Haftbefehle gegen Abofallenbetreiber
Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft und Anklagen gegen Betreiber zugelassen. Nun zieht die Hamburger Justiz auf geradezu spektakuläre Weise nach: Heute wurden zwei Männer verhaftet, die in großem Stil Abofallen aufgestellt haben sollen. Das Amtsgericht erließ gegen die Männer am Abend Haftbefehle. Die Beschuldigten sollen mindestens fünf Millionen Euro eingenommen haben.
Hauptseite der Unternehmer soll “online-downloaden.de” gewesen sein. Über das Angeobt finden sich zahlreiche Warnungen im Netz (Beispiel).
Seit Mitte 2009 erstatteten mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen gegen die Betreiber. Sie hatten Rechnungen von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene Abos erhalten. Anschließend meldeten sich Inkassobüros, welche die vermeintlichen Forderungen auf teilweise rüde Art und Weise einforderten.
Hinter den Abofallen steckte nach Erkenntnissen der Polizei ein Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen. Die Firmen saßen in Hamburg und Lüneburg (Niedersachsen). Auf den Internetseiten wurden Programme angeboten, die an sich kostenfrei erhältlich sind (Free- und Shareware). Typisches Beispiel ist der Firefox-Browser gewesen. Hersteller Mozilla hat gegen Abofallen auch schon erfolgreich geklagt.
Weil die Verdächtigen keine Genehmigung für den Weitervertrieb hatten, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung.
Den Schwerpunkt der Ermittlungen macht jedoch der Betrugsvorwurf aus. Die weitaus meisten Anzeigenerstatter haben nach Polizeiangaben beteuert, auf den Downloadseiten sei kein Kostenhinweis gewesen. Andere gaben an, der Hinweis sei so versteckt gewesen, dass er offenbar absichtlich verschleiert wurde. Die Betreiber haben möglicherweise zu einem in der Branche beliebten Kniff gegriffen: Die Startseite selbst wies die Kostenpflicht auffällig aus. Wer jedoch über externe Links auf die Domain kam, bekam eine andere Startseite angezeigt, auf der kein Hinweis enthalten war. Nach Angaben der Polizei dauern die Ermittlungen in diesen und anderen Punkten noch an.
Die bisherigen Recherchen des Landeskriminalamtes führten auf die Spur eines 27-jährigen Lüneburgers, der zusammen mit dem 30-jährigen weiteren Hauptbeschuldigten sechs Strohleute als Geschäftsführer eingesetzt haben soll. Um die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche zu erschweren, wurden die Firmen, Konten und Büroräume nach Erkenntnissen der Polizei bereits nach kurzer Zeit jeweils wieder geschlossen und an anderer Stelle neu eröffnet.
Die Polizei geht derzeit von mindestens 65.000 Geschädigten aus. Sie sollen insgesamt mehr als fünf Millionen Euro an die Firma überwiesen haben.
hoffentlich bekommen die Schuldigen auch eine schöne lange Haftstrafe in einem Gefängnis ohne Internetanschluss für die Insassen
65.ooo Idioten die ein paar Leute reich gemacht haben. Man glaubt es ja nicht.
Endlich!
Hab in meinen mails auch ein paar "Letzte Mahnungen". Nach jeder von diesen Zahlungsaufforderungen habe ich der entsprechenden Bank geschrieben…
Da darf man doch mal ein bisschen mit der Keule gegen die organisierte Kriminalität schwingen, oder?
@Name(erforderlich):
Es gibt in keinem einzigen deutschen Gefängnis Internet für die Insassen.
wie drückte es in einem Forum jemand aus:
"Kurz nach Überschreitung der Zahl von 65000 Opfern ist was schief gegangen"
Wieso erst jetzt, diese Abzocke gibt es schon seit Jahren.
Na das möcht ich sehen, dass es da zu ner Verurteilung kommt.
Haben die vielleicht zusätzlich ner alten Oma die Handtasche geklaut?
Aber egal. Über so ne Meldung freut sich natürlich der Chor der sorglosen Wutbürger.
