Kachelmanns Richter knicken ein
Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat sich das Gericht eines Besseren besonnen. Die Hauptzeugin, die der Fernsehmoderator vergewaltigt haben soll, wurde heute vor ihrer Vernehmung doch über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung belehrt. Das berichte die Welt.
Zunächst hatte es das Gericht nicht für nötig gehalten, die Frau zu belehren, dass sie nicht auf Fragen antworten muss, wenn sie damit Gefahr läuft, sich selbst zu belasten. Und das, obwohl es in der Strafvorschrift recht unmissverständlich heißt:
Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Als das Gericht die Zeugin nicht von sich aus belehrte, beantragten die Verteidiger Kachelmanns die Belehrung. Weil das Gericht dies selbst dann noch für unnötig hielt, lehnte Kachelmann die Mannheimer Strafkammer als befangen ab.
An dem Befangenheitsantrag hält Kachelmann auch weiter fest. Die Welt zitiert seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock:
Der Umstand, dass das Gericht unter dem Druck des Befangenheitsverfahrens das jetzt tut, was es schon am vergangenen Mittwoch hätte tun müssen, gibt keinen Grund, die Einschätzung zu ändern.
Das ist nachvollziehbar. Der nunmehrige Rückzieher lässt die Besorgnis der Befangenheit sogar noch etwas deutlicher erscheinen. Zumal der Vorsitzende Richter nach anderen Medienberichten heute sogar nachgeschoben hat, eigentlich habe man die Belehrung ja sowieso geplant – aber erst vor dem Teil der Aussage, in dem die Frau zum angeblichen Tathergang aussagt. Allerdings erfolgte die Belehrung heute dann doch schon, bevor die Frau überhaupt etwas aussagte.
Ich glaube nicht an ein Missverständnis. Sondern eher daran, dass die Richter in den letzten Tagen erkannt haben, dass ihre Voreingenommenheit mit den Belehrungsspielchen endgültig dokumentiert ist. Deshalb dürfte es sich bei den heutigen Beschwichtigungen um den Versuch handeln zu retten, was zu retten ist. Bereits letzte Woche hatte ich mich ja darauf festgelegt, dass dieser Befangenheitsantrag den Prozess platzen lassen wird.
Ich frage mich bei sowas – als Laie – immer, was sich gestandene Juristen dabei denken, sich so neben der Spur zu Verhalten. Umso mehr stelle ich mir die Frage, wieso man sich bei einem derart öffentlichkeitswirksamen Prozess noch solche Nachlässigkeiten erlaubt und damit Angriffsfläche bietet?! Sowas weckt aus ganz anderer Ecke mal gar kein Vertrauen in die Rechtsprechung, nicht nur unter dem Aspekt der Befangenheit…
Was heißt in diesem Zusammenhang «platzen lassen»? Würde Kachelmann dann freigesprochen oder würde der Fall vor einem anderen Gericht neu verhandelt?
@ Ali: Die Hauptverhandlung würde abgebrochen werden und müsste neu beginnen mit (einem) anderen Richter(n).
Geschehen z.B. im Prozess um Kinderporno in Darmstadt. Die Schöffin war eindeutig befangen.
Was für eine Bananenrepublik. Überall wird getrickst und getäuscht.
Bei der Hamburger Zensurkammer erlebte ich eine ähnliche Situation.
RA E. beanstandete die vom vors. Richter Andreas Buske an den Zeugen gestellte Frage bezüglich des Widerspruchs zwischen der Aussage des Klägers in der vorangegangenen Verhandlung, ohne darauf hinzuweisen, dass die Aussage des Klägers keine Bedeutung hat, und der Zeuge deswegen sich von dieser Aussage nicht beeinflussen lassen braucht. Wir berichteten: http://bit.ly/9jpjzw
RA E. stellte zwar keinen Befangenheitsantrag, schrie aber Buske sehr beleidigen an. Buske schrie zurück. Es kam zum Schreiwettbewerb, den RA E. mit den Worten: "Sie können den Schreiwettbewerb mit mir nicht gewinnen." abrupt zum Erliegen brachte.
So geht das auch in dem absurden Theater, Gerichtsverhandlung genannt.
Bitte kürzen Sie doch die Namen der Anwälte ab. Ich habe weder Zeit noch Lust, Prozesse in eigener Sache zu führen. U.V.
kann es sein, dass das Gericht das mit Absicht macht um den Prozess loszuwerden?
