5.12.2010

Eine Frage der Rutschigkeit

Nun ist sie in Kraft, die sogenannte Winterreifenpflicht. Wahrscheinlich könnten Bundestag und Bundesrat schon viele Fehler vermeiden, wenn sie in ihre Beratungspapiere ab und zu reinschrieben, wie die Vorschrift am Ende eigentlich lauten soll. Stattdessen ist immer nur die Rede davon, welche Satzteile gestrichen und welche Worte eingefügt werden. Zum Schluss verstehen das nur noch Leute, die Textpuzzle mögen und zufällig zwei Stunden Zeit haben.

Aber womöglich ist die Konfusion ja gewollt. Im Fall der Winterreifenpflicht erblickte nun folgendes Satzungetüm das Licht der Welt:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Über das Schlupfloch M+S-Reifen habe ich bereits vor einigen Tagen geschrieben. Aber auch der erste Satzteil wirft reichlich Fragen auf, die künftige Verkehrssünder sicher gerne stellen werden, wenn sie damit vielleicht Punkten in Flensburg sparen.

Zunächst fällt auf, wie viele Varianten der Glätte die Vorschrift kennt. Gibt es wirklich einen juristischen Unterschied zwischen Glatteis, Eisglätte und Reifglätte? Also sozusagen in der Rutschigkeit.

Meteorologisch sind das verschiedene paar Schuhe, da gibt es keine Frage. Bei Glatteis gefriert frischer Niederschlag, wenn er auf den Boden trifft. Eisglätte ist gegeben, wenn auf der Straße schon vorhandenes Wasser (Pfützen) gefriert. Reifglätte entsteht, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Taupunkt liegt und somit Luftfeuchtigkeit anfriert. Entweder hatte der Verfasser des Textes wirklich Angst, dass ein Richter sagt, eine Straße ist nur dann glatt und somit gefährlich, wenn genau geklärt ist, wieso sie glatt geworden ist. Oder er hat einfach mal die einschlägige Auflistung aus der Wikipedia abgepinnt, ohne die Erläuterungen richtig zu lesen.

Für letzteres spricht, dass neben Schneematsch nur die Schneeglätte erwähnt wird. Schneeglätte liegt aber nur vor, wenn vorhandener Schnee durch den Druck von Fahrzeugen zusammengepresst wurde und deshalb besonders glatt ist. Der findige Verkehrssünder wird daraus schließen, dass frisch gefallener, noch nicht von Autos zusammengedrückter Schnee nicht nur häufig vorkommt, sondern eben auch keine Schneeglätte ist. Womit in diesem Fall die Winterreifenpflicht nicht gilt.

Man wird, gerade mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken, auch darüber sinnnieren können, warum bei so viel Detailversessenheit Blitzeis (gefrierender Regen) und Eisregen nicht erwähnt werden. Unschädlich ist das nur für den Fall, dass beide Wetterphänomene vom Oberbegriff Glatteis umfasst sind. Ob das der Fall ist, kann eigentlich nur ein Sachverständiger entscheiden. Bevor sie sich das antun, stellen viele Bußgeldrichter das Verfahren lieber ein.

82 Kommentare zu “Eine Frage der Rutschigkeit”

  1. Frank S. meint: (5.12.2010 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    Also zeigt sich wieder einmal, dass auch der neue Gesetzesversuch eine Totgeburt ist. Was ja nach der Beharrung auf der "M+S"-Kennzeichenung nicht anders zu erwarten war…

  2. respektabel meint: (5.12.2010 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Ich fordere GNU diff für alle Gesetzesvorhaben.

  3. Maxbe meint: (5.12.2010 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    Ist das bei Gesetzen üblich, dass so wie hier (M+S-Reifen) in Klammern geschrieben wird? Ist das einfach ein Beispiel oder eine Präzisierung des Satzes?

  4. Geralt meint: (6.12.2010 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Stattdessen ist immer nur die Rede davon, welche Satzteile gestrichen und welche Worte eingefügt werden.

    Man muß es nur richtig angehen, dann ist diese Variante sehr effizient. GNU diff wurde ja bereits empfohlen…

  5. Tapir meint: (6.12.2010 um 00:07) AntwortenReply to this comment

    Entweder hat einer der vielen Bußgeldrichter einmal die Muße, die Unterbegriffe von Glatteis zu definieren, oder ein schwerer Verkehrsunfall mit einem nach neuer Gesetzeslage möglicherweise falsch bereiftem Unfallverursacherfahrzeug verlangt nach Aufklärung. Schöner wäre sicherlich erstere Variante, wobei die Gerichtskosten dem Gesetzesgeber auferlegt werden sollten ;-)

  6. Ralf meint: (6.12.2010 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    Wäre es nicht einfacher Winter zu befehlen? So in der Form: " Vom 01.11.xxxx bis 30.04.xxxx ist Winter, und es sind Winterreifen aufzuziehen.

  7. chris meint: (6.12.2010 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    @ Maxbe
    Ja, das ist üblich. Normalerweise wendet man dies bei Legaldefinitionen an.

    Vgl. § 121 Abs. 1 BGB:
    [...] ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)[...]

