20.8.2010

Gegen die Stadt Duisburg

Während sie Aufklärung predigte, hat die Stadt Duisburg die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade-Katastrophe gerichtlich verbieten lassen.

Es handelt sich nicht um irgendwelche Dokumente, welche das kleine, in Duisburg verankerte Nachrichtenportal xtranews ins Netz stellte. Sondern um die Anlagen zu einem Gutachten, mit dem sich die Stadt Duisburg und insbesondere ihr Oberbürgermeister Adolf Sauerland von der Verantwortung für 21 Tote und viele Verletzte reinwaschen möchte. Also genau jene Unterlagen, die man kennen müsste, um zu prüfen, ob die beauftragten Anwälte seriös arbeiten und die Dokumente neutral bewerten – oder ob sie ein Gefälligkeitsgutachten abliefern.

Ein Grund zur Skepsis ergibt sich schon daraus, dass die Stadt Duisburg nicht auf Juristen zurückgriff, mit denen sie bislang nicht im Geschäft war. Es ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine qualifizierten Rechtsexperten gäbe, die bislang keine Gebührenrechnung ans Duisburger Rathaus gerichtet hätten.

Mit Heuking Kühn Lüer Wojtek beauftragte die Stadt ausgerechnet eine Anwaltskanzlei, die seit jeher gute Geschäfte mit Rechtsberatungsaufträgen aus Duisburg macht. Möglicherweise waren Heuking Kühn Lüer Wojtek sogar erst die Auserwählten, nachdem sich die Zusammenarbeit mit einer anderen Kanzlei nicht wie von Adolf Sauerland gewünscht entwickelte.

Überdies kam man noch nicht mal auf den Gedanken, wenigstens Juristen aus der Kanzlei Heuking heranzuziehen, die vielleicht an einem außerhalb NRWs gelegenen Standort des Anwaltsbüros arbeiten und wenigstens selbst keine großartigen Berührungspunkte mit der Stadt Duisburg hatten.

Nein, die Gutachterin sollte nach dem Willen der Stadt Duisburg auch noch eine Anwältin sein, die im Ruhrgebiet eine bekannte Größe für die Beratung von Firmen und Kommunen ist und deren Name durchaus schon im Zusammenhang mit handfesten Skandalen zu lesen war. Auch Projekte mit Bezug zum Duisburger Rathaus hat die Juristin bereits betreut.

Ich hatte hier schon meine Meinung zu diesem Verhalten gesagt. Mittlerweile hat das Thema auch in der bundesweiten Presse große Resonanz gefunden. Die von der Stadt Duisburg angeheuerten PR-Berater haben wohl schon wieder das Handtuch geworfen. Vom zuletzt groß herausgestellten PR-Berater, dem Ex-Focus-Mann Franz-Josef Steinkühler, wird berichtet, er habe gegen ein juristisches Vorgehen gegen xtranews votiert. Leider hat er wohl weder hier noch bei anderen wichtigen Punkten das nötige Gehör gefunden.

Angesichts dieser Umstände halte ich es für begrüßenswert, dass sich die Redaktion von xtranews entschieden hat, gegen den Maulkorb aus dem Duisburger Rathaus vorzugehen. Überdies ist nun auch die Entscheidung gefallen, dass ich gemeinsam mit meinem Kollegen Dominik Boecker aus Köln den Prozess gegen die Stadt Duisburg führen werde.

Wir haben Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Das Landgericht Köln wird nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Dann wird sich zeigen, ob die von der Stadt Duisburg genannten Rechtsgründe tragfähig sind. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht seine Entscheidung, die ja nur auf den Angaben der Stadt Duisburg beruht und die, wie in Eilverfahren üblich, schnell fallen musste, nach weiterer Prüfung revidiert.

Nach den uns vorliegenden Informationen ist es keineswegs so, dass das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung sofort erlassen hat. Die Anwälte der Stadt Duisburg mussten mehrere Anläufe unternehmen, um Bedenken des Landgerichts Köln zu entkräften.

Ausschlaggebend für den Erlass der einstweiligen Verfügung war nach vorläufiger Wertung wohl die nachgeschobene Behauptung, bei dem von xtranews veröffentlichten PDF mit den Anlagen handele es sich um eine urheberrechtlich geschützte Datenbank (!).

Interessant in diesem Zusammenhang dürfte sein, dass für diese “Datenbank” nicht die Stadt Duisburg Urheberrechte geltend macht. Sondern die bereits erwähnte Rechtsanwältin und einer ihrer Kollegen, mit dem sie das Gutachten ausgearbeitet hat. Zur Begründung wird angeführt, die Juristen hätten Stunden damit verbracht, die relevanten Dokumente herauszusuchen und diese zusammenzustellen. Das sei nicht nur anstrengend gewesen, sondern habe auch zu einer “Datenbank” im Sinne des Urheberrechts geführt.

Wer sich jetzt fragt, warum dann nicht die Anwälte selbst geklagt haben, kann eine Antwort erhalten. Die Juristin und ihr Kollege haben der Stadt Duisburg ihre sämtlichen und vermeintlichen Rechte an dem PDF mit den gesammelten Anlagen abgetreten.

Aufgrund dieser Abtretung übernimmt die Stadt Duisburg nun eine Rolle, wie man sie sonst von Filmstudios und Plattenfirmen kennt. Die Kommune macht Urheberrechte Dritter geltend, ebenso wie Sony Music und Universal Film. In unserem Fall sind die Künstler aber nicht Lena oder Bushido, sondern die eigenen Rechtsanwälte. Damit alles schön beisammen bleibt, lässt sich die Stadt Duisburg auch im Verfahren gegen xtranews von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.

