Getauschte Songs sind 15,00 € wert

Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.

Der heute 20-jährige Beklagte stellte im Juni 2006 über den Internetanschluss seines Vaters, ohne dass dieser davon wusste, zwei Songs in eine Internettauschbörse zum Download bereit. Bei den Liedern handelte es sich um „Engel“ von „Rammstein“ und „Dreh‘ dich nicht um“ von Marius Müller-Westernhagen.

Das Landgericht bejahte eine Schadensersatzpflicht des Sohnes. Dieser habe das Urheberrecht verletzt. Bei der Höhe des Schadensersatzes müsse
jedoch darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten. Es gebe keinen “Tarif” für die Nutzung, so dass der Preis geschätzt werden könne.

Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass es sich bei den Songs zwar um solche bekannter Künstler handelte, dass die Aufnahmen auch 2006 jedoch bereits Jahre alt waren und deshalb nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne. Da außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen, hat das Gericht geschätzt, dass es allenfalls zu 100 Downloads pro Titel gekommen sein könne. Unter Orientierung an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie an dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem
BITKOM und der GEMA hat das Gericht die angemessene Lizenz auf 15 € pro Titel ge-
schätzt.

Bei aktuellen Hits, mit denen noch richtig Umsätze gemacht werden, könnte der Schadensersatz durchaus höher sein. Wenn man den geforderten und den vom Landgericht für angemessen erachteten Betrag aber in Relation setzt, dürften die von der Musikindustrie in aktuellen Abmahnungen geforderten Beträge erheblich unter Druck geraten. Dort werden teilweise über eintausend Euro pro Song als Schadenssumme genannt. Realistischer dürften selbst bei brandaktuellen Hits nun 40 bis maximal 80 Euro sein.

Die Schadensersatzklage gegen den Vater hat das Landgericht mit der Begründung abgewiesen, dieser sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Der Vater sei zwar als “Störer” anzusehen, weil er seinem Sohn unter Verletzung von Überwachungspflichten den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe, über den die Rechtsverletzungen begangen wurden. Durch dieses Verhalten werde jedoch keine Schadensersatzpflicht begründet. So hatte auch bereits der Bundesgerichtshof entschieden.

(Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09)

  • http://afrika.himpenmacher.de Ali

    Wow. Nettes Urteil. :)

  • Jur. Laie

    Und es kommt aus Hamburg! ;)

  • ninjaturkey

    Ja, gutes Urteil mit Augenmaß. Dennoch…

    »… sei zwar als “Störer” anzusehen, weil er seinem Sohn unter Verletzung von Überwachungspflichten den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe…«

    Wie meinen? Was beinhalten denn diese Überwachungspflichten über eine Einweisung (zunächst mit den Kindern zusammen) mit abschließender Belehrung hinaus? Blockierung von FPT-Diensten oder Kontrolle der Korrespondenz kanns ja wohl nicht sein. Dann kann man auch gleich eine lückenlose Buchführung fürs Taschengeld und Mitschnitte von Telefonaten verlangen. Ein eigener, unkontrollierter Zugang ist für Jugendliche heutzutage obligatorisch. Ebenso, wie selbständige Kinobesuche. Ist man als Eltern auch dann Störer, wenn die Jugendlichen dort aus Gaudi den Film abfilmen?

  • Skunk

    Die Summe klingt nachvollziehbar.

    Aber warum muß der Geschädigte seinen Schaden weiterhin nicht *nachweisen*?

  • Sebastian Thürrschmidt

    Wie gemein! Damit reduziert sich der hypothetische Gesamtwert meines über Jahre unter großen Mühen in den Weiten des Internets ersammelten und erjagten Musikarchivs auf einen bestenfalls sechsstelligen Betrag. Ein schwerer Schlag ins Kontor, und das nicht einmal eine Woche, nachdem dieser Artikel in der “Zeit” über die am ärgsten getroffenen Opfer der Abmahnmafia das herrliche Gefühl des Multimillionärseins in mir aufsteigen ließ wie Luftbläschen im Champagner. Kann ich den herben Verlust wenigstens von der Steuer absetzen?

