Diskussionen an der Gefängnispforte
Der Personalausweis als Pfand – so was soll bisher üblich gewesen sein. Zum Beispiel bei Autovermietern, in Sportstudios, Hotels und an Firmentoren. Ich kenne das nur beim Besuch von Gefängnissen oder forensischen Kliniken. Dort muss man den Personalausweis stets an der Pforte abgeben und kriegt ihn wieder, wenn der Besuch zu Ende ist.
Besser sollte ich wohl sagen: man musste. Denn mit einer Änderung des Personalausweisgesetzes, das seit Anfang des Monats gilt, dürfte diese Praxis jetzt vorbei sein. § 1 regelt nämlich folgendes:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Zu diesem Verbot hat den Gesetzgeber offensichtlich der Umstand motiviert, dass der neue Ausweis viel mehr kann als Personendaten speichern. Er soll ja zum umfassenden Tool für Identitätsmanagement werden. Klar, dass man diesen “Schlüssel” ungern in fremden Händen sehen möchte.
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen altem und neuen Ausweis. Demnach gilt das Herausgabeverbot auch für alte Dokumente. Die Vorschriften sehen auch nur wenige Ausnahmen vor, bei denen der Bürger doch seinen Personalausweis aus der Hand geben muss. Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sind, muss man seinen Personalausweis geben. Außerdem, wenn er amtlich sichergestellt oder eingezogen wird.
Im Knast, so scheint mir, ist keine der Ausnahmen erfüllt. Die Identitätsfeststellung ist ja an Ort und Stelle möglich und damit abgeschlossen. Die Einbehaltung des Ausweises dient ganz anderen Zwecken – nämlich der Absicherung, dass kein anderer als der Besucher auf dessen “Ticket” (meist eine Metallmarke mit Nummer) das Gebäude verlässt.
Wird interessant sein, wann die neue Rechtslage in den Anstaltsleitungen ankommt – und wie viel später man sie auch tatsächlich an der Pforte akzeptiert. Ich tippe auf ein paar Jahre und viele unerfreuliche Diskussionen. Ebenso wird es bei Firmen sein.
Eins hat sich im Personalausweisgesetz übrigens nicht geändert. Man ist nach wie vor nur verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dem genügt man auch, wenn der Personalausweis zu Hause in der Schublade liegt. Es gibt nach wie vor keine Pflicht, den Personalausweis dabei zu haben, auch wenn einem jeder zweite Polizist gern was anderes erzählt.
Noch blöder ist, wenn man auf Grund seiner Arbeit zu einem Kunden muss (Sportwagenbauer in Stgt) und einem dort an der Pforte der Einlass nicht gewährt wird wenn man nicht bereit ist einen Ausweis zu hinterlegen ….
Eine kleine Korrektur erlaube ich mir: Man muß keinen Personalausweis besitzen. Ein gültiger Paß geht auch.
Habe den Hinweis in den Text eingebaut. Danke. U.V.
Schöne Sache, aber wer sagt das jetzt dem Pförtner Willi Wichtig und der Polizei?
Derjenige, der seine Recht kennt, wird wahrscheinlich trotzdem anders handeln müssen und seinen Perso abgeben…
Warum muss man denn überhaupt ein Pfand dort an der Pforte hinterlassen? Damit man auch einen Grund hat das Gebäude wieder zu verlassen, weil man unbedingt drin bleiben will?
Lustig: Das Gesetz verlangt nicht, dass dieser Ausweis GÜLTIG oder gar der EIGENE sein muss :-)
(Und das mit dem gültig kann man meiner Meinung nach auch nicht so einfach abtun: In Absatz 2 wird wortwörtlich die Möglichkeit eingeräumt, der Ausweispflicht mit einem GÜLTIGEN Reisepass nachzukommen: Da der Gesetzgeber hier also das Wort "gültig" ausdrücklich in die Norm aufgenommen hat, gehe ich davon aus, dass er auf das Wort "gültig" im ersten Absatz bewußt verzichtet hat!)
