14.9.2010

“Aus diesem Gerichtssaal”

Die Medienrevolution ist im Gange. Selbst in Gerichtssälen tut sich schier ungeheuerliches: „Mir wurde gerade mitgeteilt, dass jemand aus diesem Gerichtssaal live über einen Ticker ins Internet berichtet. Wer ist das?“ fragte gestern der Vorsitzende im Koblenzer Rockerprozess. Für dieses dringende Anliegen fiel der Vorsitzende sogar dem Staatsanwalt ins Wort, der gerade die Anklage verlas.

Redakteur Lars Wienand von der Rhein-Zeitung gab sich zu erkennen und zeigte wohl auch sein Arbeitsgerät: ein iPad. Sehr geschickt gewählt, denn damit fällt das Argument, die Tastenanschläge seien so laut, wohl eher weg. Die Bewährungsprobe des Tablets dauerte allerdings nur kurz. Denn der Richter, so berichtet die Rhein-Zeitung, habe sich die Live-Tickerei unmissverständlich verbeten.

Eine Begründung hat das Gericht nicht gegeben. Möglicherweise könnte sie auch schwerfallen, denn das Gesetz verbietet nur Ton- und Filmaufnahmen aus der Verhandlung. Notizen sind auch im Publikum erlaubt. Selbst wenn manche Richter das Mitschreiben “normalen” Besuchern immer wieder gern verbieten, hat sich das nach meiner Kenntnis noch keiner gegenüber einem Pressevertreter getraut.

Bleibt also die Frage, was das Live-Tickern gegenüber dem Mitschreiben so störend macht, dass es untersagt werden muss. Die Rhein-Zeitung nennt als mögliches Risiko, eventuell noch nicht vernommene Zeugen könnten sich (zu) schnell darüber informieren, was im Gerichtssaal vor sich geht. Nun ja, am ersten Prozesstag waren noch gar keine Zeugen geladen.

Außerdem müsste Berichterstattern dann ja eigentlich auch verboten werden, in Verhandlungspausen Online-Berichte zu verfassen. Oder nach interessanten Stellen einfach mal den Saal zu verlassen und sich schreibend auf der Bank vor der Türe zu erholen.

Spätestens wenn Reporter – möglichst geschlossen – mit ihren Devices vor dem Vorsitzenden und seinen Häschern aufs stille Örtchen flüchteten, wäre der Kleinkrieg wahrscheinlich zu Gunsten der “Live”-Berichterstatter entschieden. Früher hätte sich Didi Hallervorden die Filmrechte für so was gesichert.

Mit autokratischen Verboten, die sich daraus rechtfertigen, dass nichts sein darf, was es bisher nicht auch schon gab, werden Richter künftig wohl also nicht weiterkommen. Dazu dürfte die Revolution einen Tick zu heftig sein.

Rechtsanwalt Henning Krieg zum gleichen Thema

24 Kommentare zu ““Aus diesem Gerichtssaal””

  1. Sascha meint: (14.9.2010 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, auch das Koblenzer Gericht wird irgendwann die Zeichen der Zeit erkennen (müssen). Realtime-Journalismus lässt sich eben nicht mehr verbieten. Ob die Kollegen jetzt twittern, per iPad schreiben oder alle fünf Minuten aus dem Gerichtssaal rennen um draußen zu schreiben, kommt letztlich auf das Gleiche heraus.

  2. horst meint: (15.9.2010 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    Es ist eines demokratischen Staates unwürdig, dass Ton – und Filmaufnahmen verboten sind.

    Bei Jugendlichen und Heranwachsenden könnte ich noch eine Rechtfertigung erkennen, aber ansonsten sehe ich weder in Zivilverfahren (FamG ausgenommen) noch in Strafverfahren eine notwendige Einschränkung.

    Gerade die Justiz muss sich öffnen.

    Wir leben im 21. Jahrhundert und die Richter und der Gesetzgeber verharren im obrigkeitsstaatlichen und ständischen Denken des 19. und 20. Jahrhunderts.

    Das ist einfach nur anachronistisch.

