31.8.2010

Urteil gegen Jörg Tauss rechtskräftig

Das Urteil gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Tauss war wegen Sicherverschaffens von Kinderpornografie vom Landgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.

Tauss hatte nach den Feststellungen des Landgerichts Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornografieszene. An diese verschickte er mit seinem Mobiltelefon Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornofischen Inhalten. Er erhielt von diesen Personen auch solche Dateien zugesandt.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die er in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden.

Tauss verteidigte sich vergeblich damit, er habe in Ausübung seines Bundestagsmandats gehandelt, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu gewinnen.

Der Bundesgerichtshof hielt die Revision für offensichtlich unbegründet, so dass nicht mit einer näheren Begründung des Beschlusses zu rechnen ist. Tauss hat schon früher erklärt, dass er auch eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Hierfür hätte er nun Gelegenheit.

78 Kommentare zu “Urteil gegen Jörg Tauss rechtskräftig”

  1. Kampfschmuser meint: (31.8.2010 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    War wohl so vom BGH zu erwarten.

  2. ich meint: (31.8.2010 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    war wohl von Tauss zu ertwarten.

  3. User262 meint: (31.8.2010 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    passt! Gerechtigkeit siegt!

  4. Keiner meint: (31.8.2010 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @3

    Seit wann denn das?

  5. Momo meint: (31.8.2010 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe ganz ehrlich, dass er es tut. Ich habe das Urteil nicht mehr 100%tig im Kopf, aber meiner Erinnerung nach geht es in Richtung: "Ein Abgeordneter darf zwar auch gegen das Gesetz verstossen, wenn ein dienstlicher Auftrag vorliegt, aber wenn er damit politisch aus der Reihe tanzt, darf man ihn doch verknacken und vor dem Volk zerlegen."

    Man kann zu dem Fall stehen, wie man will, aber ich wünsche mir hierzu einen Grundsatz-Spruch, der vor allem auch ziemlich genau definiert, wie man als Abgeordneter Recherchen auch in solchen Grenzbereichen durchführen kann, ohne dabei mit einem Bein im Knast zu stehen.

  6. Wolf-Dieter meint: (31.8.2010 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Tauss hat sich das Zeugs im Rahmen seines Bundestagsmandats verschafft. Ein Bundestagsabgeordneter hat keinen Vorgesetzten. Insofern entzieht sich die Aussage einer objektiven Überprüfung uns muss darum — in dubio pro reo — als zutreffend angenommen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einen Grund weniger, einer Verfassungsklage abzuschmettern: die Instanzwege sind vollständig ausgeschöpft.

    Yep.

  7. Doc meint: (31.8.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Also hätte er die Sachen nicht extra versteckt würde ich auch zweifeln, aber so.

  8. Peter meint: (31.8.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Ich hab’ Sehnsucht nach Leuten, die mich nicht betrügen,
    Die mir nicht mit jeder Festrede die Hucke voll lügen…

    (Reinhard Mey, Flaschenpost)

    (Bitte keine kompletten Liedtexte einstellen. Danke. U.V.)

  9. Karpatenhund meint: (31.8.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Tauss ist raus. Worauf will er denn eine Verfassungsbeschwerde stützen? Selbst wenn seine Handlungen der Erfüllung "rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" dienten (so der Absatz 5 des § 184b StGB), ist dieser Straftatbestand eindeutig: Diese Ausnahmevorschrift galt jedenfalls nicht für das Verbreiten von Kinderpornografie. Er könnte sich höchstens auf irgendwelche aus dem Verfassungsrecht entwickelte Grundsätze berufen; aber da bewegt er sich auf extrem dünnen Eis. Es wird schwer, so eine Kompetenz aus dem Verfassungsrecht abzuleiten bzw. diese fundiert zu begründen. Es stellt sich nur die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abweist oder ob es sich tatsächlich auf eine Verhandlung einlässt und die Beschwerde dann abschmettert.

  10. Ralf Westermann meint: (31.8.2010 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Die angebliche Ermittlungstätigkeit werte ich als Schutzbehauptung. Von daher soll der Herr Tauss auch entsprechend bestraft werden.

    Auf einem ganz anderen Blatt steht wie man mit solchen Leuten umzugehen hat. Wenn mir einer Befehlen würde Frauen nicht mehr geil zu finden, weil das böse ist, dann würde ich damit auch nicht einfach aufhören können.

    Vielleicht wäre eine einsame Insel eine gute Idee…

  11. Rangar meint: (31.8.2010 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Hm, die Innentasche eines Jackets zählt als Versteck? Dann verstecke ich ja täglich meine Brieftasche. Das ist bestimmt strafbar, oder?
    Hm, und mindestens die Hälfte meiner Bücher verstecke ich auch, manche sogar noch schlimmer als Herr Tauss, weil ich sie an vielen Stellen sogar in drei(!) Reihen hintereinander stehen habe. Ich glaube, ich schreibe mal gleich eine Selbstanzeige. Die Frage ist nur, ob das analog zum Steuersünder bei einem Verstecksünder auch etwas hilft.
    Was sagen Sie denn dazu, Herr Vetter?

  12. anon meint: (31.8.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Es gibt da schon Ansatzpunkte für eine Verfassungsbeschwerde:

    § 184b StGB ist zu weit, weil es keine Rücksicht auf den Zweck nimmt und keine sinnvolle politische Diskussion und Kontrolle durch den Souverän ermöglicht. Nicht einmal Abgeordnete dürfen im Auftrag des Souveräns nachforschen.

  13. und was ist mit Zensursula meint: (31.8.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @Doc:
    Wieso versteckt? Hab ich da was verpasst?
    Also ich würde es nicht versteckt nennen, wenn ich es in einer Einraumwohnung im Koffer unter dem Bett verwahren würde. Ich traue Herrn Tauss zu bessere Verstecke zu finden. Auch die nutzung von Truecrypt etc. würde ich erwarten, wenn hier etwas versteckt werden sollte.

    Zusätzlich zweifle ich daran, das jemals eine unabhängige Berichterstattung erfolgen wird. Es kommt mir schon komisch vor, wenn die Presse schon vor dem Verdächtigen von der anstehenden Hausdurchsuchung weiß.

    Und selbst die Staatsanwaltschaft musste zugeben, das "untypisch wenig" Material bei ihm gefunden wurde.

    Ich muss sagen, dass bei allen diesen Punkten die Frage warum Tauss härter bestraft werden muss, als die Fälle die ebenfalls in diesem Jahr verhandelt wurden, wo ein Lehrer und ein Polizist noch nicht einmal ihre Anstellung verloren.
    Wenn die Begründung die ist, dass er ein Politiker ist und es somit hätte besser wissen sollen dann frage ich mich, warum bei einem CSU-Abgeordneten ein Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung ausreicht. Und das auch noch ohne Medienrummel.(http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsurteil-hoher-beamter-wegen-kinderpornos-verurteilt-1.40764)

    Klar hat Tauss unklug gehandelt, aber von einem fairen Verfahren möchte ich bei all diesen Dingen nicht sprechen. Für mich stellt sich das so da, dass er wenn er weniger unbequem gewesen wäre, sich nicht so viele Probleme eingehandel hätte.

