6.9.2010

Das Autokennzeichen im Internet

Ermittlungsverfahren wegen verbotener Inhalte stößt meistens die “anlassunabhängige Internetüberwachung” an. Beim Bundeskriminalamt und in einigen Landeskriminalämtern surfen Tag und Nacht Beamte durchs Netz.

Zu ihren Hauptaufgaben gehört der Scan von Tauschbörsen. Es genügt schon, wenn wegen einer illegalen Datei der Up- oder Download durch einen Internetnutzer festgestellt wird. Bei Kinderpornografie ist die Hausdurchsuchung dann unausweichlich – beim Inhaber des Anschlusses. Dessen Hardware geht dann mit und wird ausgewertet.

Nicht immer wird dann allerdings auch etwas gefunden. Normalerweise führt das zur Verfahrenseinstellung. Eine Staatsanwältin sah das nun aber anders. Zwar hatte ein gründliches Gutachten über die Hardware meines Mandanten ergeben, dass dieser nullkommanichts Verbotenes gepeichert hatte. Trotzdem teilte mir die Strafverfolgerin folgendes mit:

Es bleibt das Verbreiten der Videodatei “Unschöner Titel” vom 10. April 2009.

Das war die Datei, die dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im edonkey-Netzwerk aufgefallen war. Die festgehaltene IP-Adresse führte zum Anschluss meines Mandanten.

Für mich war das Anlass zu einer kleinen Klarstellung:

Mein Mandant bestreitet, dass er die Datei über seinen Internetanschluss verbreitet hat.

Es liegen keine Beweise vor, die einen hinreichenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten begründen.

Als Beweismittel steht nur die technische Feststellung zur Verfügung, dass die genannte Datei über eine bestimmte IP-Adresse in eine Tauschbörse eingespeist worden sein soll.

Diese IP-Adresse mag zwar meinem Mandanten zugeordnet gewesen sein. Jedoch führt die IP-Adresse regelmäßig nur zum Anschlussinhaber, nicht zum tatsächliche Nutzer des Computers.

Die IP-Adresse ist allenfalls vergleichbar mit dem Nummernschild an einem Auto. Kennt man das Nummernschild, lässt sich der Halter des Fahrzeugs ermitteln. Der Halter ist aber nicht unbedingt identisch mit dem Fahrer.

Wie beim Auto gibt es auch bei der IP-Adresse keine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch der Nutzer des jeweiligen Computers war. Der Computer kann auch durch andere Personen benutzt worden sein.

Mein Mandant hat Freunde und Familie. Alle gehen über seinen Anschluss ins Internet. Wer ihn besuchte, durfte auf Wunsch auch das seinerzeit eingerichtete WLAN-Netzwerk benutzen oder sein Notebook über Kabel mit dem Internetanschluss meines Mandanten verbinden.

Zeitweise hat mein Mandant das WLAN in seiner Wohnung auch offen gelassen, weil bei Nachbarn noch kein Internet gelegt war. Es entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten, wer und in welchem Umfang bei den Nachbarn, deren Familie oder Besuchern über das WLAN meines Mandanten im Internet war.

Letztlich kann mein Mandant auch nicht ausschließen, dass ein Außenstehender sich Zugang zu seinem Drahtlosnetzwerk verschafft hat. Diese Vorgehensweise ist ja gerade auch typisch für Leute, die solche Dinge im Netz tauschen. Sie hacken sich gerne in fremde WLANs, weil sie dann praktisch nicht ermittelbar sind.

Gegen den angeblichen Tausch der Datei spricht auch der Umstand, dass bei meinem Mandanten keinerlei einschlägiges Material gefunden wurde.

Die Botschaft ist angekommen. Das Verfahren wurde nun doch eingestellt, und zwar mangels Tatverdachts.

53 Kommentare zu “Das Autokennzeichen im Internet”

  1. Experte meint: (6.9.2010 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen von Schreibfehlern und falsch gestellten Uhren auf den Servern, die die Protokolle schreiben, haben Provider ganz gerne mal kaputte Netzinfrastruktur, die es beispielsweise erlaubt, mit der IP-Adresse des Nachbarn zu surfen.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wenn-der-Nachbar-heimlich-mitsurft-153559.html

  2. Udo Brett meint: (6.9.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren was passieren würde, wenn auf der Festplatte eine XX GB großer, zusammenhängende Datei gefunden würde, so wie ein Programm wie True Crypt…

  3. Jens meint: (6.9.2010 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Hat der Mandant denn auch seine Hardware (zeitnah) zurück erhalten?

