An der Quelle kopiert
Haben Sie sich auch schon immer im Stillen über all jene Menschen gewundert, die bei Saturn oder im Media Markt ihr Notebook dabei haben, es auf einen Kartonstapel wuchten und angestrengt auf den Bildschirm schauen – während das Laufwerk des Geräts emsig surrt?
Nun, seit heute wissen wir, es sind keine Leute, die ihr Online-Tagebuch nicht aus den Augen lassen können. Oder ohne Zeitverzug die Beratungsleistung des Personals twittern müssen. Es handelt sich um Raubkopierer.
Diese erschütternde Wahrheit hat sich nun in Rostock herausgestellt. Dort wurde eine Frau ertappt, die sich in der Musikabteilung an den reichlich vorhandenen CDs bediente und diese auf ihr mitgebrachtes Notebook kopierte. Der Hausdetektiv war nicht der übliche Schwachmat. Ihm fiel tatsächlich was auf. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Urheberrechtsverletzung.
Und tausende müssen sich ein neues Hobby suchen.
Polizeibericht / via Spreeblick
Ist das wirklich eine Urheberrechtsverletzung?
"Der Hausdetektiv war nicht der übliche Schwachmat."
Hat dieses rüde Pauschalurteil spezielle Gründe?
@SvenR:
Kann man überlegen. Die Vorlage ist jedenfalls nicht unrechtmäßig. Man darf sich ja auch eine Privatkopie von CDs oder Filmen aus der Videothek ziehen, obwohl man sie nur "gemietet" hat.
Junge Frau? Etwas übertrieben für eine 52 jähre Raubmordkopiererin.
Wahrscheinlich hat die Dame nur den Explorer geöffnet und die cda's rüberkopiert. Also werden sie nix auf dem rechner finden :-)
Der Hausdedektiv IST ein Schwachmat. Denn das Kopieren der CD war nur eine Verdeckungstat. In Wirklichkeit wollte sie das Notebook klauen.
@Udo Vetter:
Wir zahlen auf jeden CD- und DVD-Brenner sowie auf jeden Rohling, auf das Faxgerät, den Kopierer und den Scanner, sogar auf die DAT-Tapes und -Laufwerke die man seinerzeit am Klondike Datensicherung betrieben hat. Ich weiß jetzt gar nicht, wie das bei Festplatten ist…aber das tut hier ja nichts zur SacheNicht, dass man mich falsch versteht, ich finde das Verhalten falsch und ich würde es auch bestraft sehen wollen, aber das Urheberrecht scheint mir an dieser Stelle einfach unpassend zu sein.
Das nenn ich mal dreist.
Ich möchte allerdings das "reichlich vorhandenen CDs" an dieser Stelle kommentieren: Hier in Rostock ist die Auswahl in beiden Mediamarkten und dem einen Saturn überaus überschaubar. Es ist also nichtmal viel zu holen gewesen.
Ich versteh die Frau irgendwie nicht.
Kann man nicht zuhause Rippen und dann die CD zurückgegeben, mehr oder weniger legal sogar?
Solange es keine gewerbsmäßige Tat im Sinne des § 108a UrhG ist, bedarf es gemäß § 109 UrhG eines Strafantrags oder einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung.
Der Markt ist nicht Geschädigter der – wenn überhaupt vorhandenen – Urheberrechtsverletzung. Der Hausdetektiv wäre also besser ein Schwachmat gewesen ;)
@9 Rücknahme geöffneter Datenträger wird zumindestens hier ausgeschlossen. Argumentativ kam man in den lokalen Stores schon vor einigen Jahren nicht mehr damit durch. Nicht, dass ich damals sowas probiert hätte.
Och Leute, wofür haben wir denn das Internet erfunden?!
Interessante Geschichte…. Wenn man § 53 UrhG liest, dürfte man zu der Überzeugung kommen, dass es hier gar keine Urheberrechtsverletzung gibt. Interessant…
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
Wenn schon (möglicherweise) nicht das Urheberrecht greift, gibt es dann überhaupt einen möglichen Ansatzpunkt? Immerhin ist es ja ausdrücklich geduldet die CDs probe zu hören und ich kann mich nicht entsinnen, dass jemals explizit gefordert wurde, dies auf den vom Hausherren dafür bereitgestellten Geräten zu tun.
interessante Frage, bin gespannt, was dabei raus kommt. Immerhin bekommt die Dame dann ein lebenslanges Betretverbot. Auf die Idee ist doch sicher schon jemand früher gekommen?
Die Konsequenz wird eher sein, dass das Mitnehmen von Geräten in die Märkte von jenen verboten wird.
