27.1.2011

Und sonst so?

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller möchte Bundesverfassungsrichter werden. Offenbar stehen seine Chancen gut, im ziemlich undurchsichtigen, längst dem parteipolitischen Proporzdenken anheimgefallenen Auswahlverfahren zum Zuge zu kommen. Immerhin hat Müller schon seinen Rückzug aus der Politik angekündigt. Er dementiert auch nicht, die Stelle ins Auge gefasst zu haben.

Der Job am Bundesverfassungsgericht ist sicher so was wie ein juristischer Olymp. Schon von der Natur der Sache her sollten, ja müssen dort erstklassige Juristen sitzen. Gehört Peter Müller dazu? Die Zeit hat nach die Spuren von Müllers juristischer Karriere gesucht und ist auf nichts gestoßen, was man spektakulär nennen könnte.

Fest steht, Müller war vier Jahre Richter. Erst am Amtsgericht Ottweiler, dann in einer Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken. Vorher war Müller wissenschaftlicher Assistent an der Universität des Saarlandes.

Die Zeit-Recherche nach akademischen Schriften des späteren Ministerpräsidenten brachte nichts zu Tage. Eine Doktorarbeit gibt es von Müller nicht; er hat während seiner Zeit an der Uni nicht promoviert. Auch das eigene Büro des Politikers soll letztlich nur einen 20-seitigen Aufsatz in einer Festschrift aus dem Jahre 1984 präsentiert haben, den Müller geschrieben haben will. Ob das der Fall ist, wird sich nur schwer überprüfen lassen – als Autor ist im Werk selbst laut Zeit nur der Professor genannt, bei dem Müller tätig war.

Und sonst so? Dazu die Zeit:

Durch Zeugen belegt ist schließlich, dass Müller … im Jahr 2006 ein Grußwort zum 25-jährigen Bestehen des Saarbrücker Rechtsforums gehalten hat, in freier Rede, wie sich einer der Anwesenden zu erinnern glaubt, weshalb in der Schriftform nichts Näheres zu diesem Ereignis überliefert ist.

Laut Wikipedia errang Müller im Jahr 1990 ein Landtagsmandat und ist seitdem vom Justizdienst beurlaubt. Für die letzten 20 Jahre finden sich in der Wikipedia auch keine Hinweise auf eine Tätigkeit mit juristischem Bezug. Stattdessen war Müller offenbar in den letzten 20 Jahren Berufspolitiker und CDU-Parteisoldat.

Aber vielleicht ist es ja gerade das, was ihn in den Augen der Entscheidungsträger für das Richteramt qualifiziert.

58 Kommentare zu “Und sonst so?”

  1. Radio meint: (27.1.2011 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Als ich drauf klickte, stand da "Keine Kommentare". Hätt ichs nicht gemacht, hättens andere (vielleicht) auch gelassen – denn hier ist wirklich jeder Kommentar überflüssig.

  2. Maniac meint: (27.1.2011 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Zumindest versteht er deutsch…

  3. Stefan meint: (27.1.2011 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Die ZEIT schreibt allerdings, dass er gerade keine Doktorarbeit an der Uni abgeschlossen hat. Einen entsprechenden Doktorgrad beesitzt P.M. offenbar auch nicht.

    Danke, habe den Text korrigiert. U.V.

  4. Spinnzessin meint: (27.1.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Ist das Bundesverfassungsgericht erst ruiniert, regiert sich's völlig ungeniert :-).

  5. Andreas meint: (27.1.2011 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Es wäre vielleicht besser, wenn die bisherigen Verfassungsrichter und ggf. noch weitere das Vorschlagsrecht hätten und die Kandidaten dann vom Bundestag bzw. Bundesrat bestätigt werden müssten. Eine Auswahl durch die Politiker selbst neigt eben dazu den Juristen unter den Politikern einen schönen Karriereabschluss wie in diesem Falle zu bescheren.

    Aber eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein. Warum sollten die Parlamentarier ihre eigenen Rechte diesbezüglich beschneiden?