    Was wirklich passiert ist werden wir nie erfahren, aber für mich gilt im Zweifel für den Angeklagten. Ich gehe also davon aus, das er die Dateien wirklich im Glauben, er dürfe das für seine Arbeit, besessen hat.

  14. DBPB meint: (31.8.2010 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @Rangar:
    Ich hoffe, Sie haben das jetzt nur aus der Sicht eines Rechtsanwalts des Herrn Tauss formuliert.
    Rein menschlich gesehen, ist es nun einfach mal schwer zu begründen und nicht vergleichbar mit dem Buch über Steuererklärungen in der 3. Reihe (und erst recht sollte eine CD mit Kinderpornografie nicht mit der Brieftasche gleichzusetzen sein).

  15. Momo meint: (31.8.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @Ralf Westermann: Nur mal so ne Frage: Der Koalitionspartner möchte die Freiheit beschneiden und beginnt einen unsinnigen Krieg gegen ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Unsinnig deshalb, weil die Waffen in diesem Krieg nicht als Gegenmaßnahme für das eigentliche Thema eingesetzt werden können, aber ganz nützliche Werkzeuge für ganz andere Dinge sind, die wir seit 1945 eigentlich NICHT mehr in Deutschland haben wollen.

    Unterstützt wird der Koalitionspartner vom Bundeskriminalamt, dass hier auch beschwörend eine völlig falsche Lage beschreibt und dies mit erfundenen Zahlen würzt. Später kommt dann raus, dass hier das BKA wissentlich gelogen hat (und es auch heute noch tut in der Hoffnung, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland etablieren zu können), damals hat man es in Fachkreisen nur vermutet.

    So, das ist die Ausgangssituation. Meine Frage ist: Wie kann man nach Beweisen recherchieren, die genau diese Vermutungen belegen und die Aussage der staatlichen Informationsquellen Lügen strafen, ohne sich dabei selbst strafbar zu machen?

    Tauss hat hier massive Fehler begangen (sagt er ja selbst). Was mich interessiert ist: Wie hätte er es richtig machen können? Wie kann es der Nächste richtig machen? Wie können unsere Volksvertreter auch bei Tabuthemen offensichtliche Manipulationsversuche von staatlichen Behörden aufdecken, ohne sich politisch, sozial und juristisch zu ruinieren?

    Weil eins ist mal klar: Blindes Vertrauen ist nicht. Hier geht es um zuviel Macht, um zuviel Kontrolle, die an einer viel zu kleinen Stelle gebündelt werden soll. Mein Gott, selbst bei mir in der Firma gilt für jeden Scheissdreck das Vier-Augen-Prinzip, mit dem sichergestellt werden soll, dass da niemand Missbrauch betreibt.

  16. Karpatenhund meint: (31.8.2010 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @anon: Wenn diese Begründung stichhaltig wäre, wäre jedes Strafgesetz verfassungswidrig. Abgeordnete dürfen auch nicht im "Auftrag des Souveräns" Sterbehilfe leisten, Nachbarn beleidigen, ohne Führerschein fahren, Diebstähle begehen oder sonstige Straftatbestände verwirklichen. Im übrigen nimmt der § 184b StGB ja Rücksicht auf den Zweck: Das zeigt schon die Ausnahmevorschrift des § 184b Absatz 5 StGB, die ja grade bestimmte Handlungen zulässt, wenn der Zweck stimmt. Nur sind die Ausnahmen eben eingeschränkt.

  17. ABC meint: (31.8.2010 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @Momo: Bei dem Mass an Verschwörungstheorien sollten Sie sich eher fragen, ob Sie nicht sich selbst "blindes Vertrauen" attestieren sollten.

  18. Falk meint: (31.8.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Jetzt bleibt Herrn Tauss nur noch der Wechsel in die CDU. Dort könnte er angesichts seiner Vorstrafe immer noch Familienminister werden.

    Falk

  19. Mario meint: (31.8.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Wolf-Dieter:
    So kann man dann aber auch so ziemlich alles begruenden:

    "Habe mir die Waffe nur illegal besorgt "um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von illegalen Waffen zu gewinnen"

    "Habe mir meine Musik nur deshalb von EMule gezogen "um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von urheberrechtlich geschuetzen Werken im Inet zu gewinnen"

    "Habe ihm nur deshalb aufs Maul gehauen "um eigene Erkenntnisse über Auswirkung von Gewalt zu gewinnen"

    Passt schon.

  20. hiro meint: (31.8.2010 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Gute Entscheidung des BGH. Warum Zeit für ein – offensichtlich handwerklich korrektes – Urteil verschwenden, wenn eh abzusehen ist, daß der profilneurotische Angeklagte zur nächsten Instanz weiterzieht? Ich hätte mich da auch rausgehalten.

    Ich bezweifle, daß das BVerfG ein Kinderporno-Recht für Abgeordnete beschließen wird.

  21. Karpatenhund meint: (31.8.2010 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die "nächste Instanz".

  22. Rangar meint: (31.8.2010 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @DBPB
    Mein Beitrag war eine Antwort auf Nr. 6. Allerdings waren bis zum Abschicken schon einige andere Beiträge dazwischen gerutscht, so dass der Zusammenhang verloren ging.

  23. Manuel2 meint: (31.8.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Mag ja sein, dass sich jemand KiPo verschafft, um "eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu gewinnen", aber warum muss er sie dann auch noch selbst per Handy und gerade nicht über's Internet verschicken ("… Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornografieszene. An diese verschickte er mit seinem Mobiltelefon Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornofischen Inhalten.")?????

    Damit fällt seine Argumentation m.E. in sich zusammen und kann letztlich nur als Schutzbehauptung angesehen werden.

    MfG

  24. Meinung und Vorurteil meint: (31.8.2010 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es erstaunlich, wieviele sich aus den hier zitierten Sätzen und ohne die Hintergründe des Verfahrens (sprich Prozessbeobachterberichte) eine abschließende Meinung erlauben. Was Fakt ist und wie die Fakten zu bewerten sind ist imho nicht damit getan zu sagen; der Staatsanwalt sagt, dass es versteckt gewesen ist. Es ist schon richtig dass Urteile abgewogen sein sollten und so sollte man auch kommentieren. Ja, das Material war vermutlich in der zweiten Reihe eines Regals (wo würden Sie "relevantes Material" lagern?) und ja, es war szenemäßig untypisch wenig. Beides sollte einbezogen werden in das was man hier schreibt, denn beides steckt in den hier geschriebenen Sätzen.