Ich stelle wieder mal feset, wie naiv ich bin – ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen.
Sehe hier kein Problem. Die Frau hat absolut zulässige Privatkopien hergestellt.
Und für die Dreistigkeit mit der sie das getan hat, sollte sie eigentlich noch eine Belohnung bekommen.
@ccth: auf die idee bin ich schon gekommen. nur nicht in der dreisten verbindung das direkt im laden zu machen… mein gedankengang dreht sich um die ausleihautomaten bzw videotheken.. ausleihen, im auto oder auf/neben dem automaten rippen, zurückgeben…
Vielleicht bin ich da ja nicht mehr aktuell, aber was ist mit dem "Umgehen eines Kopierschutzes"?
@Nr.3 (und den Rest derer, die Lesen können):
gilt diese Mär von der Privatkopie auch für gemietete Datenträger? Das würd emich aber wundern…?
@Ramirez: Dürfte auf das verwendete Betriebssystem ankommen, mein Linux hat sich bisher noch nicht für sowas interessiert.
Gibt es wirklich Leute, die sich trauen so offensischtlich Musik CDs zu kopieren? Wahnsinn..
Das ist alles nur eine Sache der Definition. Der BGH muss doch nur bei passender Gelegenheit, aus der dann "zufälligerweise" ein richtungsweisendes Grundsatz-Urteil hervorgeht, den entscheidenden Begriff "fremde bewegliche Sache" auf bytes auszudehnen, auch wenn man die nicht sehen kann, und schon ist der Drops gelutscht.
Müßte nicht eigentliche der Media-Markt wegen Urheberrechtsverletzung einen dran kriegen?
Schließlich haben die doch die Musikstücke zur Kopie bereitgestellt…
Satz vergessen:
Aber da kommen die ja selber nicht drauf.
@Udo Vetter:
Ist das mit der Videothek eine gerichtsfeste Aussage? Damit würde meine Sorge bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung schlagartig sinken.
Ich habe hier eine große Anzahl von Privatkopien, davon ein nicht unerheblicher Teil aus Videotheken. Wenn die alle legal sind, dann dürfen die Damen und Herren in noch grün auch gern mal vorbeischauen.
Und ja, es gibt auch jede Menge Originale, nur damit kein falscher Eindruck entsteht. Was mir wirklich gefällt oder mir zum Vollpreis fördernswert erscheint kaufe ich auch :)
@ich: Das ist wohl genauso "verboten" wie Aufzeichnen des TV Programms. Solange keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, oder die CDs keine originale sind. Und wer ist überhaupt "emich"?
Wer macht sowas, ich wurde nicht mal auf den gedanken kommen eigene CDs zu Rippen oder überhaupt zum abspielen rauszusuchen viel zu aufwendig. Haben diese Leute noch nie was von Spotify gehört?
Das hört sich eher nach dem berühmten Beispiel mit den gelesenen Büchern an.
Das Kopieren der CD macht diese zu einer "antiquarischen" (Mikrokratzer ;) ), sodass sie nicht mehr als neu verkauft werden kann und eine "andere Sache" als die "genommene Sache" zurückgegeben wird. Damit liegt dann ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor ;)
Und falls es sich um eine CD handelt, die nicht zum Verkauf, sondern zum Anhören vor Ort bestimmt ist …
Zumindest zivilrechtlich weiß man den Fall ja zum Glück gut aufgehoben ;)
warum hat die alte es nicht einfach runtergeladen wie jeder normale mensch auch?
@Philipp S.: Die CDs beim Blödmarkt sind dann sowieso alle antiquarisch, denn schließlich gibt es die Vorhörstationen (vulgo: CD-Player), an denen man vor dem Kauf in die CDs reinhören kann.
Bzgl. des anderen Posters, der auf die fehlende Originalverpackung/Einschweißung hinweist: Diese ist bei einer vorgehörten CD auch nicht mehr gegeben, denn die Dinger werden ja anschließend nicht wieder neu zellophaniert.
@Philipp S.: Ich hoffe Versandhändler fangen nicht damit an ihre Kunden wegen Diebstahls anzuzeigen. Weil ihre Kunden vom Umtauschrecht gebrauch machen und Produkte leicht benutzt zurückschicken.
Wie schauts eigentlich aus wenn der Schlepptop nu verschlüsselt wäre so das keine Beweise für eine "kopieraktion" zu finden wären und die Nutzerin einfach behaupten würde es wäre lediglich ein funktionstest gewesen?
