Eine Umarmung, ein paar Worte
Für die heutige Hauptverhandlung hatte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Zwei Jahre mit Bewährung nämlich. Leider war im Ergebnis nichts zu machen. Das Schöffengericht meinte, so ein extramildes Urteil nicht verantworten zu können. Die Richter legten ein paar Monate drauf. Wegen der Zwei-Jahres-Grenze war eine Bewährung damit nicht mehr möglich. Mal sehen, wie man die Sache am Landgericht sieht. Das ist die nächste Instanz.
Immerhin zeigte sich der Vorsitzende ansonsten sehr kulant. Mein Mandant, der in Untersuchungshaft sitzt und es wegen des nicht gerade häufigen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr womöglich zumindest bis zur Berufungsverhandlung bleibt, musste in den Pausen nicht sofort in das Gerichtsgefängnis. Die freundlichen und relaxten Wachtmeister blieben vielmehr auf Bitten des Vorsitzenden zehn Minuten länger im Saal. Mein Mandant durfte in der Zeit mit seinen Eltern sprechen.
Auch nach der Urteilsverkündung sorgte der Vorsitzende dafür, dass noch Zeit blieb, um die inzwischen dazugekommene Lebensgefährtin zu umarmen und die kleine Tochter ein paar Minuten auf den Arm zu nehmen.
Das alles klingt fast selbstverständlich, ist es aber ganz und gar nicht. Die Wachtmeister in den meisten Gerichten sind pedantisch hinterher, dass es keine Kontakte zwischen Angeklagtem und seiner Familie gibt. Gerichtsvorsitzende, die ja eigentlich das Sagen in der Hauptverhandlung haben, mischen sich da regelmäßig nicht ein.
So kommt es immer wieder zu herzergreifenden Szenen, wenn weder eine Umarmung noch ein paar Worte zugelassen werden.
Schön, dass es auch mal anders geht.
Das hört sich ja alles so an als wären Sie da an einen Ausnahmerichter gelangt und das Urteil ist zwar hart, aber gerecht.
Ich darf in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass heute Weltumarmungstag ist. Schön! :)
Welche §§ wurden denn angeklagt ?
Wir leben hier nicht im Kuschelstaat! !!!
Also grundsätzlich macht bei uns der Ton die musik. Begegnet mann als Angeklagter den Leuten vom Gericht mit der gebotenen Höflichkeit so sind kurze Gespräche und die kleine Kaffee und Zigarrettenpause kein Problem. Vor allem dann wenn der Staatsanwalt selber raucht und mit am Aschenbecher steht.
"Vor allem dann wenn der Staatsanwalt selber raucht und mit am Aschenbecher steht. "
Richtig, als Angeklagter hat man natürlich zu Buckeln! Wo kämen wir denn sonst hin!
@Horst
Würde mich auch mal interessieren.
keine Bewährung; Wiederholungsgefahr?
Vielleicht hätte ihn ein Geschädigter (vulgo: "Opfer") auch gerne mal umarmt.
"Vor allem dann wenn der Staatsanwalt selber raucht und mit am Aschenbecher steht."
Gibt es noch Aschenbecher auf den Gerichtsfluren?
"… nimmt die kleine Tochter in den Arm…"
*SchnüffUndTräneAusDemAugePutz* Tschulligung, musste gerade einen Kloß im Hals runterwürgen.
Mal im Ernst: vielleicht hätte sich der werte Mandant die Sache mit Lebensgefährtin & kleinem Töchterchen überlegen sollen, BEVOR er eine kriminelle Handlung begeht.
Diese weinerliche Rumgeflenne wenn es zu spät ist, beweist doch nur, was für eine egoistische A****pfeife der Typ ist. Verantwortungslos und egoistisch.
Sorry, dafür habe ich weder Mitleid noch Verständnis.
@Georg:
Daß es Ihnen an Verständnis fehlt, hätten sie nicht gesondert erwähnen müssen.
Wieso gibt es soviele Idioten, vor allem in Blogs????