Fazit: Ich werde erstmal keinen neuen Personalausweis beantragen.
Wie verhält es sich denn eigentlich mit Identitätsfeststellungen durch die Polizei an Ort und Stelle? Da heißt es dann doch, wenn die Polizeit die Identität feststellen will, aber der/diejenige keinen Perso oder sontiges amtliches Dokument dabeihat, dann geht's eben mit auf die Wache. Ist das extra geregelt, z.B. im Polizeigesetz des jeweiligen Landes? Weil nach meinem Rechtsempfinden darf mir doch kein Nachteil entstehen (mitgehen auf die Wache, warten), wenn ich keinen Perso mitführe.
Steht im Gestz geschrieben, dass der Personalausweis oder Reisepass den man besitzt gültig sein muss?
Muss ich mir also wenn mein alter (nicht digitaler) Ausweis / Pass abläuft, einen neuen digitalen besorgen. Oder darf ich mich auch mit dem abgelaufenen Dokument ausweisen?
Gab es da nicht ein "muss sich jederzeit ausweisen können"?
Ohne gültigen Ausweis kann es schwierig werden z.B. Geld von einem Sparbuch abzuheben. Diese Erfahrung habe letztes Jahr gemacht, mitten im Umzug wollte ich meinen Perso nicht verlängern da ich mich ja eh ummelden musste, ich habe vier Sparkassenfilialen abgeklappert bis ein nette Mensch hinter dem Sicherheitsglas gesagt hat "…ich tu mal so als hätte ich das übersehen…".
Das wird bei den üblichen Innenstadtschikanekontrollen lustig, wenn sich die Kontrollierten zu Recht weigern den Ausweis zu übergeben, sondern ihn zunächst ca. in Hüfthöhe halten.
Ah, den elektronischen Quatsch kann man auch abschalten lassen. Wusste ich bisher nicht. Dachte der bleibt dann auch in der Mikrowelle liegen ;-)
Im Gesetz steht ja, dass die Herausgabe der Ausweises nicht verlangt werden kann. Aber einer Lösung auf "freiwilliger" Basis steht wohl nichts entgegen. So nach dem Motto
Sportstudiobetreiber: "Zum Hineinkommen Hinterlegen Sie bitte EUR 100.000"
Kunde: "Darf ich alternativ auch meinen Ausweis hinterlegen?
Die Vorschrift hat einen (weiteren) Satz, der vielleicht dem JVA-Beamten doch das Recht geben könnte, den Ausweis bis zum Verlassen der JVA einzubehalten:
Ich rechne damit, daß die "Behörde" an der Pforte der JVA sich genau auf diesen zweiten Satz stützen und die Hinterlegung des Ausweises weiter verlangen wird.
Ich kenne das Ausweiß abgeben aus meiner nicht allzufernen Jgendzeit ja vorallem bei Diskos oder Tanzveranstaltungen um die Besucher zwischen 16 und 18 Jahren um 0:00 effektiv aussondern zu können. Das wird ein Spaß werden.
Bei Hotels kenne ich diese Praxis vor allem im Ausland. Dort gilt dieses Gesetz dann auch nicht, oder?
@efde: Wir hatten zwei verschiedene Stempel, einmal schwarz und einmal so, dass es auf Ultraviolettes Licht reagiert. Dann konnte man um 12:00 das Licht verändern und die entsprechenden Aussortieren :D
Ich muss berufsbedingt von Zeit zu Zeit mal einen Kunden im Auftrag meines Arbeitgebers auf einer Armeebasis eines anderen Landes hier in Deutschland aufsuchen. Besucherausweis gegen Personalausweis heisst es dann.
Und hier wird es kompliziert, denke ich. Deutsches Recht findet dort ja keine Gültigkeit.