Ist doch mal ein anfang. Jedoch wo einer bestraft wird, fangen wieder zwei neue Firmen an mit Abofallen tätig zu werden. Naja, aber immerhin besser als nur untätig zusehen.
@jj-1:
Wie schön dass es immer noch Leute gibt, die arrogant genug sind andere Leute für ihre Fehler anonym zu verhöhnen.
@jj-1: Wer die Tasten o und 0 vor seiner eigenen Nase nicht unterschieden kann, sollte vielleicht etwas zurückhaltender sein im Verteilen von Idiotievorwürfen … und von Online-Geldgeschäften jeder Art besser ganz die Finger lassen.
Wird auch Zeit, dass man diese Verbrecherbanden einsperrt.
Und wann kommt nun der tolle Herr Maschymeier drann? Der hat es mit seinen Milliönchen doch nicht anders gemacht, oder??
@Maschy-Freu:
Wer die richtigen Freunde hat, steht (nicht nur) in Deutschland über dem Gesetz.
Siehe dazu auch: Links 593:
“Die libysche Herrscherfamilie genießt in Deutschland speziellen Staatsschutz”
@Hugo:
Offiziell nicht…
@ Sebastian Th.
Auch ein Opfer ? ;-)
Abofallen gibt es doch seit Jahren. Was haben die Betreiber denn in diesem Fall falsch gemacht?
Das schlimme ist doch, daß unsere Kinder zu Opfern dieser Leute werden: Die Kinder schämen sich und trauen sich dann nicht, sich den Eltern zu offenbaren…"Wenn du deinen Eltern davon erzählst, ziehst du die mit in die Sache rein"…wie hinterlistig.
Leute verarschen ist eins, Familien spalten echt übel.
wegsperren das Pack!
Die Domain 'online-downloaden' finde ich schon ziemlich dämlich. Als ob man auch was offline herunterladen könnte. Da hätten sich diese Ganoven schon mehr Mühe geben können. 'mieseonlineabzocke.de' wäre mein Vorschlag.
Naja, hoffen wir mal, dass auch wirklich eine Verurteilung dabei herauskommt. Ein Freispruch/Einstellung in dieser Sache wäre für viele wahrscheinlich sowas wie ein Freifahrtschein zum fröhlichen Weiterabzocken :/
Na bestens,endlich mal eine Reaktion auf diese Betrüger.
Ich hoffe die werden auch ordentlich verknackt…
@jj-1:
bist du 12 oder Rechtsanwalt?
purer aktionismus. die preise standen stets neben den anmeldemasken, das führt zu nichts.
@marcus05:
besser informiert als die 65.ooo.
@jj-1:
Opfer ist man erst wenn man dummerweise bezahlt hätte, ansonsten ist man nur ein Betroffener.
Man braucht sich von dem ganzen Mahndrohmüll nur nicht einschüchtern lassen was die Nutzlosen inkl. ihren Anwälten und Inkassobutzen ablassen. Da können die auf ihren Urteilesammeleinschüchterungsseiten sonst was veröffentlichen. Schon hat man selbst gewonnen und die Nutzlosen verloren.
65.000 ?? Das ist eine Hausnummer.
@Stefan Stiebers:
Eben nicht. Auch ich bin mal in so eine Falle getappt.
65.000 Idioten, die ihre Adresse ohne einen Hauch von Skepsis preisgeben, um irgendeinen Stuss herunterzuladen. Schade, dass Dummheit kein Grund für Inhaftierung ist.
Ich bin mal gespannt, ob die Staatsanwaltschaften sich auch für die Abmahnbetrüger interessieren.
Vermutlich ist das nicht der Fall, obwohl es doch einige Fälle gibt, bei denen sogar nachgewiesen werden konnte, das es sich um Betrug gehandelt hat.
Ein Beispiel.
Der Film "Guten Tag" wird abgemahnt und beim Esel gibt es eine Datei, die so heißt, aber letzendlich verbirgt sich dahinter ein völlig anderer Film.
Die Log-Unternehmen argumentieren ja immer damit, dass sie sich einmal die Datei vollständig herunterladen und dann einen audio/visuellen Abgleich durchführen.