  4. Rangar meint: (6.9.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß schon, warum ich die WLAN-Funktion meine Routers deaktiviert und die Rechner über Kabel angeschlossen habe.

  5. Rangar meint: (6.9.2010 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Ich kaufe ein "s".

  6. Kommentator meint: (6.9.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Vergleiche mit KFZ-Kennzeichen sind nicht ganz ungefährlich: Es könnte ein Richter auf die Idee kommen, daraus eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbüchern beim WLAN-Surfen abzuleiten.

  7. Hannes meint: (6.9.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @Rangar: Natürlich kann man sich so schützen. Allerdings zieht die Aussage(-rede) "ich hatte ein offenes WLAN. Das kann jeder gewesen sein." dann nicht mehr ;)

  8. Klaus meint: (6.9.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass der "unschöne Name" einfach ein Fake war. Als ich vor sehr langer Zeit (vor Jahren) mal eDonkey angeschaut habe, war das durchaus nicht unüblich. Man sucht nach privaten sportlichen Ereignissen und bekommt dafür etwas ganz anderes geladen. Der Hintergrund ist, wenn man ein wenig nachdenkt, ganz einfach: Dateien die populär sind, werden besser geladen und verbreitet als exotische Inhalte. Um also eher exotische Inhalte besser verbreiten zu können, gibt man ihnen zusätzlich einen populäre Namen. Damit erhöhen sich die Leute, die am Austausch teilnehmen und erhöhen den Gesamtumsatz und die Erreichbarkeit der Datei.

    Es steht also letztlich überhaupt nicht fest, ob Ihr Mandant den angegebenen "unschönen Namen" gesucht und/oder geladen hat. Eine Datei, welche bei eDonkey über einen Hash repräsentiert wird, kann zugleich schöne als auch unschöne Namen besitzen. Das hängt ganz davon ab, wie die Benutzer die Datei auf Ihrer Festplatte nennen. Den Inhalt kann man nur feststellen, wenn die Datei geladen worden ist.

  9. Martin meint: (6.9.2010 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    …und wollen Sie jetzt Applaus für diese banalen Selbstverständlichkeiten?? Hätte die Justiz ohne Sie niiiiiiiieeeeee richtig gemacht.

  10. Hustenstorch meint: (6.9.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Na ich möchte nicht wissen, was sich die Kollegen vom BKA/LKA da so alles ziehen…..
    Man sollte mal überlegen, ob die nicht überwacht werden sollten, ob mit Versetzung in die entsprechende Abteilung die Beamten plötzlich weniger Geld für CDs usw. ausgeben. Also so ne Art "verdachtsunabhängige Vorbeugeüberwachung".

  11. PH meint: (6.9.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte der Vortrag mit offenem Wlan sei nach der aktuellen Rspr. nicht mehr sinnvoll… mhh.

  12. earendil meint: (6.9.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @Rangar: Zu kaufen gibt's aber nur Vokale.

  13. nap meint: (6.9.2010 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Könnte man auch, wie im Falle eines Autokennzeichens, den vermeintlichen Täter herausgeben z.B jemanden, der zu dem angegebenen Zeit zu Besuch und online war? Wenn jemand mit meinem Auto in die Radarfalle tappt, kann ich auch sagen, der war das und er bekommt dann die Punkte.

  14. Silverfuxx meint: (6.9.2010 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    9.Martin….zs…zs…zs…Troll

  15. Christian meint: (6.9.2010 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Wenn schon der Vergleich mit dem Auto, dann möchte ich auch Blitzer haben im Internet. Wer zu schnell surft -> Ticket,

  16. ninjaturkey meint: (6.9.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    »…Zeitweise hat mein Mandant das WLAN in seiner Wohnung auch offen gelassen, weil bei Nachbarn noch kein Internet gelegt war…«

    Na wenn DAS keine Steilvorlage für die Staatsanwaltschaft ist, alle Wohnungen in Reichweite des WLAN durchsuchen und die dortige Hardware beschlagnahmen zu lassen. Schon aus Gründen der Statistik müsste irgendwo was zu finden sein.

  17. Sonja meint: (6.9.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Ich hab grad tatsächlich einen Moment drüber nachgedacht, warum eine Datei wohl "Unschöner Titel" heißt.

    Gut, dass ich jetzt in Urlaub gehe…

  18. Käpn Blaumeise meint: (6.9.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Und wieder einer der 85%, die sie jetzt nicht mehr dran kriegen, weil ja keine Daten mehr vorratsgespeichert werden.

