8.9.2010

Links 542

Europäischer Gerichtshof stellt sich gegen Glücksspielmonopol

Anmerkungen zum Glücksspiel-Urteil

Logistep verstösst gegen Datenschutz (in der Schweiz)

Polizei will Demo “Freiheit statt Angst” nicht anlasslos filmen

Brandenburg: Land wollte Schwerkranken nicht heiraten lassen

Ein Badezimmer ist urheberrechtlich nicht geschützt

Sicherungsverwahrung – einst ein tödliches Werkzeug

46 Kommentare zu “Links 542”

  1. Piotr meint: (8.9.2010 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    > Brandenburg: Land wollte Schwerkranken nicht heiraten lassen

    Ich bin mal wieder vollkommen erschüttert. Mit welcher Motivation ist die Behörde gegen die Eheschließung vorgegangen, und wie menschenfeindlich kann man eigentlich sein?

  2. Avarion meint: (8.9.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Hmm der Erklärung mit dem Bad kann ich nicht folgen. Nur weil man von den Bildern nicht auf den Besitzer der Wohnung schliessen kann dürfen sie gemacht und verbreitet werden?

    Muss ich jetzt in jeden Vertrag mit einem Handwerker reinschreiben das Bild- und Tonaufnahmen in meiner Wohnung verboten sind?

  3. Spinnzessin meint: (8.9.2010 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @Avarion:

    Geht mir genauso.

    Die Bilder wurden ja mal zu einem ganz anderen Zweck gemacht und NUR dafür!

    Und dann findet man sie plötzlich ungefragt im Internet wieder und das ist auch noch zulässig :-(.

  4. Jan meint: (8.9.2010 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Gut lachen konnte ich trotzdem bei dem Satz "Bei dem Badezimmer der Klägerin handelt es sich nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk."… :)

  5. gans meint: (8.9.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Nun ja. Als hierzulande ein aufgrund der Begleitumstände spektakuläres Verbrechen die Runde machte, hatte ich mit
    * Vorname N.
    * Alter in Jahren
    den Herrn in fünf Minuten identifiziert. Es brauchte dazu ein gedrucktes Telefonbuch sowie google, um mit seinem Namen über eine der dämlichen "Vorname N. hat das Hirntod-Gymnasium von x bis y besucht" Seiten sein Alter rauszukriegen.
    Kolportierter Wohnort stimmte dann auch.

  6. yah bluez meint: (8.9.2010 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Handwerker Bilder aus der Wohnung.

    Sehr sonderbare richter,
    und gegen SV von googel haben solche leute was.

    Aber handwerker dürfen bilder aus dem privat bereich machen und diese dann nach gutdünken verbreiten.

    Solche urteile sind nicht im sinne des volkes.

    mfg

  7. gans meint: (8.9.2010 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Wie ist es eigentlich mit vertraglicher Nebenpflicht, die gottverdammte Privatsphäre des Kunden usw.?

  8. gans meint: (8.9.2010 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    "Das Grundgesetz garantiere die Freiheit zur Eheschließung"

    Wo genau eigentlich?

  9. Florian meint: (8.9.2010 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    "Wie ist es eigentlich mit vertraglicher Nebenpflicht, die gottverdammte Privatsphäre des Kunden usw.? "

    Wäre es nur um die Privatsphäre gegangen, hätte die Kundin ja auf Entfernung der Bilder klagen müssen (und hätte da vielleicht auch Recht bekommen).

    Sie hat aber auf "Schadenersatz wegen Verletzung der Persönlichkeit" geklagt.
    Und da muss ich mich schon fragen, welche Verletzung der Persönlichkeit da vorliegt. Und wie dies einen Schaden von 2000 € verursacht haben soll.

  10. FlyingT meint: (8.9.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Wenn google mir nen Haus baut darf es das auch Fotographieren ;)

    Naja aber wer will mir verbieten meinen mörtel, meine Fliesen, meine Badewanne und mein Waschbecken zu knipsen? Bis zur bezahlung der Ware bleibt diese für gewöhnlich im Eigentum des Handwerkers

  11. dot tilde dot meint: (8.9.2010 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @4 (jan):

    naja, bei <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/File:Earthship_Bathroom.JPG&quot; rel="nofollow">anderen badezimmern</a> könnte man schon ins grübeln kommen…

    .~.

  12. alterjakob meint: (8.9.2010 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Das sind Fotos von einem Badezimmer. Ohne persönliche Sachen, ohne Möglichkeiten der Identifizierung und ohne die dort lebende Person. Keine Kunstwerke von der dort lebenden Person hingen da rum. Einfach nur ein gewöhnliches Badezimmer. Was daran eine Persönlichkeitsverletzung , oder im Sinne des Urheberrechts schützenswert sein soll erschließt sich mir nicht. Insbesondere, ein Badezimmer keine Persönlichkeit hat und weil der Klempner selbst doch der Urheber war.

