23.8.2010

Wir gewinnen alles

Telefonat mit einem Polizisten aus Süddeutschland, der von meinem Mandanten Fotos und Fingerabdrücke will. Aus präventiven Gründen.

Ohne Akteneinsicht werde ich meinem Mandanten raten, nicht zu Ihnen zu kommen.

Dann muss ich halt einen Bescheid erlassen.

Das können Sie machen. Dann muss ich halt Rechtsmittel einlegen.

Ich habe noch keinen Prozess verloren. Am Ende mussten alle kommen.

Das höre ich komischerweise häufiger. Neulich sogar von einem Beamten, dessen Vorladung das Verwaltungsgericht Düsseldorf an einen meiner Mandanten aufgehoben hat. Das war erst vor einem halben Jahr. Sicher hat sich Ihr Kollege nur nicht an mich erinnert…

Ja, aber ich lüge Sie nicht an. Unser Verwaltungsgericht fährt da einen harten Kurs. Wir gewinnen immer.

Gegenvorschlag: Sorgen Sie beim Staatsanwalt dafür, dass ich schnell Akteneinsicht bekomme. Wenn die Beweislage eine erkennungsdienstliche Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt, werde ich meinen Mandanten entsprechend beraten.

Mit schneller Akteneinsicht können Sie nicht rechnen. Wir müssen noch etliche Personen vernehmen.

Aber es besteht doch immer die Möglichkeit, eine Zweitakte anzulegen. Bei vielen Beschuldigten wie in unserem Fall empfiehlt sich das sogar. Ich werde ja nicht der einzige Anwalt sein, der solche Sachen vorher prüfen will.

Fast alle Beschuldigten sind der Vorladung bereits gefolgt. Die meisten haben auch Anwälte; die machen das nicht so kompliziert.

Ich mache es nicht kompliziert, sondern meine Arbeit. Ich werde meinem Mandanten nicht raten, die ED-Behandlung zu machen, so lange ich nicht weiß, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wie gesagt, wenn ich die Akte hätte, könnte ich das zügig entscheiden.

Na ja, ich schaue mal, was ich beim Staatsanwalt erreichen kann. Aber das schaffe ich vor meinem Urlaub nicht. Ich fahre Ende der Woche einen Monat weg und muss noch Haftsachen erledigen. Einen Bescheid an Ihren Mandanten kriege ich vorher wahrscheinlich sowieso nicht fertig.

Gut, dann wünsche ich schon mal gute Reise.

50 Kommentare zu “Wir gewinnen alles”

  1. Daniel meint: (23.8.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment
  2. marcus05 meint: (23.8.2010 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Ich muss schon sagen, diese "wir gewinnen eh immer" Einstellung scheint für eine interessante Rechtsauffassung zu sprechen.

  3. fireba11 meint: (23.8.2010 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Einen Monat Urlaub?
    NA, da läuft jemand wohl nicht gefahr sich zu überarbeiten .. ^^

  4. anonym meint: (23.8.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Und dann wundert sich die Polizei ständig, daß man sie nicht für voll nehmen kann.

  5. murry meint: (23.8.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Was schon wieder Urlaub? Einen Monat?

    Irgendwas mach ich falsch..

  6. ich wars nicht meint: (23.8.2010 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    "Wir gewinnen immer."? Lotto sollte er spielen.

  7. Dante meint: (23.8.2010 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Dazu muss man wissen, dass die Voraussetzungen für die ED-Behandlung recht niedrig hängen. Die Wahrscheinlichkeit, dass UV mit der Nummer durchkommt ist also je nach Fallgestaltung sehr gering. Im Prinzip braucht man nur Tatsachen, die für eine Tatbeteiligung sprechen und eine nicht völlig geringfügige Straftat. Im Zweifel weiß UV auch genau, dass die Voraussetzungen höchstwahrscheinlich vorliegen.

    Aber Hauptsache man kann sich schon mal im Ermittlungsverfahren als Krawallverteidiger profilieren. Ob's dem Mandanten nützt, ist ja egal.

  8. Felix meint: (23.8.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @Dante:

    Das mag ja alles sein, aber trotzdem würde ich auch von meinem Anwalt erwarten, dass er sich um Akteneinsicht bemüht, bevor ich mich ed behandeln lasse. So lange die Wahrscheinlichkei geringfügig höher ist als Null, dass ich eben das nicht erdulden muss.