  3. Kai meint: (15.9.2010 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    ist das Verbot des Mitschreibens im Gerichtssaal denn rechtmäßig? Kann mir da ein Ordnungsgeld aufgedrückt werden, wenn ich mich nicht an die Anweisung halte? Und worauf könnte ich mich denn berufen?

  4. Thom meint: (15.9.2010 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    @3: Würd mich auch interessieren. Oder würde der Vorsitzende da nicht lang fackeln und mich einfach des Saales verweisen.

  5. RA Kompa meint: (15.9.2010 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    Mich hatte neulich am Landgericht Hamburg ein gewisser Vorsitzender Richter Buske in den Zuschauerraum gefragt, was ich denn da in mein Notebook tippe. Als ich ihm sagte, dass ich seine gerade erfolgte absurde Verhandlung über das angebliche "Karrierende" eines deutschen Fussballers dokumentiere, wollte er es so genau schon nicht mehr wissen.
    Mein Lieblingsrichter äußerte, dass es ihn störe, wobei ich nicht weiß, ob er die Tippgeräusche oder die Inhalte meinte. Vorsichtshalber tippte ich leise weiter. Hier das Ergebnis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33168/1.html ;-)

  6. Olli meint: (15.9.2010 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    @horst:

    Es gäbe da so einige wo die Liveaufnahmen Probleme bringen könnten zum Beispiel bei (vermuteten) Sexualstraftaten.

    Bald in Bildtv: Hier windet sich das Schwein.

  7. RCb meint: (15.9.2010 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Für derartige Problemfälle gibt es öffentliche vs. geschlossene Verhandlungen.

  8. alexander meint: (15.9.2010 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    Was wäre wenn ich Audio aus einem Gerichtssaal aufgenommen und weiter verbreitet HÄTTE?
    Ich frage mal zuerst: wie würde so etwas bestraft werden?
    Und dann erst: warum ist es denn verboten?
    Es könnte doch sein, dass man nicht anwesenden die Möglichkeit geben möchte sich einen Eindruck zu verschaffen, ich erinnere mich da an Prozesse aus Nürnberg oder welche im Zusammenhang mit der RAF, wo es von großem Vorteil war. Das nur der Staat "mitschneiden" darf, ist für mich noch nicht so recht verständlich.

  9. Lurker meint: (15.9.2010 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    @Horst:

    Unsinn. Auch im 21. Jahrhundert dient der Strafprozess der Wahrheitsfindung und nicht der Volksbelustigung – Zeugen im Live-TV sagen alles, nur nicht die Wahrheit. Und auch als Angeklagter hätte ich wenig Lust, mich z.B. auf mildernde Umstände zu berufen, wenn meine Einlassungen unweigerlich als Filmschnipsel bei Stefan Raab zu bewundern wären.

  10. Daniel Lücking meint: (15.9.2010 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Es ist wieder einmal eine typisch deutsche Reaktion:

    Eine Fragestellung / Problem wird erkannt und mangels Verfügbarkeit einer alternativen Lösung wird ersteinmal win Verbot ausgesprochen. Makaber: Schlupflöcher, die seit Jahren offline verfügbar sind werden bei Online-Bezug dann plötzlich zum verbotswürdigen Zustand.

    Meine Devise wäre: Ist Publikum zugelassen, sollte auch die Presse Twittern dürfen. Dank Pressecodex kennen die meisten Journalisten ihr Pflichten. Wer es verreist, erhält dann eben auf Dauer Saalverbot.

  11. Marian Ritter meint: (15.9.2010 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Das Gefühl, dass alles was man sagt sofort der Weltöffentlichkeit präsentiert wird, am Ende noch aus dem Zusammenhang gerissen, würde mich auch irritieren.
    Das mag jetzt blöd klingen – aber brauchen wir Realtime-Journalismus bei komplexen Fragestellungen oder reicht da nicht auch eine Zusammenfassung, die auch den Kontext abbilden und aus mehreren Absätzen bestehen kann?

  12. Kai meint: (15.9.2010 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    @horst:
    Ich finde es absolut richtig, dass Ton – und Filmaufnahmen verboten sind. Für das Inofrmationsinteresse reicht eine Berichterstattung. Das Filmen von jeder kleinsten Regung und Zurschaustellung von Angeklagten und Beteiligten und nicht angemessen. Zu schnell kann auch bei späteren Freisprüchen ein nachhaltig schlimmer Eindruck entstehen oder wie üblich Aussagefragmente von den Medien auf die Goldwaage gelegt werden.