  25. Torsten meint: (31.8.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @Meinung und Vorurteil: Man kann auch einfach den Faktenvortrag der Verteidigung nehmen und es würde immer noch zur Verurteilung reichen. Fakt ist, dass er sich das Material über einen langen Zeitraum besorgt hat und Fakt ist auch, dass er nichts unternommen hat, um den vorgegebenen Zweck des Ganzen zu erreichen. Fakt ist, dass er aufgeflogen ist, weil die Polizei auf einen seiner Kontaktleute gestoßen ist.

    Ein guter Teil der wegen Besitz von Kinderpornografie Verurteilten sind nicht pädophil, die meisten standen auch nie in Gefahr sich real an einem Kind zu vergehen.

    Das Gesetz verbietet den Besitz und eben nicht vermeintliche Motive dahinter. Jeder darf sich gerne einen Reim drauf machen, was Tauss wohl für ein Mensch sein mag oder alternativ wie böse die Politik zu ihm war – letztlich ändert das nichts an die Fakten.

  26. RechtsistLinks meint: (31.8.2010 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    An Gesetze muss man sich halten. Denn Gesetze sind Recht!!!!

  27. Kommentator meint: (31.8.2010 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @Doc:
    Diese Behauptung ist schlicht falsch. Das Zusammenpacken aller relevanter "Beweise" in eine Pappschachtel unter dem Bett ist in einem WG-Zimmer sicher kein verstecken. Sollte er die Bilder auf dem gemeinsamen Küchentisch ausbreiten?
    Das Einlagern von DVDs zwischen DVDs in einem Schrank würde ich ebenfalls nicht als verstecken bezeichnen wollen. Und das lagern in 2. Reihe vor dem Hintergrund, dass durchgängig alles zweireihig Stand wohl auch eher nicht.

    Aber man kann natürlich immer alles ins Gegenteil verkehren, wenn man es nur doll genug versucht.

  28. marcus05 meint: (31.8.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @Doc:

    Achso, weil die Bullerei ins Protokoll geschrieben hat dass das Zeug mit hoher krimineller Energie versteckt wurde stimmt das dann auch?

  29. FlyingT meint: (31.8.2010 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Ne ist klar, das Buch was ich gerade lese steht bei mir auch immer in der 2. Reihe. Von daher ist es kein verstecken etwas wo ran ich gerade arbeite in der 2. Reihe zu lagern

  30. Torsten meint: (31.8.2010 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT: Ob versteckt oder nicht ist juristisch in diesem Fall absolut ohne Belang.

  31. bjoern l meint: (31.8.2010 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT: und das Buch, dass sie gekauft, aber nie lesen wollten, wo steht das?

  32. DBPB meint: (31.8.2010 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @bjoern l:
    In der zweiten Reihe. Der KiPo den ich für meine Ermittlungen doch nicht brauche, der ist allerdings vernichtet, weil der Besitz nämlich strafbar ist.
    Ist aber auch egal, ich glaube zwar, dass Herr Tauss die KiPos nicht zum privaten Gebrauch gehabt hat, aber er war nun mal nicht berechtigt und wurde somit bestraft.
    Wie auch ein Polizist der nicht in so einem Fall ermittelt bestraft wird, wenn er KiPos auf seinem PC hätte.
    Zu recht, weil der Konsument nunmal nicht zugeben würde, wenn er sie schaut. Darum reicht der Besitz.

  33. tilzow meint: (31.8.2010 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Wir haben ja vor kurzem gelernt, dass man sich angemessen wehren soll.

    Sonst ist man selbst schuld an ggf. rechtswidrigen Nachteilen:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/26/selbst-schuld-2/

  34. Planewalker meint: (31.8.2010 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn es stimmen sollte, dass der liebe Herr Tauss sich das Material einzig zu "Forschungszwecken" im Rahmen seines Mandats beschafft hat, ändert das nichts daran, dass der Besitz/die Verbreitung illegal ist. Ein Mandat berechtigt noch lange nicht dazu, die Gesetze zu missachten, auch wenn Herr Tauss das scheinbar in seiner Argumentation – was es meiner Meinung nach nur schlimmer macht – voraussetzt. Ist das die Denkweise eines demokratischen Politikers? Im Feudalismus wäre er besser aufgehoben, aber den haben wir ja – zumindest offiziell – überwunden.

  35. bombjack meint: (31.8.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    @All

    Bezüglich Ausnahmen:

    Da schaue man sich mal an wie diese Ausnahmen im BtmG verfasst sind:
    der §4 Abs. 2 Btmg (Ausnahmen von der Erlaubnispflicht)
    lautet wie folgt:
    [...](2) Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen nicht Bundes- und
    Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden.
    [...]

    Hat jemand eine Erlaubnis nach §3 BtmG oder benötigt er keine darf er mit Einschränkungen je nach Erlaubnis Btm anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern,
    sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
    2.ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen……

    und nun die Formulierung vom §184b Abs. 5:
    [...](5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die
    ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder
    beruflicher Pflichten dienen.[...]

    Ich lese da nichts, dass nur Bundes- und Landesbehörden in den Genuß dieser Ausnahmeregelung kommen….stellt sich die Frage warum diese Ausnahmeregelung so formuliert wurde?

    bombjack

  36. bombjack meint: (31.8.2010 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @Mario:

    Ganz kurz auf Deine Beispiele:

    Nenne mir die Paragraphen die die Ausnahmeregelung von den entsprechenden Gesetzen wie WaffG, UrhG und den Paragraphen über Körperverletzung im StgB beinhalten….

    bombjack

  37. bombjack meint: (31.8.2010 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @RechtsistLinks:

    [...]An Gesetze muss man sich halten. Denn Gesetze sind Recht!!!![...]

    Nur ein Wort:

    DDR

    bombjack

  38. Kommentator meint: (31.8.2010 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT:

    Wieso sollte eine DVD die er nicht regelmäßig konsumiert und die er mehr als ein Jahr zuvor erhalten hat in der ersten Reihe des Regals stehen? Am Besten so, dass jeder der hineinkommt und eine DVD sucht diese zuerst greift? Mitdenken vor dem Posten würde nicht schaden.

    Das alles übrigens unabhängig von der Tatsache, ob man ihm seine sonstige Argumentation der eigenen Nachforschungen abkauft.

  39. FlyingT meint: (31.8.2010 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @Kommentator:

    Er arbeitete doch zur Zeit an dem Thema, also wird er auch das dazugehörige Material benötigen. Wenn er nicht mehr daran gearbeitet hat hätte er es ja zerstören können.