  • handyaner

    aber die 15€ sind ja bestimmt nicht die einzigen Kosten die dem Jungen entstanden sind.

  • http://www.abmahner.org Abmahner

    Eher verhaltener Jubel. Viele Leute haben wohl einige Hundert bis einige Tausend Titel auf der Platte. Ich hatte damals, als es noch WinMX usw. gab deutlich über Tauesend.
    Zudem: Die Musikindustrie hat ihren “virtuellen Schaden” bis heute nicht nachgewiesen.

  • http://www.somm-case.de Richter

    Endlich mal ein vernünftiges urteil mit Sachverstand ohne diese hirnlosen Übertreibungen in die eine, aber auch andere Richtung! Vernunft siegt.

  • Hugo

    Macht nix. Klagen wir halt weiterhin in Köln und Frankfurt – da gibt’s deutlich mehr.

    Hochachtungsvoll

    Ihre freundlichen Abmahnkanzleien

  • Hugo

    @Abmahner: Es geht bei der Linzenzanalogie gerade NICHT darum, einen konkreten Schaden zu haben oder gar nachzuweisen. Dass ein solcher NICHT besteht, ist Ausgangspunkt dieser Form der Nutzungsentschädigung für die unerlaubte Verwertung von immateriellen Rechten.

  • http://www.abmahner.org Abmahner

    @Richter:
    Das ist nach wie vor ein völlig willkürlich angesetzter Betrag.

    Wenn mich jemand einparkt und ich muss 10 Minuten warten, klage ich auch nicht darauf, das ich in den 10 Minuten ja sonstwas hätte machen können und Millionen verdient hätte.

  • Ralph

    Gilt denn nicht mehr die Verbreitung als strafbares Kriterium, sondern schon die bloße Bereitstellung, selbst wenn niemand sich den Song vom Rechner runtergeladen hatte?

  • DetlevT

    Ich finde selbst die 15€ immer noch zu hoch. In einem P2P-Netz wird doch zwangsläufig genauso viel hoch- wie heruntergeladen. Es gibt ja keine Datensenke im Netz. Das heißt, im Mittel wird jeder Teilnehmer jeden Song genau einmal(!) an einen anderen weiter geben. Wie kommt man da auf “bis zu 100 Downloads”? Das ist doch realitätsfern.

  • Stefan

    Dieser Begriff des “Störers” ist sowas von daneben. Damit lässt sich alles und jegliches Unrecht begründen. Machen die Bullen ja auch gerne, wenn sie bspw. Punks aus der Innenstadt deportieren.

  • GEZeter

    @Ralph: Es geht nicht um Strafbarkeit. Das ist Zivilrecht.

  • Ralph

    @GEZeter: Ok. Der Kern meiner Frage bleibt aber unbeantwortet. ;o) Wieso ist das Verbreiten nicht das wesentliche Kriterium?

  • marcus05

    Hat eigentlich schon mal jemand versucht die Anzahl durch den Traffic im Torrentclient zu belegen? Wie kann man auf 100 verbreitungen kommen wenn bei mir bei einem 5mb großen Lied nur “Uploaded: 300kb” steht?

  • http://nervzelle.wordpress.com André

    Ein solches Urteil aus Hamburg? Man bekommt ja direkt das Gefühl dort kehrt Vernunft ein…

  • Smockil

    @Sebastian Thürrschmidt:

    Eltern haften nicht für ihre Kinder! Solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen

  • Martin

    Eine erfreulich nüchterne und meiner Meinung nach richtige Entscheidung, die sich durchsetzen sollte.
    Ich bin gespannt, ob in Zukunft auch ähnliche Entscheidungen zum Thema Kosten der Rechtsverfolgung durch Beauftragte Monitoringunternehmen ergehen werden.