    Gell?

  19. Mandant meint: (6.9.2010 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Hmm, wenn das der gleiche Fall ist wie mit dem "verschwundenen" PC (ein paar blogeinträge zuvor), geht´s hier wieder um meinen Fall.

    Witzig: Nachdem mein PC verschwunden ist habe ich gestern per Post erfahren das ein Monitor (von zweien) auch weg ist.

  20. Mandant meint: (6.9.2010 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @Käptn Blaubär. Nicht ganz, damals gab es die glaube ich noch gar nicht. Das ganze ist noch von 2008 oder so.

  21. Roland meint: (6.9.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @PH:
    Die aktuelle Rechtpsrechung bezieht sich nur auf die zivilrechtliche Seite, vor allem im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Soweit ich weiß, gilt auf der strafrechtlichen Seite immer noch "in dubio pro reo".

  22. Baxter meint: (6.9.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Zu ihren Hauptaufgaben gehört der Scan von Tauschbörsen.

    Traurig genug, daß Art. 10, GG permanent eingeschränkt wird!Andererseits… Bitte folgendes Zitat als Beispiel auf sich wirken lassen:

    Der BDK wird sich darüber hinaus dafür stark machen, [...] um Kriminalität unter Nutzung des Internets oder anderer moderner Kommunikations- und Computertechnologie wirksam bekämpfen zu können.

    So weit so gut. Wäre da nicht beispielsweise folgender Umstand im Spiel:

    Einen Einblick in die Komplexität derartiger Ermittlungsverfahren ermöglichte Jörg von der Fecht (proMedia – Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH, Hamburg) in einem Fachvortrag zum Thema „Urheberrechtsverletzungen“.

    Das heißt auf gut deutsch, daß "unsere" Kriminalbeamten von der Medien-Lobby "geschult" wurde, Medieninhalte grundrechtverletzend zu "schützen". Also von solchen "IT-Koryphären", die im wahren Leben korpulente "Rack Jobber" (F. Lüngen) sind und nur 'ne gute (PR-)Show abliefern.
    Quelle: Ein Bericht auf der Internetpräsenz des Bundes deutscher Kriminalbeamter, bdk.de: http://tinyurl.com/BDK-ProMedia

    Autokennzeichen im Internet

    Sorry, aber diesbzgl. möchte ich kurz den Korinthenkacker raushängen lassen, denn dieser Vergleich hinkt und wäre allerhöchstens (!) im Fall von statischen IP-Adressen halbwegs konstruierbar. Oder ist hier etwa jemand, der jeden Tag mit 'nem neuen Nummernschild rumfährt, welches sich automatisch ändert?
    Damit im Hinterkopf kommen wir nämlich zu dem WESENTLICHEN Punkt – nämlich zur Datenerhebung. Die IP-Adresse wurde schließlich "irgendwie" erhoben. Über das "WIE" wird beharrlich geschwiegen.
    Oftmals kommt dann bei dem Thema im Zusammenhang mit dem Nummernschild-Vergleich relativ schnell der Vergleich "Blitzen wegen zu schnellem fahren" hinterher. Und der hinkt ebenfalls, denn wir sprechen hier weder über geeichte Messverfahren, noch über beweisverwertbare Lichtbildaufnahmen des tatsächlichen Fahrers (Fahrzeughalter = Fahrzeugfahrer –> Anschlußinhaber = "Täter"), noch über "Inflagranti"-Fälle (das Rauswinken nach dem Blitzen).
    Das heißt konkret: Wir sprechen bei den vorliegenden IP-Adressen über UNVALIDIERTE Daten. Mit diese UNVALIDIERTEN Daten wird der ISP gezwungen, den Namen des Anschlußinhabers nebst Anschrift zu beauskunften. Da der ISP aber aus unvalidierten Daten keine verifizierten Daten "zaubern" kann, bestätigt dieser auch in keinster Weise, daß über den besagten Anschluß das vorgeworfene Vergehen überaupt stattgefunden hat. Mitnichten!