  6. Ref. iur. meint: (27.1.2011 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    So wird Schritt für Schritt die Autorität des BVerfG zerstört. Peinlich. Aber ob er Ende des Jahres wirklich gewählt wird, ist ja glücklicherweise noch nicht entschieden.

  7. Stefan Meisner meint: (27.1.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Na mit Null Ahnung ist der doch dann genau der richtige Mann an der richtigen Stelle. Es würde dann nur zu offensichtlich, dass die politische Besetzung des BVerfG ein absolutes Unding ist und die so hoch gelogene Unabhängigkeit der Richter Lügen strafen. Aber nur zu: auf das auch der letzte das endlich erkennt und diese Justizvasallen zum Teufel jagt. Dieser Staat ist nicht mehr zu reformieren.

  8. LaPaloma meint: (27.1.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Ich war neulich bei einer Podiumsdiskussion mit der scheidenden Verfassungsrichterin Frau Hohmann-Daimler.
    Auf die ihr rhetorisch geschickt zugeschusterte Frage, wem denn das Land nun gehöre und wer entscheide, sagte sie "Alle Macht geht vom Volke aus.".
    Tosender Applaus war die Folge.
    Ich war wirklich erstaunt, dass die Leute das trotz der offenkundigen Cliquen-Oligarchie, die unseren Staat mehr und mehr prägt, wirklich noch immer zu glauben scheinen.
    In diesem Sinne finde ich es angemessen, einen durch Amtsmüdigkeit hinreichend qualifizierten Ministerpräsidenten in das neue Amt wegzuloben.

  9. stan meint: (27.1.2011 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Vier Jahre am Landgericht als Qualifikation für eine Stelle als Bundesverfassungsrichter… Das ist so, als würde jemand mit vier Jahren Erfahrung als Rettungsassistent nun zum Chefarzt befördert. Ein Armutszeugnis.

  10. JSG meint: (27.1.2011 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Mal abgesehen davon, dass ich es auch unnötig finde, dass de facto Nichtjuristen ans höchste deutsche Gericht kommen:

    Der Beitrag zielt aber auch schon wieder darauf ab, dass ein Politiker, der eine Parteimeinung vertritt, nicht auch eine eigene Meinung haben könne – warum soll die denn NICHT in vielen Punkten auch übereinstimmen können, ohne gleich "Soldat"(="Soll Ohne Langes Denken Alles Tun") zu sein?

    Zudem wird, was auch sehr häufig ist, suggeriert, dass ein Jurist besser Gerechtigkeit erkennen könne, als ein Normalo.

    Ich bezweifle beides. Und ich studiere Jura.

  11. Egal meint: (27.1.2011 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Gerüchten zufolge hat er die beiden Staatsexamina mit "sehr gut" absolviert. Also immerhin etwas.

  12. keiner meint: (27.1.2011 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Viiiiel schlimmer kann'S doch nicht mehr kommen:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/asylrecht-verfassungsgericht-stellt-verfahren-ein-karlsruhe-dankt-ab-1.1051361

    Der neue Präsident bringt das Gericht auf Kurs in eine Neue Welt.

    Und Müllerlein soll nur als Geschütz gegen die Klage gegen den Länderfinanzausgleich (von 3 CDU/CSU Ministerpräsidenten) in Stellung geschoben werden. So einfach kann die Welt sein…

  13. LaPaloma meint: (27.1.2011 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @JSG:
    Dann sollten Sie auch noch Systemtheorie studieren. Individuell wird Unabhängigkeit sicher möglich sein, die konsequente Rekrutierung von Leuten aus den eigenen Reihen dient aber selbstredend der linientreuen Systemerhaltung.

  14. Andre meint: (27.1.2011 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Egal: So gerüchteweise wie die "sehr guten" Examina vom Stoiber Edi???