"begegnet mann als Angeklagter den Leuten vom Gericht mit der gebotenen Höflichkeit"
…wird interpretiert als "Buckeln". In seinen Kreisen ist man wohl unhoeflich. Ruetli Schule…
Und auf der anderen Seite, nicht weniger Idiotie.
"Vielleicht hätte ihn ein Geschädigter (vulgo: "Opfer") auch gerne mal umarmt."
oder der Honk hier:
"Mal im Ernst: vielleicht hätte sich der werte Mandant die Sache mit Lebensgefährtin & kleinem Töchterchen überlegen sollen, BEVOR er eine kriminelle Handlung begeht."
Es heisst Freiheitsstrafe, nicht "Freiheitsstrafe und Kontaktstrafe und Besuchsverbot und Fernseher-nur-37cm-Strafe und Kein-Telefon-Strafe …"
Kann Mario nur absolut und uneingeschränkt zustimmen!
Und schon setzt bei einigen Mitmenschen der Beißreflex ein.
@Mario: der Honk bist doch Du. Vielleicht sollten die hier versammelten ehrenwerten Strafverteidiger & Sympathisanten einfach zur Kenntnis nehmen, dass es dem durchschnittlichen Bürger egal ist, welche unbequemen Konsequenzen so ein Knastaufenthalt für einen Kriminellen mit sich bringt. Die Tatsache, dass er sein kleines Töchterchen nicht mehr auf den Arm nehmen kann, hat er nicht dem Gericht/der Polizei/dem Staatsanwalt zu verdanken. Sondern seinem eigenen Handeln zuzuschreiben.
Dieses von Herrn V. hier so kitschig-theatralisch aufgeführte Rührepos bringt mich zum Gähnen. Mehr nicht. Der Straftäter ist mir egal. Nochmal zum Mitschreiben: wenn ihm Frau & Kind so wichtig waren, warum wird er dann zum Kriminellen?
@Georg: Es ist immer wieder interessant, wer so alles weiß, was der 'durchschnittliche Bürger' so denkt. Ich wüßte dann immer gern, woher derjenige das so genau weiß…
Aber grundsätzlich haben Sie schon recht: Kriminelle gehören ordentlich hart bestraft, auch schon vor ihrer Verurteilung. Danach sowieso, wo kämen wir denn hin, wenn diese Kriminellen nach ihrer Entlassung ein familiäres Umfeld vorfinden, in dem sie leben könnten!
@ Georg
Woher wissen Sie denn, was ich denke? Ich zähle mich auch zu den Durchschnittsbürgern :-)
@ Georg
Leute mit solchem Gedankengut sind einfach nur Pfui. Trotzdem glaube ich, dass mehr "Durchschnittsbürger" als man denken mag so denken wie Georg. Wenn man sich mal anschaut wie frech manche Menschen in Bus/Bahn/Flughafen drängeln, wieviele dumme Egoisten usw. man im Kaufhaus/Supermarkt/sonstwo sieht, die sich vordrängeln. Ich stelle mir häufiger die Frage, ob ich bloß solche Leute nicht kenne, oder nicht genug Leute kenne.. Und ich glaube Leute, die so eine Meinung wie Georg haben gehören zu der Gruppe. Ich glaube es gibt zu viele von denen, mehr als man denkt, mehr als man verträgt.
"Warum wird er dann zum Kriminellen?" Der Mensch ist zu allem in der Lage. Ich mahl mir aus, Fiktion und Realität vemischen sich und schlimme Dinge entstehen. Kriminalität ist nicht immer skrupellos und kaltblütig, kann auch pathologische Ursachen haben. Es macht meiner Ansicht nach keinen Sinn einem Straftäter die Menschlichkeit zu verweigern. Es macht die Tat nicht ungeschehen, eine Wiederholung derer jedoch wahrscheinlicher, es muss ja bei weitem nicht jede Untat mit nachhaltigem wegsperren bestraft zu werden. Opfer und deren Angehörige werden sich gegenüber der Sache verhärten, mein vollstes Verständnis, denn der Täter vollbringt eine Entwürdigung des Umfeldes zu Stande, wofür er zur Rechenschaft gezogen werden muss. Es stellt sich vielmehr die Frage wie die Würde wieder hergestellt wird.
