US-Fahnder ermitteln gegen HSH-Manager: "Die Bezirksstaatsanwaltschaft von New York ermittelt gegen hochrangige Manager der HSH Nordbank, darunter Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher. Sie stehen nach SPIEGEL-Informationen unter Verdacht, den ehemaligen Leiter der New Yorker HSH-Filiale fälschlich und gezielt als Konsument von Kinderpornografie diskreditiert zu haben, um ihn leichter loswerden zu können." http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,714340,00.html
thogo meint:
(28.8.2010 um 12:38) Antworten
@inge:
Jo, die armen Polizisten. Ich seh es so: 120 mal Schussausfall entspricht <= 120 Tote und/oder Verletzte weniger. Find ich eigentlich positiv.
Michael meint:
(28.8.2010 um 13:42) Antworten
Aus dem "Schwarzsurf"-Eintrag:
"Anmerkung: Dass man den WDR informiert, bevor man den Verteidiger informiert ist durchaus interessant. Aber bei Staatsanwaltschaften scheint mediales Arbeiten auch zunehmend an erster Stelle zu stehen…"
Haben Staatsanwaltschaften irgendeine Art Geltungssucht?
Das ist hierbei vielleicht nicht so schwerwiegend wie damals bei Tauss, aber irgendwas stimmt da doch nicht, oder?
Redefreiheit meint:
(28.8.2010 um 14:26) Antworten
Die Festnahme/Ingewahrsamnahme von Journalisten bei einer solchen Aktion ist an und für sich schon eine Frechheit. Die angediehene Behandlung schlägt dem Fass den Boden aus. Als solche erkennbare Pressevertreter gefesselt in die GeSa zu schaffen und dort versauern zu lassen ist ein Missbrauch der Polizeigewalt höchster Güte. Selbst wenn der Grundstückseigentümer / Hausrechtsinhaber explizit gegen die Pressevertreter Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet hätte, wäre eine Personalienfeststellung vor Ort absolut ausreichend und verhältnismäßig gewesen. Denn die Anzeige des Hausrechtsinhabers muss die Polizei ja bearbeiten. In der Vergangenheit konnte man (eventuell kann ja mal ein Rechtskundiger ein paar Urteile dazu heraus finden) lesen, dass Journalisten die bei ausreichend öffentlichem Interesse anschließend von Gerichten frei gesprochen wurden, da in den Fällen um die es ging von den Richtern die Berichterstattungspflicht und das Recht der Öffentlichkeit auf Information deutlich höher eingestuft wurde als das Recht des Grundstückseigentümers auf die Verfügungsgewalt über sein Grundstück. Das mag für banale Ereignisse nicht gelten, das öffentliche Interesse an den Ereignissen am Stuttgarter Bahnhof dürfte allerdings ausreichend hoch sein, um eine ebensolche Einschätzung der Gerichte zu erlangen. Zudem handelt es sich bei Journalisten ja wohl regelmäßig nicht um Teilnehmer gleich welcher Veranstaltung / Demo / Aktion, sondern um davon vollkommen unabhängige Personen die genau wie die Polizeibeamten dort eine dienstliche Tätigkeit zu verrichten haben. Daher wäre hier besonders zu prüfen, ob der Hausrechtsinhaber überhaupt explizit gegen die drei Journalisten Strafanzeige erstattet hat. Eine Aufforderung des Hausrechtsinhabers das Grundstück zu verlassen hat es ja augenscheinlich nicht gegeben. Falls nicht explizit gegen die Journalisten Anzeige erstattet wurde, ist es im Übrigen schlichtweg die Aufgabe der Polizei das Grundrecht der Pressefreiheit und des Rechtes auf freie Berichterstattung zu schützen und gegebenenfalls auch durch zu setzen, wenn Dritte diese Rechte von Verfassungsrang bedrohen ohne sich auf ihnen tatsächlich zustehende Rechte berufen zu können (wie in diesem Fall der Hausrechtsinhaber, von dem wir immer noch nicht wissen, ob der nun explizit Anzeige erstattet hat oder die Journalisten sogar geduldet hat).
Christian meint:
(28.8.2010 um 16:17) Antworten
Ich hoffe der Gema wird vor Gericht kräftig (im übertragenden Sinne selbstverständlich) in den Ar*** getreten. Da läd Musiklabel XY die Videos seiner Künstler hoch damit diese bekannter werden und mehr CDs verkaufen, dann kommt die Gema daher und möchte dafür Geld von Youtube um es dann an das Musiklabel XY zurückzuleiten (natürlich nicht ohne vorher noch selber ein wenig davon einzustecken). Das muss man sich mal klar machen wie deren Geschäftsmodell aussieht, wie verdreht deren Logik ist. Weg damit.
Gleiches Recht für Alle meint:
(28.8.2010 um 16:50) Antworten
Ich mag die GEMA auch nicht, aber das Google 1ct/pro click als utopisch ansieht ist wohl ein Witz.
Bei seinen Adwordskunden macht google das anders, da gibts nix unter 20ct/pro click und meist ist das sogar nahe an 1euro/pro click.
Ist immer schön zu sehen wir große Firmen gerne von den kleine viel kassieren, wenn es aber ums zahlen geht ist plötzlich alles zu teuer.
Es wird Zeit das google und Co mal richtig zur Kasse gebeten werden, ob von der GEMA oder dem Staat ist mir dabei egal.
Abmahner meint:
(28.8.2010 um 17:02) Antworten
@Gleiches Recht für Alle:
Naja 20ct/ Click ist schon ein mittelhoher Preis, ich kann bei Google auch sehr schöne Clicks für 3ct – 5ct kaufen.
Ich bin mir sehr wohl bewusst das es auch in anderen Ländern soetwas wie die Gema gibt, trotzdem höre ich immer nur von deutschen Sonderwegen im Internet, und das ist es, was mich auch daran stört.
Name meint:
(28.8.2010 um 17:03) Antworten
@Gleiches Recht für Alle:
Du verwechselst da irgendwie etwas. Wer auf eine Anzeige klickt, tut das meistens nicht von ungefähr, sondern weil er Interesse am beworbenen Artikel hat. Das wiederum führt in wesentlich höherem Maße zu einem Geschäft als das bloße Einblenden der Anzeige. Wenn von 100 Leuten, die ein Video ansehen (und damit Kosten i.H.v. 100 * 1 Cent verursachen), nur einer auf die Anzeige klickt und damit Einnahmen i.H.v. 20 Cent einbringt, was ist dann wohl das Ergebnis? Welche Klick-Rate vorliegt, weiß wohl nur Google selbst, aber ich schätze sie als viel geringer als meine beispielhaften 1%.
KaterKarlo meint:
(28.8.2010 um 17:18) Antworten
Festgenommen, unangeschnallt mit hoher Geschwindikeit zum Revier gebracht.
Wow. Mir auch schon passiert. Das scheint deutschlandweit wohl üblich zu sein. Alles natürlich ohne Folgen für die Polizisten.
Gleiches Recht für Alle meint:
(28.8.2010 um 17:21) Antworten
Das wiederum führt in wesentlich höherem Maße zu einem Geschäft als das bloße Einblenden der Anzeige.
