24.11.2010

Das übereilte Geständnis

Der Anwalt des wegen des Doppelmordes von Bodenfelde verhafteten 26-Jährigen hat der Nachrichtenagentur dpa gesagt, der Verdächtige werde die Tat wohl am Freitag gestehen – um sein Gewissen zu erleichtern. Das ist natürlich ein sehr menschliches und damit verständliches Motiv. Ich hoffe allerdings, der Verteidiger hat dem Beschuldigten trotzdem von einem schnellen Geständnis abgeraten und richtet sich jetzt nur nach dem unabänderlichen Willen seines Mandanten. Denn aus Sicht eines Beschuldigten ist ein sofortiges Geständnis nur selten sinnvoll. Dieser Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Was bringt es meinem Mandanten? Diese Frage stelle ich, wenn Polizeibeamte auf ein schnelles Geständnis drängen. Meist sorgt das für verblüffte Gesichter. “Auch noch Ansprüche stellen?” erwiderte mal ein Kommissar. Ich sagte ihm, dass wir keine Ansprüche stellen, sondern Rechte wahrnehmen. Ein Recht ist dazu da, Vorteile zu wahren oder zu verschaffen. Die Frage nach dem Nutzen des schnellen Geständnisses ist sicher unbequem und wird mitunter sogar als anmaßend empfunden, aber sie ist aus Sicht des Beschuldigten legitim. Ein Verhör, womöglich noch verbunden mit einer Festnahme und der Aussicht auf Untersuchungshaft, ist nämlich nun wirklich eine der letzten Situationen, in denen man übertrieben selbstlos sein sollte.

Leider hält sich die Zahl der reizvollen Antworten auf die Frage sehr in Grenzen. “Arbeitsersparnis für die Polizei”, wurde mir mal gesagt. Hat mich nicht überzeugt. “Das Gericht wird das später positiv würdigen.” Klingt schon besser, hat aber einen Haken. Die Strafmilderung, weil ein Angeklagter die Karten sofort auf den Tisch gelegt hat, fällt meist karg aus. Manchmal findet sie auch nur in Form eines Lippenbekenntnisses statt. Denn bei der Gerichtsverhandlung liegt das Geständnis meist schon lange zurück. Seine Wirkung ist verpufft, es ist nicht mehr als ein vielleicht schon angegilbtes Protokoll. Eine Verfahrenstatsache, neben so vielen anderen.

Richtig wirksam ist ein Geständnis in der Regel nur dann, wenn es auch jemand anderem nützt. Nämlich dem Gericht. Hier und nirgends anders zieht das Argument der Arbeitsersparnis. Durch ein Geständnis des Angeklagten kann das Gericht schneller urteilen, denn die Beweisaufnahme entfällt ganz oder zumindest teilweise. So eine Beweisaufnahme kann lang sein. Und quälend. Zermürbende Verfahren zu verhindern, ist ja auch der Hintergedanke des Deals, der nun sogar ins Gesetz geschrieben wurde. Die “Verständigung” erlaubt Strafrabatte aus dem schnöden Gesichtspunkt der Prozessökonomie. Sie ist aus den Gerichtssälen nicht mehr wegzudenken und wahrscheinlich eine der Gründe, warum die Strafjustiz noch nicht vollends kollabiert ist.

Den vom Beschuldigten erstrebten Rabatt können weder die Polizei noch ein Staatsanwalt gewähren. Dazu fehlt ihnen schlicht die Kompetenz. Wenn sie in einer Vernehmung dem Beschuldigten etwas anderes erzählen und konkrete Rechtsfolgen, etwa Bewährung, verbindlich zusagen, dann sagen sie nicht die Wahrheit. Um so böser dann das Erwachen des Betroffenen, wenn das Gericht später von einem zugesagten Bonus nichts weiß, nichts wissen will und sich auch niemand daran erinnern kann, dass so was überhaupt Thema war. “Wenn es nicht im Protokoll steht, haben wir das auch nicht gesagt…”

Es gibt eigentlich nur eine Situation, die für ein schnelles Geständnis sprechen kann. Das ist drohende Untersuchungshaft. Hier reden wir dann aber schon über schwerere Delikte. Die Aussicht, erst mal in den Knast zu gehen, ist für viele Beschuldigte so erschreckend, dass sie lieber dem Haftrichter, dem sie spätestens am Tag nach ihrer Festnahme vorgeführt werden müssen, den Tatvorwurf beichten. Im Gegenzug ergeht halt kein Haftbefehl. Oder er wird zumindest außer Vollzug gesetzt, so dass der Beschuldigte wieder nach Hause kann.

Das Ganze ist also eine Art zeitlich vorgezogener Deal. Auf dem Geständnis vor dem Haftrichter hängt man später fest, deshalb muss man sich auch das gut überlegen. Vielleicht wäre die Tat ohne das Geständnis später doch nicht oder nur in milderer Gestalt zu beweisen. Das hätte vielleicht Bewährung ermöglicht – wenn da nicht die eigene Aussage wäre. So wie sie damals die schnelle Freiheit brachte, bringt sie später den knallharten Vollzug. Nicht umsonst heißt es “Untersuchungshaft schafft Rechtskraft”.

Bei der Polizei lohnt sich ein Geständnis also praktisch nie. Zumal zu diesem frühen Zeitpunkt meist keine Akteneinsicht gewährt worden ist. Weder der Beschuldigte noch der (hoffentlich vorhandene) Verteidiger wissen also, welche Beweise die Ermittler tatsächlich haben. Ich habe schon genug Akten auf den Tisch bekommen, die außer dem sofortigen Geständnis kein anderes brauchbares Beweismittel enthielten. Dem damals noch auf sich allein gestellten Mandanten wurde dagegen erzählt, die Sache sei doch klar, es gebe genug Zeugen und Spuren. Sätze wie “Leugnen ist zwecklos”, “Machen Sie es nicht schlimmer, als es ist” und “Sie wollen uns wohl für dumm verkaufen?” sind durchaus etwas mehr als Versatzstücke aus deutschen Fernsehkrimis.

Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich oder möchte man vielleicht mit einem Strafbefehl die öffentliche Verhandlung vermeiden, kann später der Staatsanwalt die richtige Adresse für ein Geständnis sein. Da befindet man sich aber schon in ruhigerem Fahrwasser. Insbesondere hat der Verteidiger dann regelmäßig schon Akteneinsicht erhalten, so dass beide Seiten über die gleichen Informationen verfügen. Ab diesem Punkt kann der Beschuldigte, abgesehen vom Sonderfall der drohenden U-Haft, einen Nutzen für sich erwarten. Ebenso natürlich der Staatsanwalt. Der erspart sich durch den “kleinen Deal” weitere Ermittlungen und das Brüten über einer Anklageschrift.

Betrachtet man das Geständnis also nicht als Bürgerpflicht gegenüber der Polizei, gibt es dafür gute und schlechte Zeitpunkte. Es ist ganz alleine Sache des Beschuldigten, für welchen Zeitpunkt er sich entscheidet.

Wenn man nun den eingangs erwähnten Doppelmord betrachtet, dürfte das publikumswirksam (wieso eigentlich?) angekündigte Geständnis dem Beschuldigten außer dem Gefühl, sich die Last von der Seele geredet zu haben, extrem wenig bringen. Dass er wegen rührender Ehrlichkeit von der Untersuchungshaft verschont wird, darf der Verdächtige angesichts des Mordvorwurfs und der ihm schon mal per polizeilicher Blitzdiagnose angedichteten Neigung zum Serienkiller ja wohl kaum erwarten.

Aber man kann aus seinem Verhalten lernen. Für den Fall, dass man selbst mal Beschuldigter ist und sich dennoch zu fragen traut: Was bringt es mir?

105 Kommentare zu “Das übereilte Geständnis”

  1. Kampfschmuser meint: (25.11.2010 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    Als ich heute die Ankündigung vom Geständnis auf einer Nachrichtenseite las, musste ich gleich an sie Herr Vetter denken und daran, dass der dortige Verteidiger eventuell auf der falschen Bank sitzt.

    Grundsätzlich sollte für jeden Beschuldigten gelten:
    "Der Fisch wird gefangen, wenn er den Mund aufmacht."

  2. Vollzugsteilnehmer meint: (25.11.2010 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    Ich finde Ihre Frage am Ende des Beitrags zu absolut gestellt. Schließlich ist es nie sicher, ob ein Geständnis wirklich "etwas bringt", also die Wirkung hat, die man sich davon erhofft.

    Man sollte sich besser fragen: "Was kann oder könnte es mir bringen?".

    Meine Meinung.