Ich will nicht verhehlen, dass mich die Lektüre der Antragsschrift ein wenig fassungslos zurückgelassen hat. Das Datenbank-Argument ist aus unserer vorläufigen Bewertung problemlos zu pulverisieren. Zusammen mit der Abtretung der angeblichen Rechte der arbeitsamen Anwälte an die Stadt Duisburg sehe ich ein Verhalten, das gute Chancen hat, in der Bundesliga juristischer Winkel- und Klimmzüge einen Spitzenplatz zu belegen.

Nachtrag: Die Dokumente haben mittlerweile auch ihren Weg auf WikiLeaks gefunden.

76 Kommentare zu “Gegen die Stadt Duisburg”

  1. Abmahner meint: (20.8.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch zum Mandat, etwas geahnt haben es einige ja schon :)
    Auf jeden Fall ein guter Anwalt, der mit der heiklen Sache beauftragt wurde – bin gespannt auf weitere Ereignisse.

  2. Rene meint: (20.8.2010 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Es wird Schutz von Datenbanken beansprucht?!? Da hätten wohl doch besser mal die einschlägigen Urteile gelesen werden sollen…

  3. Kommunarde meint: (20.8.2010 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Graphe Paranomon.

  4. mahrko meint: (20.8.2010 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Das freut mich, dass xtranews einen der guten Anwälte genommen/bekommen hat ;-)

  5. Georg meint: (20.8.2010 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Bravo! Ich bin erleichtert, dass u.a. Udo Vetter das Mandat übernommen hat. Dem Team hinter Xtranews ist alle Kraft und Ausdauer der Welt zu wünschen in dieser Auseinandersetzung. Alle Duisburger sollten die Art und Weise der Aufklärung der schrecklichen Ereignisse bei der Loveparade sehr aufmerksam beobachten. Wir erinnern uns: OB Sauerland wünschte sich nichts mehr als eine offene Aufklärung. Es ist an der Zeit ihm zu zeigen, wie offene Aufklärung funktioniert. Mit ihm ist kein Staat mehr zu machen.

    Toi, toi, toi!

  6. Yosh meint: (20.8.2010 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Popcorn und Cola :)

  7. zf.8 meint: (20.8.2010 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Dann hoffen wir doch mal, dass in diesem Datenbankwerk keine Werke enthalten sind, die von anderen erstellt worden sind und in dem PDF mitvervielfältigt worden sind. Also insbesondere keine von Anwohnern verfassten Berichte mit Schöpfungshöhe. ^^

  8. Jens Becker meint: (20.8.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Streisand war schon gut, der hier könnte aber noch besser werden.

  9. sdu meint: (20.8.2010 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    Was bisher wenig Beachtung fand: Evt. waren Heuking&c./Jasper nicht einmal die erste Wahl seitens Duisburg. Dies berichtete zumindest ein kurzer Artikel der RP online vor einigen Tagen unter Verweis auf 'Insiderinformationen aus dem Rathaus', Link:
    http://nachrichten.rp-online.de/politik/berater-draengten-ob-zum-ruecktritt-1.96805
    Ob's stimmt, insbesondere die dort angegebenen Gründe für den Kanzleiwechsel … ?

  10. John Doe meint: (20.8.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter stellt die Situation hier so dar, als sei es ja unfassbar und völlig aus der Welt, wenn Urheberrechte abgetreten werden.
    Der Gegenteil ist der Fall: Wenn das Werk (Datenbank) von dem Ersteller (hier: RAe) an den Besteller (Stadt Duisburg) übergeben wird, gehen damit regelmäßig die Urhebernutzungsrechte mit über. Die Einräumung der Nutzungsrechte geschieht üblicherweise (sofern nicht vertraglich geregelt) konkludent mit Bezahlung des bestellten Werkes.

    Und warum das Argument, es sei eine Datenbank mit Werkcharakter einfach zu "pulverisieren" sein dürfte, ja, darauf bin ich noch gespannt…

  11. Geralt meint: (20.8.2010 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Mal eine Frage am Rande:

    Was bringt es eigentlich mehrere Anwälte mit einem Fall/einer Klage zu beauftragen? Geht es darum Spezialisten auf verschiedenen Gebieten zu bekommen? Für mich als Laien erscheint der Fall jedenfalls nicht so umfangreich, daß die Arbeit von einem nicht zu bewältigen wäre.

    Und wie läuft die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Anwälten dann ab? Spricht man sich ab und jeder darf man mal einen Brief aufsetzen oder werden da klare Verantwortungsbereiche abgesteckt?

  12. Redaktion xtranews meint: (20.8.2010 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Zunächst einmal danke an unsere beiden Anwälte, dass sie uns vertreten. Und danke an alle, die uns moralisch und finanziell unterstützen.

    Leider aber haben wir nach wie vor Technik-Probleme: unsere Kiste ist an normalen Tagen gut ausgelastet, aber zum Beispiel ein Beitrag auf dem Lawblog kommt einem DDOS gleich ;-) Wenn es also im Moment zu Fehlermeldungen kommt, bitten wir das zu entschuldigen!

    @Geralt:
    Wir erhoffen uns tatsächlich "Synergie-Effekte", weil beide beauftragten Anwälte zusammen ein, so unsere Hoffnung, unschlagbares Team bilden.

    Herzliche Grüße
    Thomas Rodenbücher, Stefan Meiners, Christian Spließ

  13. ps meint: (20.8.2010 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    good luck!