Klick-Rate….viel geringer als meine beispielhaften 1%.
Das sehe ich auch so, ich denke ein Preis 0,o2ct wie google es vorschlägt ist gerechtfertigt, google kennt sich ja damit aus.
Nur das gleiche gilt für die clicks auf adwords Werbung, die sind auch nicht mehr wert!
Ob clicks zu einem Geschäft führen ist eher eine Wahrscheinlichkeitsrechnung mit vielen Nullen.
Florian meint:
(28.8.2010 um 20:16) Antworten
wg. „Ihr seid keine Presse, ihr seid jetzt Straftäter“ :
Die Presse steht nun allerdings auch nicht über dem Gesetz.
Wenn man ein fremdes Gebäude ohne Einwilligung des Eigentümers betritt, dann ist das halt Hausfriedensbruch – Journalist hin oder her.
Und im konkreten Fall wurde ja das Gebäude während der Abrissarbeiten betreten mit dem Ziel, diese zu behindern.
Es ist m.E. durchaus verhältnismäßig, Leute, die sich während der geplanten Abrissarbeiten unrechtmäßig im Gebäude befinden, ggf. auch mit polizeilicher Gewalt zu entfernen.
Über die Verhaftung brauchen sich die Journalisten daher m.E. überhaupt nicht zu beschweren.
(Über die konkrete Durchführung dieser Verhaftung ggf. natürlich schon).
marcus05 meint:
(28.8.2010 um 20:59) Antworten
@Florian:
Dass die Journalisten die Arbeiten behindern wollen ist jetzt mal eine aus der Luft gegriffene Unterstellung.
Florian meint:
(28.8.2010 um 21:07) Antworten
@ marcus:
Ich unterstelle doch gar nichts zur Motivation der Journalisten.
Dass jedoch Personen im Gebäude waren, die den Abbruch verhindern wollten, ist ja wohl unstrittig.
Und deren Entfernung aus dem Gebäude ggf. mit polizeilicher Gewalt ist m.E. verhältnismäßig.
Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen (das immerhin abgerissen werden soll).
tb meint:
(28.8.2010 um 22:17) Antworten
@Florian (#17)
> Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
> Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen
Doch, sollten sie einer Aufforderung dazu nicht nachgekommen sein. Die scheint es aber nicht gegeben zu haben.
Zumindest scheint keinesfalls Gewalt nötig gewesen zu sein, um sie aus dem Gebäude zu bringen, sondern lt. Artikel sind sie einfach so festgenommen worden. Warum?
Nun kann ja nur wild spekuliert werden, aber die Umstände nach der Festnahme lassen die Deutung zu, dass hier eine Voreingenommenheit ggü. den Festgenommen bestand. Längere Zeit kein Zugang zu Toiletten? Nunja, evtl. nicht genügende vorhanden. Keine Getränke? Evtl. ebenso. Kein Schlüssel für Handschellen? Evtl. nur wg. Chaos?
Unangeschnallt und gefesselt, mit hoher Geschwindigkeit – darf sowas sein? Ich meine, vielleicht bei sowas wie "Gefahr im Verzug" oder so, aber hier?
le Fuet meint:
(29.8.2010 um 03:58) Antworten
@tb (#18)
Es stellte sich bei mir mehr die Frage, was die Journalisten als Aufforderung empfinden.
Ich bin mit dem Ablauf solcher Polizeieinsätze nicht vertraut,
kann mir aber gut vorstellen, dass es eine allgemeine Aufforderung gab. Diese als Journalist zum Zwecke der Pressefreiheit zu ignorieren kann man nach nachvollziehen.
Sich den daraus ergebenden Konsequenzen zu stellen, ohne dabei übermäßige Kritik zu üben, sollte dann aber angebracht sein. Zumindest über die allgemeine Aufforderung zu schreiben, wenn diese passierte.
Zu den Umständen nach der Festnahme:
Klingt etwas kindisch, aber ich fahre mehrmals am Tage mit überhöhter Geschwingigkeit unangeschnallt im Straßenverkehr.
Und habe den Busfahrer bislang nicht angezeigt.
Schenkelklopfer. Bin wie gesagt kein Polizist, kann mir aber Vorstellen, dass es zu genau diesem Punkt ausfürliche Paragrafe gibt.
Den Zugang zu Toiletten/Getränken einfach so anzuprangern finde ich persönlich auch etwas zu sehr auf sich selbst fixiert. Klar eine Situation, die nicht sein sollte.
Soweit ich aus der Presse es mitbekommen habe, wurden ja nicht nur 10-15 Leute festgenommen. Das bestimmte Reviere etc. nicht mit dieser Masse zurechtkommen, wegen einer begrenzten Fläche und Vorhandensein von sanitären Anlagen.
Auch glaube ich nicht daran, dass die Polizei solche Probleme bewusst heraufbeschwört. Aber leider sind es auch nur Menschen, die ab und zu kleine Fehler machen.
Man hätte den Journalisten ganz normal sagen können dass jetzt ja eh niemand mehr im Gebäude ist, sie also auch gehen können.
Das hätten die höchstwahrscheinlich sogar selber getan sobald der Fall eingetreten wäre! Bin mir sicher dass sie jedoch mit dem "mob" mitfestgenommen wurden.
Antragssteller für Sonderbauten meint:
(29.8.2010 um 10:47) Antworten
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. D.h., dass der Bahnhofseigentümer wohl pauschal Strafanzeige gegen alle sich im Gebäude befindlichen Personen gestellt hat und somit die Polizei erst einmal alle verhaftet hat. Und das ist auch in Ordnung so.
Bzgl. der Behandlung der Verhafteten kann natürlich eine flasche Vorgehensweise vorliegen, aber dafür sind die Umstände leider zu ungenau beschrieben.
Find ich lustig auf der einen seite wird gemotzt wegen vorverurteilung auf der anderen wird es hier gemacht ;)
Sigmund meint:
(29.8.2010 um 15:29) Antworten
Zu Link Nr. 4:
Als Kasparow in Moskau mal für 2 Stunden verhaftet wurde, gab es hier einen grossen Aufschrei. Und bei den beiden in Stuttgart? Mhh.
Thomas Meier meint:
(29.8.2010 um 16:48) Antworten
Soweit ich weiß, gibt es gar kein sicheres Erkennungszeichen für "Journalisten". Presseausweise sind nicht genormt und werden von mehreren Organisationen ausgegeben. Nicht umsonst wird bei den meisten presserelevanten Ereignissen nur noch mit Akkreditierungen gearbeitet, damit nicht jedes Fotoclubmitglied da rein kommt.
Jeder kann auch von sich behaupten, er sei von der "Presse" und jeder kann sich auch einen Presseausweis drucken und ne Kamera um den Hals hängen.
Angehöriger der "Presse" ist auch für mich kein "Status", wie es in dem Artikel heißt. Pressevertreter haben keine besonderen Rechte, die Pressefreiheit sichert zwar den Schutz vor staatlichen Eingriff in die Berichterstattung, ist aber kein Freischein für Journalisten, sich über bestehende Gesetze oder polizeiliche Anweisungen (sofern ausgesprochen und rechtmäßig) hinwegzusetzen.
