13.10.2010

Das Ende für Kachelmanns Richter

Ich lehne mich aus dem Fenster. Wenn es stimmt, was Gisela Friedrichsen über den heutigen Prozesstag gegen Jörg Kachelmann für Spiegel online aufgeschrieben hat, wird diese Strafkammer kein Urteil über den Fernsehmoderator fällen. Sie ist befangen, und das wird nun auch festgestellt werden.

Den letzten, allerdings bei weitem nicht einzigen Beleg für seine Voreingenommenheit lieferte das Gericht heute, als es eine Belehrung der Nebenklägerin über ihr besonderes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung nicht für nötig hielt – obwohl die Verteidigung dies ausdrücklich beantragte.

Dabei geht es um Folgendes: Jeder Zeuge darf, auch wenn er grundsätzlich zur Aussage verpflichtet ist, die Antwort auf bestimmte Fragen verweigern. Und zwar auf solche, bei denen die Gefahr besteht, dass er damit Grund liefert, gegen ihn ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen oder im Rahmen eines laufenden Verfahrens Munition gegen sich zu liefern.

Der Nebenklägerin, die Kachelmann vergewaltigt haben soll, sind bereits unwahre Aussagen nachgewiesen worden, zum Beispiel zu der Frage, wann sie von Kachelmanns weiteren Freundinnen erfahren hat. Sie hat wohl auch selbst zugegeben, in Teilbereichen zunächst falsch ausgesagt zu haben. Darüber steht natürlich die weitaus größere Möglichkeit, dass die Nebenklägerin die Vergewaltigung insgesamt erfunden hat. Kachelmann wurde auch deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Oberlandesgericht die Aussagen der Frau für wenig stichhaltig hielt.

Jedes Wort, das die Zeugen also sagt, kann für sie strafrechtlichen Ärger bedeuten. Um so wichtiger, dass ihr das Gericht vor der Aussage erklärt, wie sie diesen Ärger vermeiden kann. Um so unverständlicher, wieso das Landgericht Mannheim meint, ausgerechnet bei Kachelmanns Ex-Freundin bestehe für die Belehrung, die vielleicht mal anderthalb Minuten dauert, keine Notwendigkeit. Dazu Gisela Friedrichsen:

Die Richter wissen doch, dass die Belehrung darüber nur unterbleiben darf, wenn eine Strafverfolgung der Zeugin “zweifellos ausgeschlossen” ist. Will die Kammer damit signalisieren, sie steuere eine Verurteilung des Angeklagten an? … Warum setzen sich die Richter zusätzlich dem – berechtigten – Vorwurf aus, sie hielten es anscheinend für ausgeschlossen, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hat?

Die Weigerung, die Zeugin korrekt zu belehren, wirft erneut ein schlechtes Licht auf die Richter. Denn es gibt wenige andere Erklärungsansätze als jenen, dass sie offenbar schon jetzt meinen, die Nebenklägerin lüge keinesfalls.

Allenfalls könnten die Richter noch “befürchten”, dass die Nebenklägerin nach der Belehrung Angst bekommt und schweigt. Abgesehen davon, dass dies wohl eher nicht zu erwarten ist, wäre es das gute Recht der Nebenklägerin. Die denkbare Besorgnis, die Frau könne nichts mehr sagen und der Prozess kippen, würde einen Verurteilungswunsch der Strafkammer belegen. So einen Wunsch darf ein korrekt arbeitendes Gericht aber gar nicht haben.

Die Strafkammer setzt sich also über eine gesetzliche, zudem nicht gerade übermäßig anstrengende Pflicht hinweg. Dabei hat sie die Strafprozessordnung sogar etwas auf ihrer Seite. Die unterbliebene Belehrung nach § 55 Strafprozessordnung kann der Angeklagte nämlich nicht mit der Revision rügen. Dieser Verfahrensfehler soll ihn nicht belasten, weil die Norm angeblich ausschließlich den Zeugen schützt.

Eine andere Frage ist allerdings, ob so eine krasse Fehlentscheidung wie die heutige nicht in jedem Angeklagten den Eindruck erwecken muss, er bekomme insgesamt kein faires Verfahren. Das ist nach meiner Meinung der Fall.

Der Befangenheitsantrag geht durch.

95 Kommentare zu “Das Ende für Kachelmanns Richter”

  1. matze meint: (13.10.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Juhu, dann gibts noch länger den Kachelmann auf der BILD-Titelseite !

  2. Befangener meint: (13.10.2010 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Wenn man jetzt als Zeuge sich selbst belastet, ohne vorher entsprechend aufgeklärt worden zu sein, kann man dann auch strafrechtlich belangt werden?

  3. HugoHabicht meint: (13.10.2010 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Ich halte dagegen.

  4. Alexandra Braun meint: (13.10.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Ich geh mit.

  5. MaxR meint: (13.10.2010 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    das hat der richter dann aber gut gemacht.
    kriegt er doch so diesen lästigen prozess los.
    solls doch ein anderer machen.

  6. Jemand meint: (13.10.2010 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdiger Prozess. Vorallem verstehe ich nicht, wieso dann nicht einfach schnell die Belehrung gesagt wird.

  7. Jens meint: (13.10.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte jetzt gedacht, die Belehrung wäre ohnehin obligatorisch und daher auch nicht ins Belieben des Gerichts gestellt. Man lernt halt immer dazu.

  8. Kunter-Kinte meint: (13.10.2010 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert ein wenig an das unbeholfene Verhalten des Vorsitzenden im damaligen Honecker-Prozess.

    Dieser hatte es ja auch erfolgreich geschafft, als befangen aus dem Prozess ausscheiden zu dürfen.

    Na dann, alles von vorne Bitte !!!

  9. Ben meint: (13.10.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @Befangener (#2): Wo leben Sie denn. Ja selbstverständlich geht das.

  10. Martin meint: (13.10.2010 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Geht nicht durch. Evtl. – wenn die vtdg. sich traut – in der weiteren Beschwerde. Glaub ich aber auch nicht.

  11. murry meint: (13.10.2010 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Wer entscheidet eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?

  12. JSG meint: (13.10.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Zunächst: Ich weiß sehr wohl, dass das nicht geht. Und das ist vermutlich auch vernünftig, würde ansonsten wohl exzessiv genutzt. Aber kann man in solchen wahnwitzigen Verfahren, wo längst nicht mehr die Schuldfrage im Raum steht, nicht einfach gleich quasi in "Berufung" gehen. D.h. z.B. die Verteidigung "gibt auf" und geht zur nächsten Instanz? Das was da jetzt noch gemacht wird geht alles zu Lasten des Steuerzahlers. Und selbst wenn der Antrag abgelehnt wird: Das das OLG bezüglich der Glaubwürdigkeit anderer Auffassung ist als der hohe Herr Vorsitzende, hat es ja schon kundgetan bei der Haftentlassung. Die Berufung hat im Verurteilungsfall eine Wahrscheinlichkeit von 100%. Wieder: fern jeder Schuldfrage.

  13. Vincent meint: (13.10.2010 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @12 JSG:
    Die Möglichkeit zur Berufung besteht nicht in Verfahren, die in erster Instanz vor dem Landgericht stattfinden. Es bleibt nur die Revision und die ist keine weitere Tatsacheninstanz.

  14. Fallout b0y meint: (13.10.2010 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Nachdem die Zeugin aber bereits zwei oder drei mal durch die Polizei vernommen worden ist und dort die Belehrung nach § 55 StPO für gewöhnlich zum Standard gehört, müsste sich die Zeugin mittlerweile bereits umfassend mit dem Paragraphen auseinandergesetzt haben.

  15. Kollege meint: (13.10.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Man sieht – Strafrecht kann ganz schön interessant sein.

    Danke Herr Vetter da sie als Strafrechtsexperte diese Situation erklären und kommentieren und es so spannend bleibt und sie dran bleiben! Sie brechen hier wirklich eine Lanze für die Tücken des Strafrechts und wie konzentriert in der Hauptverhandlung Strafverteidiger sein müssen!

    Aber wir sollten hier vielleicht mal diskutieren ob Birkenstock seine Sache wirklich gut macht – schließlich hätte er einen weiteren Befangenheitsantrag stellen müssen als der Gutachter abgelehnt wurde – ich weiss nicht – ich kann mich mit Birkenstock nicht so recht anfreunden. Was haltet ihr von ihm?

  16. Kollegek meint: (13.10.2010 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    erinnert mich an das Verfahren gegen Geert Wilders (wegen Volksverhetzung), wo ein zuschauer an der Stelle, wo Wilders Antislamfilm im Verhandlungssaal gezeigt werden sollte, aus Protest und öffentlichkeitswirksam aufgestanden ist und der Zuschauer gesagt hat: Das will ich mir nicht ansehen!

    Der Richter: Das kann ich mir vorstellen!

    Der Verteiger: Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie jetzt gesagt haben, daß sie sich das vorstellen können!

    Darauf völlig verstört und mit zitternder Stimme der Richter: Ja was denn, ich habe doch nur gesagt ich kann es mir vorstellen – wo ist das Problem?

    Da bekommen richter ein gehalt von 5000 netto und verhalten sich so unprofessionell!

  17. anonym meint: (13.10.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Offenbar bestätigt sich hier immer mehr der eigene Eindruck (seit März eigentlich), daß da vieles nicht mit rechten Dingen zugeht. Unheimlich ist dabei, daß sich das Gericht dabei vorgenommen zu haben scheint, alles in möglichst schlechter/falscher Weise zu bewältigen.

    Vor einiger Zeit habe ich verwundert feststellen müssen, daß Gisela Friedrichsen nicht wenige Gegner hat. Das hätte ich nie ernsthaft angenommen. Immerhin kenne ich sie seit Jahren als Deutschlands profilierteste Gerichtskorrespondentin.

    Gestern hat die "Berliner Zeitung" in zwar zurückhaltender, aber dennoch recht deutlicher Form über Alice Schwarzers "objektive" Gerichtsberichterstattung reportiert. War ganz lustig.

  18. Reviseur meint: (13.10.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Aber, aber Herr Vetter. Die fehlende Belehrung iSd § 55 StPO ist nichtmal revisibel. Beschluss gem. § 238 StPO bewirken und auf § 338 Nr. 8 StPO hoffen. Alles andere rechnet Ihr
    Milchmädchen sicher gerne aus…

  19. Andy di Svizzera meint: (13.10.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @Kunter-Kinte:

    der Gedanke kam mir ebenfalls spontan – komischerweise sind es die "großen Verfahren", die oft ziemlich in die Hosen gehen.

    Honnecker verlies als freier Mann das Land – was für eine Blamage für die Abt. Revangismus

  20. anonym meint: (13.10.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @ Kollege
    Es gibt ja zwei Meinungen: Strafrecht ist interessant, Zivilrecht nicht. Und die umgekehrte. Die zweite habe ich als Außenstehender nie verstehen können.

    Einmal davon abgesehen, daß ich alles andere als ein Fachmann bin, habe ich das Verhalten Birkenstocks selten wirklich nachvollziehen können, vieles schien mir seltsam zögernd und verspätet. Aber vielleicht ist es wie beim Krimi am Schluß, da gibt es dann die Auflösung: B. war der Täter.

  21. 5zjunge meint: (13.10.2010 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Nichtbelehrung hat schon mal mehr Zeit gekostet als anderthalb Minuten.

  22. anonym meint: (13.10.2010 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @ Andy di Svizzera
    Habe die Fakten jetzt nicht mehr so parat nach 17 (?) Jahren, aber Honecker kam doch vor allem frei wegen seines Gesundheitszustandes, nicht weil das Gericht alles von Anfang bis Ende versaut hätte. Außerdem sollte man doch nicht vergessen, daß es immer schwierig ist, Diktatoren sauber zu verurteilen, wenn sie nicht gerade einen Völkermord veranstaltet haben (und das hatte H. nicht), denn das Strafgesetzbuch ist ja nun für Tyrannen eigentlich nicht vorgesehen, sondern vorrangig für Ladendiebe.

  23. Me meint: (13.10.2010 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Bei dem Prozess wird einem nicht langweilig. Wie es allen Beteiligten dabei geht, möchte ich gar nicht wissen. Wenn ich inmitten eines solchen juristischen Krimis stecken würde, würde ich wahrscheinlich nervöses Dauerkotzen bekommen.

  24. Kunter-Kinte meint: (13.10.2010 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich hatte sich das ganze Land heute auf die Erläuterungen der vermeintlich Geschädigten über ihre seinerzeitigen Selbstbeobachtungen zu den Selbstheilungskräften ihres Köpers gefreut, mit denen sie auch Hämatome an den Oberschenkelinnenseiten mehr als ein Jahr vor der angezeigten Tat mittels Digitalfoto dokumentierte.

    Das wäre bestimmt sehr erhellend gewesen.

  25. anonym meint: (13.10.2010 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @ Kunter-Kinte
    Sie (und andere) sollen doch nicht immer so böse Sachen sagen, da wird die Tante Alice ganz ärgerlich und spielt nicht weiter mit … Immer diese Vorverurteilungen zugunsten Kachelmanns! Das geht doch nicht. So etwas tut man doch nicht.

  26. murry meint: (13.10.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @Reviseur:
    Aber, aber Herr Reviseur, daß weiß der Herr Vetter doch auch und hat das sogar oben in seinen Artikel reingeschrieben.

  27. DetlevT meint: (13.10.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Ich sage zu dieser Farce: It ain't over 'til the fat lady sings.

    Och nö. Seid einmal ehrlich. Wollt ihr das Ganze noch einmal von vorn – mit dem ganzen Preludium in BFB (Bild, Focus, Bunte)? Gibt es denn überhaupt noch etwas, was sie noch nicht ihren gutbürgerlichen Spannern vorgeworfen haben?

    Und da die persönliche Einschätzung über die Arbeit von RA Birkenstock gefragt wurde: Sollte ich jemals in so eine Situation kommen, wünsche ich mir so einen RA an meiner Seite. Wenn StA und Gericht glauben, er weicht zurück, nimmt er in Wirklichkeit nur Anlauf. Supi! Ganz großes Kino! Wer will da noch Perry Mason sehen?

  28. anonym meint: (13.10.2010 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @ DetlevT
    Die erste Zeile lese ich als eine Anspielung auf Alice Schwarzer.

  29. Kollege meint: (13.10.2010 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe das Gefühl Birkenstock kackt gerade total ab –

    er hätte von Anfang an auf Konfrontationsverteidigung gehen müssen mit täglichen Presseshows – das die Richter befangen sind, war doch von Anfang an klar – mit solchen Richtern soll man nicht spielen, man muss sie bekriegen!

    Wie oft darf man eigentlich Befangenheitsanträge stellen? und reicht dann nicht allein schon die Masse aus irgendwann eben wegen der Masse hier mit Befangenheit durchzukommen?

  30. Revision55 meint: (13.10.2010 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Da sind die Kollegen Vetter und Birkenstock unterschiedlicher Auffassung (gut, wohl nicht nur in dem Punkt), was den Revisionsgrund einer unterbliebenen Belehrung nach § 55 angeht.

    Revisionsgrund oder nicht? Frau Fridrichsen schreibt:

    "Birkenstock hält der Kammer vor, die Weigerung, die Zeugin über ihr Schweigerecht zu belehren, könne vom Angeklagten möglicherweise mit der Revision angegriffen werden."

    Was ist richtig?

  31. DetlevT meint: (13.10.2010 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Da haben Sie sich verlesen. Ich habe letztens "Independence Day" gesehen und da fiel dieser Spruch als Metapher aus der Opernwelt. Alice Schwarzer kam in dem Film nicht vor. ;-)

  32. Kunter-Kinte meint: (13.10.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @DetlevT:

    Richtig: Ganz großes Kino !!!

    Ich würd ja glatt die Fernseh- und Filmrechte kaufen wollen.

    Blondiertes Bambi mit Hinterweltlebenserfahrung praktiziert mit C-Promi knapp zwei Jahrzehnte regelmäßigen nach vorangehenden oralem Prolog den einstudierten Beischlaf mit anschließender Verköstigung in der Hoffnung kurz vor der Menopause ihr letztes ovolierendes Ei austragen zu dürfen, währenddessen sie sich gegen die ihr lange bekannten und ausspionierte andere Konkubinen durchgesetzt hat.

    Das ist besser als alle Daily Soaps im Deutschen Trash-Fernsehen. Da kriegt das Bambi dann vielleicht dann ein Bambi.

  33. keiner meint: (13.10.2010 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Die einig interessante Frage hat #11 gestellt:

    Wer entscheidet eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?
    Wer entscheidet eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?
    Wer entscheidet eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?

    Wenn dieses Pappnasen vom Volxgerichtshof Mannheim über sich selbst abstimmen: Gute Nacht! Die finden ihr Tribunal doch total klasse!

  34. Nils meint: (13.10.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Oha, versammelte Experten. "Weitere Beschwerde" im Strafverfahren nach Befangenheitsantrag.

  35. Axel John meint: (13.10.2010 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @Revision55:

    Revisionsgrund oder nicht? Frau Fridrichsen schreibt:

    Bei den "Reportagen" von Gisela Friedrichsen sollte man vorsichtig sein. Die ist konsequent und einseitig auf "Täterschutz" programmiert. Was sie schreibt, ist i.d.R. nur eine Zusammenfassung des Verteidigervortrags.
    Das heißt aber nicht, dass in diesem Verfahren alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das der Richter befangen- und sein Urteil längst fertig ist und dass das Ganze mehr und mehr zu einem Schauprozess (Vergleiche spare ich mir) ausartet, ist offensichtlich.

  36. Hansen meint: (13.10.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht bin ich heute etwas denkverzögert, aber vielleicht kann es mir einer der mitschreibenden Juristen mal erklären, wodurch genau sich die Zeugin der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen könnte und weswegen sie dann nach § 55 zu belehren gewesen wäre.

    Durch die angesprochenen früheren falschen Aussagen bei der Polizei müßte sich zumindest der Verdacht der falschen Verdächtigung ergeben – denn den Straftatbestand der "Falschaussage bei der Polizei" gibt es ja nicht – der ist aber doch eher fernliegend, wenn es bei den Widersprüchen nur um das Randgeschehen der Tat geht.

    Hinsichtlich der Gefahr der Strafverfolgung wegen einer Falschaussage in der derselben Hauptverhandlung ist § 55 nicht geschaffen worden. Dafür wurde die Zeugin (hoffentlich) über ihre Wahrheitspflicht und die Folgen einer unwahren Aussage belehrt. Wenn das anders wäre, könnte jeder Zeuge sich mit der Begründung auf § 55 berufen, dass er ja wegen genau dieser Aussage in der Hauptverhandlung das Risiko einer Strafverfolgung eingeht.

  37. Axel John meint: (13.10.2010 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @Hansen:

    wodurch genau sich die Zeugin der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen könnte

    Z.B. § 164 Falsche Verdächtigung?
    Damit wäre nicht nur die Zeugin erledigt, sondern auch der ganze Prozess.
    Da der Richter das weiß, mag er durchaus seine Gründe haben, auf die Belehrung zu verzichten.

  38. Christian meint: (13.10.2010 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Wer Kachelmann wohl im Sat1 Film Film spielen wird?

  39. RA Munzinger meint: (13.10.2010 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Da wünschte ich mir, ich hätte ein Wettbüro inne

  40. Nicko1998 meint: (13.10.2010 um 20:58) AntwortenReply to this comment
  41. Hansen meint: (13.10.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Verstehe ich immer noch nicht:Falsche Verdächtigung würde voraussetzen, dass die Zeugin bei der Polizei den Angeklagten fälschlich dem Verdacht einer Straftat ausgesetzt hat – also der ganze Vorwurf erlogen ist. Das sie möglicherweise hinsichtlich ihrer Kenntnis von anderen Freundinnen etc. unwahre Aussagen gemacht hat, reicht dafür nicht aus.

    Um zu einer Pflicht des Gerichts zur Belehrung nach § 55 Abs. 2 zu kommen, müßte der Vorsitzende bzw. das Gericht also jetzt – schon vor der Vernehmung – davon ausgehen, dass die Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens droht, weil es jedenfalls nicht ganz fernliegend ist, dass die Zeugin sich den ganzen Vorwurf nur ausgedacht hat.

    …und daraus, dass das Gericht davon bis jetzt einfach nicht ausgeht (was keineswegs dasselbe ist, wie positiv davon überzeugt zu sein, dass die Zeugin die Wahrheit sagt), soll sich schon die Besorgnis der Befangenheit ergeben? Das erscheint mir doch etwas überzogen.

  42. Stadler meint: (13.10.2010 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Man hat schon fast den Eindruck als würde diese Kammer es darauf anlegen abgelehnt zu werden.

  43. PeterG meint: (13.10.2010 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Man kann das Ganze auch umdrehen. Würde die mutmaßliche Nebenklägerin im Zeugenstand zugeben, die ganze Geschichte erfunden zu haben, dann würde sie sich selbst wegen falscher Verdächtigung belasten. Wurde sie zuvor aber nicht deswegen belehrt, so könnte daraus ein Verwertungsverbot für den möglicherweise folgenden Prozess gegen sie selbst folgen, so dass sie dort "mangels" Beweisen ebenfalls freigesprochen wird.

    So würde ich jedenfalls das Drehbuch schreiben. :-D

    Aber ihr Spielverderber von professionellen Juristen nennt so etwas sicher "Rechtsbeugung", gelle?

  44. Lars Torben meint: (13.10.2010 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Mal eine ganz dumme Frage: eine Staatsanwaltschaft die in diesem befangenen Chor mitgeträllert hat, ist sie nicht ebenso schuldig?
    Schuldig im Sinne von, als Staatsanwalt habe ich auch die andere Seite zu berücksichtigen, hä hä, hab ich aber nicht gemacht. Ich habe ein Kachelmanngitternetz und will seine moralische Todesstrafe. Geht nicht? Gibst nicht!

  45. fernetpunker meint: (13.10.2010 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    Ich halte nach all den Vorkommnissen im Kachelmann-Prozess das Landgericht Mannheim auch für befangen. Ich glaube im Gegensatz zu Herrn Vetter aber nicht, dass es abgelöst werden wird, obwohl so sein müsste.

  46. Gast meint: (13.10.2010 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    Mal ganz blöd gefragt.
    Wieso hat der Richter die Zeugin nicht einfach belehrt, damit "Ruh ist im Karton"? Und man ihn eben nicht angreifen kann?
    Was soll er davon haben, selbst wenn er befangen wäre?

  47. nemo meint: (13.10.2010 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    In der Tat begründet die Ablehnung des Antrags IMHO kaum die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht muss für eine Belehrung nach §55 StPO ja davon ausgehen, dass die Beantwortung seiner Fragen die Zeugin in die Gefahr einer Verfolgung wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat bringt. Dass dies nicht der Fall ist, heißt im Umkehrschluss nicht, dass es der Zeugin uneingeschränkt glaubt – wie dies Birkenstock suggeriert. Denn für den Fall einer bloßen Falschaussage reicht ja die Belehrung nach §57 StPO. Eine geschickte Taktik der Verteidigung ist das Ablehnungsgesuch in diesem Zusammenhang aber trotzdem.

    Allerdings wäre es für die Kammer ja wirklich ein Klacks gewesen, dem Antrag zu folgen. Dem Klima im Gerichtssaal hätte es gut getan. So ist wieder viel Porzellan zerschlagen worden.

    Und: Ein Revisionsgrund ist die unterlassene Belehrung garantiert nicht, was immer auch Friedrichsen schreibt: "Der Angeklagte kann seine Revision nicht darauf stützen, daß der Vorsitzende einen Zeugen entgegen der Vorschrift des § 55 Abs. 2 StPO nicht über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt hat." (BGHSt 11, 213)

  48. Dominik Menakker meint: (14.10.2010 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    Der Befangenheitsantrag geht NIEMALS durch. Das Gericht sieht sich selbst als 100 % neutral an, welches die Aufgabe hat, den Vergewaltiger Kachelmann trotz Promibonus und gegen eine medienmanipulierte Öffentlichkeit seiner gerechten Bestrafung zuzuführen. Dass gerade diese Einstellung vor Befangenheit nur so strotzt sehen sie nicht. Genausowenig sind die Richter sich bewusst, dass sie gefährlich nahe an der Rechtsbeugung durch Dummheit vorbeischrammen ( noch nie in einer bedeutenden Verhandlung so ein unfähiges Gericht gesehen ).

    Ich tippe auf 7 – 9 Jahre in erster Instanz und Freispruch in zweiter.

    Dies scheint aber wohl ein Mannheim spezifisches Problem zu sein. Man denke an den Amtsrichter, der sich einfach nicht vorstellen kann, dass da was erfunden wird, oder dass man nach einvernehmlichem Sex über Trennung reden kann. Hier werden persönliche Moralvorstellungen als "Lebenserfahrung" umdeklariert, ohne zu bemerken, dass es einem gerade an dieser Lebenserfahrung ganz offensichtlich massiv fehlt.

    Leider wird dieses Trauerspiel für die Justitz mal wieder ohne Folgen bleiben. Offensichtlich ist richterliche Unabhängigkeit immer noch wichtiger, als richterliches Können.

  49. -stm meint: (14.10.2010 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    @nemo:

    Die Revision würde sich wohl auch nicht direkt auf eine Verletzung von § 55 StPO stützen. Seine Verletzung wäre aber der wohl unwiderlegbare, weil auf den Gesetzen der Logik beruhende, Beweis für die Befangenheit des Gericht:

    Ein Gericht ist unbefangen, wenn es vor Schluß der mündlichen Hauptverhandlung und insbesonder vor Ende der Beweiserhebung bereits ein abschließendes Urteil gefällt hat, insbesondere also die Geschehens-Version des Angeklagten für unzweifelhaft falsch hält, seine Unschuld also nicht mehr für möglich hält.

    Soweit einverstanden?

    Angenommen, das Gericht ist unbefangen, dann zieht es die Möglichkeit zumindestens in Erwägung, daß Kachelmann unschuldig ist.

    Die Zeugin hat nun zwei Möglichkeiten vor Gericht auszusagen:

    a) sie hält Ihre Behauptungen aufrecht.

    Dann würde sie sich wegen uneidlicher Falschaussage strafbar machen. Entsprechend wurde sie vermutlich belehrt.

    b) sie sagt nun das Gegenteil von dem aus, was sie bei der Polizei gesagt hat, also jetzt, daß Kachelmann unschuldig ist. Damit würde sie im Prozeß ihrer Wahrheitspflicht nachkommen. Sie würde damit aber auch eingestehen, daß sie Kachelmann falsch verdächtigt hat, was nun eben auch strafbar ist. Sie würde sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage also der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen.

    Einzige Möglichkeit für die Zeugin, wenn wir bei der Grundannahme bleiben, daß Kachelmann unschuldig ist: Schweigen. Nach § 55 StPO.

    Alternative: Kachelmann ist unschuldig. Dann kann die Zeugin bei ihrer Aussage bleiben und würde damit zum einen im Prozeß der Wahrheitspflicht genüge tun und zum anderen auch keine falsche Verdächtigung zugeben, denn ihre Verdächtigung wäre ja richtig.

    Das Gericht hat nun entschieden, daß eine Belehrung nach § 55 II nicht notwendig ist. Es sagt damit also aus, daß es eine Aussage, mit der die Zeugin eine strafbare falsche Verdächtigung zugibt, außerhalb des Erwartbaren liegt.

    Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn Kachelmann schuldig ist. Wenn Kachelmann unschuldig ist, dann besteht die Gefahr einer selbstbelastenden Aussage der Zeugin – wenn sie sich denn nun zur Wahrheit durchringen sollte, immerhin ist sie ja darauf hingewiesen worden, daß die Falschaussage vor Gericht strafbar ist.

    Demnach schließt das Gericht bereits zum jetzigen Zeitpunkt aus, daß Kachelmann unschuldig sein könnte.

    Voila: Das Gericht ist befangen!

    PS: Das Gericht könnte sich natürlich damit zu helfen versuchen, daß es davon ausgeht, daß Kachelmann zwar unschuldig ist, die Zeugin aber weiterhin lügen wird. Dann wäre ja eine selbstbelastende Aussage in der Tat unwahrscheinlich. ;-)

  50. -stm meint: (14.10.2010 um 02:16) AntwortenReply to this comment

    Äh, natürlich:

    Ein Gericht ist *befangen*, wenn es vor Schluß der mündlichen

  51. -stm meint: (14.10.2010 um 02:18) AntwortenReply to this comment

    menno, ich sollte um diese Uhrzeit keine längeren Texte mehr tippen:

    In der Mitte des Textes:

    falsch:
    Alternative: Kachelmann ist unschuldig

    richtig:
    Alternative: Kachelmann ist schuldig

  52. Theodor meint: (14.10.2010 um 05:58) AntwortenReply to this comment

    Halte dagegen.
    Hier geht es nicht um Wahrheitsfindung, sondern es ist eine Machtdemonstration und Botschaft für das Volk:

    1.
    Gutachter, die uns nicht ins Gutachten schreiben, was wir lesen möchten, werden ganz eindeutig ausgegrenzt. Gefälligkeitsgutachten schreibt bitte keiner mehr für die Verteidigung, sondern nur noch für uns Götter in schwarz.
    Oder wer vergibt die meisten Aufträge?

    2.
    Wenn wir dich beschuldigen, wage es nicht, dich verteidigen zu wollen. Wir machen, was wir wollen. Schau dir diesen Prozess an. Hättest du Nerven, Geld und Connection einen solchen Prozess durchzustehen?
    Na also. Unterschreibe. Oder müssen wir erst mit Geständniserpressungshaft nachhelfen?

