24.8.2010

Zuverlässig und gewissenhaft

Richter tendieren dazu, Beamten zu glauben. Jedenfalls im Zweifel, wenn die Aussage des Staatsdieners gegen die eines, mitunter auch mehrerer, “normalen” Bürgers steht. In hohem Maße genießen solches Vertrauen jene Mitarbeiter, die für Geschwindigkeitskontrollen auf unseren Straßen zuständig sind.

Da werden Einwände gern mit der Begründung abgeschmettert, der Beamte sei dem Gericht aus früheren Verfahren als zuverlässig und gewissenhaft bekannt. Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart haben diese Floskel offensichtlich ein paar Mal zu oft gelesen. In einem aktuellen Beschluss weisen sie darauf hin, dass das Verhalten des Beamten in “früheren Verfahren” wenig darüber aussagt, ob er auch an seinem Arbeitsplatz zuverlässig und gewissenhaft ist:

Vermutlich beruht diese des Öfteren in Urteilen zu findende Formulierung aber allein darauf, dass das Gericht den betreffenden Zeugen (den Messbeamten) in mehreren Hauptverhandlungen gehört und seinen Angaben jeweils Glauben geschenkt hat. Dies kann richtig oder auch unrichtig gewesen sein. Ein weiter gehender Schluss auf eine personale Eigenschaft des betreffenden Zeugen, seine allgemeine Zuverlässigkeit, kann daraus nicht gezogen werden.

Das pauschale Gütesiegel für Messbeamte würde das Oberlandesgericht Stuttgart nur gelten lassen, wenn sich das Gericht zuvor in einer Reihe von Fällen, zum Beispiel in unangekündigten Stichproben, tatsächlich von der Vorgehensweise des Ordnungshüters und seinem Verhalten bei Messungen informiert hätte.

Von richterlichen Kontrollbesuchen an den städtischen Radarfallen habe ich noch nichts gehört.

Im entschiedenen Fall halfen die Erwägungen dem Betroffenen nicht, da das Urteil später doch noch konkrete Argumente enthielt, die gegen Fehler des Verantwortlichen sprachen. Sollten es Richter aber wie häufig bei der Floskel belassen, können ihnen die goldenen Worte aus Stuttgart künftig entgegengehalten werden.

(Quelle des Links)

21 Kommentare zu “Zuverlässig und gewissenhaft”

  1. Karpatenhund meint: (24.8.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    "Aber das OLG Stuttgart hat gesagt…"
    "Gucken sie mal nach draußen. Sieht das aus wie Stuttgart? Wir sind hier in Köln."

    Problem gelöst.

  2. elmo meint: (24.8.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    wunderbar! weg mit dem ganzen mist. das ist doch das gleiche, wie mit den arroganten ärzten, die sich als allmächtig sehen und nicht kritisiert werden dürfen. kein polizist ist ein besserer/ehrlicherer mensch oder zeuge nur, weil er polizist ist.

  3. Torsten meint: (24.8.2010 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich daran: fast genau die gleiche Formulierung verwendete ein Richter des Landgerichts Köln vor zirka fünf Jahren bezüglich Günter Freiherr von Gravenreuth, als der Mal wieder wegen angeblichen Spams geklagt hatte.

  4. Ali meint: (24.8.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Toll finde ich auch die Aussage: «An der Glaubwürdigkeit der Beamtin ist nicht zu zweifeln. Die hat nämlich gar keinen Grund Sie in die Pfanne zu hauen».

  5. Aufpasser meint: (24.8.2010 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich hält sich der Raser wenigstens in Zukunft an vorgegebene Höchstgeschwindigkeiten.

  6. Rangar meint: (24.8.2010 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @5
    Nur weil sich jemand nicht an vorgegebene Höchstgeschwindigkeiten hält, ist er noch lange kein Raser. Wenn jemand auf einer sechsspurigen Autobahn 120 fährt, obwohl nur 100 erlaubt ist, ist er mit Sicherheit deutlich weniger ein Raser als jemand, der sich in der Stadt an die vorgegebenen 50 hält, obwohl direkt am Straßenrand Kinder spielen.