    Das heißt, wenn irgendwo in der deutschen Gesetzeslandschaft der Begriff "unverzüglich" auftaucht (etwa § 111 Satz 2 BGB), steht unumstößlich fest, dass damit "ohne schuldhaftes Zögern" gemeint ist…

    Hier würde das ja bedeuten, dass wir "M+S"-Reifen nun doch legaldefiniert haben, oder?

    Ich will nicht sagen, dass das "gut" wäre… UV hatte ja schon darauf hingewiesen, dass M+S-Reifen nicht automatisch im Winter besser sind…

    Aber von der Rechtsfolge her jedenfalls Rechtsklarheit…

  8. Mithos meint: (6.12.2010 um 00:32) AntwortenReply to this comment

    Bei den Strafen kann man es sich doch eh schon erlauben, mindestens 4 Mal erwischt zu werden, bevor ein Satz Winterreifen günstiger als das Bußgeld wäre. So günstig, wie man da weg kommt, lohnt sich das Anfechten doch nur bei einem Unfall.

  9. Peter meint: (6.12.2010 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    So'n Schmarrn. Beinhaltet die Norm

    "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    nicht bereits eine hinreichende Winterreifenpflicht?

  10. Chris meint: (6.12.2010 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    @ Peter

    Naja, um eine staatliche Sanktion darauf zu stützen, ist die Norm doch etwas schwammig und ubnbestimmt…

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehalt_des_Gesetzes

  11. Andreas meint: (6.12.2010 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    Kann das ein Normalsterblicher überhaupt verstehen?
    Und wo kann ich die Richtlinien finden.
    Und haben sie diesmal alles richtig zitiert?

  12. Ingo meint: (6.12.2010 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Winterreifenpflicht finde ich aus einem anderen Aspekt sehr denkwürdig: Man versteift sich (gedanklich) nur auf Autos und LKWs. Nur an die (wenigen im Winter fahrenden) Motorräder hat wohl niemand gedacht. Meines Wissens gibt es nur für Motorroller und für einige Motorrad-Gespanne (Motorräder mit Beiwagen) Winterreifen. Wie sieht also die Lage aus, wenn für mein Kraftfahrzeug gar keine Winterreifen erhältlich sind? Werden die Reifenhersteller verpflichtet auch hierfür M+S-Reifen herzustellen?
    Die gleiche Frage habe ich mir schon vor einigen Jahren gestellt, als ich versuchte, für meinen damaligen 89er Mazda 121 Winterreifen zu kaufen. Ergebnis: Fehlanzeige! Es gab seinerzeit auch nur einen (!) (Sommer-) Reifen zu kaufen und der wurde von Pirelli hergestellt.
    Wenn ich also ein Kraftfahrzeug fahre, für das (zur Zeit) keine Winterreifen käuflich zu erwerben sind, werde ich mit der Winterreifenpflicht in der Nutzung meines Eigentums stark eingeschränkt. Nach meinem Rechtsempfinden (bin kein Jurist) kann das doch auch nicht in Ordnung sein, oder?

  13. Peter meint: (6.12.2010 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    @Chris: Aha. Im Gegensatz zum Beispiel zu der äußerst bestimmten Norm des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr ("(3) einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff … ").

  14. Andreas meint: (6.12.2010 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    Habe die Richtlinie 92/23/EWG doch tatsächlich im Internet gefunden.
    Also ich kann da nichts über das Profil finden, nur etwas über Abrollgeräusche. Aber vielleicht bin ich zu doof.
    Kann mir jemand helfen?

  15. Geralt meint: (6.12.2010 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    Und wo kann ich die Richtlinien finden.

    <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:PDF&quot; rel="nofollow">1992L0023 — DE — 01.01.2006 — 003.001 — 1 B RICHTLINIE 92/23/EWG …</a>

    <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:046:0042:0043:DE:PDF&quot; rel="nofollow">RICHTLINIE 2005/11/EG DER KOMMISSION vom 16. Februar 2005 zur …</a>

    @Ingo:

    IANAL, aber wenn es keine Winterreifen für dieses Fahrzeug gibt, kann es eben unten den im Gesetz genannten Bedingungen grundsätzlich nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Für Oldtimer gibt es sicher genügend Sonderregelungen. Bei denen gilt soweit ich weiß auch die Gurtpflicht nicht, wenn sie denn keine Gurte haben.

  16. Geralt meint: (6.12.2010 um 01:15) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    In dem PDF, das ich gerade versucht habe zu verlinken (*grmpf*) steht auf Seite 16

    2.2. „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;

    Das ist vermutlich gemeint.

  17. Mugros meint: (6.12.2010 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie ist die ganze Situation schwachsinnig. Jetzt muss man dem Autofahrer auch noch vorschreiben, dass er griffige Reifen draufziehen lassen muss. Ich hätte doch glatt gemeint, dass es jeder vorzieht, sicher unterwegs zu sein. Aber dem scheint nicht so zu sein. Viel eher gilt Eitelkeit wegen den schönen Sommerfelgen, Geizigkeit, weil die Reifen scheinbar "extra" sind und 1000 andere Gründe, warum man Winterreifen nicht braucht.
    Drauf geschissen. Soll man halt bei jedem Unfall einen Gutachter bestellen. Und wenn der bescheinigt, dass der Unfall mit der Witterung angepasster Bereifung nicht passiert wäre, muss halt geblecht werden.