  15. Maniac meint: (27.1.2011 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @Egal:

    Das sagt man auch dem Stoiber nach…

    (Gegenargument: http://www.perlentaucher.de/buch/5411.html)

  16. foxi meint: (27.1.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Beißender Spott "Grußwort" und eine vernichtende Kritik!
    Ich bin sicher, Müller wird seine Kandidatur zurück ziehen.

  17. Johannes meint: (27.1.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @egal: Gerüchten zufolge ist die Anzahl von "Einser-Juristen" unter – inzwischen fast durchweg ehemaligen – CDU-Spitzenpolitikern beachtlich, spontan fallen mir folgende Namen ein: Merz, Koch, Stoiber, Oettinger und eben Peter Müller. Ob das jeweils stimmt, ist mir nicht bekannt. Hertha Däubler-Gmelin soll auch eine "Einser-Juristin" gewesen sein – hat dann aber nach mE selbst mal geäußert, zwar mit "summa cum laude" in Jura promoviert, aber kein Staatsexamen mit "Sehr gut" abgeschlossen zu haben. Ab wann ist man eigentlich ein "Einser-Jurist"? Reicht ein "Sehr gut" in einem der beiden Staatsexamina? Oder erst im Fall der "Doppel-Eins"?

    Für die Nichtjuristen: Ein "Sehr gut" im Staatsexamen, ob im ersten oder zweiten, ist ein seltener Fall. Sehr selten. Sehr sehr selten: Beispielhaft sei auf die Zahlen für 2010 verwiesen: Von 10.012 Prüflingen, die das 2. Examen absolviert haben, haben 6 Prüflinge mit "Sehr gut" abgeschlossen. Quelle:

    http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1634386/DE/Themen/Justizstatistik/Ausbildung/downloads/Ausbildungsstatistik2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ausbildungsstatistik2008.pdf

  18. Andreas Moser meint: (27.1.2011 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Ist aber doch auch schoen zu wissen, dass man in diesem Land auch ohne Promotion und sonstige Titel etwas werden kann.

  19. lauttreter meint: (27.1.2011 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Seit wann geht es denn beim politischen Postengeschacher um Qualifikation?

  20. rosi meint: (27.1.2011 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Dann haben wir ja endlich bald geballte Kompetenz Kompetenz im Bundesverfassungsgericht.

    Hoffentlich wird das nix …

  21. anwalt-in-mol.de meint: (27.1.2011 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    >Aber vielleicht ist es ja gerade das, was ihn in den Augen der Entscheidungsträger für das Richteramt qualifiziert.

    *Ironie an
    Wie können Sie nur solche Oberflächlichkeiten als Maßstab für die Besetzung eines der wichtigsten Ämter heranziehen.
    *Ironie aus

    Zur Wahl eines RiBVerfG vgl. §§ 5 ff. BVerfGG.

    Sicherlich gab und gibt es immer wieder Richter bzw. wird es immer wieder solche geben, die (auch) aufgrund des Parteibuches gewählt wurden. Das bleibt wohl nicht aus, wenn ein Teil der Richter eben vom BTag bzw. dem BRat gewählt wird.
    Die Frage ist nur, ob sie sich dann auch als "fähig" erweisen. Kritische Einschätzungen/Überlegungen und/oder Skepsis sind ohne weiteres angebracht. Ob sie sich dann bewahrheiten, ist letztlich eine Frage der Zeit. – Und nein, ich bin kein CDU-Wähler. ;) Interessanter finde ich da schon den verlinkten Artikel in der SD.

  22. LaPaloma meint: (27.1.2011 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich beruhigend zu wissen, dass (natürlich nur äußerst relativ) politikferne Leute wie Hotte Köhler oder dieser Pastor immer weniger Chancen auf hohe Staatsämter haben?

  23. Micha meint: (27.1.2011 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @Johannes: Es ist egal, ob er seine Kandidatur zurück zieht oder schiebt, die Haupsache ist, dass er sie zurückzieht. :)

  24. Isa meint: (27.1.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Na ob eine Doktorarbeit ihn "mehr" befähigen würde, sei mal dahingestellt. Schließlich kann man mit Erfahrung ja fast alles weg machen. Aber die scheint ja auch nicht gegeben.