Nur mit "Schludrigkeit" ist sowas doch nicht erklärbar…
@Gutgarage: Es geht wohl nicht um tricksen und täuschen, sondern darum, dass der Angeklagte eine fairen Prozess bekommen soll. Daran konnte man unter den gegebenen Umständen einfach zweifeln.
Wie oft im Jahr darf ein Richter eigentlich befangen sein?
Wann wird denn über den neuen Befangenheitsantrag entschieden?
"Eiiine Insel mit zwei Bergen, zwischen Alpen und dem Meer,
ne Bananenrepublik mit Streit beim Eisenbahnverkehr (S21).
Bist du auch mal vor dem Kadi, geht die Gaudi richtig los,
nein das gibts nicht im Theater, nur bei Gericht ist's so famos."
Es kann nicht gut sein, wenn mir im Lichte dieser Angelegenheit nur noch die Augsburger Puppenkiste einfällt, s.o.
@Rolf Schälike:
Bitte kürzen Sie doch die Namen der Anwälte ab. Ich habe weder Zeit noch Lust, Prozesse in eigener Sache zu führen. U.V.
Lieber Udo Vetter, ich kürze gern. Möchte keinesfalls UV in Verlegenheit bringen und Ihnen unrihige – wenn auch unnötigerweise – Nächte zu bereiten.
Allerdings ist mir keine Abmahnung, geschweige denn Klage, bekannt, mit denen Blogger wegen meinen Postings von den "Betroffenen" belästigt wurden. RA Dr. Sch. mahnte mich wegen zwar wegen einigen Postings bei Niggemeier ab. Klagte jedoch nicht, und Niggemeier erfuhr davon nur von mir. Dr. Sch. ließ Niggemeier diesbezüglich in Ruhe.
RA E. wird nicht gegen mich klagen. Gegen UV erst recht nicht. Mich hält RA E. für einen Irren und gegen Irre klagt er nicht. Auch RA H.H. hält er für einen Irren und auch gegen den wird RA E. nicht klagen. Das habe ich sogar schriftlich, und gehe davon aus, dass RA E. zu seinem Wort im Gegensatz zu RA Sch. steht.
Das war der Grund, weshalb ich meinte, den Namen ohne Risiko für UV posten zu dürfen.
Die hier diskutierten Probleme haben immer konkrete Gesichter. Das war und ist eigentlich mein Anliegen.
Anonymisiert ist der Abstand zu Bla, Bla leider geringer.
"Anonymisiert ist der Abstand zu Bla, Bla leider geringer. "
Na denn, einfach mal Fresse halten… Hier geht's um Mannheim.
Ich weiß auch nicht, wie das Gericht noch aus dieser Nummer heraus kommen will. Als Verteidiger hätte Udo ja noch etwas vorschnell mit seiner Einschätzung "Befangenheit" sein können – in seiner Praxis wird sicher der eine oder andere Antrag in dieser Richtung abgelehnt werden. ;-) Aber diese Erklärung des Gerichts macht auch für mich die Farce sichtbar. Würde das Gericht selbst einer solchen "Ausrede" glauben, wenn sie von einem Zeugen kommt? Stundenlanges Blabla wegen etwas, was sie angeblich ohnehin von selbst gemacht hätten? Pah! Und warum haben sie es dann nicht gemacht? Weil sie prinzipiell gegen alles sind, was von der Verteidigung kommt, oder wie? Was wäre denn sonst "Befangenheit"?
@keiner:
Hier geht es um das absurde Theater, genannt Gerichtsverhandlung.
Mannheim ist Nebensache.
Mir als durchschnittlicher Laie, der normal vernunftgesteuert ist und auch ansonsten versucht sein Leben redlich zu führen, wird banger und banger je mehr ich über die mögliche Befangenheit der Mannheimer Richter lese. Könnte es in der Realität nicht auch mich treffen vor einem Richter zu stehen, der sich schon zu Anfang voreilig seine Meinung über mich gebildet hat?
Daher meine laienhafte aber ernst gemeinte Frage an die hier vertretenen Juristen: Ist die vermeintliche Befangenheit von Richtern in MA eine extreme Ausnahme, die nur durch das spezielle Medieninteresse ans Tageslicht kommt? Oder kommen solche Fälle der (vermeintlichen) Befangenheit tatsächlich im Alltagsgeschäft von Verteidigern vor? So dass man als normaler Bürger Sorge haben müsste?