  40. Thomas meint: (31.8.2010 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT:

    Hat er begründet, macht meiner Meinung nach auch Sinn.
    Eine ganz andere Frage die ich mir stelle:

    Da die Anzeige gegen Zensursula ja abgeschmettert wurde weil Wahlkampf ein dienstlicher Zweck ist und Deutschland im Hinblick auf die Frage ob er nun durfte oder nicht sowieso gespalten ist – konnte er denn überhaupt im Vorfeld wissen oder wenigstens ahnen, dass ein Gericht das möglicherweise anders sehen würde? Immerhin war es (unter Anderem) als Medienpolitischer Sprecher auch seine Aufgabe sich mit den neuen Medien, und ja, auch mit den Schattenseiten derselben, auseinander zu setzen. Ich denke nicht.

    Daher verweise ich mal auf §17 StGB, auf solche Sachen wie "Verbotsirrtum" oder "Erlaubnisgrenzirrtum" (hier die Bitte an die Juristen unter euch meine Argumentation zu zerpflücken)

    "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."

    Er verschafft sich rechtswidriges Material und verstösst damit erstmal gegen ein Gesetz. Soweit sind wir uns glaube ich alle einig. Es war aber imho (für Herrn Tauss wie auch für mich) nicht erkennbar, dass die Ausnahmen, die für Polizisten, von der Leyen (!), privatrechtliche Organisationen wie INHOPE (!!) und vermutlich noch ein paar andere gelten, auf ihn nicht zutreffen sollten. Ergo irrte er über die Widerrechtlichkeit seines Tuns, was leider nicht vermeidbar war, und handelte daher, Rechtsstaat sei Dank, ohne Schuld, gleich ob es sich um einen Verbots- oder Erlaubnisgrenzirrtum handelte.

    Wo genau irre ich mich hier?

  41. danebod meint: (31.8.2010 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit Frau von der Leyens Kinderpornoshow im Januar 2009? § 184b StGB…

    Sie hatte Journalisten Kinderporno vorgeführt. Die Strafanzeige gegen sie war nach ein paar Tagen eingestellt…

  42. Ralf meint: (31.8.2010 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    Ich tendiere zwar auch dazu,daß Herr Tauss reingelegt wurde,andererseits schüttele ich den Kopf über soviel Naivität eines Abgeordneten.

  43. tb meint: (31.8.2010 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    @Ralf Westermann (#9)
    > Die angebliche Ermittlungstätigkeit werte ich als Schutzbehauptung.
    > Von daher soll der Herr Tauss auch entsprechend bestraft werden.

    Wen sollte interessieren, wie Du das wertest? Und wegen Deiner unbedeutenden Meinung soll er "entsprechend" bestraft werden?
    Und wieso überhaupt "angebliche Ermittlungstätigkeit"? Du weisst da mehr als alle anderen, oder was?

    > Vielleicht wäre eine einsame Insel eine gute Idee…

    Oh ja, fände ich eine verdammt gute Idee. Viel Spass dort, und vielleicht kannst Du ja einige von hier noch mitnehmen.

    @hiro (#19)
    > Warum Zeit für ein – offensichtlich handwerklich korrektes – Urteil
    > verschwenden,

    Vielleicht weil es eben sogar für Dich nur *offensichtlich* korrekt ist?

    > wenn eh abzusehen ist, daß der profilneurotische
    > Angeklagte zur nächsten Instanz weiterzieht?

    Ah ja klar, das ist ein Grund. Geht gar nicht. Wo kämen wir hin…

    Mich beschleicht das Gefühl, ich würde Dir eine ähnlich Situation wünschen, in der Dir Dein evtl. vorhandenes Recht aus disem Grund verwehrt wird.

  44. tb meint: (31.8.2010 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @Ralf (41)
    > über soviel Naivität eines Abgeordneten.

    Ah, Du weisst da auch genaueres? Erzähl mal, bitte.

  45. ABC meint: (31.8.2010 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Tauss ist ein rechtskräftig in letzter Instanz verurteilter Straftäter. Seine Behauptung er hätte kinderpornographisches Material zu Ermittlungszwecke besessen war eine Schutzbehauptung (vulgo: erstunken und erlogen). Die interessante Frage, ob die Ausnahmeregelung auch für einen MdB gilt wurde gar nicht erst erörtert. Die Revision wurde in Bausch und Bogen verworfen. Das alles, weil der Sachverhalt nicht eindeutig hätte sein können. PUNKT

    PS: Alle die das immer noch so heldenhaft leugnen sollten sich mit den Gedanken abfinden, dass sie sich in dieser Frage von einem Rattenfänger haben instrumentalisieren lassen. Ich stelle deren Medienkompetenz ausdrücklich in Frage. Offensichtlich gelingt es nicht die Motive und Sachlagen in Einklang zu bringen. Davon zeugen insbesondere die verschwörungstheoretischen Ausfälle in dieser Kommentarspalte.

  46. Meinung und Vorurteil meint: (1.9.2010 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @Torsten so wie Sie finde ich Meinungsäußerung auch in Ordnung, es wird argumentiert und das auch sinnvoll. Die Erwähnung, dass allein der Besitz ausreicht sorgt auch für Faktenklärung.

  47. tb meint: (1.9.2010 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @ABC (#44)

    > Seine Behauptung er hätte kinderpornographisches Material zu
    > Ermittlungszwecke besessen war eine Schutzbehauptung (vulgo:
    > erstunken und erlogen).

    Ah, Danke für den Hinweis! Wenn Du dann auch bitte Dein genaues Wissen darüber mitteilen könntest, sicher nicht nur ich würde Dir sehr danken.

    OK, ich warte mal nicht ab denn da wirds nix geben.
    Ich stelle mal nicht nur Deine Medienkompetenz in Frage, sondern auch Deine Fähigkeit, irgendetwas zu beurteilen.

    > Offensichtlich gelingt es nicht die Motive und Sachlagen in
    > Einklang zu bringen.

    Welche Sachlagen? Die, die Du aus den Medien beziehst, ja? Oder hast Du näher mit dem Fall zu tun? Dann her mit Infos, oder einfach ruhig bleiben.
    Oder macht Dich "in letzter Instanz verurteilter Straftäter" irgendwie an? Das mag sicher einige Bedeutung haben und sollte es auch, über allem steht das aber auch nicht. Auch das kann man in Frage stellen, mal zu Recht (mal mehr, mal weniger), mal nicht.

  48. ABC meint: (1.9.2010 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    @tb: Bestreiten Sie die Existenz des Urteils? Was wollen Sie den noch bewiesen haben?

  49. Erich meint: (1.9.2010 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    Was in dem Fall fehlt, sind die sonst üblichen "szenetypischen Mengen", die in anderen Fällen zitiert werden. H. Tauss dürfte sich als medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion durchaus über die gängigen Verschlüsselungsmöglichkeiten im Klaren gewesen sein. Da scheint einer wirklich geglaubt zu haben: er darf das.

  50. XYZ meint: (1.9.2010 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Trolle ignoriert man, denn sie benötigen die Aufmerksamtkeit zum Überleben wie Karies den Zucker.

