Durchsuchung – der bequeme Weg
Die Hausdurchsuchung verlief wie üblich. Morgens um halb sieben standen Polizisten vor der Wohnung meines Mandanten und präsentierten einen Gerichtsbeschluss. Nach Konzertkarten und/oder Schriftverkehr im Zusammenhang mit einer Kartenbestellung sollten sie suchen, außerdem nach Hinweisen auf gefälschte Überweisungen.
Mein Mandant verstand nur Bahnhof. Auch der Text der richterlichen Anordnung machte ihn nicht wesentlich schlauer. Jemand, so hieß es im Beschluss, habe unter falschem Namen Konzertkarten für fast 500 Euro bestellt. Bezahlt worden sei mit gefälschter Überweisung von einem fremden Konto. Die Karten seien an eine Frau Bremm geliefert worden, selbe Adresse wie mein Mandant. Ein Herr Fiedler habe die Karten angenommen. Mein Mandant heißt Fiedler…
Herr Fiedler beteuerte natürlich, dass er niemals eine Sendung für eine Frau Bremm angenommen habe. Die Polizeibeamten sagten, sie machten nur ihren Job. Nachdem sie die Wohnung auf den Kopf gestellt hatten, traten sie den geordneten Rückzug an. “Es wurde kein beweiserhebliches Material gefunden”, notierte der Ermittlungsführer in seinem Bericht.
Bei mir hinterließ die Geschichte auch erst Fragezeichen. Bis ich als Verteidiger die Ermittlungsakte zu sehen bekam. Die Fragezeichen verwandelten sich in Ausrufezeichen und eine gewisse Empörung. Wieder mal darüber, wie leichtfertig heutzutage Wohnungsdurchsuchungen angeordnet werden.
Für den Ermittlungsrichter stellte sich der Sachverhalt so dar:
Jemand hatte mit einer gefälschten Überweisung ein fremdes Konto geplündert, um die unter dem Namen Bremm online bestellten Karten zu bezahlen. Die Ticketfirma verschickte die Karten als Paket. Der Paketbote händigte sie, obwohl an Frau Bremm adressiert, einer Person aus, die sich Fiedler nannte. Das ergab sich aus dem Trackingbeleg von DHL, den die Polizei von der Ticketfirma erhalten hatte.
Die Polizei ermittelte zunächst vor Ort. Dabei stellte sie fest, dass es im Haus einen Briefkasten gab, der mit Bremm beschriftet war. In dem Briefkasten fanden die Polizisten Post aus mehreren Monaten. Darunter auch einige Bestellbesätigungen. Nach ihrer Meinung hatte der Betrüger den “toten” Briefkasten längst aufgegeben.
Nur weil als Empfänger Herr Fiedler genannt war, erließ der Richter den Durchsuchungsbeschluss. Weder er, der Staatsanwalt oder ein Polizeibeamter kamen auf die Idee, vielleicht mal vorher bei DHL anzufragen, wie denn die beim Zusteller hinterlassene Unterschrift aussieht. Oder ob der Zusteller sich vielleicht sogar den Ausweis hat zeigen lassen (was ja normalerweise nicht passiert).
Ebenso wenig machte sich jemand Gedanken darüber, wieso ein Betrüger, der in einem Haus einen toten Briefkasten unterhält, ausgerechnet gegenüber dem Paketzusteller seinen richtigen Namen nennen sollte. Läge es nicht sogar sehr nahe, dass der Täter, der mit der Zustellung der Karten rechnet, sich im Haus aufhält, sich als “Nachbar” ausgibt und die Karten für die leider abwesende Frau Bremm entgegennimmt, damit der Zusteller nicht vielleicht noch mal kommen muss? Dass der Täter den Namen eines Nachbarn nennt, bietet sich ja schon deshalb an, weil der Zusteller skeptisch werden dürfte, wenn er einen Namen aufschreiben soll, der auf keinem der (anderen) Briefkästen steht.
Außerdem spricht ein weiteres Indiz dagegen, dass Hausbewohner Fiedler der Täter ist. Der Briefkasten Bremm war monatelang nicht geleert worden, die darin vorhandene Post ungeöffnet. Ist das wahrscheinlich, wenn der Täter im Haus gleichen Haus wohnt und sozusagen einen “Zweitbriefkasten” betreibt?
Ich meine, der Durchsuchungsbeschluss hätte nie erlassen werden dürfen. Die Durchsuchung diente nämlich erst dazu, überhaupt einen Verdacht gegen meinen Mandanten begründen zu können. Vorher gab es keinen Verdacht, weil eigentlich schon alle Umstände gegen meinen Mandanten als Täter sprachen. Es war also eine Durchsuchung ins Blaue hinein, die auf Spekulation und Mutmaßung beruhte, auf reichlich verquerer Spekulation und Mutmaßung überdies.