  14. Trulla meint: (20.8.2010 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Also die Begündung, dass die Datenbank allein deswegen Schöpfungshöhe erreicht hat, weil irgendjemand lange dafür gebraucht hat sie zu erstellen. Ist absurd. Die Aussage belegt nur, dass die mit "dieser Datenbank" betrauten Personen, nicht effizient genug arbeiten. Ich bin mir sicher, es gibt mindestens eine Person, die schneller gewesen wäre. Dann aber muss ich mich doch fragen, wie viel Zeit ich für eine Sache aufwenden muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen?

    Angenommen ich wäre Dichter und könnte ein Gedicht in einer Minute neu produzieren, hätten sie dann Schöpfungshöhe? Allgemein würde man das bejahen, demnach spielt nicht die Zeit die Rolle, sondern vermutlich der kreative Prozess. Und ich kann mir kaum etwas kreativeres vorstellen, als akten zu sortieren….

  15. Marcus Berger meint: (20.8.2010 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Entschuldigung, aber das wird geil. Ich hole mir schon einmal Popcorn und Dosenbier. Wie war dat mit "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten" ? In diesem Sinne…

  16. Ernst meint: (20.8.2010 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    PR-Desaster. So kommt Duisburg nie aus den Negativ-Schlagzeilen heraus. Dümmer kann man sich eigentlich nicht anstellen…

  17. GiantPanda meint: (20.8.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg!

  18. Dirk Becker meint: (20.8.2010 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Kauf sie Dir!

  19. Torsten meint: (20.8.2010 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    "Nein, die Gutachterin sollte nach dem Willen der Stadt Duisburg auch noch eine Anwältin sein, die im Ruhrgebiet eine bekannte Größe für die Beratung von Firmen und Kommunen ist und deren Name durchaus schon im Zusammenhang mit handfesten Skandalen zu lesen war."

    Ähm – gehören Skandale nicht zum Berufsbild von Anwälten? Wird sie bei Skandalen um Hilfe gerufen oder verursacht sie die Skandale?

  20. Stefan meint: (20.8.2010 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:
    Sie verursacht. Im angesprochenen Fall durch Schwangerschaft & Beraterverträge ;-)

    Einfach mal googlen. Die ist klasse.

  21. Kampfschmuser meint: (20.8.2010 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Mir war gar nicht bekannt, dass man soviel Scheiße so hoch stapeln kann. OB da die die Milch im ganzen Land sauer wird? (kleiner Kalauer).

    Herr Vetter, ich wünsche ihnen auf dieser Fahrt auf dem rauhen Gerichtssee eine ruhige besonnene Hand und hoffe, dass ein Urteil zu den Gunsten ihres Mandanten ergeht und der Haufen Scheisse ein wenig ins Wanken gerät.

  22. Ralf meint: (20.8.2010 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe,da werden dann einige Är….e ordentlich durchgegrillt.
    Dieses Schmierentheater ist unerträglich aber nachvollziehbar,es dürfte da so locker um 10 Mill.€ gehen,wenn alle Schadensersatzansprüche,Schmerzensgeld und Hinterbliebenenrenten zusammengerechnet werden.

  23. Cloudius meint: (20.8.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Ich wünsche mir, das die Winkel- und Klimmzügerie der Advokaten und die der Duisburger Verantwortlichen, nicht nur entsprechend abgewiesen, sondern auch mal strafrechtlich belangt wird.

  24. Gerhard meint: (20.8.2010 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    Diese ewige Hin-und-Her-Klagerei kostet Zeit und Nerven. Und dann beschwert man sich, dass die Aufklärung nicht schnell genug voranginge. Die werden sich hüten noch irgendwelche Ergebnisse rauszugeben. Man kann es da wohl niemals allen rechtmachen. Wäre die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken abgesagt worden, hätten die zornigen Medien den Bürgermeister in der Luft zerrissen. Er hätte doch seinen Einfluss spielen lassen können um diesen peinlichen Imageverlust zu verhindern. Hätte er sich im Krisenstab eingemischt und kurzerhand die Kontrolle übernommen wie auch bereits gefordert dann stünde auch der Schuldige natürlich bereits fest. Ich denke der Oberbürgermeister spielt eine kleine Nebenrolle. Die tatsächlichen Fehler waren Organisation und Absprache. Die tatsächlichen Auslöser die Fehler der Polizei.

  25. Axel John meint: (20.8.2010 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    @John Doe:

    Und warum das Argument, es sei eine Datenbank mit Werkcharakter einfach zu "pulverisieren" sein dürfte, ja, darauf bin ich noch gespannt…

    http://de.wikipedia.org/wiki/Datenbank

    Erklärt es nach m.M. eher suboptimal gegliedert, aber trotzdem auch für Laien halbwegs verständlich.

    @Ralf:
    Diese "Gepflogenheiten" sind in vielen Städten Standardverfahren.
    In sehr viel harmloserer Form und vermutlich gerade noch legal, sogar bei uns auf dem Dorf.
    http://www.i-h-t.de/?p=1120

  26. John Doe meint: (21.8.2010 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Der Wikipedia-Link hat mit § 87a UrhG nichts zu tun.

  27. Don meint: (21.8.2010 um 00:33) AntwortenReply to this comment
  28. Rolf Schälike meint: (21.8.2010 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter schreibt: Angesichts dieser Umstände halte ich es für begrüßenswert, dass sich die Redaktion von xtranews entschieden hat, gegen den Maulkorb aus dem Duisburger Rathaus vorzugehen. Überdies ist nun auch die Entscheidung gefallen, dass ich gemeinsam mit meinem Kollegen Dominik Boecker aus Köln den Prozess gegen die Stadt Duisburg führen werde.

