27.8.2010

Stadt Duisburg will nicht streiten

Wir haben heute ein Vergleichsangebot der Stadt Duisburg erhalten, mit dem der Rechsstreit gegen das Nachrichtenblog xtranews beendet werden könnte. Die Stadt Duisburg hat den Machern von xtranews gerichtlich untersagen lassen, Anlagen zu einem Gutachten über die Loveparade im Original zu veröffentlichen (Vorgeschichte). Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Kölne habe ich gemeinsam mit meinem Kölner Kollegen Dominik Boecker Widerspruch eingelegt. Die Sache sollte am 8. September 2010 verhandelt werden.

Das Vergleichsangebot, welches auch gleich auf der Homepage der Stadt verkündet wurde, geht in die richtige Richtung. In der Tat entspricht es weitgehend dem, was wir uns auch von unseren Mandanten als Verhandlungsmasse für Vergleichsgespräche erbeten hatten. Danach darf auch xtranews die Dokumente veröffentlichen, sofern personenbezogene Daten geschwärzt werden. Wir waren mit den Machern von xtranews schon früh einig, dass dies bei der Erstveröffentlichung ohnehin hätte gemacht werden können – und sollen. Wir hätten jedenfalls dazu geraten und xtranews wäre dem Rat auch gefolgt.

Erfreulich ist auf jeden Fall, dass sich die Stadt Duisburg in der Sache bewegt. Noch vor einer Woche hatte es geheißen, die einstweilige Verfügung gegen xtranews solle weiter durchgesetzt werden. Und das, obwohl die Dokumente längst auf etlichen anderen Servern abrufbar sind, unter anderem auch bei WikiLeaks.

Die Stadt Duisburg weist nun nochmals darauf hin, es sei ihr von Anfang an nur um den Datenschutz für ihre Mitarbeiter gegangen. Ob das so war, wollen wir nicht beurteilen. Wir wollen aber festhalten, dass die einstweilige Verfügung nicht aus Gründen des Datenschutzes erlassen wurde. Im Gegenteil. Dieses Argument scheint dem Landgericht Köln zunächst nicht tragfähig genug gewesen zu sein, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Die Stadt Duisburg hat, soweit dies aus der Gerichtsakte ersichtlich ist, noch “nachbessern” müssen. Schließlich ist die einstweilige Verfügung ergangen, weil sich die Stadt Duisburg darauf berief, ihre Anwälte hätten an der Zusammenstellung der Unterlagen ein Datenbankrecht erworben und dieses an die Kommune abgetreten. Das ist Urheberrecht, nicht Datenschutzrecht.

Natürlich kann man wie immer darüber streiten, ob und inwieweit man vergleichsbereit sein sollte. Ich bin stets dafür, wenigstens mal an geöffnete Türen heranzutreten und zu schauen, wie grün die Landschaft dahinter ist.

Wir haben mit dem Vergleichsvorschlag nun die Situation, dass die Stadt Duisburg xtranews die Veröffentlichung der Unterlagen nicht weiter komplett untersagen will, so wie es mit der einstweiligen Verfügung geschehen ist. (Zur Klarstellung: Die Verfügung beinhaltet ein komplettes Verbot der Veröffentlichung.) Xtranews dürfte bei einer Einigung also die Dokumente ins Netz stellen und somit Informationen liefern, an denen es ein öffentliches Interesse gab und gibt. Mehr haben die Macher nie gewollt.

Natürlich könnte man jetzt traurig sein, dass es vielleicht keine Präzedenzentscheidung über die Anspruchsgrundlage gibt. Allerdings ist das Argument mit der Datenbank nun wirklich, um es vorsichtig zu sagen, ziemlich exotisch. Mit Nachahmern ist nicht unbedingt zu rechnen. Außerdem ist es nicht Aufgabe von xtranews, einen Rechtsstreit um akademische Fragen und für mögliche künftige Betroffene zu führen. Zumal Gerichte häufig auch allergisch reagieren, wenn zwar in der Sache eine Einigung greifbar ist, aber nur aus Prinzip weiter gestritten wird. Von der Frage, ob die Portokasse bei einem derzeitigen Streitwert von 50.000 Euro durch die Instanzen reicht, mal ganz zu schweigen.