  9. Kampfschmuser meint: (23.8.2010 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    So bekommt der RA kostenlose Motivation von einem Staatsurlauber. ;)

  10. Kiwi meint: (23.8.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Das hat nichts mit "Krawallverteidiger" zu tun. Herr Vetter macht seinen Job. Als sein Mandat würde ich auch von ihm erwarten, dass er verhindert dass ich aus "präventiven Gründen" Fingerabdrücke und Fotos nehmen lassen soll. Schon überlegt dass die dann nachher jedem Opfer vorgelegt werden zur Wiedererkennung? Und zwei Monate später heißt es dann, man sei von der Oma wiedererkannt worden, der sie die Handtasche geklaut haben.

  11. Jürgen meint: (23.8.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Aus meiner Schulzeit (lang lang ist es her.)

    Ende Mai waren wir alle fertig und ich fuhr für 10 Wochen in Urlaub. Inseltour in Griechenland. :-)

    Komme wieder und habe ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten. Vorladung zur ED-Behandlung. Auf freiwilliger Basis, versteht sich.
    Während meiner Abwesenheit wurde in der Schule eingebrochen und unzählige Spinde und auch die Schulkalsse geklaut.
    Ich schrieb den Herren damals, dass ich mich weigere, mit der Begründung, dass ich zur Tatzeit in Griechenland gewesen wäre.

    Einen Monat später bekam ich eine Vorladung als Beschuldigter. Begründung: "Die Weigerung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhärtet gegen sie den Tatverdacht der Beteiligung."

    Ab da hatte ich dann auch einen Anwalt. :-)

    Jürgen

    PS: Es war übrigens der Sohn des Hausmeisters. Der Polizei fiel nicht auf, dass alle Türen aufgeschlossen wurden.

  12. Urgelwurgel meint: (23.8.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Allerdings muss ich zugeben; an Stelle des Polizisten würde ich es wahrscheinlich genauso machen:

    Mit der größten Selbstverständlichkeit fordern, Gegenargumente mit der Arroganz des sicheren Gewinners an mir abbranden lassen.

    Das schüchtert jeden Delinquenten ein … und manchen Anwalts-Neuling wahrscheinlich auch. Rhetorisch gesehen eine ganz sichere Nummer. Und Risikolos noch dazu: der gute Mann verliert ja nichts, wenn sich ein paar Verdächtige trotzdem quer stellen.

    Ich habe es im öffentlichen Dienst fast genauso gemacht. Zum Teil habe ich mit größter Selbstverständlichkeit auf Vorschriften verwiesen, die ich nur dem Namen nach kannte.
    Allerdings ging es in der technischen Behörde nicht um juristische Auswirkungen auf Menschen …

  13. Baxter meint: (23.8.2010 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Dann muss ich halt einen Bescheid erlassen.

    Einen Bescheid an Ihren Mandanten kriege ich vorher wahrscheinlich sowieso nicht fertig.

    Der Polizist stellte sich hinterher aber nicht zufällig als "Elvis Eifel", "Paul Panzer"..oder wie die alle heißen, heraus!? Brauchte der Polizist einfach nur 'mal jemanden zum Quatschen? Oder sollte das der "gespielte Witz" des Tages sein…?
    Polizist: "Palim, Palim! Ich hätte gerne 'ne Flasche Pommes Frites…"

    Naja, vielleicht war er auch nur etwas durcheinander, wegen seines "Kurz-Urlaubes" :-)

    Spaß beiseite: Wegen mir können unsere Staatsorgane ganz ernsthaft und sehr gerne von den Steuergeldern "modernste" Technik anschaffen.
    Vor meinem Büro steht zum Beispiel -wie wahrscheinlich überall in der freien Wirtschaft- so'n "super-duper"-Kopierer mit scan-Funktion (z.B. *.pdf auf email-addi) und allem Pi-Pa-Po, der so schnell die Blätter durchjagt, daß sich noch nicht 'mal lohnt eine dabei zu rauchen…