  51. SILen(e meint: (1.9.2010 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    @Manuel2:

    Tauss hat die Dateien per Handy verschickt weil sein Handy ein iPhone ist und damit kompletten Internetzugang, samt Email, hat.

    @ABC
    Bei diesem Fall war von Anfang an zu viel Schmierenkomödie auf Seiten der Strafverfolger, samt Presse afaik live bei der Hausdurchsuchung, Ermittlungsergebnisse die auf Bild Online standen bevor sie beim Rechtsanwalt von Tauss angekommen waren, der Leiter des Ausschusses der Tauss Immunität aufgehoben hat ist mit Schäuble verwandt (der sich bezeichnenderweise zum dem Stoppschildthema nie geäußert hat obwohl es sicher voll sein Thema war) etc.

    Andere Politiker kamen still und ohne Medienrummel gegen Bußgeldzahlung bei ähnlichen Sachverhalten davon, ein Lehrer wird bei dem gleichen Vorwurf nicht entlassen während Tauss direkt gegangen wurde.

    Zusätzlich hatte Tauss das Internet immer als sein Kernthema und enormes (wie wir alle wissen begründetes) Misstrauen in die Behauptungen von BKA und Bundesregierung zu den Stoppschildern, da sind eigene Recherchen imho zu akzeptieren, was sollte er denn auch machen, das BKA fragen?
    Die hätten ihm einen Ausdruck der Pressemitteilungen von Zensursula gegeben und weitere Fragen abgeschmettert.

    Deshalb hat seine Recherche auch nichts mit den hier spöttisch eingebrachten Sätze wie "Ich wollte prüfen ob man wirklich nicht illegal an Waffen kommt und habe deshalb illegal eine erworben" zu tun, denn ER hatte etwas mit dem Thema zu tun, jemand der sich z.B. Musik bei eMule zieht ist in der Regel eine Privatperson.
    Aber auch dabei gibt es Personen die das Recht haben genau dies zu tun, Beispiel Logistep.

  52. Thomas meint: (1.9.2010 um 02:50) AntwortenReply to this comment

    Kann man mit Kinderpornos jemand umbringen?
    Also laßt bitte diesen hirnrissigen Vergleich mit Waffen.

    Das Gesetz ist in der jetzigen Form verfassungswidrig, weil es die Grundrechte aus Artikel 5, Informations- und Meinungsfreiheit beschneidet.
    Es muß möglich sein, Kinderpornos zu Informationszwecken zu beschaffen, und diese anderen zur Meinungsbildung zu zeigen.
    Das generelle Verbot, wie es zur Zeit gilt, ist eine Entmündigung des Bürgers. Ein solches Verbot darf es in einem demokratischen Staat nicht geben.

  53. VolkerK meint: (1.9.2010 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    @Doc: Ihr teures Sonntagsgeschirr steht sicherlich in einem offenen Regal, denn wenn Sie es hinter Schranktüren verstecken, besteht ja der Anfangsverdacht, dass es Hehlerware ist.

    Die Pingeligkeit des BGH in diesem Fall, Tauss auch als Schuldbeweis vorzuhalten, dass er sich über die Dauer seiner Recherchen um einen Monat vertan hat (es stand ja sein Gedächtnis vs. den Ermittlungsergebnissen des StA) find ich schon bemerkenswert. Ich wüsste zum Beispiel ohne Blick in meine Fahrzeugpapiere nicht, in welchem Monat ich mein Auto gekauft hab. Und die Papiere würden, wenn der Staatsanwalt wegen des Autos gegen mich ermittelt, als erste beschlagnahmt.

    Ich bin auf das BVerfG gespannt.

  54. Thomas meint: (1.9.2010 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Thomas und Thomas sind zwei unterschiedliche Leute mit konträren Ansichten. Wollte ich nur mal gesagt haben.

    Ich warte übrigens noch drauf, dass mir jemand erklärt, wo ich falsch liege.

  55. Thomas meint: (1.9.2010 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Sry, Doppelpost. Gemeint war natürlich dieser Kommentar zum Thema "falsch liegen".

  56. Andreas Spengler meint: (1.9.2010 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    @Torsten: "Ein guter Teil der wegen Besitz von Kinderpornografie Verurteilten sind nicht pädophil, die meisten standen auch nie in Gefahr sich real an einem Kind zu vergehen."

    Das sieht Zensursula aber gaaaaaanz anders… Das sind doch alles "Pädokriminelle"!

  57. Manuel2 meint: (1.9.2010 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @SILen(e:

    Ihre Antwort überzeugt nicht, denn sie erklärt nur einen Teil meiner Bedenken: Warum hat er sich die Dateien nicht nur verschafft, sondern auch verschickt? Um die Verfügbarkeit im Internet zu "testen", muss ich doch nicht selbst auch zum Verteiler von KiPo werden…

  58. Christoph meint: (1.9.2010 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Mitglieder des Bundestages stehen nicht über dem Gesetz. Genauso wie auch eine gewählte Bürgermeisterin keine Sonderrechte bei einer Sitzblockage gegen Nazis hat, wie einige Linke es gerne hätten. Rechtsstaat muss für alle gelten, auch wenn man das eine oder andere nicht gut heißt.

  59. Thomas meint: (1.9.2010 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @Manuel2:

    Tauss hat es erklärt. Du stolperst nicht einfach mal so eben über Kindervergewaltigungsbilder im Netz. Das sind kleine Zellen wo man erstmal "Eintritt bezahlen" muss um zu beweisen, dass man nicht zur Exekutive gehört. Er hatte da auch nen szenetypischen Begriff parat, ist mir aber entfallen.

    @Christoph:

    Polizei steht auch nicht über dem Gesetz, trotzdem dürfen sie zum Beispiel bei rot über die Ampel fahren und Körperverletzungen oder Freiheitsberaubungen begehen. Deshalb gibt es im Gesetz Ausnahmeregelungen, die einen Rahmen festlegen in welchem bestimmte Personenkreise eben von solchen Gesetzen ausgenommen sind.

  60. Tom meint: (1.9.2010 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    #58

    Mitglieder des Bundestages stehen nicht über dem Gesetz.

    Richtig. Vor allem stehen sie nicht über dem Grundgesetz. Sie hätten das Besitzverbotsgesetz nie in dieser Form verabschieden dürfen.
    Solange keine Korrektur erfolgt ist, haben die Gerichte es verfassungskonform auszulegen. Das heißt, wer sich im Rahmen einer Grundrechtsausübung die Materialien verschafft, kann sich nicht strafbar machen.

