GVU kämpft mit Trittbrettfahrern
Mit unliebsamen Trittbrettfahrern hat derzeit die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zu tun, die im Auftrag der Musik- und Filmindustrie “Raubkopierer” verfolgt.
Unbekannte, die nichts mit der GVU zu tun haben, hacken Festplatten von Internetnutzern und löschen dort Dateien. Dabei hinterlassen sie eine eine Readme-Datei, nach der die GVU über das Kontaktformular ihrer Webseite auf illegale Inhalte hingewiesen wurde. Die GVU habe daraufhin das System gescannt und diese Inhalte “sichergestellt”.
Die GVU distanziert sich ausdrücklich von solchen Methoden. Sie empfiehlt Betroffenen, Strafanzeige zu erstatten.
Auf die Strafanzeige freue ich mich:
"Sehr geehrte Polizei,
irgend so ein Spaten hat meine 17.363 Raubkopien gelöscht. Bitte verknacken Sie ihn.
Freundlichst,
Ihr $Bürger"
Hahahahhaaa am liebsten würden die das doch selber machen.
Die Geschichte wirkt… unschlüssig. Denn man "hakt" nicht so einfach Festplatten und löscht Datenbestände ;-)
Andersherum…
Die Nummer ist schon irgendwie leicht humoristisch angehaucht. Als nächstes adaptiert die GVU das dann sogar? :-D
@Stefan:
Dieses "hacken" ist kinderleicht, das sind nämlich Leute die direkt am DSL hängen und vergessen haben das sie offene Netzwerkshares haben. Dafür gibt es simple, einfach zu bedienende Scanner, damit findet man unter 1000 IP-Adressen bestimmt 20 die offene Shares haben, da kann man dann tun und lassen was man will.
Das war schon vor Jahren Volkssport, immerhin verhindern nun viele Provider das Scannen von Netzwerkshares indem sie diese Ports sperren.
Schoen ist ja, dass die GVU hier erst Mal ganz deutlich betonen muss, dass sie das nicht waren.
Ich denke mal, bei all den rechtswidrigen Aktionen der GVU in der Vergangenheit musste das diesmal deutlich klargestellt werden…
@Tom:
Der Gedanke schoss mir auch durch den Kopf.
Schon blöd, wenn man selber so kriminell ist, dass man sich von anderen kriminellen Dingen "eindeutig" distanzieren muss.
Ich habe ja schon geschildert das es sich hier wohl um den verbreiteten Fall offener Netzwerkshares handelt die da missbraucht werden.
Wie wäre denn eigentlich die Lage wenn keine Daten gelöscht werden und nur eine Textdatei neu angelegt wird ? Ist das strafbar ?
Es wird in dem Fall ja keine "wirksame Zugangsbeschränkung" überwunden, der Share war ja offen, und eine "Datenveränderung" ist ja auch nicht geschehen, eher eine "Datenschaffung".
Übrigens kann man auf ähnlichem Weg auch auf im Netzwerk freigegebenen Druckern bei fremden Leuten übers Internet drucken, das lässt sich auch zu so einigen Späßen missbrauchen.
@matze: IANAL, aber zumindest beim Löschen wird man wohl unterstellen können, daß du wissen konntest, daß der User die Daten nicht freigegeben hat damit irgend ein unbekannter Spacken sie löscht – nur weil ich meinen Wagen draußen abstelle, heißt das nicht, daß jeder der vorbeikommt ihn mit 'nem Vorschlaghammer bearbeiten darf. Die Nachricht ist IMHO weniger bedenklich (so lange sie nicht gigantisch groß ist) – das wäre mehr so was wie 'nen Zettel hinter den Scheibenwischer stecken.
@matze: Das dürfte aber nicht mehr möglich sein, wenn man einen Router mit eingebauter Firewall verwendet, wie er heute ja eigentlich Standart ist, oder?
Ich glaube denen kein Wort.