Für mich klingt das hier eher danach, dass da jemand offensichtlich von sich selbst genau dieses verzerrte Bild hat und jetzt beleidigt ist, dass er ob seines "Pressestatus" keine Sonderbehandlung bekommen hat.
Stefan D. Christoph meint:
(29.8.2010 um 17:06) Antworten
@26 Thomas Meier: Natrülich gibt es einen bundeseinheitlichen Presseausweis.
Antragssteller für Sonderbauten meint:
(29.8.2010 um 22:28) Antworten
@SomeBdyElse (#28): Da haben sich die Verbände und die Innenminister lediglich auf gemeinsame Form und entsprechende Regeln geeinigt, gesetzlich ist der Presse-Ausweis nämlich nicht geregelt. Nun hat sich ein Verband von Fotojournalisten erfolgreich in diese Verbandsformation eingeklagt (Gleichstellung etc.) und man ist immer noch am überlegen wie die neuen Regelungen aussehen sollen.
Trotzdem muss sich jeder Journalist an die Gesetze halteb, als Journalist hat man jediglich bzgl. Quellenschutz etc. ein paar sonderregelungen im Gesetz stehen.
Und in wie weit eine Sonderbehandlung von publizieren "Journalisten" die keinem der Verbände angehören und somit auch keinen Presseausweis haben vor Gericht standhalten würde ist auch so eine offene Frage (wenn wir mal Köln/Hamburg aussen vornehmen).
Redefreiheit meint:
(30.8.2010 um 00:26) Antworten
Im Normalfall ist es so, dass Journalisten bei Polizeieinsätzen nur dann von der Polizei von Grundstücken entfernt werden, wenn der Hausrechtsinhaber die Kräfte explizit darum gebeten hat die Journalisten zu entfernen, weil sie einer Aufforderung des Grundstücksbesitzers nicht nachgekommen sind. Das passiert aber nur alle paar Jahre mal. Und ein gültiger Presseausweis ist erst mal ein gültiger Presseausweis. Nämlich ein Ausweis, mit dem sich Journalisten gegenüber auch der Polizei als das was sie sind ausweisen: Pressevertreter. Es gibt auch Pressevertreter die gar keinen haben, weil Ihnen ein Verbandsausweis zu teuer ist – zur Not reicht nämlich auch eine Redaktionsbescheinigung oder ein Hausausweis des wasweichich Stuttgarter Nachrichtenboten um sich zu legitimieren. Pressevertreter sind sie trotzdem. Nicht jeder freie Lokalfotograf muss einen Verbandsauweis haben. Dass sich gleich drei Journalisten geweigert haben sollen einer polizeilichen Aufforderung dass die Journalisten das Gebäude ebenfalls verlassen müssen nachzukommen ist nahezu ausgeschlossen, das wäre schon ein Ausnahmefall wenn es nur um einen einzelnen gegangen wäre. Und die drei Festgenommenen sind ja nun auch nicht gerade welche, die man als Polizeibeamter versehentlich mit einem 1414-Handy-Leserreporter verwechseln könnte. Die Handlungen der Polizei sind also in keiner Art und Weise zu dulden.
> Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
> Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen (das > immerhin abgerissen werden soll).
Genau. Die hätten sich eh zusammen mit den letzten Polizisten aus dem Staub gemacht. Oder auf (nicht erfolgte) Aufforderung.
Antragssteller für Sonderbauten meint:
(30.8.2010 um 01:29) Antworten
@Redefreiheit (#30):
So, gerade aus versehen langen Kommentar weggeklickt also kurzfassung:
Denn:
Der Wunsch eines Journalisten (oder sonstigen Berichterstatters), sich innerhalb eines nicht allgemein zugänglichen Geländes Informationen zu beschaffen, rechtfertigt nicht dessen Eindringen ohne Erlaubnis des Hausrechtsinhabers (vgl. BGH 1998, 2141, 2143; Soehring, Presserecht 3. Aufl., 10,4 ff). Es ist daher jedenfalls prozessual von Tatsachen auszugehen, nach denen die Filmaufnahmen unter Begehung einer Straftat, nämlich eines Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB, gemacht wurden.
LG Hamburg Urteil vom 26.6.2007, 324 O 268/07
Transportverhalten der Polizei war in jedem Fall falsch (sofern das mit dem schnellen Fahren stimmt).
Antragssteller für Sonderbauten meint:
(30.8.2010 um 01:30) Antworten
@Redefreiehit (#30): Jaja, ich weiss, ist LG Hamburg, aber ich konnte zumindest jetzt auf die schnelle nichts anderes finden.
Mauermer meint:
(30.8.2010 um 09:15) Antworten
Wenn ich auf unserem Werksgelände bei irgendwelchen Arbeiten Leute sehe, die keinen Firmenausweis oder keinen von uns ausgegebenen Besucherausweis tragen oder nicht von Firmenangehörigen begleitet werden, dann sind die draussen, unmißverständlich, nach einer einzigen Aufforderung und notfalls mit Anwendung physischer Gewalt. Weitere Maßnahmen behält sich $Firma ausdrücklich vor. Es geht hier um Privatgelände, nicht um öffentlichen Raum und ein Bahnhof ist Privatgelände der Bahn AG. Bei $Firma gilt auch ein Fotografierverbot, d.h., der Chip der Kamera würde gelöscht/formatiert.Bei Abbrucharbeiten wie bei allen gefährlichern Arbeiten gilt weiterhin, Gefahren von Unbeteiligten abzuwenden –> Abstand!
Alles weitere ist zu diffus beschrieben, um bewertet zu werden.
Florian meint:
(30.8.2010 um 09:26) Antworten
@ 30:
"Im Normalfall ist es so, dass Journalisten bei Polizeieinsätzen nur dann von der Polizei von Grundstücken entfernt werden, wenn der Hausrechtsinhaber die Kräfte explizit darum gebeten hat die Journalisten zu entfernen, weil sie einer Aufforderung des Grundstücksbesitzers nicht nachgekommen sind."
Das einzig plausible Szenario ist doch, dass der Hauseigentümer die Polizei darum gebeten hat, ALLE Personen vom Grundstück zu entfernen. Denn er kann ja erst dann abreißen, wenn ALLE weg sind.
Ebenfalls ist es plausibel, dass es eine allgemeine Aufforderung gab, das Gebäude zu verlassen. (Dass nicht jeder einzelne Journalsit einzeln aufgefordert wurde ist ebenfalls wahrscheinlich, ist aber auch nicht notwendig).
Fazit für das (mangels genauerem Bericht) wahrscheinliche Szenario:
Alle (auch die Journalisten) wurden aufgefordert zu gehen.
Die Journalisten sind dem nicht nachgekommen.
Also kein Grund, sich über eine Verhaftung zu beklagen.
(Sofern der Ablauf der Verhaftung nicht korrekt war, kann man sich darüber gerne beschweren. Aber die Maßnahme als solche war m.E. nachvollziehbar).
Welche Rolle hier ein Presse-Ausweis spielen soll, entzieht sich mir. Der verschafft nämlich keinerlei Extrarechte, gegen fremde Eigentumsrechte zu verstoßen.