    Zumal ein Angeklagter sich nicht aussuchen kann, ob er gefilmt werden möchte.

  13. martin meint: (15.9.2010 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    @Marian Ritter: Nein wir brauchen dort keinen Realtime-Journalismus, im Gegenteil eher in Ruhe verfasste Analysen und Kommentare. Allerdings ist "brauchen wir nicht" kein guter Grund für ein Verbot, gerade wenn mit "wir" eine bestimmte Gruppe (Internetausdrucker, Spaßbremsen, …) spricht.

  14. Mediendurchfäller meint: (15.9.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Ich halte eine textliche Berichterstattung für vollkommen ausreichend, ob die live geschehen muss, wage ich zu bezweifeln. Wäre es nicht besser am Schluss einen verdichteten Bericht zu lesen, statt ständig "kleine Brocken"?

    Aber grundsätzlich sollte das geregelt werden, um zu vermeiden, dass jeder Richter nach Gutdünken entscheidet.

  15. svb meint: (15.9.2010 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Genau, voll d'accord. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Dass überhaupt aus laufenden Verfahren berichtet wird, fand ich schon immer geschmacklos. Das Öffentlichkeitsgebot erfüllt seinen Zweck bereits, wenn die Arbeit der Justiz nachträglich nachvollzogen werden kann. Das ist im übrigen eine moralische, keine rechtliche Frage. Ein Verbot ist damit nicht das Werkzeug der Wahl, eher die gesellschaftliche Ächtung. Womit das alles was ich geschrieben habe, leicht esoterisch wird, das ist mir schon klar ;-)

    Also kurz: Ich kann jedenfalls leicht auf Zwischenberichte beispielsweise zum Thema Kachelmann verzichten. Oder auf anwaltliche Presseerklärungen (beider Seiten).

  16. IANAL meint: (15.9.2010 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Völlig meine Meinung, Film- und Tonaufnahmen brauchen wir nicht, Echtzeit-Textberichte auch nicht, zusammenfassender Bericht danach reicht völlig. Über laufende Verfahren sollte auch nicht berichtet werden dürfen und um das sicherzustellen sollte man auch die Zuschauer aus dem Gerichtssaal verbannen.

    Gerichte halten sich schließlich streng ans Gesetz, die Verhandlungen müssen also nicht vom Volk kontrolliert werden. Wenn jemand freigesprochen wird, dann gibt es sowieso nichts zu berichten, Berichte werden vom Gericht also nur bei Verurteilungen veröffentlicht und die Berichte können sehr knapp ausfallen, denn im Urteil steht ja, dass das Gericht aufgrund der Verhandlung zum Schluss gekommen ist, dass der Beschuldigte schuldig ist.

    Ja geht's noch? Ich kann nicht in jede Verhandlung gehen, in der ich gerne die Öffentlichkeit vertreten würde, in deren Namen da Recht gesprochen wird! Dass Ton- und Filmaufnahmen verboten sind kann ich ja noch verstehen, und wenn es wegen des Urheberrechts ("Recht am eigenen Bild") ist, aber unabhängige (!) Textberichte über eine Verhandlung müssen meiner Meinung nach erlaubt sein. Und wenn ein Blogger die Verhandlung nicht mehr stört als andere Zuschauer, dann muss Bloggen (Macro-, Normal- und Microblogging) eben auch erlaubt sein.

    Wenn ein Richter nicht will, dass das Volk seine Verhandlung genau nachvollziehen kann oder wenn andere schützenswerte Rechte der am Verfahren Beteiligten gefährdet sind, dann kann er die Öffentlichkeit ausschließen. Das kann er machen, muss es dann aber begründen und dagegen will ich dann als Vertreter der Öffentlichkeit Rechtsmittel einlegen können. Ausschließen kann er die Öffentlichkeit auch nur ganz oder gar nicht. Ausschluss nach Geschlecht, Religion oder Beruf ist nicht vorgesehen.