Wir werden xtranews also raten, sich mit der Stadt Duisburg zu einigen.
Umso eher werden die Dokumente auch wieder bei xtranews stehen. Dort, wo sie zuerst zu lesen waren.

Die Frage der Kosten wird bei xtranews bereits diskutiert. Auch wenn es natürlich immer nach einem Kuhhandel aussieht, ist es naheliegend und auch üblich, sich in so einer Situation darauf zu verständigen, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt.

Als Alternative könnte man auch dem Gericht die Entscheidung über die Kosten anvertrauen. Allerdings würde dies dazu führen, dass der Prozess im luftleeren Raum weiter geführt werden müsste, nur um das Gericht wegen der Kosten davon zu überzeugen, dass die eigene Seite 100 % richtig liegt und die andere nicht.

Solche reinen Kostenentscheidungen sind ein Lotteriespiel. Das Gericht muss nämlich nur überschlägig erklären, welche Seite am Ende vermutlich von ihm Recht bekommen hätte. So ein Alles oder Nichts kann sich eigentlich keine der beiden Seiten wünschen.

Ich habe bereits mit den Anwälten der Stadt Duisburg gesprochen. Es sind noch Details auf beiden Seiten zu klären. Ob und wie wir zusammenkommen, wird sich Anfang der Woche entscheiden.

23 Kommentare zu “Stadt Duisburg will nicht streiten”

  1. DerExperte meint: (27.8.2010 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Auf einen groben Klotz gehört nunmal ein grober Keil..
    Da durch das Verhalten der Stadt Duisburg die Dokumente inzwischen eh bei wikileaks sind wäre deren Argumentation vermutlich sogar wurscht..
    Trotzdem freut mich diese Sachlage und für xtranews kann man sicher einen Obulus spenden :-)

    mfg.de

  2. dot tilde dot meint: (27.8.2010 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    ursprünglich war die loveparade ja auch als werbung für die stadt duisburg gedacht. vielleicht kann die lösung der kostenfrage ja in kleinerem maßstab eine ähnliche funktion erfüllen.

    .~.

  3. an-di meint: (27.8.2010 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Und wieder einmal eine Fortsetzung in Sachen U.V. (und Co.) zieht den Schwanz ein, wenn es an das Eingemachte geht.. Supi, ik freu mir.

    Tolle Publicity rund um eine dicke fette Luftblase.

  4. joe random meint: (27.8.2010 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @an-di: Alternativ auch eine Fortsetzung von: Udo ist vernünftiger, als die geifernden Kommentartrolle das gerne hätten. Um ehrlich zu sein: Ein vernünftiger Anwalt ist das, was mir am liebsten ist – wem hilft es denn bitte, wenn man bei deutlich höherem Risiko etwas durchkämpft, bei dem man nicht nennenswert mehr erreichen kann?

  5. Sabine Engelhardt meint: (27.8.2010 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @DerExperte: Mach mal whois auf xtranews.de bzw. die IP des Hosts. Google dann nach den herausplumpsenden Namen plus dem Begriff "Spam".

    Meine Solidarität hält sich jedenfalls sehr in Grenzen, zudem mich der Domaininhaber noch vor zwei Jahren mit einer Klage bedroht hat, weil ich das Verhalten der hostenden Firma, deren Mit-Geschäftsführer der Domaineigentümer von xtranews.de damals noch war, in meinem Blog veröffentlicht hatte.

    Die Klage kam nie, aber die Namen bleiben im Gedächtnis.

    Gruß, Frosch

  6. Hobbyjurist meint: (27.8.2010 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @an-di: Quatsch.
    @joe random: So ist es.