Witzigerweise wurde bei einem Abgemahnten in der Abmahnung der Hash-Code mit aufgeführt und der führte zu jener "Guten Tag" Datei, hinter die sich ein völlig anderer Film verbirgt hat, also hat die Firma ein völlig falschen Film abgemahnt und hat sich nur auf den Dateinamen verlassen.
Bei einer anderen Logfirma gab es einen ähnlichen Fall.
Es ging um ein Musiklied, welches sich auf einer CD befand, die z.B. "Dance-Trance.Volume.20-WiTZiG.rar" hieß und ungefähr 600 MB groß war.
In diesem Archiv befand sich auch die entsprechende Datei im Archiv, allerdings wurde diese Datei gar nicht abgemahnt.
Abgemahnt wurde die "Dance-Trance.Volume.20.Speical.Edition-WiTZiG.rar" und die war auch ungefähr 600 MB groß, allerdings befand sich in diesem Archiv völlig andere Musik und nicht das abgemahnte Werk.
Auch hier wurde natürlich per EV erklärt, dass ein audio/visueller Abgleich durchgeführt worden ist u.s.w
Na ja, Abmahnungen gehören halt irgendwie zu Deutschland dazu, deshalb gehe ich auch 100% davon aus, dass dort keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden, war ja beim Fall "Kornmeier" auch nicht der Fall.
Es sind immer dieselben am Werk und zu keiner Zeit haben sie ihr Geld mit ehrlicher Arbeit verdient.
vorgestern: dialer
gestern: kostenlose sms (abofalle)
heute: kostenlose software (abofalle)
ich bin gespannt, was ihnen morgen einfällt
und hoffe, dass die deutsche Justiz diesen Sumpf endlich austrocknet.
Blöde Frage…..
wie bekommt so ein Abofallenbetreiber denn die Adresse und anderen nötigen Infos um eine Rechnung zu versenden?
Sobald ich für einen Download meine Adresse, meinen Namen und Mailadresse angeben muss werde ich automatisch skeptisch,….besonders wenn dies nicht mit einer expliziten Rechnung, Vorkasse (die per Mail kommt) oder der Zahlung über Kreditkarte (wo man auch den Betrag sieht) verbunden ist.
….und wenn etwas gratis zum Download angeboten wird, dann braucht der Typ von mir keine Mailadresse, keinen Realnamen und auch nicht die Adresse….d.h. sobald eine Anmeldung erforderlich ist ist die Seite für mich suspekt bzw. wenn ich unbedingt drauf will, wird sich Donald Duck aus Entenhausen Schnabelallee 12 dort anmelden und zusätzlich wird die Url über eine Suchmaschine mal abgeklärt….
bombjack
Ich verstehe nicht, wie man seine Adresse bei sowas überhaupt angeben kann. Es gibt doch wohl genug Berichte über solche Betrüger, um zu wissen, dass man persönliche Daten nicht weitergeben sollte.
@bombjack:
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass diese Firmen auch Adressenhändler nutzen und Adresen aus dem Telefonbuch u.s.w
Diese Rechnungen können aber gleich in die Mülltonne.
Anders sieht es aus, wenn man z.B. eine unberechtigte Abmahnung erhält.
Da muss man zumindest eine Unterlassungserklärung unterschreiben, denn wenn man die Abmahnung ignoriert wird es richtig teuer und die Gerichte gehen in den meisten Fällen davon aus, dass diese Abmahnungen berechtigt sind, obwohl sie es vielleicht nicht sind.
Deshalb wundere ich mich schon, wenn ich immer wieder lese, dass man Abmahnungen doch ruhig in die Mülltonne werfen kann.
Bei diesen Abogeschichten stimme ich zu, da kann man das einfach wegwerfen und muss auch nicht auf schreiben reagieren u.s.w
Bei einer Abmahnung sieht es leider anders auch, deshalb hat ja auch Herr Vetter in seinem letzten Beitrag bei Lawblog.tv darauf hingewiesen, dass man auf keinen Fall eine Abmahnung ignorieren sollte.
