"…Affären & Orgien am Arbeitsplatz! Im Büro wird gebumst, was das Zeug hält! Willige Sekretärinnen wohin man(n) schaut…"
Das wüsste ich aber! Nichts als Mythen und heisse Luft (No pun intended), vermutlich wieder so ein abgefeimter Schachzug der Arbeitgeberpropaganda, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Allein schon deswegen gehört dieses Machwerk verboten.
Chris H. meint:
(3.9.2010 um 19:43) Antworten
Beim ersten Link erklärt das die NZZ nicht wirklich, und schon gar nicht mit wenigen Worten.
Das Urteil des EGMR ist dagegen zu begrüßen, wird aber nicht helfen :( Was nützt mir Geld, wenn ich, wie im Fall, 13 Jahre nicht arbeiten kann.
hoppla meint:
(3.9.2010 um 20:15) Antworten
Und ich Depp habe mal Technischer Zeichner gelernt….
In der Berufsbeschreibung stand etwas von "Freistichen". ;-)
Penny Lane meint:
(3.9.2010 um 20:55) Antworten
Kündigung wegen Stromentnahme im Wert von 1,8 Cent: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video765746.html "Die SSI-Schäfer GmbH, Neunkirchen, hat heute vor dem Landesarbeitsgericht Hamm kein Recht bekommen und muss einen IT-Angestellten, der in ihren Augen Stromdiebstahl begangen und den sie rausgeworfen hatte, weiterbeschäftigen. Damit ist die Berufung abgewiesen, die fristlose Kündigung, die bereits das Siegener Arbeitsgericht aufgehoben hatte, nichtig. Ebenso nichtig scheint der Grund für den Rauswurf: Schließlich ging es um eine Kündigung wegen eines Schadens in Höhe von 1,8 Cent." (Siegener Zeitung)
Ralf meint:
(3.9.2010 um 22:59) Antworten
Überwachungen im Kinderzimmer und die Verantwortlichen tun so als sei nichts geschehen…
Auch wenn die strafrechtlich verknackt gehören,ist das Urteil in der Zivilklage bestens gelungen,das wird Nachahmer wohl abhalten und zeigt allerdings auch die perverse Einstellung von "Sitten und Moralwächter"…
Eine für mich ekelhafte Geschichte vor allem was dies in den Köpfen und der Entwicklung Jugendlicher hervorruft…
judgemotz meint:
(3.9.2010 um 23:07) Antworten
Deutsche Gerichte müssen schneller arbeiten:
Gebt uns eine Trillerpfeife, verzichtet auf aufwändige Urteilsbegründungen und selbstzerfleischende Verfahrensnickeligkeiten, und schon läuft der Laden wie geschmiert! Hauptsache das Ergebnis ist gerecht, mehr ist letztlich auch mit dem gegenwärtigen Rechtssystem nicht zu erreichen. Solange aber alles beim alten bleibt, wird sich eine nennenswerte Beschleunigung nicht einstellen. Nur eines sei gesagt: An der fehlenden Arbeitsmoral der Richter liegt es nun wirklich nicht. Insofern stellen solche Entscheidungen wie die des EGMR immer einen Tritt unter die Gürtellinie dar und man kann es kaum noch hören. Es gibt nur eine Lösung: Richterrobe an den Nagel hängen und einen vernünftigen Beruf ausüben. Fällt einem allerdings nach einigen Jahrzehnten Richterdasein ziemlich schwer …
Stuff meint:
(4.9.2010 um 00:02) Antworten
@judgemotz: @et al:
Aberaber! Wer jegliche Lebensäusserung verbal in erlaubt und verboten umschreiben will, also auch das Erlaubte, der kann das nur unter Inkaufnahme endloser Engelmengen-Nadelspitzen-Verfahren erreichen. Wenn arische Gesetze weiterhin in Kraft bleiben sollen nur halt die Be- und Umschreibungen des Unerlaubten den Besatzern verborgen bleiben sollen, der braucht dazu ebenfalls lange Verfahren. War ja nicht alles schlecht. Gedankenspiel: Freunden Sie sich so 30 Minuten mit dem schrecklichen Gedanken an, dass in Deutschland Waffenstillstand herrscht und kein Souverän. Alles Surrogate, sogar die Staatsangehörigkeit, die Konstitution Verfassung – ach was, Grundgesetz für die Bundesrepublik langt schon – okok, dass das womöglich besser, als die olle Fritzensche ist, die ja nur einen § hatte: Du sollst Deinen Herrsche lieben! – geschenkt. Besser heisst ja nicht gleich gut.
Wobei: Sähen Sie irgendwelche Eliten in Deutschland, die eine bürgerliche (bitte, 21. Jahrhundert, sollte schon berücksichtigt sein!) Verfassung formulieren könnten..?
Stuff
RCL meint:
(4.9.2010 um 00:51) Antworten
Unsittlich:
"Ihr Inhalt ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist."
Gehört es nicht zum Erwachsenwerden sich selbst Meinungen zu bilden, und zu lernen mit fremden sozialethischen Auffassungen umzugehen?
Dieser Trend hin Kinder und Jugendliche von sexuellen Dingen fernzuhalten, und sie in Schutz davor nehmen zu wollen, betrachte ich als schlimmeren Eingriff in die gesunde Entwicklung eines Menschen, als ihnen den freien selbstdenkenden/selbstbewertenden Zugriff zu >allem< zu gestatten.
gant meint:
(4.9.2010 um 03:09) Antworten
@RCL:
Dasselbe Zeugs wäre sicherlich nicht indiziert worden, wäre es mit einem begleitenden kritischen Kommentar versehen.
Kindern und Heranwachsenden muss man nunmal Dinge erklären. Und dazu gehören auch solche Dinge, die in der Öffentlichkeit kaum präsent angemessen diskutiert werden. Da dann einzugreifen, wenn z.B. Medien ein entwürdigendes und falsches Bild als Normalität den unerfahrenen Heranwachsenden gegenüber suggerieren und es zu keiner kritischen Auseinandersetzung zum Inhalt kommt, halte ich durchaus für angemessen.
Nein natürlich nicht denn es könnte sie ja schädigen.
So jetzt mal ohne Sarkasmus es hat "moralische" Gründe ob es den Jugendlichen schadet oder nicht es ist bäh und gehört verboten so einfach.
buddel meint:
(4.9.2010 um 06:12) Antworten
haha,
zum: "usa. schule muss für…"
herr vetter,
von solchen stundensätzen kann der gemeine deutsche advokat wohl nur träumen, was ?
;)
buddel
bombjack meint:
(4.9.2010 um 08:33) Antworten
Zu "Unsittlich":
[...]
Die Literatur zählt in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu den für eine Unsittlichkeit hinzutretenden weiteren Umständen[...]
Wissenschaftliche Literatur fasst diese Ansicht allgemein so zusammen:
[...](Scholz, Jugendschutz, 3.Aufl. 1999, S. 48).
[...](Vgl. Antonius Janzing: Sexualpädagogik, in: Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes, Grundlagen-Kontexte-Arbeitsfelder, S. 337).
[...]
Warum habe ich da nur das Gefühl, dass sich hier um eine Art von Selbstbeweihräucherung die von Wissenschaft meilenweit entfernt ist? Kann es sein dass (zumindest für mich) die wissenschaftlichen Literaturzitate ungefähr so klingen als wenn man mit einem "Harcore-Christen" diskutiert und er immer schön brav Stellen aus der Bibel als Zitat bringt? Zudem hängen da bestimmt auch einige Arbeitsplätze dran und haben einige Leute ihr Auskommen (wenn nicht sogar Passion) gefunden…….
[...]Platz 1: Die Sekretärin:[...]Platz 3: Die junge Aushilfe/Azubine: Ohhh, Frischfleisch in der Firma! Das Küken ist eigentlich nur da, um leichte Aushilfsarbeiten zu erledigen oder ihre Ausbildung zu machen! Aber du kannst sie ruhig auch mal an größere Projekte wie z.B. deinen Lümmel ranlassen…“
Arbeitnehmerinnen werden in diesem Artikel ausschließlich unter dem Blickwinkel des Sexualobjektes betrachtet, das den männlichen Arbeitnehmern jederzeit zu deren sexuellen Verfügung steht.