    Lediglich der Name der Datei hätte ein Hinweis sein können. Den hätte man eigentlich entfernen lassen sollen. Aber deswegen einen Schadenersatz von 2000€? Naja, versuchen kann man's ja.

  13. Storax meint: (8.9.2010 um 19:36) AntwortenReply to this comment
  14. Andreas Krey meint: (8.9.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Die Badezimmergeschichte irritiert mich jetzt doch. Wo ist da der Unterschied zur Bahn, die für jedes auf einem Bahnhof aufgenommene und kommerziell genutzte Bild Geld sehen will?

    Die Tatsache, daß Profis mit einem Stativ rumstehen und nicht aus der Hand knipsen?

  15. MaxiMegalon meint: (8.9.2010 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    …Badezimmerbilder?

    Gilt dies auch für Bilder von in Sicherungsverwahrung befindlichen Personen?

  16. Jan B. aus M. meint: (8.9.2010 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, die Diskussion um veröffentlichte Bilder geht noch nicht weit genug. Erst Hausfassaden, jetzt Badezimmer. Wohin soll das noch führen? Zunächst müssen alle Besucher von Sportereignissen und Konzerten unkenntlich gemacht werden. Das sollte auch bei einer Live-Übertragung durch eine kleine Verzögerung von wenigen Stunden möglich sein. Inakzeptabel ist auch die Ausstrahlung von Karnelvalsumzügen da viele Teilnehmer trotz Verkleidung identifiziert werden können. Ich weiß wovon ich rede. Ich bin Betroffener. Mein Proktologe hat sehr intime Bilder von mir in einem medizinischen Sachbuch veröffentlicht. Gut, ich bin jetzt nicht im eigenlichen Sinn zu erkennen, werde ihn aber trotzdem verklagen.

  17. Gerd meint: (8.9.2010 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    @Piotr: Hier gehen – mal wieder – böswillige Verkürzungen durch U.V. und sinnentstellende Berichte in der verlinkten Quelle (hier: "kostenlose Urteile") eine unglückselige Verbindung ein. Natürlich bestreitet niemand, dass "Schwerkranke" heiraten können. Sie können es aber nicht mehr, wenn sie infolge einer schweren Geistesstörung nicht mehr verstehen können, was sie da machen. Ob das der Fall ist, ist im Nachhinein nicht immer leicht festzustellen, insbesondere, wenn sich der Geisteszustand später weiter verschlechtert hat. So war das hier – wo der Betroffene an einer durch Alkoholmissbrauch verursachten schweren hirnorganischen Störung litt – auch, und deshalb sind Amtsgericht und Oberlandesgericht zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

  18. fernetpunker meint: (8.9.2010 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @gans: Art. 6 Abs. 1 GG, Schutz von Ehe und Familie, wird wohl herangezogen. Zumindest aber Art. 2 I GG, allgemeine Handlungsfreiheit.

  19. MaxiMegalon meint: (8.9.2010 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    quizfrage:
    wieviele notorisch-kritische unabhängig-(versuchsweise-)denkende kommentierer müssen in sicherungsverwahrung sein, bevor der rest es merkt?
    alles wiederholungstäter des gedankenverbrechens.
    gibt es s.v. in china? nordkorea garantiert. usa hat cia-gefängnisse.

  20. alles falsch meint: (8.9.2010 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Eine Firma hat mein Auto und mich fotographiert und gegen Gewinnbeteiligung an eine Gemeinde verhöckert. Dem hab ich garnicht zugestimmt, wegen Urheberrecht und kommerzieller Nutzung sollte ich das mal überprüfen lassen.

    @Jan B. aus M.: Wie wird das wohl mit dem öffentl. ausgestellten Blinddarm sein?

  21. Spinnzessin meint: (8.9.2010 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Das hier könnte zum Thema Polizei / AKW-Laufzeitverlängerung und S21-Proteste auch noch interessant sein:

    http://www.hintergrund.de/201009081119/politik/inland/wirtschaftsnaher-atombeschluss-und-fadenscheinige-gespraechsangebote-polizeigewerkschaft-kritisiert-buergerfeindliche-politik.html

    Hihi, ich hoffe der Link passt überhaupt in den Blog ;-).

  22. Piotr meint: (8.9.2010 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:
    Ahja. Böswillig ist an der Stelle nur die Unterstellung, UV oder der Autor des Beitrags hätte böswillig gekürzt.
    Das, was Du mir gesagt hast, stand auch im verlinkten Beitrag. Nur beantwortet das meine Frage nicht: Mit welcher Motivation wollte da ein Beamte die Hochzeit verbieten, nur weil ein Mann krank ist?