Schliesslich ist es ja auch heute keine Seltenheit das ein eventuell vorhandener Kopierschutz Probleme mit Laufwerken jeglicher Art produzieren.
Wo gäbs dann noch nen Ansatzpunkt für eine Illegale Handlung?
Geh ich in den Mediamarkt?
Nö, ich bin doch nicht blöd
Das Problem ist eher der Kopierschutz. Dessen Umgehung ist für den Privatgebrauch allerdings nicht strafbar. Bleiben also ggf. zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber. Da die Leih-DVD aber eine rechtmäßige Vorlage ist, machst du dich jedenfalls nicht strafbar. Habe die Diskussion bei größeren Sammlungen schon mehrfach erfolgreich geführt. Polizei und Staatsanwälte informieren dann in der Regel auch nicht mehr die Rechteinhaber.
@KderC:
"warum hat die alte es nicht einfach runtergeladen wie jeder normale mensch auch?"
ja, was meinst denn Du, wie die ins Internet kommen, die CDs?
Meinst Du etwa ie kauft einer?
Soviel Dreistigkeit muss definitiv bestraft werden. Geldstrafe mindestens.
Da hätte ich halt meinen Studiokopfhörer mitgenommen und ihm gesagt ich kann das nur mit meinem Laptop und dem Kopfhörer beurteilen ob das gut klingt.
Vielleicht hat sie ja gar kein Internet und muss darum offline raubmordkopieren :-)?
Naja, ist ja nicht so neu, so was ähnliches gab es vor ca 25 Jahren auch schon, damals standen Jugendlichen in den Hifi-Abteilungen bei Quelle, Karstadt, Kaufhof und nutzten die vorhandenen Ausstellungsstücke in Form von Commodore 64, Atari 800XL oder Sinclair Spectrum als Kopiermaschinen, oft sogar mit Duldung des Personals, da so der Verkauf von damals noch sehr teuren 5.25-Disketten kräftig angekurbelt wurde.
@Gert:
Ja …damals… DIe gute alte Zeit. Da gabs aber noch nich soviele Spasten, die sich einbilden sich mit Computern auszukennen ;)
@Gert:
Na, dann hat einer bei mir eine Ausnahme gemacht und ich wurde "erwischt". Aber es gab noch kein Gesetz extra für Software, so dass es quasi wie mit der Frau im Laden stand: Kopien für eigene Zwecke war ok :)
Tja, wenn ich mir die Abmahngeschichten von Tauschbörsen so anhöre, dann kein Wunder, dass einige lieber in den Laden gehen :) auf die eine oder andere Weise ;)
lol schon irgendwie dreist XD ich hätte mich das nich getraut :D
Mist, hätte ich eher drauf kommen müssen…
@ mark (#32)
> Ich hoffe Versandhändler fangen nicht damit an ihre Kunden wegen
> Diebstahls anzuzeigen. Weil ihre Kunden vom Umtauschrecht gebrauch
> machen und Produkte leicht benutzt zurückschicken.
Eher wird der Versandhändler wieder zurückschicken, weil er geöffnete (Folie) Datenträger von Umtausch/Rückgabe ausschliessen kann.
Warum eigentlich der eigene Laptop?? Stehen doch genug Laptops da. Software vom Stick, CD auf den Stick. Stick Verschlüsseln. Fertig.
Allerdings finde ich die ganze nummer für ne 52! Jährige Frau schon hart. Also hey nochmal!! 52!!
nach §56 UrhG müssten solche kopien doch sowieso gelöscht werden!?!
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__56.html
ROFL….mit dem Laptop in die CD-Abteilung :)))))
Dreist. Sowas ist mir noch nie aufgefallen.
Wer soo doof ist, der muss auch bestraft werden… also der "MM Raubkrepierer"
Hallo? Denkt mal bitte wer an die Muetter?
Die muessen von ganz alleine auf kreative Ideen kommen raubzukopieren, da weiss (m)eine dann gerade mal wie man CDs kopiert und kann bis auf Kartenspiele, Chats und SocialKZs eh nichts mit dem Internet anfangen.
Jetzt ist die Zeit gekommen wo die Nachfahren den Alten solche Dinge beibringen sollten, ansonsten werden bestimmt bald ganz viele Vergewaltsharer und Mordkopierer ueber50 im Knast landen.
Ganz schön dreist – aber auf die Idee muss man erstmal kommen. Ich schwanke daher noch, ob ich "dreist" hier negativ oder positiv konnotieren würde…
Wieso reden hier alle nur vom Urheberrecht? Für mich war es schlicht und ergreifend Diebstahl. Sie hat die CDs nicht bezahlt, somit waren sie Eigentum von Media Markt und die Frau war nur Besitzerin, also darf sie mit den CDs doch nicht einfach machen, was sie möchte. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit so durchkommt.