  7. Sebastian C. meint: (24.8.2010 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @Rangar:

    Der Betroffene hat hier allerdings eine Gelbuße von mehr als 250,- EUR oder ein Fahrverbot verwirkt. Wird also mehr als "nur" 20 km/h zu schnell gewesen sein.

  8. Der Aufwachende meint: (24.8.2010 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    "Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
    –Kurt Tucholsky

  9. danielj meint: (24.8.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Der erste Satz passt zu einem O-ton den ich gestern im Radio hörte… Im WDR5 gab es ein Feature zum Thema "Im Namen des Volkes -
    Gefühlsdramen im Strafprozess" [1]. Darin kam Hans Lorenz zu Wort, Vorsitzender Richter am LG Mainz:

    "Man geht ja immer davon aus, wenn die Staatsanwaltschaft ne
    Anklageschrift macht, dass das dann auch im Wesentlichen richtig ist.
    Und da war meine Befindlichkeit, meine Aufgabe ist es, dafür zu
    sorgen, dass die Angeklagten verurteilt werden, vielleicht sogar dazu
    zu bringen, dass sie ein Geständnis ablegen."

    Ich muß sagen daß ich ein wenig sprachlos war…

    [1]
    http://www.wdr5.de/sendungen/dok-5/s/d/23.08.2010-20.05.html
    Dort sind sowohl das Manuskript als auch die Sendung als mp3 verlinkt

  10. Kai meint: (24.8.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter
    Mich würde mal interessieren, ob man diese "Bevorteilung" von Beamten gegenüber normalen Staatsbürgern in der Weise anfechten kann, dass per Gesetz alle Menschen vor Gericht gleich zu behandeln sind, unabhängig von Alter, Stand, Beruf, Geschlecht, Rasse, Religion usw.?

  11. Karpatenhund meint: (24.8.2010 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @Kai: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich" bedeutet nicht, dass alle Menschen gleich glaubwürdig sind. Vor Gericht gilt die freie Beweiswürdigung, der Richter entscheidet, was stichhaltig ist. Und wenn er sagt, der Bericht des Sachverständigen sei nicht stichhaltig, Zeuge A sei glaubwürdiger als Zeuge B oder der Zigarettenstummel am Tatort mit der DNA des Angeklagten wäre nicht ausreichend für eine Verurteilung, dann ist das so. Vielleicht wird dem Richter das Urteil von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen, sonst passiert da aber nichts.

  12. Redefreiheit meint: (24.8.2010 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Richter scheinen sogar geneigt zu sein Polizeibeamten dann noch zu glauben, wenn Zeugen Beweismittel beibringen, welche die Beamten einer Falschaussage überführen. Selbst wenn es Filmaufnahmen eines Fernsehteams sind und jeder weiß, dass die Beamten gelogen haben.

  13. tb meint: (24.8.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @Aufpasser (#5)

    > Hoffentlich hält sich der Raser wenigstens in Zukunft an vorgegebene
    > Höchstgeschwindigkeiten.

    Au ja, kann man nur hoffen, dass dieser Raser…
    Oh, Moment, es heisst "da das Urteil später doch noch konkrete Argumente enthielt, die gegen Fehler des Verantwortlichen sprachen."
    Mmmh, Ok, vielleicht hat der wirklich keinen Fehler gemacht. Selbst wenn, ist die Messung dadurch automatisch richtig? Garantiert? Zu 100 Prozent?

  14. fernetpunker meint: (25.8.2010 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @Redefreiheit: Sie spielen auf den Göttinger Fall an? Wirklich unfassbar.

  15. Ali meint: (25.8.2010 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Worum genau geht's?

  16. ui meint: (25.8.2010 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Der Polizeibeamte ist dem Richter persönlich bekannt, ist der Richter dann befangen.

  17. PA meint: (25.8.2010 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @tb: Wo gibt's denn garantierte 100%ige Sicherheit? Wenn die erforderlich wäre, gäbe es keine Verurteilungen.