  61. SILen(e meint: (1.9.2010 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @Manuel2:

    Tauss Vermutung, die auch Herr Vetter hier schon mehrmals in Beiträgen bestätigt hat und die auch vom AK Zensur vertreten wird, ist, dass die KiPo-Szene nicht offen im Netz agiert sondern über geschlossene Gruppen oder außerhalb des Netzes agiert, also von Stoppschildern auch niemals getroffen werden würde.
    Mit dieser Argumentation wären Stoppschilder überflüssig und die Bestrebungen von Zensursula und BKA sie trotzdem durchzusetzen, obwohl diese Argumentation immer wieder eingebracht wurde, würden offensichtlicher andere Gründe haben, bei Zensursula die Profilierung und beim BKA Zensurmöglichkeiten für den bösen "rechtsfreien" Raum.

    Das zur Einleitung.

    Thomas hat es schon erwähnt, ich versuche es, meinem Kenntnisstand nach, zu ergänzen:

    Tauss versuchte Kontakt in die Szene zu bekommen, da das nicht geht, wenn er mit Klarnamen und schickem Anzug "vor der Tür steht" und bei den Verbrechern lieb fragt ob sie ihn zu ihrem geheimen Treffen zulassen musste er sich den Zutritt erst erkaufen, dies gelang ihm indem er normale Pornographie oder evtl. auch Posing-Fotos gegen einige kinderpornographische Bilder tauschte, mit denen er sich dann den Weg am "Türsteher" vorbei ertauschen konnte.

    Das ist ganz normales und logisches Vorgehen.

    Tauss erkannte, dass im Internet Kinderpornographie nicht wirklich vorkommt, zumindest nicht in den Mengen die das BKA behauptete, also recherchierte er andere Möglichkeiten – und da ist es völlig verständlich, dass Leute die höchstgradig illegale Bilder besitzen diese nicht einfach jedem der (unter falschem Namen) nett fragt zuschicken, könnte ja auch die Polizei sein.
    Sie mussten erstmal vertrauen zu ihm fassen, indem er zuerst ihnen Bilder schickte.

    Ist eigentlich genau so wie in allen möglichen Actionfilmen in denen der Undercover-Polizist von der Gangsterbande als Aufnahmeritual gezwungen wird seine Loyalität zu beweisen, indem er einen Unschuldigen erschießt oder sowas in der Art…

  62. Dominik Boecker meint: (1.9.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @SILen(e: Zu Deiner Einleitung: das stimmt fast.

    Es gibt im Netz auch Kinderpornografie; es stellt sich aber vorher eine Frage: was ist das Netz?

    Das Zugangserschwerungsgesetz (dazu diesen Monat wieder mehr) richtet sich von der Konzeption auf das Sperren von Webseiten (also Traffic der mit dem Protokoll http abgewickelt wird). In diesem Teil des Internets finden man aber recht wenig dieser "Darstellungen". Es wird vermutet, dass der ganz überwiegende Teil über andere Kanäle und Protokolle (also zB Austausch per Stick oder Festplatte oder per ftp, Mail, p2p) getauscht wird – da greifen die "Sperren" aber nicht. Und die Nutzung dieser anderen Vertriebswege wollte er nach seiner Aussage aufdecken.

  63. Cybaer meint: (1.9.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, ob ich Herrn Tauss glauben soll, oder nicht.

    Er behauptet, daß er den Ausführungen des BKAs zu diesem Thema nicht traut, und sich als Abgeordneter deswegen selbst ein Bild von der Lage machen wollte – für die er auch noch direkt politisch verantwortlich war.

    Daß dem BKA nicht zu trauen ist, daß die den Politikern und auch der Öffentlichkeit (und bekanntermaßen ja auch Gerichten) mitunter die Hucke vollügen, ist ja nun hinreichend bekannt. Wer dem ernsthaft widerspricht, ist entweder ein ignoranter Vollidiot, oder er arbeitet bei der Polizei (vielleicht auch … aber lassen wir das).

    Schon insofern: in dubio pro reo

    Nicht auszudenken, wenn Politiker zwingend darauf angewiesen wären, was die ihnen weismachen wollen …

  64. hessenfrank meint: (1.9.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Mal abgesehen davon, dass einige Leute offensichtlich den Rechtsstaat nur so lange akzeptieren, wie er in den Kram passt (was interessieren schon so ein paar Urteile), bleibt immer noch die Frage, warum der angeblich so versierte Herr Tauss niemals auf die Idee gekommen ist, sich irgendeinem Menschen anzuvertrauen (zumindest mal seinem Anwalt). Oder den Wirkungsbereich des 184/5 durch diesen durchleuchten lassen. Warum hat er die Sachen nicht in einem Bankschließfach oder im Büro gelagert, sondern in einem Koffer unter dem Bett, der ansonsten Sexspielzeug beinhaltete, das nun erstmal gar nichts mit seinen angeblichen Ermittlungen zu tun hatte. Die Verschwörungstheorie ist so etwas von albern, dieser Hinterbänkler mag Ahnung gehabt haben, aber null Macht. Wem sollte er gefährlicher werden als ganz normale Aktivisten, die gegen das Gesetz gekämpft haben. Seht es ein, Tauss ist kein Opfer, sondern ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.

  65. tb meint: (1.9.2010 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank (#64)

    > warum der angeblich so versierte Herr Tauss niemals auf die Idee
    > gekommen ist, sich irgendeinem Menschen anzuvertrauen (zumindest mal
    > seinem Anwalt)

    Hat er das mal öffentlich geäussert, dass er da nicht drauf kam? Oder weisst nur Du davon?

    > Warum hat er die Sachen nicht in einem Bankschließfach oder im Büro
    > gelagert

    Ich weiss es nicht, Du scheinbar auch nicht.

    > Seht es ein, Tauss ist kein Opfer

    Sieh es ein, das kann gern Deine Meinung sein, nur deswegen wird es aber weder wahr noch falsch.
    Ist er vielleicht wirklich nicht.
    Oh, und wenn doch, passt Dir das denn dann noch in den Kram?

  66. DBPB meint: (1.9.2010 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Natürlich sollten Sie das nicht. Hier stehen die Rechte der Opfer bei weitem über der Sexgeilhe…äh…Informationsrecht der Internetuser. Irgendwo muss dem ganzen auch mal ein Ende gesetzt werden und wo klar ist, dass Vergewaltigungen oder KiPos im ursprünglichen Sinne zur sexuellen Erregung genutzt werden, ist die Grenze auch richtig gesetzt. Allerdings sollte man soetwas löschen und nicht scheinheilig sperren.

    @SILen(e:
    Genau, das ist wie bei einem Undercoveragenten. Nur, arbeitet der nicht alleine, wird kontrolliert und muss seine Erkenntnisse einem Vorgesetzten darlegen.
    Deshalb macht so etwas die Polizei. Tauss kann da gerne auch ermitteln, der Polizei z.B. über die Schulter gucken, aber eben nicht in dem Maße selbstständig werden, unkontrolliert, denn so etwas braucht, um Missbrauch zu verhindern, kontrolle oder zumindest berechtigte Partner.