Ferner wird suggeriert, dass insbesondere junge Auszubildende oder Aushilfen eine leichte Beute für sexuelle Abenteuer seien. Sie werden in dem Artikel durch entsprechende Wortwahl „Frischfleisch“, „Bettmaus“, „Küken“ oder „Opfer“ als naiv und unerfahren gekennzeichnet und auf eine Rolle als bloßes Sexualobjekt reduziert.
usw.
[...]
Sag mal liebes Gremium für wie blöd haltet ihr Jugendliche die sich u.U. dieses Teil kaufen würden? Haltet ihr die für so blöde dass sie das alles glauben was da drin steht? Wenn ja dann sofort dieses indizieren: http://kein-plan.de/schoener/ nicht auszudenken was da passieren kann, wenn Jugendliche die Wirkung mit den billgsten Mitteln simulieren, wie das in dem Text angegeben ist.
Der andere Punkt wie oben schon mal angedeutet ist, wieviele Jugendliche (Kindern dürfte die Wirkung des Textes am Arsch vorbei gehen, sind ja keine Bilder drin) werden sich das Teil überhaupt kaufen (ist ja schließlich nicht die Bravo)und wenn doch ob dann diese Jugendlichen wirklich so unreif sind, dass sie zwischen Realität und Fiktion nicht unterscheiden können.
[...]
Zur Begründung hat das Gremium ferner auf folgende Telefonsex-Anzeigentexte verwiesen, die sich zum Teil mehrfach im Heft finden:
S. 2 „Billig & Willig Polinnen. Sie machen dich geil am Hörer!“
„SM – Line: Sklavinnen (ab 26 J.): Erniedrige diese Frauen und lass deiner Fantasie freien Lauf – am Telefon! Sie gehorchen aufs Wort und warten auf ihre Bestrafung!“
[...]
Die es im TV regelmäßig als Telefonsexwerbung auch gibt….nur soviel zum konsequenten "Jugendschutz"…und nein das Argument, dass die Werbung im TV nach 23.00 Uhr kommt ist in Zeiten des Video- und Festplattenrekorders obsolet, denn so wie es bei der Zeitschrift nicht auszuschließen ist, dass diese ein Jugendlicher doch erwirbt, kann dies bei der TV-Telefonsexwerbung auch der Fall sein….
[...]Dass die Verknüpfung von Sex und Gewalt zudem besonders jugendgefährdend ist, zeigen folgende Forschungsergebnisse:
„Außerdem ist anzunehmen, dass die ständige Verknüpfung von sexuellen und aggressiven Darstellungen die Gefahr einer Erotisierung von Gewalt in sich birgt.
[...]
Ähm…eine Annahme ist definitiv kein Forschungsergebnis sondern wie der Name schon sagt eine Annahme bzw. Vermutung, aber das ist ja bei den Jugendschützern kein Problem, denn wozu gibt es die Wirkungsvermutung?
[...]„Während einer von uns (Seymour Feshbach) zu einer Minderheit gehört, die die Auswirkungen der Gewaltdarstellungen am Bildschirm, sowie sie in letzter Zeit beschrieben wurden, für weit übertrieben hält, teilen wir die Ansicht, dass die Darstellung von Gewalt in Erotica Schaden anrichten könnte.
[...]
Warum stört mich da nur die Wortwahl dieses Satzes….kann es sein, dass er suggestiv ist?
Ferner wie ist das Wort "könnte" wieder mit der Aussage das seinen Forschungsergebnisse in Einklang zu bringen?
[...]Die Frage, wann und wie erotisches Material kontrolliert und zensiert werden soll erfordert jedoch mehr als nur psychologische Betrachtungen. Als Psychologen würden wir öffentliche Bemühungen unterstützen, die den Zugang zu gewalttätigen Erotica auf solche Erwachsene beschränken, die sich der Natur des Materials voll bewußt sind und sich wissentlich und bewußt für ihren Kauf entschieden haben. (Seymour Feshbach u. Neal Malamuth in: Sex und Gewalt Psychologie heute, Heft 2, Februar 1979)
[...]
a) Kann es sein, dass die BpjM hier gerade demaskiert und indirekt zugibt, dass Jugendschutz ein verkappter Erwachsenenschutz ist bzw. sein soll?
b) und aus wissenschaflicher Sicht läuft es mir kalt über den Rücken wenn Arbeiten die 1979 entstanden sind zitiert werden….das ist in der Wissenschaft sofern es sich nicht um etwas sehr sehr Grundlegendes handelt ein "No Go".
[...]
Auch wenn die verfahrensgegenständliche Ausgabe des Magazins nach Angaben des Verlags bereits nicht mehr erhältlich ist und lediglich in der Zeit vom 12.02.2010 bis zum 15.03.2010 mit einer Druckauflage von 39.000 Exemplaren zum Verkauf angeboten wurde, von der tatsächlich nur 11.300 Exemplare verkauft worden seien, so sieht das Gremium dennoch in den Inhalten eine so gravierende Jugendgefährdung, dass die Weitergabe an Minderjährige wirksam unterbunden werden muss.
[...]
LOL
a) Das Elternprivileg im §184 StgB
b) Muß man es sich auf der Zunge zergehen lassen…es waren exakt 11.300 Exemplare im Umlauf d.h. theoretisch könnten 11300 Jugendliche sozialethisch desorientiert werden abzüglich der Menge die in den Papierkorb gewandert ist oder noch daheim bei einem Erziehungsberechtigten (Hallo Elternprivileg) rumliegt und dafür der ganze Zirkus?
c) Dazu kommt noch die Frage wieviele der Zeitschriften werden wohl auf Flohmärkten vertickt werden?
d) und zum Schluß….wie viele Personen wissen nun das dieses Teil nicht am Flohmarkt angeboten werden darf und würden knallhart zur Verantwortung gezogen werden oder anders gefragt wer von uns hat den Bundesanzeiger abonniert, dass er weiß welche Schriften er nicht mehr anbieten und abgeben darf?
bombjack
Ares meint:
(4.9.2010 um 09:06) Antworten
@Ralf: Gerade eben nicht. Wie ja schon so zynisch in dem Artikel zitiert wird:
Ein Sprecher des Schulbezirks zeigte sich "tief enttäuscht" über die Gerichtsentscheidung, die den Steuerzahler hart treffe.
Die "Schule" zahlt nicht, die Bevölkerung zahlt für das, was einige verbockt haben. Für die Verantworlichen hat das keine Konsequenzen, und dementsprechend schreckt das auch keine Nachahmungstäter ab.
Das einzige, was mich wundert, ist, dass sie es nicht über die Kipo-Schiene versuchen. Bei so vielen bedauerlichen Einzelfällen sollte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn nicht ein Jugendlicher darunter wäre, der sich vor laufender Kamera einen runtergeholt hat. Und wie die Amis da drauf sind, wissen wir alle.
Ein Elternteil meint:
(4.9.2010 um 12:36) Antworten
Pro und Kontra Kinderwagen:
Ich (m) habe selber Kinder und kann es einfach nicht verstehen, wieso sich andere Eltern über dieses Verbotsschild aufregen. Es gibt für mich 4 Gründe, die für die Betreiberin der Bar sprechen:
1.
Die Besitzerin/Betreiberin der Bar macht lediglich von ihrem Hausrecht Gebrauch. Dieses Recht steht ihr zu, und daran gibt es nichts zu rütteln. Und damit sind wir wieder bei der Frage, die wir neulich in Bezug auf Google Street View schon hatten: wieso muss sich eigentlich jemand dafür rechtfertigen, ein ihm/ihr zustehendes Recht wahrzunehmen?
2.
Niemand und kein Gesetz auf dieser Welt zwingt die Mütter oder Väter mit Kinderwagen, genau diese Bar zu besuchen.
3.
Eltern, die überhaupt auf die Idee kommen, mit ihren Kindern in eine (Wein)Bar zu gehen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass für die Kinder die Eltern die engsten Bezugspersonen sind, von denen sie sich vieles bis alles abschauen und oftmals später in ihrem Verhalten kopieren. Das gilt ganz besonders für den Konsum von Alkohol, Tabak oder stärkere Drogen.
4.
Der allerwichtigste Grund: ein Geschäft oder ein Betrieb, der mich als Kunde oder Gast aus welchem Grund auch immer nicht haben will, ist es auch nicht wert, dass ich ihn betrete. Nur leider haben nicht alle Menschen so viel Selbstwertgefühl, um einem Herdentrieb zu widerstehen, besonders dann nicht, wenn es um angesagte schicke Läden, Boutiquen, Discos oder dergleichen geht.