  25. Thomas meint: (27.1.2011 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ich habe an selbiger Uni studiert und mal gehört, dass Herr Müller das zweitbeste Jura-Staatsexamen ever im Saarland gemacht haben soll. Ob das stimmt, weiss ich aber nicht.

  26. Dirk meint: (27.1.2011 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel ist doch in seiner implizierten Aussage – in Verfassungsgericht kommt man nur mit politischer Karriere rein, Proporz etc. – völlig eindimensional. Obwohl die Wahl der Richter schon immer so war, ist die Anzahl der Richter mit politischem Hintergrund bei unter 10%. Der Rest teilt sich ungefähr hälftig auf Richter und Wissenschaftler auf (habe die Zahlen nur im Kopf, kann gerne jemand konkretisieren). Es handelt sich hier bei Müller somit um einen Einzelfall und keineswegs um ein flächendeckendes Phänomen. Das hat es auch vorher schon in Einzelfällen gegeben und trotzdem ist Karlsruhe hoch angesehen.

  27. Name (erforderlich) meint: (27.1.2011 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @Dirk: "Einzelfälle" ist grob irreführend. Es geht hier schließlich nicht um Einzelne unter Millionen, sondern Einzelne unter Sechzehn.

    Deine Vermutung, der Artikel implizierte, dass man eine politische Karriere haben müsse um zum BVerfG zu kommen, ist falsch. Die Aussage ist vielmehr, dass man zunehmend politisch genehm sein muss — das geht auch ohne Parteikarriere und ist nicht weniger gefährlich.

  28. KW meint: (27.1.2011 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @ Name (erforderlich):
    Es geht wohl eher darum, wie häufig ehemalige (Spitzen-)Politiker ans BVerfG berufen werden. Wenn man sich die Besetzung ansieht, stellt man fest: Selten, nur in Einzelfällen.

  29. Greg meint: (27.1.2011 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Ist klar – das BVerfG hat mit dem Rückgängigmachen, bzw. Abschmettern, diverser hahnebücherner Ideen (ein gewisser Herr Schäuble -damals noch Innenminister- und seine totalitären Allmachtsphantastereien sei hier genannt) natürlich sehr unbeliebt gemacht.

    Gepaart mit dem in Berlin nicht mehr vorhandenen Verantwortungsbewusstsein wird auf diese Weise ohne mühselige Grundgesetzänderung einer weiteren rechtsstaatlichen (Kontroll-)Instanz das Wasser effektiv abgegraben.

    Schöne neue Welt – parlamentarische Oligarchie – in Russland steht man zumindest dazu.

  30. 5zjunge meint: (27.1.2011 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Und sonst so? Er kann Deutsch verstehen.

  31. Baxter meint: (27.1.2011 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Wenn Herr Müller gerne Richter am BVerfG werden möchte, ist das doch O.K. Vielleicht möchte z.B. Angela Merkel gerne mal Model werden und Guido Westerwelle Prinz Karneval… Ich wollte als Kind zum Beispiel mal gerne Pilot werden, hab's aber dann relativ schnell wieder verworfen…trotz 1 in Mathe und Physik.

    Wer keine Träume hat, hat auch keine Ziele… :-)

    Noch ist, meines Wissens nach, kein weißer Rauch über'm Gerichtsgebäude aufgestiegen.

    Wenn das alles hier stimmt bzgl. der Qualifikation, dann ist der Herr Müller selbstverständlich absolut
    ungeeignet und ganz offensichtlich nicht fÜr diesen Posten qualifiziert. Simple as that! Da hat ja ein Durchschnitts-Schöffe i.d.R. einen Gerichtssaal von innen öfter gesehen…

    Nebenbei: Ich bin etwas irritiert was die Examensnote damit zu tun haben soll…geht da bei Juristen wirklich einer bei ab? Bei uns (Ingenieurwissenschaften) interessiert sich, einmal im Berufsleben, keine Sau dafür mit welcher Note man abgeschlossen hatte. Das ist 'ne Eintrittskarte und für Absolventen beim Einstieg sicherlich interessant.