    @Udo Vetter, da dieser Schwank aus deinem Berufsleben für mich als "branchenfremden" natürlich "'mal wieder typisch" ist (augenzwinkernd gemeint), erlaube ich mir in Einem bitte noch schnell und ganz nach dem Vorbild der "Was-bin-ich"-Rate-Rentner folgendes zu fragen:
    Gehe ich recht in der Annahme, daß in dem Fall eine, durch den Staatsanwalt im Vorfeld nach Interessen abgewogene und letzten Endes dann gewährte Akteneinsicht nicht zwingend eine beglaubigte Abschrift sein muss, sondern daß in dem Fall auch eine digital signierte email mit der *.pdf-Datei im Anhang ausreichend wäre!?
    Wenn "Ja", wann gedenken die von Steuergeldern (über-)bezahlten Staatsorgane eigentlich 'mal so langsam aber sicher im 21. Jahrhundert anzukommen?
    Sollte ich diesbzgl. den entsprechenden Institutionen unrecht tun, ziehe ich selbstverständlich meine Frage mit Entschuldigung zurück!

    Anmerkung: Ich habe übrigens ganz bewusst nicht gefragt, wie so 'ne Akte heutzutage überhaupt "hergestellt" wird. Ich nehme zwar stark an EDV- gestützt (d.h. die Akte müsste demnach sowieso irgendwo bei jemandem auf'm Rechner rumfliegen), aber das muss ja nicht hier näher erörtert werden…

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße aus Kölle, Baxter

  14. Engywuck meint: (23.8.2010 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Wir haben das mit den signierten Emails bei uns in der Firma überlegt. Bisher braucht man aber für Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur. Samt entsprechenden Signaturkarten (Größenordnung 50€ p.a pro Person), Lesegeräten und – nicht zu vergessen – den entsprechenden Servern etc im Hintergrund. Hätte mal eben einen höheren fünfstelligen Betrag bedeutet – und wir sind kleinerer Mittelstand.
    Insofern kann ich gut verstehen, dass die Gerichte das bisher nicht einsetzen.
    Oh, ganz vergessen: der Empfänger braucht natürlich auch entsprechende Infrastruktur, wenn er die Signatur prüfen will…

  15. Krischan meint: (23.8.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @UrgelWurgel: Das macht es nicht besser, dass es "nur" eine technische Abteilung war.

    "Achso, und zu den Unterlagen der Baugenehmigung schicken Sie bitte auch gleich die Unterlagen nach Immissionsschutz. Wie, die hängen davon ab, welches Unternehmen Sie nach der Baugenehmigung beauftragen? Das ist doch nicht mein Problem, dass meine unangebrachte Forder- und Verzögerungstaktik Sie jeden Monat etliche tausend Euro kostet. Wenn Sie besser (als ich Beamter) über die Vorschriften Bescheid wüssten, könnte ich sie auch nicht so gut hinhalten."

    Hmjaknorke. Bekomme ich gerade im Freundeskreis mit, wie Fordern auf Vorrat durch Behörden plötzlich detailgenaue Verfahrenskenntnis seitens des Antragsstellers erforderlich macht, damit die Pleite verhindert wird.

  16. tilzow meint: (23.8.2010 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Bin der Meinung, dass Polizisten wie dieser hier sogar weitergebildet werden in Schulungen unter Mitwirkung von Richterinnen der oberen Verwaltungsgerichte. (Richterinnen mit Dienstwagen u. Chauffeur)

    Damit ,,unten'' auch klar ist, welches Durchgreifen z.Zt. gern gesehen wird und wie das unterstützt wird durch die aktuelle Rechtspflege.

    Nur so kann ich mir die schnelle u. siegessichere Prophezeihung erklären bzgl. des Verfahrensausganges.

  17. IT-Versteher meint: (23.8.2010 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @Engywuck: Also, der Kartenleser, der an einem PC angeschlossen sein muss, kostet ca. 50 EUR, die Signaturkarte liegt pro Person bei ca. 150 EUR plus 10 EUR wenn die Karte den Namen der Firma mitgeben soll. Und das war es bereits. Es ist kein Server notwendig, da die Signatur auf dem Gerät erzeugt werden MUSS, an dem der Kartenleser angeschlossen ist. Die Software gibt es kostenlos im Internet und ist – da in Java programmiert – auf allen Betriebssystemen lauffähig. Und das einzige was der Empfänger benötigt, ist einen lauffähigen mit dem Internet verbundenen Browser. Kosten für 2 Personen in Summe also < 500 EUR.