    Oder um es mit dem "Nummernschild-Vergleich" auszudrücken:

    Anfrage an das Straßenverkehrsamt: Auf welchen Fahrzeuginhaber war am XX.XX.XXXX das Fahrzeug mit dem Kennzeichen 0815-4711 zugelassen?
    Antwort Straßenverkehrsamt: Auf "Tut nix zur Sache"

    Die Anfrage lautet NICHT:
    Anfrage an das Straßenverkehrsamt: Am XX.XX.XXXX haben wir gerichtsverwertbar "ermittelt" (wie, verraten wir nicht), wie der Fahrzeughalter mit dem amtlichen Kennzeichen 0815-4711 mit 200 Sachen durch die Fußgängerzone gerauscht ist. Fotos oder dergleichen konnten nicht angefertigt werden, dafür haben wir von einer Autobahnbrücke aus, ein Foto vom Verkehr gemacht ("screenshot") und einen Kollegen als Zeugen (Mitarbeiter "Anti-piracy-Firma") haben wir auch. Also: Nennen sie uns den Namen des Täters

    @Udo Vetter, 'mal theoretisch aus Interesse gefragt:
    Was wäre denn, wenn ein Lizenznehmer (a la "Digiprotect") des Werkes "unschöner Titel" (in dem Beispiel sagen wir ein Wald-und-Wiesen-Pornofilm, der lediglich einen "unschönen Titel" trägt nach dem Motto "blutjunge Teenies…blablabla") Akteneinsicht beantragt hätte und deinem Mandanten eine Abmahnung (§ 97 UrhG) nach Hause schickt?
    Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht diesen Schwachsinn namens "Störer" (von daher als Tipp: Der Mandant kann IMMER ausschließen, daß ein Außenstehender sich Zugang zu seinem Drahtlosnetzwerk verschafft hat.) Außerdem haben Abzocker seitens Medien-Lobby anscheinend mehr Rechte, als "normale Bürger". Siehe z.B. LG Duisburg, 34 AR 4/09 –> http://tinyurl.com/LG-Duisburg-Akteneinsicht

    Was dann?

    Danke und Gruß, Baxter

  23. Mandant meint: (6.9.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @baxter, also ich hatte akteneinsicht und selbst mein internetanbieter gibt zu bedenken, dass die ip nicht soviel aussagt (genauen wortlaut nicht im kopf).

  24. Baxter meint: (6.9.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @Mandant (#23): Das ist ja das Schlimme… Nur wann kapieren die Richter das endlich 'mal (besonders die am LG Köln)?

    @all (Interessierte), Vgl. als Leseempfehlung zum Thema:

    - Artikel aus der aktuellen c't, mit dem Titel " ”Schwierige Gegenwehr – Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?”" –> http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/19/138/

    - RA Thomas Stadler (Co-Autor des Artikels) auf seinem blog: http://www.internet-law.de/2010/08/was-tun-bei-filesharing-abmahnungen.html

    Tschüß, Baxter

  25. Baxter meint: (6.9.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Sorry, falscher link… Der hier führt zu dem lesenswerten c't-Artikel: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

    Jetzt aber: Tschö! ;-)

  26. Olli meint: (6.9.2010 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @ Baxter. Es wäre wohl eher so das man ein Foto vom Kennzeichen gemacht hat und dann behauptet dieses Auto wäre (mit dem Halter als Fahrer) bei Straße xx zu schnell gefahren. Nebenbei passiert es gerne noch das der Datumsstempel auf dem Foto eine falsche Uhrzeit und/oder Datum anzeigt.

  27. Knittcool meint: (6.9.2010 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    "Mein Mandant bestreitet, dass er die Datei über SEINEN Internetanschluss verbreitet hat…"

    heißt jetzt aber nicht zwingend, dass er bestreitet, die Datei überhaupt verbreitet zu haben.

  28. Seahawk meint: (6.9.2010 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Die ganz Bösen im Internet richten auch gerne mal SOCKS-Server auf gekaperten Computern ein um dann mit den IP-Adressen der Opfer Kreditkartenbetrug zu betreiben. Diese SOCKS werden dann sogar in den einschlägigen Foren gehandelt. Irgendwie traurig…

  29. lachnummer meint: (6.9.2010 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Letztlich kann mein Mandant auch nicht ausschließen, dass ein Außenstehender sich Zugang zu seinem Drahtlosnetzwerk verschafft hat. Diese Vorgehensweise ist ja gerade auch typisch für Leute, die solche Dinge im Netz tauschen. Sie hacken sich gerne in fremde WLANs, weil sie dann praktisch nicht ermittelbar sind.

    @Udo Vetter
    Das ist ja wohl eine Lachnummer oder glauben Sie wirklich, dass derartige Leute mit einem Laptop voll Kinderpornografie durch die Straßen laufen auf der Suche nach offenen WLANs. Sich dann auf die Parkbank vor dem Haus setzen oder im Auto davor und in aller Öffentlichkeit Kipo tauschen? Sie hatten schon mal bessere Argumente. Dieses ist jedenfalls ein schlechter Scherz und widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand.