@3 das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Mein Vater trinkt regelmäßig Alkohol, ich keine 5x im Jahr.
Vielleicht liegt es auch daran dass ich sehr intelligent bin und es für mich selber entscheiden konnte.
earendil meint:
(4.9.2010 um 14:46) Antworten
@Ein Elternteil: Am Hausrecht gibt es sehr wohl zu rütteln. IANAL, aber es gibt halt Einschränkungen des Hausrechts, so dass z.B. ein Schild mit "Neger unerwünscht" nicht rechtmäßig wäre. Und das ist auch gut so, denn es schränkt die furchtbaren Konsequenzen der Verfügung über das Eigentum ein wenig ein.
Ihr Gedanke Nr. 4, der so in Richtung Verbrauchersouveränität geht, ist einfach naiv, darum sind die Vorgenannten Einschränkungen des Hausrechts ja auch notwendig. Was machen Sie denn, wenn praktisch alle Cafés und Kneipen Sie nicht haben wollen? Ob die Ihren Besuch dann "wert" sind, ist doch völlig humpe, denn in der Konsequenz sind Sie von einem Stück des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Ihre Wichtigkeit als Konsument_in für die betreffenden Geschäfte sollten Sie nicht überschätzen.
Zur Sache an sich hab ich keine klare Position. Eltern, die am normalen öffentlichen Leben teilnehmen wollen, und Leute, die ihre Ruhe haben wollen: Da treffen einfach zwei gegensätzliche legitime Interessen aufeinander, so dass man nach vernünftigen Kompromissen suchen muss. Grundsätzlich würde ich die Interessen der Eltern zwar höher gewichten, aber nicht absolut setzen.
killerkralle meint:
(4.9.2010 um 15:47) Antworten
Kinderwagen:
Genau. Das Hausrecht steht der Dame zu. Sie sollte aber gleich noch mehr Verbotsschilder anbringen:
Keine Rollatoren. Stehen auch nur im Weg.
Kein Zutritt für Glatzköpfige. Die stören die gepflegte Optik.
Keine Gehstöcke. Kann man nur drüber stolpern. Außerdem nerven die alten Knacker auch nur. Können sich mit ihrer mickrigen Rente nur den billigsten Wein leisten, konsumieren wenig und blockieren die Sitzplätze zu lang.
Keine Ausländer. Könnte ja sein, dass die kein Deutsch sprechen. Dies stört aber das deutsche Ambiente. Schließlich geht es um ein deutsches Kulturgut: Wein.
Armes Deutschland.
Abmahner meint:
(4.9.2010 um 17:35) Antworten
@buddel:
Wenn man sich nur die Stundensätze anschaut stimmt es natürlich.
Aber Anwälte können sich in Germanien ja auf "Internetrecht" spezialisieren, und sich Streitwerte frei ausdenken. Ich denke da haben die Anwälte in Deutschland wiederum den Pluspunkt.
es gibt halt Einschränkungen des Hausrechts, so dass z.B. ein Schild mit "Neger unerwünscht" nicht rechtmäßig wäre.
Da gibt es einen guten Umweg, wie er von Clubs und Discos gelegentlich praktiziert wird. Das Schild heißt dann "Nur für Mitglieder", und wenn mir die Nase von irgendwem nicht passt, frage ich ihn halt nach dem Mitgliedsausweis…
Aber OT: Wenn es einen guten Grund gibt, jemand/etwas den Zutritt zu verweigern (wie IMHO in diesem Artikel), sollte man das auch tun dürfen.
Loxia meint:
(4.9.2010 um 18:13) Antworten
Die Kinderwagen von heute sind ja nicht mehr die schmalen zarten Konstruktionen von vor ca. 20 Jahren. Selbst die kleineren 1 Kind-Modelle haben ja inzwischen schon fast die Größe und das Fassungsvermögen eines mittleren Wohnmobils. Da reichen tatsächlich 2-3 und dann ist so ein kleiner Laden voll.
Loxia meint:
(4.9.2010 um 18:35) Antworten
Ach, sorry, sind ja auch keine "Kinderwagen" mehr, sondern "Buggies" :-D
yah bluez meint:
(4.9.2010 um 20:07) Antworten
Dass ganze erinnert mich an die verlogene und scheinheilige ANTI raucher volksabstimmung bei uns in bayern. Ich bin nichtraucher schon immer und fand den ehemaligen status quo in bayern vollkommen OK.
es hat mich sigar 2009 gestört das es auf der wiesen in den zelten keine zigarren mädchen mehr gab.
da kommt dann ein mensch der leider auch noch aussieht wie ein alter holzkasperl und motiviert das herr der blöden diese gute bewährte bayerische lösung zu kippen.
Jetzt sitzen die raucher die zu faul zum abstimmen waren mit dummen langen gesichtern da und der wirt meiner stammkneipe hier auf dem dorf fragt sich wo den nun all die nichtraucher bleiben die für den umsatz sorgen sollten der nun durch die fehlenden stammgaeste fehlt.
Wenn in einer kleinen kneipe nur 5 stammgäste wegbleiben pro tag die so 20 euro verzehrt haetten dann fehlen jeden monat 2500 euro umsatz.
er will zumachen nach 190 jahren im familienbesitz!
Mich wundert es nicht das der "kasper" in jedem lokal hausverbot bekommt in dem er erkannt wird.
I N T O L E R A N Z
wird aus dummheit geboren was man bei dem einen oder anderne schon an seiner kasper visage sehen kann.
mfg
yb
gant meint:
(4.9.2010 um 21:24) Antworten
@yah bluez:
Tja, dumm gelaufen. Wenn die Raucher den Arsch für die Abstimmung nicht hochkriegen, sollen sie gefälligst die Fresse halten und mit den selbst mitverschuldeten Konsequenzen leben.
Und die Kneipenbetreiber sind auch selber schuld, wenn sie jetzt genauso unkreativ sind, wie sie es bisher für die Nichtraucher waren, die sie prima vergrault haben. Jetzt darf man sich auch noch Beschimpfungen anhören, wenn man nicht gleich ob des Rauchverbots angerannt kommt..?
Als Nichtraucher halte ich ein totales Rauchverbot allerdings auch für etwas übertrieben. Trotzdem gibt es vergleichsweise strikte Regelungen anderswo auch, ohne dass dort die Welt untergegangen ist. Geschimpft und geheult wurde zwar auch viel, aber letzten Endes hat man sich mit den Regekn arrangiert (und nicht aus Trotz die angekündigte Lokalschließung durchgezogen).
@yah bluez meint:
(4.9.2010 um 22:29) Antworten
Die Ankündigungen sind doch nur leere Drohungen.
Wer nichts wird, wird Wirt.
Die können doch gar nichts anderes.
Chris H. meint:
(4.9.2010 um 23:58) Antworten
Wer nichts wird, wird Wirt. Und wer das nicht schnallt wir Rechtsanwalt.
SvenC meint:
(5.9.2010 um 00:47) Antworten
Live erlebt.
Ich sitze in der Bahn. Wer kommt? Jungmutti mit Tunnelblick und Kinderwagen. Erst rollt sie mir über die Füße. Okay, bin ich gewohnt. Auch die Entschuldigung die NICHT folgt. Dann rammt sie mir den Wagen mit dem Kinderschirm beinahe in den Bauch, weil sie ihn nicht quer stellen musste sondern genau so hin, dass er Richtung Platz rollen kann (nur Gott weiss, was passiert wäre, wenn scharf gebremst worden wäre).
Danach aber wird es besser. Mutti MIT Kind setzen sich auf meinen Rucksack, der neben mir auf dem Platz liegt. Nein, es gab KEINE Frage seitens Mutti. Auch nicht den Anstand die Tasche wegzunehmen und mir zu geben. Nach einem deutlichen Hinweis meinerseits gab sie den Rucksack frei. Und auch hier wieder, KEINE Entschuldigung ihrerseits. Warum auch, mein 1.500 Euro Notebook hatte ich Gott sei Dank dieses Mal im Büro gelassen…. weiter im Tenor. Der Balg musste natürlich! in der Luft herumgewirbelt werden und mir flogen bald die Schuhe ins Gesicht. Das hat mir gereicht. Ich bin von dannen gezogen und habe das Feld geräumt. HIER sieht man aber, WIE junge Eltern wirklich drauf sind und das ist KEIN Einzelfall!