@31
Wenn ich eine "unberechtigte Abmahnung" erhalte, warum sollte ich dann irgendwas unterschreiben? Warum dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Wie sollte ich etwas unterlassen, was ich überhaupt nicht getan habe?
Auf diesen Seiten werden einem Formulare angeboten, in den ich meine Daten eintragen soll. Erst dann wird überhaupt ein Download der Software möglich
@Maxi:
Ich habe eine ziemlich umfangreiche Sammlung von "letzten außergerichtlichen Mahnungen" von den einschlägig bekannten Anwäten und einer Anwältin.
Und das, obwohl ich mich niemals auf solch einer Abzockerseite registriert habe.
Es spricht einiges dafür, dass die Adressenbestände auch unter den Abzockern selbst weitergereicht werden, weil immer wieder der gleiche Rechtschreibfehler im Straßennamen auftaucht.
ein großer deutscher strafrechtler sagte einmal: "das deutsche strafrecht schützt nur die dummen!"
so true..
Darf man den Mozilla Browser wirklich nicht weitergeben? Dachte der wäre Open Source. Die umschreiben das zwar schwammig mit Bio-Software. Aber in Linux wäre der sicher nicht wenn nicht mindestens GPL oder vergleichbar.
@Timo Reitz:
Ganz einfach – sie haben zuviel Aufwand für die Staatsdiener erzeugt. Man hatte keine Lust mehr, jedes Jahr zigtausend Bescheide über die Einstellung bzw. den Verweis auf den Privatklageweg zu erlassen. Da die Arbeitsbelastung dadurch größer wurde als direkte Maßnahmen, hat man sich für die auf lange Sicht effizientere Methode entschieden, die Aufwandsverursacher direkt außer Gefecht zu ziehen.
@36
mal lesen -> KOSTENPFLICHTIG
@Christian: Meistens werden die Produkte nicht einzeln verkauft sondern man erhält z.B. gegen eine Jahresgebühr Zugang zu dem Downloadserver. Außerdem verkaufen Suse und Co auch ihr Linux.
@Christian:
Ganz einfach.
Wenn man nichts unterschreibt, dann wird eine EV beantragt und der Streitwert ist so hoch, dass sowas dann immer vor dem Landgericht stattfindet.
Die Landgerichte glauben in der Regel den Logfirmen und halten demzufolge alle möglichen Abmahnungen für berechtigt, andernfalls wären ja die IP-Adresesn zuvor gar nicht vom Landgericht genehmigt worden, bei der Auskunftseruschung nach dem § 101 a UrhG, soweit ich mich richtig erinnere.
Wie gesagt, beim Landgericht herrscht Anwaltszwang also wird es dann auch noch ziemlich teuer, aber nun der Grund, warum ich dazu raten würde, etwas zu unterschreiben.
Bei diesen Abmahngeschichten ist es äußerst schwer seine Unschuld zu beweisen. Es geht hier nicht um das Strafrecht mit Schuld/Unschuld, sondern im Zivilprozess reicht es dem Richter völlig, wenn die Logfirmen das alles glaubhaft versichern und in bereits vorherigen Fällen auch tatsächlich echte Täter ermittelt worden sind.
Wie gesagt, vor Gericht werden auch oft eigene Router-Protokolle als Beweis nicht zugelassen und sind demzufolge wertlos und man hat als Abgemahnter bei der derzeitigen Rechtslage nun mal sehr schlechte Karten, dazu gab es auch einen guten Bericht in der c't.
Wurde auch nach 1,5 Jahren Zeit siehe http://www.newsandmarkets.de/recht/zahlungsaufforderung-von-online-downloaden-de.html
Link entfernen, falls unerwünscht ;)
@ Gandalf
Ihre Argumente kann ich weitgehend nachvollziehen. Aber dennoch stellt sich mir die Frage, wieso ich etwas unterschreiben soll, wenn ich mich im Recht wähne. Dann könnte ja jeder Strauchdieb daherkommen und mich mit erfundenen Behauptungen und einer entspr. Abmahnung zwingen, gegen meinen Willen Unterschriften zu leisten. Ich finde, so leicht kann man es der Gegenseite niemals machen, und meine (abstrakte) Vorstellung von Recht sieht doch ziemlich anders aus.
