Ausreichende Rechtsgrundlage

Manche Polizisten akzeptieren es einfach nicht, wenn ein Beschuldigter von seinen Rechten Gebrauch macht. Zum Beispiel dem Recht, nicht mit der Polizei zu reden. Oder gar dem Recht, Vorladungen ohne Begründung keine Folge zu leisten. Da wird dann schon mal mehrmals täglich angerufen, an der Haustür geklingelt oder gemailt („bitte rufen Sie mich dringend zurück“).

Ein Mandant reagierte hierauf nun so:

Da ich keinen Grund sehe, mit Ihnen Gespräche zu führen, werde ich Sie auch nicht zurückrufen. Ich fühle mich mittlerweile erheblich von Ihnen belästigt. Deshalb fordere ich Sie auf, mich nicht mehr anzurufen. Weitere Versuche werde ich sofort abbrechen.

Sollten Sie eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Vorladung finden, der ich Folge zu leisten habe, bitte ich Sie diese schriftlich zu senden.

Klingt harsch, ist aber der Vorgeschichte, einer Art vom Steuerzahler bezahlten Stalkings, durchaus angemessen.