Jedenfalls hätten erst mal die anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft werden müssen. Ein Blick auf die bei DHL hinterlegten Daten, insbesondere die Unterschrift, hätte sicher nicht geschadet. Außerdem hätte der Paketbote befragt werden können, ob er sich daran erinnert, wer das Paket entgegengenommen hat. Ob die Person vielleicht schon unten an den Briefkästen stand. Oder ob es wirklich jemand war, der die Haustür an der Wohnung Fiedler öffnete.
Nichts davon ist passiert, weil eine Durchsuchung ja so bequem und einfach ist. Dass damit mal wieder die Grundrechte eines unbescholtenen Bürgers auf der Strecke blieben – wen interessiert’s in der Justiz?
Nächstes Mal ist er dann wenigstens schon einmal [url=http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/11/in-erscheinung-getreten/]in Erscheinung getreten[/url]. Ein Grund mehr.
Und nun die Folgen? Dienstaufsichtsbeschwerde gegen irgendwen? Strafanzeige? …?
@Hans:
Hehe… Hans, du bist sehr witzig!
Was würde mich eigentlich die Verleihung des Titels "Inkompetenter Idiot" an den Ermittlungsrichter kosten ?
Was wär gewesen wenn der Beschuldigte Musikliebhaber gewesen wär und (legale) CDs , ganz gleich welchen Genres, besessen hätte ?
Der Richtervorbehalt ist schon länger Makulatur.
Das zeigt die immer wiederkommenden Geschichte von Herrn Vetter.
Solange kein relatives Beweisverwertungsverbot in Verbindung mit hohem Schadensersatz/Schmerzensgeld die Folge sind, ändert sich nichts.
Diese Praxis wird erst dann enden, wenn man Beamte für
grob gesetzwidriges Handeln persönlich zur Rechenschaft
ziehen kann.
Dafür, daß so etwas nicht passiert werden "unsere" lieben
Politiker aber sicher sorgen.
Sehr schade, daß die Idee mit dem Rechtsstaat so schief
gegangen ist.
Ein Wunder, dass überhaupt ein richterlicher Beschluss eingeholt wurde. Sonst ist doch die Polizei/StA schnell mit "Gefahr in Verzug" bei der Hand.
Warum kann man Staatanwälte / Richter / Polizisten nicht für ihre Taten verantwortlich machen? Wenn ein Kraftfahrer nen Unfall baut, muss er doch genauso dafür gerade stehen? Auch wenn das die Arbeitsbelastung eines Richters merklich erhöht, von mir aus können sie die Steuern erhöhen oder sonstwo sparen um das Geld für ordentlich besetzte Gerichte oder auch die Polizei zu bekommen.
Was soll der bescheuerte letzte Satz "…wen interessiert’s in der Justiz?"? Damit – sehr geehrter Herr Vetter – machen Sie den schönen und völlig zutreffenden vorigen Teil wieder völlig kaputt. Ich finds beschissen. Im Übrigen ist Ihr Bericht – wie so oft – gut geschrieben und wirklich gelungen, wie sie diesen unsinnigen Beschluss argumentativ zerlegen. Da hätte es ein derart verallgemeinerndes, unnötiges und dummes Justizbashing nicht gebraucht. Ich fühle mich davon angemacht, weil ich auch zur Justiz gehöre. Und ob Sie es glauben oder nicht: Beschuldigtenrecht sind mir nicht egal. Ich beschimpfe ja auch nicht die ganze Anwaltschaft, obwohl sie eine erschreckend große Zahl von Kollegen haben, die unfassbar dumme Sachen schreiben. Lassen Sie den populistischen Scheiss doch einfach.
Wer denkt schon so weit mit?
Also ich hätte als mit virtuellen Waffen Erfahrener die illegalen Durchsucher alle per Kopfschuss niedergestreckt (gibt da irgendso nen Paragraphen im Grundgesetz)… wäre ich straffrei davongekommen ? ;-)
In welchem Verhältnis steht den der Schaden des Mandanten zu den 500 Euro?
@Stari:
Grade nach dem letzten Absatz hatte ich mal wieder das Bedürfnis, Herrn Vetter in höchsten Tönen zu loben, oder ihm alternativ virtuell einen *knuddel* zuzuwerfen, hab es dann aber gelassen, weil es doch zu schwul ausgesehen hätte.
An deiner Stelle würd ich mich auch angegriffen fühlen. Hab mich ja vor Jahren selbst um so einen faulen Job bemüht, mit wenig Arbeit, viel Ruhm und Respekt und so weiter… jetzt stehe ich aber auf der anderen Seite, wie wohl die Mehrheit der Bevölkerung, und begrüße es solche Sätze zu lesen.
Ihr Mandant kann sich glücklich schätzen, dass nicht seine komplette Computer Hardware eingesackt wurde.
@Stari: Der Satz – ich bin als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig – steht da vollkommen zu Recht. Er müßte – leider – noch häufiger dort stehen. Und ich fände es richtig und wichtig, dass auch (persönliche) Verantwortung für Fehlentscheidungen übernommen wird.