    Meine Frage:

    Weshalb wurde überhaupt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gestellt und nicht gleich der Antrag gestellt, das Hauptsacheverfahren zu eröffnen? Technisch kann man auch beide Verfahren parallel am gleichen Verhandlungstag laufen lassen und die Verkündung einer Entscheidung zum EV-Widerspruchsverfahren abhängig von der Entscheidung im Hauptsacheverfahren machen.

    Dieser Schritt über ein Widerspruchsverfahren verursacht lediglich zusätzliche anwaltliche Kosten. Es gibt einen unnötigen zeitlichen Druck bei den Vorbereitungen zu der Verhandlung. Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht wird länger, denn im Verfügungsverfahren ist dieser im Prinzip versperrt. Die Lust aufzugeben stiegt damit.

    Außerdem ist es psychologisch unklug, die Richter in einem vorläufigen Verfahren, bei dem die Möglichkeiten, sein Recht durchzusetzen, beschränkt sind, sich vorläufig festlegen zu lassen. Es wird schwieriger werden, Frau Reske und Herrn Büch davon zu überzeugen, ihre Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu überdenken und anders zu entscheiden.

    Herr Dominik Böcker dürfte der OLG Köln <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Prozessrecht/Fliegender-Gerichtsstand/1084-OLG-Koeln-Az-17-W-13010-Reisekostenerstattung-bei-fliegendem-Gerichtsstand.html&quot; rel="nofollow">Beschluss 15 W 130/10 interessieren. Ganz unbeteiligt ist er an diesem positiven Beschluss nicht. Er war mein Anwalt im Hauptsacheverfahren, welches ich allerdings verloren habe.</a>

  29. madd meint: (21.8.2010 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    dass die Stadt sich immer an dieselben RA haelt, wundert mich nicht. So funktioniert der oeffentliche Dienst, ziemlich starr, konservativ und konformistisch.
    So beobachte ich das sowohl in der Familie, als auch beruflich.

    Mir sagte mal jemand auf die Frage, warum die klammen Kommunen so viel Geld in Softwarelizenzen inverstiere, wo es doch Alternativen gebe: "Wenn du machst, was alle anderen auch machen, wirst du fuer diese Entscheidung nicht gefeuert." Und das scheint analog zu gelten, wenn man etwas so macht, wie man es schon immer gemacht hat.
    Zugegeben, im oeffentlichen Dienst wird man nicht allzu schnell gefeuert, aber Karrierebremsen gibt es dort auch,

  30. Promi meint: (21.8.2010 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Alles gute für die Leute von Xtranews. Und hoffentlich werden die Verantwortlichen bald zur Rechenschaft gezogen.

  31. ExRA meint: (21.8.2010 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Bei aller möglicherweise ja gerechtfertigten Lobhudelei – ich stelle hiermit zur Diskussion, ob Kollege Vetter mit der Öffentlichmachung von derartigen Details eines Verfahrens, in dem er selber als anwaltlicher Vertreter einer Prozess-Partei auftritt, gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstösst.
    Um Missverständnissen vorzubeugen – ich hege keinerlei Symphatie für die Stadt Duisburg und ihre Vorgehensweise im
    Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe, aber dieses marktschreierische Ausposaunen von "problemlos zu pulversierenden" juristischen "Winkel- und Klimmzügen" der Gegenpartei in einem öffentlichen blog halte ich nach meinem Verständnis von seriöser anwaltlicher Tätigkeit zumindest für indiskutabel.

  32. Redaktion xtranews meint: (21.8.2010 um 06:56) AntwortenReply to this comment

    @ExRA:
    Selbstverständlich ist es beiden Anwälten nicht nur erlaubt, wir haben schon fast darum gebeten, dass sie sich auch in der Öffentlichkeit nicht zurück halten ;-)

    Auf Grund der zahlreichen Anfrage der Presse etc. haben wir Herrn Vetter schon seit Beginn seiner Beratungen frei gestellt, hier und in der Presse über den Fall nach eigenem Ermessen zu berichten.

  33. Jörg Sprave meint: (21.8.2010 um 07:09) AntwortenReply to this comment

    Bravo, Udo Vetter und ExRA. Solche mutigen Schritte sind es, die eine Behördendiktatur in Deutschland vielleicht ihre Schranken aufzeigt.

    Bei den Krisensitzungen und Besprechungen, die jetzt dazu bei der Stadt Duisburg und ihren Anwälten laufen, würde ich nun zu gern Mäuschen spielen.

    Wer ist eigentlich PR-Berater der Stadt Duisburg? Jedes Kind weiß doch, dass man den Ball flachhalten muss, wenn man etwas ausgefressen hat. Jede Diskussion macht die Sache nur schlimmer.

    Im übrigen muss man sich fragen, ob das mit öffentlichen Mitteln finanzierte und nun ganz klar im Eigentun der Stadt befindliche Gutachten mit allen Nebendokumenten nicht per Antrag gemaß IFG (Informationsfreiheitsgesetz) ohnehin herausgerückt hätte werden müssen. Ich empfehle, diesen Aspekt zu prüfen. Das IFG ist kein stumpfes, nur ein zu selten beutztes Schwert.

  34. Der Gerd meint: (21.8.2010 um 07:31) AntwortenReply to this comment

    Guten Morgen. Ich habe ja schon ewig hier nichts mehr geschrieben und habe nur eine Frage: Wo kann man spenden?

    Der Gerd

  35. Torsten meint: (21.8.2010 um 08:09) AntwortenReply to this comment

    @Rolf Schälike: Warum sollte man hiermit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen?