2 Gedanken:
Ist nicht für das Erstellen einer legalen Privatkopie das Eigentum am originalen Datenträger erforderlich, nicht nur der bloße Besitz?
Und sofern diese Vorgehensweise etabliert ist könnte es doch tatsächlich von großem Nutzen sein, in seinem Freundeskreis Mitarbeiter aus Musikabteilungen einschlägiger, wohl sortierter Verbrauchermärkte zu wissen.
pff.. wer will denn bitteschoen Musik hoeren die in der Bloedmarkt-CD-Abteilung rumsteht?
Aber interessante Idee… bei uns gab es mal einen DVD-Verleih-Automaten, bei dem man DVDs innert 15 Minuten kostenfrei zurueckgeben konnte… eine DVD zu rippen dauerte mit meinem damaligen Equipment ca. 12 Minuten… ;P
@Wunder:
Die Frau hatte ersichtlich nie vor, die CDs zu behalten. Also kann kein Diebstahl vorliegen.
ha, die wollte doch nur ins blog!
@der@jurist.de: Das ist sicher kein "klassicher" Diebstahl, aber man könnte bei dem vorliegenden Fall schon auf die Idee einer Gewahrsamsenklave kommen…
Das ist wohl so einer der Fälle, warum Juristen einen so schlechten Ruf haben. Uns Laien sagt das Bauchgefühl "das muss doch irgendwie verboten sein" und haben da leicht den Eindruck, man will uns mit diesem Gesetz-Chinesisch nur verwirren, damit wir den Unterschied zwischen recht(s) und link(s) nicht mehr sehen.
Als fachlich interessierter Laie stelle ich mir die Frage, ob diese "Nutzung" der CD nicht faktisch einer Ausleihe entspricht. Denn solange sie in dem (von der Kundin kontrollierten) Notebook steckt, ist sie der Verfügungsgewalt des Media Marktes ja erst einmal entzogen. Auch wenn also die CD selbst nicht "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" ist, so ist dieser Akt der "Zugänglichmachung" durch die Kundin offensichtlich rechtswidrig, weil sie kaum von einer Zustimmung des Media Marktes ausgehen kann. Hier sehe ich den klaren Unterschied zu der Videothek, wo der Ausleihvorgang selbst ja rechtmäßig ist. Deshalb würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass §53 UrHG diese Handlung deckt.
@Patrick:
das hat sie sich aber auch verdient, alleine aufgrund der courage egal was die intention war.
zum thema "kopierschutz umgehen": welcher kopierschutz? ist einer da wenn ich garnicht merke das einer da ist? umgehe ich *aktiv* einen kopierschutz wenn das sich das kopieren beim endanwender auf "scheibe rein und knopf drücken" beschränkt?
"kopierschutz" ist so eine schwammige definition. imho am besten definiert durch "eine zur funktion unnötige zusätzliche reversible durcheinanderwürfelung der daten"… oder ist kopierschutz schon das medium an sich? kein mensch kann ohne hochtechnologische hilfsmittel (rechner, optisches laufwerk) eine kopie eines optischen datenträgers herstellen oder auch nur die gespeicherten informationen auslesen – also könnte man den datenträger als solches schon als kopierschutz sehen für dessen umgehung viel "kriminelle energie" nötig ist.
ja, lol.
@CCTh: Ich schließ mich dir an. Auf diese Idee wäre ich auch nicht gekommen. *g*
der Trick ist uralt und allen bekannt. Selbst unser Chef hat das schon in den 90ern so mit Programmen gemacht, und zwar genau dann als er sich mit dem GF eines Computerladens unterhalten hatte, einfach monitor auf dunkel gestellt und kopiert was das Zeug hält.
Media Markt ist doof, sowas an die Öffentlichkeit zu geben. Und wenn sie alle Leute ausschließen, die nicht geklaut haben, schießen sie sich selber ins Bein – es sind – wie oben schon gesagt Tausende :))
Schließlich verdient ichbinjanichtblöd auch daran, dass die Leute Hardware kaufen. Schätze auch viel Wind um nichts.
Aber die Bahn hat ja auch schon gegen Leute (sind es bei der Bahn Kunden oder eher Bahngeschädigte?) ermitteln lassen, die ihr Notebook im Bahnhof in eine Steckdose eingestöpselt haben, wegen eines vorgeblichen Schadens von 0,09 Euro !