  23. Jan meint: (8.9.2010 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    @dot tilde dot: Oha, stimmt, man könnte ggf. von Kunst sprechen… Bzw. "Design" nennt man es glaub ich, weil es 'ne Funktion hat, oder?
    Wobei ich die Frage in 14 (Andreas Krey) auch berechtigt finde.

    Und beim Lesen der PM von Logistep (3. Link) hab ich festgestellt, dass der Begriff "rechtsfreier Raum" heißer Anwärter auf den Titel Unwort des Jahrtausends ist – das kann man schon nach Ablauf von einem Prozent sagen…

  24. FlyingT meint: (8.9.2010 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Krey:

    Wenn du den Bahnhof baust, kannst du wahrscheinlich so lange bis der ganze Bau bezahlt ist Fotos machen wie du willst. Und wenn es nicht anders im Vertrag steht gegebenfalls auch kommerziell nutzen. Es ist ja im grunde nur nen Foto was als Referenz genutzt wurde. Also nen komplett leeres Bad ohne persönliche sachen, das ganze soll ja nur das Können der Firma zeigen mehr nicht

  25. Gerd meint: (8.9.2010 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    @Piotr: Weil es nicht darum geht, dass jemand "krank" ist, sondern darum, das er oder sie infolge der Krankheit nicht mehr begreift, was es eigentlich bedeutet, wenn man "heiratet" (= auf eine bestimmte Frage des Standesbeamten mit "ja" antwortet).

  26. Stuff meint: (9.9.2010 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:
    Hmm – Wie krank muss jemand sein in .de (okok, nicht nur dort) dieses Ja-Wort zu geben? Reichte dies, die Ehe sofort ungültig zu erklären? Oder kriegt man dann einen Obsorgebeschluss? Mit dem angepeilten Ehegespons als Obsorge-Berechtigter/Verpflichteter?

    Nunja, nur so spintisiert…

    Stuff

  27. Jan Schejbal meint: (9.9.2010 um 05:14) AntwortenReply to this comment

    Das Versprechen, die FsA-Demo nicht grundlos zu filmen, hat die Polizei AFAIK auch letztes mal schon abgegeben. Gestört hat es sie da aber auch nicht…

  28. SILen(e meint: (9.9.2010 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    Mit dem Urteil zum Glücksspielmonopol werden die Kinderporno-Stoppschilder ja nun, bis auf Urheberrechtsverletzungen, fast überflüssig :)

    Wenn das was sie eigentlich sperren wollen nun legal wird, nämlich ausländische Glücksspielseiten, dann müssen sie nicht mehr diese ätzende Alibi-Behauptung, dass das nur wegen der Kinder eingeführt werde soll, anführen und könnten ja fast drauf verzichten.

    Nun noch ein entsprechendes Urteil zu Urheberrechtsverletzungen oder gar eine Einführung einer Kulturflatrate und die Stoppschilder werden von den Politikern nie wieder gefordert^^

  29. caffeine meint: (9.9.2010 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    Zur Eheschließung: Lest doch bitte die Texte…

    "Standesbeamtin hatte keinen Zweifel an der für die Eheschließung notwendigen Geschäftsfähigkeit des Mannes"

    Es lagen Atteste der Ärzte vor. Die Frage die sich stellt ist: Welches Interesse hat das Land Brandenburg an der Aufhebung der Ehe?

    Erbrechtliche Erwägungen vielleicht?

  30. momo meint: (9.9.2010 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    @alles falsch:
    Das Landratsamt hat mich und mein Auto auch schon mehrfach fotografiert…. und die wollten dann sogar noch Geld für einen schlechten schwarz-weiß Ausdruck!!!!!
    Ich verlange Genugtuung!

  31. Neuling meint: (9.9.2010 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    @Jan:

    Das Urheberrrecht ist deshalb hier wichtig, da sich ein Veröfentlichungverbot aus der nicht vorliegenden Panoramafreiheit ergeben könnte. Dazu müsste aber die Vorraussetzung gegeben sein, dass das Badezimmer überhaupt urheberrechtlich schützbar ist, was zu verneinen ist. Kurz: Badezimmer kein Kunstwerk -> daher kein Fall für das Urheberrecht -> Damit kein Fall von Panoramaunfreiheit.

  32. SILen(e meint: (9.9.2010 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @Neuling:

    Aber hatten Architekten nicht gewissermaßen Urheberrechte an ihren Entwürfen, dem Design und entsprechend auch der realen Umsetzung?

    D.h. wenn ich die Fassade des World Trade Centers nachbauen würde würde ich urheberrechtlich Ärger bekommen?!