  36. Tom meint: (21.8.2010 um 08:12) AntwortenReply to this comment
  37. Stefan meint: (21.8.2010 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:
    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob solche Dokumente in Deutschland wirklich nur via Wikileaks / Indymedia verbreitet werden können – oder ob es unsere Gesellschaft verkraftet, wenn Presse und Internet die Dokumente identifizierbar veröffentlichen.

    Kann es sein, darf es sein, dass solche Anlagen versteckt werden dürfen? Wollen wir uns hinter Anonymisierungsdiensten verstecken?

  38. Jörg Sprave meint: (21.8.2010 um 08:37) AntwortenReply to this comment

    @Stefan: Seit 2006 gibt es das IFG, wie oben schon gesagt. Dieses macht ein Ende mit der generellen Verschlusspraxis der Behörden.

    Dies zwingt die Behörden, auf Antrag die Akten zu öffnen. Natürlich gibt es Ausnahmen von der Offenlegungspflicht, aber Gutachten kann die Stadt eigentlich nicht zurückhalten (§4 IFG) – wenn jemand einen Antrag stellt, muss die Stadt binnen 30 Tagen offenlegen.

    Jeder, nicht nur die Presse, kann ohne Angabe von Gründen solche Anträge stellen.

  39. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (21.8.2010 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    Da erwirbt also die Pleite-Stadt Dueisburg fremde Rechte, um sie auf eigenes Risiko einzuklagen? Betätigt sie sich nun auch als Inkassobüro, um ihre Finanzen etwas aufzubessern, nachdem das Geschäftsmodell "Love Parade" nicht so geklappt hat? Ich hätte da auch noch so ein paar Forderungen, die ich der Stadt gerne abtreten würde, gegen Erfolgsbeteiligung, versteht sich…

  40. Stefan meint: (21.8.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @RA Lothar Müller-Güldemeister:

    DuFac: Ihre vertrauenswürdige Factoring-Gesellschaft aus Duisburg? Die Idee ist an sich genial :-D

  41. Hannes meint: (21.8.2010 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Ich sag das jetzt mal völlig unprofessionell, als Meinungsäußerung:

    Ich hoffe, das Sie, Herr Vetter, es der Stadt Duisburg so richtig anständig besorgen. Bitte haben Sie auch keine Hemmungen, dieser Zierde ihres Berufsstandes, welche die Stadt Duisburg vertritt, einen ganz prächtigen juristischen Einlauf zu verpassen. Bitte setzen Sie sich über das Krähenprinzip hinweg.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie, nachdem irgendwann die Einstweilige Verfügung vom Tisch ist, wegen der Vorgänge großzügig Strafanzeigen an die, wie sie in einigen Veröffentlichungen schon genannt wird, Sauerland-Bande II, verteilen.

    Besonders würde es mich freuen, wenn jemand mal prüft, ob es sich um Veruntreuung von städtischen Geldern handelte, wenn die Stadt sich Rechte an einer "Datenbank" abtreten lässt, und dann städtische Gelder einsetzt die Rechte Dritter zu vertreten.

  42. peOn meint: (21.8.2010 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Vermutlich waren in der Organisation auch ein paar ehrenamtliche Polizisten mit nem zweiwöchigen Kurs. Ich war ja echt überrascht, daß es soetwas überhaupt gibt:

    http://www.nrwz.de/v5/kreis/00034234/

    Wie muss ich mir das eigentlich vorstellen? 2 Wochen Crashkurs zum Polizisten und dann ne Pistole in die Hand gedrückt bekommen? Alles schon sehr strange.

  43. Torsten meint: (21.8.2010 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage: Ich habe von vielen Leuten gehört, die die Dokumente verteilen. Hat vielleicht einer davon die Dokumente gelesen und sachkundig zusammengefasst, was diese aussagen?

  44. Torsten meint: (21.8.2010 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    @peOn: Ja, das ist kurios – Waffen bekommen die aber nicht.

  45. peOn meint: (21.8.2010 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    in bawü anscheinend schon: "Dienstwaffe Walther P5, Handschellen, Reizstoffsprühgerät [...]".

  46. Georg meint: (21.8.2010 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Krähen, die sich jetzt gegenseitig die Augen aushacken. Ganz großes Kino.

  47. Duddley meint: (21.8.2010 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    @Jörg Sprave: Das ist etwas sehr optimistisch. Lies mal die Stellungsnahme von Peter Schaar dazu.

    http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2010/05/04/bundesbeauftragter-fuer-die-informationsfreiheit-peter-schaar-legt-2-taetigkeitsbericht-vor/

    Tranzparenz sieht anders aus.

  48. Gerd meint: (21.8.2010 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: "Dann hoffen wir doch mal, dass in diesem Datenbankwerk keine Werke enthalten sind, die von anderen erstellt worden sind und in dem PDF mitvervielfältigt worden sind. "

    Min. 1 Anwohnerbericht ist bei der "Datenbank" beigelegt.

  49. Don meint: (21.8.2010 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Wär es nicht interessant, wenn am Ende heraus kommt, dass Massendynamiken, wie auf allen Kontinenten bisher aufgetreten, eben zu Todesfällen führen können und sowas eben nicht zu 100% verhinderbar ist? Riesige Herden von Kühen oder anderen Tieren trampeln sich auch tod, wenn sie durch einen Fluß müssen.

  50. fernetpunker meint: (21.8.2010 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    @Rolf Schälike:

    Weshalb wurde überhaupt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gestellt und nicht gleich der Antrag gestellt, das Hauptsacheverfahren zu eröffnen?

    Weil man mit Zivilrecht eben nicht zu einem Strafverteidiger gehen sollte.