  • Anita

    Und warum nimmt man nicht einfach den Betrag, den das Stueck bei itunes kostet als Referenz?

  • Kommentator

    @DetlevT: Diese Rechnung ist offensichtlicher Blödsinn. Angenommen es gibt genau einen Song, einen Seeder und eine Million Leecher. Dann wird der gleiche Song eine Million mal heruntergeladen und zwar von exakt diesem einen Seeder. Es gibt bei P2P selbstverständlich Datenquellen und Datensenken.

    Das jetzt mal unabhängig von abstrusen Schadensrechnungen …

  • http://verwickeltes.wordpress.com Marc

    Schön wäre es gewesen, wenn die die überzogenen 285 Euro hätten abdrücken müssen. :-D Solche Aussichten würden überzogene Schadenforderungen (Motto: “Man kann’s ja mal versuchen”) einzudämmen.

  • JJ Preston

    Und dieses Urteil ist ergangen vom LG Hamburg??? Oh, wow, ich hätte nicht gedacht, dass gleich mehrere Kammern zeitgleich in Urlaub gehen können.

    Sollte es VRiLG B. gewesen sein, falle ich ganz vom Glauben ab…

  • Stefan

    @Kommentator: “Dann wird der gleiche Song eine Million mal heruntergeladen”. Um es mit Deinen eigenen Worten zu sagen: Diese Rechnung ist offensichtlicher Blödsinn.
    Den Privathaushalt möchte ich sehen, der eine solche Bandbreite zur Verfügung hat.

  • P2P

    @Kommentator: Die Antwort ist aber auch nicht besser. Im besten Fall gibt der Seeder jedem Leecher genau ein millionstel des Songs und den Rest machen die Leecher untereinander aus.

  • Kommentator

    @Stefan: Den Sinn der Aussage nicht verstanden? Oder auch nur einfach mal was sagen wollen? Mal abgesehen davon, dass dir offensichtlich die wesentliche Dimension (Zeit) entgangen ist. Auch die langsamste Leitung kann dies in entsprechend langer Zeit schaffen. Am Besten einfach nicht in Gespräche einmischen, wenn man nichts beizutragen hat.

    @P2P: Nein, das ist falsch. Erstens funktionieren die meisten P2P-Protokolle nicht so (außer torrents AFAIK) und zweitens wären die Leecher ja dann per Definition keine reinen Leecher mehr, sondern selbst Seeder. Darum geht es ja eben. Die Aussage jede Datei würde von jedem nur genau einmal übertragen ist eben falsch. P2P lässt Asymmetrien sehr wohl zu und sie sind eher die Regel als die Ausnahme. Genau deshalb versuchen die meisten Netzwerke diesen ja mit sogenannten Up/Down-Scores etwas entgegenzuwirken …

  • Stefan

    Fühlt sich da jemand auf den Schlipps getreten wenn er seine eigenen Worte serviert bekommt? Muss ich den Sinn Deiner Aussage suchen, bin ich hier im Philosophieunterricht? Ich bin hier nicht bei Heise und Du kannst kaum davon ausgehen dass sich hier jeder mit der Funktionsweise von P2P-Netzwerken auskennt. Eher dürften diejenigen hier in der Minderheit sein. Wenn Du Dich selber mit Deinem Wissen beweihräuchern möchtest, nur zu.
    Zum Faktor “Zeit”, im vorliegenden Fall “Da außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen”.

  • Frank

    @Kommentator
    P2P läuft nicht so zentral ab, wie eine auf einem HTTP-Server gehostete Datei. Nehmen wir an es gibt diesen 1 Seeder und 1.000.000 “Leecher” (in modernen P2P Netzen gibt es in der Regel keine reinen Leecher). Dann laden diese Pseudeo-Leecher nicht jeweils alle vom Seeder, sondern untereinander herunter. Das ist Sinn und Zweck von P2P; dezentrale Verbreitung von Daten.