Ich habe noch keine Abmahnung erhalten (wofür auch?), aber falls das mal der Fall sein sollte, stehen die Chancen gut, daß die von mir nicht akzeptiert werden wird.
@anonym:
Es gibt bei Ihrem Beispiel ein kleines Problem.
Das Landgericht kennt den Strauchdieb nicht und der Strauchdieb kennt das Landgericht nicht, oder um es mal anders zu formulieren:
Der Strauchdieb nutzt eben nur erfundene Behauptungen.
Bei den Logfirmen ist das eben ein bischen anders. Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Abmahnungen "berechtigt" ist und davon gehen auch die entsprechenden Gerichte, wie z.B. das LG Köln aus.
Bevor es den zivilrechtlichen Auskunftsansprcuh nach §101 gab, musste ja erst eine Strafanzeige erstattet werden und dann wussten auch die Staatsanwaltschaften, ob tatsächlich der richtige Anschlussinhaber ermittelt worden ist, oder nicht.
In den meisten Fällen war das so und diese ganzen Log-Programme wurden meistens von einem Gutachter bewertet und aufgrund dieses Gutachtens werden auch die ganzen Beschlüsse nach §101 gewährt, da ja das Gutachten bestätigt, dass das Programm zuverlässige Ergebnisse liefert und außerdem gab es zuvor viele Fälle, bei denen auch der richtige Täter ermittelt worden ist.
Dann gibt es aber auch ein paar Fälle, wo eben Fehler passieren, z.B. der Fall den ich erwähnt habe, wo das eine Archiv fast genauso heißt wie das andere und die Größe auch genauso groß ist, aber daran befindet sich eine andere Datei.
Das LG Köln hat auch keine Zeit das alles zu überprüfen. Die bekommen eine Liste mit z.B. 1000 verschiedenen IP-Adressen + Dateiname + Hash-Wert + Uhrzeit und bittet dann das Gericht darum, dass z.B. die Deutsche Telekom(LG Köln) den Rechtsanwälten die Adresse von den jeweiligen Nutzern nennt, die zu diesem Zeitpunkt online waren.
Kurzum kann man sagen, dass die Abmahnfirmen ein nahezu 100% Vertrauen der Gerichte genießen und wahrscheinlich in der Mehrzahl auch richtig ermitteln.
Das ist eben der Unterschied zu dem erwähnten "Strauchdieb" der eben nur Blödsinn behauptet.
Nochmal zurück zum Ignorieren. Das Problem bei der Abmahnung von einer Logfirma ist ja die Tatsache, dass der Großteil der Abmahnungen berechtigt ist und der Richter wird davon ausgehen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt und demzufolge ist dann die Verteidigung äußerst schwierig, es sei denn man hat das Glück und in der Abmahnung selbst wird sogar ein falsches Werk angezeigt + falschen Hash-Wert, aber das dürfte äußerst selten passieren.
@mark:
"Außerdem verkaufen Suse und Co auch ihr Linux."
Suse und Co verkaufen den Datenträger und Ihren Service (= Support).
Du kannst bei Suse und Co. deren Distributionen kostenfrei runterladen, für das Linux bezahlst du nichts.
@kaputnik: Was aber nichts daran ändert, dass man GPL-Software grundsätzlich auch kommerziell vertreiben kann, so lange man sich an die GPL hält. Wie das jetzt bei der Mozilla-Lizenz ist, weiß ich aus dem Kopf nicht, bezweifele aber, dass da der kommerzielle Vertrieb untersagt ist (siehe z.B. Heft-CDs von Computerzeitschriften).
Mir ist ehrlich gesagt auch schleierhaft, auf welcher Grundlage die die Abofallen nach Urheberrecht verfolgt haben. Ich kann mir nur vorstellen, dass die auch andere Freeware hatten, die eben nicht GPL oder Mozillalizenz waren … hier wäre es u.U. in der Tat strafbar, diese gegen den Willen des Autors kommerziell zu vertreiben.