    Vollzugsteilnehmer

  3. Sinnfrei meint: (25.11.2010 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    Danke Herr Vetter. Manchmal gewinnt man bei solchen medienwirksamen Fällen als Laie durchaus den Glauben, die Anwälte würden nicht nur für die Verteidigung ihrer Mandanten bezahlt werden …

  4. dudo meint: (25.11.2010 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    Wunderbarer Vortrag Herr Vetter, vielen Dank für den umfangreichen Einblick!

  5. Hobbyjurist meint: (25.11.2010 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    Ich tippe mal auf einen Pflichtverteidiger vom Typ Geständnisbegleiter.
    Aber macht nix – je früher solche Typen gestehen, desto besser!
    Ja, ja, ich weiß – Rechtsstaat und so …

  6. abc123 meint: (25.11.2010 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    Nun frage ich mich ohnehin, welchen Vorteil ein Geständnis bei diesem Vorwurf man sich überhaupt noch versprechen darf. Am Ende steht "lebenslänglich", bei Schuldunfähigkeit Einweisung. Welche "Chancen" sollte der Herr sich mit dem "vorschnellen" Geständnis hier verbauen? Die auf "lebenslänglich minus 1 Tag"?

  7. Avantgarde meint: (25.11.2010 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    "Der Anwalt des wegen des Doppelmordes von Bodenfelde verhafteten 26-Jährigen hat der Nachrichtenagentur dpa gesagt, der Verdächtige werde die Tat wohl am Freitag gestehen, um sein Gewissen zu erleichtern."

    Was der Anwalt da macht, ist ein absoluter Skandal. Hat er einen Auftrag vom Mandanten: Ey, ich denk, ich werd dann übermorgen mal gestehen, sag das doch schon mal der Presse. Das ist doch bodenlos. Und wenn der Mann sich das bis Freitag noch mal überlegt?

  8. abc1234 meint: (25.11.2010 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Er verbaut sich die Chance, freigesprochen zu werden, aka "lebenslänglich minus lebenslänglich".

  9. egal meint: (25.11.2010 um 01:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn die "Malefikanten" nicht so oft sich zur Tat entsprechend einließen, würde sicherlich nicht nur die Staatsanwaltschaften der Großstädte zusammenbrechen.

    Es ist einfach enorm, was alles so gestanden wird.

    Der Klassiker ist immer noch das erstmalige Offenbaren negativer Tatsachen beim letzten Wort (etwa einer vorher nicht beweisbaren Alkoholerkrankung oder Vorsatzelemente).

  10. Student des Lebens meint: (25.11.2010 um 01:32) AntwortenReply to this comment

    Viellen Dank für den sehr interessanten Beitrag. Schon als ich in den Nachrichten über das Geständnis las, dachte ich mir, dass ist aber aus Beschuldigten Sicht wohl nicht sehr klug, wäre interessant zu wissen was im lawblog dazu steht. Hier habe ich dann tatsächlich schnelle und umfasende Informationen gefunden.

  11. JJ Preston meint: (25.11.2010 um 02:54) AntwortenReply to this comment

    Anderer Blickwinkel: Möglicherweise ist die Verteidigung mit dem Mandanten zu der Einsicht gelangt, dass da nicht mal mehr Matlock was reißen könnte, das Lebenslänglich abwendet. Ein frühes – medienwirksames – Geständnis mag vielleicht die besondere Schwere abwenden, so könnte eine Erwägung sein.
    Und dann gibt es noch einen anderen Aspekt: Je vehementer ein Angeklagter schweigt, desto intensiver wühlt die Journaille im privaten Dreck herum, um auch nur irgendwas zu finden. Ein schnelles Geständnis könnte also durchaus dazu dienen, am Freitag den Druck aus dem Kessel zu nehmen und sämtliche zukünftig möglichen Presseberichte bis zur Urteilsverkündung der Bedeutungslosigkeit anheim fallen zu lassen. Denn eines wissen wir ja bereits, und das nicht erst seit Kachelmann: Das Selbstverständnis der Journaille ist es, dass die Gerichte Recht sprechen und die Presse für Gerechtigkeit (durch mediale Hinrichtung) sorgt…

  12. Marko meint: (25.11.2010 um 04:10) AntwortenReply to this comment

    Ich habe selbst die "netten" Vernehmungsmethoden der Polizei erlebt. Gegen mich wurde ermittelt und ich war zur Vernehmung gegangen (würde ich heute auch nicht mehr). Es wurde dann das Spiel guter Polizist – böser Polizist gespielt, welches ja auch so im Ausbildungshandbuch der Polizei beschrieben ist.

    - Wir waren doch alle mal jung und haben Mist gebaut, auch ich. Mir können sie ruhig im Vertrauen erzählen, was sie gemacht haben. Ich war auch mal jung.
    - Nun legen Sie endlich ein Geständnis ab. Wir haben nicht ewig Zeit!
    - Bei einem Geständnis legen wir auch bei Gericht und Staatsanwaltschaft ein gutes Wort für sie ein
    - Wir haben gegen Sie sehr viel in der Hand, da sollten sie schon zugegeben, dass Sie es waren.

    Als ich dann immer noch keine Aussage machen wollte, erklärten die Beamten, ich solle doch nicht voreilig entscheiden und gaben mir 10 Minuten Bedenkzeit im Dienstzimmer während sie auf dem Flur des LKA einen Smalltalk hielten.

    Nach 10 Minuten erklärte ich weiterhin, ich mache keine Aussage. Das wurde verärgert zur Kenntnis genommen und ich würde das ja noch bereuen. Paar Monate später erhielt ich von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid wegen nicht erwiesener Täterschaft.

  13. stimmviech meint: (25.11.2010 um 06:14) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston: Viel wahrscheinlicher: Der Anwalt schlägt sich als Pflichtverteidiger durchs Leben und genießt in Polizeikreisen einen exellenten Ruf als Geständnishelfer und Verurteilungsbegleiter. Man erinnere sich an den Holzklotzmörder und den ersten Anwalt,der auch schon mal das Geständnis bestätigte. Hätte der nicht gestanden, wäre er heute noch frei. Ohne Geständnis ist hier noch viel drin, z.B. Totschlag.

  14. Helen meint: (25.11.2010 um 06:17) AntwortenReply to this comment

    Marko, wir haben gegen Sie sehr viel in der Hand, da sollten sie schon zugegeben, dass Sie es waren.
    Da gibt es aber auch ein Täuschungsverbot, glaube ich.

    Erinnert mich an den Film Capote, die ganze Sache.

  15. Micha meint: (25.11.2010 um 06:43) AntwortenReply to this comment

    @6: Und er ist schließlich erwischt worden, also ist er auch 100% schuldig, und zwar in allen Anklagepunkten, die sich die Staatsanwaltschaft raussucht!!!11eins

    *kotz*

  16. stimmviech meint: (25.11.2010 um 07:07) AntwortenReply to this comment

    Der Fall zeigt übrigens, daß die von "Tatort Internet" gezeigten Fälle durchaus reale Gefahren illustrieren. Der Tatverdächtige war nämlich unter dem Pseudonym " kingjany " in einem sozialen Netzwerk auf der Suche zu Kontakten zu Mädchen zwischen 10 und 14. Es ging ihm um " chatten und vielleicht mehr". Frau von Guttenberg kann sich also in ihrem Engagement bestätigt fühlen.

  17. Christian meint: (25.11.2010 um 07:16) AntwortenReply to this comment

    Der Fall zeigt übrigens, daß die von "Tatort Internet" gezeigten Fälle durchaus reale Gefahren illustrieren.

    ???

    Niemand hat die Gefahren bestritten. Es ging um die Art und Weise wie der Sender das getan hat.

    Frau von Guttenberg kann sich also in ihrem Engagement bestätigt fühlen.

    Wenn sie der Meinung ist, das Problem so zu präsentieren, dann ja

  18. Andreas meint: (25.11.2010 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde auch mal von der Polizei vernommen.
    Ich hätte dies und sell und jenes getan, und ich solle das doch zugeben das wäre für mich besser.

    Ich hab weiterhin abgestritten davon auch nur zu wissen.
    Auch wenn der Herr Polizeibeamte dadurch sehr sauer wurde.
    Er versuchte mir einzureden ich sei Schuldig, und Lügner würden vor Gericht noch härter bestraft blablabla…

    Das Ende vom Lied?
    Anwalt hab ich nie gebraucht, verfahren wurde eingestellt weil wer anders (der wirkliche Täter) das nach 5 Minuten Verhör gestanden hat.