  51. fernetpunker meint: (21.8.2010 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @Don: Es geht nicht um "100% verhinderbar", sondern um strafrechtlich relevante, weil zurechenbare Verursachung von 21x Tod und 500x Körperverletzung.

  52. piercyha meint: (21.8.2010 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Stichwort IFG
    Die Behörden sind sehr zurückhaltend, was die Loveparade Dokumente angeht.
    Nicht zum Gutachten sondern zur Genehmigung der LoPa:
    http://carta.info/31945/stadt-duisburg-haelt-loveparade-dokumente-unter-verschluss/

  53. Ingo meint: (21.8.2010 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Supervetter für Gerechtigkeit – flieg loooos

  54. ExRA meint: (21.8.2010 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @Redaktion xtranews:
    Euere Anwälte müssen Eueren Prozess vor Gericht gewinnen und nicht in diesem blog. Mit derartigen öffentlichen "Hau-Drauf-Argumenten" und Verunglimpfungen der Gegenseite (auch wenn sie das noch so verdient haben mag) sind erfahrungsgemäss bei den erkennenden Richtern keine Sympathien zu gewinnen. Ich würde Euch zu mehr Zurückhaltung raten, zumal die unzähligen Schulter-Klopf-Reaktionen der vielen Nicht-Juristen in diesem blog für den Rechtsstreit eher kontraproduktiv sein dürften. Wenn Ihr das Verfahren rechtskräftig zu Eueren Gunsten entschieden habt, was ich Euch von Herzen wünsche, dann könnt Ihr so richtig vom Leder ziehen und die Gegenseite in aller Öffentlichkeit genüsslich in die Pfanne hauen. Aber im jetzigen Prozess-Stadium würde ich persönlich wesentlich distanzierter agieren. Wenn Kollege Vetter das anders handhaben möchte, wird er wissen, warum.

  55. Kachelmanie meint: (21.8.2010 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @Exra
    Schonmal überlegt, welchen Effekt es haben kann, Druck auf die Stadt Duisburg aufzubauen a la "Ihr habt Aufklärung versprochen und behindert sie nun"?

    Dies hat immerhin schon dazu geführt, dass die stadt erklärt hat, weitere "Dokumentverbreiter" nicht belangen zu wollen. Ich könnte mir daher vorstellen, dass es auf die rechtliche Seite gar nicht so sehr ankommt, sondern die Hoffnung besteht, dass die Stadt schon so einknickt.

    Nicht umsonst gibts hier 2 Anwälte: Einen für die Öffentlichkeitsarbeit und einen für die rechtliche Sicht der Dinge (ich überlasse es dem geneigten Leser, zu entscheiden, wer wohl welche Seite beackert).

  56. Gerhard meint: (21.8.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Soweit sind wir also schon gekommen. Die geltenden Gesetze sind völlig egal. Datenschutz? Wer braucht sowas? Man baut eine Drohkulisse auf und hofft, dass die Stadt „einknickt“. Die Mafia ist vermutlich ein Dreck dagegen.

  57. Rolf Schälike meint: (21.8.2010 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    35# Torsten

    @Rolf Schälike: Warum sollte man hiermit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen?

    Weil vorauszusehen ist, dass zumindest zum Teil das Urheber- und Persönlichkeitsrecht nach der heutigen Rechtsprechung im konkreten Fall greifen wird. Die Bereitschaft bis zum BVerfG zu gehen liefert mehr Chancen bei den untergeordneten Gerichten. Der Gang zum BVerfG zwingt zum tieferen Nachdenken und zu Formulierung grundsätzlicher rechtlicher Fragen.

    50# fernetpunker
    @Rolf Schälike: Weshalb wurde überhaupt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gestellt und nicht gleich der Antrag gestellt, das Hauptsacheverfahren zu eröffnen?

    Weil man mit Zivilrecht eben nicht zu einem Strafverteidiger gehen sollte.

    Auch bekannte und sehr erfahrene Medienanwälte empfehlen zunächst Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung. Eine Begründung sind mit alle diese Anwälte, die ich danach gefragt habe, schuldig geblieben.

    Sie verdienen dabei mehr Geld. So offen möchte von denen niemand sein. Ist ja denen im Prinzip nicht zu verdenken.

    Udo Vetter macht auch Zivilsachen und mahnt so manchen Äußernden ab.

    Dominik Böcker ist Anwalt im Zivilrecht.

    Insofern wird xtranews von erfahrenen Anwälten vertreten.

    Inwieweit diese Anwälte altruistisch, – d.h. kostenoptimal für ihre Mandanten – zu handeln bereit sind, kann ich nicht bewerten.

    Meine Erfahrungen mit RA Dominik Höcker kann ich nicht verallgemeinern. Er vertrat mich bei einer Sache mit einem Streitwert von 30.000 Euro, obwohl in allen anderen unbestritten analogen Verfahren in Hamburg und Berlin nur etwa 6.000 Euro als Streitwert angesetzt waren.

    Hat er es nicht gewollt, den Streitwert runterzubekommen, oder war die macht des LG und OLG zu groß, weiß ich nicht.

    Ich war nicht in der Lage, den Streitwert runter zu bekommen. Das LG und OLG Nürnberg entschieden zu Gunsten der Anwälte und der klagenden s.g. Sedlmayr-Mörder.