    IANAL

  17. svb meint: (15.9.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @IANAL:

    Ich kann nicht in jede Verhandlung gehen, in der ich gerne die Öffentlichkeit vertreten würde, in deren Namen da Recht gesprochen wird!

    Und das machen Sie dann mit Tweets, die Sie lesen, noch während Zeugen vernommen werden? Also mich würde Sie damit nicht vertreten, und auch aus mit besteht die Öffentlichkeit.

    Aber ich glaube, wir reden aneinander vorbei: Niemand hat hier vorgeschlagen, Zuschauer aus dem Gerichtssaal zu verbannen. Niemand will (Text-)Berichte verbieten (wobei mit unklar ist, wieso ein paar Richter verbieten, daß man sich händisch Notizen macht). Die Frage ist, ob man das alles unbedingt live aus dem Saal übertragen soll. Oben war die Rede von Journalistenethik. Nun, obgleich ich denke, daß sich einige Blogger ebenfalls der Journalistenethik verpflichtet fühlen, so gilt das sicher nicht für alle. Blogger wie Journalisten, am Rande bemerkt.

    Wie gesagt, alles Geschmackssache.

  18. RA Schülzchen meint: (15.9.2010 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Als Praktiker habe ich erhebliche Bedenken, wenn Zeugenaussagen „live“ aus dem Gerichtssaal getwittert oder sonst wie kommuniziert werden. Ich habe es in meiner Praxis häufig erlebt, dass Zeugen, die ja bewusst nach einander und in entsprechender Abwesenheit der später noch zu hörenden Zeugen vernommen werden, sich in Details widersprechen und damit ein zuvor vereinbartes Lügenkonstrukt offenbaren. Wenn es den noch nicht vernommenen Zeugen gelingt, mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln zu erfahren, was der zuvor vernommene Zeuge zu speziellen Fragen und Details geantwortet hat, wird dem Gericht diese im Rahmen der Zeugenvernehmung häufig letzte Möglichkeit der Wahrheitsfindung auch noch genommen.

    Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird m.E. durch eine zeitlich etwas verzögerte Berichterstattung nicht so stark beeinträchtigt, als dass demgegenüber die – ohnehin nur noch eingeschränkten – Möglichkeiten des Richters zur Wahrheitsfindung zutreten müssten. Deshalb gibt es aus meiner Praktikersicht einen klaren Vorrang der StPO (und auch der ZPO) vor der Berichterstattung in Echtzeit durch das web 2.0.

  19. horst meint: (15.9.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker und andere

    Es geht in Strafverfahren nicht um Wahrheitsfindung, sondern um

    PROZESSUALE Wahrheit.

    Ihr Kommentar zeigt bereits, dass Sie wie auch viele andere Menschen in der BRD wegen der Berichterstattung nicht so genau wissen was vor Gericht so passiert.

    Zeugenvernehmungen können zudem entsprechend arrangiert werden.

    Nur wenn die breite Öffentlichkeit, ungefiltert durch Berufsschreiberlinge, erfährt, was z.B. Sachverständige in Zivil- und Strafverfahren so für einen Mist vortragen, u.a. zu Gunsten von Versicherungen, kann eine gesetzliche Verbesserung durch den Souverän erzielt werden.

    Auch sogenannte Berufszeugen wären leichter erkennbar.

  20. Christian Baer meint: (15.9.2010 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Hier ist eher etwas Fundamentales im Argen – von beiden Seiten. Sicherlich haben viele Richter sehr verstaubte Ansichten. Aber die komplette Abwesenheit von Respekt, den ich oftmals von den Vertretern der Presse erlebt habe (ich bin kein Jurist und spreche nicht von einer vergleichbaren Situation), hat mich doch oft erschreckt.

    Es wird immer auf die Pressefreiheit gepocht und darauf, daß die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, alles zu erfahren. Abgesehen davon, daß die meisten dieser Journalisten weniger das Recht der Öffentlichkeit auf Information als die eigene Karriere im Sinn haben, ist die Pressefreiheit kein Freibrief, im Weg zu stehen oder andere zu behindern.