    Naja, wenn's der Müller nicht wird, dann fallen mir persönlich ganz spontan adequate Kandidaten ein, die Grundrechte mit Füssen treten und somit ins Bild des "neuen Europas" passen würden: Eine Richterin am LG Köln die Lobby-Hörigkeit in Perfektion demonstriert und ein Richter der in Hamburg Zensur geradezu zelebriert… Beides "Koryphäen" in Zivilkammern.

    In diesem Sinne, Baxter

  32. Preis-der-Freiheit meint: (27.1.2011 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    zu der Notengebung in Jura
    es gibt 18 Punkte
    diese sind untergliedert in:
    * 16–18 Punkte = sehr gut
    * 13-15 Punkte = gut
    * 10–12 Punkte = vollbefriedigend
    * 7– 9 Punkte = befriedigend
    * 4– 6 Punkte = ausreichend
    * 1- 3 Punkte = mangelhaft
    * 0 Punkte = ungenügend.
    auf 13-15 punkte verteilen sich die besten 2%
    weniger als 15% erreichen vollbefriedigend
    das beste staatsexamen in bayern seit 1983 hat neulich eine Münchnerin mit 16,05 geschrieben.
    Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen dass die mit "1er Juristen" in der CDU tatsächlich die notenstufe sehr gut meinen.
    Eher vollbefriedigend was im Jurastudium als einser im vergleich mit anderen studiengängen gilt.
    mfg Preis-der-Freiheit

  33. Ceres meint: (27.1.2011 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es bedrohlicher, das hier offensichtlich die Gewaltenteilung unterwandert wird. Da kann der Ministerpräsident seinen Rückzug aus der Politik so laut Verkünden wie er will…

  34. Pessimist meint: (27.1.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Examen im Saarland … Tsss …

  35. Ichwillauchwassagen meint: (27.1.2011 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Und wenn Müller noch nie im Leben eine juristische Fakultät von innen gesehen hätte, ändert das nichts an seiner Eignung.
    Ein „Die Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“, garniert mit einem „Von einer Begründung wird abgesehen“ – das kriegt jeder hin. Auch Müller.

  36. derRösrather meint: (27.1.2011 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @31 Baxter

    Mir würde spontan auch einer Einfallen! Der hat intellektuell auch nichts drauf, ist gern gesehener Gast in diversen Talkshows, ist ehemaliger Supermarktsleiter und hat sich sein Verstand auch mit der Juristerei "wegstudiert".

  37. LaPaloma meint: (27.1.2011 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Natürlich ist der Proporz bei obersten Bundesgerichten und auch beim Verfassungsgericht ein Problem, wnen man mal überlegt, wieviele Richter schon einen linken, einen grünen, einen gewerkschaftlichen, einen weiblichen Hintergrund gehabt haben. Ist ja nicht so, dass diese CDU-SPD-Bonzen auch nur annähernd einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft wiedergeben würden. Im Gegenteil ist es ja in aller Regel so, dass oberster Bundesrichter jemand wird, der schon einmal einen obersten Bundesrichter in der Familie hatte.

  38. fernetpunker meint: (27.1.2011 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Wurde neulich in der Tagesschau gesagt, dass Müller ein "Einser" sein soll. So wie Stoiber auch.

  39. Ralf meint: (27.1.2011 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es für reichlich frech,wie sich diese "Parteibonzen" nach ihrer Karriere noch die wohlverdienten Ruhestandspöstchen aussuchen dürfen oder können..
    Hier zeigt sich der ganze Filz zwischen Wirtschaft und Politik…

  40. Mr S meint: (27.1.2011 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Da kann er noch so viele "Einser" in seinem Examen haben. Ich habe für meinen Blog mal ein bißchen in den Lebensläufen der anderen Richter gestöbert. Da reihen sich Preise und Professuren aneinander, dass es eine wahre Freude ist. Jemand der die letzten 20 Jahre nichts mit Jura am Hut hatte und gerade mal 4 Jahre Richtererfahrung mitbringt ist für dieses Amt absolut ungeeignet. Punkt.