Name meint:
(30.8.2010 um 09:30) Antworten
@Mauermer:
"Bei $Firma gilt auch ein Fotografierverbot, d.h., der Chip der Kamera würde gelöscht/formatiert."
Hm. Interessant, weil man das ja vorher weiß. Da fallen mir gleich nette Spielereien ein, wie man das umgehen kann. Wenn man die Firmware der Kamera verändern kann (und günstigenfalls hat die Kamera noch internen Speicher, auf dem man Bilder ablegen kann), dann lässt sich das wohl umgehen. Denn physikalisch zerstören darf $Firma ja wohl nix. Wie ist das dann eigentlich mit generell einmalig beschreibbarem Speicher – der lässt sich ja nicht mal eben formatieren, müsste also zerstört werden. Rechtslage?
Mauermer meint:
(30.8.2010 um 09:54) Antworten
Denn physikalisch zerstören darf $Firma ja wohl nix. Wie ist das dann eigentlich mit generell einmalig beschreibbarem Speicher – der lässt sich ja nicht mal eben formatieren, müsste also zerstört werden. Rechtslage?
Keine Ahnung, der Datenträger würde wohl vorläufig einbehalten und Strafanzeige erstattet werden. Bisher (2 x) mussten nur Chipkarten formatiert werden. Im Übrigen werden Besucher durch eine entsprechende Einweisung auf diesen und andere Umstände hingewiesen. Sie bestätigen die Kenntnis unserer Hausregeln durch Unterschrift und Angabe ihrer ladungsfähigen Adresse. Nach meiner Kenntnis gilt dies für einen großen Teil der Industrie hier in D. Versuchen Sie mal mit einem Kamerahandy bei Daimler und Konsorten durch die Pforte zu kommen. Die behalten die Dinger ein, Sie erhalten für die Dauer des Besuchs ein Ersatzgerät oder Sie bleiben draußen. Kameras dürfen Sie ebenfalls abgeben. Besucher werden grundsätzlich bei $Firma durch Firmenangehörige begleitet, Fremdfirmen erhalten einen Betreuer.
Name meint:
(30.8.2010 um 10:07) Antworten
Verbote fördern meine Fantasie ;) Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – ist nur eine Frage des Aufwandes und der Kosten. Und wenn man die Kamera mit nem Katapult reinschießt.
Mauermer meint:
(30.8.2010 um 10:18) Antworten
Dann holen wir eben unseren Schlosser, der ist mit dem 5-kg-Hammer auch sehr kreativ…
:-)
Die Trümmer Ihrer hart gelandeten Kamera dürfen Sie vor Verlassen des Werksgeländes selbst zusammenkehren.
Mir scheint, Sie haben wenig Erfahrung mit Industriekunden und wenn Sie deren Interessen derart mit Füssen treten, werden Sie in diesem Bereich auch keine Erfahrungen sammeln!
NochEinName meint:
(30.8.2010 um 10:28) Antworten
@Florian:
Die Idee ist, dass die Journalisten nicht demonstrieren sondern beobachten/berichten und von sich aus nur solange bleiben werden, wie noch die Demonstranten und die Polizei da sind, über die sie beobachten/berichten können.
Wenn die Polizei die Demonstranten "weggeräumt" hat, werden die Journalisten automatisch gehen, weil es nichts mehr zu beobachten/fotografieren gibt.
Es ist also völlig sinnfrei, wenn die Polizei die Journalisten "wegräumt".
Es schadet aber der Öffentlichkeit, weil diese dann schlechter über Dinge von öffentlichem Interesse informiert wird.
Florian meint:
(30.8.2010 um 11:10) Antworten
@nochEinName:
Ja, dass die Journalisten nicht selbst demonstrieren ist schon klar.
Aber macht das wirklich einen Unterschied?
Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch.
Die Journalisten können sich hier genauso wenig auf Pressefreiheit berufen wie die Demonstranten auf die Demonstrationsfreiheit.
Beide Rechte schließen nämlich nicht das Recht mit ein, die Hausrechte Dritter zu verletzen.
Konkret hat der Hauseigentümer die Polizei gerufen und diese gebeten, alle Personen aus dem Gebäude zu entfernen.
(Dass er zuvor die Personen zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert hat ist eine plausible Annahme, die ich jetzt einfach einmal unterstelle).
Darf die Polizei dann überhaupt Unterscheidungen treffen?
Ich hoffe doch einmal, dass sie das nicht darf.
Mir als Wohnungseigentümer wäre es auf jeden Fall nicht recht, wenn in meiner Wohnung neben einem Einbrecher auch noch Journalisten stehen würden, die sich weigern, meine Wohnung zu verlassen – und die hinzugerufene Polizei würde dann einfach die Hände in den Schoß legen und die Journalisten gewähren lassen.
Kati meint:
(30.8.2010 um 16:10) Antworten
@Florian: Die Polizei könnte aber auch einfach die Demonstranten des Platzes verweisen und die Journalisten ihre Arbeit machen lassen. Oder eben deine Einbrecher festnehmen (wobei ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen kann, wieso Einbrecher Berichterstatter mitbringen sollten) – die Journalisten gehen dann schon von alleine.
Name meint:
(30.8.2010 um 16:41) Antworten
@Mauermer:
Und mir scheint, Ihnen ist der Unterschied zwischen (humorigen) hypothetischen Überlegungen und ernsthaften Versuchen, die Interessen anderer Leute zu verletzen, nicht bekannt. Mir ging es dabei um zwei Sachen: Wie weit darf man gehen, wenn widerrechtlich Fotos/Videos angefertigt wurden und man den Betreffenden gestellt hat. Und später: Wie kann man als Jemand, der widerrechtlich Fotos anfertigen möchte, das durchführen. Und hier kommt es meines Erachtens auf den Aufwand an, den man zu treiben bereit ist. Ich halte es durchaus für möglich, auf das Gelände von Daimler/sonstwem eine Kamera zu schaffen, wenn es einem das Wert ist.
Nochmal explizit: Ich treffe damit keine Aussage über meine Absichten.
Mauermer meint:
(30.8.2010 um 18:56) Antworten
@Name: Für mich klang das eher etwas bockig :-) und ich glaube, sie sind wirklich nicht mit industriellen Gepflogenheiten vertraut. Klar, Sie können eine Kamera auf das Gelände schmuggeln, werden Sie erwischt, war es das mit dem Geschäft. Ich kenne persönlich den Inhaber einer Firma, die bei einem linksrheinischen Unternehmen der Chemiebranche alle Aufträge verloren hat, nur weil ein Mitarbeiter nach einer Warnung wieder einmal ohne Sicherheitsschuhe auf das Gelände wollte (=Verstoß gegen Hausregeln & Sicherheitsvorschriften).
Die andere Frage ist bereits beantwortet, Einbehalten des Datenträgers, schon als Beweismittel, mit folgender Strafanzeige. Hier noch die Aussage des kurz angerufenen Syndikus:-) : Gerne ersetzen wir den Datenträger gegen ein Leerexemplar. Nach dem Prozess!