  18. nogger meint: (23.8.2010 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @fireba11: ich weiss nicht, wieviel Urlaub du so hast, aber es sollte dir eigentlich egal sein, ob jemand seinen ihm gesetzlich zustehenden Urlaub an einem Stück nimmt oder ihn teilt. Wenn er jetzt einen Monat macht, muss er halt länger bis zum nächsten arbeiten – gleicht sich aus.

  19. Alibert meint: (23.8.2010 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    … ist durch und durch korrupt, die ganze Gegend ist hoffnungslos verfilzt. Falls man keine Beziehungen irgendwelcher Form hat bzw. in dieser Gegend aufgewachsen ist bleibt man am besten zu Hause.

  20. Carsten R. Hoenig meint: (23.8.2010 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @Dante:
    Sie haben hier die erste Alternative des § 81b StPO im Blick und argumentieren insoweit richtig. Im vorliegenden Fall geht es aber um die zweite Alternative ("Aus präventiven Gründen"), und da hängen die polizeilichen Früchte deutlich höher.

  21. titus_shg meint: (23.8.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Sowas haben die bei mir vor ein paar Jahren auch mal versucht, eine Vorladung zur ED-Behandlung durchzukriegen, wegen des Verdachts der Nötigung/Bedrohung.

    Angaben zur Sache hatte ich selbstverständlich keine gemacht, ich war auch der Beschuldigtenvernehmung nicht gefolgt.

    Das hat mein -damaliger- Anwalt allerdings schnell vom Tisch bekommen, indem er mit einem Anruf dort eingeräumt hat, dass ich zwar die Person sei, um die es da ging, dass der Tatvorwurf aber nicht zuträfe, weil sich der Sachverhalt völlig anders darstellte.
    Hätte er die -schon lange beantragte- Akteneinsicht bekommen, läge auch längst schon eine Stellungnahme vor, und die Polizei wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit gar nicht erst auf die Idee gekommen, eine ED-Behandlung von mir zu verlangen.

    Hat auf jeden Fall geklappt, das Ding war vom Tisch. Und die Akten kamen dann komischerweise auch sehr schnell. Das Verfahren wurde später erwartungsgemäss nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. :)

  22. Ein Bayer meint: (23.8.2010 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Ohne Akteneinsicht werde ich meinem Mandanten raten, nicht zu Ihnen zu kommen.

    Dann muss ich halt einen Bescheid erlassen.

    Es ist wohl der Troll in mir, der sich wünscht, Herr Vetter hätte entgegnet mit: "SIE können überhaupt nichts erlassen"…

  23. Sixtus meint: (23.8.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Eine Lanze für die Beamten:
    Ein Freund von mir ist Beamter in einem Bundesministerium (technischer Dienst). Wenn der Urlaub, Resturlaub und Überstunden in einem Rutsch nehmen würde, könnte er von Anfang September an bis Jahresende locker zu Hause bleiben.

  24. GxS meint: (23.8.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @Jürgen:
    Dumme Frage:
    Wer hat den Anwalt damals bezahlt?

  25. kaputnik meint: (23.8.2010 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @GxS:
    "Wer hat den Anwalt damals bezahlt?"

    Möglicherweise dumme Frage:
    Welche Relevanz könnte die Antwort auf die Frage haben?

  26. Sebastian C. meint: (23.8.2010 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @Ein Bayer:

    Ist aber nicht nett von Ihnen, dass Sie sich wünschen, dass Herr Vetter sich blamiert.

    Zuständig für die Anordnung zu erkennungsdienstlichen Zwecken ist ausschließlich die Kriminalpolizei zuständig, deren Beamte innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeit, nicht als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, tätig werden.

  27. GxS meint: (23.8.2010 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik:
    Wahrscheinlich keine.

    Aber es gibt zwei Möglichkeiten (ich bin kein Anwalt und kenn mich da überhaupt nicht aus):
    1.) Jürgen (oder Familie oder Rechtsschutzversicherung o.ä,):
    Er hat ein Alibi, um aber nicht auf ewig in den Polizeicomputern zu landen muss er blechen (ist halt Lebensrisiko, aber wirft ein besonders schönes Licht auf unser Rechtssystem)
    2.) der Staat (d.h. wir alle). das zeigt wie sorgfältig mit Steuergeldern umgegangen wird, obwohl ein Alibi vorgelegt wurde.