  7. joa meint: (27.8.2010 um 23:45) AntwortenReply to this comment
  8. ABC meint: (28.8.2010 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    Und wer wird sich die geschwärzten Dokumente bei der 3. klassigen Website ansehen wollen? Zumal die ja nun für Web-Maßstäbe schon seit einer Ewigkeit bekannt sind. Um was ging es denn beim Vorgehen gegen die einstweilige Verfügung, wenn nicht um den "Kampf für freie Information".

  9. fernetpunker meint: (28.8.2010 um 04:22) AntwortenReply to this comment

    @ABC: Verstehe ich auch nicht, wozu man überhaupt Widerspruch eingelegt hat, wenn man die Rechtsfrage nicht grundsätzlich klären wollte, ob man amtliche Dokumente wegen öffentlichen Interesses veröffentlichen darf. Die Veröffentlichung an sich ist doch durch die zahllosen Quellen im Internet überflüssig geworden.

  10. Lothar Evers meint: (28.8.2010 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Sich jetzt zu einigen ist völlig irrelevant und nützt nur der Stadt

    Die unterlagen sind jetzt frei zugänglich. Bei Wikileaks und an tausend stellen im Netz. Ab nächster Woche haben wir den "Endbericht", angeblich inclusive (hoffentlich ausführlicher) Anlagen.

    Ob die Dokumente in dieser Situation noch mal bei xtranews zu lesen sind ist völlig egal.

    So uninteressant finde ich die Datenbankfrage nicht.
    Damit könnte jederzeit gegen jeden gesemmelt werden.

    Deshalb:
    wenn man schon loslegt würde ich die Hauptsache entscheiden lassen.

    Ausserdem:
    Streitwert senken und die xtranews Anwälte spenden ihr Honorar.

  11. Wumm meint: (28.8.2010 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    Jetzt erzähle mir einer, wo 30 Blätter bedrucktes Papier 50.000 EUR wert sind. Wenn ich dort den Inhalt meines Aktenschranks verkaufe, bin ich mehrfacher Millionär.

  12. A. Nonymous meint: (28.8.2010 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Das mindeste was man erwarten kann ist ja wohl, daß die Stadt die +gesamten+ Kosten trägt.

  13. Archeopteryx meint: (28.8.2010 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    auch üblich, sich in so einer Situation darauf zu verständigen, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt.

    Das ist das gute bei Prozessen, wo der Gegner der Staat ist. Das trägt jeder seine Kosten. Der Bürger trägt die Kosten des Bürgers, und der Bürger trägt die Kosten des Staates.
    Oder glaubt jemand, der OB hätte die Klage aus seiner privaten Kasse finanziert?

  14. Nik meint: (28.8.2010 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @Wumm

    Entscheidend ist, was auf dem Papier zu lesen ist. Je nach Inhalt können 30 Blatt deutlich mehr als 50.000 Euro wert sein.

    Und solltest Du solche Schätze in Deinen Aktanschränken haben, dann verkauf sie. Ich besuch Dich dann auf Deiner eigenen Karibikinsel.

  15. Rolf Schälike meint: (28.8.2010 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Erneut bestätigt sich, dass alle Prozesse Honorarprozesse der beteiligten Anwälte sind.

    Wird nach RVG bezahlt, kann es sehr schnell für die Anwälte "unrentabel" werden. Gute Anwälte beherrschen ihr Geschäft und können ihre Mandanten überzeugen, "vernünftig" zu entscheiden.

    UV und DB sind gute Anwälte.

    Bei einem Vergleich, wird dieser gerichtlich fixiert, gibt es eine zusätzliche Gebühr für die geschäftstüchtigen Anwälte.