    Dass es Juristen nicht in den Kopf will ist verständlich, schliesslich handelt es sich, bei dem was übertragen wird, nicht um leicht verständliche komplette Musikstücke, sondern Fragmente, die augenscheinlich zufällig in einem komplexen Netzwerk unter allen Teilnehmern ausgetauscht werden. Der Seeder lädt das Stück vielleicht ein paar mal hoch, danach ist es effizienter von anderen “Leechern” herunterzuladen, die bereits Teile des Songs haben, die noch fehlen.

    Insofern liegt die Wahrheit näher an 1:1 als 1:1.000.000.

  • Hadron

    Wenn in einer idealisierten Tauschbörse mit drei Teilnehmern A, B und C der Teilnehmer A einen Song anbietet, dann kann der Song nicht öfters als zwei mal (an B und C) kopiert werden.

    Nimmt man sich nun jeden dieser 3 Teilnehmer einzeln vor, wie es die Musikindustrie tut, und wirft jedem jeweils 2 Kopiervorgänge vor, kommt man am Ende auf 3 Teilnehmer * 2 Kopien = 6 Kopien. Das sind 4 zu viel.

    Geht man nun von 3 auf n, landet man bei der Aussage der Musikindustrie, ein einzelner Teilnehmer würde die Datei an tausende anderer Teilnehmer verteilen, weswegen der Upload auch so schlimm und so böse für die Wirtschaft ist.

    Die Exponentialschadensberechnung (“Sie verteilen das doch tausendfach an den Rest der Tauschbörsenwelt! Und jeder dieser Teilnehmer dann wieder!”) der Musikindustrie ist nicht nur bandbreitenlogisch, sondern auch mathematisch zumindest ungenau.

  • DieterK

    Da sieht mann mal wieder, mit welcher Sachkenntnis in Deutschland Recht gesprochen wird:

    Der GEMA-Tarif VR-OD 5 sieht einen Mindestbetrag von 0,1278 Euro pro Download vor. Macht bei 100 Downloads 12,78 Euro. Für die Rechte der Komponisten, Texter und Musikverlage.

    Und die Rechte der Interpreten und Labels sollen mit 2,22 Euro pro 100 Downloads abgegolten sein?

    Oder hat das Gericht diese ganz vergessen?

    Und welch ein Quatsch, die Höhe der Strafe vom Alter der Songs abhängig zu machen. Unglaublich.

  • Kommentator

    @Stefan: Nein, gar nicht. Du hast nur schlicht nicht verstanden, worum es ging oder was ich sagte. Das “Gegenargument” war deshalb auch keines. Es ging allein um die Aussage, dass P2P Quellen und Senken kennt. Mein Beispiel war eine Übertreibung um deutlich zu machen, warum das stimmt. Es war rein hypothetisch. Es wäre schon schön das Thema zu verstehen, zu dem man kommentiert.