"Ich finds beschissen." Wird Udo – zu Recht – völlig egal sein (und ist es mir auch). Oder ihm am Arsch vorbeigehen – wie dem Richter die Grundrechte des Beschuldigten in diesem Ermittlungsverfahren.
Wie wäre es mit einer direkten Strafanzeige gegen den Richter wegen Verfolgung gegen Unschuldige oder Rechtsbeugung?
Natürlich wird so etwas umgehend abgebügelt, aber es bleibt immer etwas hängen – kein Rauch ohne Feuer.
Muss ich als netter Nachbar, der ein Paket entgegen nimmt, wo eventuell was verbotenes drin ist und dies hinterher dem Nachbarn weitergebe, auch Angst haben, dass die Polizei meine Wohnung durchsucht?
Denn neben den Ausführungen, die hier stehen, hätte es ja auch so sein können, dass Herr Fiedler das Paket für seinen Nachbarn entgegen nimmt und der Nachbar das Paket Abends abholt und dann auf nimmerwiedersehen verschwindet.
Da muß man Froh sein das die nicht noch beim Arbeitgeber waren und sämtliche, dem Herr Fiedler zugängliche Rechner zwecks Beweissicherung mit genommen haben.
Bin ja mal gespannt wann bei uns wieder die Verdachts und Anlasunabhängige Präventivfolter eingeführt wird, kann nicht mehr lange dauern…
mfg
Ein Düsseldorfer
Ich bin wahrscheinlich zu naiv. Aber kann man nicht einfach Mal anfangen, die Namen dieser Richter und Staatsanwaelte zu veroeffentlichen? Zumindest bei den Faellen, bei denen die Hausdurchsuchungen nachher gerichtlich als "ungerechtfertigt" festgestellt werden.
Mir als Richter/Staatsanwalt waere es doch so hochgradig peinlich, dass solche Schriftstuecke meinen Namen tragen…
@nein
Wo ist nur das Problem? Natürlich ist sowas nicht in Ordnung und soll gerne angeprangert werden. Es ist nur nicht OK aufgrund von Einzelfällen auf "die Justiz" einzuprügeln. Ich finde es genauso ätzend wenn meine Kollegen auf "die unfähigen Anwälte" schimpfen, nur weil einer mal Murks macht. Das ist doch nicht schwer zu verstehen, oder?
@Jemand: Eindeutig ja. Genau das ist einem Kollegen letztes Jahr passiert: Nachdem er ein Paket für seinen Nachbarn entgegengenommen hatte, fand eines Tages bei ihm eine Hausdurchsuchung statt. Verdacht auf Versand- bzw. Kreditkartenbetrug. Wegen Nachbarschaftshilfe.
Übernimmt bei sowas eigentlich eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, wenn man sich gegen solche Vorwürfe wehren muss? In Strafrechtsfällen verweigern sie ja in der Regel die Leistung, wenn die vorgeworfene Tat nur vorsätzlich begangen werden kann.
da sieht man mal wieder, dass es leider genügend Verfassungsfeinde auch und gerade in der Justiz gibt.
@ ALL
Zwar OT, aber STUTTGART 21, die Baumfällaktion war rechtswidrig, die Polizeiaktion hierzu diente also illegalem tun. Ermöglicht das nun eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Mappus und Konsorten?
@Stari:
Von Einzelfällen kann nun wirklich nicht die Rede sein, wenn man dieses Blog regelmäßig verfolgt, weiß man das. Aber schimpfen Sie ruhig auf Anwälte. Ich bin keiner.
@Stari: Ihre Aufregung in Ehren: aber wen interessiert's denn nun in der Justiz, der solche 'Einzelfälle' für die Zukunft wirksam verhindern und den / die betreffenden Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und den Betroffenen in geeigenter Form entschädigen kann? Kennen Sie da jemanden in Ihrem Bereich der Justiz?
Gääääänh; ach so, ich wollte was schreiben.
Zitat vom Verfassungsschützer Vetter: ..die auf Spekulation und Mutmaßung beruhte, auf reichlich verquerer Spekulation und Mutmaßung überdies.
sind Ihre Ideen über den Geschehensablauf nicht auch "Spekulationen" und "Mutmaßungen" ?
Ich hoffe für Ihre Mandanten, dass Sie Ihren Job gründlicher machen, als sie es von der Polizei und der Justiz verlangen. Hätten die Beamten die Akte so abgeschlossen, wie Sie es vorgeschlagen haben, mit "hätte" "könnte" und "glaube", ich nehme mal an, als Rechtsanwalt der geschädigten Firma hätten Sie an genau dieser Stelle vor Wut geschäumt.
@Stari: Der Clown sieht kein Problem. "Wo ist nur das Problem?" Wenn Du das nicht siehst, dann kann man Dir leider nicht helfen.