    @tb:
    Das der Herr Tauss ein Täter ist, ist keine Meinung sondern eine Tatsache. Siehe Urteil. Ja, der Rechtsstaat kann auch Fehler machen. Tatsache ist Tauss hatte KiPos in seinem Besitz und aufgehoben. Das ist nunmal nicht erlaubt.

  67. tb meint: (1.9.2010 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @DBPB (#66)

    > aber eben nicht in dem Maße selbstständig werden, unkontrolliert,
    > denn so etwas braucht, um Missbrauch zu verhindern, kontrolle oder
    > zumindest berechtigte Partner.

    Kontrolle von wem denn? Von denen, deren Aussagen er widerlegen will?
    Und wer beurteilt denn, ob er damit Missbrauch treiben will? Vielleicht sind die, die vorgeben Kontrolle darüber ausüben zu wollen, ja auch nur aus ganz anderen Gründen an der Materie interessiert, so wie es Tauss vorgeworfen wird?
    Ah ja, wer bitte kontrolliert jetzt eigentlich die Polizei?

    > Das der Herr Tauss ein Täter ist, ist keine Meinung sondern eine
    > Tatsache. Siehe Urteil.

    Aber sicher doch eine Meinung, hier die des Gerichts.

    > Das ist nunmal nicht erlaubt.

    Es ist vieles nicht erlaubt, normalerweise. Unter Umständen aber schon.

  68. Hallooooooooooooooooooooo meint: (2.9.2010 um 02:17) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:

    Das sind kleine Zellen wo man erstmal "Eintritt bezahlen" muss um zu beweisen, dass man nicht zur Exekutive gehört.

    Und weil im Fall von Herrn Tauss nun Geld bezahlt worden ist, soll das generell der Fall sein?

    Es ist ja nun wirklich kein Geheimnis, dass ein großer Teil der Verdächtigen diese Dateien z.B. über den Esel oder über Rapidshare bezogen hat.

    Der Esel ist natürlich deshalb so unsicher, weil die IP quasi offen ist und Herr Vetter hat auch in seinem Beitrag an der FH erwähnt, dass die Landeskriminalämter in den Tauschbörsen dann nach den Hashwerten suchen und dann sehen die ja schon, wer sowas anbietet und herunterlädt u.s.w

    Die Sache mit Rapidshare ist ähnlich. Da gibt es ja auch mehrere Beitrage von Herrn Vetter, z.B.
    [blockquote]
    Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html
    [/blockquote)
    Oder
    [blockquote]
    ://(großer Uploadservice).de/files/2……30/3DSMax_22.mpgt.html. Die URL enthält keinen Hinweis darauf, welchen Inhalt die Datei hat.
    [/blockquote]
    Ich weiß nicht was Herr Tauss beweisen wollte.

    Er meinte ja mal, dass der Großteil aller Bilder über Mobiltelefone übertragen wird und nicht über das Internet.

    Ich halte das für den größten Blödsinn aller Zeiten.

    Zum einen besteht das Internet nicht nur aus dem WWW und zum Anderen würde eine Übertragung bei einem Mobiltelefon nur sinnvoll sein für Personen, die sich schon untereinander kennen.

    Jemand, der Kinderpornographie herunterladen möchte, kennt wohl kaum entsprechende Telefonnummern von Personen, sondern sucht diese Dateien im Internet.

    Sei es über Imageboards oder dem Esel, oder dem Usenet oder auch auf den Zwiebelseiten u.s.w

  69. Thomas meint: (2.9.2010 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    @DBPB:

    Ein Bundestagsabgeordneter hat keinen Vorgesetzten. Ergo braucht er auch keinen Auftrag dazu und wird von niemandem kontrolliert.

    @Halloooo:

    Auch hallo. Mit "Eintritt bezahlen" meinte ich kein Geld. Ich meinte entsprechendes Material. Mit Geld kann jeder kommen, aber die Ermittlungsbehörden können/dürfen/wollen keine Kinderpornos verbreiten. Das ist zumindest die landläufige Meinung in der Szene. Müsste man mal den Kenner von K13 zu befragen.

    Wenn Sie etwas im Esel, bei Rapidshare oder sonstwo finden, sind es vermutlich entweder (nicht verbotene) Posingbilder oder Nackfotos vom Strand. Das harte Zeug liegt auf Servern der CIA, die das Ganze als Honeypot einsetzen. Gab mal Beschwerden, als INHOPE einen Provider zur Sperrung der Domain und Löschung der Inhalte veranlasst hat =).

    Ich weiss nicht wieviel Sie von der Vorgeschichte und dem Prozess verfolgt haben, aber die Aussage von Tauss war mitnichten dass das Meiste übers Handy übertragen wird, sondern dass das wenigste im World Wide Web stattfindet. Das Handy war das Medium, über das er Kontakt zu einem Pädophilen bekam. Bekommen hat er das Material per Snail Mail – die gute alte Post!

  70. bombjack meint: (2.9.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:

    [...]Bekommen hat er das Material per Snail Mail – die gute alte Post![...]

    und gerade Tauss (als jemand der sich mit dem Computer auskennt und für den Kryptographie kein Fremdwort ist) kommt dann nicht auf die Idee die DVDs zu nehmen und in einen Truecrypt-Container zu überspielen und die Originale mal kurz in der Mikrowelle zu behandeln, sondern stellt sie unverschlüsselt in sein Bücherregal wo man sie finden kann….

    bombjack

  71. Thomas meint: (2.9.2010 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @bombjack:

    Das was du hier vorschlägst klingt ja schon wieder nach erhöhter krimineller Energie und Verdunklungsmaßnahmen. Warum hätte er das tun sollen? Er war sich ja sicher im Rahmen seiner Arbeit dazu befugt zu sein. ICH würde das mit Sicherheit tun, aber ICH weiß ja genau dass ich mich damit strafbar machen würde.

  72. Hallooooooooooooooooooo meint: (2.9.2010 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:

    Wenn Sie etwas im Esel, bei Rapidshare oder sonstwo finden, sind es vermutlich entweder (nicht verbotene) Posingbilder oder Nackfotos vom Strand.

    Ich beziehe mich nochmal auf das Beispiel von Herrn Vetter.

    (großer Uploadservice).de/files/2……30/3DSMax_22.mpgt.html.
    Die Datei ist bei einem Gratis-Uploadservice gehostet. Es handelt sich um einen Film, in dem ein vierjähriges Mädchen missbraucht wird. Die Polizei stellt fest, dass der Film innerhalb von 14 Stunden knapp 2700 mal heruntergeladen wurde.

    Sie reden nun von Strandbildern und Modelbilder.
    Diese Modelbilder und Strandbilder sind völlig legal.

    Auch diese erotischen Modelbilder sind völlig legal, nur aus Jugendschutzgründen in Deutschland ist die Verbreitung verboten.

    Das ist es diese überall gibt ist ohnehin kein Geheimnis und das BKA interessiert sich für diese Bilder gar nicht.