    Sein Vorteil aus der Sache?
    Nun er durfte früher von der Vernehmung nach Hause gehen, und musste nicht eine Stunde lang Gebetsmühlenartig seine Unschuld beteuern.

    Hey vielleicht lief an dem Tag ja was gutes im Fernsehen, und ich habs verpasst!

  19. Passi meint: (25.11.2010 um 07:29) AntwortenReply to this comment

    Der Fall zeigt übrigens, daß die von "Tatort Internet" gezeigten Fälle durchaus reale Gefahren illustrieren.

    Ja natürlich zeigt "Tatort Internet" durchaus reale Gefahren. Das will ja auch keiner abstreiten.

    Aber ich hab vor Jahren mal in einer Fersehserie gesehen das jemand von einem Stück Eis von einem Flugzeug erschlagen wurde.
    Das hat ebenso reale Gefahren illustriert….

    Ich denke dieses Format sollte bestenfalls als schlechtes Beispiel, egal in welchem Zusammenhang, herrangezogen werden.

  20. King Dingeling meint: (25.11.2010 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch eher, was bringt es dem Beschuldigten angesichts der (kolportiert) überwältigenden Beweislage zu schweigen?

    Ich verstehe ja das beharrliches Schweigen und TrueCrypt schon so manchen Ihrer pädophilen Mandanten vor schwedischen Gardinen bewahrt haben, auch wenn ich das nicht wirklich schön finde. Aber würden Sie einem Mandanten tatsächlich zum Schweigen raten, wenn die Polizei bei ihm derart viele Beweise findet, dass selbst der Papast als Charakterzeuge nichts mehr richten kann?

    Glauben Sie im Ernst, dass sich ein Staatsanwalt oder Richter in einem Fall wie diesem dazu bewegen lassen wird, trotz bester Aussichten auf eine Verurteilung (ohne Geständnis) eine Strafmilderung oder andere Konzession in Betracht zu ziehen? Würden Sie?

  21. Jens meint: (25.11.2010 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    Habe ich den Satz "Persönlich bin ich natürlich froh, dass ein Doppelmörder mit Potential zum Serienkiller jetzt ganz sicher erst einmal aus dem Verkehr gezogen ist" überlesen, oder steht der hier wirklich nirgendwo (Blogbeitrag oder Kommentar)???

  22. fernetpunker meint: (25.11.2010 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    Da ich nie Angeklagter sein werde, der nicht mit Fug und Recht sagen könnte: "Ich bin unschuldig. Der Tatvorwurf entbehrt jeglicher Grundlage.", kann ich die Ausführungen aus Sicht eines Strafverteidigers nach dem Nutzen eines Geständnisses zwar verstehen, mir aber nicht ein gewisses Kopfschütteln über die Berechnung und Gewissenlosigkeit verkneifen, die hier zutage tritt. Den angesprochenen neuen § 257c StPO halte ich übrigens insofern für verfassungsrechtlich problematisch, als dass die Verständigung nicht auf Vergehen beschränkt wird. Es ist schlicht mit meinem Verständnis eines rechtsstaatlichen Strafjustizwesens nicht vereinbar, dass Gerichte aus prozessökonomischen Gründen mit potentiellen Verbrechern Verhandlungen über die Höhe der Strafe führen. Dann muss man eben mehr Richter und Staatsanwälte einstellen. Für Banken und EU-Staaten sind auch über Nacht Hunderte von Milliarden Euro vorhanden.

  23. Fincut meint: (25.11.2010 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Ich mag Herrn Vetter nicht, weil er sich in seinem Blog nie auf die Seite eines Opfers begibt und mal den Täter von außen betrachtet. Ich finde Herrn Vetter einseitig und unreflektiert. Deshalb lese ich aber auch sein Blog.

  24. Sixtus meint: (25.11.2010 um 08:15) AntwortenReply to this comment

    Ist euch übrigens mal aufgefallen, dass in Funk, Fernsehen und Print bei solchen Fällen immer wieder gesagt/geschrieben wird, dass der (mutmassliche) Täter zu den Vorwürfen schweigt? In Funk und TV ist es dann oft so, dass dabei so ein unverständlicher Ton angeschlagen wird, nach dem Motto: "Der ist schuldig (weil verhaftet), also muss er auch aussagen".
    Aber wie heisst es so schön: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Gilt vor allem gegenüber der Polizei ;)

  25. stimmviech meint: (25.11.2010 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    @Jens: in diesem Blog geht es doch darum, vor den Gefahren der Justizbürokratie zu warnen. Die selbstverständliche Zufriedenheit darüber, daß ein stark Tatverdächtiger und potentieller Serienmörder erst mal nichts mehr anrichten kann, braucht da nicht extra erwähnt zu werden. Zumal Justizkenner eben wissen, daß auch Unschuldige stark tatverdächtig sein können. Ich erinnere an Michael Mager aus Berlin, den Polizisten zu einem falschen "Geständnis führten". Nach 6 Jahren stellte sich dann heraus, daß der Mord von einem Berliner Serienmörder begangen wurde. Außerdem verweisen einige Artikel und Kommentare-siehe meine Kommentare-durchaus auf die Opferperspektive. Nur eben in eher analytischer Form, virtuelle Kerzengalerien passen eher nicht zum lawblog und sind auch wohl nicht sonderlich hilfreich.

  26. mi fhèin meint: (25.11.2010 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    @Jens

    Habe ich den Satz "Persönlich bin ich natürlich froh, dass ein Doppelmörder mit Potential zum Serienkiller jetzt ganz sicher erst einmal aus dem Verkehr gezogen ist" überlesen, oder steht der hier wirklich nirgendwo (Blogbeitrag oder Kommentar)???

    Auch für diesen mutmaßlichen Doppelmörder gilt die Unschuldsvermutung solange er nicht verurteilt wurde!

  27. invalidaddress meint: (25.11.2010 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    @Jens (21): Ist mir auch aufgefallen.

    Bei allen justistisch korrekten Anmerkungen, die dieser Beitrag enthält, vermisst man doch ein wenig den Hinweis auf folgende Tatsache, die hier hoffentlich Konsens ist: Dass jemand, so er denn eines solchen Verbrechens wie dem hier in Frage stehenden tatsächlich schuldig ist, auch angemessen zu bestrafen ist.

    Ohne einen solchen Hinweis besteht nämlich imho die Gefahr, dass der Beitrag womöglich als Tipp-Sammlung zum Entgehen einer gerechten Strafe missverstanden wird.

  28. BertBock meint: (25.11.2010 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Gehen wir mal davon aus, dass der so rasch bestellte Verteidiger aus der (dörflichen) Gegend des Tatorts kommt. Es liegt (psychlogisch) nahe, dass er sich zum Sachwalter der Allgmeininteressen dort aufschwingt und den "Dorffrieden" wahren will. Hier sollte man auch bei einem Pflichtverteidigereinsatz schon eine räumliche Distanz des Verteidigers zu der betroffenen Gegend wahren.

  29. stimmviech meint: (25.11.2010 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    @invalidaddress: Diesen Konsens hier explizit zu erwähnen würde aber impizit die Kernaussage dieses Blogs verwässern: die Justiz ist gefährlich, und zwar auch und gerade für den Unschuldigen.

  30. Stefan G. meint: (25.11.2010 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Dass jemand, so er denn eines solchen Verbrechens wie dem hier in Frage stehenden tatsächlich schuldig ist, auch angemessen zu bestrafen ist.

    Da stimme ich zu. Leider ist das Justizsystem nicht darauf ausgelegt, hier die Spreu vom Weizen zu trennen, sondern es wird in bester Wild-West-Manier auf jedes lohnend scheinende Ziel angelegt.

    Eine gute Verteidigung, die alle Register zieht sorgt dafür, dass die nachher wirklich Verurteilten auch wirklich sicher weg sind…

  31. stimmviech meint: (25.11.2010 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    @BertBock: Das hat mit der regionalen Nähe nur bedingt zu tun. Die Polizei kennt aus ihrer Erfahrung Geständnishelfer und Verurteilungsbegleiter unter den Anwälten. Darum Vorsicht, wenn Polizisten einen "guten Anwalt" empfehlen.

  32. Martin meint: (25.11.2010 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Nur damit ich das hier auch mal sage: ein wirklich guter u. kluger Beitrag!

  33. Zazaz meint: (25.11.2010 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @ Fincut

    Doch, Herr Vetter begibt sich gerne auf die Seite des Opfers. Wenn der Beschuldigte mal auf der anderen Seite, d.h. Polizist ist. Da gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern es wird Korpsgeist vermutet.