  18. BWS meint: (6.12.2010 um 01:20) AntwortenReply to this comment

    Diese ganze Winterreifenpflicht ist sicher zu begrüßen, wenn sie nicht so schwammig formuliert wäre.
    Was ist eigentlich wenn man nen Winterreifen hat der kein M+S Symbol, aber ein Schneeflocken-Symbol (Bergpictogramm mit Schneeflocke, Alpine symbol) hat? Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen und ist somit wenigstens kontrolliert. Das M+S Symbol darf ja jeder auf seine Reifen pappen wie er will ohne Kontrolle.
    Würde jetzt ein Reifen mit Schneeflocken-Symbol, der kein M+S Symbol hat auch ein Bußgeld nach sich ziehen, obwohl er vermutlich der bessere Winterreifen ist?

  19. Andreas meint: (6.12.2010 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    @Geralt:
    Da steht aber nichts von Eis- oder Reifglätte.
    Und "im allgemeinen…" und was sind überhaupt normale Reifen?
    Alles sehr unbestimmt.
    Ich habe Winterreifen, ich gucke morgen mal, ob da auch M + S drauf steht oder nur das Bergpiktogramm drauf ist (das weiß ich).

  20. Chris meint: (6.12.2010 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    @ Peter

    Das soll nur zeigen, dass es eine "nicht abschließende" aufzählung ist.

    Ein dadurch mit einzubeziehender "ähnlich schwerer" Eingriff muss sich dann aber in Sachen Angriffsrichtung, Art und Schwere an den genannten Beispielen messen lassen.

    Die ersten beiden Punkte konkretisieren also gewissermaßen den Dritten.

  21. BWS meint: (6.12.2010 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    Ein weiterer Witz an der ganzen Vorschrift ist ja, dass kein Mindestprofiltiefe vorgeschrieben ist. Nach § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO müssen Reifen ja ein Mindestprofil von 1,6mm haben. Aber der ADAC empfielt mindestens 4mm für Winterreifen, weil sonst sind die relativ sinnlos.
    Soweit ich weiß gibts auch in einigen EU-Ländern schon Winterreifenregelungen…Slowenien schreibt glaube M+S Symbol + 3,5mm Mindestprofiltiefe vor.
    Es wäre einfach mal sinnvoll EU weit eine einheitliche Definition, bzw. Vorgaben zu schaffen was ein Winterreifen ist und was er an Anforderungen verbindlich erfüllen muss.

  22. BWS meint: (6.12.2010 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    "Der Bundesrat hat [...]Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt.

    Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. [..] Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind." Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_8538/DE/presse/pm/2010/187-2010.html?__nnn=true

    Super. LKW und Omnibusse brauchen anscheinend auf den lenkbaren, nicht angetriebenen Achsen keine Winterreifen = Traktion. Wofür auch, wieso sollten die auch mal um die Kurve fahren müssen und deshalb bei Glätte/Schnee besser Seiteführungskräfte benötigen? *Kopf -> Tischplatte*
    Man kann nur noch den Kopf schütteln bei der ganzen Pfuscherei.

  23. BWS meint: (6.12.2010 um 01:43) AntwortenReply to this comment

    Sorry bei meinem Beitrag Nr.22 ist durch nen zitierfehler etwas verloren gegangen. Es muss natürlich heißen:
    "Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind."

  24. Geralt meint: (6.12.2010 um 01:49) AntwortenReply to this comment

    @Andreas: Nein, da steht nichts von Glätte. Es werden nur M+S-Reifen "definiert". Der Gesetzestext aus dem Artikel lautet etwas verständlicher zusammengekürzt ja

    Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in [der Richtlinie] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

  25. Theodor meint: (6.12.2010 um 02:19) AntwortenReply to this comment

    Ich fahre in Hamburg los, es sind + 12 Grad. Ziel Taunus. Es regnet dort + 6 Grad. Ich komme nach 4 Stunden dort an, es schneit jetzt. Und nun?

  26. Patrik meint: (6.12.2010 um 02:47) AntwortenReply to this comment

    @Theodor: Die Frisur hält. Drei Wetter Taft.

  27. Agiro meint: (6.12.2010 um 03:04) AntwortenReply to this comment

    Falls ich im Richtlinien-Wust den richtigen Punkt gefunden haben sollte, dann lautet der in Bezug genommene Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie (konsolidierte Fassung – Pdf: Seite 6):

    2. Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:
    2.2 "M + S-Reifen" Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist

    PDF:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:PDF

    Html
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:HTML

  28. Agiro meint: (6.12.2010 um 03:07) AntwortenReply to this comment

    Berichtigung:
    … (konsolidierte Fassung – Pdf: Seite 16):

  29. Micha meint: (6.12.2010 um 06:45) AntwortenReply to this comment

    @25/Theodor: Auch im Taunus gibt es Reifenhändler, die dir spontan Winterreifen verkaufen. Zwar nur noch das Chinamodell zu einem Preis 20% über dem des letzten Testsiegers, aber alles andere hat halt Lieferzeit und du willst ja jetztb Reifen haben (müssen). Ziel des Gesetzes aus Sicht der Reifenindustrie erreich :)

  30. Jan meint: (6.12.2010 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    Das Gesetzzitat erinnert mich doch stark an… Bündnerfleisch!