Mal anders gesehen, auch zur Diskussion:
Die Person kommt in einen Laden, der Musik verkaufen möchte, die auf elektronischen Speichermedien (CDs,CD-Roms) gespeichert ist. Die Person stellt sich hin und kopiert den Inhalt der zum Verkauf stehenden CDs auf ihren Rechner. Geht sie raus und wird vor dem Laden gestellt, mit dem Inhalt der CDs auf dem Rechner, ist das für mich einfach Diebstahl. Wird die Person, wie hier passiert, beim kopieren des Inhaltes der CDs auf ihren Rechner gestellt, ist es zumindest versuchter Diebstahl.
Oder etwa nicht?
Ist doch klar: Der Mediamarkt ist "Störer"…und damit "Dieb", "Verbrecher", "Räuber" u.s.w. in einem… hehehe
Schönes Beispiel für die Schwachsinnigkeit des UrhG (in der bestehenden Form, wohl gemerkt!)
@whocares:
Klar ist das eine Gewahrsamenklave. Aber es fehlen die Zueignungsabsicht und der Enteignungsvorsatz. Somit kein Diebstahl.
@Jürgen: Diebstahl ist nach dem Gesetz nur bei "Sachen" möglich. Das wäre in diesem Fall die CD. Die Daten auf der CD sind allerdings keine Sache, also kann auch das "mitnehmen" der kopierten Daten kein Diebstahl sein.
Hat jemand schon mal dran gedacht, das die Frau ihr Notebook nicht nur mit ihrem Akku betrieben hat? Dann wäre es ja wirklich Diebstahl – sollte sie sich am fremden Strom "vergriffen" haben!
@Neuheit: "Stromdiebstahl" ist auch kein Diebstahl. Eben weil Strom keine Sache ist.
Also, obwohl ich denke, das ie Aktion der Frau irgendwie falsch war:
Wo ist den genau der Schaden des MM? Er hatte jeweils vorher und nachher eine funktionierende CD. Der nicht stattgefunene Verkauf ist doch eher eine rein spekulative Geschichte: mir kommt es auch durchaus vor, dass ich beim bummeln etwas interessanteres entdecke und dann aus Budgetgründen CDs wieder zurück lege.
Ja, wir habe auch eine Urheberrechtsverletzung. Aber damit hat der MM doch nichts zu tun – das ist ein rein zivilrechtliche Geschichte zwischen (zum Beispiel) Sony Music und der Frau.
Weder der Detektiv noch die Polizei hätte Grund gehabt, Erfüllungsgehilfe von (z.B.) Sony Music zu werden.
Wie weit geht denn hier das Hausrecht des MM, was steht in den AGBs?
Wie gesagt: das war in meinen Augen durchaus falsch. Aber warum und mit welchem Recht mischt sich die Polizei und/oder der Detektiv in die zivilrechtliche Streiterei zwischen (zum Beispiel) Sony Music und der Verdächtigen ein?
@ambee: Das würde ich jetzt aber so verstehen, wenn dem Kunden eine Brennsoftware vorgestellt wird und zu diesem Zweck z.B. eine Musik-CD kopiert wird, müsste diese nach der Vorstellung zerstört werden.
Das ist sowas von alt:
http://www.wired.com/gadgets/mac/commentary/cultofmac/2002/02/50688
"But it is unlikely that Apple imagined people would walk into computer stores, plug their iPod into display computers and use it to copy software off the hard drives."
Weshalb wird dann der Begriff der "Sache" nicht auch auf die Aneignung von Daten zur Vermeidung eines Kaufes bzw. zur kostenlosen Nutzung der Daten ausgedehnt? Bei der CD handelt es sich ja um eine Sache, die dadurch, dass die dort darauf vorhandenen Daten, die den wesentlichen Inhalt der Sache "Musik-CD" darstellen bzw. das Objekt der Begierde, von der Person kopiert werden, von derselben nicht mehr gekauft werden.
Die wesentlichen Inhalte, die das Gut CD zu einem Verkaufsgut machen, werden unrechtmäßig bzw. zweckwidrig kopiert, ergo entwendet. Oder stellt der MediaMarkt die Musik einfach nur in den Laden, damit man sich die CD anhören und einfach die Daten mitnehmen kann? Doch nicht, oder?
@Jürgen: Kopieren bedeutet aber, das am Ausgangsort die (in diesem Fall) Daten auch noch vorhanden sind. Also nicht entwendet wurden…
Vgl. das Paradoxon "Raubkopie" :-)
Vermutlich, weil dann Steuersünder-CDs plötzlich auch illegal wären? *hust* ;)
Ich sach nur Streisand. Es ist allerdings abweichend vom Wortlaut des Artikels eher davon auszugehen, dass jetzt tausende Lawblog-Leser ein neues Hobby ausüben werden.