  30. Olli meint: (6.9.2010 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    @lachnummer:

    Ich verrate dir mal was. Die Strahlung macht nicht vor den Wänden und der Wohnungstür halt. Würde ich ohne Probleme laden wollen ich müsste entweder die mit WEP gesicherten Netzwerke hier im Haus knacken oder zu einem Freund gehen dessen Nachbar ein unverschlüsseltes Netz betreibt.

  31. FylingT meint: (6.9.2010 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    Wäre mal interessant wieviele wirklich Wardriving Opfer sind und wieviele das nur als Schutzbehauptung benutzen.

    Wenn man hier so liest scheinen es über 99% Wardriving Opfer zu sein, nach meine persönliche erfahrung jedoch eher so um die 0,1%

  32. tb meint: (6.9.2010 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    @lachnummer (#29)

    > Dieses ist jedenfalls ein schlechter Scherz und widerspricht
    > jeglichem gesunden Menschenverstand.

    Gesunder Menschenverstand? Du liest hier wohl noch nicht so lang ;-)
    Ich jedenfalls glaube, dass das vorkommt. Man staunt doch immer mal wieder, was Menschen so machen.
    Ein schlechter Scherz sollte es trotzdem sein, denn man kann viele mögliche und scheinbar unmögliche Szenarien darstellen, wie es zu dem vorgeworfenen Umstand (Verbreitung des Videos) kam. Da hat sich UV zu viel Arbeit gemacht. Das dürfte gar nicht sein, denn die Staatsanwältin behauptet hier etwas, und das kann sie nicht beweisen. Damit sollte sich das erledigt haben.
    Dass das hier funktioniert hat ist ja möglicherweise auch Glück, wie hier schon erwähnt kann man daraus auch neue Verdachtsmomente basteln, auch gegen andere.
    Das Schlimme ist ja, dass das jedem passieren kann, weil einmal die Zuordnung IP Anschlussinhaber m.o.w. vom Zufall abhängt, jdfls. alles andere als beweissicher ist, und auch dann noch weder das dann benutzte Gerät, und schon gar nicht der Nutzer festgestellt werden kann. Aber es wird erstmal alles greifbare Gerät mitgenommen. Datenträger natürlich auch. Ohne Rücksicht auf irgendwas. Das kotzt mich an, so richtig.
    Dann finde ich es nicht gut, dass irgendwie argumentiert werden muss, dass es unwahrscheinlich ist, Schuld zu haben. Es muss bewiesen werden können. Und ohne wirklich stichhaltige Gründe darf sowas einfach nicht sein, dass einem alles ausgeräumt wird. Niemals nicht, auch wenn die mitgenommene Technik/die Daten "nur" privat benutzt wird/werden.
    M.o.w. langsam scheint ja da Bewegung drin zu sein, solche "Beweise" zu entkräften.
    Erklärungsversuche, warum man nicht schuld sein kann wirken dem m.M.n. aber entgegen, als Erfolg würde ich das nicht sehen.

  33. hiro meint: (6.9.2010 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    Up- oder Download? Upload ist klar, aber wie kann das BKA denn den Download nachweisen? Selbst anbieten dürfen sie nicht, das will unser Innenminister ja gerade erst einführen. Also können sie doch nur den Beweis erbringen, daß jemand sich gerade legalen Inhalt runtergeladen hat.

    Immerhin basieren P2P-Dienste doch auf Hash-Werten, also wenn das BKA "unschöner Inhalt" anbietet, kann es problemlos beim "Kunden" landen, der nach "legaler Inhalt" gesucht hat. Was das BKA dann ja auch angeboten hat.

  34. tb meint: (7.9.2010 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    Mal was ganz anderes, wobei auch nicht wirklich, geht ja auch um Internet ;-)
    Gibts eigentlich Daten zu Erfolgen von Ermittlungen zu Betrugsfällen, wo jemand auf Mails mit Betreff wie "zusatzliches Einkommen von 3532 Euro im Monat" einsteigt, also wo z.B. Konten von Ahnungslosen zum Waschen von Geld von niemals gelieferter Ware gesucht werden?
    Wird da überhaupt mal ermittelt? Man könnte ja als Ermittler auch mal auf sowas eingehen und das weiter verfolgen. Solche Mails zu kriegen sollte nicht schwer sein, da muss man nicht den ganzen Tag verdachtsunabhängig das Inet durchforsten.
    Findet sowas statt?
    Das ist ja was, wo man tatsächlich und relativ leicht auf Kriminelle stossen könnte. Nun gut, könnte etwas Arbeit bedeuten, ist nicht so einfach wie mal eben so bei jemanden vorbeizufahren und ein paar Sachen zu beschlagnahmen. Hätte nur den wahrscheinlich unbedeutenden Vorteil, evtl. wirklich anderen Leuten Schaden zufügende zu erwischen.