    Wie gesagt, es hat (wahrscheinlich) keine Relevanz zum geschilderten Fall, dass den unfähigen Polizisten was passiert, kann ich nicht glauben…

  28. Sebs meint: (23.8.2010 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @Sixtus:
    Da isses aber besser er bleibt von März bis August weg .. nächstes Jahr ;)))

  29. Vollzugsteilnehmer meint: (23.8.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @Ein Bayer:

    Doch, natürlich kann der betreffende Beamte etwas "erlassen". Er kann die erkennungsdienstliche Behandlung gem. § 81 b 2. Alt. StPO anordnen und den Betreffenden zur Durchführung laden,auch unter Androhung von Zwangsgeld. Natürlich steht einem in diesem Fall der Rechtsweg beim zuständigen Verwaltungsgericht offen.

    Selbiges passiert mir nämlich gerade. Ich werde demnächst ausführlich darüber berichten.

    Vollzugsteilnehmer

  30. Peach meint: (23.8.2010 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Jep, genau, man kann ein Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Freue mich schon auf deinen Bericht, Vollzugsteilnehmer!

  31. volker meint: (23.8.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @16 tilzow

    Welche Vorstellungen gibt es den da von Richtern oberer Gerichte und ihrer Ausstattung?

    Fahrer und/oder Dienstwagen haben auch Bundesrichter nicht, mit Ausnahme der Gerichtsleitungen. Aber es gibt Telefon und Computer, dazu Bücher, alles auf Staatskosten – Skandal!

    (Ob dies auch auf Verfassungsrichter zutrifft kann ich nicht beurteilen.)

  32. Dante meint: (23.8.2010 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @ RA Hoenig:

    Aus präventiven Gründen? Ups, hab ich glatt überlesen.Das erklärt natürlich auch warum der Polizist vom Verwaltungsgericht sprach ;-)

    Ich nehme daher alles zurück und behaupte das Gegenteil. Bei einer ED aus "präventiven Gründen" dürfte es meistens sinnvoll sein, sich auf die Hinterbeine zu stellen.

  33. Hans meint: (23.8.2010 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @Dante: Wer sich selbst als Krawallkommentator profiliert, sollte nicht mit dem Finger auf andere zeigen.

  34. Hans meint: (23.8.2010 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @IT-Versteher: 150 EUR für die Signaturkarte? Auf welche Abzocker sind Sie denn hereingefallen? Für vier Jahre um die 30 EUR!

  35. Oskar meint: (23.8.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Darf ich mal kurz zwischenfragen, wie aufwändig so eine ED-Behandlung ist? Hintergrund: War mal nachts auf 'nem Revier, nachdem _ich_ blutig geschlagen wurde und die Polizei alarmiert hatte (Täter geflüchtet). Ich war sowohl angetrunken als auch von dem Schock komplett neben der Spur, aber ich könnte fast schwören, die haben da Fingerabdrücke von mir genommen!? Kann das so eine ED-Behandlung gewesen sein?

    Kann ich irgendwie, ohne mich total zu blamieren oder "verdächtig" zu machen, rausfinden, ob meine Fingerabdrücke gespeichert sind?

  36. Udo Vetter meint: (23.8.2010 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Auch von der Polizei kann man Auskunft verlangen, welche Daten über einen gespeichert sind.

  37. nur ich meint: (23.8.2010 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Verlangen kann man viel, nur ob man diese so einfach bekommt?
    Ich zumindest hätte mir vor 3 monaten dafür einen Anwalt nehmen müssen, freiwillig wollte man mir keine Auskunft geben.
    Dazu muss ich aber sagen, dass ich als unwissender persönlich beim Polizeipräsidium in Dortmund angefragt hatte.
    Die Reaktion dort war etwas entmutigend.
    Ich bekam ein mitleidiges lächeln und den überwältigenden Spruch:
    "Da kann ja jeder kommen, wo kämen wir hin wenn wir hier jedem Auskunft erteilen würden?…"
    Bevor ich Antworten konnte kam auch schon der Hinweis, dass diese Frage nur retorisch gemeint war.
    Ein knappes "…Genau, wir kämen hier nämlich garnicht mehr zum arbeiten!" folgte bevor ich Luft holen konnte.
    Dann wurde ich von dem Beamten an der Schulter aus dem Zimmer geführt und man wünschte mir noch einen "Guten Tag!".