@fernetpunker
Da Herr Vetter wohl kaum über rechtmäßige Wohnungsdurchsuchungen berichtet, kann man aus dem Blog keine Rückschlüsse auf den allgemeinen Zustand der Justiz ziehen.
@Nachdenklicher:
Gähn…. Ach so ich wollte was auf Ihren albernen Beitrag antworten. Hätten Sie den Text richtig gelesen, dann wäre Ihnen nicht entgangen, daß Herr Vetter den Geschehensablauf aus der Ermittlungsakte hat.
Wer kommt in einem solchen Fall eigentlich für den Schaden auf?
Ich stelle mir das so vor, dass sich meine Wohnung nach einer Hausdurchsuchung in einem mehr oder weniger unaufgeräumten Zustand befindet. Das bedeutet, dass ich diese an einem Tag wieder einräumen muss.
Was ist mit meinem seelischen Schaden, den ich dadurch nehme dass fremde Personen meine Intimen Dinge durchstöbern? Ich könnte mir vorstellen dass ich nach einer solchen Aktion halbwegs verstört wäre…
Wer weiß da mehr?
Diesmal nicht…
Der Beschluss zur Hausdurchsuchung war in diesem Fall angemessen, zweckmäßig und für den weiteren Ermittlungsverlauf unvermeidbar.
Die durchgeführte Maßnahme konnte dazu dienen, beim Beschuldigten Hinweise zur Täterschaft aufzufinden und für eine Sicherstellung zu beschlagnahmen, da seine Person beim Tathergang namentlich in Erscheinung getreten ist und auch alle sonstigen Umstände (u.a. Ort) darauf zeigten, dass der Beschuldigte tatbeteiligt gewesen sein kann.
Dass sein Anwalt das anders sieht, setzt man als Selbstverständlichkeit voraus. Daraus besteht der tiefe Sinn seines Wirkens.
Dass sein Anwalt sich im Internet dazu äußert, ist sein gutes Recht. Sein gutes Recht bleibt aber nicht gleichzusetzen damit, dass er in der Sache auch tatsächlich recht hat.
Dass sein Anwalt durch eigene, wirre Denkprozesse, was die Deutung gerade dieses Falls betrifft, abermals auf die Arbeit der ganzen Justiz zielt, ist für die Leserschaft sicherlich spannend, wenigstens aber unterhaltend. Das kann man gut an den abgegebenen Kommentaren nachvollziehen.
Kommt sein Anwalt bei rechtskundiger Leserschaft mit Argumenten wie diesem: "Die Durchsuchung diente nämlich erst dazu, überhaupt einen Verdacht gegen meinen Mandanten begründen zu können." (Zitat Rechtsanwalt Vetter), sorgt er damit ganz gewiss für große Erheiterung. An dieser Stelle, auf dieser Internetseite merken es eben durch Unwissenheit nur die wenigsten, was – unter anderem – das für ein inhaltlicher Unsinn ist.
Deutschland nimmt bei HD europaweit einen Spitzenplatz ein.
( Mal Staaten wie Weißrussland usw. ausgenommen )
Ein HD Beschluss wird praktisch gar nicht mehr richtig geprüft,
schon weil das Personal gar nicht da ist.
Außerdem kann man den auch noch nachreichen, wenn (angeblich)
"Gefahr in Verzug" ist.
Schön bei solchen HD ist immer, daß man zwar nicht findet was man sucht, aber sich jede Menge Zufallsfunde ergeben.
Der § 184c ist hier praktisch universell anwendbar.
So muß man hinterher nicht kleinlaut zugeben, daß die HD vermutlich übereilt war.
Netter Artikel, aber mal ehrlich Udo:
Wie lange hast du an der Akte gesessen und dir Gedanken dazu gemacht, um die dargestellten Schlussfolgerungen zu ziehen? 1 Stunde?
Frage ist, wie lange sich der Richter Zeit gelassen hat, um zu der Beschlussentscheidung zu kommen? 1 Minute? 5 Minuten?
Vielleicht war es 11:59 an einem Freitag. Der Golfpartner wartete schon und nun kommt auch noch diese dämliche Anfrage an. Also schnell einmal so tun, als ob man darüber nachdenkt, Unterschrift druntergekritzelt und ab ins WE, bzw. auf den Golfplatz!
Ja, ich lese viel Grisham, aber so kommt mir unsere Justiz (*hust*) vor. Eigentlich traurig….
Der letzte Absatz ist schon arg polemisch für einen so unklaren Fall. Menschen geben tatsächlich aus Reflex gern einmal ihren richtigen Namen an, auch wenn sie besser lügen sollten. Mir jedenfalls ist das schon mehrfach passiert. Bestimmt hätte der Richter auch anders entscheiden können. Aber musste er? Ich denke nein.
Der Blog ist unterhaltsam. Natürlich werden Dinge bewertet, ausgeschmückt und pointiert dargestellt. Verallgemeinerungen sind selten richtig, da sie nie auf alle zutreffen. Aber wer das weiß, weiß auch damit umzugehen.