:-) Nix für Ungut! Da sind alle ein klein wenig empfindlich…
Kaputte Wummen: Och, dann können die ja gar nicht richtig rumballern. :(
Schlag gegen Raubkopierer: Razzia in 12 Kinderzimmern
http://www.sz-online.de/Nachrichten/Chemnitz/Schlag_gegen_Raubkopierer_Razzia_in_12_Kinderzimmern/articleid-2546222
Alleine für das duzen:
„Ihr seid keine Presse, ihr seid jetzt Straftäter“
gehört den Damen und Herren der Polizei mal Abstand beigebracht.
@andi: Welche Stadt am Anfang des Telefonbuchs steht weiß ich schon länger (Aachen), jetzt weiß ich auch, welche Stadt am Ende des Telefonbuchs steht…
@Ein Bayer:
Falsch :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6nitz
US-Fahnder ermitteln gegen HSH-Manager:
"Die Bezirksstaatsanwaltschaft von New York ermittelt gegen hochrangige Manager der HSH Nordbank, darunter Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher. Sie stehen nach SPIEGEL-Informationen unter Verdacht, den ehemaligen Leiter der New Yorker HSH-Filiale fälschlich und gezielt als Konsument von Kinderpornografie diskreditiert zu haben, um ihn leichter loswerden zu können."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,714340,00.html
@inge:
Jo, die armen Polizisten. Ich seh es so: 120 mal Schussausfall entspricht <= 120 Tote und/oder Verletzte weniger. Find ich eigentlich positiv.
Aus dem "Schwarzsurf"-Eintrag:
"Anmerkung: Dass man den WDR informiert, bevor man den Verteidiger informiert ist durchaus interessant. Aber bei Staatsanwaltschaften scheint mediales Arbeiten auch zunehmend an erster Stelle zu stehen…"
Haben Staatsanwaltschaften irgendeine Art Geltungssucht?
Das ist hierbei vielleicht nicht so schwerwiegend wie damals bei Tauss, aber irgendwas stimmt da doch nicht, oder?
Die Festnahme/Ingewahrsamnahme von Journalisten bei einer solchen Aktion ist an und für sich schon eine Frechheit. Die angediehene Behandlung schlägt dem Fass den Boden aus. Als solche erkennbare Pressevertreter gefesselt in die GeSa zu schaffen und dort versauern zu lassen ist ein Missbrauch der Polizeigewalt höchster Güte. Selbst wenn der Grundstückseigentümer / Hausrechtsinhaber explizit gegen die Pressevertreter Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet hätte, wäre eine Personalienfeststellung vor Ort absolut ausreichend und verhältnismäßig gewesen. Denn die Anzeige des Hausrechtsinhabers muss die Polizei ja bearbeiten. In der Vergangenheit konnte man (eventuell kann ja mal ein Rechtskundiger ein paar Urteile dazu heraus finden) lesen, dass Journalisten die bei ausreichend öffentlichem Interesse anschließend von Gerichten frei gesprochen wurden, da in den Fällen um die es ging von den Richtern die Berichterstattungspflicht und das Recht der Öffentlichkeit auf Information deutlich höher eingestuft wurde als das Recht des Grundstückseigentümers auf die Verfügungsgewalt über sein Grundstück. Das mag für banale Ereignisse nicht gelten, das öffentliche Interesse an den Ereignissen am Stuttgarter Bahnhof dürfte allerdings ausreichend hoch sein, um eine ebensolche Einschätzung der Gerichte zu erlangen. Zudem handelt es sich bei Journalisten ja wohl regelmäßig nicht um Teilnehmer gleich welcher Veranstaltung / Demo / Aktion, sondern um davon vollkommen unabhängige Personen die genau wie die Polizeibeamten dort eine dienstliche Tätigkeit zu verrichten haben. Daher wäre hier besonders zu prüfen, ob der Hausrechtsinhaber überhaupt explizit gegen die drei Journalisten Strafanzeige erstattet hat. Eine Aufforderung des Hausrechtsinhabers das Grundstück zu verlassen hat es ja augenscheinlich nicht gegeben. Falls nicht explizit gegen die Journalisten Anzeige erstattet wurde, ist es im Übrigen schlichtweg die Aufgabe der Polizei das Grundrecht der Pressefreiheit und des Rechtes auf freie Berichterstattung zu schützen und gegebenenfalls auch durch zu setzen, wenn Dritte diese Rechte von Verfassungsrang bedrohen ohne sich auf ihnen tatsächlich zustehende Rechte berufen zu können (wie in diesem Fall der Hausrechtsinhaber, von dem wir immer noch nicht wissen, ob der nun explizit Anzeige erstattet hat oder die Journalisten sogar geduldet hat).
Ich hoffe der Gema wird vor Gericht kräftig (im übertragenden Sinne selbstverständlich) in den Ar*** getreten. Da läd Musiklabel XY die Videos seiner Künstler hoch damit diese bekannter werden und mehr CDs verkaufen, dann kommt die Gema daher und möchte dafür Geld von Youtube um es dann an das Musiklabel XY zurückzuleiten (natürlich nicht ohne vorher noch selber ein wenig davon einzustecken). Das muss man sich mal klar machen wie deren Geschäftsmodell aussieht, wie verdreht deren Logik ist. Weg damit.
Ich mag die GEMA auch nicht, aber das Google 1ct/pro click als utopisch ansieht ist wohl ein Witz.
Bei seinen Adwordskunden macht google das anders, da gibts nix unter 20ct/pro click und meist ist das sogar nahe an 1euro/pro click.
Ist immer schön zu sehen wir große Firmen gerne von den kleine viel kassieren, wenn es aber ums zahlen geht ist plötzlich alles zu teuer.
Es wird Zeit das google und Co mal richtig zur Kasse gebeten werden, ob von der GEMA oder dem Staat ist mir dabei egal.
@Gleiches Recht für Alle:
Naja 20ct/ Click ist schon ein mittelhoher Preis, ich kann bei Google auch sehr schöne Clicks für 3ct – 5ct kaufen.
Ich bin mir sehr wohl bewusst das es auch in anderen Ländern soetwas wie die Gema gibt, trotzdem höre ich immer nur von deutschen Sonderwegen im Internet, und das ist es, was mich auch daran stört.
@Gleiches Recht für Alle:
Du verwechselst da irgendwie etwas. Wer auf eine Anzeige klickt, tut das meistens nicht von ungefähr, sondern weil er Interesse am beworbenen Artikel hat. Das wiederum führt in wesentlich höherem Maße zu einem Geschäft als das bloße Einblenden der Anzeige. Wenn von 100 Leuten, die ein Video ansehen (und damit Kosten i.H.v. 100 * 1 Cent verursachen), nur einer auf die Anzeige klickt und damit Einnahmen i.H.v. 20 Cent einbringt, was ist dann wohl das Ergebnis? Welche Klick-Rate vorliegt, weiß wohl nur Google selbst, aber ich schätze sie als viel geringer als meine beispielhaften 1%.
Festgenommen, unangeschnallt mit hoher Geschwindikeit zum Revier gebracht.
Wow. Mir auch schon passiert. Das scheint deutschlandweit wohl üblich zu sein. Alles natürlich ohne Folgen für die Polizisten.