  18. foxi meint: (25.8.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Ich hörte auch schon Richter sagen: Was interessiert mich die Rechtsprechung des Gerichts in Pumpelmus? Wir haben hier unsere eigene Rechtsprechung.

    Ich will sagen, U.V. posaunt hier gerne etwas in die Welt hinaus, was ihm gefällt. Aber das OLG Stuttgart ist nicht der Nabel der Welt!

    Wenn ich einen PB über lange Jahre als zuverlässig kennengelernt habe, wüßte ich keinen Grund, weshalb sich das im konkret zu beurteilenden Fall geändert haben sollte, es sei denn, es gibt dafür Anhaltspunkte.

  19. tb meint: (25.8.2010 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @PA (#17)
    > Wo gibt's denn garantierte 100%ige Sicherheit? Wenn die erforderlich
    > wäre, gäbe es keine Verurteilungen.

    Ja schon, absolute 100% Sicherheit wird es nicht geben, aber wie sicher muss denn etwas nachgewiesen sein? Wer entscheidet das? Eigentlich dürfte es auch keine Verurteilungen geben, die nicht zumindest sehr sehr nahe auf 100% belegbaren Beweise beruhen.
    Für einen unbedeutenden Schreiber hier ist es gleich "der Raser", für einen Richter evtl. auch, und vielleicht deswegen, weil der Fahrer schon mehrfach aktenkundig ist. Möglicherweise hat dieser Fahrer sich in dem Fall (und vielleicht seit dem letzten Vorfall immer) aber an Regeln gehalten, und gerade jetzt liegt hier ein Fehler des Messgerätes vor. Evtl. ein unwahrscheinlicher Fall, und dann als sogenannte "Schutzbehauptung" gewertet. Aber möglich.

  20. tb meint: (25.8.2010 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    @foxi (#18)
    > Ich hörte auch schon Richter sagen: Was interessiert mich die
    > Rechtsprechung des Gerichts in Pumpelmus? Wir haben hier unsere
    > eigene Rechtsprechung.

    Ich weiss es nicht, aber ich vermute, die haben auch das Recht das zu sagen. Abgesehen von "eigene Rechtssprechung", denn Gesetze mögen zwar interpretierbar sein, sie sollten sich aber schon an Dinge wie Grundgesetz halten, sonst könnten (sollten, ist wohl leider nicht immer so) sie Probleme bekommen.

    > Wenn ich einen PB über lange Jahre als zuverlässig kennengelernt
    > habe, wüßte ich keinen Grund, weshalb sich das im konkret zu
    > beurteilenden Fall geändert haben sollte, es sei denn, es gibt
    > dafür Anhaltspunkte.

    Naja, vielleicht wärst Du ja auch nicht so ganz zuverlässig. Und wenn doch – Gewohnheit, oder lange gekannt -> Freundschaft, also keine Zweifel, oder willst es nicht sehen.
    Richter sind Menschen. Wie Du und ich. Manchmal mehr, manchmal weniger.

  21. Der Gerechte meint: (30.8.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Diese ganze Diskussion darum ist eigentlich absoluter Mist.
    Wenn ich als Bürger behaupte ich bin 70 gefahren und der Polizist behauptet er hätte mich mit 90 geblitzt, kriege ich von keinem Gericht der Welt recht und das ist eine Sauerei, man wird als Bürger immer zweitklassig behandelt. Irgendwo habe ich mal gelesen das 70% aller Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung fehlerhaft sind. Das geht beim Blitzen los, über die Dokumentierung, weiterverabreitung der Daten und endet im Schriftverkehr. Vom Richter wird es so dargestellt als wäre in einhundertmillionen Fällen noch nicht ein einziges Mal ein Fehler unterlaufen und deshalb sei alles korekt und zu behaupten der Polizist könnte sich irren, wie agressiv niedergeschlagen. Dabei ist die Lösung so einfach, die Polizei brauch nur mal ihre 30 Jahre alten Schätzeisen zu entsorgen und gegen modernere Gelddruckmaschinen auszutauschen mit denen auch gleich ein Foto gemacht wird. Jeder Zweitklässler rennt heute in der Schule mit nem Fotohandy rum.

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