25.1.2011

Üble Nachrede: Prozess gegen Ärztin beginnt

Der Schein trügt. Nur auf den ersten Blick hat das Landgericht Münster die Langsamkeit in einem heiklen Verfahren entdeckt. Die 8. Große Strafkammer hatte zwar schon vor eineinhalb Jahren die schwerwiegende Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und sich seitdem mit einem Verhandlungstermin schwer getan. Jetzt aber wird der Chefin des Duisburger Herzzentrums und ihrem Freund doch noch der Prozess gemacht – vier Jahre nach den ersten Ermittlungen.

„Die Vorladungen werden jetzt zugestellt“, bestätigte Behördensprecherin Karin Waldeyer-Gellmann auf Anfrage. Die Verhandlung beginne Mitte Mai. 10 von 13 Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft sind gegen Sabine D. zugelassen worden, die elf Vorwürfe gegen ihren Lebensgefährten im vollen Umfang.

Die Medizinerin soll während ihrer Zeit an der Universitätsklinik Münster gemeinsam mit ihrem Freund anonyme Schreiben verschickt haben, in denen sie dem Klinikum vermeintliche Fehler vorwarfen. Die Briefe gingen an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, an Angehörige Verstorbener und Journalisten. Ziel soll es gewesen sein, dem Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie in Münster zu schaden.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer erläutert seine Sicht: “Frau D. hat versucht, den Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie zu diskreditieren, damit dieser vorzeitig aus dem Dienst entfernt wird. Sie wollte früher als geplant Leiterin der Herzabteilung werden.”

Wegen siebenfacher Verletzung von Privatgeheimnissen muss sich D. cerantworten. Laut Anklage hat sie Informationen von Patienten weitergegeben. Außerdem wird sie der falschen Verdächtigung, der versuchten Nötigung, der Verleumdung und eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetzt beschuldigt.

Gegen ihren Lebenspartner, einen Unternehmensberater, besteht der „hinreichende Verdacht“, in neun Fällen personenbezogene Daten unbefugt verbreitet zu haben. Überdies wird ihm Verleumdung, Nötigung und falsche Verdächtigung vorgeworfen.

Bei der Höhe der denkbaren Strafhöhe wäre normalerweise das Amtsgericht zuständig. Das Landgericht Münster hatte sich aber dem Standpunkt der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die hat dem Verfahren (mit einem großen Umfang und wahrscheinlich 34 Zeugen samt vielen Sachverständigen) eine „besondere Bedeutung“ unterstellt. Ein entsprechend langer Prozess wird erwartet.

Der kommt nun auch auf das Duisburger Herzzentrum zu, wo D. derzeit arbeitet. Die Chefärztin wird auf der Anklagebank sitzen und nicht operieren können. Geschäftsführer Otto Eggeling ist überrascht („Wir wissen vom Prozess nichts“), hält aber an Sabine D. fest: „Wir wollen keine Vorverurteilung. Wir sind mit Frau D. sehr, sehr zufrieden.”

Das Gegenteil ist aus der Universität Münster zu hören. Von dort kommen auf D. und ihren Partner zivilrechtliche Forderungen zu. Die Uniklinik behauptet , durch die Rufmordkampagne sei ihr ein Millionenschaden entstanden.

Die Klage auf 1,5 Millionen Euro Schadensersatz wurde zunächst vom Arbeitsgericht Münster abgelehnt. „Wir sind in die Berufung gegangen“, sagt Kliniksprecherin Simone Hoffmann. Mit den Forderungen beschäftigt sich momentan das Landesarbeitsgericht Hamm. (pbd)

16 Kommentare zu “Üble Nachrede: Prozess gegen Ärztin beginnt”

  1. marcus05 meint: (25.1.2011 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Wieso kann es eigentlich 1,5 Jahre dauern bis es zur Verhandlung kommt?

  2. lars meint: (25.1.2011 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Uh… peinlich mit so einem Kommentar so früh zu kommen, aber für den Rechtschreibfilter war es wohl auch im Text zu früh.

    "das Datenschutzgesetzt" wäre, wäre ein frommer Wunsch, aber Datenschutz ist leider zu selten an die richtige Stelle gesetzt.

    Schön wäre es auch, wenn sich die Angeklagte nur "cerantworten" müsste, also die falsche Körnermischung ins Müsli gekippt hätte.

    Aber 0800 ist auch echt früh für solche Geschichten.

  3. stachel meint: (25.1.2011 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Bei ner Frau tut man sich mit ner Vergewaltigungsanklage halt ein wenig schwer ;-)

    Aber vll. hat Manning noch ein Plätzchen für sie frei…

  4. jorg meint: (25.1.2011 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Wahrscheinlich haben sie sich beeilt!

  5. Name (erforderlich) meint: (25.1.2011 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    noch einer für die Fehlersammlung: "Ziel soll es gewesen sein, __den Leiter__ der Herz-Thorax-Chirurgie in Münster zu schaden."

  6. momo2 meint: (25.1.2011 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Haben Lehrer heute frei oder wo kommen die ganzen Rechtschreibnazis her?

  7. Martin meint: (25.1.2011 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @momo2 Irgendwie hatte ich einen seehr aehnlichen Gedanken :)

  8. horst meint: (25.1.2011 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Hätte man Patientenrechte in der BRD wären solche vermeintl. Verleumdungen gar nicht möglich.
    Zudem hätten Patienten und Angehörige endlich Akteneinsicht ohne vorherige Möglichkeit der Aktenmanipulation durch Ärzte und Krankenhaus.
    (siehe auch ARD Sendung letzte Woche 23:30 Uhr)
    Es fehlt einfach an Transparenz in der Arzt-Patienten-"Beziehung" und insbesondere bei öffentlichen-rechtlichen Krankenhäusern.

    Menschenrechte sind als Patient noch geringer ausgeprägt als bei Ermittlungsmaßnahmen durch die StA.

  9. Ceres meint: (25.1.2011 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Kann man das Verfahren eigentlich nicht einstellen lassen? Immerhin sind 4 Jahre! eine sehr sehr lange Zeit und ich dachte Angeklagte hätten ein Recht auf einen zügigen Prozess?

  10. anonym meint: (25.1.2011 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @ Ceres
    Das Recht haben sie zwar neuerdings; aber nach den Maßstäben, die da vmtl. angelegt werden, sind doch vier Jahre nur ein Augenblick, so daß von diesem Recht wahrscheinlich höchstens Kriegsverbrecher und ähnliche Täter profitieren können, denen man in D 65 Jahre nach Kriegsende noch immer keinen Prozeß gemacht hat.

  11. Ceres meint: (25.1.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Naja das ist wohl unsere super dolle Justiz -.-

    Dann kann ich also nach 10 Jahren Ermittlung damit rechnen den Prozess zu bekommen? Am besten nach Verurteilung nochmal nachträglich Sicherheitsverwahrung, kurz vor Ende der Haft oder wenns jetzt wirklich nicht mehr geht, die Verwahrung durch einen Lynchmob…

    Was macht man eigentlich wenn wichtig Zeugen in der Zeit sterben? Oder gibt es das nur bei Fällen mit Polizisten als Beschuldigte?

  12. Ihr Name meint: (25.1.2011 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Geschäftsführer Otto Eggeling ist überrascht („Wir wissen vom Prozess nichts“)
    Dieses "Pressebüro Düsseldorf" erfindet wohl auch Aussagen. Ich war gestern (oder vorgestern?) bei Herrn Eggeling, der Vorgang ist ihm sehr wohl bekannt. Alles andere wäre auch mehr als peinlich.

  13. Philipp Stenten meint: (26.1.2011 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @Ihr Name: Gewiß können Sie Ihre ehrenrührige Behauptung beweisen?
    Aber den Beweis werden Sie schuldig bleiben müssen.

    1. Sie wissen ja nicht einmal, obwohl der angebliche Besuch sehr zeitnah war, wann Sie angeblich bei Herrn Eggeling waren.
    2. Ob dem "der Vorgang" bekannt ist, bleibt dahingestellt.
    3. Dass ihm der Prozess(-beginn) zur Zeit der pbd-Anfrage nicht bekannt war, bleibt weiter die Wahrheit.

  14. Jings meint: (26.1.2011 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Aha, sie wird also u.a. der Verleubnung beschuldigt. Da kommen alte Erinnerungen hoch ;-)

  15. anonym meint: (26.1.2011 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @ Jings
    In der Tat. Aber auch einer der (zeitlich) letzten Kommentatoren ist ja hier ganz plötzlich dieses Delikts verdächtig gemacht worden.

    Ich habe immer den unabweisbaren Eindruck, daß das Opfer einer solchen Tat zwangsläufig Polypen haben muß. Die lassen sich allerdings operieren.

  16. Konfliktverteidiger meint: (29.1.2011 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Die zeitliche Verzögerung des Beginns der Hauptverhandlung dürfte damit zur erklären sein, dass Haftsachen – und eine solche liegt hier nicht vor – bei der Terminierung stets der Vorrang einzuräumen ist. Da muss dann halt eine "Nichthaftsache" so wie diese hier immer weiter geschoben werden, bis mal eine Lücke im Terminplan ist.

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