Der Besitz reicht. Es muß auch nicht der Originaldatenträger sein. Die Vorlage darf nur nicht rechtwidrig erstellt worden sein.
Zum Thema Leihvideo: Klar, Kopierschutz ist ein »Hindernis«, Außerdem dürften die AGB der Videothek das verbieten (»dürften«, weil ich die meines Verleihers nicht kenne ;-))
Weil dann im allgemeinen Daten eine Sache werden und damit die gesamten Lizenzmodelle der Hersteller hin sind. Denn wenn ich eine "Sache" käuflich erwerbe (die Daten). Kann ich damit machen was ich will. Ändern, Weiterverkaufen, etc. pp
Du kannst keine unterschiedlichen Definitionen je nach Fall nutzen. Was meinst du dann was mit der Juristerei wird ;)
Und das wollen die Hersteller ja auch nicht. Sie wollen ja nur Nutzungsrechte an Daten verkaufen.
@Andy:
Dafür gibt es aber die Entziehung elektrischer Energie als Sonderstraftatbestand.
Weil dann im allgemeinen Daten eine Sache werden und damit die gesamten Lizenzmodelle der Hersteller hin sind. Denn wenn ich eine "Sache" käuflich erwerbe (die Daten). Kann ich damit machen was ich will. Ändern, Weiterverkaufen, etc. pp
Dafürgibt es aber doch AGBs. In denen wird doch jetzt schon geregelt, was man wann womit machen darf. Ich sehe da keinen Widerspruch.
@Jürgen:
Sachen sind körperliche Gegenstände. Daten sind nichts körperliches. Körperlich ist nur der Datenträger, der wird aber nicht entwendet. Im Übrigen bleiben ja auch die Daten auf dem Datenträger enthalten. Auch diese werden nicht entwendet, sondern sie werden gelesen und es wird daraus eine Kopie auf einem anderen Datenträger erstellt.
@Jürgen: Auch für AGB gibt es Beschränkungen. Wenn dort steht, dass der Weiterverkauf einer Sache, an der du zuvor das Eigentum erworben hast, verboten ist, dann ist diese Bestimmung mit ziemlicher Sicherheit nichtig.
Wenn man jetzt auf einmal auch Daten und ähnliche nicht-materielle "Dinge" als Sachen behandeln würde, gäbe das weitreichende juristische Probleme. Es hat also schon seine Richtigkeit, dass alles ist wie es ist.
Ich denke es bedarf hier dringend rechtlicher Aufkärung :) :
Rechtlich ist es in Deutschland so, dass man zur Erstellung einer (noch) erlaubten Privatkopie lediglich Besitzer und nicht Eigentümer des Tonträgers sein muss.
Daher ist die Kopie im Geschäft selbst illegal, wenn Sie aber die CD kaufen oder ausleihen sind Sie in diesem Moment Besitzer.
100 CDs kaufen, zuhause kopieren und dann zurückgeben ist zwar moralisch verwerflich, aber legal, da Sie im Moment des Kopiervorgangs Eigentümer der Musik sind.
Aus diesem Grund nimmt ein Großteil der Händler nur versiegelte Ware zurück.
Eigentümer der Musik selbst werden Sie niemals, nur das Plastik der CD plus evtl. vorhandenes Booklet-Papier und die Hülle gehören Ihnen.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung erwerben Sie mit dem Kauf einer Audio-CD lediglich eine unbefristete "Lizenz" zur privaten Nutzung der darauf gespeicherten Musik.
Die Stücke selbst bleiben immer Eigentum der Copyright-Halter, wie Verlage oder Komponisten.
@Urgelwurgel:
weil das sonst irgendwann jeder machen würde un MM kein geld mehr mit cd´s verdient vielleicht?*kopfkratz+^^also abschreckung?^^
nur ne vermutung…
Im übrigen verhält es sich mit Videos und Software genauso, bei Software besteht allerdings die Möglichkeit dass hier die Hersteller ihre eigenen Lizenz-Bedingungen wirksam umsetzen.
Die private Film-Kopie ist per se legal, lediglich das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes ist illegal.
Die Unwirksamkeit eines Kopierschutzes zu beweisen ist allerdings schwierig, wie im Falle des beinahe gekippten css-Schlüssels bei DVDs allerdings durchaus in greifbarer Nähe.
Auch hier werden Sie niemals Eigentümer eines Filmes oder einer Software, lediglich Lizenz-Nehmer.
