Im hiesigen Bezirk
Die Überweisung war gefälscht, aber die Bank hat es nicht gemerkt. Das Konto des Opfers war um 1.700 Euro geplündert. An sich sollten ja jetzt hektische Ermittlungen nach dem Täter einsetzen. Stattdessen beginnt ein fröhliches Ping Pong zwischen Behörden.
Am 9. September 2009 schreibt Staatsanwaltschaft 1 an Staatsanwaltschaft 2:
Der gefälschte Überweisungsträger kann in jeder Filiale Deutschlands eingereicht worden sein; der Ort der Täuschungshandlung des Gebrauchmachens gem. § 267 StGB ist daher unklar. Jedenfalls ist der Schaden bei der P-Bank AG selbst oder auf dem Konto des Anzeigenerstatters eingetreten.
… unter Hinweis auf den vorstehenden Vermerk mit der Bitte um Übernahme übersandt.
Am 30. September antwortet Staatsanwaltschaft 2:
… unter Ablehnung der Übernahme zurück übersandt. Der Tatort kann nicht bestimmt werden, so dass sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Geschädigten richtet.
Darauf schreibt am 14. Oktober Staatsanwaltschaft 1:
… erneut mit der Bitte um Übernahme des Verfahrens übersandt. Auch wenn der Ort nicht nachvollzogen werden kann, an dem der Überweisungsträger gefälscht und/oder eingereicht wurde, so steht als Tatort jedoch zumindest der Ort fest, an dem ein tatbestandlicher Erfolg, nämlich der Vermögensschaden eingetreten ist. Dies ist nach hiesiger Auffassung jedoch – zumindest auch – der Sitz der kontoführenden Bank. Die Tatortzuständigkeit dürfte damit im dortigen Bezirk gegeben sein.
Staatsanwaltschaft 2 erwidert am 27. Oktober:
… erneut unter Ablehnung der Übernahme übersandt. Im hiesigen Bezirk ist kein Tatort. Der Geschädigte wohnt in L. Geschädigte ist nicht die P-Bank, sondern der Kontoinhaber, von dessen Konto die Abbuchung erfolgte. … unter keinem denkbaren Aspekt eine Zuständigkeit gegeben.
Letztlich hat die Staatsanwaltschaft 1 nachgegeben und sich für zuständig erklärt. Wer den Überweisungsträger gefälscht hat, konnte nun aber nicht (mehr) ermittelt werden.
Köstlich.
Herr Vetter, hat Ihnen Staatsanwaltschaft 2 das Schreiben, das sie in sieben Wochen aufsetzen wird vorab zugesandt?
Hätte man denn herausfinden können, wer den Überweisungsträger gefälscht hat, wenn StA 1 sich früher zuständig gefühlt hätte? Ja wohl nicht – oder was hätte man denn früher machen sollen?
Kommt die Bank denn für den Schaden auf, oder bleibt der Kontoinhaber auf dem Schaden sitzen?
Und: Wird denn in der Regel bei Überweisungsträgern irgendwie auf Echtheit überprüft – die Unterschrift verglichen oder so?
Wie hoch stehen wohl die Chancen, dass der Begünstigte hier die Überweisung ausgefüllt hat? Oder verstehe ich da was nicht
Und, ist das ein Fall für die Staatshaftung?
Nein, natürlich nicht. Da müsste die Bank schon nachweisen, dass ohne das Ping-Pong-Spielen der Täter hätte ermittelt werden können.
@WebR: Die Bank bleibt auf dem Schaden sitzen. Der Kontoinhaber hat weder einen Auftrag erteilt noch irgendwie gegen seine Pflichten verstoßen.
Der Begünstigte war online angeworben worden – mit den wildesten Versprechungen auf einen sicheren Job.
@Udo Vetter: Ah, also ein klassischer Fall von Internetkriminalität. Die Staatsanwaltschaft sollte den Fall daher mit Bitte um Übernahme an Nigeria übersenden. (Siehe auch Nigeria-Connection)
Bearbeitung abgeschlossen.
@ccll1: die geschichte beginnt mit "Am 9. September 2009…" – alles klar jetzt? ;)
@3247: So sehe ich das auch. Dann wäre aber auch die Staatsanwaltschaft 2 zuständig gewesen.
Das erinnert mich an den Witz mit dem Erhängten, den sich Bayern und Österreicher gegenseitig an einen Baum im jeweils anderen Land hängen, weil keiner die Arbeit machen will. "Jo mei, jöz hängt da Kerl schoa wieda doa."
@3247:
Die Bank bleibt auf dem Schaden nur sitzen, wenn der Empfänger vermögenslos ist. Ihn wird die Bank verklagen…
Mich wundert das alles gar nicht, wie leicht man an Geld von fremden Leuten kommt. Bei mir wurde bereits dreimal kleiner Beträge von meinem Konto überwiesen ohne das der Überweisungsträger gefälscht wurde.
Der Sender hat nicht nur einen unterschiedlichen Namen sondern auch eine unterschiedliche BLZ (nur die erste Stelle ist unterschiedlich, die Kontonummer ist gleich). Da seine Handschrift wohl ein wenig unleserlich ist,interpretiert die automatische Texterkennung die erste Stelle falsch. Auf meine Frage bei der Commerzbank, warum nicht die Namen überprüft werden, lautete es nur, dass das nicht mehr erlaubt seit dem das neue EU Gesetz gültig ist.