  35. tigga meint: (7.9.2010 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    @lachnummer:

    Mein Ex ist Polizist und ihm wurden via icq kipo-Bilder geschickt. Das, obwohl er ihm nach dem ersten Bild sagte, dass er Polizist ist.
    Es gibt Leute mit seltsamen, kranken Hobbys.

    Und zweitens: Während so eine Datei in Umlauf gebracht wird, siehst du, wenn du neben der Parkbank stehst, nicht, was für eine Datei da gerade hochgeladen wird.

  36. Bernhard meint: (7.9.2010 um 07:43) AntwortenReply to this comment

    Es gibt noch einsichtige Staatsanwälte. Andere wiederum sehen einfach eine Störerhaftung beim Anschlußinhaber und machen schön mit der Hetzjagd weiter.

  37. MTBTier meint: (7.9.2010 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    Wohin soll diese Argumentation erst führen, wenn der Verdächtige das Internet über eine UMTS-Verbindung nutzt? In diesem Fall teilen sich 100e (evtl. sogar 1000e) Nutzer eine IP-Adresse.
    Damit kommt man doch dem Generalverdacht schon wieder viel zu nah.

  38. Zazaz meint: (7.9.2010 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Typisches anwaltliches Blabla, das Wlan offen gelassen wegen den Nachbarn, da lachen ja die Hühner. Da vertraut der Anwalt darauf, dass nicht bei den Nachbarn und Telekom pp. nachgefragt wird. Wenn doch…dann wars ein Kommunikationsversehen.

    Na, egal, richtigerweise ist ein solches Verfahren einzustellen wenn auf dem Computer nichts gefunden wird. Gerade wenn es sich um eine Datei handelt, das kann schon sein dass sich der Betreffende die lädt, etwas anderes erwartet, beim öffnen den unappetitlichen Inhalt feststellt und dies dann schnell und gründlich löscht.

  39. Hrothgaar meint: (7.9.2010 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    Gibt es nicht das schöne BGH-Urteil das besagt, wer ein WLAN betreibt haftet als Störer auch wenn er selbst keine Rechtsverletzung begangen hat?

  40. www.diewaldseite.de meint: (7.9.2010 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Der arme Familienvater, er war bestimmt nicht, der die Kinderpornopgraphie über seinen Anschluss geladen hat sondern bestimmt irgendjemand aus dem Kreis ,,Freunde und Familie" wie hier aversiert wird.

    Wegen solchen (auch noch ernst vorgetragenen) Feststellungen hat man wenig Respekt vor Strafverteidigern.

  41. Autolykos meint: (7.9.2010 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    @Hrothgaar: Gottseidank nicht im Strafrecht :)

  42. lachnummer meint: (7.9.2010 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Ich verrate dir mal was. Die Strahlung macht nicht vor den Wänden und der Wohnungstür halt.

    Sag bloß? Das ist nur wirklich keine Neuigkeit.
    Knackst du aber ein Netz in deiner Nähe und der Ge-Hackte kann beweisen, dass er es nicht war, weil er z.B. gar nicht zuhause war, rückst du automatisch in das Blickfeld der Ermittulungen. Da überlegt man dann wie weit das Netz strahlt und durchsucht eben die angrenzenden Wohnungen. -> Ergo dumm gelaufen.
    Die Alternative ist mit einem Laptop voll mit Kinderpornografie durch die Straßen zu laufen oder zu fahren und irgendein anderes Netz zu kapern und dann stundenlang vor einem Haus zu sitzen, entweder im Freien oder im Auto und Kinderpornografie zu tauschen. Das ist bei P2P-Netzten schon deswegen dumm, weil das Hoch-und Runterladen lange dauern kann, die gewünschte Datei nicht verfügbar ist und es gab hier ja schon Geschichten, dass allein ein offenes Laptop im Auto reicht, das Interesse der Polizei zu wecken. -> Ergo auch dumm gelaufen.