    Gestern habe ich bei Buske in Hamburg eine rühmliche Ausnahme erlebt. In der Sache 324 O 177/10 haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Klägervertreter hat erklärt, dass er das Verfügungsverfahren nicht weiter verfolgen wird. Der Beklagtenvertreter erklärte, dass in der Neuauflage des Buches die angegriffenen Äußerungen deutlich als Meinungsäußerungen herausgeschält werden. Die Parteien waren sich einig darüber, dass der Streitwert von 45.000 auf 20.000 Euro runtergesetzt werden darf, und dass die Kosten zu 2/7 vom Beklagten und zu 5/7 vom Kläger zu tragen sind. Beide Parteien verzichteten auf Begründung und Widerspruch in der darauif folgenden Kostenentscheidung des Gerichts.

    Das war das erste Mal, dass die Anwälte nicht wegen ihren Honoraren das verfahren führten.

    Im Duisburger Fall bezweifle ich, dass alle in den Dokumenten genannten, ihre Namen geschwärzt wissen wollen.

    Da der geforderten Veröffentlichung aller Dokumente nun die Schwärzung nur einiger Namen entgegensteht, dürfte das Streitwertverhältnis 1/100 betragen. Die Stadt Duisburg könnte alle Kosten tragen. Am klügsten wäre es, wenn der Bürgermeister die Kosten aus eigener Tasche übernehmen würde.

    Wahrscheinlich wird noch über die unnötigen Honorare der Anwälte von xtranews gestritten. Das erschwert die Verhandlungen erheblich.

  16. Kai meint: (28.8.2010 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    @Archeopteryx:

    Moment. Der Bürger trägt seine eigenen Kosten und der Bürger zahlt die Kosten des Staates. Also bleibt hier beides am "Bürger" hängen.

    Ich finde auch, die Stadt solle hier nicht nur moralisch ALLE Anwaltskosten übernehmen.

    Außerdem frage ich mich, warum alle Namen geschwärzt werden müssen. Die des OB doch bestimmt nicht. Der steht zentral im öffentlichen Interesse.

  17. Gamer2k meint: (28.8.2010 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Was macht einen Strafverteidiger eigtl. zu einem Experten für Urheberrecht?

  18. 3kGamer meint: (29.8.2010 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    @Gamer2k:

    Die Selbstüberschätzung. Oder wahlweise auch die überragenden Kenntnisse in Zivilrecht, die er hier immer wieder zur Schau stellt. ;-)

  19. 4Gamer meint: (29.8.2010 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @3kGamer:

    Vorallem schließt ein Vergleich nicht aus, dass eine Partei die Kosten für diesen trägt; dies bietet sich geradezu an, da die Stadt Duisburg im Grunde genommen vollständig einknickt, ja außergerichtlich sogar einräumt, dass ihr eigentlich das Rechtschutzbedürfnis für das Verfügungsverfahren fehlt, sodass sie dieses schon allein deswegen verlieren müsste.

  20. dot tilde dot meint: (29.8.2010 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    @an-di:

    sie befinden sich hier auf einem weblog eines rechtsanwalts. der publicityvorwurf klingt irgendwie naiv. und wenn herr vetter ihre interessen vertreten soll, bitten sie ihn um übernahme eines mandats. das ist sein täglich brot, vielleicht macht er das ja.

    .~.

  21. ABC meint: (29.8.2010 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @dot tilde dot:

    FALSCH:
    "sie befinden sich hier auf einem weblog eines rechtsanwalts. der publicityvorwurf klingt irgendwie naiv."

    RICHTIG
    Sie befinden sich hier auf einer Publicitysite eines Rechtsanwalts. Die Annahme eines juristischen Weblogs klingt irgendwie naiv.

  22. dot tilde dot meint: (30.8.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @21 (abc):

    zu erwarten, ein rechtsanwalt mache mit seinem weblog keine werbung für seine arbeit, halte ich selbstverständlich für naiv. was hatten sie denn gedacht?

    .~.

  23. Keramikmesser meint: (30.8.2010 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Dafür kennen wir Düsburg!

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