  58. Andreas Klein meint: (21.8.2010 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Wenn klar ist, wann der Prozess steigt, bitte kurz Bescheid geben. ;)

  59. ExRA meint: (21.8.2010 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @Kachelmanie:
    Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber recht viel Erfahrung mit Prozessen gegen eine Kommune scheinen Sie nicht zu haben, oder? Mit dem Aufbau von öffentlichem Druck die zum Einlenken bewegen? Niemals, das Gegenteil ist der Fall, die Fronten werden sich weiter verhärten, was aber offenkundig auch beabsichtigt ist. In dieser Sache scheint niemand auch nur das geringste Interesse daran zu haben, die Angelegenheit "leise" (=gütlich) vom Tisch zu bekommen, wobei jeder seine ganz persönlichen, aber sicherlich nicht altruistischen Gründe haben wird.

  60. Stefan meint: (21.8.2010 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @ExRA:
    Das stimmt nicht.

    Zuletzt Donnerstag wurde die Stadt auf dem "kleinen Dienstweg" angesprochen und auch jetzt sind alle Möglichkeiten noch offen gehalten.

    Der Pressesprecher von Duisburg, Sosic, machte allerdings unmissverständlich schon VOR dem Interview mit dem WDR klar, man werde an der Einstweiligen festhalten.

  61. Planewalker meint: (21.8.2010 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

  62. LSommer meint: (21.8.2010 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    mich würde interessieren, ob es im zusammenhang einer einstweiligen verfügung grundsätzlich zur geldstrafe oder ähnlichem kommt.

  63. Andreas Kuckartz meint: (21.8.2010 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @LSommer:
    Bei Erlass einer Verfügung gibt es eine Kostenentscheidung. Das Geld muss dann regelmäßig der Antragsgegner zahlen.

    Nach einem Verstoß gegen die Verfügung kann das Gericht auf Antrag ein Ordnungsgeld verhängen – und wenn kein Geld da ist auch Ordnungshaft.

  64. le D meint: (21.8.2010 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @Rolf Schälike: Was kann denn der Anwalt für die Wertfestsetzung des Gerichtes?

  65. le F meint: (21.8.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Er kann mit mehr oder weniger Elan Argmuente für die Ansetzung eines geringeren Streitwertes liefern – ist natürlich ein blödes Prinzip, weil der Anwalt damit seine eigenen Gebühren reduziert.

    Je spärlicher die Argumente, desto eher neigt das Gericht dazu, den vom Antragsteller genannten Streitwert zu übernehmen.

  66. Bernd meint: (21.8.2010 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Un-glaub-lich. Einfach alles unglaublich.

  67. Franz meint: (21.8.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Nach meiner Auffassung wäre der direkte Weg in das Hauptsacheverfahren zu wählen gewesen. @Rolf Schälike hat da auch aus Sicht der Kosten Recht. Natürlich geht es auch anders, aber ich sehe den Vorteil nicht.

    @Gerhard @Jon Doe Ihr solltet erst die Klageschrift lesen, da ihr sonst nur Unsinn verbreitet. Datenbankverletzung und das UHG an den Dokumenten sind getrennte Punkte des Verfügungsantrags.

    Es hat auch nichts mit Mafia zu tun die Dokumente ungeschwärzt in Umlauf zu bringen. Für das Schwärzen wäre die Stadt Duisburg zuständig gewesen. Die hatte das aber abgelehnt mit der Begründung, dass das den Eindruck des Vertuschens machen könnte. Da hat man dann lieber die ganzen Anlagen vertuscht. Wenn hier jemand ein Problem mit der Herausgabe ungeschwärzter Dokumente hat, so ist das die Stadt selbst.

    Abschließend möchte ich noch auf das Problem der strafrechtlichen Bewertung hinweisen. OB "Patex" Sauerland oder einer seiner Beauftragten engagiert einen PR Berater über den Umweg der Rechtsanwaltskanzlei (für angeblich rund 2000 € pro Tag).

    Es gibt ja schon Zweifel, ob die Wahrnehmung von Urheberrechten Dritter auf Risiko einer Stadt unter Zwangsverwaltung nicht schon Untreue sein könnte. Die Beauftragung eine PR Beraters mit dem Winkelzug Kanzlei sieht mir aber sehr nach Vorsatz aus und gehört sicherlich nicht mehr zu den dringendsten Ausgaben einer Pleitekommune.

    Da ich nicht das Gefühl habe, dass der Auftrag für den PR Berater aus der Börse von Sauerland bezahlt wird, muss man doch über die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches nachdenken.

  68. Lothar Evers meint: (21.8.2010 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @Torsten
    Die Gesamtdarstellung zu den Anlagen der Frau Jaspers ist noch nicht geschrieben. Da würde ich mich auch bei aller krativen Schöpfungskraft ungern auf deren kreative "Datenbank"auswahl verlassen. Ist doch sehr selektiv.
    Aber so einige Dinge sind schon ganz gut zerpflückt:
    http://docunews.org/loveparade/
    http://www.blog.lotharevers.com/category/loveparade-duisburg/

  69. Lothar Evers meint: (21.8.2010 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Da bin ich aber wirklich auf die Aussagen der kreativ Wert schöpfenden Anwälte zum Entstehen ihrer Datenbank gespannt. Hatte bisher immer angenommen, deren Kreativität hätte sich auf die Ausfertigung der Weißwasch-Expertise zu diesen von der Stadt zusammengestellten Dokumenten beschränkt.

    Habe mir ja angewöhnt genau zu lesen. Und war bisher schon überrascht, welcher Geschwindigkeit Frau Jasper Expertisen erstellt, wenn denn die Kasse stimmt. Zum Mitlesen:
    "Insgesamt liegen uns 31 Aktenordner mit Unterlagen vor (…)
    Wir haben am Freitag, den 31.7. die Akten des Bauordnungsamtes erhalten, sowie Gespräche mit verschiedenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung geführt. Am Montag, dem 2.8. sind uns morgens die Akten des Ordnungsamtes übermittelt worden. Weitere Gespräche wurden ebenfalls am 02.8. zur Aufklärung des Sachverhaltes geführt. Am 3.8. haben wir den ersten Entwurf intensiv in mehreren Sitzungen mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung besprochen und deren Präzisierungs- und Ergänzungsvorschläge gemeinsam eingearbeitet."
    Und, so möchte man ergänzen: am gleichen Tag um 22 Uhr abends wurde das fertige "Gutachten" nebst Anlagen schon beim Innenministerium NW per Boten abgegeben.