    Beide Varianten sind mit einem gößeren Risiko behaftet. Daher ist die Behauptung, dass es in solchen Kreisen die Regel sei fremde Netze zu kapern eine Behauptung, die dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Ich halte sie jedenfalls für Unsinn. Es passiert vielleicht in Einzelfällen aber daraus eine Regel zu konstruieren halte ich für nicht substantiiert.

    @tigga
    An deinem Beispiel siehst du ja, dass die meisten Leute BLÖD sind. Weder kommen die auf die Idee nach offenen Netzen zu suchen, noch sind sie in der Lage diese zu knacken. Die schicken dir sogar ein Bild, wenn du ihnen klar sagst, dass du Polizist bist… Lol. Das ist echt köstlich.
    Natürlich sieht man nicht was da gerade getauscht wird aber wie oben schon geschrieben wurden hier ja schon Fälle diskutiert in denen Polizisten jemandem mit einem offenen Laptop zum Anlass nahmen für eine genauere Untersuchung, weil sie überprüfen wollten, ob es sich um einen Wardriver gehandelt oder einen Geldautomaten-Phisher (weiß ich nicht mehr genau). Es gibt also das Risiko der Entdeckung.
    Nun gibt Udo Vetter ihnen also noch eine weitere (für mich völlig haltlose Begründung): Verdacht auch Wardriving in Verbindung mit Kipo-Tausch. Da muss dann ja erst recht jeder Laptop, der in der Öffentlichkeit aufgeklappt wird das Interesse der Polizisten erregen. Und Udo Vetter wird dann erregt darüber bloggen, wenn es einen seiner Mandanten erwischt, die überprüft wurden, während sie doch einfach nur im Freien surften. So kann man der Polizei natürlich auch Argumente liefern. Danke Udo Vetter.

  43. MCDynamo meint: (7.9.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @http://www.diewaldseite.de:

    Da sieht man doch wieder mal in was für einer Welt wir leben, wo "Freunde und Familie" einfach über einen fremden Anschluss Videos mit "unschönen Titel" runterladen.

    Aus diesem Grund verzichte ich auf Freunde und lass meine Familie nicht ins Haus. Mit den Nachbarn rede ich erst gar nicht, so kommen diese auch nicht auf die Idee mich zu fragen ob ich mein Netz öffnen kann.

    Ich hoffe der Mandant sieht es ein das Freunde und Familie nur unheil bringen, bei Feinden weiss man wenigstens wo man dran ist

  44. MCDynamo meint: (7.9.2010 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Ach und warum muss man mit nem offen Laptop im Auto sitzen für nen P2P Up- bzw Download ?

    Nen 12000mAh ins Netbook und ich kann das Teil zusammengeklappt nen paar Stunden ins Handschuhfach legen und saugen wie nen blöder.

  45. Hans meint: (7.9.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Natürlich ist das Verfahren bei der Beweislage einzustellen. Ob man die Einlassung glaubt, ist eine andere Frage. Und ob das ein Fall ist, mit dem man als Verteidiger sich brüsten kann, auch. Dass IP-Feststellungen unzutreffend sein können, ebenfalls klar. Wer heutzutage noch in einer Tauschbörse unterwegs ist,um dort Pornos zu laden, der kann allerdings gleich eine Selbstanzeige an die Polizei schreiben.
    Andererseits stellt sich eine Gegenfrage: was soll den eigentlich die Polizei und die Staatsanwaltschaft tun, wenn sie in einer Tauschbörse Kinderpornos runterladen kann. Sich sagen, die IP ist sicher falsch und wenn nicht, dann hat sicher ein Fremder ein W-Lan mißbraucht, da machen wir besser gar nichts?

  46. Mugros meint: (7.9.2010 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Im Zweifel für den Angeklagten, aber schon lustig, dass der Angeklagte als netter Nachbar die selbigen mit WLAN versorgt. Macht das nicht irgendwie jeder?
    Beim Beispiel mit dem Auto heisst das also, dass er auch sein Auto unabgeschlossen zur Verfügung stellt.

    Und ansonsten wurde sein WPA2 wahrscheinlich geknackt, weil es ja so unsicher ist. Hört man ja auch immer.

    Warum nicht noch ein paar andere Begründungen?
    Einbrecher hat per LAN gesaugt?
    Virus hat Datei bereitgestellt?

  47. Olli meint: (7.9.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @lachnummer:

    Klar die Polizei durchsucht auch auf Verdacht mal eben um die 10 Wohnungen. Was willst mir erzählen? So dreist sind selbst die nicht und kein Richter der halbwegs bei Verstand ist unterschreibt so einen Durchsuchungsbefehl.