  34. K.H. meint: (25.11.2010 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Um mal die (allerdings ernst gemeinte) "moralische Keule" herauszuholen:

    Wäre es nicht auch denkbar, dass der Täter eines Verbrechens sich schuldig fühlt, dass der Täter weiß, dass er etwas furchtbares getan hat? (Gerade wenn die Tat vielleicht unter Drogeneinfluss geschehen ist und dem Täter erst hinterher richtig klar geworden ist, was er getan hat.)

    Dann kann ich den Wunsch zu gestehen sehr gut nachvollziehen, denn das Geständnis ist dann vielleicht ein erster Schritt Richtung Sühne und Resozialisation.

    Ein Verteidiger, der in einer solchen Situation den (schuldigen, reuigen) Täter aus Berechnung von einem Geständnis abhält, tut dem Täter damit nichts Gutes. Gerade wenn wir den Täter und die "Besserung" des Täters in den Mittelpunkt der Überlegungen stellen, dann kann das Geständnis DEM TÄTER helfen. Um "Vergebung" zu erlangen muss man erst einmal Reue zeigen.

    Ein taktisches Geständnis im Prozess ist keine Reue. Es hilft vielleicht die Haftdauer zu minimieren; aber es hilft dem Täter nicht, mit seiner Tat zu leben.

    (Das war jetzt sehr altertümlich-christlich, ich weiß… Los, fallt drüber her!)

  35. stimmviech meint: (25.11.2010 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    @K.H.: Woher willst Du als Anwalt wissen, daß der Geständniswunsch Deines Mandanten nicht aus psychisch sicherlich absonderlicher Selbstbestrafungstendenzen beruht bei trotzdem vorliegender Unschuld? Der Holzklotzmörder z.B. war bei seiner ersten Verurteilung wegen ich glaube eines Verkehrsdelikts solch ein Fall. Hat gestanden, obwohl er es nachweislich nicht war. Der Holzklotz-Prozeß liegt mir ungut auf der Seel, weil ich fürchte, daß man den falschen Täter bestraft haben könnte und die meiner Vermutung nach tatverdächtigen Jugendlichen, nach denen zuerst gefahndet wurde, außer Betracht geblieben sind.

  36. Seph meint: (25.11.2010 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Ich habe schon genug Akten auf den Tisch bekommen, die außer dem sofortigen Geständnis kein anderes brauchbares Beweismittel enthielten.

    Kann es ein größeres Lob an die Ermittlungsbehörden geben als das?

    Ganz ehrlich: wenn das wirklich wahr ist, dann habe ich gerade ein bisschen Verständnis und Anerkennung zurückgewonnen.

  37. aber meint: (25.11.2010 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @Seph, 36: Nach meinem Gefühl werden die allermeisten Fälle zufällig oder per Geständnis aufgeklärt.

    Eine Tatort-Spurensicherung oder gar forensiche Untersuchungen kommen doch in den kleinen Verbrechen kaum vor.

    Einbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Da werden keine Gen-Tests gefahren und nur selten Fingerabdrücke oder Faserspuren.

    Wenn es anders währe würden
    a) viel mehr aufgeklärt (Der Stein wurde vom Besch. in der Hand gehalten)
    b) sehr viele Verdächtige belastet. (Sie haben da ein Haar von Ihrer toten Ex auf der Jacke/Autositz. Das es ein paar Wochen alt ist wird aber nicht nachgewiesen).

  38. X.Y.Z. meint: (25.11.2010 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Da musst Du im MORALblog nachlesen, hier ist das LAWblog

  39. aber meint: (25.11.2010 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    p.s.
    Beispiel b) ist schlecht, das ist ja ein schweres
    Verbrechen. Besser z.B. sie waren in der Wohnung der Ex und haben da Faser/Haarspuren abbekommen.

  40. Müsch meint: (25.11.2010 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @Seph: Das ist kein Lob an die Ermittlungsbehörden. Die sollen nicht gut raten und auch sich nicht auf ihren "Riecher" verlassen, sondern solide und belastbar ermitteln. Wenn der Beschuldigte in einem solchen Fall nicht gesteht, steht die Polizei mit nichts da.

  41. RA aus dem Norden meint: (25.11.2010 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

    wenn Sie schreiben:

    "Denn aus Sicht eines Beschuldigten ist ein sofortiges Geständnis nur selten sinnvoll. Dieser Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu"

    gehe ich davon aus, dass Sie den Akteninhalt dann doch wohl kennen müssen. Denn woher sollten Sie ansonsten Ihre Sicherheit ableiten wollen? ;-)

    MfkG

  42. 5zjunge meint: (25.11.2010 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Ein angekündigtes Geständnis ist kein sofortiges Geständnis. Der Beschuldigte kann sich überlegen ob und was er gesteht und dies mit dem Anwalt besprechen. Und für 48 Stunden ist der Druck runter, auch bei der Polizei und der Anwalt bekommt Akteneinsicht.

  43. prior meint: (25.11.2010 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    lustig finde ich, daß der typ seine handynummer an ein weibchen weitergab im suff und deswegen als verdächtiger verhaftet wurde. was lehrt uns das? niemals die handynummer an weibchen weitergeben, egal in welchem zustand, sonst wird man als serienkiller bezeichnet und weggesperrt. am besten für immer.

  44. chaoskas meint: (25.11.2010 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Naja, vielleicht will er ja auch gestehen damit die Ermittlungsakte dünn bleibt um dann in der Verhandlung zu widerrufen und aus Mangel aus Beweisen freizukommen.

    Ausserdem hat er ja psychische Probleme und ist nicht immer Herr seiner Sinne (Drogen und so ..), da fällt dem Verteidiger sicher was ein warum man den armen Täter nicht wirklich dafür belangen konnte (wer auch immer am Ende dafür verurteilt werden wird).

  45. Caron meint: (25.11.2010 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Anwälte werden ja immer wieder mal angefeindet, weil sie sich für Straftäter einsetzen. das ist natürlich Unsinn und ich bin der letzte, der die Wichtigkeit solch einer Begleitung für ein faires Verfahren in einem Rechtsstaat anzweifeln würde.
    Hier muss ich aber mal die Frage nach dem Selbstverständnis des Anwaltes stellen. Sicher sollte ein Anwalt seinem Mandanten erklären, welche Rechte er hat, welche Folgen ihre Nutzung oder Nichtnutzung hat und ihn ggf. bei ihrer Durchsetzung unterstützen. Aber sollte er ihn ÜBERREDEN, Maßnahmen zu ergreifen um einer dem Recht entsprechenden Strafe zu entgehen? Da hilft auch nicht der vergleich mit dem Holzklotzmörder. Wer da fälschlicherweise gestanden hat, saß sicher nciht alleine mit seinem Anwalt zusammen und sagte "Mann, ich wars,es tut mir so Leid, ich will gestehen" , sondern hat dem Verhördruck nicht standgehalten. Das ist etwas völlig anderes als dieser Fall.
    So wie Herr Vetter schreibt, ist sein Ziel nicht die Rechte des Mandanten zu wahren (zu denen natürlich auch gehört, nicht zur eigenen Verurteilung beizutragen – das heißt aber nicht, dass er es nicht darf und entsprechende Reue schlecht wäre), sondern Strafvereitelung um jeden Preis.
    Kann man so sehen, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn man angefeindet wird und braucht sich nicht auf die wichtige Position im Rechtsstaat berufen.

  46. hayt meint: (25.11.2010 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    'Denn aus Sicht eines Beschuldigten ist ein sofortiges Geständnis nur selten sinnvoll.' Und das es auch aus Sicht eines Anwalts nicht schön ist, ist auch klar.

    Aber was ist mit der Gesellschaft? Warum sollte es für eine Gesellschaft sinnvoll sein monatelange Prozesse zu erdulden/zu bezahlen, wenn der Schuldige auf der Anklagebank sitzt?

    In dem Sinne kann man ein rasches Geständnis als eine späte und kleine Wiedergutmachung an der Gesellschaft betrachten, die durch die Straftat geschädigt wurde.

  47. hessenfrank meint: (25.11.2010 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht legen es nicht alle Rechtsanwälte darauf an, auf Teufel komm raus, ohne auf die Gefühle der Opfer oder Angehörigen auch nur einen Funken Rücksicht zu nehmen, jeden noch so windigen Trick anzuwenden, um auch dem abartigsten Täter noch Vorteile zu verschaffen. Es gibt auch in der Rechtsprechung durchaus Raum für Gewissen.

  48. RobFlemming meint: (25.11.2010 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    nach der reinen lehre ist ein geständnis dann strafmildernd zu berücksichtigen, wenn es von reue getragen ist (und nicht nur von dem wunsch, einen strafrabatt zu bekommen). wenn die "reue" erst einsetzt, wenn das ermittlungsergebnis vorliegt und die beweislage gegen den beschuldigten erdrückend ist, könnte das zuwarten mit dem geständnis auch nach hinten losgehen: "das geständnis bringt ihnen nun auch nichts mehr, wir hätten ihnen die tag nun auch so nachweisen können".

    im ergebnis dürfte dennoch viel dafür sprechen, zumindest bei der ersten vernehmung den schnabel zu halten, solange man nicht die akten gesehen hat. die entscheidung für oder gegen ein frühes geständnis, da möchte ich mit einem verteidiger nicht tauschen wollen…

  49. Frank Endriss meint: (25.11.2010 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Ein frühes Geständnis hat immerhin den Vorteil das der Gestehende dann mehr Zeit hat das Gestandene zu widerrufen.

    Natürlich nur auf Anraten seines Anwaltes.

  50. Kampfschmuser meint: (25.11.2010 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Der Vater schlägt auch noch in die Kerbe:

    Die wichtigsten Erkenntnisse erhofft die Polizei sich nun vom mutmaßlichen Täter selbst. Dessen Anwalt kündigte für Freitag ein Geständnis an, der 26-Jährige wolle sein Gewissen erleichtern. Auch der Vater des Verhafteten hat sich bereits zu Wort gemeldet: "Ja, ich kann mir vorstellen, dass es Jan war", sagte Klaus O. der Allgemeinen Zeitung Uelzen. "Ich bin zerbrochen an meinem Sohn."

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/doppelmord-von-bodenfelde-ich-bin-zerbrochen-an-meinem-sohn-1.1028068

  51. Andi meint: (25.11.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Der Typ hat schon gestanden.
    Vielleicht nicht so förmlich, wie es sich gehört.
    Wahrscheinlich muss man eher sagen: Er hat sich mit seiner Tat gebrüstet.

    "Der mutmaßliche Doppelmörder von Bodenfelde prahlte im Internet mit dem Mord an der 14-jährigen Nina. Auf einer Internetseite habe es einen direkten Bezug zu der ersten Tat in der niedersächsischen Kleinstadt gegeben, sagte ein Polizeisprecher. Da es sich dabei um ein Beweismittel handle, habe die Polizei die Seite sofort sperren lassen.

    Laut „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzende junge Mann: „Gestern Mädchen geschlachtet. Jeden Tag eins bis mich erwischen.“

    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article11207456/Jan-O-prahlte-im-Internet-mit-Mord-an-Nina.html

    Mit normalen Maßstäben lässt sich dieser Täter wohl nicht verstehen.

  52. Gulliver meint: (25.11.2010 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech:
    "Holzklotzmörder…hat gestanden obwohl er es nachweislich nicht war…"
    Dein Wissen hättest du dem höchsten Gericht mitteilen sollen, so aber
    http://www.welt.de/vermischtes/article5917369/Holzklotz-Moerder-scheitert-mit-Revision-gegen-Urteil.html
    leider Urteil bestätigt.

  53. Theoretiker meint: (25.11.2010 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @invalidaddress:

    Wie bitte? Dieser Beitrag sagt lediglich aus, wann ein Geständnis sinnvoll ist (und wann es das nicht ist). Damit wird sicher keine Anleitung gegeben wie man einer (gerechten) Strafe entgehen kann.
    Aber vielleicht könnten Sie mir Ihren Gedankengang ja näher erläutern?

  54. murry meint: (25.11.2010 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Beim Thema Aussage bei der Polizei fällt mir immer dieser Vortrag ein, den man gar nicht oft genug anschauen kann (Englisch):

    http://www.youtube.com/watch?v=i8z7NC5sgik

  55. Bochumer meint: (25.11.2010 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @hayt: Aber was ist mit der Gesellschaft? Warum sollte es für eine Gesellschaft sinnvoll sein monatelange Prozesse zu erdulden/zu bezahlen, wenn der Schuldige auf der Anklagebank sitzt?

    Nun, die Gesellschaft wählt Vertreter aus ihrer Mitte. Diese Vertreter bestimmen, nach welchen Regeln das Justizsystem funktioniert. Wenn bemerkt wird, dass einige Regeln einem fairen Verfahren widersprechen, dann können die Regeln geändert werden. Die aktuellen Regeln spiegeln dann immer den momentan bestmöglichen Kenntnisstand der Gesellschaft wieder. Wenn sie nun der Meinung sind, dass es in den Regeln des Verfahrens einen Schwachpunkt gibt, dann reden sie mit ihren Vertretern darüber, damit diese dann eine Erweiterung in die Regeln schreiben.

  56. stimmviech meint: (25.11.2010 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @Gulliver: Der Holzklotzmörder ist nachweislich wegen eines kleinen Delikts zuerst einmal fehlverurteilt worden. Er hatte also nachweislich einen Hang zu falschen Geständnissen. Diese Veruteilung war Jahre vor dem Holzklotzfall.

  57. nb meint: (25.11.2010 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    Feld-, Wald und Wiesenanwalt.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso sich Beschuldigte, denen ein derart schweres Delikt zur Last gelegt wird, nicht an einen Fachanwalt für Strafrecht mit gewisser Erfahrung in Kapitalfällen wenden. Die gibt es hier in der Region nämlich auch.

    Und nein, ich bin kein zu kurz gekommener Strafrechtler, der sich darüber ärgert, dass Kollegen Mandate abgreife. Ich bin Zivilist.

  58. Geralt meint: (25.11.2010 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank für diesen wieder einmal sehr lehrreichen Beitrag.

  59. invalidaddress meint: (25.11.2010 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech (29): Okay, da ist was dran.
    @Theoretiker (53): Vielleicht habe ich mich bei allem Bemühen nicht präzise genug ausgedrückt. Ich habe keinesfalls unterstellt, dass hier eine Anleitung zur Strafvereitelung gegeben wird, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass eventuell eine Gefahr besteht, den Beitrag mit einer solchen zu verwechseln.

  60. M. meint: (25.11.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @Andi: Unterliegen Leiter von Therapieeinrichtungen nicht auch der ärztlichen Schweigepflicht, selbst wenn es sich "nur" um SozPäds handelt?

    Abgesehen davon: Bei einem angekündigten Geständnis für Freitag kann es sich gut um ein Geständnis vor dem Haftrichter handeln, wie es Udo als nicht immer schlechteste Variante bezeichnet.

  61. Hugo meint: (25.11.2010 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    im Allgemeinen hat Vetter natürlich recht, in diesem Fall aber nicht. Die Prozeßstrategie des mutmaßlichen Doppelmörders läuft klar darauf hinaus, für bekloppt erklärt zu werden – was mglw. auch zutrifft – und in der Klapse zu enden, statt im Knast. Wenn er jetzt nicht gesteht und mit den Gutachtern kooperiert, besteht die große Gefahr, dass die ihn hinterher nicht für bekloppt genug halten wird und er doch in den Knast muß.

  62. gulliver meint: (25.11.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech:
    Nein, es stimmt einfach nicht was du dort schreibst und durch Wiederholung wird deine Aussage nicht wahrer.

  63. Th. Koch meint: (25.11.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Nicht nur der Fall des Holzklotzwerfers (der der Täter, so weit die Fakten bekannt sind, gewesen sein dürfte), sondern auch der Fall der "Autoleiche" in der Donau (leider fällt mir der Name gerade nicht ein) sollten uns lehren, nur an Geständnisse zu glauben, die durch eine entsprechende "Faktenlage" untermauert werden. Es wird, gerade durch die etwas schlichter gestrickten Gemüter, gerne mal was "gestanden" in diesem Lande…

  64. Thomas meint: (25.11.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Es wurde ein wichtiger Vorteil vergessen.
    Ich will nicht wissen, wie viele Eltern und Kinder in den letzten Tagen sehr starken Ängsten ausgesetzt waren.
    Da läuft ein grausamer Doppelmörder frei herum – niemand weiß wann er das nächste Mal zuschlägt.
    Wenn ein Tatverdächtiger sich zu den Taten bekennt, dann kehrt wieder "teilweise" die normale Realität ein.
    Was hier von einem einzelnen (Täter) für ein immenser Schaden an einer großen Gruppe (Menschen)angerichtet wird, ist für sich alleine schon abstoßend.

  65. Jonas meint: (25.11.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Sind hier wirklich Leute, die sich ernsthaft wundern, dass Herr Vetter die Perspektive des Täters (bzw. vielmehr des Beschuldigten) vertritt? Hallo, aufwachen, das ist der Job eines Strafverteidigers. Und unserer Rechtssystem hat die ganzen aufgeregten Leute nicht nötig, die immer auf die Sicht des Opfers pochen. Wer bei uns verurteilt wird, soll fair verurteilt werden, nach allen Regeln die dafür festgelegt wurden. Ehrlich gesagt habe ich mehr Angst vor den Menschen, die nur um jemanden auf jeden Fall verurteilt zu bekommen Regeln des Rechtsstaates ignorieren würden, als vor den Straftätern.

  66. Lars meint: (25.11.2010 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @Seph:

    Naja, das mit dem Lob für ein Geständnis ohne weitere Beweismittel ist ja so eine Sache.

    Das Geständnis unter Folterdrohungen bei Gaefgen fanden ja auch viele voll in Ordnung, hat ja den "richtigen" erwischt. Dann gibt es halt noch Geständnisse über eine zerstückelte und an Hunde verfütterte Leiche, die Jahre später unversehrt in einem Auto in einem See gefunden wird.

    Die Polizeibeamten haben alle sicherlich ihr Lob erhalten, für die Geständnisse. Ob das so gut gewesen ist?

  67. JDS meint: (25.11.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @hayt: Warum sollte es für eine Gesellschaft sinnvoll sein monatelange Prozesse zu erdulden/zu bezahlen, wenn der Schuldige auf der Anklagebank sitzt?

    Nun, das ist der Sinn eines Prozesses, nämlich festzustellen, _ob_ der, der auf der Anklagebank sitzt, auch der Schuldige ist!

  68. Lars meint: (25.11.2010 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    @Hugo:

    Hoffentlich. Die Psychatrie ist nämlich deutlich schlimmer als der Knast. Als Knasti hast du schon kaum Rechte, aber gegen gewisse Missstände kannst du durchaus vorgehen. Als Psycho heisst es erstmal:"Der spinnt sich das alles zusammen, sie wissen doch, der ist verrückt. Die blauen Flecken hat der sich selbst zugefügt, so sind Psychos halt."
    Da hört der Richter auch nicht mehr dem Anwalt zu, sondern einzig dem Arzt.

  69. Jens meint: (25.11.2010 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Leute wie Udo Vetter meinen, dass sie dem (mutmaßlichen) Täter einen Gefallen tun, wenn sie ihm Gelegenheit geben, noch eine Weile in Freiheit zu bleiben und am Ende vielleicht jede Nacht nicht über zwei, sondern über fünf tote Kinder nachdenken zu müssen. Ganz abgesehen von den drei zusätzlichen toten Kindern ist das aber nicht mal für den (mutmaßlichen) Täter richtig. So mancher Verteidigerkollege, der von Vetter @ Co. als "Geständnisbegleiter" diffamiert wird, macht sich um seinen Mandanten mehr verdient als diese.

  70. stimmviech meint: (25.11.2010 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @gulliver: Nein, es stimmt einfach nicht, was Du schreibst. Sogar Udo Vetter hat über das falsche Geständnis des Holzklotztäters geschrieben http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/04/ein-gestandnis-ist-nicht-immer-wahr/

  71. murry meint: (25.11.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Also bitte: Die Polize hat den Mann verhaftet – welche weiteren Beweise für seine Schuld brauchts denn noch?

    Die Polizei würde doch niemals jemanden verhaften der unschuldig ist. Der Mann wurde verhaftet und ist also schuldig.

    q.e.d.

    Oder so ähnlich….

  72. hessenfrank meint: (25.11.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @65 Jonas – Herr Vetter IST aber nicht der Strafverteidiger des Täters, also warum sollte er dessen Sicht vertreten? Und das es anders geht, stellt ja der aktuelle Verteidiger unter Beweis.

    Caron (45) hat dazu eine sehr schönen Kommentar geschrieben. Ähnliches habe ich bereits in einem anderen Fall kommentiert. Herr Vetter gibt immer häufiger Kommentare zu Fällen ab, in denen suggeriert, dass die Rechte der Täter (die hier grundsätzlich zu Opfern gemacht werden) verletzt werden, obwohl ihm wie den meisten von uns Kommentatoren die notwendige Detailkenntnis fehlt. Dabei transportiert er kein Fachwissen, sondern sein Weltbild. Insofern ist der Titel lawblog mittlerweile schon etwas irreführend.

  73. Kommentator meint: (25.11.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank: Wo wird denn hier bitte der Beschuldigte zum Opfer stilisiert? Ein etwas eindimensionale Weltsicht muss man schon haben, um aus generellen Verhaltenshinweisen derartiges herauszulesen. Dass diese am konkreten Beispiel diskutiert werden, ist doch mehr als sinnvoll.
    Wenn sich der Hessenfrank mal ein wenig mehr mit anderem als der eigenen Weltsicht beschäftigen würde, würde er auch feststellen, dass 25% der nachweislich zu Unrecht Verurteilten im Laufe des Prozesses Geständnisse oder Teilgeständnisse abgegeben haben. Sicher wäre nicht jeder dieser Menschen straffrei ausgegangen, wenn er die Klappe gehalten hätte. So manch einer wäre aber eben nicht zu Unrecht verurteilt worden.
    Auch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man bei der Polizei besser die Klappe hält (insbesondere wenn man unschuldig ist). Bei mir ist es damals zwar dann doch noch gutgegangen, aber erstmal hatte ich den Ärger mit den "netten" Kripo-Beamten. Mein Eigentum habe ich nach mehr als zwei Jahren wiedergesehen. Zum Glück nichts was an Wert verliert.

  74. gulliver meint: (25.11.2010 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech:
    "Der Holzklotzmörder ist nachweislich wegen eines kleinen Delikts zuerst einmal fehlverurteilt worden…Diese Veruteilung war Jahre vor dem Holzklotzfall." so deine Aussage. Ich kannte den lawblog Eintrag schon, ich kannte auch den Spiegel Artikel der Grundlage war.
    Ein falsches Geständnis, welches dem Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft mühsam widerlegt werden musste, ist keine (und es bleibt keine) Verurteilung. Es ist kein (auch dabei bleibt es) Fehlurteil gesprochen worden. Deine jetztige Relativierung kommt der Wahrheit etwas näher.

  75. murry meint: (25.11.2010 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank:
    Ich kann hier gar nicht erkennen, daß Herr Vetter in irgendeiner Weise Partei für den Verhafteten ergreift oder den Verhafteten für unschuldig hält. Außerdem schreibt er nicht, daß hier irgendwelche Rechte von Seiten des Staates verletzt wurden. Es geht hier lediglich darum, daß er als Verteidiger seinen Mandanten anders beraten hätte und um seine auf persönlicher Berufspraxis und Erfahung basierende Einschätzung, dass eine zu frühes Geständnis aus prozesstaktischer Sicht des Strafverteidigers selten von Vorteil ist.

  76. Unschuldiger meint: (25.11.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment
  77. karpatenhund meint: (25.11.2010 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte mich schon gefragt, wann dazu etwas auf lawblog erscheint ;)

    Grundsätzlich stimme ich dem Text oben zu; Allerdings weiß man nicht, wie die Lage hier aussieht. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Polizei bei dem Beschuldigten Kleidung mit dem Blut der Opfer gefunden hat, stellt sich die Frage, ob sich der Angeklagte nicht tatsächlich kooperativ verhalten sollte. Da kann ein frühes Schuldeingeständnis sinnvoll sein, wenn die Strategie der Verteidigung entsprechend ausgerichtet ist (zum Beispiel, indem man später auf psychische Störungen o.ä. verweisen will, in solchen Fällen wirkt bei einer entsprechenden Beweislast die sofortige Kooperation glaubwürdiger).

    Letztendlich weiß man auch nicht, was der Mandant dem Verteidiger erzählt hat. Wenn er gegenüber dem Verteidiger die Tat zugegeben und zudem erwähnt hat, welche eindeutigen Beweismittel bei ihm in der Wohnung offen herumlagen und außerdem selber gewisse psychische Probleme hat, wäre ein solcher Schritt nicht mehr allzu fernliegend. Ggf. könnte man dadurch bereits während der U-Haft schauen, ob psychologische Hilfe möglich ist.

  78. klabauter meint: (25.11.2010 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Ich bin eher etwas verwundert, dass die Polizei hier mit Tatdetails und Diagnosen ("Potential zum Serienkiller") um sich wirft, und zwar vor einem erwarteten Geständnis. In jedem anderen Verfahren ist es gang und gäbe, keine Details zum Tathergang zu verbreiten, um das etwaige Geständnis rund zu machen (da nur der Täter die Details kennen sollte). Das Ganze relativiert sich natürlich etwas dann, wenn wie hier ein Verteidiger bestellt ist, der über die (mehr oder weniger umfassende) Akteneinsicht auch weitgehende Detailkenntnisse an den Beschuldigten mitteilen kann. Aber besonders professionell wirkt das Auftreten der Polizei in diesem Punkt hier wirklich nicht.

