
Aus erster Hand weiss ich, dass bei einigen Banden mittlerweile professionell Pfand erschlichen wird…
Ich war in den Flitterwochen und hatte mir Eistee in Dosen mitgenommen. Nun war ich gestern auf dem Heimweg und an der ersten Tanke (Bayrischer Wald) wollte ich meine 70 Dosen Eistee loswerden. Ich wurde abgewiesen. Man nähme nur handelsübliche Mengen zurück und somit max. 10.
Als ich darauf hinwies, dass er diese Sorte auch verkaufe und somit zurücknehmen muss, wurde der Betreiber pampig. Ich solle ihn doch anzeigen oder die Polizei rufen.
Also da fass ich mir echt an den Kopf. Muss man sich sowas echt bieten lassen?
Später versuchte ich es noch an einer anderen Tanke. Dort wurde ich auch vertrötet, dass man diese Menge nicht annehmen müsse weil die Tanke klein wäre auch hier wurde die Sorte jedoch verkauft. Hätte ich die Dosen in Paletten gehabt, wären diese angenommen worden, jedoch eher weil der Angestellte sehr nett war. Ich ließ meine Dosen dann aber im Wohnwagen und wollte den jungen Mann nicht mit meinem Pfand belästigen. Er wollte aber mal danach googln weil wir uns noch über diesen Artikel hier unterhalten hatten.
Dann geht man eben zehnmal in den Laden und wieder heraus. Wo ist das Problem? Jeder Gang hält schlank.
Ne das hätte der nicht gemacht. Er sagte einmalig 10….
@Bernd: Du sprichst mir aus der Seele. ;)
Und um nochmal auf haushaltsübliche Mengen zurückzukommen. Was mach ich denn nach einer Party, wenn ich drei oder vier Kästen Bier zurückbringen will? Ganz einfach, einen anderen Supermarkt suchen.
@Mavez: Das ist aber ausschließlich das Problem von "Aldi & Co.". Sie sind zur Annahme VERPFLICHTET, solange das Pfandzeichen noch zu erkennen ist.
Ich bezweifle doch stark, dass der Ladeninhaber mit dem vermeintlichen "Fremdpfandgut" einen so enormen Verlust macht. Der will einfach nur einen Gewinn durch Pfandbetrug optimieren.
Schließlich glaube ich nicht dass ein Büdchen im Hauptbahnhof eine so große Stammkundschaft hat. Der durchaus überwiegende Teil wird aus Leuten bestehen, die ihre Flaschen dort kaufen und dann in den nächsten Zug steigen oder weiter Richtung Stadt gehen und nie wieder kommen.
Ich war vor kurzer Zeit für 2 Jahre Angestellter in einem Getränkemarkt im Einzelhandel.
Es gibt grundlegend 3 Bereiche: Kasse, Leergut, Ware
Wir waren zu Stoßzeiten 2 Mitarbeiter im Getränkemarkt, zu ruhigeren Zeiten nur einer.
Das Problem sind nicht die "normalen" Kunden, die Leergut abgeben (auch teilweise bis zu 30 Euro) und neue Produkte kaufen.
Es gibt 3 Ketegorien an Leuten, die ungern gesehen sind. Das Problem ist dabei immer die längere Behinderung des Automatens (dezufolge Stau und wartende "normale" Kunden), die Verräumung des Leergutes (schlimm bei Mehrweg, denn da muss jede Flasche einzeln wieder angefasst werden und in Kästen gestellt), die Abführ des (Fremd-)Leergutes (dazu später noch).
1. Leute, die jeden Tag 2-3 mal mit 2 Kästen plus Einweg kommen und sich jedes mal 10 Euro auszahlen lassen. Diese Kategorie ist meißt sehr langsam und behindert den Automaten für 5-10 Minuten. Hier ist noch die Frage, wie man jeden Tag an 4-6 Kästen kommt?
2. Leute, die einmal die Woche mit Leergut im Wert von 100-200 Euro kommen und den Automaten für mindestens 30 Minuten blockieren, und das meist in den Stoßzeiten.
Leute, die Fremdleergut (ausschließlich Mehrweg) abgeben wollen und darauf beharren. Klar kann man immer dieses Leergut annehmen und auszahlen. 15 Cent Ausgaben ist hierbei ein Witz gegenüber dem Wert der täglich z.B. geklaut wird. Das Problem ist hierbei die Abfuhr. Es gibt in jedem Jahr nur ein Sammeltermin, bei dem der Lieferant auch Fremdleergut mitnehmen darf. Problem hierbei ganz klar die Lagerung dieses Leergutes über ein Jahr lang in Lagerräumen, die fast immer schon allein für die neuen Waren zu klein sind.
@John Doe
ich kenne zwar o.g. BGH Urteil nicht aber mein logischer Sachverstand legt mir nahe, dass es sich lediglich auf Mehrwegflaschen bezieht- fuer Einwegpfandflaschen liegt das nicht sonderlich nahe, da i.d.R. die Supermaerkte die zurueck genommenen Flaschen direkt vernichten- wenn sie doch kein Eigentum daran erworben haben, waere das wohl problematisch..
Beim ersten Lesen des Artikels war ich mir eingentlich sicher, dass der Händler hier im Unrecht ist, aber nach genauerer Betrachtung ist das wohl nicht so.
Für Einwegpfand gilt die VerpackV http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/index.html#BJNR237900998BJNE002003310 darin ist geregelt, dass die Händler zur Rücknahme verpflichtet sind. Bei einer Ladenfläche unter 200qm kann die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen (wie verkauft werden) beschränkt werden.
Für Mehrwegpfand gilt, dass es seit 2009 nur noch zivilrechtliche Ansprüche gibt. Das heißt, dass man quasi nur einen Anspruch in dem Geschäft auf Rücknahme der Verpackungen hat, indem man die Ware auch gekauft hat.
Im Prinzip müsste der Ladenbesitzer einfach nur die Annahme von Mehrwegflaschen reglementieren (z.B.5Euro) und sonst nur Einwegflaschen annehmen die er auch selbst führt.
Für profesionelle Flaschensammler dürfte dann die Atraktivität des Ladens als Rückgabepunkt schlagartig sinken und rechtlich ist auch alles im Rahmen.
@83 Ich meine natürlich der Händler bräuchte nur Einwegflaschen gleichen Verpackungstyps anzunehmen.