Zu was der Mensch in der Lage ist, das ist uns allen klar. Sich als Masse grölend und besoffen auf dem Marktplatz zu versammeln um an einer öffentlichen Hinrichtung teilzunehmen, als Beispiel der krassen Unwürde, ich bleib mal vorsichtig mit dem Moralisieren. In jedem von uns schlummern Abgründe. Eine kleine Verschiebung der Realität, eine falsche Entwicklung der Zeit, und schon kannst auch Du zum Täter werden.
@elmo:
"Leute mit solchem Gedankengut sind einfach nur Pfui."
Nein, Du bist Pfui.
@Habermas
Du bist wahrscheinlich einer von denen, der mit einem Türplatz als erstes zum Boarding rennt.
Aus der Tatsache, dass die Haft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet ist, ergibt sich, dass hier eine schwere Gewalttat, ein Sexual- oder ein Drogendelikt angeklagt ist (s. im Einzelnen § 112a StPO).
Es gibt übrigens – das nur als Einwuf – in der Geschichte oben noch 2 ganz sicher unschuldige Menschen, die von der entspannten Herangehensweise am Gericht profitiert haben: Die Lebensgefährtin und die Tochter.
Strafkammern legen nicht zu zwei Jahren "ein paar Monate drauf". Bei einer tat- und schuldangemessenen Strafe von zwei Jahren und x Monaten erübrigt sich die Prognoseprüfung der Bewährung. – Sie hätten vielleicht lieber eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung beantragen sollen, zumal die U-Haft ja angerechnet wird. – Umarmungen dienen der Sozialisation, leider manchmal auch dem Transfer von Gegenständen aller Art.
@Georg:
Ebenso wie der Täter die Wahl hat, ob er die Tat begeht, hat der Staat die Wahl, ob und wie er ihn bestraft. Der Täter hat evtl. entschuldigende Gründe für seine Tat – und der Staat? Der sollte sich deswegen ganz genau überlegen, ob und was er als Strafe verhängt… und die Finger von seltsamen Automatismen lassen, die sie propagieren.
So einfach ist die Welt häufig nicht. Ich bin der Vater des Verurteilten und billige seine Handlungen nicht. Dass mein Sohn für die übrigens gestandenen Straftaten büßt, ist richtig. Aber, darf ein kleines 2-jähriges Mädchen nicht seinen Vater drücken, egal was er getan hat? Das Kind jedenfalls ist unschuldig.
@ 20 – Erklärer
Es handelt sich nicht um die von Ihnen dargestellten Straftaten. Im § 112 a stehen ja noch einige andere Delikte. Ist aber auch so schon schlimm genug.
Das hier passt ganz gut zum Thema Menschlichkeit in der Justiz und im Strafvollzug:
http://www.daserste.de/weltspiegel/beitrag_dyn~uid,qdl4p9tw0jk6zlp2~cm.asp
Funktioniert anscheinend sehr gut und viel besser als die "harte Nummer"…
@daddy: Sie haben Recht. In § 112 a StPO stehen in der Tat noch andere Delikte drin. Aber verstehen Sie doch: Sex, Drugs and Rock´n Roll hätten doch gar so schön in die Diskussion hier hineingepasst…
So stelle ich mir den Rechtsstaat vor, konsequent in der Sache, aber mit Blick für die Menschen. Der Mann hat seine Strafe erhalten und die fällt nicht gering aus. Warum ihm nicht wenigstens einen Moment mit seiner Familie können? Warum vor allem nicht der Frau und dem kleinen Kind, diesen Moment gönnen? Sie tragen keinerlei Verantwortung für das, was der Verurteilte getan hat. Ich drücke dieser Familie unbekanntermaßen die Daumen, dass sie gemeinsam die Haftzeit durchstehen und hoffe natürlich, dass der Verurteilte seine Lektion gelernt hat. Wenn sein soziales Umfeld intakt bleibt, sollten die Chancen nicht so schlecht sein.
@14 K.F. Neumann
So schaut es aus. Viele kennen den Unterschied Beschuldigter und Verurteilter doch gar nicht. Geschweige denn den Unterschied zwischen Verurteiltem und Schuldigem…