Meinetwegen können die Leute auf "die" unfähigen Anwälte schimpfen. Mich als Anwalt verletzt das nicht. Wir alle schimpfen doch früher oder später über Berufsgruppen und wissen – sowohl aus Aussprechender als auch als Zuhörer oder Leser – , daß solche Aussagen einer ganzen Reihe von Personen auch unrecht tun. Was soll`s. "Die" Justiz, "die" Polizei und "die" Anwaltschaft werden es verkraften.
@ Igel: " Bestimmt hätte der Richter auch anders entscheiden können. Aber musste er? Ich denke nein. "
Eine HD sollte aber immer eines der letzten Mittel sein,
niemals das erste.
Ein Vorposter hat natürlich recht, der Zeitdruck in der Justiz
ist enorm. So wird aus dem "Richtervorbehalt" nur eine leere
Phrase.
@32 (PB): Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das der übliche Gedankengang der Justiz ist, aber
"da seine Person beim Tathergang namentlich in Erscheinung getreten ist "
ist sachlich falsch, rivhtig ist eine Person mit seinem Namen, dass ist etwas anderes als seine Person, denn es wurde NIE geprüft ob SEINE Person überhaupt in Erscheinung trat.
@PB:
[...]Der Beschluss zur Hausdurchsuchung war in diesem Fall angemessen, zweckmäßig und für den weiteren Ermittlungsverlauf unvermeidbar.[...]
Nein….
a) den Fahrer befragen wie die Person die sich als Herr Fiedler ausgegeben hat ausgesehen hat.
b) Vergleich der Unterschrift dieser Person mit der Unterschrift des realen Herrn Fiedler
c) Eine Aussage des realen Herrn Fiedler zu dem Sachverhalt bekommen….
und nicht vorher mit einem Beamten-Sixpack in die Wohnung einfallen….die Unverletzlichkeit der Wohnung ist immerhin ein Grundrecht….
Okay, nun kann man einwenden, dass wenn Herr Fiedler wirklich der Täter wäre er Beweise verschwinden lassen könnte….nur wer sagt, dass eine HD unbedingt durchgeführt werden muß? D.h. die Beamten könnten z.B. die Personenbeschreibung des Fahrers und die Unterschriften-Probe haben, zusätzlich auch den HD-Befehl… wird der Herr Fiedler in der Wohnung angetroffen kann man abklären ob er mit der Beschreibung identisch ist und ob seine Unterschrift mit der auf dem Lieferschein übereinstimmt, wenn ja dann kann durchsucht werden, wenn nein, dann haben die Beamten draußen zu bleiben…..diese Vorgehensweise wäre auch ohne HD-Befehl statthaft, weil sich die Beamten dann auch auf "Gefahr in Verzug" berufen könnten….
bombjack
@Stari:
Gute Idee. Alles andere bringt doch nix. Wir quatschen (oder schreiben) alle nur bloed rum, regen uns auf und….resignieren mit bitterboesen Sarkasmus.
Es muss was passieren! Das Veroeffentlichen von Namen scheint mir kein schlechter ANsatz zu sein!
Nachtrag: Der vorherige Post bezieht sich auf Post 19.
Sebastian meint: (14.10.2010 um 21:56) AntwortenReply to this comment
Ich bin wahrscheinlich zu naiv. Aber kann man nicht einfach Mal anfangen, die Namen dieser Richter und Staatsanwaelte zu veroeffentlichen?
KLAR geht das Sebastian!
Du brauchst aber einen verschlüsselten Proxy-Server im Ausland.
Bezahlen mußt Du die Rechnung für den Proxy Server auch aus dem Ausland. Keine Spuren dürfen nach Deutschland zu Dir führen!
Dann darfst Du offen Deine Meinung sagen
UND sogar gute Geschäfte sind möglich.
Hier sagt man offen seine Meinung:
(Text editiert. U.V.)
hier werden gute Geschäfte gemacht.
(Text editiert. U.V.)
Du darfst diese Seiten unter keinen Umständen in Deutschland ohne Proxy Server besuchen!
Sonst bekommst Du nämlich die nächste Hausdurchsuchung!
Ich darf das hier bei mir aber ganz legal und diese Seiten besuchen und auch so ein paar Sachen bestellen.
Nach Bangkok wo Udo Vetter gerne Urlaub macht sind es auch nur 50 Minuten Flugzeit.
Freundliche Grüße aus dem freien sonnigen Asien
David
@Stari: Es ist halt im Regelfall ein kleiner, feiner Unterschied, ob ein Anwalt dumme Sachen schreibt, oder ein Richter solche Sachen wie z.B. verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen anordnet…
@bombjack:
genau so siehts aus. ich meine, wenn die polizei sich schon so sicher ist, dass die überweisung gefälscht ist – welcher täter wird dann so dumm sein und die karten an seine echte adresse senden lassen. vielleicht haben die beamten ja überlegt, wie sie es gemacht hätten.. das ist doch hochgradig verblödet.