Daraus ergibt sich ein lustiges Gedankenspiel für die anwesenden Jura-Studenten – ich gebe meinen Personalausweis also nicht ab, der Zutritt wird mir darauf hin verwehrt – mein Arbeitgeber verliert den Auftrag – entlässt mich darauf hin. Hat er das Recht dazu?
(rein theoretisch – ich werde auch weiterhin meinen Personalausweis abgeben, ich möchte besagten Kunden auch selber nicht verlieren)
@Hackworth:
Ist mir schon oefter passiert, da ich keinen Ausweis mit mir rumschleppe.
Im Normalfall wird dann nach Name; aktuelle Adresse und Geburtsdatum gefragt und ueber Funk die Angabe ueberpruft. Funktioniert auch mit Angaben von anderen Leuten ;-) Allerdings wurde ich auch schon mit auf die Wache genommen und dann nach Hause gefahren um den Reisepass vorzuzeigen (1 mal in ~20 Jahren).
Gruss Duddley
@ Hackworth
Das kommt auf die Situation an und höchstwahrscheinlich auf Ihre Person. Ich habe normalerweise nichts mit der Polizei zu tun, so daß meine Erfahrung sehr begrenzt ist.
Vor wenigen Monaten bin ich doch mal abends von einem blaugewandeten Polizisten, der sich nicht vorstellte (außer "Bundespolizei"), angehalten worden, weil ich als Fußgänger die Straße bei Rot überquert hatte (was ich fast immer tue, wie ich auch als Erklärung anfügte). Daraufhin wollte der Polizist mich "überprüfen". Daß ich keinen Ausweis (wie nahezu immer) bei mir hatte, kommentierte er korrekterweise nicht.
Die Überprüfung erfolgte über Funk (an einem Kleinbus) und ergab erwartungsgemäß nichts. Man mußte mich dann gehen lassen. Die Angaben, die man von mir haben wollte, waren beide Namen, Geburtsdatum und Geburtsort. Die Adresse war nicht gefragt. Wieso er mir die von mir gemachten Angaben (die aber auch korrekt waren) sofort abnahm, weiß ich nicht. Mich wundert immer besonders, daß sie solchen Wert auf den Geburtsort legen.
Als Arbeitnehmer in bestimmten Branchen unterliegt man sehr wohl der Pflicht zum Mitführen von Paß oder Personalausweis.
An Kasernentoren gilt übrigens für alle Nicht-Angehörigen der Bundeswehr ebenfalls die Personalausweishinterlegung.
Ich würde mal sagen, die sind die letzten, die es abschaffen.
Gruß
Joe
@anonym:
Es gibt nur 366 Geburtstage pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand in Deutschland den gleichen Namen trägt und am gleichen Tag geboren wurde ist nicht so gering und so würde der Polizeicomputer mehrere Treffer auswerfen. Mit der Angabe des Geburtsortes wird ein doppelter Treffer schon seltener und der Geburtsort ist 1. kürzer als die Adresse und 2. verändert er sich nicht (So könnte ja noch eine alte Meldeadresse im Polizeicomputer stehen).
Ich hinterlege immer den alten, schon längst abgelaufenen Anwaltsausweis. Hat bisher immer geklappt.
Danke für die Antworten. Ich habe als Fußgänger auch noch nie die Erfahrung machen dürfen, nur als Autofahrer wo natürlich der ******schein gefragt ist, deshalb hat es mich mal interessiert.
Muss ich den Ausweis auch dann nicht mitführen, wenn ich ein Kraftfahrzeug führe?
Im Gesetz steht allerdings nicht, dass man diesen Behörden den Ausweis nur zur Identitätsfeststellung geben muss, sondern es werden vielmehr diejenigen Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind, als Ausnahme der Verbotsregelung genannt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, wie ich meine: Ich verstehe das so, dass man z.B. bei der Polizei den Ausweis durchaus als "Pfand" hinterlegen darf, weil sie ja eine berechtigte Behörde ist, für die das Hinterlegungsverbot nicht gilt. Sind Justizbeamte zur Identitätsfeststellung berechtigt?