    Schon dass schien mir atemberaubend schnell und kaum zu Verantworten.
    Aber: wo blieb denn jetzt noch Zeit zum Sichten aller 35 Ordner, Selektion der relevanten Schriftstücke, zusammenstellung der entsprechenden Datenbank? Und warum erwähnt Heuking Kühn das gar nicht, sondern erst im zweiten Schritt des EV Verfahrens gegen xtranews?
    Und:
    da sind doch auch Briefe eines Betroffenen und Fotos Bestandteil der fertigen Datenbank geworden. Obwohl gar nichts zur Auswahl vorlag?
    Da dürfen wir ja auf weiter Einblicke in die Zeitökonomie von Hochleistungskanzleien bei kreativer Datenbankerstellung städtischer Unterlagen und späterer Abtretung der Urheberrechte daran an eben diese Stadtverwaltung zur Nutzung in Unterlassungsklagen gespannt sein.

    Wahnsinn!!

  70. Rolf Schälike meint: (22.8.2010 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    #64 le D meint:

    @Rolf Schälike: Was kann denn der Anwalt für die Wertfestsetzung des Gerichtes?

    Es klagten die s.g. Sedlmayr-Mörder gegen mich: 1x in Berlin, 1 x in Hamburg und 1x in Nürnberg. Alle drei Mal wegen deren Namensnennung in meinen Berichten über deren Versuche, in den Internet-Archiven deren Namen zu löschen. Inzwischen sind die Hamburger Urteile zum Teil vom BGH aufgehoben.

    Das LG Berlin lehnte den Antrag auf Erlass einer EV ab. Der s.g. Mörder nahm den Antrag zurück und ging nach Hamburg. Der andere gleich nach Nürnberg.

    Die Streitwerte in den Fachgerichten für Presserecht Hamburg und Berlin lagen zwischen 6000 und 7.500 Euro.

    Das Nürnberger LG und OLG setzten 30.000 an. Das ist offensichtlich Willkür. Um dagegen vorzugehen braucht man Geld, Puste und gute Anwälte, die bereit sind bis zum BVerfG durchzuziehen.

    Das alles hatte ich nicht.

    Das Interesse meiner Anwälte (die OLG Berufung machte ein anderer Anwalt), den Streitwert runterzusetzen auf das Berliner und Hamburger Fachniveau war Null, würde ich mal so einfach behaupten.

    Es ging ja um ihr Geld. Ich bezahle immer nach RVG.

    In einer anderen Sache 15 W 130/10 – googelt Mal nach "15 W 130/10"- erhalte ich über 2.000 Euro zurück. Es kostete sehr viel Arbeit für meinen Anwalt und mich. Sehr viele Schritte mussten gegangen werden. Mein Anwalt erhält dafür nach RVG nur ca. 115,00 Euro.

    Die beiden Anwälte in den Seldmayr-Mörder-Verfahren hätten wegen meinen 2000 Eur diesen Aufwand nicht getrieben. ich wäre auf den 2.000 sitzen geblieben.

    Das ist betriebswirtschaftlich kurzfristig nachzuvollziehen, jedoch nicht langfristig.

    Nicht alle Anwälte verstehen etwas von einer Mischkalkulation, und die Deppen sind deren Mandanten.

  71. Sonstwer meint: (22.8.2010 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Schöpfungshöhe, Urheberrecht… hab' ich da nicht grad Screenshots von Google-Maps in den Unterlagen gesehen…

    Sind die denn alle lizensiert?

  72. Rolf Schälike meint: (22.8.2010 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Muss in 69 "17 W 130/10" heißen. "15 W … " war falsch. Entschuldigung

  73. Roland Schmidt meint: (22.8.2010 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    Ich drücke Ihrem Kollegen und Ihnen die Daumen und hoffe nicht nur auf einen guten Prozessausgang, sondern auch, dass Herr Sauerland endlich seinen Hut nimmt.

  74. der@jurist.de meint: (22.8.2010 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    @Kachelmanie:

    Schöner hätte man es nicht zusammenfassen können. Für ein derariges Verfahren sollte man schon einen erfahrenen Urheberrechtler und nicht nur einen "einfachen" Rechtsanwalt oder Strafverteidiger beauftragen. UV lebt von der PR.

  75. Christian meint: (23.8.2010 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Der Wikileaks-Link schreit nach einem Ordnungsmittelantrag, nachdem ja die Mandatierung ausdrücklich publik gemacht wurde. Ich würde den Link ja wegmachen…

    Übrigens: das Ordnungsgeld setzt es auch, wenn die Verfügung später, etwa im Berufungsverfahren, aufgehoben wird; eine Erstattung findet nicht statt. Es wird allerdings dann nicht vollstreckt, wenn es zum Zeitpunkt der aufhebenden Entscheidung noch nicht bezahlt war. Deshalb im Fall der Fälle lieber ein dickes Fell haben, wenn die Zahlungsaufforderung aufschlägt.

  76. Steffen meint: (25.8.2010 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Kollege,
    der Widerspruch wird erhoben, die Gurken werden eingelegt.

    Kollegiale Grüße

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