@David Rubin:
Weiss zwar nicht was für Links dort geposted wurden, die UV editiert hat, kann es mir aber auch denken.
Es geht auch unkomplizierter, wenn jemand sowas gern realisieren will, kann er sich gern bei mir melden (Sie Link bei meinem Namen).
@David Rubin:
Koenntest du vllt bitte die von UV editierten Abschnitte in Originalform an lawbloginfo@sofort-mail.de schicken ?
Danke,
Mario
@PB:
Danke. Schon da habe ich lauthalts lachen müssen und es endete erst mit dem inhaltlichen Unsinn.
Anders
@KP: Vielleicht nicht, aber man kann zumindest ausschließen, dass es sich um "Einzelfälle" handelt bei rechtswidrigen Hausdurchsuchungen. Dafür muss man gar nicht in dieses Blog schauen, sondern einfach die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH/BVerfG) der letzten Jahre studieren.
@ Susi / Post 38
Dass der Beschuldigte namentlich tatrelevant in Erscheinung trat, wie ich geschrieben habe, bleibt nicht gleichzusetzen mit der Schlussfolgerung, dass der Beschuldigte auch in persona tatrelevant in Erscheinung getreten war, zum Zeitpunkt der weiter folgenden Tatausübung, der Entgegennahme der relevanten Zustellung. Das sind erhebliche Unterschiede, die Sie in Ihrem Vorhalt in einem Vorgang und vor sachgerechter Ermittlung bereits als erledigt betrachtet wissen möchten.
Ihre hier behauptete Feststellung geht über das Feststellungsmerkmal des durchgeführten Beschlusses, der Hausdurchsuchung, glaskugelartig hinaus.
@ bombjack / Post 39
Sie vergessen, dass der Beschuldigte überhaupt nichts sagen muss. Er übt sein Recht aus, zu den Anschuldigungen zu schweigen. Der entsprechende Anwalt produziert anschließend viel Papier. Doch zu tatsächlichen und relevanten Fakten in der Sache kann man, maximal, wenig bis gar nichts vernehmen. (Jahrelange Erfahrung, die Berücksichtigung zu finden hat)
Die Ermittlungsarbeit kann im Sinne des Rechtsstaates, im Sinne des Geschädigten und auch im Sinne des erst mal Beschuldigten, nicht damit enden, dass man den Beschuldigten zurückhaltend anfragt, ob er so gnädig wäre, die anstehende Straftat zu seinen Lasten zuzugeben, oder wenigstens aufklärend dazu auszusagen.
Das aber erwarten Sie in Schlussfolgerung Ihres Beitrags, oder vielmehr: Sie setzen das voraus. Ebenso wie Herr Rechtsanwalt Vetter hier, dessen Argumentation Sie sich vollständig angeschlossen haben, ohne daran zu denken, was gerade Herr Rechtsanwalt Vetter auch auf dieser Internetseite pfleglich predigt: Beschuldigte genießen ein Aussageverweigerungsrecht. Herr Rechtsanwalt Vetter erwähnt dieses Recht für seinen Mandanten an dieser Stelle nicht, weil das womöglich seine Geschichte auch in dieser Hinsicht schräg gestalten könnte. Eine Unschlüssigkeit selbst für Hobby-Juristen wäre greifbar.
Ich halte dieses Recht für immer erwähnenswert, keine Frage.
Dieses aber kann die Ermittlungsarbeit nicht über das Maß von rechtstaatlich legitimierter Arbeit der dafür zuständigen Justiz abhalten, worauf Geschädigte, Betrogene, Vergewaltigte, Misshandelte, ……………. in einem Rechtstaat das Anrecht genießen.
Das ausschließliche Denken an, – und das Mitfühlen für vermutliche Straftäter (Herr Vetter hat hier nicht selten von Besuchen seiner Mandanten in Strafvollzugsanstalten berichtet) oder an Strafverfolgte, Beschuldigte oder einer Straftat Verdächtigte, kann kaum im Sinn eines Rechtstaats sein. Denn der Staat lebt nicht zuletzt auch vom rechtstaatlichen Umgang untereinander. Dafür gibt es viel mehr Beispiele, als es wünschenswert wäre.
Diese Internetseite spart allerdings das aus.
Wenn ich so etwas hier nicht schon öfter gelesen hätte, wäre ich empört.
Bin da auch mittlerweile ein wenig abgestumpft, seit dem ich vom einem Freund (arbeitet bei der Polizei) bei nem Bier gehört habe, dass man sich in großen Häusern schon öfter in der Haustür bei Hausdurchsuchungen geirrt habe. Okay, meist wohl nur Schaden an der Tür angerichtet.