    @Frank: Ich weiß, wie P2P funktioniert und auch wie sich die Ansätze unterscheiden. Vielen Dank für die auch noch sachlich falsche Erklärung. Die Aussage, es gäbe keine reinen Leecher, ist schlicht falsch. Außerdem ist das nicht der Punkt. Natürlich versucht P2P die Transferkosten zu verteilen, das ist der ganze Sinn von P2P. Trotzdem ist die ursprüngliche Aussage schlicht falsch. P2P kennt Datenquellen und -senken. Wenn ich 1 Seeder habe und sequentiell 1 Mio Leecher, dann arbeitet P2P sogar ganz ähnlich, wie ein reiner Client-Server-HTTP-Download, nur mit enorm viel mehr Overhead. Mehr Aussage war in meinem Post nicht enthalten. Alles andere hat Stefan auf Grund technischen Unverstandes einfach hineininterpretiert.
    Der Vergleich 1:1 vs 1:1.000.000 ist sowieso Unfug. Das verdreht schon wieder meine Aussage. Das hängt zum Beispiel davon ab, wieviele Seeder gleichzeitig existieren. Und wenn du dich mal mit P2P beschäftigt hättest (sprich auch mal selbst ein solches Netz betrieben oder die Protokolle gelesen), dann wüsstest du auch, dass die Aussage 1:1 näher an der Wahrheit als 1:1.000.000 vollkommen substanzlos ist. Das hängt von mehreren Gegebenheiten ab. Selbst bei torrent-Netzen gibt es Netze, wo 1:1.000.000 näher an der Wahrheit ist. Typisches Beispiel wäre WoW, League-of-Legends und weitere Spiele die ihren Client über eigene P2P-Netze aktuell halten. Dort kommt 1:1 nicht mal am Release-Tag hin. Dort werden solche Netze nur zum Abfangen von Spitzenlasten am Patch-Day betrieben. Die Regel ist aber eher: 1 Seeder, ein paar Leecher und ca. 50-80% der Daten kommen vom ursprünglichen Seeder (nach ein paar Tagen in der Regel sogar 100%). Das alles ist aber schon seeeeeehr lange OT. Der Punkt ist: die Aussage jeder würde 1:1 Up/Down in einem solchen Netz haben müssen, ist Unfug. Man kann Netze so aufbauen, man muss aber nicht (und mir ist auch kein populäres Netz bekannt, dass das so tut). Insbesondere gibt es für diese Aufteilung auch keine technischen Gründe.
    Welche Quote im konkreten Fall zutrifft, lässt sich sogar ermitteln, wenn man Zugriff auf die Logs hat. Die meisten Netze führen da nämlich eine Statistik um starke Seeder gegenüber Leechern zu bevorzugen.

  • http://fernetpunker.blog.com fernetpunker

    Die Argumentation des Gerichts, das Alter eines Titels für seinen Wert heranzuziehen, halte ich für unzutreffend. Nicht umsonst ist der Rechtekatalog der Beatles der wertvollste der Welt, und diese Stücke sind mindestens 40 Jahre alt.

  • kaputnik

    @Kommentator:

    Lernen Sie die Begrifflichkeiten im Torrent-Bereich:
    Sie heißen “Seeder”, wenn Sie 100% einer Datei haben. Bis dahin sind Sie “Leecher”, auch und obwohl Sie i.d.R. auch uploaden bei einer gerade aktuellen Datei, versteht sich.

    Mein Gott.

  • mark

    Wenn einer so eine “fiktive” Lizenz hat müssten die anderen im Schwarm doch Legal laden. Das heißt einer muß für alle zahlen oder der Fairness halber alle 1 mal. Wie kommen die da auf 100. Ist das Juristenmathematik?

  • http://fernetpunker.blog.com fernetpunker

    @mark:

    Wenn einer so eine “fiktive” Lizenz hat müssten die anderen im Schwarm doch Legal laden.

    Sie verstehen das Urheberrecht nicht. Wenn einer eine Datei legal besitzt, darf er diese trotzdem nicht verbreiten, also zum Download bereit stellen wie hier. Und wenn er es trotzdem tut, verletzt er das Urheberrecht und haftet auf Schadenersatz für jede Rechtsverletzung, die wegen seines Handelns begangen wird.

  • Kommentator

    @kaputnik: Diese Aussage ist falsch. Man ist Seeder, wenn man die Datei zu 100% hat UND ANBIETET!. Inwiefern widerspricht ihre Aussage, bis auf den fehlerhaften Teil, den von mir getätigten?

  • Decay

    @Kommentator: Ursprünglich sprach DetlevT davon das im Mittel jeder Titel einmal weitergegeben wird. Das ist doch soweit richtig, oder? (Abgesehen davon dass bei 99 Kopien 100 Teilnehmer notwendig sind und jeder im Schnitt nur 0.99 Kopien verteilt hat)

  • Lars

    Und das aus Hamburg? Faszinierend.