Das wiederum führt in wesentlich höherem Maße zu einem Geschäft als das bloße Einblenden der Anzeige.
Klick-Rate….viel geringer als meine beispielhaften 1%.
Das sehe ich auch so, ich denke ein Preis 0,o2ct wie google es vorschlägt ist gerechtfertigt, google kennt sich ja damit aus.
Nur das gleiche gilt für die clicks auf adwords Werbung, die sind auch nicht mehr wert!
Ob clicks zu einem Geschäft führen ist eher eine Wahrscheinlichkeitsrechnung mit vielen Nullen.
wg. „Ihr seid keine Presse, ihr seid jetzt Straftäter“ :
Die Presse steht nun allerdings auch nicht über dem Gesetz.
Wenn man ein fremdes Gebäude ohne Einwilligung des Eigentümers betritt, dann ist das halt Hausfriedensbruch – Journalist hin oder her.
Und im konkreten Fall wurde ja das Gebäude während der Abrissarbeiten betreten mit dem Ziel, diese zu behindern.
Es ist m.E. durchaus verhältnismäßig, Leute, die sich während der geplanten Abrissarbeiten unrechtmäßig im Gebäude befinden, ggf. auch mit polizeilicher Gewalt zu entfernen.
Über die Verhaftung brauchen sich die Journalisten daher m.E. überhaupt nicht zu beschweren.
(Über die konkrete Durchführung dieser Verhaftung ggf. natürlich schon).
@Florian:
Dass die Journalisten die Arbeiten behindern wollen ist jetzt mal eine aus der Luft gegriffene Unterstellung.
@ marcus:
Ich unterstelle doch gar nichts zur Motivation der Journalisten.
Dass jedoch Personen im Gebäude waren, die den Abbruch verhindern wollten, ist ja wohl unstrittig.
Und deren Entfernung aus dem Gebäude ggf. mit polizeilicher Gewalt ist m.E. verhältnismäßig.
Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen (das immerhin abgerissen werden soll).
@Florian (#17)
> Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
> Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen
Doch, sollten sie einer Aufforderung dazu nicht nachgekommen sein. Die scheint es aber nicht gegeben zu haben.
Zumindest scheint keinesfalls Gewalt nötig gewesen zu sein, um sie aus dem Gebäude zu bringen, sondern lt. Artikel sind sie einfach so festgenommen worden. Warum?
Nun kann ja nur wild spekuliert werden, aber die Umstände nach der Festnahme lassen die Deutung zu, dass hier eine Voreingenommenheit ggü. den Festgenommen bestand. Längere Zeit kein Zugang zu Toiletten? Nunja, evtl. nicht genügende vorhanden. Keine Getränke? Evtl. ebenso. Kein Schlüssel für Handschellen? Evtl. nur wg. Chaos?
Unangeschnallt und gefesselt, mit hoher Geschwindigkeit – darf sowas sein? Ich meine, vielleicht bei sowas wie "Gefahr im Verzug" oder so, aber hier?
@tb (#18)
Es stellte sich bei mir mehr die Frage, was die Journalisten als Aufforderung empfinden.
Ich bin mit dem Ablauf solcher Polizeieinsätze nicht vertraut,
kann mir aber gut vorstellen, dass es eine allgemeine Aufforderung gab. Diese als Journalist zum Zwecke der Pressefreiheit zu ignorieren kann man nach nachvollziehen.
Sich den daraus ergebenden Konsequenzen zu stellen, ohne dabei übermäßige Kritik zu üben, sollte dann aber angebracht sein. Zumindest über die allgemeine Aufforderung zu schreiben, wenn diese passierte.
Zu den Umständen nach der Festnahme:
Klingt etwas kindisch, aber ich fahre mehrmals am Tage mit überhöhter Geschwingigkeit unangeschnallt im Straßenverkehr.
Und habe den Busfahrer bislang nicht angezeigt.
Schenkelklopfer. Bin wie gesagt kein Polizist, kann mir aber Vorstellen, dass es zu genau diesem Punkt ausfürliche Paragrafe gibt.
Den Zugang zu Toiletten/Getränken einfach so anzuprangern finde ich persönlich auch etwas zu sehr auf sich selbst fixiert. Klar eine Situation, die nicht sein sollte.
Soweit ich aus der Presse es mitbekommen habe, wurden ja nicht nur 10-15 Leute festgenommen. Das bestimmte Reviere etc. nicht mit dieser Masse zurechtkommen, wegen einer begrenzten Fläche und Vorhandensein von sanitären Anlagen.
Auch glaube ich nicht daran, dass die Polizei solche Probleme bewusst heraufbeschwört. Aber leider sind es auch nur Menschen, die ab und zu kleine Fehler machen.
gez. le Fuet
Gastwirt jagt beschwipsten GEZ-Mann
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2546282
Man hätte den Journalisten ganz normal sagen können dass jetzt ja eh niemand mehr im Gebäude ist, sie also auch gehen können.
Das hätten die höchstwahrscheinlich sogar selber getan sobald der Fall eingetreten wäre! Bin mir sicher dass sie jedoch mit dem "mob" mitfestgenommen wurden.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. D.h., dass der Bahnhofseigentümer wohl pauschal Strafanzeige gegen alle sich im Gebäude befindlichen Personen gestellt hat und somit die Polizei erst einmal alle verhaftet hat. Und das ist auch in Ordnung so.
Bzgl. der Behandlung der Verhafteten kann natürlich eine flasche Vorgehensweise vorliegen, aber dafür sind die Umstände leider zu ungenau beschrieben.
@Ein Bayer:
How about Zwickau?
Find ich lustig auf der einen seite wird gemotzt wegen vorverurteilung auf der anderen wird es hier gemacht ;)
Zu Link Nr. 4:
Als Kasparow in Moskau mal für 2 Stunden verhaftet wurde, gab es hier einen grossen Aufschrei. Und bei den beiden in Stuttgart? Mhh.
Soweit ich weiß, gibt es gar kein sicheres Erkennungszeichen für "Journalisten". Presseausweise sind nicht genormt und werden von mehreren Organisationen ausgegeben. Nicht umsonst wird bei den meisten presserelevanten Ereignissen nur noch mit Akkreditierungen gearbeitet, damit nicht jedes Fotoclubmitglied da rein kommt.
Jeder kann auch von sich behaupten, er sei von der "Presse" und jeder kann sich auch einen Presseausweis drucken und ne Kamera um den Hals hängen.
Angehöriger der "Presse" ist auch für mich kein "Status", wie es in dem Artikel heißt. Pressevertreter haben keine besonderen Rechte, die Pressefreiheit sichert zwar den Schutz vor staatlichen Eingriff in die Berichterstattung, ist aber kein Freischein für Journalisten, sich über bestehende Gesetze oder polizeiliche Anweisungen (sofern ausgesprochen und rechtmäßig) hinwegzusetzen.
Für mich klingt das hier eher danach, dass da jemand offensichtlich von sich selbst genau dieses verzerrte Bild hat und jetzt beleidigt ist, dass er ob seines "Pressestatus" keine Sonderbehandlung bekommen hat.
@26 Thomas Meier: Natrülich gibt es einen bundeseinheitlichen Presseausweis.