    Auf den Konkreten Fall bezogen:
    Bei solchen längeren Verfahren kommt es öfter vor, daß nicht alle Zeugen an einem Tag vernommen werden. Was eine Live-Berichterstattung in so einem Fall anrichten kann, ist wohl leicht nachzuvollziehen. Es ist ja nicht umsonst verboten, daß die Zeugen sich gegenseitig zuhören. Wenn ein vollständiges Protokoll am nächsten Tag in der Zeitung steht, kann das durchaus die Aussagen von Zeugen, die an dem Tag geladen werden, beeinflussen oder komplette ändern.

    Vor diesem Hintergrund finde ich die Reaktion des Richters durchaus nachvollziehbar: Es passiert etwas in seinem Gerichtssaal, dessen Folgen er (noch) nicht abschätzen kann. Dummerweise reagiert die Gesetzgebung immer viel zu langsam und verschläft neue Entwicklungen meist komplett. Von daher ist für mich eher die Regierung in der Pflicht als der Richter.

    Ich als Richter würde auch nicht wollen, daß mein Prozeß möglicherweise zur Katastrophe wird, nur weil jemand "live" aus den Gerichtssaal berichtet hat. Auch wenn der Reporter gar keine Bösen absichten hatte.

  21. Rolf Schälike meint: (15.9.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    In den Zivilprozessen gehen die Richter davon aus, dass beide Parteien lügen.

    An die Gesetze können sich die Richter gar nicht halten, weil die Gesetze sich widersprechen. Die Richter müssen abwägen zwischen den verschiedenen Gesetzen und Grundrechten.

    Außerdem dürfen die Richter nur das berücksichtigen, was von den Parteien, genauer den geschäftstüchtigen und hauptsächlich aufs Honorar erpichten Anwälten, vorgetragen wird.

    Die Mandanten sind in den Gerichtsverfahren eine Störung, bestenfalls Objekt für die Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften in Form von sich widersprechenden Gerichtsentscheidungen.

    Die Richter und Anwälte bilden einen geschlossenen Verein, in dem nur pseudoöffentlich besprochen und entschieden wird, wie die sich verselbständigten Vereinsinteressen am besten nach außen durchzusetzen sind. Die Richter und die Anwälte versuchen über die Rechtsprechung das letzte entscheidende Wort zu verkünden. Sie dürfen das. So ist unsere Verfassung.

    Die Journalisten sind wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Medienmachern nicht in der Lage, anders zu berichten als es die Richter und Anwälte und die anderen Juristen in den Unternehmen und Behörden wünschen und in ihrem Verein entscheiden.

    Ob nun life, aus dem Saal getwittert, getickert, mit Ton- und Fernsehaufnahmen oder nur als Text berichtet wird, macht keinen großen Unterschied. Die Diskussion darüber geht am Kern der Rolle und Praxis unserer Gerichtsverhandlungen vorbei.

    Die Form der Erstellung/Übertragung und Aktualität der Berichte ändert nichts an den lebensfremden, die gesellschaftliche Entwicklung hemmenden Gerichtsentscheidungen mit zu viel Unrecht und fast ausschließlich subjektiven Komponenten.

    Die Journalisten werden dabei sich nicht einmal geschäftlich/finanziell verbessern können.

    Für alle Beteiligten gibt es einfach mehr Stress.

  22. x meint: (15.9.2010 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    Mhm, in den Niederlanden benutzen auch die Richter (momentan probeweise) ein iPad: http://www.telegraaf.nl/binnenland/7661024/__Hippe_rechter_gebruikt_iPad__.html?p=18,1

  23. slaetsch meint: (16.9.2010 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    die überprüfung der gerichtlichen Tätigkeit ist durch zuschauer ausreichend gewährleistet. Informationen sind nach beendetem Verfahren oder von mir aus beendetem Sitzungstag ausreichend.
    Es gibt einen Grund dafür, dass Live-Berichterstattungen verboten sind. Ein Schauprozess lässt sich auch über Twitter inszenieren.

    Bei aller Liebe zum Fortschritt, die wir hegen, darf man doch die Grenzen nicht aus den Augen verlieren.

    Mich verwundert, dass gerade an dieser Stelle eine andere Meinung vertreten wird. Wo hier doch sonst die Rechte des Beschuldigten so hoch gehalten werden.

  24. slaetsch meint: (16.9.2010 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    edit:
    ich meine idF natürlich des Angeklagten

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