    Mal davon abgesehen ist das Urheberrecht eh völlig unverhältnismäßig ausgelegt, für die Bewegung des Zeigefingers um 3 Milimeter erhält man ein Urheberrecht, für kreisende Bewengungen der gesamten Hand nicht – d.h. für eine Fotografie, wie ungeplant, zufällig und künstlerisch wertlos sie sein mag erhält man automatisch volles Urheberrecht, geschriebene Texte oder Datenbanken erfordern erst eine Schöpfungshöhe.

  33. user124 meint: (9.9.2010 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @badbilder
    tolles urteil. d.h. ich kann in umkleiden spannerfotos machen und diese im internet ausstellen solange ich die personen unkenntlich mache.
    gut, ok, die person hat sich nicht bildgebend aufgestellt um die bilder im internet zu sehen, aber das persönlichkeitsrecht ist ja bei schwärzung des schädels nicht berührt….

  34. egal meint: (9.9.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    zum Thema Demos und Polizei.

    In den Reihen der Polizei macht man sich doch schon Gedanken, über den Status den sie in diesem Land haben und auf welchem Rücken hier Entscheidungen ausgetragen werden.

    "Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich als Opfer einer zunehmend bürgerfeindlichen Politik…."

    http://www.hintergrund.de/201009081119/politik/inland/wirtschaftsnaher-atombeschluss-und-fadenscheinige-gespraechsangebote-polizeigewerkschaft-kritisiert-buergerfeindliche-politik.html

  35. Jan meint: (9.9.2010 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @user124: Sie können auch Äpfel essen. Und Birnen. Und diese dann miteinaner vergleichen…

  36. Spinnzessin meint: (9.9.2010 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    @egal:

    Menno, immer diese fiesen Raubmord-Linkkopierer ;-).

    Das ist MEIN Link, den hatte ICH zuerst gepostet *schmoll* ;-).

  37. user124 meint: (9.9.2010 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    @Jan: der vergleich ist nicht passend da….

  38. Ölpferd meint: (9.9.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    bt: Ehe

    An alle die hier wegen Menschenfeindlichkeit rumwettern. Es gibt nunmal nicht wenige Fälle, wo Sterbenskranke, geistig abwesende, zwecks Erbschleicherei ausgenutzt werden.

  39. user124 meint: (9.9.2010 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @Ölpferd: kann jemand der stirbt denn noch ausgenutzt werden? imho ist in zukunft nicht zu erwarten das ihm nachteile entstehen, oder?

  40. egal meint: (9.9.2010 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @Spinnzessin:

    bin schuldig, erwarte die Höchststrafe.

    ne im Ernst, habe ich voll übersehen, ziehe meinen Beitrag verschämt zurück

  41. caffeine meint: (9.9.2010 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @Ölpferd:

    Tja, wenn keine Verwandten vorhanden sind und keine rechtmäßig angetraute Ehefrau? Wer erbt denn dann?

    cui bono?

  42. Kand.in.Sky meint: (9.9.2010 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung gilt auch für Schwerkranke

    Aber, aber… das ist ja unmöglich! Am Ende vermehren die sich noch weiter und ziehen Deutschland in den Ruin hinab!
    Sarrazin, ihr Einsatz!

    #k.

  43. Abmahner meint: (9.9.2010 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Glücksspiel-Monopol;
    Wurde auch verdammt nochmal Zeit. Deutschland muss nur immer wieder von aussen darauf aufmerksam gemacht werden, das Milliarden Euros mit den Bürgern gemacht werden, die dann woanders landen.
    Würde Deutschland nicht krankhaft Glücksspiel-, Pornoanbieter usw. aus dem Land treiben, um das Geld woanders versteuern zu lassen, wären schon einige Haushaltslöcher gestopft.

  44. Anders meint: (9.9.2010 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:

    Aha, das setzen von Links fällt bei Ihnen unter böswillige Verkürzung. Bei eindeutig geschäftsfähige Personen, die Heiraten, sehen Sie also einen Interpretationspielraum.

    Jetzt frage ich mich allerdings, wer hier gerade böswillig verkürzt.

    Anders

  45. Halloooooooooooooooooooo meint: (11.9.2010 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @Abmahner:
    Da haben Sie Recht.

    England ist ein gutes Beispiel. Dort ist ein liberaler Markt für Online-Casinos und Sportwetten und die Briten wetten wirklich sehr gerne.

    Der Staat würde bei einer Legalisierung viel mehr verdienen, als mit dem unterträglichen Angebot von Oddset, wo die Kombiwette Pflicht ist und die Quoten nicht akzeptabel sind.

  46. alfred meint: (11.9.2010 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @@FlyingT: FlyingT: "Naja aber wer will mir verbieten meinen mörtel, meine Fliesen, meine Badewanne und mein Waschbecken zu knipsen? Bis zur bezahlung der Ware bleibt diese für gewöhnlich im Eigentum des Handwerkers" Nö, § 946 BGB

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum