Virtuelle Personen

Zu den beliebtesten Ermittlungsmethoden der Polizei gehört die „Wahllichtbildvorlage“. Dem Zeugen wird eine Reihe Porträts gezeigt und er soll sagen, ob er den Täter erkennt. Auch Verteidiger lieben Wahllichtbildvorlagen. Weil die Polizei dabei fast immer Fehler macht. Eine gerichtsfeste Wahllichtbildvorlage erfordert nämlich Sorgfalt und ist arbeitsintensiv.

Mir scheint, neben dem Faktor Mensch bastelt sich manche Polizeibehörde gerade weitere Fehlerquellen. Vorhin bin ich eine Ermittlungsakte durchgegangen, die einige dieser Wahllichtbildvorlagen enthält. Zuerst dachte ich, die Ausdrucke der verwendeten Porträts sind einfach schlecht. Was deshalb merkwürdig war, weil das verwendete Foto meines Mandanten eigentlich ganz natürlich wirkte.

Aber es hatte einen anderen Grund, dass die Vergleichspersonen Segelohren sowie einen schrägen Blick hatten und die Gesichtsproportionen nicht stimmten. Zufälligerweise hatten auch alle Haare, die nicht recht an der Kopfhaut angewachsen waren. Die Erklärung stand auf einem besonderen Blatt:

Person 7 ist der Beschuldigte. Bei den anderen Abbildungen handelt es sich um virtuelle Personen.

Ich hoffe nur, die Polizei hat nicht zu viel für die Software bezahlt. Da habe ich im Brillenstudio oder Friseursalon schon besseres gesehen. Überdies bin ich gespannt, was der Richter zur Qualität der Vergleichsbilder sagt. Nach meiner Einschätzung dürfte es nicht sonderlich schmeichelhaft ausfallen.