@Thimas Meier (#26): Es gibt schon soetwas wie einen genormten Presseausweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Presseausweis#Bundeseinheitlicher_Presseausweis
@SomeBdyElse (#28): Da haben sich die Verbände und die Innenminister lediglich auf gemeinsame Form und entsprechende Regeln geeinigt, gesetzlich ist der Presse-Ausweis nämlich nicht geregelt. Nun hat sich ein Verband von Fotojournalisten erfolgreich in diese Verbandsformation eingeklagt (Gleichstellung etc.) und man ist immer noch am überlegen wie die neuen Regelungen aussehen sollen.
Trotzdem muss sich jeder Journalist an die Gesetze halteb, als Journalist hat man jediglich bzgl. Quellenschutz etc. ein paar sonderregelungen im Gesetz stehen.
Und in wie weit eine Sonderbehandlung von publizieren "Journalisten" die keinem der Verbände angehören und somit auch keinen Presseausweis haben vor Gericht standhalten würde ist auch so eine offene Frage (wenn wir mal Köln/Hamburg aussen vornehmen).
Im Normalfall ist es so, dass Journalisten bei Polizeieinsätzen nur dann von der Polizei von Grundstücken entfernt werden, wenn der Hausrechtsinhaber die Kräfte explizit darum gebeten hat die Journalisten zu entfernen, weil sie einer Aufforderung des Grundstücksbesitzers nicht nachgekommen sind. Das passiert aber nur alle paar Jahre mal. Und ein gültiger Presseausweis ist erst mal ein gültiger Presseausweis. Nämlich ein Ausweis, mit dem sich Journalisten gegenüber auch der Polizei als das was sie sind ausweisen: Pressevertreter. Es gibt auch Pressevertreter die gar keinen haben, weil Ihnen ein Verbandsausweis zu teuer ist – zur Not reicht nämlich auch eine Redaktionsbescheinigung oder ein Hausausweis des wasweichich Stuttgarter Nachrichtenboten um sich zu legitimieren. Pressevertreter sind sie trotzdem. Nicht jeder freie Lokalfotograf muss einen Verbandsauweis haben. Dass sich gleich drei Journalisten geweigert haben sollen einer polizeilichen Aufforderung dass die Journalisten das Gebäude ebenfalls verlassen müssen nachzukommen ist nahezu ausgeschlossen, das wäre schon ein Ausnahmefall wenn es nur um einen einzelnen gegangen wäre. Und die drei Festgenommenen sind ja nun auch nicht gerade welche, die man als Polizeibeamter versehentlich mit einem 1414-Handy-Leserreporter verwechseln könnte. Die Handlungen der Polizei sind also in keiner Art und Weise zu dulden.
> Und wie hätte die Polizei denn sonst vorgehen sollen?
> Etwa die Journalisten NICHT aus dem Gebäude entfernen (das > immerhin abgerissen werden soll).
Genau. Die hätten sich eh zusammen mit den letzten Polizisten aus dem Staub gemacht. Oder auf (nicht erfolgte) Aufforderung.
@Redefreiheit (#30):
So, gerade aus versehen langen Kommentar weggeklickt also kurzfassung:
Zumindest laut http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten/newsticker_artikel,-Polizei-raeumt-den-besetzten-Nordfluegel-des-Hauptbahnhofs-_arid,107490.html ist man mittels Leiter über ein Fenster eingestiegen. Da ist dann der Hausfriedensbruch aber definitv gegeben.
Falls nicht über Fenster sondern wie in (http://www.jpbw.de/v2/index.php?n1=Start&n2=News&id=1281297460) dargestellt ist klar: Polizei hat sich falsch verhalten.
Falls zwar nicht über das Fenster eingestiegen wurde und sie nur wie in ihrem eigenen Brief (http://1000.blogsport.de/2010/07/27/offener-brief-an-die-stuttgarter-polizei-bezueglich-der-festnahme-von-drei-journalisten-waehrend-der-raeumung-des-besetzten-stuttgarter-hauptbahnhofs/) einfach mit den Demonstranten "mit rein gegangen" sein sollten ist die Frage in wie weit Sie eventuell mitbekommen haben wie die Türen "geöffnet" oder Bauzäune entfernt wurden. Dann wussten sie, dass sie nicht hinein dürfen und somit haben sie Hausfriedensbruch begangen.
Denn:
Der Wunsch eines Journalisten (oder sonstigen Berichterstatters), sich innerhalb eines nicht allgemein zugänglichen Geländes Informationen zu beschaffen, rechtfertigt nicht dessen Eindringen ohne Erlaubnis des Hausrechtsinhabers (vgl. BGH 1998, 2141, 2143; Soehring, Presserecht 3. Aufl., 10,4 ff). Es ist daher jedenfalls prozessual von Tatsachen auszugehen, nach denen die Filmaufnahmen unter Begehung einer Straftat, nämlich eines Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB, gemacht wurden.
LG Hamburg Urteil vom 26.6.2007, 324 O 268/07
Transportverhalten der Polizei war in jedem Fall falsch (sofern das mit dem schnellen Fahren stimmt).
@Redefreiehit (#30): Jaja, ich weiss, ist LG Hamburg, aber ich konnte zumindest jetzt auf die schnelle nichts anderes finden.
Wenn ich auf unserem Werksgelände bei irgendwelchen Arbeiten Leute sehe, die keinen Firmenausweis oder keinen von uns ausgegebenen Besucherausweis tragen oder nicht von Firmenangehörigen begleitet werden, dann sind die draussen, unmißverständlich, nach einer einzigen Aufforderung und notfalls mit Anwendung physischer Gewalt. Weitere Maßnahmen behält sich $Firma ausdrücklich vor. Es geht hier um Privatgelände, nicht um öffentlichen Raum und ein Bahnhof ist Privatgelände der Bahn AG. Bei $Firma gilt auch ein Fotografierverbot, d.h., der Chip der Kamera würde gelöscht/formatiert.Bei Abbrucharbeiten wie bei allen gefährlichern Arbeiten gilt weiterhin, Gefahren von Unbeteiligten abzuwenden –> Abstand!
Alles weitere ist zu diffus beschrieben, um bewertet zu werden.
@ 30:
"Im Normalfall ist es so, dass Journalisten bei Polizeieinsätzen nur dann von der Polizei von Grundstücken entfernt werden, wenn der Hausrechtsinhaber die Kräfte explizit darum gebeten hat die Journalisten zu entfernen, weil sie einer Aufforderung des Grundstücksbesitzers nicht nachgekommen sind."
Das einzig plausible Szenario ist doch, dass der Hauseigentümer die Polizei darum gebeten hat, ALLE Personen vom Grundstück zu entfernen. Denn er kann ja erst dann abreißen, wenn ALLE weg sind.
Ebenfalls ist es plausibel, dass es eine allgemeine Aufforderung gab, das Gebäude zu verlassen. (Dass nicht jeder einzelne Journalsit einzeln aufgefordert wurde ist ebenfalls wahrscheinlich, ist aber auch nicht notwendig).
Fazit für das (mangels genauerem Bericht) wahrscheinliche Szenario:
Alle (auch die Journalisten) wurden aufgefordert zu gehen.