Besonders im letzten Artikel beschreibt er die Stimmung nach einer kritischen Anmerkung so: "Ich fühle mich wie jemand, der auf einer Versammlung von bibelgläubigen Christen von der Evolutionstheorie erzählt hat."
Durch die Artikel erheblich wird klarer wie die BPJS arbeitet und wie solche Ergebnisse wohl zustande kommen.
MTK meint:
(5.9.2010 um 13:10) Antworten
@SvenC:
Ich hab auch schon einige Kinderwägen in die Haxen gerammt bekommen, inkl anschließendem vorwurfsvollem Blick a la 'Was stehn Sie mir im Weg, ich bin Mutter!'. *Manche* verwechseln den Kinderwagen wohl mit Blaulicht und Martinshorn. Ich habe nichts gegen Kinder und habe auch kein Problem damit, wenn bei einer 4-stündigen Bahnfahrt ein quengelndes Kind oder ein schreiendes Baby mit im Abteil ist. Aber sobald ich einen Kinderwagen sehe, stellen sich mir die Nackenhaare und ich mache mich flucht- oder verteidigungsbereit.
Eigentlich kein Wunder, daß manche Jugendliche brutal werden. Wahrscheinlich wurden sie als Kleinkind mit dem Buggy während der Stoßzeit in der Shoppingmall / aufm Volksfest / aufm Bahnhof / … gegen harmlose Passanten gerammt.
RCL meint:
(5.9.2010 um 13:48) Antworten
@Klaus: äußerst interessant der Bericht, danke fürs verlinken.
In dem Bericht verweist er auch auf einen recht interessanten Artikel von ihm:
Gefährliche Doktorspiele: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html
Die armen Kinder! Da bekommt man richtig Mitleid.
Abmahner meint:
(5.9.2010 um 15:36) Antworten
> Kampf der Kinderlosen gegen die Supermuttis
Endlich mal ein guter Artikel, der nicht darüber jammert wie kinderfeindlich die Gesellschaft doch ist.
Aber es sind nicht die "Supermuttis" die sich darüber aufregen, sondern einfach nur Frauen, die keine Empathie besitzen, und erwarten das man jedes schlechtes Verhalten von ihnen tolerieren soll.
Ich bin selbst Vater, und wenn mein Kind z.B. im Supermarkt rumschreit, und ich die Situation nicht schnell klären kann, dann gehe ich so schnell wie möglich aus dem Laden raus. Weil mich selbst fremde Kinder nerven. Und nein, soetwas muss man nicht akzeptieren. Ich kann jeden verstehen, der sich soetwas nicht antun will. Kinderlos oder nicht.
SvenC meint:
(5.9.2010 um 16:44) Antworten
@MTK
Junge Eltern denken leider immern, sie wären alleine auf der Welt und die einzig Anwesenden und überhaupt, man als Single bzw. Kinderloser hat die Fr.. zu halten, wenn man wieder mal überrumpelt wird. Ich mache das nicht mit. Ich ziehe mir zwar immer die Blicke fast Aller zu, aber ich sehe nicht ein, den Kasper für die Blagen zu spielen! Man muss und darf Eltern zurechtweisen dürfen ohne blöd angeguckt zu werden!
Denn die nächste Generation wird so immer bekloppter aufwachsen, wenn man sie nicht hinweist.
Avantgarde meint:
(5.9.2010 um 18:18) Antworten
Apropos Leistungsschutzrecht:
Mir wurde vor kurzem ein Autorenvertrag unterbreitet, mit der Klausel, dass der Autor garantieren müsse, "keinerlei Leistungschutzrechte zu verletzen".
Aha. Wir wissen noch nicht mal, wie ein solches Recht in Deutschland aussehen soll oder wird, aber der Autor soll schon mal garantieren, dass er dieses nicht verletzt.
Zazaz meint:
(6.9.2010 um 07:56) Antworten
Zur Verfahrensdauer: Zivilverfahren dauern im Schnitt zwischen 4 und 8 Monaten, was im internationalen Vergleich einen Spitzenwert darstellt. Klar gibts Ausreisser die Jahre dauern, das ist aber die Ausnahme. Anders -zugegebenermassen- bei den Verwaltungsgerichten, da dauern selbst einfache Sachen ewig.
watcher meint:
(6.9.2010 um 08:31) Antworten
zu den Kinderwagen: Nehmt alle eine Trage für Babys und versammelt euch mit den Kindern in den entsprechenden Lokalen. Mal sehen ob die was gegen Kinderwagen haben (bzgl. Platzmangel verständlich) oder Familien diskriminieren!
Christian meint:
(6.9.2010 um 10:44) Antworten
@ Kinderwagen – ich gehöre nicht zu denen die Kindern, oder Familien mit Kindern nicht generell die gleichen Rechte zugestehen wollen. Aber irgendwo ist auch gegenseitige Rücksichtsnahme gefragt. Was Kleinkinder allerdings in einer Weinbar zu suchen haben, erschliesst sich mir nicht. Ob es dazu ein Schild braucht auch nicht. Da sollte der gesunde Menschenverstand genug sein.
Gerade am Wochenende im Biergarten erlebt wie eine Mutter mit Kinderwagen am späten Nachmittag einen Mann vom Nachbartisch angegiftet hat weil der sich eine Zigarette angezündet hat. Bei allem Respekt – was haben Mutter und Kleinkind in einem Biergarten zu suchen? Natürlich wird dort Bier getrunken und geraucht. Das ist der Zweck dieses Ortes. Warum geht man dann dort hin wenn man dann doch sein? Die dreisteste Aktion die ich persönlich mal erlebt habe war eine Mutter die mit ihrem Kinderwagen in einen absolut voll besetzten Bus zur Rush-hour wollte und tatsächlich verlangt hat das dafür andere Leute aussteigen. Oder geht Papa mit seinen kleinen Söhnen zum Fussballspiel und diskutiert dann den anderen Stadionbesuchern das seine Söhne in dem alter noch keine Gossensprache lernen sollen.
Ich denke das haben wir alle so oder so ähnlich schon mal beobachtet. Und da wäre es auch wünschenswert wenn Familien mit Kindern sich auch Mühe machen würden Rücksicht zu nehmen. Natürlich ist das keine Einbahnstrasse. Das muss von beiden Seiten kommen. Manchmal vermisse ich bei Eltern mit Kindern aber den Willen dort auch einen Beitrag zu leisten.
marcus05 meint:
(6.9.2010 um 11:04) Antworten
@Christian: Wo darf man denn bitte noch in Biergärten rauchen?
@marcus05: Zurückgefragt: Wo darf man das in "aussenbereichen einer Gaststätte" nicht? Selbst in Bayern sind die Aussenbereiche einer Gaststätte nicht dem Nichtraucherschutz unterworfen. Bin jetzt nicht mit allen 16 deutschen Regelungen vertraut, aber der Aussenbereich einer Gaststätte fällt AFAIK nicht darunter solange er nicht ein "Festzelt" ist.
@Christian: Ein Biergarten ist per Definition zum Biertrinken dar. Wieso sollte sich jemand den Genuß von Bier durch Rauchgestank versauen lassen? Ich wüsste auch nicht, was gegen die anwesend von Kleinkindern in einem Biergarten spricht. Wird man von Biergeruch jetzt schon betrunken? Ich glaube, sie haben sich hier gerade unbewusst geoutet. Denn natürlich ist Alkohol genauso asozial wie jede andere Droge und es geht den Konsumenten nur um die Realitätsflucht aus ihrer sinnleeren – allzuoft verkorkster – Existenz per Rausch. Es geht zu keinem Zeitpunkt um Genuß, sondern um armselige, dekadente, hochnotpeinliche Ersatzbefriedigung. Deshalb muss man den ganzen kranken Spinnern nicht nur die Kippen verbieten, sondern auch endlich die Tod bringende Volksdroge Alkohol verbannen.
Jonas meint:
(7.9.2010 um 13:21) Antworten
zu "Unsittlich":
Zitat:
"Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Würzburg beantragt die Indizierung des Magazins, da sein Inhalt jugendgefährdend sei. Schon auf der Titelseite werde auf sexuelle Praktiken wie Analsex hingewiesen."