Die entscheidende Frage wäre also nicht: "Benötigt der Beamte meinen Ausweis zur Identitätsfeststellung?", sondern vielmehr: "Dürfte er meine Daten ohnehin erfahren, weshalb ich ihm den Ausweis auch zu ganz anderen Zwecken – etwa als 'Pfand' – aushändigen kann?".
Viele Situationen lassen ja – wie hier beschrieben – ein einfaches "Nein" nicht zu. Da kommt mir aber das Beharren auf Hinterlegung des Ausweises trotz anderslautender Rechtslage! wie eine Nötigung vor.
@ Lexus
Mag so sein. Aber Vor- und Zuname (wenn man nicht gerade Allerweltsnamen hat) plus Geburtsdatum (inclusive -jahr!) scheinen mir ausreichend, um genug Unterscheidungsmerkmale zu haben.
Mein Geburtsort ist die größte Stadt Deutschlands (und ich lebe auch noch hier). Wenn man andererseits bedenkt, daß die meisten Leute, die sich hier aufhalten, wahrscheinlich aus ganz anderen Orten kommen, dann stützt das natürlich Ihre Theorie.
Es hieß ja vor einiger Zeit, daß es verboten würde, den Ausweis zu hinterlegen. Davon sehe ich in dem Gesetz aber nichts. Wenn ich als Pfand den Ausweis, den Führerschein oder sonstigen Zettel mit Namen und Foto verlange, ist das dann ok? Und vor allem, kann der Ausweisinhaber Ärger bekommen, wenn er ihn als Pfand verwendet?
was die berechtigten Behörden angeht, auszug aus der antwort des Bürgerservice beim Bundesministerium des Innern:
"Ausnahmen stellen die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden dar. Diese sind:
- Polizeivollzugsbehörden,
- die Zollverwaltung,
- die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie
- Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.
Demnach ist es allen anderen Behörden und privaten Unternehmen (Firmen, Gaststätten, Hotels, Diskotheken, Campingplatzbesitzern, etc.) eindeutig untersagt, die Hinterlegung eines Personalausweises beispielsweise zur Ein- und Auslasskontrolle zu verlangen."
IMOH Sind die Justizbeamten nicht dabei ODER?
@U.V. interesant dazu ist auch die sache mit dem Grundsätzlichem Vervielfältigungsverbot / Kopierverbot von Deutschen Personalausweisen und Reisepässen.
laut dem BMI, mit den ausnahmen "…wenn diese entweder in anderen Gesetzen ausdrücklich zugelassen sind (z.B. in § 8 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes) oder der Bund dieser Nutzung im Einzelfall zugestimmt hat…",
mit, wie ich finde interesanter interpretations moeglichkeit.
Wann kann denn eine Personalausweis amtlich sichergestellt oder eingezogen werden?
Mein Personalausweis ist seit fast 5 Jahren abgelaufen. Aber der Reisepass ist noch 5 Jahre gültig. Trotzdem werde ich wohl in nächster Zeit 'nen neuen Perso' beantragen.
Ich glaube nicht, dass sich das erst in 2 Jahren rumgesprochen haben wird, dass man den Ausweis nicht hinterlegen sollte. Meine Ausweis werde ich, wenn ich ihn habe, jedenfalls niemals irgendwo hinterlegen; auf gar keinen Fall. Der neue Perso' ist nämlich deutlich sensibler als z.B. eine EC-Karte. Und auch letztere hinterlege ich nur seeehr ungern.
Leider ist den meisten Leuten heute gar nicht bewusst, was sie da mit ihrem neuen Ausweis in den Händen halten. Sie denken, der wäre mit einem Kugelschreiber, mit dem man eine Unterschrift leisten könnte, vergleichbar.