Wenn ich die Schlagzeilen der Tageszeitungen lese, ohne mir diese Zeitung zu kaufen, und mir diese Daheim aufschreibe, ist es doch genau das Gleiche.
Wäre dies eine Straftat?
Wenn man etwas nicht kopiert haben möchte, darf man es nicht zugänglich machen.
Meiner Meinung nach, kann sie höchstens für das Öffnen der Verpackungen (falls überhaupt vorhanden) auf Entschädigung verklagt werden.
Und hier wird zu entscheiden sein, inwieweit das Öffnen der Verpackung den Verkaufswert gemindert hat.
Maximal wäre das dann wohl der Einkaufspreis.
@Dr. Schlühte-Roll: "Entgegen der weitverbreiteten Meinung erwerben Sie mit dem Kauf einer Audio-CD lediglich eine unbefristete "Lizenz" zur privaten Nutzung der darauf gespeicherten Musik."
Und diese Lizens kann ich vor dem Kauf der CD lesen? Ihre Annahme macht natürlich Sinn, sofern man die Interessen der Rechteverwerter bedenkt. Allerdings tue ich mich damit schwer, einer Lizens beim Kauf zuzustimmen, die ich nicht lesen kann.
Üblicherweise erwerbe ich in Geschäften das Eigentum an Waren, nicht nur die Lizens zur unbegrenzten Nutzung.
Ist die Kopiererin zurecht in den Besitz der kopierten CD gelangt?
Nein, denn der Musikmarkt will ja nicht CDs zum Kopieren in die Auslage stellen, ohne daran mit einer verkauften CD zu profitieren. Er will diese CDs verkaufen und nicht zum Privatkopieren vor Ort überlassen. Dieses Interesse des Handel ist rechtmäßig und kann auch durch "Privatrechtkopie" nicht ausgehebelt werden in Richtung Legalität.
Das hat nichts damit zu tun, wer die Rechte an der kopierten Musik trägt.
Wenn das Kopieren im MM rechtmäßig wäre, frage ich mich, warum sich dann tausende Leute in unsicheren Kopiernetzwerken im Internet bewegen, anstatt mit dem Laptop in den örtlichen Musikmarkt spazieren. Da lädt man sich immerhin garantiert virenfreie Daten verlustfrei herunter. Und wenn der örtliche Händler nicht die richtige "Ware" vor Ort hat, kann man mit den eingesparten (V)-DSL-Anschlußkosten auch mal nach woanders reisen…
Off:
Man kann auch an nicht körperlichen Dingen eine Sachbeschädigung nach dem StGB begehen.
Hebt mein Nachbar eine Baugrube aus und ich werfe am nächsten Tag meinen Aushub aus meiner Grube in seine, dann begehe ich eine Sachbeschädigung, denn der Nachbar kann seine Grube nicht mehr so nutzen wie er es vor hatte. Damit ist die Grube des Nachbarn beschädigt, weil sie nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann…
Nachtrag:
Der Unterschied zum Buchlesen in einem Laden ist, dass man anschließend nichts weiternutzbares nach Hause trägt. Die kopierte Musik kann man immer wieder hören, an das gelesene Buch kann man sich nur erinnern.
@schnorri:
Wer anderen eine Grube zuschüttet begeht sicherlich keine Sachbeschädigung.
Das Kopieren im MM ist ebenso wenig eine Straftat.
@Schnorri:
Musik kopieren im MM = Buch kopieren in der Buchhandlung
&
Buch kopieren = Buch abschreiben
@schnorri: Gute Idee – ich geh ab jetzt nur noch mit Scanner in den Buchladen ;-)
@Dr. Schlühte-Roll:
Erklären Sie mir doch bitte mal, was "Eigentümer der Musik selbst werden Sie niemals" denn bedeuten soll. Was ist denn bitte die "Musik selbst"?
Anders
@ der jurist.de:
Was wäre es denn dann? Nur ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Auffüller? Ganz unabhängig, ob das nun verfolgt werden würde…
Die Sache, die Grube, kann nicht genutzt werden, sagen wir zum Fundament legen.
Damit ist sie beschädigt und in ihrem Nutzwert nicht nur marginal beeinträchtigt (also nur eine Schaufel Sand in den U-Bahntunnel verfrachtet).
Die Grube muss ein zweites Mal ausgehoben werden.
Immerhin kostet das Verwerten des Grubenaushubs ja Geld, es ist also auch ein tatsächlicher Schaden vorhanden.
Ich sehe kein Argument, warum das Auffüllen einer Baugrube keine Sachbeschädigung sein sollte.