@ Benjamin:
Wie naiv bist Du denn?! Mein Gott …
Vollzugsteilnehmer
Das Verfahren läuft inzwischen derart seltsam, dass es hochinteressant ist. Also man unterbricht eine Stunde, um über den Antrag der Verteidigung auf Belehrung zu beraten, obwohl man ohnehin vorhatte diese später durchzuführen? Und dass nun die Vernehmung der Zeugin zum Lebenslauf ? warum eigentlich? mehrere Stunden dauert, muß im Lichte der ersten Erklärung so sein. Meine alte Wette steht: der Befangenheitsantrag wird zurückgewiesen – auch wenn die nachträglichen Ereignisse eher für als gegen eine Befangenheit sprechen.
als (nachweislich) das Schreiben an mich, dass ein Verfahren gegen mich eingestellt wurde, ich aber dennoch paar Monate später eine Ladung zum Gericht für diese Sache bekam, und nach Akteneinsicht festgestellt wurde, dass das Schreiben bzgl. der Einstellung unterschlagen wurde, und der Richter auf Mitteilung, wie das sein kann, mitteilte, das sei mit Sicherheit nur ein Versehen gewesen, glaube ich hier gar nichts mehr.
Hätte ich das Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde, weggeschmißen, und hätte ich dann gesagt: "Hören Sie mal, die Sache wurde gegen mich eingestellt. Das ist aber gar nicht mehr in der Akte!", dann hätte der Richter wohl sowas wie: "Das kann gar nicht sein! Schutzbehauptung!" gesagt und noch eine höhere Strafe gegeben.
War zwar nur eine Verkehrs-OWI, aber trotzem.
@Hans:
Darauf würde ich auch wetten.
Die Vermutung, das die Richter den Prozess loswerden wollen ist Unsinn. Die wollen ihn unbedingt haben – das sieht man.
Die Richter knicken NICHT ein.
Sie haben (möglicherweise durch mediale Aufmerksamkeit)erkannt, dass sie ihr "Gesicht" wahren müssen.
Merksatz: "Ein Gesicht kannst du nur wahren, wenn du zuvor eines hattest".
@Benjamin:
Von Gericht, egal welchem, erhälst du ein Urteil.
Recht ist manchmal etwas anderes.
Zitat Anfang
" Bereits letzte Woche hatte ich mich ja darauf festgelegt, dass dieser Befangenheitsantrag den Prozess platzen lassen wird.
Zitat Ende
Was ich aber nicht glaube, mit diesem Gericht wird munter weiter gemacht … grins …so eine nette Unterhaltung wird nicht einfach so abgebrochen …das tut man bei miesen TV Shows auch nicht.
@nogo:
Hätten die Richter ihr Gesicht wahren wollen, hätten sie das Verfahren bereits abgeben müssen, als die Gerüchte aufkamen, der Vorsitzende Richter sei persönlich mit dem Opfer bekannt.
Einfach um auch nur den Anschein zu vermeiden, irgendetwas könne nicht mit rechten Dingen zugehen.
Das haben sie nicht getan.
Jetzt fliegt ihnen ihr unwürdiger Schauprozess um die Ohren.
@ aswa
Auf die Ladung hätten Sie doch nur eine Kopie des Schreibens über die Einstellung ans Gericht senden müssen – kommentarlos. So hätte ich es getan. Da erübrigen sich dann alle weiteren Ausführungen …
Ich habe nicht verstanden, wer nun über den Antrag entscheidet. Doch nicht etwa das Gericht selbst? So war es ja am Beginn des Prozesses, wenn ich mich recht erinnere.
@Helen meint: (18.10.2010 um 19:42:
Ich habe nicht verstanden, wer nun über den Antrag entscheidet.
gefunden im Net, für deine Frage als Antwort eine ganze Seite,
sehr interessant.
http://michialex.mi.funpic.de/Richterablehnung.htm
Was ich mich nur frage, ist weshalb dem "alten" nicht der "neue" Befa gefolgt ist. Die Äußerungen des Gerichts sind dazu angetan, sie als das zu bezeichnen, was sie sein könnten: Schutzbehauptungen.
Ich darf in diesem Zusammenhang Frau Friedrichsen zitieren? Ich denke, sie hat (indirekt) die Wette von UV angenommen und hält virtuell dagegen:
Der Befangenheitsantrag der Verteidigung ist damit noch nicht vom Tisch. Dass ihm jetzt, nach dem Einlenken der Kammer wider Willen, stattgegeben wird, erwartet kaum noch jemand. Bis zum kommenden Mittwoch wird man in Mannheim wohl schon eine wohlklingende Begründung gefunden dafür haben, dass die Richterkollegen doch alles richtig machten.