  53. Hans meint: (14.10.2010 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Bin ich ganz Ihrer Meinung, Herr Vetter. Allerdings heißt für mich der Schluss: der Befangenheitsantrag müßte durchgehen. Denn was da am Mannheimer Landgericht abläuft, entzieht sich jeder normalen Beurteilung. Mein Wetttipp wäre eher: die Kammer will offensichtlich Kachelmann unbedingt verurteilen und wird das auch irgendwie schaffen. Also Kachelmann wird vom LG Mannheim verurteilt und das Urteil wird vom BGH aufgehoben.

  54. leser meint: (14.10.2010 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    es muß heißen: den mußmaßlichen Vergewaltiger K….

  55. johannes meint: (14.10.2010 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    "Der Nebenklägerin, die Kachelmann vergewaltigt haben soll…"
    es muss meiner meinung nach heißen:
    "Der Nebenklägerin, die von Kachelmann vergewaltigt worden sein soll…"

  56. roland meint: (14.10.2010 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Muß zwar grammatikalisch nicht, wäre aber ausgesprochen sinnvoll.

  57. Ralph meint: (14.10.2010 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @16: Welcher Richter bekommt denn 5000 netto? Meinen Sie die ganze Kammer? Kleiner Blick auf R1 bzw. R2 genügt.

  58. Matthias meint: (14.10.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Dieses Verfahren dient auch dazu, jedem, wirklich jedem in diesem Land deutlich zu machen, warum in der europäischen Menschenrechtskonvention steht, dass zu einem fairen Verfahren die Möglichkeit der Berufung gehört. Dann könnte man sogar sagen, wir leben in einem Rechtsstaat.

  59. Jessica meint: (14.10.2010 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Es ist eigentlich nicht möglich die Verhandlung noch neutral zu führen. Zumindest erscheint dies so. Richter sollen unvoreingenommen sein. Wie aber soll das bei dieser Berichterstattung möglich sein? Die Medien haben sich im Prinzip in zwei Lager geteilt: Schuldig und nichtschuldig. Dementsprechend wird auch berichtet. Es gibt eigentlich niemanden der neutral berichtet.
    In diesem Prozess ist doch alles vereint was die Justiz so gern von sich weist. Vom Gefälligkeitsgutachten bis hin zu Richtern die scheinbar von einer wahrheitsgetreuen Aussage des mutmaßlichen Opfers ausgehen.
    Mannheim braucht einen Schuldspruch, alles andere wäre doch nicht glaubhaft.

  60. Matthias meint: (14.10.2010 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Ergänzung zu 58:
    Dann könnte man sogar sagen, wir leben in einem Rechtsstaat…
    wenn Deutschland denn diesen Teil der Konvention anerkannt und in deutsches Recht umgesetzt hätte.

  61. peter meint: (14.10.2010 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage:
    Alice Schwarzer schreibt bei Bildonline, der abgelehnte Gutachter wäre auf der Haftentlassungsparty von Kachelmann gewesen. Weiß jemand was über den Wahrheitsgehalt dieser Aussage?

  62. Anna meint: (14.10.2010 um 10:48) AntwortenReply to this comment
  63. Zazaz meint: (14.10.2010 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdig. Die Belehrung kostet nichts, ist in 30 Sekunden erledigt ändert nichts – die Zeugin will schließlich aussagen.

  64. Dora meint: (14.10.2010 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @Zazak
    Ja, merkwürdig, da sass auch der Psychiater K., der die Zeugin beobachten soll, der ebenfalls einen ganzen Tag verloren hat, sowie alle anderen teuren Gutachter, die nun alle ihre Terminkalender wieder zücken müssen.

  65. DetlevT meint: (14.10.2010 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Könnt ihr einem Nicht-Juristen wie mir einmal erklären, warum sich das Gericht überhaupt weigern kann, diese Belehrung durchzuführen? In §55 II finde ich nur "ist zu belehren" – ohne irgendwelche Einschränkungen. Steht in irgendeinem Kommentar, dass dies nur gemacht werden muss, wenn das Gericht der Meinung ist, der Zeuge könnte eine Straftat begangen haben? Falls ja, kann dann der Verteidiger in diesem konkreten Fall wirklich schon ableiten, das Gericht sei sich bereits sicher, dass keine Straftat, also keine falsche Verdächtigung, vorliegen kann – und damit die Beschuldigung bereits als wahr ansieht?
    Ich bin da doch sehr verwirrt.

  66. Ruprecht Frieling meint: (14.10.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Selbst als juristischer Laie kann man über die Willkür und Voreingenommenheit dieses Gerichts nur den Kopf schütteln. Justitia benötigt dringend eine neue Augenbinde!

  67. gisela meint: (14.10.2010 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich es bisher mitgelesen habe, ist die Frage, welches Gericht über den Befangenheitsantrag entscheidet, noch nicht beantwortet worden.
    Das ist etwas, was mich wirklich interessieren würde.
    Sind das dann Richter aus anderen Bundesländern, oder die der nächsthöheren Instanz oder wie ?

  68. Frank Endriss meint: (14.10.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Mit der Argumentation könnte ja jeder jede Aussage verweigern.
    "Falls ich Lüge, werde ich belangt. Da ich also potentiell belangt werden kann muss ich nichts aussagen."

    Das ist doch Quatsch. Soll sie eben die Warheit aussagen, und nicht Lügen, dann gibts auch kein Problem. Ich verstehe den Richter.

  69. anonym meint: (14.10.2010 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @ Frank Endriss
    Außer Kachelmann gibt es in diesem Prozeß wohl keine dauerhaft anwesende Person, von der ich sagen kann, daß ich sie verstehe, inclusice Birkenstock.

  70. Ralph meint: (14.10.2010 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    @67:
    Das steht in § 27 StPO. Bei einer Kammer – wie hier – bedeutet das im Klartext: Wird einer der Richter abgelehnt, entscheidet die Kammer ohne ihn, d.h. wenn sie aus drei Richtern besteht, die beiden anderen und ein Richter aus der Vertreterkammer. Werden bei einer Kammer alle Richter abgelehnt, was hier wohl offenbar der Fall ist, entscheidet die Vertreterkammer einheitlich über den Antrag.