- – -
soso, Analsex ist also jugendgefährdend…
Ein Mensch meint:
(7.9.2010 um 14:30) Antworten
@43: Selbstverständlich. Wenn man nur noch Analsex betriebe, gäbe es in der Zukunft keine Jugendlichen mehr. Insofern hochgefährdend.
Christian meint:
(7.9.2010 um 20:29) Antworten
@Zeckenwirt: Am Thema vorbei und (nicht zuletzt deswegen) herzerfrischend komisch :)
Aber so ist das hierzulande – Hauptsache man hat was gesagt. Egal ob man zum Thema nix beizutragen hat, dann greift man sich halt ein, zwei Stichworte raus und sagt zu denen was. Ich halte es da ja eher mit dem bekannten Spruch vom Herrn Nuhr …
@ Unsittlich
"…Affären & Orgien am Arbeitsplatz! Im Büro wird gebumst, was das Zeug hält! Willige Sekretärinnen wohin man(n) schaut…"
Das wüsste ich aber! Nichts als Mythen und heisse Luft (No pun intended), vermutlich wieder so ein abgefeimter Schachzug der Arbeitgeberpropaganda, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Allein schon deswegen gehört dieses Machwerk verboten.
Beim ersten Link erklärt das die NZZ nicht wirklich, und schon gar nicht mit wenigen Worten.
Das Urteil des EGMR ist dagegen zu begrüßen, wird aber nicht helfen :( Was nützt mir Geld, wenn ich, wie im Fall, 13 Jahre nicht arbeiten kann.
Und ich Depp habe mal Technischer Zeichner gelernt….
In der Berufsbeschreibung stand etwas von "Freistichen". ;-)
Kündigung wegen Stromentnahme im Wert von 1,8 Cent:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video765746.html
"Die SSI-Schäfer GmbH, Neunkirchen, hat heute vor dem Landesarbeitsgericht Hamm kein Recht bekommen und muss einen IT-Angestellten, der in ihren Augen Stromdiebstahl begangen und den sie rausgeworfen hatte, weiterbeschäftigen. Damit ist die Berufung abgewiesen, die fristlose Kündigung, die bereits das Siegener Arbeitsgericht aufgehoben hatte, nichtig. Ebenso nichtig scheint der Grund für den Rauswurf: Schließlich ging es um eine Kündigung wegen eines Schadens in Höhe von 1,8 Cent." (Siegener Zeitung)
Überwachungen im Kinderzimmer und die Verantwortlichen tun so als sei nichts geschehen…
Auch wenn die strafrechtlich verknackt gehören,ist das Urteil in der Zivilklage bestens gelungen,das wird Nachahmer wohl abhalten und zeigt allerdings auch die perverse Einstellung von "Sitten und Moralwächter"…
Eine für mich ekelhafte Geschichte vor allem was dies in den Köpfen und der Entwicklung Jugendlicher hervorruft…
Deutsche Gerichte müssen schneller arbeiten:
Gebt uns eine Trillerpfeife, verzichtet auf aufwändige Urteilsbegründungen und selbstzerfleischende Verfahrensnickeligkeiten, und schon läuft der Laden wie geschmiert! Hauptsache das Ergebnis ist gerecht, mehr ist letztlich auch mit dem gegenwärtigen Rechtssystem nicht zu erreichen. Solange aber alles beim alten bleibt, wird sich eine nennenswerte Beschleunigung nicht einstellen. Nur eines sei gesagt: An der fehlenden Arbeitsmoral der Richter liegt es nun wirklich nicht. Insofern stellen solche Entscheidungen wie die des EGMR immer einen Tritt unter die Gürtellinie dar und man kann es kaum noch hören. Es gibt nur eine Lösung: Richterrobe an den Nagel hängen und einen vernünftigen Beruf ausüben. Fällt einem allerdings nach einigen Jahrzehnten Richterdasein ziemlich schwer …
@judgemotz: @et al:
Aberaber! Wer jegliche Lebensäusserung verbal in erlaubt und verboten umschreiben will, also auch das Erlaubte, der kann das nur unter Inkaufnahme endloser Engelmengen-Nadelspitzen-Verfahren erreichen. Wenn arische Gesetze weiterhin in Kraft bleiben sollen nur halt die Be- und Umschreibungen des Unerlaubten den Besatzern verborgen bleiben sollen, der braucht dazu ebenfalls lange Verfahren. War ja nicht alles schlecht. Gedankenspiel: Freunden Sie sich so 30 Minuten mit dem schrecklichen Gedanken an, dass in Deutschland Waffenstillstand herrscht und kein Souverän. Alles Surrogate, sogar die Staatsangehörigkeit, die Konstitution Verfassung – ach was, Grundgesetz für die Bundesrepublik langt schon – okok, dass das womöglich besser, als die olle Fritzensche ist, die ja nur einen § hatte: Du sollst Deinen Herrsche lieben! – geschenkt. Besser heisst ja nicht gleich gut.
Wobei: Sähen Sie irgendwelche Eliten in Deutschland, die eine bürgerliche (bitte, 21. Jahrhundert, sollte schon berücksichtigt sein!) Verfassung formulieren könnten..?
Stuff
Unsittlich:
"Ihr Inhalt ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist."
Gehört es nicht zum Erwachsenwerden sich selbst Meinungen zu bilden, und zu lernen mit fremden sozialethischen Auffassungen umzugehen?
Dieser Trend hin Kinder und Jugendliche von sexuellen Dingen fernzuhalten, und sie in Schutz davor nehmen zu wollen, betrachte ich als schlimmeren Eingriff in die gesunde Entwicklung eines Menschen, als ihnen den freien selbstdenkenden/selbstbewertenden Zugriff zu >allem< zu gestatten.
@RCL:
Dasselbe Zeugs wäre sicherlich nicht indiziert worden, wäre es mit einem begleitenden kritischen Kommentar versehen.
Kindern und Heranwachsenden muss man nunmal Dinge erklären. Und dazu gehören auch solche Dinge, die in der Öffentlichkeit kaum präsent angemessen diskutiert werden. Da dann einzugreifen, wenn z.B. Medien ein entwürdigendes und falsches Bild als Normalität den unerfahrenen Heranwachsenden gegenüber suggerieren und es zu keiner kritischen Auseinandersetzung zum Inhalt kommt, halte ich durchaus für angemessen.
@RCL:
Nein natürlich nicht denn es könnte sie ja schädigen.
So jetzt mal ohne Sarkasmus es hat "moralische" Gründe ob es den Jugendlichen schadet oder nicht es ist bäh und gehört verboten so einfach.
haha,
zum: "usa. schule muss für…"
herr vetter,
von solchen stundensätzen kann der gemeine deutsche advokat wohl nur träumen, was ?
;)
buddel
Zu "Unsittlich":
[...]
Die Literatur zählt in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu den für eine Unsittlichkeit hinzutretenden weiteren Umständen[...]
Wissenschaftliche Literatur fasst diese Ansicht allgemein so zusammen:
[...](Scholz, Jugendschutz, 3.Aufl. 1999, S. 48).
[...](Vgl. Antonius Janzing: Sexualpädagogik, in: Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes, Grundlagen-Kontexte-Arbeitsfelder, S. 337).
[...]
Warum habe ich da nur das Gefühl, dass sich hier um eine Art von Selbstbeweihräucherung die von Wissenschaft meilenweit entfernt ist? Kann es sein dass (zumindest für mich) die wissenschaftlichen Literaturzitate ungefähr so klingen als wenn man mit einem "Harcore-Christen" diskutiert und er immer schön brav Stellen aus der Bibel als Zitat bringt? Zudem hängen da bestimmt auch einige Arbeitsplätze dran und haben einige Leute ihr Auskommen (wenn nicht sogar Passion) gefunden…….
[...]Platz 1: Die Sekretärin:[...]Platz 3: Die junge Aushilfe/Azubine: Ohhh, Frischfleisch in der Firma! Das Küken ist eigentlich nur da, um leichte Aushilfsarbeiten zu erledigen oder ihre Ausbildung zu machen! Aber du kannst sie ruhig auch mal an größere Projekte wie z.B. deinen Lümmel ranlassen…“
Arbeitnehmerinnen werden in diesem Artikel ausschließlich unter dem Blickwinkel des Sexualobjektes betrachtet, das den männlichen Arbeitnehmern jederzeit zu deren sexuellen Verfügung steht.
Ferner wird suggeriert, dass insbesondere junge Auszubildende oder Aushilfen eine leichte Beute für sexuelle Abenteuer seien. Sie werden in dem Artikel durch entsprechende Wortwahl „Frischfleisch“, „Bettmaus“, „Küken“ oder „Opfer“ als naiv und unerfahren gekennzeichnet und auf eine Rolle als bloßes Sexualobjekt reduziert.
usw.
[...]
Sag mal liebes Gremium für wie blöd haltet ihr Jugendliche die sich u.U. dieses Teil kaufen würden? Haltet ihr die für so blöde dass sie das alles glauben was da drin steht? Wenn ja dann sofort dieses indizieren: http://kein-plan.de/schoener/ nicht auszudenken was da passieren kann, wenn Jugendliche die Wirkung mit den billgsten Mitteln simulieren, wie das in dem Text angegeben ist.
Der andere Punkt wie oben schon mal angedeutet ist, wieviele Jugendliche (Kindern dürfte die Wirkung des Textes am Arsch vorbei gehen, sind ja keine Bilder drin) werden sich das Teil überhaupt kaufen (ist ja schließlich nicht die Bravo)und wenn doch ob dann diese Jugendlichen wirklich so unreif sind, dass sie zwischen Realität und Fiktion nicht unterscheiden können.
[...]
Zur Begründung hat das Gremium ferner auf folgende Telefonsex-Anzeigentexte verwiesen, die sich zum Teil mehrfach im Heft finden:
S. 2 „Billig & Willig Polinnen. Sie machen dich geil am Hörer!“
„SM – Line: Sklavinnen (ab 26 J.): Erniedrige diese Frauen und lass deiner Fantasie freien Lauf – am Telefon! Sie gehorchen aufs Wort und warten auf ihre Bestrafung!“
[...]
Die es im TV regelmäßig als Telefonsexwerbung auch gibt….nur soviel zum konsequenten "Jugendschutz"…und nein das Argument, dass die Werbung im TV nach 23.00 Uhr kommt ist in Zeiten des Video- und Festplattenrekorders obsolet, denn so wie es bei der Zeitschrift nicht auszuschließen ist, dass diese ein Jugendlicher doch erwirbt, kann dies bei der TV-Telefonsexwerbung auch der Fall sein….
[...]Dass die Verknüpfung von Sex und Gewalt zudem besonders jugendgefährdend ist, zeigen folgende Forschungsergebnisse:
„Außerdem ist anzunehmen, dass die ständige Verknüpfung von sexuellen und aggressiven Darstellungen die Gefahr einer Erotisierung von Gewalt in sich birgt.
[...]
Ähm…eine Annahme ist definitiv kein Forschungsergebnis sondern wie der Name schon sagt eine Annahme bzw. Vermutung, aber das ist ja bei den Jugendschützern kein Problem, denn wozu gibt es die Wirkungsvermutung?
[...]„Während einer von uns (Seymour Feshbach) zu einer Minderheit gehört, die die Auswirkungen der Gewaltdarstellungen am Bildschirm, sowie sie in letzter Zeit beschrieben wurden, für weit übertrieben hält, teilen wir die Ansicht, dass die Darstellung von Gewalt in Erotica Schaden anrichten könnte.
[...]
Warum stört mich da nur die Wortwahl dieses Satzes….kann es sein, dass er suggestiv ist?
Ferner wie ist das Wort "könnte" wieder mit der Aussage das seinen Forschungsergebnisse in Einklang zu bringen?
[...]Die Frage, wann und wie erotisches Material kontrolliert und zensiert werden soll erfordert jedoch mehr als nur psychologische Betrachtungen. Als Psychologen würden wir öffentliche Bemühungen unterstützen, die den Zugang zu gewalttätigen Erotica auf solche Erwachsene beschränken, die sich der Natur des Materials voll bewußt sind und sich wissentlich und bewußt für ihren Kauf entschieden haben. (Seymour Feshbach u. Neal Malamuth in: Sex und Gewalt Psychologie heute, Heft 2, Februar 1979)
[...]
a) Kann es sein, dass die BpjM hier gerade demaskiert und indirekt zugibt, dass Jugendschutz ein verkappter Erwachsenenschutz ist bzw. sein soll?
b) und aus wissenschaflicher Sicht läuft es mir kalt über den Rücken wenn Arbeiten die 1979 entstanden sind zitiert werden….das ist in der Wissenschaft sofern es sich nicht um etwas sehr sehr Grundlegendes handelt ein "No Go".
[...]
Auch wenn die verfahrensgegenständliche Ausgabe des Magazins nach Angaben des Verlags bereits nicht mehr erhältlich ist und lediglich in der Zeit vom 12.02.2010 bis zum 15.03.2010 mit einer Druckauflage von 39.000 Exemplaren zum Verkauf angeboten wurde, von der tatsächlich nur 11.300 Exemplare verkauft worden seien, so sieht das Gremium dennoch in den Inhalten eine so gravierende Jugendgefährdung, dass die Weitergabe an Minderjährige wirksam unterbunden werden muss.
[...]
LOL
a) Das Elternprivileg im §184 StgB
b) Muß man es sich auf der Zunge zergehen lassen…es waren exakt 11.300 Exemplare im Umlauf d.h. theoretisch könnten 11300 Jugendliche sozialethisch desorientiert werden abzüglich der Menge die in den Papierkorb gewandert ist oder noch daheim bei einem Erziehungsberechtigten (Hallo Elternprivileg) rumliegt und dafür der ganze Zirkus?
c) Dazu kommt noch die Frage wieviele der Zeitschriften werden wohl auf Flohmärkten vertickt werden?
d) und zum Schluß….wie viele Personen wissen nun das dieses Teil nicht am Flohmarkt angeboten werden darf und würden knallhart zur Verantwortung gezogen werden oder anders gefragt wer von uns hat den Bundesanzeiger abonniert, dass er weiß welche Schriften er nicht mehr anbieten und abgeben darf?
bombjack
@Ralf: Gerade eben nicht. Wie ja schon so zynisch in dem Artikel zitiert wird:
Die "Schule" zahlt nicht, die Bevölkerung zahlt für das, was einige verbockt haben. Für die Verantworlichen hat das keine Konsequenzen, und dementsprechend schreckt das auch keine Nachahmungstäter ab.
Das einzige, was mich wundert, ist, dass sie es nicht über die Kipo-Schiene versuchen. Bei so vielen bedauerlichen Einzelfällen sollte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn nicht ein Jugendlicher darunter wäre, der sich vor laufender Kamera einen runtergeholt hat. Und wie die Amis da drauf sind, wissen wir alle.
Pro und Kontra Kinderwagen:
Ich (m) habe selber Kinder und kann es einfach nicht verstehen, wieso sich andere Eltern über dieses Verbotsschild aufregen. Es gibt für mich 4 Gründe, die für die Betreiberin der Bar sprechen:
1.
Die Besitzerin/Betreiberin der Bar macht lediglich von ihrem Hausrecht Gebrauch. Dieses Recht steht ihr zu, und daran gibt es nichts zu rütteln. Und damit sind wir wieder bei der Frage, die wir neulich in Bezug auf Google Street View schon hatten: wieso muss sich eigentlich jemand dafür rechtfertigen, ein ihm/ihr zustehendes Recht wahrzunehmen?
2.
Niemand und kein Gesetz auf dieser Welt zwingt die Mütter oder Väter mit Kinderwagen, genau diese Bar zu besuchen.
3.
Eltern, die überhaupt auf die Idee kommen, mit ihren Kindern in eine (Wein)Bar zu gehen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass für die Kinder die Eltern die engsten Bezugspersonen sind, von denen sie sich vieles bis alles abschauen und oftmals später in ihrem Verhalten kopieren. Das gilt ganz besonders für den Konsum von Alkohol, Tabak oder stärkere Drogen.
4.
Der allerwichtigste Grund: ein Geschäft oder ein Betrieb, der mich als Kunde oder Gast aus welchem Grund auch immer nicht haben will, ist es auch nicht wert, dass ich ihn betrete. Nur leider haben nicht alle Menschen so viel Selbstwertgefühl, um einem Herdentrieb zu widerstehen, besonders dann nicht, wenn es um angesagte schicke Läden, Boutiquen, Discos oder dergleichen geht.