Es gab in der Tat zwei verschiedenen Seiten.
Eine mit einem deutlichen Kostenhinweis, auf der anderen, auf welche die Nutzer per Werbung und falschen Update-Warnungen geleitet wurden, war dieser in einem Fliesstext versteckt, siehe:
http://gegen-abzocke.blogspot.com/2009/07/online-downloadende-download-abzockes.html
So ein Tag, so wunderschön wie heute!!! … Tschuldigung, aber die überschwengliche Begeisterung für unser Rechtssystem will einfach raus! Nach all den Jahren des straflosen oder sogar von Gerichten geförderten Betrugs hatte ich die Hoffnung längst aufgegeben, dass sich der Staat irgendwann einmal plötzlich auf die Seite der Verbraucher stellen würde. :)
viele kommentatoren scheinen zu vergessen, dass nicht nur junge und erfahrene leute vor computern sitzen. habt ihr keine eltern? wenn die in google nach firefox suchen (wer gibt schon adressen direkt ein als unerfahrener user?) – woher sollen sie den richtigen link kennen?
also schickt euren eltern oder großeltern schön diesen link hier weiter, aber besteigt nicht das hohe ross à la: "wie kann man nur" ;)
grüße
Alos ich kann auch nicht verstehen wie man sich lustig über die Betroffenen/Opfer der Abofalle machen kann. Ihr dürft nicht vergessen das nicht alle so viel Erfahrung mit dem PC haben, bzw. nicht mit so etwas aufgewachsen sind. Auch sitzt evtl. mal die Freundin oder das Kind am Rechner. Auch meine Oma hat einen PC und wenn die von einer Freundin gesagt bekommt "lade dir mal den Firefox" runter dann macht sie das auch und geht davon aus das dieser Kostenlos ist da sie es ja gesagt bekommt.
Macht sich ein Staatsanwalt nich auch strafbar, wenn er bei einem offensichtlichen gewerbsmäßigen Betrug, der über mehrere Jahre dauert, nicht zeitnah einschreitet. Das sollte dann doch den Beihilfestraftatbestand erfüllen?!
Das ärgste, was ich an Abzocke bisher erlebt hatte, hatte sich der damals noch völlig unbekannte Usenet Provider overnext geleistet. Ein kostenloser Zugang zum Usenet, neben einer kostenpflichtigen schnelleren Variante und dazu ein bequemer Client, mit dem auch Anfänger gut zurecht kommen sollten, analog dem Client von Usenext.
Dazu eine massive Werbekampagne über Google Adwords und jede Menge Foreneinträge.
Nirgendwo wurde erklärt, dass der Client zur kostenpflichtigen Variante gehört. Nachdem sich ein User für den kostenlosen Zugang angemeldet hatte, wurde ihm der Download des Clients zusätzlich angeboten. Natürlich machten die meisten davon Gebrauch. Wie üblich bei der Installation eines Programms musste man die Lizenzvereinbarung abhaken. Mit dem abhaken der Lizenzvereinbarung hatte man ein Abo mit 96 € Jahresbeitrag abgeschlossen.
Screenshot und ausführliche Darstellung des Falls im Usenet Forum: http://forum.usenet-guide.de/viewtopic.php?t=710
Ich hatte den damaligen Geschäftsführer angerufen und zur Rede gestellt. Der in Deutschland lebende Albaner ist inzwischen nicht mehr Geschäftsführer von overnext sondern von der Inkassofirma, die für overnext das Geld einzieht. Er verteidigte sich damit, dass das gesamte Verfahren vom TÜV Rheinland geprüft und attestiert worden sei. Er könne nichts unrechtmäßiges entdecken, es gäbe auch einen Hinweis auf die Kostenpflicht des Clients. Nach längerem Suchen auf seiner Webseite entdeckte ich den Kostenhinweis tatsächlich.
Es hagelte damals Betrugsanzeigen, sämtliche Verfahren wurden eingestellt. Erst als ich ihm drohte, meine guten Beziehungen zu nutzen, um ihm den Vertrag mit seinem Traffic Lieferanten von diesem fristlos kündigen zu lassen und dafür zu sorgen, dass er auch von keinem anderen Usenet Provider mit eigener Hardware Traffic kaufen kann, lenkte er schließlich ein und verzichtete auf die bisherige Abofalle.