  79. Simon Möller meint: (25.11.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Ausführungen von U.V. hier durchaus überzeugend. Allerdings frage ich mich, ob sie auch im konkreten Fall anwendbar sind: Bei zwei vorsätzlichen Tötungsdelikten in Tatmehrheit mit jeweils mehreren unproblematisch verwirklichten Mordmerkmalen (Grausam, Mordlust, evtl Heimtücke), zwei Kindern als Opfer, erdrückender Beweislage und einem Täter deutlich jenseits des Jugendstrafrechts gibt es einfach keinen Blumentopf mehr zu gewinnen. Das gibt Lebenslänglich, dem Gericht bleibt keinerlei Spielraum in der Strafzumessung. Höchstens noch Einweisung in die Geschlossene, aber auch hier wäre, wie Hugo oben erklärt, ein Geständnis kaum zu Gunsten oder zu Lasten des Täters zu werten, die wesentlichen Entscheidungen treffen die Ärzte.

    Insofern ist richtig, was U.V. sagt: Es gibt aus Tätersicht keine guten Gründe für eine Geständnis. Aber es gibt eben auch keine dagegen. In einem solchen Fall darf man als Strafverteidiger mE auch mal an die Opfer bzw. deren Angehörige denken.

  80. stimmviech meint: (25.11.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @Simon Möller: Rein privat darf man das sicher. In der Rolle als Anwalt darf man das aber gerade nicht.

  81. Recht§§taat meint: (25.11.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen, auch wenn dieser menschlich gesehen ein Drecksack ist. Ein Arzt, der einen angeschossenen Bankräuber zusammenflickt, ist schließlich auch verpflichtet, diesen zu heilen und nicht zu töten. Das ergibt sich aus der beruflichen Rolle. Persönliche Ressentiments dürfen das Handeln eines Strafverteidigers nicht beeinflussen. Deshalb verstehe ich die Kritik an U.V. nicht. Seine Position zu diesem Fall ist absolut richtig.

  82. stimmviech meint: (25.11.2010 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @gulliver: Er ist nicht fehlverurteilt worden, da habe ich mich geirrt. Er hatte aber ein falsches Geständnis abgelegt, was mich am Wert seines Geständnisses im Holzklotzfall zweifeln läßt.

  83. cassa meint: (25.11.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Mhm… Es gibt auch Menschen, die wissen, dass sie Mist gebaut haben und dann auch dafür gerade stehen (wollen). Nicht alle Täter wollen mit einem möglichst geringen Strafmaß davonkommen. Es gibt sie, die Menschen, die ihre "gerechte" Strafe bekommen wollen – und nicht einen halbseidenen Deal, weil sie eben einen besonders guten Anwalt hatten…

    Nur so kann man sich manche Dinge selbst verzeihen und innerlich irgendwann damit abschließen.

    Beispiel: Angenommen, Sie haben jemanden schwer verletzt, und werden (mangels Beweisen) freigesprochen… Aber fühlen sich für den Rest des Lebens besch***en, weil sie genau wissen, dass sie zu Unrecht davongekommen sind. Oder sie gestehen, sitzen/bezahlen für ihre Schuld (evtl. sogar hart)… und können hinterher dann aber wieder nach vorne schauen, weil das innere Gleichgewicht wieder stimmt…

    Oder hat ein Anwalt schon so den "Betriebsblindheitsblick", dass er nicht glauben kann, dass es manchen Menschen so geht?
    Man kann alle Vorteile nutzen (auch die "unfairen"), aber man muss eben nicht….

  84. anonym meint: (25.11.2010 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @ Marko
    Wenn behauptet wird, daß man genug gegen einen in der Hand hätte, wäre doch der naheliegendste Einwand, daß man dann ja auch keinerlei Geständnis brauche, weil man gut ohne zurechtkomme.

    Aber Sie haben ja die Kurve gekriegt.

  85. Anita meint: (25.11.2010 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Der Kerl ist noch nicht verurteilt. Wir wissen nicht, ob er wirklich schuldig ist. Seinem Anwalt vorzuwerfen, dass er ihn entlasten will, ist absurd! Auch wenn er wirklich unschuldig ist, wird die Staatsanwaltschaft wohl kaum so ermitteln, dass der Angeklagte frei kommt. Es hat schon seinen Grund, warum es Gesetze gibt, die jedem Angeklagten das Recht auf einen Anwalt zubilligen. Weil es nunmal manchmal am Anfang so aussieht, als waere der Angeklagte schuld. Auch wenn er unschuldig ist. Ja, es ist ein furchtbares Verbrechen und ich wuensche keinem, dass eins seiner Kinder ermordet wird. Aber deshalb den ersten, der sich verdaechtig macht, gleich vorzuverurteilen, ist Bloedsinn. Wenn er wirklich unschuldig ist und verknackt wird, rennt draussen dann naemlich noch ein Moerder rum, der weiterhin Kinder gefaehrdet. Wenn der Verteidiger pfuscht und ein Unschuldiger verurteilt wird, wird naemlich nicht weiter gesucht.
    Ja, der Verdaechtige ist wahrscheinlich schuld.
    Aber ich weiss nicht genug ueber den Fall um seine Schuld definitiv zu bestaetigen. Wisst ihr alle mehr als ich?

  86. stimmviech meint: (25.11.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @cassa: Der Anwalt weiß halt, daß sich der Mandant nach einer Haftstrafe keinesfalls besser fühlt als wenn er ungerechterweise freigesprochen worden wäre. Er wird es schwer haben, einen vernünftigen Arbeitsplatz zu finden, da Arbeitgeber in der Regel ein Führungszeugnis sehen wollen.
    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Jan-O-Bodenfelde-Mutter-_arid,2303488_regid,2_puid,2_pageid,4293.html Hier erfahren wir etwas mehr über die Kindheit des mutmaßlichen Täters und die Erziehungsvorstellungen seines Vaters, der mit " in den Griff bekommen" wohl dauerhaftes Prügeln meinte.
    Ein Geständnis kann er später immer noch ablegen. Man wird mir Zynismus vorwerfen, aber taktisch käme es gut im Verlauf des psychiatrischen Gutachtens. Bei verminderter Schuldfähigkeit wegen Alkohol und Persönlichkeitsstörung wegen Prügeln ist durchaus eine zeitliche Haftstrafe und Psychiatrie (§ 63 ) zu erwarten. Da ich ja kein Anwalt bin, kommt dann in der Tat für mich die Überlegung, ob er sich dann dort heraustrickst und erneute Taten begeht. Aber das ist dann eine politische Frage, ob man vermindert Schuldfähigen Tätern eine zweite Chance geben sollte, obwohl es immer wieder Rückfälle gibt. Ein aktueller Fall http://www.sueddeutsche.de/bayern/mutmasslicher-serienvergewaltiger-der-irrtum-dreier-gutachter-1.1014180

  87. kayo meint: (25.11.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @invalidaddress:
    "Ohne einen solchen Hinweis besteht nämlich imho die Gefahr, dass der Beitrag womöglich als Tipp-Sammlung zum Entgehen einer gerechten Strafe missverstanden wird."

    Das ist ja grade das Problem bei Strafverteidigern: Sie unterhöhlen den Rechtsstaat indem sie Menschen dabei helfen, ihrer gerechten Strafe zu entgehen. ;)

    u made my day…

  88. kayo meint: (25.11.2010 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Caron:
    "So wie Herr Vetter schreibt, ist sein Ziel [...] Strafvereitelung um jeden Preis. [Er braucht sich] nicht wundern, wenn man angefeindet wird und braucht sich nicht auf die wichtige Position im Rechtsstaat berufen."

    Genau, ein Strafverteidiger sollte immer mit Augenmaß verteidigen. Bei Mördern zumindest sollte er von Strafvereitlung um jeden Preis absehen. Höchstens ein Versuch der arglistigen Täuschung der Ermittlungsbehörden – mehr ist hier nicht moralisch! Full Ack :)

  89. anonym meint: (25.11.2010 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @ King Dingeling
    Wenn es in einem Fall derart viele "erdrückende" Beweise gibt, welchen KONKRETEN Nutzen sollte denn ein Geständnis dann bringen? (Einmal davon abgesehen, daß Sie die Möglichkeit völlig vernachlässigen, daß es noch so viele Beweise geben kann, und die Dinge dennoch evtl. anders sind, als sie scheinen. Was ja schon in nicht wenigen Gerichtsfällen vorkam.)