Aber der Ausweis ist IMO eher mit einer unbestimmten Anzahl Briefbögen mit Blanko-Unterschriften in nem Koffer mit 4-stelliger PIN zu vergleichen. Und man merkt nichtmal, wenn ein Briefbogen fehlt.
@ bofh
Kopierverbot? Bis jetzt hat doch bei Kontoeröffnung jede Bankfiliale, die das wollte, den Personalausweis kopiert. Und was wollen sie da in Zukunft machen? Alles abschreiben?
Und wie ist die Rechtslage diesbezüglich im Ausland?
Muss ich einen Ausweis / Reispass mitführen, wenn ich beispielsweise nach Polen fahre?
Ich wurde vor einigen Tagen auf der Rückfahrt vom Zoll kontrolliert (eigentlich sollte es doch an den EU Innengrenzen keine Personenkontrollen mehr geben??) und "angemacht", weil ich selbst zwar einen Ausweis dabei hatte, allerdings keinen Kinderausweis für meinen 13 jährigen Sohn…
Ja, ich war neulich auch noch auf dem Amt. Dort musste ich dem guten Mann sagen, dass ich zwar einen Personalausweis sicherlich besitzen würde – ihn aber beim besten Willen nicht auffinden könne!
Dies sei mir lange Zeit gar nicht aufgefallen, weil man das Dokument ja so außerordentlich selten benötige.
So habe ich jetzt einen neuen Personalausweis alter Bauart bekommen. Gültig bis 2020. So ein Ärger aber auch. :)
@Name: Ja. Bei Grenzübertritten braucht sogar ihr Haustier einen EU-Heimtierausweis.
@martin: Ich vermute@Christian: Auch im Schengener Raum?
@anonym: laut BMI erlaubt druch: § 8 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes.
@22: Also mein Geburtsort ist länger als meine Adresse… :-)
@Martin Nr.33: Wozu einen Perso besorgen, wenn der Paß noch 5 Jahre gültig ist?
Man braucht keinen Perso, wenn man einen gültigen Paß hat. Und der darf ruhig zu hause in der Schublade liegen.
@ bofh
Aber im Grunde wäre das eine Frechheit: Bei Kontoeröffnung unterstellt einem der Staat, daß man Geld waschen will, und die Bank, man sei ein Kreditbetrüger (also auch noch zwei Sachen, die sich nahezu gegenseitig ausschließen). Vermutlich gehen beide kriminelle Vereinigungen davon aus, daß alle so handeln wie sie.
@morphium:
Definitiv nein, Du mußt ja nicht einmal einen Ausweis besitzen. Dann solltest Du aber den Führerschein beihaben
@NetReaper:
Und wozu das flunkern über einen verlorenen Ausweis? Sie können so lange vor Ablauf des alten Ausweises einen neuen beantragen, wie Sie wollen. Es wird nur keine Restlaufzeit übernommen, die geht also "verloren", d.h. man hat dafür bezahlt, kann sie aber nicht nutzen.
@44
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.
"Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sind, muss man seinen Personalausweis geben."
So so …
Wie kann ich einer Behörde etwas geben?
Ich kann es doch höchstens bei einer Behörde abgeben, oder einem Behörden-Vertreter (also einem Menschen) übergeben …
Dieser Satz, sinngemäß so auch im Perso-Gesetz zu finden, entspricht in seiner Formulierung genau dem dummen Geschwätz von "der Politik": Als wären es nicht die – interessegeleiteten – Politiker, die Politik machen!
Aber so etwas scheinbar Neutrales, Unpersönliches (wie "Behörde", "Poilitk", "Markt" etc.) suggeriert ja bestimmte Interpretationen und leistet damit der Demagogie erheblichen Vorschub.