Die Journalisten sind dem nicht nachgekommen.
Also kein Grund, sich über eine Verhaftung zu beklagen.
(Sofern der Ablauf der Verhaftung nicht korrekt war, kann man sich darüber gerne beschweren. Aber die Maßnahme als solche war m.E. nachvollziehbar).
Welche Rolle hier ein Presse-Ausweis spielen soll, entzieht sich mir. Der verschafft nämlich keinerlei Extrarechte, gegen fremde Eigentumsrechte zu verstoßen.
@Mauermer:
"Bei $Firma gilt auch ein Fotografierverbot, d.h., der Chip der Kamera würde gelöscht/formatiert."
Hm. Interessant, weil man das ja vorher weiß. Da fallen mir gleich nette Spielereien ein, wie man das umgehen kann. Wenn man die Firmware der Kamera verändern kann (und günstigenfalls hat die Kamera noch internen Speicher, auf dem man Bilder ablegen kann), dann lässt sich das wohl umgehen. Denn physikalisch zerstören darf $Firma ja wohl nix. Wie ist das dann eigentlich mit generell einmalig beschreibbarem Speicher – der lässt sich ja nicht mal eben formatieren, müsste also zerstört werden. Rechtslage?
Denn physikalisch zerstören darf $Firma ja wohl nix. Wie ist das dann eigentlich mit generell einmalig beschreibbarem Speicher – der lässt sich ja nicht mal eben formatieren, müsste also zerstört werden. Rechtslage?
Keine Ahnung, der Datenträger würde wohl vorläufig einbehalten und Strafanzeige erstattet werden. Bisher (2 x) mussten nur Chipkarten formatiert werden. Im Übrigen werden Besucher durch eine entsprechende Einweisung auf diesen und andere Umstände hingewiesen. Sie bestätigen die Kenntnis unserer Hausregeln durch Unterschrift und Angabe ihrer ladungsfähigen Adresse. Nach meiner Kenntnis gilt dies für einen großen Teil der Industrie hier in D. Versuchen Sie mal mit einem Kamerahandy bei Daimler und Konsorten durch die Pforte zu kommen. Die behalten die Dinger ein, Sie erhalten für die Dauer des Besuchs ein Ersatzgerät oder Sie bleiben draußen. Kameras dürfen Sie ebenfalls abgeben. Besucher werden grundsätzlich bei $Firma durch Firmenangehörige begleitet, Fremdfirmen erhalten einen Betreuer.
Verbote fördern meine Fantasie ;) Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – ist nur eine Frage des Aufwandes und der Kosten. Und wenn man die Kamera mit nem Katapult reinschießt.
Dann holen wir eben unseren Schlosser, der ist mit dem 5-kg-Hammer auch sehr kreativ…
:-)
Die Trümmer Ihrer hart gelandeten Kamera dürfen Sie vor Verlassen des Werksgeländes selbst zusammenkehren.
Mir scheint, Sie haben wenig Erfahrung mit Industriekunden und wenn Sie deren Interessen derart mit Füssen treten, werden Sie in diesem Bereich auch keine Erfahrungen sammeln!
@Florian:
Die Idee ist, dass die Journalisten nicht demonstrieren sondern beobachten/berichten und von sich aus nur solange bleiben werden, wie noch die Demonstranten und die Polizei da sind, über die sie beobachten/berichten können.
Wenn die Polizei die Demonstranten "weggeräumt" hat, werden die Journalisten automatisch gehen, weil es nichts mehr zu beobachten/fotografieren gibt.
Es ist also völlig sinnfrei, wenn die Polizei die Journalisten "wegräumt".
Es schadet aber der Öffentlichkeit, weil diese dann schlechter über Dinge von öffentlichem Interesse informiert wird.
@nochEinName:
Ja, dass die Journalisten nicht selbst demonstrieren ist schon klar.
Aber macht das wirklich einen Unterschied?
Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch.
Die Journalisten können sich hier genauso wenig auf Pressefreiheit berufen wie die Demonstranten auf die Demonstrationsfreiheit.
Beide Rechte schließen nämlich nicht das Recht mit ein, die Hausrechte Dritter zu verletzen.
Konkret hat der Hauseigentümer die Polizei gerufen und diese gebeten, alle Personen aus dem Gebäude zu entfernen.
(Dass er zuvor die Personen zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert hat ist eine plausible Annahme, die ich jetzt einfach einmal unterstelle).
Darf die Polizei dann überhaupt Unterscheidungen treffen?
Ich hoffe doch einmal, dass sie das nicht darf.
Mir als Wohnungseigentümer wäre es auf jeden Fall nicht recht, wenn in meiner Wohnung neben einem Einbrecher auch noch Journalisten stehen würden, die sich weigern, meine Wohnung zu verlassen – und die hinzugerufene Polizei würde dann einfach die Hände in den Schoß legen und die Journalisten gewähren lassen.
@Florian: Die Polizei könnte aber auch einfach die Demonstranten des Platzes verweisen und die Journalisten ihre Arbeit machen lassen. Oder eben deine Einbrecher festnehmen (wobei ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen kann, wieso Einbrecher Berichterstatter mitbringen sollten) – die Journalisten gehen dann schon von alleine.
@Mauermer:
Und mir scheint, Ihnen ist der Unterschied zwischen (humorigen) hypothetischen Überlegungen und ernsthaften Versuchen, die Interessen anderer Leute zu verletzen, nicht bekannt. Mir ging es dabei um zwei Sachen: Wie weit darf man gehen, wenn widerrechtlich Fotos/Videos angefertigt wurden und man den Betreffenden gestellt hat. Und später: Wie kann man als Jemand, der widerrechtlich Fotos anfertigen möchte, das durchführen. Und hier kommt es meines Erachtens auf den Aufwand an, den man zu treiben bereit ist. Ich halte es durchaus für möglich, auf das Gelände von Daimler/sonstwem eine Kamera zu schaffen, wenn es einem das Wert ist.
Nochmal explizit: Ich treffe damit keine Aussage über meine Absichten.
@Name: Für mich klang das eher etwas bockig :-) und ich glaube, sie sind wirklich nicht mit industriellen Gepflogenheiten vertraut. Klar, Sie können eine Kamera auf das Gelände schmuggeln, werden Sie erwischt, war es das mit dem Geschäft. Ich kenne persönlich den Inhaber einer Firma, die bei einem linksrheinischen Unternehmen der Chemiebranche alle Aufträge verloren hat, nur weil ein Mitarbeiter nach einer Warnung wieder einmal ohne Sicherheitsschuhe auf das Gelände wollte (=Verstoß gegen Hausregeln & Sicherheitsvorschriften).
Die andere Frage ist bereits beantwortet, Einbehalten des Datenträgers, schon als Beweismittel, mit folgender Strafanzeige. Hier noch die Aussage des kurz angerufenen Syndikus:-) : Gerne ersetzen wir den Datenträger gegen ein Leerexemplar. Nach dem Prozess!
:-) Nix für Ungut! Da sind alle ein klein wenig empfindlich…
@Florian:
Wenn einem nicht mal ein normal schlechtes Beispiel einfällt tuts auch ein komplett lächerliches?