    Herr Vetter hat doch völlig zutreffend dargelegt, daß es letztlich immer die Entscheidung des Betreffenden ist, ob er ein Geständnis liefert, daß der Anwalt aber eigentlich immer nur abraten kann. Haben Sie einfach nur übersehen, daß der Anwalt aufgrund seiner Fachkenntnis und seiner Berufserfahrung weit, weit besser beurteilen kann als der Betroffene, daß in den allermeisten Fällen ein Geständnis kontraproduktiv ist? Das liegt doch auf der Hand ist und ist im Beitrag auch deutlich thematisiert worden.

  90. RA Conzen meint: (25.11.2010 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.

    Denn aus Sicht eines Beschuldigten ist ein sofortiges Geständnis nur selten sinnvoll. Dieser Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu.

    Was soll eigentlich die öffentliche Kollegen-Schelte?
    Zumal sich die Verteidigungsstrategie des Kollegen ohne Akteneinsicht ohnehin nicht beurteilen lässt.

  91. Avantgarde meint: (25.11.2010 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @RA Conzen:

    Vielleicht, weil dieser Kollege ein Geständnis seines Klienten ankündigt, das noch gar nicht erfolgt ist ("wohl"), und damit schon vor dem Geständnis aller Welt dessen Schuld verkündet?

    Und dann auch noch eine Behründung liefert ("Gewissen erleichtern"), was man zumindest nicht unbedingt in Richtung verminderter Schuldfähigkeit auslegen muss.

    Abgesehen davon, dass ein geständiges "Monster" bei der Presse in der Regel zum absoluten Freiwild wird.

    Nur stört das dann eben niemanden mehr.

  92. Spinnzessin meint: (25.11.2010 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech:

    @invalidaddress: Diesen Konsens hier explizit zu erwähnen würde aber impizit die Kernaussage dieses Blogs verwässern: die Justiz ist gefährlich, und zwar auch und gerade für den Unschuldigen

    Die Justiz und die Polizei sind gefährlich und zwar auch und gerade für den Unschuldigen.

    Kleine Korrektur, damit die Kernaussage dieses Blogs nicht verwässert wird ;-).

  93. Spinnzessin meint: (25.11.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @Fincut:

    Ich mag Herrn Vetter nicht, weil er sich in seinem Blog nie auf die Seite eines Opfers begibt und mal den Täter von außen betrachtet. Ich finde Herrn Vetter einseitig und unreflektiert.

    Könnte möglicherweise daran liegen, daß das sein Job als Strafverteidiger ist ;-).

  94. tom meint: (25.11.2010 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Im Allgemeinen darf man sich dann auch die Frage stellen: "was schadet es mir"?

    Wenn jemand (wie in der Presse dargestellt wird):
    - Im Internet mit seiner äußerst brutalen Tat prahlt
    - Bedrückende Beweise zu Hause rumliegen hat
    - Weitere Taten geplant hat

    handelt es sich wohl um einen Menschen, dessen Lebensziel für uns nicht nachvollziehbar ist.

    Er wird in den Knast + lebenslange Sicherheitsverwahrung gehen, egal ob und wann er gesteht.

    Vielleicht hofft er aber durch ein möglichst spektakuläres Geständnis auf eine bessere Plazierung in den Top 10 der irren Serienkiller.

  95. homo oeconomicus meint: (25.11.2010 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    @murry:
    genial!

  96. M. meint: (25.11.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ich stelle mir ab und zu die Frage "Was wäre wenn…?"

    Wir erhalten momentan Informationen nur von Polizei/Staatsanwaltschaft und einer filternden Presse. Vieles ist vage, einiges ist widersprüchlich:

    – Die Auswertung der Blutspuren ist noch nicht bekannt, die Aussage eines Drogensüchtigen, sich bei einem Sturz selbst verletzt zu haben, ist nicht abwegig

    – Auf Prahlerei im Internet gebe ich nicht viel, solange dieses nicht mit Täterwissen untermauert ist. Wer weiss, in was für einer Fantasiewelt der Angeklagte lebt?

    – Auch ein Geständnis könnte zuallererst weiteren 15 Minuten Ruhm dienen. So hält man sich im Gespräch, wird von einer Gesellschaft gehasst, die man selbst hasst.

    Die Chancen sind groß, den richtigen Täter zu haben. Aber es bleibt eben das Risiko, nach der Ankündigung des Geständnisses nicht mehr in alle Richtungen zu ermitteln. Im schlimmsten Fall läuft da draußen ein Serienmörder frei herum.

  97. Olli meint: (25.11.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @Gulliver:

    Alleine das er wegen Mordes verurteilt wurde ist ein Witz.

    Ja gut meiner Ansicht nach war es auch Mord nur deckt sich dort meine Ansicht selten mit der Rechtsprechung.

    Für mich ist das nur ein Schauprozess gewesen egal ob er jetzt schuldig ist oder nicht.

  98. Strafverteidiger meint: (25.11.2010 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    - Ich kenne den Akteninhalt und das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen nicht.
    - Ich kenne den Beschuldigten nicht und habe nicht mit ihm gesprochen.
    - Ich kenne den den Beschuldigten vertretenden Anwalt nicht.

    conclusio: U.V. weiss mehr als ich.

  99. Ralf meint: (25.11.2010 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    Ich fand diese Ankündigung eines RA schon sehr interessant.
    Im Prinzip hat dieser Anwalt doch schon ein Schuldeingeständnis des wahrscheinlichen Täters gemacht,bevor er sich umfangreich mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat.
    Ne klasse Vertrauensbasis für RA und Mandant.

    Da lob ich mir doch eher "Dany Crane" der schießt so nem Vogel eher ins Bein,das ist wenigstens "ehrlich".
    Zynismus aus…

  100. Frank meint: (26.11.2010 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    Sein Vorteil aus der Sache?
    Nun er durfte früher von der Vernehmung nach Hause gehen, und musste nicht eine Stunde lang Gebetsmühlenartig seine Unschuld beteuern.

    Mit Verlaub, das verstehe ich nicht. Ich dachte, die Polizei darf einen gar nicht einfach so festhalten? Soweit ich es verstehe, kannst du doch jederzeit aufstehen und gehen. Du müsstest noch nicht einmal überhaupt mit ihnen reden (außer Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Beruf).

  101. pogodo meint: (26.11.2010 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling: "Ich verstehe ja das beharrliches Schweigen und TrueCrypt schon so manchen Ihrer pädophilen Mandanten vor schwedischen Gardinen bewahrt haben, auch wenn ich das nicht wirklich schön finde."

    Nein, natürlich, diese Schweine, die auf Kinder stehen, müssen unbedingt bestraft werden. Auch dann wenn sie niemanden geschadet haben – einfach weil sie so sind. Oder vielleicht eine erotische Geschichte oder Nacktaufnahmen besitzen. Wohlgemerkt: besitzen. Nicht produziert haben oder so.

    Nieder mit den Schweinen!

    Habe ich damit treffend beschrieben, warum Sie das "nicht wirklich schön" finden?

  102. Frank meint: (26.11.2010 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @prior:

    lustig finde ich, daß der typ seine handynummer an ein weibchen weitergab im suff und deswegen als verdächtiger verhaftet wurde. was lehrt uns das? niemals die handynummer an weibchen weitergeben, egal in welchem zustand, sonst wird man als serienkiller bezeichnet und weggesperrt. am besten für immer.

    Dir ist schon klar, dass er dabei
    - eine auffällige Verletzung hatte
    - und dies genau an Ort und zu der Zeit war, die zu der Tat passte
    Es wird ganz bestimmt nicht allgemein jeder, der seine Handynummer an Frauen weitergibt, verdächtigt.

  103. stimmviech meint: (26.11.2010 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @Frank: Doch, die Polizei darf das. Und im Fall eines Mordvorwurfs kümmert sie sich auch intensiv um dich. In Deutschland genauso wie in den USA http://en.wikipedia.org/wiki/Jon_Burge

  104. hessenfrank meint: (27.11.2010 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    @pogodo:
    jeder outet sich so gut er kann, nicht wahr pogodo? Sagen Sie so etwas eigentlich auch öffentlich oder nur im Schutz der Anonymität? Ihren Beitrag finde ich übrigens auch "nicht schön" – wenn sie sich bemüßigt fühlen, das ebenfalls treffend beschreiben zu wollen, wissen sie ja was ich meine.

  105. Olli meint: (27.11.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank:

    Kannst ja mal deine Adresse angeben.

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