Mehr will ich hier nicht sagen und vielleicht hat er nur tolle Geschichten erzählen wollen, denn eigentlich waren es schon genug Bierchen ;)
Mein vorletzter Satz muss heißen:
Dafür gibt es viel mehr Beispiele, als sie wünschenswerter Weise hier Erwähnung finden.
Ich bitte darum, das zu entschuldigen.
@PB: Was für ein Geschwurbel. Macht Ihnen das Spaß? Inhaltlich haben Sie wohl den ein oder anderen Schuss nicht gehört:
Nur weil irgendein Penner einen Postboten verarscht, dürfen Polizisten meine Wohnung durchwühlen?
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Da darf man von den Ermittlungsbehörden schon mehr verlangen. Einen Tatverdacht zum Beispiel. Der ist hier schlicht nicht vorhanden. Und selbst wenn man verstrahlt genug ist, einen solchen anzunehmen: Man hätte verdammt noch eins den Postboten befragen und die Unterschriften vergleichen müssen.
OT:
kann mir jemand die rechtsgrundlage erklören, auf deren basis der zoll die adressen von bestellern vermeintlich illegaler hardware an ein privatunternehmen übermittelt?
(nein, ich bin nicht betroffen – nur neugierig)
–> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sony-mahnt-fuer-Einfuhr-von-PS3-Hacker-Sticks-ab-1108798.html
@PB: Wunderbar! Um das eine gesetzlich verbriefte Recht auszuhebeln (Verweigerung der Aussage) hebt die Polizei eines der Grundrechte (Unverletzbarkeit der Wohnung) auf. Eine tolle Logik die Sie da an den Tag legen.
Wenn demnächst dann mal eine Wohnungsdurchsuchung nicht möglich ist, dann wird die Aussage einfach mit Gewalt erzwungen. Das ist dann dasselbe Vorgehen nur in die andere Richtung. Welches Recht Sie brechen scheint Ihnen ja egal zu sein.
Wenn ich so was verfassungsfeindliches wie Ihr Gesülze lese kann ich leider nicht mehr so viel essen wie ich kotzen möchte.
@Mediator:
Na, ich weiß ja nicht, ob es ein Rechtsstaat verkraftet, wenn in der Bevölkerung das Vertrauen in Justiz und Polizei verloren geht. Ich habe jedenfalls gelernt, dass man sich mit denen besser gar nicht erst einlassen sollte. Bei Anwälten ist das was anderes, aber der Polizei würde ich nicht mehr helfen, ich würde keinerlei Aussagen mehr machen ohne Anwalt und ich würde ohne schlechtes Gewissen Gedächtnislücken geltend machen, wenn mich lächerliche Richter wie die in Mannheim z.B. vorladen würden. Die Polizei macht den Eindruck einer schlagen Verbindung, die man besser aus der Distanz filmt, als Hilfe von ihnen zu erwarten und Richter oder Staatsanwalt kann in Deutschland wohl auch jede Charaktersau werden.
Ist das schädlich? Ich denke, ja. Ob es diese Leute stört? Wahrscheinlich nicht. Sonst wären sie nicht so, wie sie sind. Und bitte nicht den Spruch mit den faulen Äpfeln: Wenn "gesunde Äpfel" so wenig gegen diese faulen tun, sich weigern, dagegen vorzugehen und sogar an der Vertuschung beteiligt sind, dann müssen sie sich deren Fehlverhalten auch ankreiden lassen.
@PB:
[...]Sie vergessen, dass der Beschuldigte überhaupt nichts sagen muss. Er übt sein Recht aus, zu den Anschuldigungen zu schweigen. [...]
Das stimmt…nur vergisst Du, dass z.B. die Beamten sich auch die Beschreibung der Person die den Brief angenommen hat besorgen können oder gar mit dem Zusteller im Schlepptau aufkreuzen können und diesen den realen Herr Fiedler zeigen können.
Dazu ist keine Aussage nötig….und auch nicht dass man mal so in die Wohnung platzt…
Oder man macht es so:
Als Entschädigung für den Durchsuchten, bei erfolgloser Durchsuchung (Zufallsfunde zählen da nicht) gibt es 30 Tagessätze, zu zahlen von den an der Maßnahme beteiligten Beamten….und diese können sich die Kohle vom Staatsanwalt/Richter wiederholen, wenn sie diesen auch fahrlässige Verfehlungen nachweisen können….z.B. wenn die Rechtsgrundlagen nicht ausreichend benannt werden oder wie bei einem HD-Befehl aus Kupfersulfat eine Chemikalie wird die dem SprengG. unterliegen soll usw.
bombjack
Und wie sehen die Konsequenzen für den ausstellenden Richter aus? Ach ich vergas, der steht ja über dem Gesetz…
Und Herr Fiedler hat wohl noch richtig Glück gehabt, seinen PC und alles was irgendwie nach "Technik" aussieht haben sie wohl nicht mitgenommen. Schade ;-) (Achtung Ironie!!!) Vielleicht hätte ich das sogar noch gelohnt – ich will Herrn Fiedler in keinsterweise etwas unterstellen, aber gegen das Urheberrecht hat sicher jeder schon einmal mehr oder weniger verstoßen, oder?