  71. Helmut Karsten meint: (14.10.2010 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @ Theodor No. 52
    Nur Glück, dass Herr Kachelmann einen gewissen Promistatus hat und deshalb der Fall 'öffentlich' verhandelt wird.
    Geständniserpressungshaft! I love it!
    Das mit dem Gutachter ist mir selbst klar geworden. 'Mein' Gutachter hat mich mit einem Gamma-GT-Wert von '51' (bis 66 normal) und ohne jegliche kriminelle Vorgeschichte in einen § 64 geschrieben. Nur mit 'bla-bla'! Sachlich und rechtlich unmöglich. Undenkbar, wie mein gesamter Fall.
    Im § 64 StGB wurde dann die Schuld begründet, obwohl die Tat eine reine Verteidigungshandlung war und nichts anderes.
    Natürlich geht's um Macht.
    Vielleicht geht es aber auch um das Opferentschädigungsgesetz. Denn mein Frustschläger hätte nach 2 Gewalttaten, unmittelbar nach seiner damaligen Haftentlassung, bereits wieder in U-Haft (bei 24 Vorstrafen) sitzen MÜSSEN. Es geht aber einfacher, wenn man aus dem Opfer(mir – nicht vorbestraft), den TÄTER macht!
    Klicken Sie ruhig die HP an…….

  72. Robert P. meint: (14.10.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @Ben: Das stimmt nur bedingt. Es bestünde ein Beweisverwertungsverbot.

  73. suki11 meint: (15.10.2010 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    In 10 Jahren schreibt Kachelmann ein Buch mit dem Titel:

    "Wenn ich es getan hätte … " :)

  74. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (15.10.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Ein interessanter Disput hier unter den Experten. Danke Herr Vetter, dass sie so gut aufklären. Auch mir als Laie ist die Lage jetzt klar.

    Doch nochmals die Frage, die oben schonmal kam: Wer entscheidet über den Antrag auf Befangenheit der Richter? Es war mir gänzlich unklar, wie der schon beim ersten Mal abgelehnt werden konnte. Wenn das nun wieder passiert, steht es fest, ein fairer Prozess sieht anders aus.

    Also: Wer entscheidet über diesen Befangenheitsantrag?

  75. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (15.10.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @Ruprecht Frieling:

    Justizia leidet unter Burnout und braucht dringend ne Therapie.

  76. DetlevT meint: (15.10.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @KopfschüttelndeZuschauerin:
    Es entscheidet das Gericht selbst ohne den Richter, gegen den sich der Antrag richtet. Richtet sich wie jetzt der Antrag gegen alle Richter, so entscheidet die "Nachbar"-Kammer. Kein Richter entscheidet in eigener Sache. Eiserne Regel.

    Es gibt in dem Prozess noch einen "Reserve-" Richter. Ob der da auch mit entscheiden darf, weiß ich allerdings nicht. Auch nicht, ob das Gremium ggf. um einzelne Richter aus der Nachbarkammer aufgefüllt wird.

  77. cwc meint: (15.10.2010 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Vlt. will der Richter, dass es zu einem neuen Verfahren kommt.

  78. cwc meint: (15.10.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Richter das Verfahren bis zum Ende durchzieht, kann er im Nachhinein sagen, er hätte alles getan, damit es zu einem Urteil kommt – auch wenn es Zweifel gab. Er ist ja über mehrere Ecken mit dem Vater des mutmaßlichen Opfers bekannt.
    In einem zweiten Prozess wird dann vlt. ohne Zweifel die Wahrheit bzw. ein nachvollziehbares Ergebnis gefunden und alle bis auf eine Person sind happy.

  79. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (15.10.2010 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    @DetlevT:

    "Das Gericht" entscheidet also. Das sind dann also die Kollegen des jeweils abgelehnten Richters.

    Insofern überrascht es mich nicht, dass Herr Seidling weiter machen durfte.

    In der Hoffnung dass da nun die Wende passiert und der Prozess nun endlich fair und ohne weiter Neuerungen und Überraschungen weiter gehen kann.

  80. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (15.10.2010 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Ich lese gerade, der Prozess wird am Montag ohne Entscheidung über den Befangenheitsantrag weiter geführt.

    Kopfschüttelnde Grüße

  81. Kunter-Kinte meint: (15.10.2010 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    @KopfschüttelndeZuschauerin:

    Wo steht denn diese Hiobsbotschaft?

  82. Anna meint: (15.10.2010 um 19:42) AntwortenReply to this comment
  83. lufre meint: (15.10.2010 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Laut Focus will die StA jetzt auch noch ein Fragerecht des Herrn Elliger verhindern – war eigentlich zu erwarten. Ich habe eigentlich auch eher die Vermutung, dass der Befangenheitsantrag gegen Brinkmann vor allem aus der Sorge vorgebracht wurde, dass seine Fragen sowohl die Deutungshoheit über die Ergebnisse der kriminaltechnischen Ermittlungen als auch die Aussagen des m.O. gefährden könnten. Bedenklich, dass das Gericht offenbar sich der Möglichkeit des Zweifelns an der Auffassung der StA verschließen will. Dieser Eindruck korrespondiert im Sinne eines "Halo-Effekts" auch mit der Choreographie der Zeuginnenbefragung. Eigentlich leistet das Gericht einem Urteil im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung Vorschub.

  84. Bernd meint: (16.10.2010 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    Hätte dieser Artikel nicht durch sein bloßes Erscheinen eine derart große Verbreitung erfahren, wie man sie bei den konkreten Trägermedium wohl annehmen muß, wären die dort beschriebenen Rückschlüsse ja nur eine weitere Meinung unter vielen.
    http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/15/joerg-kachelmann-prozess/alice-schwarzer-die-spielchen-der-verteidigung.html

    Aber leider werden wohl viele Leser die Thesen und Schlüsse dieses Beitrags ungeprüft als Faktenlage einordnen. Und ich finde dies sehr bedenklich!