Meiner ist auch mal abegelaufen hat mir nen Strafbefehl (illegaler Aufenthalt) mit 12 Tagesätzen eingebrockt
Welchen Sinn die Ausweishinterlegung beim Besuch einer JVA hat ist mir auch schleierhaft. Ich war mal beruflich in einer und musste meinen Perso an der Pforte abgeben. Als ich wieder ging, haben die mir einen anderen in die Hand gedrückt. Meinen Perso hatten die Herren von der Pforte einem anderen Besucher gegeben, der ne Viertelstunde vor mir gegangen war. Der hatte denen wohl blind vertraut und das Ding eingesteckt ohne vorher draufzuschauen. Es hat dann ein paar Stunden gedauert, bis ich *meinen* Perso wiederbekommen habe…
@CHY:
Wie kommst du darauf, dass man nur einer natürlichen Person etwas geben kann?
Selbstverständlich kann auch einer juristischen Person etwas übergeben werden (Sonst könnte eine juristische Person niemals Eigentum erwerben, da die Übergabe vorgeschrieben ist).
Personalausweise durften (konnten) auch bisher nicht als Pfand verwendet werden. § 1 Abs. 7 S. 2 PersAuswG (alt) besagt nämlich: „Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Und § 1207 BGB (Verpfändung durch Nichtberechtigten) besagt – salopp formuliert – dass Sachen die dem Verpfänder nicht gehören nicht verpfändet werden dürfen (können).
Verdeutlicht wird dies nochmals in einem Dokument des Landtags Brandenburg:
„Mit der Regelung des Absatzes 7 soll Mißbräuchen, z.B. Verpfändung des Personalausweises, vorgebeugt werden. Außerdem folgt aus dieser Regelung, daß andere Staaten über Ausweise der Bundesrepublik Deutschland nicht verfügungsberechtigt sind.“
(Quelle: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w1/drs/ab_2500/2521.pdf)
Siehe unter 1. Dokument des Landtags Brandenburg vom 23. November 1993 (!)
@ MTK
Welchen Sinn das bei Besuchern im Gefängnis hat, steht erstens im Text und kann man sich zweitens denken. Das Problem in dem von Ihnen geschilderten Fall ist doch lediglich, daß die Beschäftigten zu debil oder zu nachlässig sind, die Sache ordnungsgemäß zu verwalten. Ich habe noch nie jemanden im Gefängnis besucht; wenn ich dies täte, würde ich mir mein Personaldokument hinterher allerdings genau ansehen; erwarte ich doch von vornherein, daß die Beschäftigten dort mehrheitlich funktionale Analphabeten sind (wenn nicht, um so besser).
@sascha:
Aber der Führerschein reicht bei einer Verkehrskontrolle meist aus. Aber auch dann darf man ohne Ausweis/Reisepass Auto fahren.
In Berlin jedenfalls besteht keine Mitführpflicht mehr seit der Besatzungsstatus aufgehoben wurde, das kann aber in anderen Bundesländern anders sein.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie die Regelung in Strafverfahren ist. Ich habe mal von einem Fall gehört, bei dem jemandem Ausweis und Pass abgenommen wurden, er musste sich für die Zeit mit Hilfe einer Ausweiskopie ausweisen. Dies ist aber nach wie vor so, oder?
Welche "Rechte" habe ich, wenn ich die Hinterlegung (oder auch das Kopieren) verweigere?
Im schlimmsten Fall kann ich denn wohl kein Auto mieten, muss mir ein anderes Hotel suchen oder komme als Besucher nicht rein.
Zwar ist auch niemand verpflichtet ein Geschäft mit mir abzuschließen, aber darf der dieses deswegen verweigern? Schließlich wäre hier das Gesetz auf meiner Seite.
@Herrn Vetter
Habe ich durch die Diskussion im sächsischen Landtag. Da gilt die Hausordnung. Der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses hat mir persönlich erklärt, dass das Hausrecht stehe und damit die Diskussion beendet ist. Entweder Tausch Ausweis gegen so ne Plastickarte als Besucher, oder ansonsten komme ich eben nicht rein.
Öhm…
@Trantute:
Genau, das ist es ja.
Es wurde also zugegeben, dass man wegen dem Ausweis nicht reinkommt (oder zb. auch kein Auto mieten kann etc.).
Kann ich den Zutritt dann einklagen?
Interessant wird das ganze meiner Meinung nach jetzt auch für diverse Feste, Kneipen, Diskotheken und ähnliches.
Hier war es bisher usus bei Feiern zu denen auch unetr 18jährige Zutritt haben den Personalausweis einzubehalten, und beim Verlassen wieder auszuhändigen. Solches dürfte mit der geänderten Rechtslage zukünftig nicht mehr möglich sein.
Beim Besuch einer JVA letzte Woche hat die dortige Anstaltsleiterin berichtet, dass das Thema Ausweishinterlegung aufgrund der neuen Regelung bereits bei einer Anstaltsleiterkonferenz besprochen wurde. Dabei sei man wohl zu dem Schluss gekommen, dass die Ausweishinterlegung an Gefängnispforten weiterhin zulässig ist.
Mangels eigener Kenntnis des Problems und der einschlägigen Vorschriften habe ich das Thema seiner Zeit nicht weiter vertieft und kann deshalb die Begründung hier leider nicht berichten.
Wozu dann eigentlich noch einen Personalausweis haben? Der Reisepass kostet jetzt ja "nur" etwa das doppelte. Falls ich in 10 Jahren tatsächlich mal das Land verlassen wollte, müsste ich diese Kosten sowieso bezahlen. Wozu also 20+ € für einen Personalausweis ausgeben?
Ha ha: typisches Beispiel: http://truckonline.de/blog/2010/11/17/muetzenbonus-inklusive/
Wie ist das eigentlich mit bestehenden Kautionsauflagen? Darf ich meinen Perso jetzt seit diesem Monat wieder zurückverlangen?
@Tom: Wäre interessant. Generell gibt's doch diese gesetzlichen Regelungen, dass Anbieter, die etwas für die Allgemeinheit anbieten, niemanden ohne gewichtigen Grund ausschließen dürfen – also bspw. Läden dürfen keine Schüler ohne Begleitung Erwachsener ausschließen und ein Internetprovider darf nicht ohne Grund dir keinen Internetanschluss geben.
@Name: Weil ich dann (streng genommen illegal ^^) den alten behalten kann. Schöne Erinnerung und angemessene Entlohnung für die verfallende Restlaufzeit :-)
etwas OT:
eine kleine Delegation einerer groesseren Gruppe von Studenten besucht den Landtag, ich weiss nicht mehr genau warum, groesserer Zusammenhang waren Studiengebuehren und Studentenrechte.
Von dieser Delegation eine Studentin: "Schaut mal, was ich da rausgeschmuggelt habe!" (Besucherausweis)
Ich, ohne den Ausweis gesehen zu haben: "Aber die wissen doch sicherlich, wem sie den gegeben haben, oder? DU hast denen doch sicher deinen Perso gezeigt?"
Sie fasst sich an den Mund mit so einem typischen Blick zu einem Aha-Erlebnis: "Ach ja, den musste ich ja als Pfand hinterlegen!"
Ein amuesanter Augenblick…
@ madd
Einen besseren Kommentar zum "Land der Dichter und Denker" und zur aktuellen Lage, welche Personen heute die Akademikerlaufbahn einschlagen, hätte man wohl nicht bringen können. Danke dafür.
@66: das war nicht als Bashing gedacht und schon gar nicht eine Verallgemeinerung ueber Studenten.
Und auch nicht als Spott gegen diese (damalige, ist schon etwas her) Studentin. Ich kann versichern, sie ist nicht doof, ganz im Gegenteil, neben ihrer Fachkompetenz blickt sich auch sehr ueber den Tellerand hinaus. Jeder macht mal doofe Fehler.
War einfach nur eine heitere Anekdote halbwegs zum Thema, fand ich.