Derzeit würde ich Frau Friedrichsens Vorhersage
..den Vorzug geben
sorry zu schnell abgeschickt
Wer entscheidet denn eigentlich über so einen Befangenheitsantrag? Die Richter selbst? Richter einer anderen Kammer? Richter des übergeordneten Gerichts? Der Bundespräsident?
Kann da jemand Licht ins Dunkle bringen? Wenn die Richter über sich selbst entscheiden, würde mich das wundern wenn sie plötzlich ihre Befangenheit eingestehen.
@murry meint: (18.10.2010 um 21:46):
Wer entscheidet denn eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?
@@Hinweis:
http://michialex.mi.funpic.de/Richterablehnung.htm
Eine ganze Seite im Net …grins …
Eins frag ich mich jetzt noch – wer entscheidet eigentlich über so einen Befangenheitsantrag?
(ja, war'n Scherz…)
was für eine veritable Farce!
Der Angeklagte brauch nur die Besorgnis der Befangenheit haben – das Gericht muss gar nicht mal befangen sein…
Dieses Mannheimer Gericht ist… , nein, es widert mich an!
Alles, wofür die die Rechtspflege steht wird mit spitzen Stiefeln getreten.
War ers? Keine Ahnung! Lügt "sie"? unerheblich.
Wichtig ist nur, dass ein fairer Prozess stattfindet und genau das sehe ich nicht.
Leider!
Es ist noch nicht mal wichtig, ob er es war oder nicht – wichtig ist allein, dass sich an die Regeln gehalten wird…die Form ist der natürliche Feind der Willkür, so lernte ich und es gibt kaum strengere Formen (Verfahren) als das Strafverfahren, so meine ich.
Aber gern lass ich mich eines Besseren belehren.
Nicht nur Frau Schwarzer hat den ultimativen Durchblick!!!
Bild hat immernoch die besten Gerichtsreporter!
Wen wundert da die öffentliche Debatte und das Unverständnis?
Wenn schon die Wörtchen "kann" und/oder "muss" bez. der Belehrung soviel Verwirrung stiften und anscheinend selbst das Gericht da einen Blackout hat?
Hier noch ein brilliantes Beispiel.
O-Ton Bild Online:
"Auf Menowin Fröhlich (23) warten noch 313 Tage Knast – doch dagegen hat der DSDS-Sänger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof („BGH“) eingelegt!"
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2010/10/18/menowin-froehlich/dsds-star-klagt-vorm-bundesverfassungsgericht.html
Wer schon zitiert "ist zu belehren" sollte aber auch nachschieben, dass lt. Kommentar das keinesfalls wirklich bei jedem Zeugen und immer gemeint ist, sondern nur wenn eine Gefahr iSv § 55 StPO besteht. Es ist also schon eine Abwägung zu treffen, wobei diese im vorliegenden Fall in der Tat nur das Ergebnis haben kann, dass zu belehren ist. Es handelt sich ja nicht gerade um eine "neutrale" Zeugin…
Dat war wohl nix :)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,724146,00.html
Also warten wir eben auf den nächsten Befangenheitsantrag – der natürlich wieder zurückgewiesen werden wird.
laut Spiegel.de ist die Verteidigung mit ihrem Befangenheitsantrag gescheitert:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,724146,00.html
Den Kasten Bier für die verlorene Wette bitte an Richter Seidling per Nachnahme.
Fälle wie dieser finden vor Gericht jeden Tag statt. Der einzige Unterschied hier ist die mediale Aufmerksamkeit. Insofern wird die Frage der befa heute deutschlandweit diskutiert, was dem Gericht offensichtlich Probleme macht.
Im Normalfall interessiert dies alles keine sau und alle befas werden irgendwie gebügelt, es sei denn, daß es gar nicht mehr anders geht. Dem betroffenen bleibt dann nur die Revision .
Leider haben Sie sich geirrt, Hr. Vetter.
Verteidigung scheitert auch mit 2. Befangenheitsantrag: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,724146,00.html
Klüngelei scheint es nicht nur bei der Polizei zu geben, sondern Richter am Landgericht decken sich wohl auch gegenseitig. Wie war das mit den Krähen?
Rechtsstaat ade und zwar bei allen drei Gewalten.
Als aussenstehender sollte man sich vielleicht ein wenig zurückhalten mit nem Urteil. Niemand ausser den beiden weiss, was wirklich passiert ist. Das Gericht wird schon rauskriegen was passiert ist. Ich kann nur hoffen, das das Urteil dann gerecht sein wird.
ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube einfach nicht, das er schuldig ist. Ist wahrscheinlich nur ein Gefühl, aber irgendwie glaube ich, das sie lügt. Hab soetwas einfach schon so oft gesehen…