@Ein Elternteil:
@3 das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Mein Vater trinkt regelmäßig Alkohol, ich keine 5x im Jahr.
Vielleicht liegt es auch daran dass ich sehr intelligent bin und es für mich selber entscheiden konnte.
@Ein Elternteil: Am Hausrecht gibt es sehr wohl zu rütteln. IANAL, aber es gibt halt Einschränkungen des Hausrechts, so dass z.B. ein Schild mit "Neger unerwünscht" nicht rechtmäßig wäre. Und das ist auch gut so, denn es schränkt die furchtbaren Konsequenzen der Verfügung über das Eigentum ein wenig ein.
Ihr Gedanke Nr. 4, der so in Richtung Verbrauchersouveränität geht, ist einfach naiv, darum sind die Vorgenannten Einschränkungen des Hausrechts ja auch notwendig. Was machen Sie denn, wenn praktisch alle Cafés und Kneipen Sie nicht haben wollen? Ob die Ihren Besuch dann "wert" sind, ist doch völlig humpe, denn in der Konsequenz sind Sie von einem Stück des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Ihre Wichtigkeit als Konsument_in für die betreffenden Geschäfte sollten Sie nicht überschätzen.
Zur Sache an sich hab ich keine klare Position. Eltern, die am normalen öffentlichen Leben teilnehmen wollen, und Leute, die ihre Ruhe haben wollen: Da treffen einfach zwei gegensätzliche legitime Interessen aufeinander, so dass man nach vernünftigen Kompromissen suchen muss. Grundsätzlich würde ich die Interessen der Eltern zwar höher gewichten, aber nicht absolut setzen.
Kinderwagen:
Genau. Das Hausrecht steht der Dame zu. Sie sollte aber gleich noch mehr Verbotsschilder anbringen:
Keine Rollatoren. Stehen auch nur im Weg.
Kein Zutritt für Glatzköpfige. Die stören die gepflegte Optik.
Keine Gehstöcke. Kann man nur drüber stolpern. Außerdem nerven die alten Knacker auch nur. Können sich mit ihrer mickrigen Rente nur den billigsten Wein leisten, konsumieren wenig und blockieren die Sitzplätze zu lang.
Keine Ausländer. Könnte ja sein, dass die kein Deutsch sprechen. Dies stört aber das deutsche Ambiente. Schließlich geht es um ein deutsches Kulturgut: Wein.
Armes Deutschland.
@buddel:
Wenn man sich nur die Stundensätze anschaut stimmt es natürlich.
Aber Anwälte können sich in Germanien ja auf "Internetrecht" spezialisieren, und sich Streitwerte frei ausdenken. Ich denke da haben die Anwälte in Deutschland wiederum den Pluspunkt.
@earendil:
Da gibt es einen guten Umweg, wie er von Clubs und Discos gelegentlich praktiziert wird. Das Schild heißt dann "Nur für Mitglieder", und wenn mir die Nase von irgendwem nicht passt, frage ich ihn halt nach dem Mitgliedsausweis…
Aber OT: Wenn es einen guten Grund gibt, jemand/etwas den Zutritt zu verweigern (wie IMHO in diesem Artikel), sollte man das auch tun dürfen.
Die Kinderwagen von heute sind ja nicht mehr die schmalen zarten Konstruktionen von vor ca. 20 Jahren. Selbst die kleineren 1 Kind-Modelle haben ja inzwischen schon fast die Größe und das Fassungsvermögen eines mittleren Wohnmobils. Da reichen tatsächlich 2-3 und dann ist so ein kleiner Laden voll.
Ach, sorry, sind ja auch keine "Kinderwagen" mehr, sondern "Buggies" :-D
Dass ganze erinnert mich an die verlogene und scheinheilige ANTI raucher volksabstimmung bei uns in bayern. Ich bin nichtraucher schon immer und fand den ehemaligen status quo in bayern vollkommen OK.
es hat mich sigar 2009 gestört das es auf der wiesen in den zelten keine zigarren mädchen mehr gab.
da kommt dann ein mensch der leider auch noch aussieht wie ein alter holzkasperl und motiviert das herr der blöden diese gute bewährte bayerische lösung zu kippen.
Jetzt sitzen die raucher die zu faul zum abstimmen waren mit dummen langen gesichtern da und der wirt meiner stammkneipe hier auf dem dorf fragt sich wo den nun all die nichtraucher bleiben die für den umsatz sorgen sollten der nun durch die fehlenden stammgaeste fehlt.
Wenn in einer kleinen kneipe nur 5 stammgäste wegbleiben pro tag die so 20 euro verzehrt haetten dann fehlen jeden monat 2500 euro umsatz.
er will zumachen nach 190 jahren im familienbesitz!
Mich wundert es nicht das der "kasper" in jedem lokal hausverbot bekommt in dem er erkannt wird.
I N T O L E R A N Z
wird aus dummheit geboren was man bei dem einen oder anderne schon an seiner kasper visage sehen kann.
mfg
yb
@yah bluez:
Tja, dumm gelaufen. Wenn die Raucher den Arsch für die Abstimmung nicht hochkriegen, sollen sie gefälligst die Fresse halten und mit den selbst mitverschuldeten Konsequenzen leben.
Und die Kneipenbetreiber sind auch selber schuld, wenn sie jetzt genauso unkreativ sind, wie sie es bisher für die Nichtraucher waren, die sie prima vergrault haben. Jetzt darf man sich auch noch Beschimpfungen anhören, wenn man nicht gleich ob des Rauchverbots angerannt kommt..?
Als Nichtraucher halte ich ein totales Rauchverbot allerdings auch für etwas übertrieben. Trotzdem gibt es vergleichsweise strikte Regelungen anderswo auch, ohne dass dort die Welt untergegangen ist. Geschimpft und geheult wurde zwar auch viel, aber letzten Endes hat man sich mit den Regekn arrangiert (und nicht aus Trotz die angekündigte Lokalschließung durchgezogen).
Die Ankündigungen sind doch nur leere Drohungen.
Wer nichts wird, wird Wirt.
Die können doch gar nichts anderes.
Wer nichts wird, wird Wirt. Und wer das nicht schnallt wir Rechtsanwalt.
Live erlebt.
Ich sitze in der Bahn. Wer kommt? Jungmutti mit Tunnelblick und Kinderwagen. Erst rollt sie mir über die Füße. Okay, bin ich gewohnt. Auch die Entschuldigung die NICHT folgt. Dann rammt sie mir den Wagen mit dem Kinderschirm beinahe in den Bauch, weil sie ihn nicht quer stellen musste sondern genau so hin, dass er Richtung Platz rollen kann (nur Gott weiss, was passiert wäre, wenn scharf gebremst worden wäre).
Danach aber wird es besser. Mutti MIT Kind setzen sich auf meinen Rucksack, der neben mir auf dem Platz liegt. Nein, es gab KEINE Frage seitens Mutti. Auch nicht den Anstand die Tasche wegzunehmen und mir zu geben. Nach einem deutlichen Hinweis meinerseits gab sie den Rucksack frei. Und auch hier wieder, KEINE Entschuldigung ihrerseits. Warum auch, mein 1.500 Euro Notebook hatte ich Gott sei Dank dieses Mal im Büro gelassen…. weiter im Tenor. Der Balg musste natürlich! in der Luft herumgewirbelt werden und mir flogen bald die Schuhe ins Gesicht. Das hat mir gereicht. Ich bin von dannen gezogen und habe das Feld geräumt. HIER sieht man aber, WIE junge Eltern wirklich drauf sind und das ist KEIN Einzelfall!
@Penny Lane:
Wie schön.
Noch eine Firma dessen menschlicher Umgang in der Wikipedia und sonstigem Internet auf ewig festgehalten werden wird.
Was für Hinterwäldler.
#k.
Zu "Unsittlich":
Es gibt einen zweiteiligen Artikel von Erik Möller, der einen schönen Eindruck von der Arbeit unserer Jugendschützer gibt:
Computer sind Waffen: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4147/1.html
Kinder sind Pornos: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4158/1.html
Besonders im letzten Artikel beschreibt er die Stimmung nach einer kritischen Anmerkung so: "Ich fühle mich wie jemand, der auf einer Versammlung von bibelgläubigen Christen von der Evolutionstheorie erzählt hat."