  85. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (16.10.2010 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    @Tomas Andersson:

    Warum das jemandem gefallen sollte? Na wenn es einem wie Kachelmann bisher so gut ging, gibt es sicherlich genügend Leute die sich daran freuen, wenn er mal richtig in die Pfanne gehauen wird. Er hat sicherlich einiges an Fehlern gemacht. Ein Sunnyboy war er. Doch das macht ihn ja noch lange nicht zum Vergewaltiger. Doch nur deshalb steht er vor Gericht.

    Das scheinen nur allzu viele Menschen zu vergessen. Er ist nicht der Vielweiberei angeklagt sondern der schweren Vergewaltigung. Was nach allem was man von einem namhaften, leider nicht zugelassenen Gutachter hört, alles auf wackligen Füßen steht. Und irgendwie war ja wohl das Oberlandesgericht Karsruhe auch der Auffassung.

    Deshalb irgendwie unverständlich was da alles in Mannheim vorm hohen Gericht so abgeht.

  86. Werner meint: (16.10.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Eindeutig: Richter will den Fall loswerden !!!

    Wetten?

  87. KopfschüttelndeZuschauerin meint: (16.10.2010 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    @Werner:

    Hätte er schon seit dem ersten Befangenheitsantrag haben können.

  88. Waldbaer meint: (16.10.2010 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Von hinten durch die Brust ins Auge..
    Wäre eine solche Belehrung nicht der Freibrief, einfach die Schnauze halten zu dürfen?
    IMHO: Die Frau soll aussagen, mit allen Konsequenzen.

  89. Anna meint: (17.10.2010 um 08:57) AntwortenReply to this comment
  90. Mr. P. meint: (17.10.2010 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    Nach der Logik von Birkenstock dürfte ein Belastungszeuge der schon mal bei der Polizei ausgesagt hat, immer die Aussage vor Gericht verweigern (könnte ja sein, dass er sich vor Gericht einer falschen Verdächtigung bezichtigen würde). Das ist doch völlig abwegig !

  91. Backoballo meint: (17.10.2010 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Ja, es mag wohl möglich sein, dass die Befangenheit
    gewinnt, der Fall dann neu aufgerollt werden muß.
    Aber trotzallem sollte hier nach der Wahrheit
    geforscht werden, auch wenn es schwer ist.
    Wenn aber diese Sache, mit noch unbekanntem Ausgang,
    nicht stattfindet, meine ich, dass es zukünftig noch
    schwerer wird, solche Taten nach zu weisen und das wäre
    ein Nachteil für die Gleichberechtigung zwischen Mann
    und Frau.
    Sollte etwas zum " Nachteil " des Herrn Kachelmann sein,
    ermutigt es vielleicht andere geschädigte Frauen,
    solche Taten anzuzeigen.
    Sollte nichts zum " Nachteil " des Herrn Kachelmann
    gefunden werden, ist es ein ev.abschreckendes BeispieL:
    " – nicht mit solchen schwerwiegenden Taten heisse Luft
    zu erzeuegn – " um auf solch einer Art Männer ausser
    Gefecht zu setzen.
    Mein Motto:
    Ein juristisches,akademisches Denken ist hier gefragt,
    mit dem Ziel, Wahrheiten von Unwahrheiten zu unterscheiden,
    um doch noch der Gerechtigkeit, zumindest annähernd,
    zu dienen, nicht eine Gruppe juristischer " Schlauköpfe ",
    denn damit ist weder der Dame, noch dem Herrn Kachelmann geholfen, denn hängen bleibt für beide, so oder so genug
    und das nicht gerade zum Vorteil ihrer Zukunft.

  92. Wetter meint: (18.10.2010 um 02:17) AntwortenReply to this comment

    @Backoballo: Ich glaube nicht, das sich eine Vergewaltigte/r so öffentlich ein Affentheater aussetzen möchten. Zudem gibt es genug Institute die man als Hilfe dafür beratschlagen kann und die Sache auch deutlich professioneller angehen lassen kann als das, was in Fall Kachelmann passiert.
    Kachelmann kann nichts mehr helfen. Seine Karriere ist auch so schwer beschädigt und auch wenn er von allen Anklagepunkten freigesprochen werden würde, wird es Jahre dauern bis es auch der letzte Erdbewohner begreifen würde ;). Die Dame hat sowieso alles verloren.

  93. Mr. P. meint: (18.10.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Nochmal: Würde man der Verteidigung Kachelmanns folgen , könnte jeder Belastungszeuge, der bei der Polizei ausgesagt hat, sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen (weil es ja sein könnte, dass er seinerzeit falsch verdächtigt hat). Ein Belastungszeuge, der nicht bei der Polizei ausgesagt hat (z.B. weil er da nicht erschienen ist), hätte kein Auskunftsverweigerungsrecht (weil er ja bei der Polizei niemanden falsch verdächtig hat). Man könnte also auch gleich ein Auskunftsverweigerungsrecht speziell für den bei der Polizei aussagenden Belastungzeugen einführen. Das kann der Verteidiger doch nicht ernst meinen !

  94. Backoballo meint: (18.10.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @Wetter: Ich gebe dir da Recht, eine Vergewaltigte,
    ein Vergewaltigter, will sich nicht durch solch
    einem Affentheater preisgeben, wie da geschieht.
    Doch weiss solch eine geschädigte Person nicht,
    nicht schon im Vorfeld, was alles so passieren kann.
    Auch gebe ich dir Recht, dass es sehr viel
    profesioneller hätte verlaufen müssen.
    Im Fall Kachelmann bekommen wir wieder einmal den
    direkten Beweis, dass wir mehrfachen Lobbyismus,
    in unserer " stehengebliebenen Demokratie ",
    bedienen müssen!!!
    Die eine Seite bedient sich hier auf ihre Art
    und die andere Seite bedient sich auch auf
    ihre Art und wir mitten drinnen.
    Mein Beitrag vom (17.10.2010 um 22:52) ist
    ein ewiger Wunsch, juristische Gerechtigkeit
    zu suchen und dann zu finden, da wir ja so " tolle
    helle studierte " Akademiker haben, die da meinen
    viel zu wissen, da sie ja nun auch viel Geld bekommen.

  95. Hans meint: (20.10.2010 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Tja, das war wohl eine Fehlprognose.

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