  41. drui meint: (27.1.2011 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Aber, er kann doch auch Schach spielen! Wenn die Amis George W. zum Präsidenten wählen können, kann die Agrarmisterin auch Futtermittellobbyisten zu Staatssekretären, der Gesundheitsminister Pharmalobbisten zu Medikamentenprüfer, der Entwicklungshilfeminister seine Fallschirmkumpel zu Beamten mit managergehältern, Merkel den Wulff zum Bundeschristian und die CDU den Müller zum Verfassungspeter frei und geheim wählen. So läuft das eben in Demokratien mit Gewaltenteilung.

  42. Kaufix meint: (28.1.2011 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    Ein ehemaliger Ministerpräsident als Verfassungsrichter, ein ehemaliger Ministerpräsident als Bundespräsident.
    Das gefällt der Merkel.

  43. igel meint: (28.1.2011 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    Ich fühle mich an Roosevelts Drohung erinnert, das Verfassungsgericht mit hirnlosen Marionetten zu besetzen.

  44. Pascal meint: (28.1.2011 um 03:44) AntwortenReply to this comment

    Die Urteile des BVerfG haben mit "normaler" Richtertätigkeit nicht viel zu tun. Karlsruhe überprüft nicht einfach nur die Einhaltung der Gesetze, sondern trifft zutiefst politische Entscheidungen, wenn zum Beispiel ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" in der Verfassung "entdeckt" werden muss oder im Sozialrecht gewisse Mindeststandards beziffert werden.

    Wenn Karlsruhe aber ein Ort der "politischen Justiz" ist, warum sollte dann ein Mensch, der von Politik Ahnung hat per se unqualifiziert sein? Die juristische Methodik jedenfalls hat er gelernt.

  45. Christian meint: (28.1.2011 um 07:12) AntwortenReply to this comment

    Ist doch alles ok, denn

    "hinterlasse nie was schriftliches"

  46. fertig meint: (28.1.2011 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Westerwelle wäre der bessere Kandidat. Der ist wenigstens verheiratet.

  47. Carsten meint: (28.1.2011 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    Immerhin, seit 2009 ist der Hr. Müller auch Justizminister des Saarlandes.
    Das ändert aber nichts daran, dass ich die Berufung eines ehemaligen MP zum Richter am Verfassungsgericht für ein völlig falsches Signal halte.

  48. Dennis meint: (28.1.2011 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Der eine wird Verfassungsrichter, der andere halt Vorstand bei Bilfinger Berger, beide vermutlich wegen ihrer ausgewiesenen Qualifikation für diese Posten.

  49. SvenR meint: (28.1.2011 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nicht beurteilen, ob Müller ein bestmöglich qualifizierter Kandidat für ein Richeramt am Bundesverfassungsgericht ist. Aber so zu tun, als ob ein studierter Jurist, der Ministerpräsident und Justizminister (wenn auch nur des Saarlands) und Bundesratspräsident war, vollkommen ungeeignet sei, ist auch hanebüchen.

  50. Saar-Referendar meint: (28.1.2011 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @Pessimist:
    Was heißt hier den "pfff"? Das saarl. Examen ist nicht einfach. Im Gegenteil! Wenn du mal die Prüfungsordnung mit denen von anderen Ländern vergleichst, wirst du erstaunt sein.

  51. Rudi meint: (28.1.2011 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Immer das gleiche Spiel: Kann sich noch jemand an den VorsRiamLG Neskovic erinnern (der Cannabis-Nesko), der von den Grünen 2001 an den BGH gehievt wurde?