Nicht schlecht, auf was die Dame da gekommen ist. Respekt! Abgesehen davon, daß die Musikauswahl in so einem Laden eher bescheiden ist und es allerhand besseres mit weniger Aufwand in jeder zweiten, halbdunklen Ecke des Internets gäbe wäre mein letztgültiger Ansatz gewesen ein aufnahmefähiges MP3-Gerät statt des Abhörkopfhörers – oder zusätzlich dazu, falls möglich – anzuschliessen. Die CDs direkt in den mitgebrachten Mobilrechner einzuschieben wäre ich wohl weder zu planen, noch zu wagen in der Lage gewesen.
Bei Licht betrachtet aber fallen mir zumindest aus interessierter und einigermaßen informierter Laienperspektive keine erfolgversprechenden Ansatzpunkte zur strafrechtlichen Verfolgung der Dame ein. Es ist nichts gestohlen worden, der Wert des Gegenstandes ist nicht mehr gemindert worden als beim sowieso erlaubten Probehören, das Original war rechtmäßig und sie war in dessen Besitz, eine Kopierschutzumgehung wird kaum erforderlich gewesen sein, etwaige Lizenzbedingungen sind für Endkunden hierzulande schon im Software-Bereich oft hinfällig und für Audio- und Videomedien gar nicht existent.
Vermutlich wird der Laden und sein Anwalt das auch so sehen müssen und die weitere Verfolgung dezent im Sand verlaufen lassen.
Unverfroren, moralisch natürlich bedenklich, der weiteren Erzeugung von Musik und Film hinderlich und all das, aber trotzdem: Respekt! (-:=
Natürlich hat sich diese dreiste Frau )hoffe sie bü´t schwer dafür) strafbar gemacht es steht im Gesetz:
http://medienrecht-urheberrecht.de/urheberrecht/181-rostock-musik-cd-im-laden-kopieren
Dort steht es eindeutig! Finger weg von solchen Taten und bitte Finger weg von Tauschbörsen oder dem einstellen von urheberrechtlich geschütztem Material bei Youtube das ist eine enorme Straftat die auch rigeros verfolgt wird!
Aber lustigerweise wird sogar bei privaten TV-Sendern zum Gesetzesbruch aufgerufen:
http://www.kabeleins.de/doku_reportage/taeglich_wissen/videos/clips/clip_tages-check-musikdiebstahl_35506/
Auch hier hat sich der Tester strafbar gemacht in beiden Fällen ist es eine Urheberrechtsverletzung! In Deutschland sind folgende Dinge verboten:
a) erzeugen einer CD Kopie im Laden, ohne die CD zu bezahlen (private Kopie ist reiner Unsinn, diese gibt es nicht bei einer solchen Straftat)
b) das downloaden von Songs, Videos und anderen Materialen, die urheberrechtlich geschützt sind im übrigen spielt der Upload entgegen der völklichen Ansicht keine Rolle der Download an sich ist bereits eine Straftat!
c) das umgehen jeglichen Kopierschutz sowie das kopieren einer ausgeliehen DVD/CD auch das ist verboten da die Nutzungsbedienungen eine Kopie bereits verbieten!
Also Vorsicht, am besten so einen Quatsch direkt lassen und vergessen und nicht auf Sender wie Kabel 1 oder gar RTL2 hören da kommt nur Quatsch bei raus!
@1011: wie bitte? Privatkopie wasn das fürn Argument? Eine private Kopie setzt den Erwerb eines Tonträgers voraus! Offenbar völlig falsch informiert echte Anfänger! Hier mal ein Gesetzestext:
ttp://medienrecht-urheberrecht.de/urheberrecht/181-rostock-musik-cd-im-laden-kopieren
das was die dreiste Person da gemacht hat ist eine Straftat!
@TomTom reg Dich doch nicht so auf! Lass die Leute doch machen und die TV-Sender die sagen ja immer ohne Gewähr *ggg*
Die Dame hat eine Kleinigkeit übersehen:
Das Recht auf Privatkopie hätte sie erst dann, wenn Sie eine Erlaubnis für die Nutzung erworben hätte – zum Beispiel Medium ausgeliehen (Bibliothek, Videothek) oder jemand die CD bereits gekauft hätte. Dieser Jemand darf eine Privatkopie für den privaten Bereich anfertigen, solange er keine Kopierschutzmaßnahmen umgehen muss.
Wenn Sie vor dem Laden stehen würde und die bald schon berühmte Frage stellen würde : "Haste mal 'ne CD für 'ne Minute", dann wär das… mal was anderes. =)