    Wenn überhaupt, dann nur für "pornographische" Posingbilder und das auch erst seit Ende 2008.

    Nun meine Frage an sie?
    Woher haben denn nun die Mandanten von Herrn Vetter die ganzen Dateien?

    Etwa herbeigezaubert?

    Die Tauss-Fans faseln die ganzen Zeit irgendeinen Kram davon, dass das alles in geschlossenen Kreisen ist und man erst Mitglied werden muss u.s.w

    Nun, was soll ich dazu sagen.

    Wenn ich wollte, könnte ich ohne Probleme auch ganz viele Dateien herunterladen, die nach §184b strafbar sind und ich spreche jetzt nicht von den Posingbildern aus Japan, USA oder Russland.

    <blockquote>
    Tauss war mitnichten dass das Meiste übers Handy übertragen

    Falsch. Tauss hat gesagt das Internet ist out und das Internet ist nicht nur das WWW.

    Ich finde auch die Behauptung, dass es sowas beim Esel nicht gibt, für lächerlich. Nicht nur, weil es viele Verfahren gibt, wo die Beschuldigten die entsprechenden Dateien beim Esel heruntergeladen haben, sondern auch deshalb, weil hier in Deutschland immer davon ausgegangen wird, dass in anderen Ländern dieses Delikt genau so hart verfolgt wird wie hier in Deutschland.

    Dazu kann ich nur sagen, dass das wohl ein Scherz ist.

    Die Polizei in Kolumbien z.B. hat mit Sicherheit etwas anderes zu tun als nach Hashwerten beim Esel zu suchen, oder?

    Gut, aber wenn Sie weiterhin der Meinung sind, dass es sowas nur in geschlossenen-Gruppen gibt, für die man eine Einladung braucht, dann lasse ich Sie in diesen Glauben.</blockquote>

  73. DBPB meint: (2.9.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @tb:
    Also langsam glaube ich, das einige Leute hier vor lauter Zensurangst und Verschwörungstheorien ein gesundes Maß an Moral vermissen lassen. ("Wie definierst du denn Moral? Ist es moralisch, das Tauss verurteilt wurde?" bla…)

    Und die Polizei ist keine einzelne Person, somit kontrollieren sich die Mitarbeiter gegenseitig ("Die würden sich ja aber nie gegenseitig anschwärzen!" bla…) der Vorgesetzte ("Der würde nie etwas gegen eigene Mitarbeiter machen!" bla…) und StA.

    @Thomas:
    Genau, hat ein Abgeordneter nicht. Und daraus folgt auch der Rest in dem Post von mir da oben. Immer alles lesen!

  74. tb meint: (2.9.2010 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @DBPB (#73)

    > ein gesundes Maß an Moral vermissen lassen.

    Jaja, gesundes Mass an Moral… Wer weiss…
    Viel interessanter ist, wie Leute von sich auf andere schliessen, bzw. von dem ihnen bekannten Verhaltensmuster, dass ihnen wohl auch aus ihrem (!) Umfeld bekannt und vertraut ist, auf andere schliessen.
    Da kommt jemand daher, kennt ein paar (wenn überhaupt) Fakten, und meint sich ein Urteil bilden zu können. Lebenserfahrung und so.
    Leider dürfen auf Grund dessen auch Urteile gefällt werden.
    Hat man keine Beweise, werden Aussagen Beschuldigter als "Schutzbehauptung" gewertet. Kann ja nicht sein, wenn man etwas überwiegend so kennt, dass das mal doch nicht so ist.

    die Mitarbeiter gegenseitig

    Richtig, keine einzelne Person. Eher sowas wie eine Gruppe, etwas zusammenghörendes. Wo vielleicht sowas wie ein Gruppenzwang entsteht. Sicher werden sich nicht an Regeln (Gesetz) haltende Mitglieder auch schonmal "angeschwärtzt". Womöglich aber eher nicht, wenn das Gesetz durch Gewohnheit an die Regeln der Gruppe angepasst wird.
    Ok, vielleicht nicht gut verständlich ausgedrückt, daher nochmal kurz: eine Menge zusammengehörender Personen (nennt man glaube ich auch Lobby), die sich selbst kontrolliert? Ha ha…
    Warum lässt sich die Polizei eigentlich so ungern extern kontrollieren, wie deren Widerstand zur Kennzeichnung ihrer Mitarbeiter zur Identifizierung ja wohl zeigt?

  75. tb meint: (2.9.2010 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Sorry, das einsam dastehende

    "die Mitarbeiter gegenseitig"

    solte folgendes Zitat sein:

    > Und die Polizei ist keine einzelne Person, somit kontrollieren sich
    > die Mitarbeiter gegenseitig

  76. DBPB meint: (3.9.2010 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    @tb:
    Du bist da so vernagelt bei dieser Thematik, du liest gar nicht mehr worüber ich geschrieben habe. Somit: Ciao.

  77. Stuff meint: (3.9.2010 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank:

    sich irgendeinem Menschen anzuvertrauen

    Könnte es beleidigend wirken, wenn ich frank&frei diese Empfehlung als den Blödsinn ansehe, der in letzter Konsequenz zu plärrenden Welteroberern führt, die dann über die Bombardierung Dresdens lamentieren?

    Na, das hätte mich dann schon interessiert, ob hessenfrank (und klarologo Justiz deutscher Provenienz), wenn da womöglich drei "Eingeweihte" existieren, nicht ein Bandenverbrechen herausgekommen wäre und wenn schon der Ermittlungsvorbehalt nicht gelten solle – welchen Anwalt/Beichtvater schützt dann das wovor?

    Unter Aufbietung aller Höflichkeit frage ich Dich aber schon: Doof bleibt doof? Da helfen?

    Stuff

  78. anon meint: (5.9.2010 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    @Karpatenhund: Der Unterschied ist, dass man bei jedem anderen Strafgesetz sich zumindest Bilder, detailierte Beschreibungen, usw. – also Schriften, die das Verbotene beschreiben – beschaffen oder sie zumindest besitzen darf.

    Selbst bei der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist der Ankauf und der Besitz straffrei (wenn das nicht zu dem Zweck geschieht, es zum Beispiel öffentlich zu zeigen), so dass ich mich voll und ganz informieren kann.

    Bei Kinderpornografie geht das nicht. Jede genaue Beschreibung ist selbst wieder Kinderpornografie und damit wieder vom Verbot erfasst.

    Die Ausnahme gilt nur für die Erfüllung rechtmäßige dienstlicher und beruflicher Pflichten. Das ist viel zu eng. Ein "normaler Bürger" darf sich nicht darüber informieren, worüber die Regierung eigentlich redet. Er kann sich keine eigene Meinung bilden. Und das gilt – wie man an Tauss sieht – sogar für Bundestagsangehörige, die über die Gesetze entscheiden.

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