    Aber ich weiss, mit Anwalt wär das nicht passiert. ;-)
    Mal sehen was meine schriftliche Anfrage ergibt.
    Die lässt übrigens auch schon mehr als 2 monate auf sich warten.
    Dennoch hoffe ich, dass es auch ohne Anwalt geht.

  38. Stuff meint: (23.8.2010 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @IT-Versteher:
    …gibt es kostenlos im Internet und ist – da in Java programmiert

    Danke, genügt, hoffentlich fragt nicht irgendwas in der Programmkette irgendwann nach "SUN Inc." oder Ähnlichem…

    Okok, war ja nur Spass, so wie die halt bei Oracle sind, und war ja nur die IDE von der Konkurrenz (har,har,har!).

    Stuff

  39. 01resa meint: (24.8.2010 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    .@IT-Versteher: Nicht ganz: 99,- EUR für eine 3 Jahre gültige Einzelsignatur-Karte oder 249,- EUR für eine massensignaturfähige Mulitsignaturkarte, wenn mehrere Dokumente in einem Rutsch signiert werden müssen. Kartenleserpreis passt, der fängt bei ca. 50,- EUR an.

    Allerdings ist bei diesen Preisregionen in den meisten Fällen ein Dienstleister mit Transaktionspreisen die sinnvollere Lösung. da bewegt man sich im Cent-Bereich pro Signatur… ;)

    Gruß,
    01resa

  40. Daniel meint: (24.8.2010 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:
    Man muss halt die zuständige Stelle fragen. Einen Generator für entsprechende Auskunftsersuchen gibt es im Link hinter meinem Namen. Je nach Landespolizei kann das aber immer noch mehrere Monate dauern, so etwa in Bayern oder Hessen. In Hamburg, Niedersachsen oder beim BKA – wenn Daten in Bayern sind – geht das relativ schnell.

  41. Ralf meint: (24.8.2010 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    "Die Weigerung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhärtet gegen sie den Tatverdacht der Beteiligung."

    Bei solchen Sprüchen bekomme ich immer einen Würgereiz,in einem Rechtsstaat von seinen Rechten gebraucht zu machen dient also schon als Verdacht.
    Genauso ist es doch bei diesen Rudeltests die Weigerung DNS Material abzugeben.
    Inwiefern dies moralisch zu bewerten ist,bei einer Mordsache,steht auf einem ganz anderen Blatt…

  42. holofloh meint: (24.8.2010 um 02:48) AntwortenReply to this comment

    @dante

    Ich erlaube mir einmal, Ihr, in meinen Augen, völlig sinnfreies Posting zu übersetzen:

    "Die Wahrscheinlichkeit, dass UV mit der Nummer durchkommt ist also je nach Fallgestaltung sehr gering."
    Dieser Satz in Kurzform: Ich kenne den Fall nicht, will aber auch was sagen.

    "Im Prinzip braucht man nur Tatsachen, die für eine Tatbeteiligung sprechen und eine nicht völlig geringfügige Straftat."
    Das "im Prinzip" macht den kompletten Satz obsolet, denn im Prinzip kann ich nicht ausschlie0en, dass vor einer ED ein Erdbeben kommt. (Das ist genauso sinnfrei!)

    "Aber Hauptsache man kann sich schon mal im Ermittlungsverfahren als Krawallverteidiger profilieren."
    Was, um alles in der Welt, ist ein KRAWALLVERTEIDIGER?
    Kann man Krawall überhaupt verteidigen? Und wenn ja, gegen wen oder was?

    Kurz: Das gesamte Posting halte ich für polemisch und völlig sinnfrei. In anderen Foren, würde ich einen Fisch reichen, denn davon ernähren sich angeblich Trolle.

    MfG

  43. A. Fischer, RA und CPA (USA) meint: (24.8.2010 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    Der Beitrag läßt einem einen kalten Schauer über den Rücken laufen:

    Derartige Äusserungen sind ein klares Indiz für Korruption. "Wir gewinnen immer" bedeutet nämlich, daß die Gerichte nicht Recht sprechen, sondern die Entscheidungen ausschließlich gegen den Bürger und für den Staat treffen. Und damit wären wir bei Fragen wie der – im Interesse der Demokratie (Volksherrschaft!) zu fordernden Richterwahl und die Wiedereinführung von echten Schöffengerichten.

  44. keiner meint: (24.8.2010 um 08:13) AntwortenReply to this comment

    Wollte nicht einer von diesen Kaspern vor ein paar Wochen die Schutzhaft wieder einführen? Ich mache mir keine Sorgen um Deutschland, die sind so dämlich, die merken erst was läuft, wenn die Führerin das 4. Reich ausruft, natürlich nach dem TINA-Prinzip…

  45. Spinnzessin meint: (24.8.2010 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    @keiner:

    Angie befiel! Wir folgen :-)!

  46. KaterKarlo meint: (24.8.2010 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Antrag, meine gespeicherten Daten bei der Polizei einzusehen, hat bei mir glaube ich 6-12 Monate gedauert, bis ich theoretisch etwas einsehen konnte. Hab ich dann doch nicht gemacht. Ich wurde aber beizeiten nett informiert, dass es noch dauert. Das war gut.

  47. KaterKarlo meint: (24.8.2010 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    @holofloh:
    Bitte die Funktion "Antworten" nutzen. Anhand des Namens das Ursprungsposting zu finden ist wirklich mühselig, erst recht, wenn dieser mehere Postings getätigt hat wie in diesem Fall.

    DANKE

  48. KaterKarlo meint: (24.8.2010 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Hmmm. Ich muss demnächst zu einer Gegenüberstellung. Zeuge erkennt mich anhand von Bildern nicht wirklich. Hat jemand Tipps? Punkfrisur mit Nadelstreifenanzug? Oder Adrett-leger wie mutmaßlich die anderen Polizeibeamten, die sich neben einen stellen?

    Hab was gelesen von Grimassen schneiden. Man ist nicht verpflichtet, bestimmte Handlungen durchzuführen. Und körperliche Veränderungen (rasieren, Haare schneiden, etc.) dürfen die auch nicht vornehmen.

  49. Baxter meint: (24.8.2010 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @KaterKarlo (#46)

    Antrag, meine gespeicherten Daten bei der Polizei einzusehen, hat bei mir glaube ich 6-12 Monate gedauert, bis ich theoretisch etwas einsehen konnte.

    … und die Medien-Lobby kann mit ihren "Turn Piracy Into Profit"-Briefkastenfirmen dank "quick freeze" 'mal eben so indirekt über gespeicherte Verkehrsdaten verfügen, die dann auch noch (das Grundrecht Art. 10 GG einschränkend, siehe §101 abs. 10) vollautomatisiert (siehe z.B. http://tinyurl.com/37rvp63), ruckzuck und im Durchwink-Verfahren die Verkehrsdaten zu personenbezogenen Daten richterlich beauskunften läßt, um dann immer noch ungeprüft und das Grundgesetz im Grunde lächerlich machend zwecks Profitgenerierung Kinderzimmer kriminalisieren zu können.
    Wie praktisch, wenn man einfach seine eigenen Gesetze/Paragraphen schreiben kann (in dem Beispiel: §101 UrhG, google nach "Forum der Rechteinhaber").

    Was hat das Beispiel mit dem Thema zu tun?

    Zitat von einem Staatsdiener (siehe ganz oben): "Wir gewinnen alles!" Aha!

    Wenn ein Staatsdiener, der -wie der Name ja sagt- dem Staat dient und wenn man in dem Zusammenhang den Begriff "Staat" im völkerrechtlichen Sinne versteht, dann würde hier der Begriff "Staat" im Sinne von "Staatsvolk" zu verstehen sein.
    Frage: Wer ist denn dann in der Aussage des Staatsdieners eigentlich mit "Wir" gemeint?

    Denkt 'mal drüber nach…

    @A. Fischer, RA und CPA (USA), #43: Well said! "dēmos" und "kratía" kennt scheinbar keine Sau mehr…

    In diesem Sinne, Baxter (50% D/50% USA)

  50. Ekim meint: (25.8.2010 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Ich mache es nicht kompliziert, sondern meine Arbeit.

    Gefällt mir.

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