Durch die Artikel erheblich wird klarer wie die BPJS arbeitet und wie solche Ergebnisse wohl zustande kommen.
@SvenC:
Ich hab auch schon einige Kinderwägen in die Haxen gerammt bekommen, inkl anschließendem vorwurfsvollem Blick a la 'Was stehn Sie mir im Weg, ich bin Mutter!'. *Manche* verwechseln den Kinderwagen wohl mit Blaulicht und Martinshorn. Ich habe nichts gegen Kinder und habe auch kein Problem damit, wenn bei einer 4-stündigen Bahnfahrt ein quengelndes Kind oder ein schreiendes Baby mit im Abteil ist. Aber sobald ich einen Kinderwagen sehe, stellen sich mir die Nackenhaare und ich mache mich flucht- oder verteidigungsbereit.
Eigentlich kein Wunder, daß manche Jugendliche brutal werden. Wahrscheinlich wurden sie als Kleinkind mit dem Buggy während der Stoßzeit in der Shoppingmall / aufm Volksfest / aufm Bahnhof / … gegen harmlose Passanten gerammt.
@Klaus: äußerst interessant der Bericht, danke fürs verlinken.
In dem Bericht verweist er auch auf einen recht interessanten Artikel von ihm:
Gefährliche Doktorspiele: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html
Die armen Kinder! Da bekommt man richtig Mitleid.
> Kampf der Kinderlosen gegen die Supermuttis
Endlich mal ein guter Artikel, der nicht darüber jammert wie kinderfeindlich die Gesellschaft doch ist.
Aber es sind nicht die "Supermuttis" die sich darüber aufregen, sondern einfach nur Frauen, die keine Empathie besitzen, und erwarten das man jedes schlechtes Verhalten von ihnen tolerieren soll.
Ich bin selbst Vater, und wenn mein Kind z.B. im Supermarkt rumschreit, und ich die Situation nicht schnell klären kann, dann gehe ich so schnell wie möglich aus dem Laden raus. Weil mich selbst fremde Kinder nerven. Und nein, soetwas muss man nicht akzeptieren. Ich kann jeden verstehen, der sich soetwas nicht antun will. Kinderlos oder nicht.
@MTK
Junge Eltern denken leider immern, sie wären alleine auf der Welt und die einzig Anwesenden und überhaupt, man als Single bzw. Kinderloser hat die Fr.. zu halten, wenn man wieder mal überrumpelt wird. Ich mache das nicht mit. Ich ziehe mir zwar immer die Blicke fast Aller zu, aber ich sehe nicht ein, den Kasper für die Blagen zu spielen! Man muss und darf Eltern zurechtweisen dürfen ohne blöd angeguckt zu werden!
Denn die nächste Generation wird so immer bekloppter aufwachsen, wenn man sie nicht hinweist.
Apropos Leistungsschutzrecht:
Mir wurde vor kurzem ein Autorenvertrag unterbreitet, mit der Klausel, dass der Autor garantieren müsse, "keinerlei Leistungschutzrechte zu verletzen".
Aha. Wir wissen noch nicht mal, wie ein solches Recht in Deutschland aussehen soll oder wird, aber der Autor soll schon mal garantieren, dass er dieses nicht verletzt.
Zur Verfahrensdauer: Zivilverfahren dauern im Schnitt zwischen 4 und 8 Monaten, was im internationalen Vergleich einen Spitzenwert darstellt. Klar gibts Ausreisser die Jahre dauern, das ist aber die Ausnahme. Anders -zugegebenermassen- bei den Verwaltungsgerichten, da dauern selbst einfache Sachen ewig.
zu den Kinderwagen: Nehmt alle eine Trage für Babys und versammelt euch mit den Kindern in den entsprechenden Lokalen. Mal sehen ob die was gegen Kinderwagen haben (bzgl. Platzmangel verständlich) oder Familien diskriminieren!
@ Kinderwagen – ich gehöre nicht zu denen die Kindern, oder Familien mit Kindern nicht generell die gleichen Rechte zugestehen wollen. Aber irgendwo ist auch gegenseitige Rücksichtsnahme gefragt. Was Kleinkinder allerdings in einer Weinbar zu suchen haben, erschliesst sich mir nicht. Ob es dazu ein Schild braucht auch nicht. Da sollte der gesunde Menschenverstand genug sein.
Gerade am Wochenende im Biergarten erlebt wie eine Mutter mit Kinderwagen am späten Nachmittag einen Mann vom Nachbartisch angegiftet hat weil der sich eine Zigarette angezündet hat. Bei allem Respekt – was haben Mutter und Kleinkind in einem Biergarten zu suchen? Natürlich wird dort Bier getrunken und geraucht. Das ist der Zweck dieses Ortes. Warum geht man dann dort hin wenn man dann doch sein? Die dreisteste Aktion die ich persönlich mal erlebt habe war eine Mutter die mit ihrem Kinderwagen in einen absolut voll besetzten Bus zur Rush-hour wollte und tatsächlich verlangt hat das dafür andere Leute aussteigen. Oder geht Papa mit seinen kleinen Söhnen zum Fussballspiel und diskutiert dann den anderen Stadionbesuchern das seine Söhne in dem alter noch keine Gossensprache lernen sollen.
Ich denke das haben wir alle so oder so ähnlich schon mal beobachtet. Und da wäre es auch wünschenswert wenn Familien mit Kindern sich auch Mühe machen würden Rücksicht zu nehmen. Natürlich ist das keine Einbahnstrasse. Das muss von beiden Seiten kommen. Manchmal vermisse ich bei Eltern mit Kindern aber den Willen dort auch einen Beitrag zu leisten.
@Christian: Wo darf man denn bitte noch in Biergärten rauchen?
Betr. Kinderwagen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/12/supermarkt-sperrt-schuler-aus/
in diesem Blogeintrag war die Empörung in großen Teilen eine andere.
@marcus05: Zurückgefragt: Wo darf man das in "aussenbereichen einer Gaststätte" nicht? Selbst in Bayern sind die Aussenbereiche einer Gaststätte nicht dem Nichtraucherschutz unterworfen. Bin jetzt nicht mit allen 16 deutschen Regelungen vertraut, aber der Aussenbereich einer Gaststätte fällt AFAIK nicht darunter solange er nicht ein "Festzelt" ist.
@gulliver: Das sind auch Birnen keine Äpfel.
Zu "Unsittlich": Der hier ist doch noch viel besser:
http://www.pornoanwalt.de/?p=4469
@Christian: Ein Biergarten ist per Definition zum Biertrinken dar. Wieso sollte sich jemand den Genuß von Bier durch Rauchgestank versauen lassen? Ich wüsste auch nicht, was gegen die anwesend von Kleinkindern in einem Biergarten spricht. Wird man von Biergeruch jetzt schon betrunken? Ich glaube, sie haben sich hier gerade unbewusst geoutet. Denn natürlich ist Alkohol genauso asozial wie jede andere Droge und es geht den Konsumenten nur um die Realitätsflucht aus ihrer sinnleeren – allzuoft verkorkster – Existenz per Rausch. Es geht zu keinem Zeitpunkt um Genuß, sondern um armselige, dekadente, hochnotpeinliche Ersatzbefriedigung. Deshalb muss man den ganzen kranken Spinnern nicht nur die Kippen verbieten, sondern auch endlich die Tod bringende Volksdroge Alkohol verbannen.
zu "Unsittlich":
Zitat:
"Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Würzburg beantragt die Indizierung des Magazins, da sein Inhalt jugendgefährdend sei. Schon auf der Titelseite werde auf sexuelle Praktiken wie Analsex hingewiesen."
- – -
soso, Analsex ist also jugendgefährdend…
@43: Selbstverständlich. Wenn man nur noch Analsex betriebe, gäbe es in der Zukunft keine Jugendlichen mehr. Insofern hochgefährdend.
@Zeckenwirt: Am Thema vorbei und (nicht zuletzt deswegen) herzerfrischend komisch :)
Aber so ist das hierzulande – Hauptsache man hat was gesagt. Egal ob man zum Thema nix beizutragen hat, dann greift man sich halt ein, zwei Stichworte raus und sagt zu denen was. Ich halte es da ja eher mit dem bekannten Spruch vom Herrn Nuhr …