  52. dabbelyu meint: (28.1.2011 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Die Überschrift hat es mit angetan "und sonst so?"

    nur um Aufzuzeigen, was man bei den Öffentlich-Rechtlichen so
    ZENSIERT,
    damit die Leser dort, nicht auf dumme Gedanken kommen!
    da weiß man auch gleich, wer dort im Studio sitzt und derartiges auf jeden Fall unter der Decke halten will um noch weiter zu Walten und zu Schalten!
    (nach sozialistischem Gutdünken)

    vom 27.01.2011 20:15
    das unser Bundespräsident den Holocaust nicht vergessen kann/will/muss! Ist ein seit langen durchgeführtes Ritual, aber
    Herr Bundespräsident,
    es bedarf dringendst der Aufklärung über das andere negativ Beispiel deutscher Geschichte!
    aus der jüngeren Vergangenheit:

    den anderen Totalitären Überwachungsstaat,
    die andere Unrechtdiktatur,
    den anderen Totalitären Polizeistaat,
    der den Nazis um NICHTS nachstand, um GARNICHTS!

    Wann Herr Bundespräsident?

    das von deutschen Boden,
    nie wieder ein Totalitärer Polizeistaat!
    nie wieder ein Totalitärer Überwachungsstaat!
    ausgeht kann, nie wieder!

    Sie wollen uns doch diese Aufklärung nicht vorenthalten?

  53. stan meint: (28.1.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Das Gerücht mit dem "Einser"-Examen entsteht zumeist so, dass die betreffende Person zunächst korrekt als "Prädikatsjurist" bezeichnet wird. Der juristische Laie denkt sich dann, dass damit wahrscheinlich "Einser"-Jurist gemeint ist. Das Gerücht setzt sich dann fort, bis es irgendwann in den "seriösen" Medien als vermeintliche Tatsache steht. Der Betroffene selbst freut sich natürlich und hat kein Bedürfnis, eine Korrektur anzuregen. Und so wird aus einem Gerücht eine Tatsache. War bei Stoiber übrigens auch so.

  54. aristo meint: (28.1.2011 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Die Verfassungsrichter sollten vom Volk gewählt werden. Ehemalige Politiker sind von der Wahl ausgeschlossen.

  55. Marvin meint: (28.1.2011 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Herr Ministerpräsident Müller (CDU), lässt in seinem Ländle mit Hilfe seines grünen Bildungsministers Noten fälschen, um Saarlands Statistik der Schulabgänger zu verbessern. Aus 5ern (mangelhaft) werden z.B. 3er(befriedigend).

    Und dieser Mann will Verfassungsrichter werden. Dann gute Nacht!

  56. Scherzbischof meint: (29.1.2011 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma: Da muss man doch nur zwei kleine Buchstaben ändern und dann stimmt es: "Alle Macht geht dem Volke aus."

  57. fernetpunker meint: (29.1.2011 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    @Mr S: Die Befähigung zum Richteramt hat Müller nunmal. Ist wie mit dem Führerschein.

  58. Hörzug Rück meint: (30.1.2011 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Herzog und Benda waren auch ehemalige CDU-Politiker. Ersterer hat nach seinem Richter- und BPr-Amt seine Autorität und vermeintliche Überparteilichkeit dazu benutzt, zur radikalen Umgestaltung der Gesellschaft der BRD beizutragen. Mit kräftiger Schützenhilfe (oder unter massiven Einflüsterungen?) der elenden Bertelsmann-Stiftung. Man erinnere sich nur an seine peinliche Ruck-Rede, die von einem Bertelsmännchen, das im Präsidialamt saß, inspiriert wurde. Daraus folgt: diese Parteifuzzis missbrauchen die Würde des Amtes – also keine Parteipolitiker mehr ans BVerfG und die LVerfG ! Einmal eine Generalreinigung – Rekrutierung nach Leistung aus den Richterkörpern und dann nur noch über Kooptation: die Richter entscheiden, wer aufgenommen wird. Sonst drohen uns viell eines Tages ungarische Zustände.

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