  48. tb meint: (7.9.2010 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    @Mugros (#46)

    > Im Zweifel für den Angeklagten, aber schon lustig, dass der
    > Angeklagte als netter Nachbar die selbigen mit WLAN versorgt. Macht
    > das nicht irgendwie jeder?

    Nein, ich z.B. nicht. Jdfls. nicht absichtlich und wissentlich.

    > Beim Beispiel mit dem Auto heisst das also, dass er auch sein Auto
    > unabgeschlossen zur Verfügung stellt.

    Schau mal, da ist ein Auto, das steht unverschlossen da, vielleicht steckt der Schlüssel noch. Denke, da kann sich jeder vorstellen, was früher oder später passieren wird.
    Und hier, da ist so ein Gerät, da sind Kabel dran, eins geht irgendwo "ins Internet", und da war noch was ohne Kabel – so sieht das der Benutzer. Eingerichtet u. angeschlossen hat das alles ein Bekannter. Funktioniert, aber wie, warum wieso, der Nutzer hat keinen Schimmer. Solange Brief schreiben geht, und eMails empfangen, alles egal.

    > Und ansonsten wurde sein WPA2 wahrscheinlich geknackt, weil es ja
    > so unsicher ist. Hört man ja auch immer.

    Erzähl dem Nutzer mal was von WPAirgendwas. Interessiert ihn bestimmt brennend.

    > Warum nicht noch ein paar andere Begründungen?
    > Einbrecher hat per LAN gesaugt?
    > Virus hat Datei bereitgestellt?

    Weil eine reichen würde. Die kann Nutzer aber nicht liefern, wie auch. Möglichkeiten gibts sicher noch etliche mehr.

    Vielleicht würde ich es ja auch lustig finden, wenn bei Dir auf Grund eines auf eigentlich nix basierenden Verdachts sämtliche HW und sämtliche Datenträger mal einfach so mitgenommen werden.

  49. tb meint: (7.9.2010 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, der Router von der Telekom, den ich heute in Betrieb genommen habe – natürlich war WLAN defaultmässig eingeschaltet.
    Selbst wenn der gesetzte Schlüssel und die Übetragung momentan sicher ist, wer das nicht braucht und nichts vom WLAN weiss, da bleibt's eingeschaltet.

  50. lachnummer meint: (7.9.2010 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Klar die Polizei durchsucht auch auf Verdacht mal eben um die 10 Wohnungen. Was willst mir erzählen? So dreist sind selbst die nicht und kein Richter der halbwegs bei Verstand ist unterschreibt so einen Durchsuchungsbefehl.

    Sehr viel mehr an Erkenntnissen gab es bei der "Operation Himmel" auch nicht und für ein paar Hausdurchsuchungen hat es anscheinend gereicht. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26963/1.html

    Bei Kipo-Verdacht ist fast jedes Mittel recht.

  51. Olli meint: (7.9.2010 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    @lachnummer:

    Stimmt da waren die so dreist. Aber es ist ja etwas anderes wenn "vielleicht" jemand den Zugang angezapft haben könnte und dann noch eine Genehmigung zu bekommen alle Wohnungen zu durchsuchen die vielleicht das Signal empfangen könnten.

    Gut außer im Router-Log steht noch wer sich eingeloggt hat, der Typ hat sein Wlan immer noch an und die Quelle lässt sich relativ einfach feststellen. Bei den IT-Kenntnissen unserer Polizisten bezweifel ich das aber.

  52. FlyingT meint: (7.9.2010 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    @tb:

    Tja wenn man keine Ahnung von ner Sache hat, sollte man die sich nicht zulegen oder eben RTFM.

    Bei nem Auto schaut man ja auch wie das Keyless-System funktioniert oder ob eine Zentralveriegelung vorhanden ist. Wenn ich irgendwo sagen würde "ja aber ich hab gedacht die Beifahrertür wäre abgeschlossen, hat mir ja auch keiner gesagt das die offen ist" würde jeder sagen "ja bist bescheuert? wenn du das nicht weisst musste nachgucken und gegebenfalls im Handbuch nachlesen. Und wenn das alles nix bringt die Karre zum Fachmann bringen"

    Nur beim PC darf jeder sagen "hab ich nicht gewusst. Woher auch? Ich les Handbücher nie" und alle stimmen zu

  53. promis meint: (8.9.2010 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    @ oli….haste vollkommen recht….die machen ja wirklich extrem seltsame Dinge, aber selbst das bringen nicht mal die sowas zu machen!

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