  31. marcus05 meint: (6.12.2010 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @Ralf:

    Einfacher und auch schlechter, da Realitätsfern. Es gibt viele Leute die sich 3/10 Autos (auf dem Nummernschild) halten und für diese keine Winterreifen haben, sie jedoch rausholen sobald der Schnee weg ist. Jetzt dürfen die entweder für 2 Monate Winterreifen kaufen oder die Karre noch länger stehen lassen.

    Mal abgesehen davon dass so ein Gesetz vor Gericht kippt sobald jemand im April bei 20° Sonnenschein einen Strafzettel kriegt weil er Sommerreifen draufhat. Und wir wissen alle, dass das passieren würde.

  32. marcus05 meint: (6.12.2010 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    @Mugros:

    Das funktioniert halt einfach nicht weil Unfälle vermieden werden sollen. Der Unfallverursacher blecht halt nur den Schaden den er selber verursacht, aber die vielen hundert Liter sprit die sein Stau verfrisst zahlt er nicht. Meine Nerven über die stundenlange Wartezeit auch nicht.

  33. marcus05 meint: (6.12.2010 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @Theodor:

    Bei 6 Grad schneit es nicht, abgesehen davon : Zu spät aufgezogen, ab zum Reifen Wagner. Oder gleich zur Deutschen Bahn.

    Ein paar wochen Zugfahren dürfte dir Lektion genug sein.

  34. Nichtig! meint: (6.12.2010 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    Die neue Winterreifenpflicht bezieht sich in ihrem Verordnungswortlaut (BGBl. I, 2010, S. 1737) auf genau die StVO, welche Minister Ramsauer im Frühjahr für nichtig erklärt hatte – weil sie einige Schilder von vor 1992 ungültig machte.
    "§ 2 Abs. 3a S. 1 und 2 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist…"

    Daher ist entweder die Winterreifenpflicht nichtig oder die uralten Verkehrsschilder sind ungültig – beides geht nicht!

    Und warum hat Minister Ramsauer im Frühjahr dann die Pressekonferenz gegeben? Wie viele Autofahrer mussten seitdem Bußgelder trotz nichtiger Schilder zahlen?

  35. suki11 meint: (6.12.2010 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Der findige Verkehrssünder wird daraus schließen, dass frisch gefallener, noch nicht von Autos zusammengedrückter Schnee nicht nur häufig vorkommt, sondern eben auch keine Schneeglätte ist.

    Nun vielleicht ist es so gewollt, dass ganz neu gefallener Schnee keine Winterreifenpflicht auslöst, weil der Fahrer bei Fahrtantritt ja nicht wissen konnte, dass es zu schneien beginnt bzw. es nicht gleich wieder aufhört zu schneien. – Das ist ja auch vernünftig.

    Aber – "Schneeglätte" hin oder her – wenn es bereits seit 2 Stunnen schneit und auf der Straße festgedrückter Schnee liegt, muss man Winterreifen aufziehen oder darf nicht fahren. – Das ist Sinn der Vorschrift und absolut vernünftig.

    Die Vorschrift ist somit sinnvoll. Und zwar genau so, wie sie da steht. Punkt.

  36. Blogolade meint: (6.12.2010 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    @Ralf: Und wenns mal im Oktober schon schneit, oder im Mai nochmal?

    Genau deswegen hat man sich nicht festgelegt. Bei den Reifenherstellern lautet die Empfehlung "von O(ktober) bis O(stern)" aber ich habe schon oft Ostern im Schnee erlebt, daher kann man das auch nicht gut als Wechseldatum festhalten.

  37. suki11 meint: (6.12.2010 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    Ich denke der Punkt ist:
    Pünktlich zum Winterbeginn kommt die Winterreifenpflicht.

    Alle Leute kaufen sich jetzt Winterreifen (soweit noch verfügbar) und wenn in 4 Monaten irgendein Richter entscheidet, die Vorschrift sei nicht gut genug, dann ist der Winter eh wieder vorbei.

    Und wenn die Leute Winterreifen kaufen, dann werden 90% der Leute eben auch keine Billigreifen mit fingiertem M+S-Symbol kaufen, sondern vernünftige Qualitäts-Reifen, wie sonst auch.

    Ein paar Leute, die die Vorschrift meinen spitzfindig austricksen zu müssen, spielen da einfach keine große Rolle.

  38. Blogolade meint: (6.12.2010 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Ralf(Nr 6): Und wenns mal im Oktober schon schneit, oder im Mai nochmal?

    Genau deswegen hat man sich nicht festgelegt. Bei den Reifenherstellern lautet die Empfehlung "von O(ktober) bis O(stern)" aber ich habe schon oft Ostern im Schnee erlebt, daher kann man das auch nicht gut als Wechseldatum festhalten.

  39. Lars meint: (6.12.2010 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Aufzählung in Ordnung. Schnee, der nicht glatt ist, begründet keine Winterreifenpflicht. Das ist für mich logisch und kein Anzeichen eines Vergessens. Und Blitzeis hat ja nunmal die Angewohnheit, blitzartig aufzutreten – da müsste der Autofahrer ja hellseherische Fähigkeiten haben. Morgens in Mannheim Richtung Hamburg losgefahren, mittags dann das Blitzeis bei Kassel – da ist es dann zu spät. Insofern ist das auch in Ordnung, dass Blitzeis fehlt – vor allem da Winterreifen bei Blitzeis eh nichts nützen.

  40. Ceres meint: (6.12.2010 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Für mich stellt sich bei dem ganzen eher die Frage, wie das im Alltag aussehen wird. Also wenn man in eine Polizeikontrolle gerät. Versteht mich nicht falsch, ich bin mir sicher die meisten Polizisten dürften kompetent genug sein aber manche wahrscheinlich auch nicht.

    Zum Beispiel:

    *M+S Reifen und Schneeflockenpiktogramm, was ist denn nun richtig? Es wurde ja schon angemerkt, dass es keine einheitlich Regelung gibt die vorschreibt wie eben jene Reifen aufgebaut werden müssen. Ich bin schon gespannt auf Diskussionen, ob denn nun die Schneeflocke/M+S ausreicht oder nicht. Oder ob es überhaupt einer solchen Kennzeichnung bedarf. Das M+S keine Marke ist und deshalb auch chinesische Hersteller ihre "Nullprofil"-Reifen damit veredeln können wurde ja schon in der Diskussion angemerkt.

    *Wetterlage, der Teil der Augenscheinlich am klar definiertesten ist aber dann doch wieder nicht. Ob dem Polizist die Ausrede genügt es sei ja "Neuschnee" oder "Bitzeis" ist fraglich. Der Vorschlag das man nun von O bis O "entsprechende" Bereifung aufziehen soll ist auch nicht gerade prickelnd, wenn man einen lauen Winter hat, mit viel Regen. Bei dieser Wetterlage sind Winterreifen (ja was denn nun?) eben nicht sooo gut (nach meiner Kenntnis). Alles in allem werden die meisten Autofahrer bei dieser Situation eben auf Ganzjahresreifen umsteigen, weil es mit diesen eben einfacher wird, auch wenn der ADAC sie nur als nicht gut und nicht schlecht bezeichnet.

    Insgesammt glaube ich, dass mit diesen Gesetz die Gesamtbereifung aller deutschen Autofahrer in ihrer Qualität eher schlechter wird. Was ja eigentlich durch dieses Gesetz verhindert werden sollte.

    Übrigens, wenn ich mich recht erinnere, so steht uns aus der Regierung demnächst der nächste Knaller ins Haus (Wortwörlich). Wenn man nämlich an den Plänen festhält und alle Häuser die vor 1960 gebaut wurden abreißen lassen will, da nicht mehr auf CO2-Neutralität Sanierungsfähig…

  41. suki11 meint: (6.12.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @Ceres:

    Wenn der Polizist sieht, dass du Winterreifen drauf hast, also Reifen mit Schneeflocke oder M+S Symbol oder sonst wie als Ganzjahresreifen markiert, wird der sich wohl damit zufrieden geben.

    Und wenn der Polizist sieht, dass es vor 10 Min. gerade angefangen hat zu scheinen, es also "Neusschnee" ist, der noch nicht in Schneematsch und auch noch nicht in Schneeglätte umgeschlagen ist, dann wird der es wohl auch dabei belassen.

    Manche Dinge sind ganz einfach.

  42. NoName meint: (6.12.2010 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    @Ralf:
    Tja, Gegenagument: In den Alpen ist früher Winter als an der Küste…

    @all: wird sicher Lustig was demnächst mit den Jungs von der Rennleitung und nachgeschalteten Instanzen so diskutiert werden wird…

  43. Tom meint: (6.12.2010 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Egal wie man es nennt, bei Glatteis sind die Reifen egal. Fragt mein letztes Auto. Da helfen nur Spikes. Und die hat nur James Bond. ;)

  44. Moritz meint: (6.12.2010 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    M+S Reifen gibt es auch als Ganzjahresreifen. Rechtssicherheit, Verkehrssicherheit, Sparsamkeit (nur ein Satz Felgen, Lagerkosten, Wechselkosten, gleichmäßige Abnutzung= keine Reifen mehr entsorgen nur weil sie zu alt sind). Das wiegt für mich die mittlerweile nur noch milden Einbußen in Haftung und Lautstärke wieder auf.

  45. Stefan meint: (6.12.2010 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Es ist beruhigend, dass ein Deutschland keine ernst zu nehmenden echten Probleme gibt. So lange wir so aufgeregt über ein unsinnig formuliertes Gesetz reden bei dem – wie so oft in den letzten Jahren – die Gerichte das letzte Wort haben werden, kann es uns ja so schlecht nicht gehen.

  46. Ceres meint: (6.12.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @41

    Naja, dass mit den Winterreifen kann schon so sein aber wie gesagt, es gibt da keine einheitliche Regelung. Ich kann mir aber ehrlich gesagt schon vorstellen, wie es bei Kontrollen zu Diskussionen kommt.

    Und die Sache mit dem dabei belassen wenn es gerade angefangen hat zu schneien… Da kann ich eine schöne Anekdote erzählen.
    Als ich mal um die Mittagszeit herum auf der Autobahn fuhr, wurde es "etwas" Wolkig. In diesem Moment bemerkte ich das das Auto vor mir einen etwas merkwürdigen Fahrstil hatte, verbunden mit der Angewohnheit die Rückleuchten immer an und aus zu machen. Es stellte sich dann heraus, das dies Polizisten in Zivil waren, welche mich mit ihrem Verhalten darauf aufmerksam machen wollten, dass es ihrer Meinung nach ratsam währe doch das Licht an zu machen. Ich habe zwar keine Verwarnung bekommen oder Ähnliches aber es zeigt doch wie sehr die Einschätzung der Wetterlage auseinander gehen kann.

    Ob das Argument das es erst vor 10 min. angefangen hat zu schneien zählt, wenn es schon lange im Wetterbericht angekündigt wurde, ich weiß es nicht. Schon hier in diesem Forum gehen da die Meinungen auseinander.

  47. Ceres meint: (6.12.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @45

    Eigentlich finde ich das nicht beruhigend, wenn unsere Gerichte unseren Politikern sagen müssen, wie sie ihre Arbeit erledigen müssen…

  48. marcus05 meint: (6.12.2010 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @suki11:

    Auf die Vernunft aller Polizisten möchte ich nicht bauen.

    Mir graut es schon vor dem Tag an dem ich von so einem Arsch in Uniform angehalten werde und den Strafzettel krieg weil auf meinen echten Winterreifen kein M+S steht.

    Und die Polizei Nürnberg steht ja nicht zu Unrecht in dem Ruf ein echter Sauladen zu sein.

  49. suki11 meint: (6.12.2010 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Dann pack die Rechnung oder das Prospekt ins Handschuhfach, dass es echte Winterreifen sind. :)

    Unvernünftigen Polizisten ist man halt immer ausgeliefert. Da kann man nix machen. Das ist dann Schicksal. Wenn mein Licht kaputt geht, und mir der Polizist nicht glaub, dass ich zur nächsten Tanke zum Wechseln fahre, zahle ich auch Strafe. Zur Not lässt der mich meinen Verbandskasten auseinander nehmen. ^^

  50. tom meint: (6.12.2010 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Und ich finde es sollten einfach mal alle Leute Winterreifen aufziehen und gut ist. Mit dem Leben anderer spielt man nicht.

    (ja, das Gesetz ist schwamming formuliert, neue Sommerreifen sind auch nicht schlecht, bla bla bla)

  51. Seph meint: (6.12.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    …und wieder ein Gesetz, das nur für (respektive gegen) die gilt, die nicht "kooperieren".

    20(4)

  52. lustig meint: (6.12.2010 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Noch vor wenigen Tagen wurde mit ernster Miene vor angeblichen Terroristen gewarnt, die wie schon letztes Jahr, wieder einmal deutsche Weihnachtsmärkte in die Luft jagen wollen.
    Wie lanciert das alles war, zeigt doch, dass wir nun stattdessen über Wikileaks und die Winterreifenpflicht diskutieren.

  53. Franz meint: (6.12.2010 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    In Österreich ist die ganze Geschichte unter §102/8a-9 geregelt.

    Ich würde nicht sagen, dass es bei uns weniger schwammig formuliert ist, immerhin vermeidet es der Gesetzgeber eine nicht normierte Bezeichnung (M+S) zu verwenden

    (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe)

    Zudem wird ein Zeitraum festgelegt, in dem die Winterreifenpflicht gültig ist. Man mag dann zwar keinen Strafzettel bekommen, die Versicherung wird aber wohl bis auf weiteres aussteigen, wenn man denn im Juli bei Schneeglatter Fahrbahn (nicht unmöglich) einen Zaun niedermäht oder ähnliches

    Wobei man bezüglich des Zeitraumes wohl auch noch §102/12f beachten müsste, laut dem Exekutivbeamte berechtigt sind, einen Lenker an der Inbetriebnahme des Fahrzeugs bzw. Weiterfahrt bei Übertretung

    des § 102 Abs. 8a oder des § 102 Abs. 9, wenn bei Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten aufgrund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist

    zu hindern. Stellt sich die Frage ob eine Übertretung ausserhalb des definierten Zeitraums möglich ist (der Wortlaut des Gesetzes gibt das ja nicht her)

    1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder

    2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März

  54. Franz meint: (6.12.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment
  55. marcus05 meint: (6.12.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @suki11:

    So etwas schützt mich doch dann auch nicht. Man kann, wenn man auch nur zwei Gramm Ahnung hat, durch einen Blick auf die Lauffläche des Reifens erkennen ob es ein Winterreifen ist. Aber genau diese Blicke wird der Polizist nicht machen. Und dein Beispiel hinkt ein wenig, denn mein Licht ist nicht kaputt. Mein Licht ist sogar besser als manch andere Lichter, die erlaubt sind.

  56. Wolfgang meint: (6.12.2010 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Winterreifen sind eh nur nützlich bei Schnee. Bei Glatteis, egal aus welchem Grund, nutzen mir 8mm Profiltiefe und spezielle Gummimischungen goarnix. Ich fahre seit 35 Jahren Auto und nutze dieses Jahr das erste Mal Ganzjahresreifen. In Großstädten funktionieren im Winter gute Sommerreifen ebenfalls.

  57. Barmat Narkuf meint: (6.12.2010 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Oder er hat einfach mal die einschlägige Auflistung aus der Wikipedia abgepinnt, ohne die Erläuterungen richtig zu lesen.

    Nein hat er nicht. Er hat den Deutschen Wetterdienst gefragt. Steht so in den Erläuterungen zum Entwurf BMVBS.

    Viel spannender finde ich ja, warum das Verkehrsministerium als Grundlage für den Änderungsvorschlag die STVO in der Fassung vom September 2009 angibt – eine Fassung, die man nach eigenem Bekunden für nichtig hält.

  58. reko meint: (6.12.2010 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Eine nachfrage in der werkstatt ergab: Winterreifen kosten zur zeit 2700 euro.Für das überwiegend flache und meistens schneefreie Ostfriesland zu teuer.

  59. Joe meint: (6.12.2010 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Bei Glätte helfen nur Spikes und die sind Deutschland an Kraftfahrzeugen verboten (bei Motorrädern und -rollern, wo sie am meisten bringen, leider auch).

    Hinzu kommt, daß der häufigste Straßenzustand in Deutschland, nämlich gewöhnliche Nässe (egal ob durch Regen oder weggetauten Schnee) einem Sommerreifen unabhängig von Temperatur und Jahreszeit wesentlich besser liegt als einem Winterreifen.

  60. Susi meint: (6.12.2010 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich ja schon mal zum Thema geäußert und muss feststellen, dass das ganze Gesetz Mist ist.
    Es ist schwammig und gibt vor, dass Winterreifen wesentlich für die Vermeidung von Unfällen bei Schnee und Eis wären, dass stimmt so aber nicht. Bei Glätte rutscht jedes Fahrzeug, das ist ein Naturgesetz, das einzige was Winterreifen bewirken ist, dass sich der Bremsweg gegenüber Sommerreifen auf Schnee (und Eis) verkürzt.
    Trotzdem ist es notwendig vorausschauend zu fahren.
    Übrigens ist Blitzeis ein schönes Beispiel für die (Un)Praktikabilität des Gesetzes.

  61. suki11 meint: (6.12.2010 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:

    Wenn dir ein Polizist ein Bußgeld aufbrummt, du hättest keine Winterreifen drauf, es sind aber welche, dann würde ich halt Widerspruch einlegen und das Prospekt der Reifen bzw. die Rechnung über Einbau beilegen. ^^

  62. Edith meint: (6.12.2010 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Sind Spikes auf für Fahrräder verboten? Fahrradwege werden ja grundsätzlich nicht geräumt.

  63. MK meint: (6.12.2010 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @reko:
    2700 €?? Für was für ein Auto? Lamborghini Murcielago? Richtig gute, teure Winterreifen kosten nicht mehr als 300€ pro Stück, alles andere ist Wucher..

  64. Micha meint: (6.12.2010 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @Ralf 6: Ich hätte das besser gefunden. Und zwar als grundsätzliche Vorschrift. Ala "Von Oktober bis März UND in allen o.G. Fällen besteht M&S-Reifen-Pflicht.". Das würde das Gesetz zumindest in den meisten Fällen eindeutig machen. Evtl. könnte man das auch noch nach Bundesländern aufschlüsseln, aber ich persönlich finde, dass das Gesetz ohnehin schon viel zu detailliert regelt.

  65. Micha meint: (6.12.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @57: Das muss kein Widerspruch sein. Auch der DWD hat Zugriff auf Wikipedia. Allerdings frage ich mich, wieso überhaupt der DWD gefragt wird. Der ADAC hätte wohl besser sagen können bei welchem Wetter die meisten Autos stecken bleiben.

  66. Thomas M. meint: (6.12.2010 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Ist es dann nicht eine Frechheit, dass Autovermieter wie Avis weiter 14 Euro pro Tag verlangen, wenn man ein Auto mit Winterreifen mieten möchte?

  67. Matthias meint: (6.12.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte da noch nen Vorschlag: Man hätte auch schreiben können, "Winterreifenpflicht besteht bei 24h-Minimum-Temperaturen von unter einem Grad Celsius." "Winterreifen sind Reifen, die vom Hersteller als tauglich zum 'Fahren bei Temperaturen von unter einem Grad Celsius mit auftretendem Niederschlag' befunden werden. Händler sind verpflichtet dem Kunden Auskunft zu erteilen. Sollten sich die Reifen hinterher als untauglich herausstellen, haftet der Hersteller. Sollte der Hersteller nicht greifbar sein, haftet der Händler."

    Kritik?

  68. reko meint: (6.12.2010 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    @ MK:
    Nix Lamborghini.BMW X5, und die normale BMW-Vertragswerkstatt.
    Viel zu teuer,sag ich doch.
    Pit Stop verlangt 1100-können aber keine reifen liefern.

  69. Tobias meint: (6.12.2010 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich ja, wann denn nun eigentlich Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch ist. Hier in der Stadt sind die Hauptstraßen und größere Nebenstraßen in der Regel frei von Schnee und Schneematsch, außer manchmal vielleicht in der Farbbahnmitte, wo meine Reifen sich aber eher selten befinden. Auf Seitenstraßen in Wohngebieten liegt dafür gerne noch 5cm Schnee/Schneematsch.
    Darf ich dann auf der großen Straße fahren, auf der kleinen aber nicht? Was, wenn doch noch kleine Menschen Schneematsch in der Mitte und am Rand liegen? Oder darf ich gar nicht fahren, weil ich ja nicht weiß, ob die Matschmenge nach der nächsten Kurve schon deutlich größer ist?
    Fragen über Fragen…

  70. DAMerrick meint: (6.12.2010 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Also wir werden es bestimmt nicht wagen uns über diese neue Regelung zu beschweren. Wird uns alle 3 Jahre so einige Zehntausend Euro an unseren Firmenwagen sparen. M+S-Reifen finde ich überall und der Rest….

    Sagen wir mal so, der eine besorgt sich einen Analstöpsel wenn die Versicherung nicht zahlen will. Wir lassen den Juristen drübersehen um sicherzustellen das die Wagen nicht schon vor einem Unfall aus dem Verkehr gezogen werden.

    Und der Gesetzgeber hat dafür gesorgt das auch nach einem Unfall nicht passieren wird.

    #Teilsweise Ironie aus

  71. egallegal meint: (6.12.2010 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    diese ganze Winterreifen Diskussion ist voll schizo.
    das Grundübel, warum wird immer noch der Individual Verkehr forciert?
    Halbierung des Fahrzeugaufkommens und 1000 andere Probleme erledigen sich von alleine.
    Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs meiner Meinung nach einzig sinnvolle Alternative.
    nicht das hier einer denkt ich predige Wasser und saufe Wein, ich war bis Dezember 2007 Berufskraftfahrer in ganz Europa unterwegs und habe den täglichen Wahnsinn irgendwann satt gehabt. seitdem Fahrejob an den Nagel gehangen, Privat PKW abgeschaft, habe mehr Kohle zur Verfügung und lebe viel ruhiger.

    Aber die Automobil Lobby stellt auch hier die Weichen.

  72. FlyingT meint: (6.12.2010 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @Blogolade:

    Ich würde es trotzdem besser finden. Nur weil es heisst von Oktober bis März MÜSSEN Winterreifen aufgezogen sein, heisst es ja nicht in der anderen Zeit darf das auf keinen Fall.

    Der clevere Verkehrsrowdy wird immer nen Schlupfloch finden wie er sich um die Wintereifen drücken kann, und der vernünftige Autofahrer wird immer Winterreifen drauf haben wenn es nötig ist. Durch einen festgelegten Zeitrahmen ist sind die Schlupflöcher aber bedeutend kleiner als so wie es jetzt ist

  73. wonko meint: (7.12.2010 um 06:09) AntwortenReply to this comment

    @reko:

    BMW X5

    tja, klarer Fall von selbst schuld würde ich sagen…

  74. Frage meint: (7.12.2010 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Moin, die letzte große Frage die ich mir in dem Zusammenhang stelle ist: Kann ich den Fahrer eines Fahrzeuges, bei 10° Plus bei nasser Straße im Winter, der mein Fahrzeug rammt belangen weil sen Bremsweg mit Winterreifen länger ist und er nur deswegen nicht rechtzeitig halten konnte?

    Anderrum scheint das ja nun zu gehen.

    MfG
    Frage

  75. FlyingT meint: (7.12.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @74
    Ne das geht nicht, jeder der Winterreifen hat darf Unfälle bauen wie er lustig ist und muss für den Schaden nicht aufkommen…. Gute Frage… oO

  76. reko meint: (7.12.2010 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @ 73 wonko:
    Natürlich selber schuld.Ist aber kein schlechtes auto.

  77. jfh meint: (7.12.2010 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @74: nein. Woher glauben sie, dass der Bremsweg mit Winterreifen länger ist?

    Ich habe bei meinem letzten ADAC-Sicherheitstraining einen 10m kürzeren Bremsweg gehabt als ein Mitsteiter. In der Nachbesprechung fragte der Teamleiter, woran das lag. Mein Tipp ("geringere Geschwindigkeit") war falsch (gemessen ungefähr gleich) – es lag daran, dass ich noch Winterreifen drauf hatte!

  78. wonko meint: (7.12.2010 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @reko: Klar. SUVs sind super.

  79. reko meint: (8.12.2010 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @wonko:
    Midlifecrisis…

  80. Daniel meint: (9.12.2010 um 02:51) AntwortenReply to this comment

    Kann man eigentlich Sommerreifen auch zu M+S-Reifen machen, indem man den nötigen Aufdruck nachträglich anfügen lässt?

  81. Ingeniosus meint: (9.12.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @80 Daniel

    Man kann auch die Radkappen weglassen. Dann sieht es so aus als ob du Winterreifen montiert hast. :D

  82. Jens meint: (14.1.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @Daniel:

    @Frank S.:

    Von einer M+S-Kennzeichnung steht im Gesetz nichts. Nur davon, dass die Reifen die Eigenschaften erfüllen müssen, die für eine M+S-Kennzeichnung nötig sind. Und damit nicht auffällt, dass diese Eigenschaften nicht gerade präzise definiert sind, steht da der Verweis auf die Richtlinie …

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