Mario meint: (15.10.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment
@David Rubin:
Koenntest du vllt bitte die von UV editierten Abschnitte in Originalform an lawbloginfo@sofort-mail.de schicken ?
zu meinem Kommentar:
David Rubin meint: (15.10.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment
Aber sicher!
Habe ich eben gemacht. Viel Spass bei der Lektüre.
Die deutschen "Schlaf-Schafe" dürfen so etwas natürlich nicht lesen.
Solltest Du Interesse an Korrespondenz haben, empfehle ich einen Mailaccount bei
http://www.mailvault.com
Alles automatisch PGP verschlüsselt.
Freundliche Grüße aus Fernost
David
@fernetpunker: Ach, es gibt die tollsten Sachen! Ich hab persönlich auch schon eine Hausdurchsuchung miterlebt. Die Beamten kamen aber gegen 11 Uhr Vormittags – nachdem sie eine Liste hatten, wer in dem Haus wohnt, wohl in voller Absicht, um ja nur entsprechend "rechtlich inkompetente" Leute anzutreffen, die sich nicht wehren können.
@David Rubin: zu "Du darfst diese Seiten unter keinen Umständen in Deutschland ohne Proxy Server besuchen!" – könnte man die Seiten nicht bspw. bei Facebook oder sonst wo per einbinden?
Ich finde die Bemerkungs-Frage von Udo, .. "wen es in der Jutz denn interessiert?" .., völlig in Ordnung.
Es interessiert von euch selbstherrlichen meißt scheiß arroganten Justiz-Persönchen doch auch keine Sau, welche Konsequenzen euer Tun und Handeln bei Privatpersonen hat?
Es wird Zeit, daß sich das endlich ändert und es im Falle mehrfacher Verstöße seitens im Bereich der Justiz Bediensteter Kündigungen und horrende Schadenersatzsummen hagelt, die Justiz-Bedienstete privat zu bezahlen haben.
Ich wäre auch für monatelange Kontopfändungen auf deren Privatkonten mit der Begründung, daß man die Schadenersatzsumme erst noch bestimmen und einen fiktiven Betrag von 150.000,- € ansetzen sollte.
Das entspräche ungefähr der Handlungsweise verantwortlicher Personen, die man im realen Alltag beobachten kann und derer sich viele Menschen ausgesetzt sehen.
Den Postboten befragen, wer das Paket entgegengenommen hat?
Weiß einer noch was für eine Hose er am 03.04.2010 angehabt hat?
Das führt doch zu nichts.
@Ä:
[...]Weiß einer noch was für eine Hose er am 03.04.2010 angehabt hat?
Das führt doch zu nichts.
[...]
Mag sein….nur wer weiß ob dem Zusteller nicht etwas aufgefallen ist oder es sich doch erinnern kann….z.B. wenn es ein recht junger Mann war der sich als Empfänger ausgegeben hat und der reale Herr ist z.B. grauhaarig….
Eine HD hat für mich genau wie Briefe öffnen, Telefonüberwachung usw. eines der letzten Mittel zu sein und kein reguläres Instrument der Fahnung…..
bombjack
@Ä:
Ja, eine schwarze Jeans.
Bitte.Danke.
Anders
@Ä:
Wieso führt das zu nichts? Wenn es zeitnah passiert, kann sich der Postbote vlt. erinnern. Zumindest sollte das der erste Schritt sein, bevor man einfach so bei Leuten in die Wohnung bis dato unbescholtener Leute einsteigt.
Das ist auch eins der eigentlichen Probleme. Es findet nichts mehr zeit- oder ortsnah statt. Ein Fall muss 4 Monate später von einem Ermittler aufgeklärt werden, der 130km vom Tatort entfernt in einer zentralen Ermittlungsstelle an einem Schreibtisch arbeitet. Wenn es einen Beamten vor Ort gäbe, der die Sache am selben Tag bearbeiten kann, weil er nicht völlig überarbeitet ist, und der vielleicht sogar die Handschrift von oder zumindest Herrn Fiedler persönlich kennt, dann fallen diverse zweifelhafte Ermittlungsansätze von vornherein aus.
Distaufsichtsbeschwerden werden geschrieben, gelesen, dann lachen alle einmal drüber und der Wisch fliegt in die Tonne. Der Absender steht auf der schwarzen Liste und wird so oft wie möglich, "kontrolliert".
Früher hat man solche übreifrigen Polizisten, Richter und Ordnungsamtmitarbeiter einfach in einen Schweinekäfig gesteckt und 3 Stunden auf die Dorfkreuzung gesetzt. Tat niemanden weh, jeder wusste Bescheid und der Wichtigtuer wurde in Zukunft etwas vorsichtiger.