  • test12

    Wo gibt es das Urtel des Bundesgerichtshof?

  • Olli

    @Kommentator:

    Nein die Aussage ist richtig. Es gibt keine reinen Leecher mehr. Jeder muss auch selber hochladen anders bekommt er selber nichts. Und da sich inzwischen auch die ganzen Netzwerke danach orientieren wie viel Bandbreite man selber zur Verfügung stellt oist dein Beitrag völlig praxisfern.

  • Daarin

    @DieterK: Und ich wüsste nicht, wieso es denn einem Zivilgericht vorbehalten sein sollte eine Strafe zu bemessen? Es ging in diesem Fall um eine Schadensschätzung, die vorgenommen wurde weil man den tatsächlichen Schaden nicht beziffern konnte. Deswegen nennt man das ganze auch Schadensersatz

  • Kommentator

    @Decay: Nein, auch das ist eben nicht richtig. In der Regel wird zumindest der eigentliche Seeder deutlich mehr versenden, als nur einmalig die Datei. Gleiches gilt für all jene, die per Einstellung ihres Clients selbst Seeder werden und die Datei nicht aus dem Outgoing entfernen. Alle anderen werden typischerweise deutlich weniger als einmal ihren Download versenden und dann die Datei offline nehmen. Es tritt also im Regelfall ein Ungleichgewicht zu Ungunsten der Seeder ein. Das Problem, dass einige User gar keinen Upload oder verschwindend geringe Mengen herausgeben, ist dabei noch nicht mal berücksichtigt.
    Sie können das auch ganz einfach selbst nachvollziehen. Installieren sie sich einen torrent-client und laden sie eine beliebige legale Datei mit großer Nachfrage herunter, beispielsweise ein Ubuntu-Linux. Sie werden feststellen, dass über die Tage und Wochen konstant einige wenige Dutzend Idealisten den Hauptteil des Traffics liefern, während dauerhaft ein Vielfaches dieser Seeder versucht die Datei zu bekommen. Andersherum werden sie sobald sie zum Seeder geworden sind, binnen Tagen die Datei mehrfach (gemessen am Volumen) versandt haben und dies immer weiter tun, während die Zahl der Seeder nahezu konstant bleibt. Diese Realität passt zwar nicht zum idealistischen Ansatz der torrents, ist aber nunmal der Regelfall. Ob im konkreten Fall 1:100 wie vom Richter angenommen eine sinnvolle Annahme ist, ist dann nochmal eine ganz andere Frage, die sich ohne Angabe des Netzes und der Download-Statistiken dort nicht aus der Hand geschüttelt klären lässt. Die ursprüngliche Annahme 1:1 ist aber definitiv falsch und noch nicht mal der theoretische Fall in einem idealen torrent-Netz (und erst recht in keinem anderen relevanten P2P-Netz).

    @Olli: Das ist schlicht und ergreifend falsch. Dann würden die Netze nämlich ein Bootstrapping-Problem haben, da nie überhaupt jemand was herunterladen könnte. Alle würden zwar anbieten, aber da keiner Up-Load hatte, bekommt auch keiner was herunter. Selbst Netze die wirklich einen ausgeglichenen Up/Down erzwingen wollen, kranken unter dem Problem, dass sie ja nicht User, sondern IDs tracken, bei denen man sich zur Not im Minutentakt eine neue holen kann. Man kann problemfrei in allen aktuellen Netzen als Leecher auftreten und nie auch nur ein Bit über den protokollbedingten Traffic hinaus versenden.

  • Kiesch

    Verstehe das ganze geblubber hier nicht. Sinnvoll ist doch nur den real möglichen Versand nach oben abzuschätzen –> Wie lange etwa TB online mal Uploadgeschwindigkeit. Das ganze noch durch die Dateigröße. Mehr kann der gute Junge nicht verteilt haben. Das ganze dann noch durch die Größe des Stücks und schon ist man fertig.