Na ja, ich schaue mal, ob die Bank dem anderen Kunden nahe legt, deutlicher zu schreiben.
@ Ares
dö is koa Witz.
Sowas hat es tatsächlich schon gegeben, allerdings mit einer Wasserleiche, die an einem See im Raum Leipzig unmittelbar neben der Zuständigkeitsgrenze zweier Polizeireviere anlandete. Der Finder rief die Polizei, die herbeisausenden Beamten baten um einen "leichten Schubs" in Richtung der anderen Zuständigkeit.
Unsinn ist es jedenfalls sich über die vermeintlich im Kompetenzgerangel unterbliebenen Ermittlungen aufzuregen. Unsinn. Die Ermittlung waren (mit ziemlicher Sicherheit) abgeschlossen, als die Akte bei StA 1 gelandet ist. Gestritten wurde dann nur darum, wer den EB verfassen muss…
Ganz grosses Tennis.
Aber am Ende Lustig, das der "Schaden" nicht der Bank entstanden sein soll (da Staatsanwaltschaft 1 übernommen hat). Ist die prüfung der Überweisung doch die Pflicht der Bank und am Ende wird jene auch den Schaden übernehmen müssen und der zunächst bestohlene von der Bank entschädigt werden. Am Ende ist die Bank so oder so "der Dumme" und trotzdem übernimmt Staatsanwaltschaft 1 den Fall …
@Christian:
Seit es diese neue EU Regelungen gibt, kann die Bank die ganzen Überweisungen gar nicht mehr prüfen. Es ist deshalb auch nicht die Pflicht der Bank Überweisungen zu prüfen.
Es gibt klare Regelungen durch die EU, die vorschreiben wie (und wie schnell) Überweisungen statt finden müssen. Das man da auch was überprüfen können wollte, wurde einfach vergessen.
Ist ungefähr sowas wie die Regelung wie gut Klimaanlagen von Zügen sein müssen. Wobei die Banken nicht die Möglichkeit haben, eine Überprüfung einzubauen ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Die Bahn hätte auch bessere Klimaanlagen einbauen können.
@123456:
@bugmenot:
Die Banken prüfen seit jeher keine Überweisungen, die einen gewissen Betrag unterschreiten (2.000 EUR), da die Prüfung kostspieliger ist, als Ersatz zu leisten, wenn etwas daneben geht. Das alles hat aber mit neuen EU-Regelungen nichts zu tun.
@der@jurist.de:
jetzt KÖNNEN sie aber auch keine größeren Überweisungen mehr überprüfen. Und das liegt eben doch an den EU Regelungen.
Ich habe nie bezweifelt, das früher die kleineren Überweisungen nicht überprüft wurden.
@bugmenot: Oh doch, die Banken haben früher die "kleinen" Überweisungen auch geprüft. Ich hatte mal unter 1000 € bekommen, aber nachdem der Empfängername falsch war, wurde das Geld am Tag darauf wieder vom Konto getilgt.
Ich weiß bis heute nicht, ob das rechtlich in Ordnung war und was da im Hintergrund abgelaufen ist, aber im Endeffekt hat der Absender das Geld einfach nochmal überwiesen. War einfacher.
@WebR: Die Bank ist die Angeschmierte, weil es ihre Aufgabe gewesen wäre, die Unterschriften zu prüfen. Zumindest wird sie wohl aber den Betrag «aus Kulanz» übernehmen, um keinen Imageverlust zu erleiden.
@bugmenot: Woher hast du den Quatsch? Banken können sehr wohl weiterhin Überweisungen prüfen. Es besteht nur halt keine Pflicht mehr dazu, damit der Zahlungsverkehr beschleunigt werden kann.
Hallo:
Also meine Erfahrung:
- Seitdem die Banken nicht mehr verpflichtet sind, die Daten des Überweisungsempfängers zu prüfen, wird meines Erachtens mehr geprüpft wie vorher.
- Es wurden an mich überwiesene Beträge storniert, nur weil mein Nachname falsch geschrieben wurde!
@bugmenot: Die Banken könnten schon prüfen, dafür ist noch genug Zeit – sie müssen es nur richtig organisieren. Dazu sehen sie sich allerdings nicht immer in der Lage…
Warum sollten "hektische Ermittlungen" einsetzen ? Davon bekomme ich jeden Tag 10 Vorgänge auf den Schreibtisch, wobei der Schaden meistens deutlich höher ist. Das ist in diesem Land Normalität.
Bis die Ermittlungen mal auf vollen Touren laufen ist der Täter schon über alle Berge. Und deshalb brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung!1!!
Okok, war nur ein Scherz. Ich wollte nur mal testen, wie man sich als BKA-Präsident, Staatsanwalt oder Polizeigewerkschaftsvorsitzender fühlt. :)
@Christoph:
Sie haben kein Interesse daran, sich dazu in der Lage zu sehen, weil es Geld kostet und weil man den wahren Grund nicht nennen möchte, verweist man nun auf die EU-Regelungen.