    Theoretisch könnte man (pc ist ja vermutlich konfiziert) sogar die Statistiken des Verwendeten P2P Progs für die Anzahl der Uploads heranziehen.

    P.S: Alte Songs sind weniger gefragt. Die Beatles Rechte dürften vor allem deswegen so teuer sein, weil sie für komerzielle Nutzer interessant sind. Die allerdings können die sich sowieso nicht illegal besorgen (da das etwas auffällig wäre :D ).

  • Joe

    @ninjaturkey:

    Zitat: “Ein eigener, unkontrollierter Zugang ist für Jugendliche heutzutage obligatorisch.”

    Dem würde ich widersprechen. Dabei kommt es sicherlich auf das Alter der Kinder an. Meine Kinder würde ich jedoch weder unbeschränkt Fernsehen lassen, noch allein stundenlang an einem Zeitschriftenkiosk allein lassen. Weshalb sollte ich dann meine Kinder unbeschränkt im Internet daddeln lassen, wo sich deutlich mehr Mist finden lässt? Aus so einer Einstellung erwachsen dann sinnvolle Vorlagen für Fernsehsendungen wie “Tatort Internet – schützt endlich unsere Kinder”…

  • Chris

    Völlig willkürliche und planlose Schadensberechnung. Glauben die Hamburger Richter denn ernsthaft, dass das Label bzw. Rammstein einem Tauschborsenutzer für 15,-€ die Befugnis erteilt hätten ein Werk – egal welchen Alters – in ein weltweites Netzwerk für die übrigen Teilnehmer zum Download anzubieten? Dann kann man ja Musik gleich verschenken…zurück zum Kommunismus? Musik gehört allen oder was?

  • DieterK

    @Daarin (42): Sorry, da hab’ ich mich vertippt.

    Das ändert aber nichts daran, dass das Gericht – wenn die Berichte über das Urteil stimmen – offenbar lediglich die an Autoren/Musikverlage fälligen Lizenzgebühren zur Berechnung des Schadensersatzes herangezogen hat. Oder weiß jemand, ob und wie die Lizenzgebühren, die Interpreten/Labels normalerweise erhalten, in die Berechnung eingeflossen sind?

  • Chris

    Naja, ob nun Lizenzgebuhren oder nicht. Würdest Du denn als Musiker oder Komponist, der mit seiner Musik seinen Lebensunterhalt zu bestreiten hat, beliebigen für lächerliche 15,-€ erlauben, Deine Mucke im BitTorrent zum unentgeltlichen Download einzustellen? Eine reichlich absurde Vorstellung…Das wäre ja so wie wenn man als Musiker dem für 15,-€ erlauben würde, beliebig viele CDs am Kunden zu verschenken. So ein totaler Unsinn…

  • http://chenninger.de Daarin

    Also ich würde der Bild-Zeitung oder Spiegel-TV auch nicht erlauben ein Video zu verwenden, dass ich gemacht und ins Internet gestellt habe. Tun sie es trotzdem wird genau das gleiche gemacht, es wird geschätzt wieviel es die Bild-Zeitung gekostet hätte die Rechte einzuholen. Dass ich das gar nicht will interessiert da auch keinen.

  • wundernd

    In wiefern ist dieses Urteil den verbindlich für andere Prozesse? Ist das eine einmalige Kostenrechnung und absolut unwichtig für andere Bewertungen bei Gerichten?

  • Naru

    100 Download sind einfach Schwachsinn. Theoretisch sicher möglich, aber einfach Realitätsfern. Wenn ich so insgesamt ~40 Stunden Seede komm eich vllt. auf ‘ne Ratio von 1:10. Klar gibt es auch noch die 24/7 Seeder. Aber die sind einfach die Ausnahme.

    Zwar ein gutes Urteil, die Begründung ist aber…. mittelmäßig.