Seitdem arbeit er übrigens mit der Film- und Musikindustrie zusammen, die Urheberrechtsverletzungen im Usenet verfolgt. Das wurde mir mehreren Telefonaten von der MPA in Brüssel bestätigt. Auffälligerweise sind bereits auf der Startseite von overnext Urheberrechtsverletzungen ohne Ende, die es aktuell im Usenet gibt, aufgeführt.
Möglicherweise sogar in Absprache mit der Film- und Musikindustrie, vielleicht um Nachahmer anzuregen, auf diese Art ebenfalls Geschäft zu machen und anschließend von der Content Industrie mit seiner Beratung im Hintergrund verklagt zu werden.
Gerade im Bereich der Usenet Provider habe ich immer wieder Firmen erlebt, die den Boom mit mindestens fragwürdigen Methoden ebenfalls nutzen wollten. Fast noch dreister als overnext gingen die Betreiber von Centurionet vor. Denn dort musste man sich noch nicht einmal anmelden, um zu einer Mahnung zu kommen. Mir wurde eine schriftliche Mahnung per Brief von dieser Firma zugestellt, ohne dass jemals eine Rechnung gekommen wäre. Ich hätte mich angeblich dort angemeldet, man hätte mit jeder Menge E-Mails geschickt ohne Antwort von mir usw. und so fort, tatsächlich kamen nach dieser Mahnung dann auch E-Mails.
Ich hatte das ganze an die Staatsanwaltschaft Aachen weiter gemeldet, auch dieses Verfahren scheint eingestellt worden zu sein. http://forum.usenet-guide.de/viewtopic.php?t=17
Bislang war es offensichtlich, selbst mit so dreisten Verfahren straffrei möglich, Millionen zu scheffeln, weil die Staatsanwaltschaften einfach nicht bereit waren, sich mit diesen betrügerischen Machenschaften zu befassen.
Nun scheint tatsächlich ein Staatsanwalt mal den Mut gehabt zu haben, ein Verfahren durchzuziehen. Hoffentlich bekommt er nicht kalte Füße und das Ganze wird doch wieder eingestellt. Denn das Problem mit Strafverfahren in diesem Bereich ist, dass die wenigsten Staatsanwälte auch nur den geringsten Durchblick im Internet haben und sich vor Gericht keine Blamage erlauben wollen, die schließlich auch karriereschädlich sein kann. Lieber wird ein Verfahren eingestellt, so wie bisher fast alle Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Abofallen. Staatsanwälte scheinen oft ziemlich feige zu sein und klagen lieber kleine Rechtsbrecher an, die sich mit Sicherheit auch keinen guten Strafverteidiger leisten können, somit ist das Verfahren bereits mit der Anklageschrift praktisch gewonnen.
Das scheint mir das ganze Problem des Strafrechts. Nicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum wäre, wie immer wieder selbst jetzt aktuell von einem CDU Politiker behauptet, sondern das feige Staatsanwälte das vorhandene juristische Instrumentarium nicht nutzen, um gegen betrügerische Machenschaften im Internet vorzugehen. Dazu braucht es ganz besonders bei Abofallen ganz gewiss auch keine Vorratsdatenspeicherung. Das wollen die Ermittlungsbehörden, um weiterhin kleine Leute verfolgen zu können, die irgend eine kleine Urheberrechtsverletzung begehen, weil sie sich in ihrer Feigheit an die eigentlichen Großbetrüger nicht heran trauen. Ein trauriges Bild unserer Justiz.
@Har: Kein Wunder:
Der 16-bit Zähler ist übergelaufen …
@Usenet Guide:
Oftmals handelt es sich ja dabei auch um Usenet-Anbieter, die sich vielleicht nicht in Deutschland befinden, sondern z.B. in den VAE, aber den deutschen Markt ansprechen.
Ausländische Usenet-Provider, die eher eine internationale Zielgruppe anspricht, sind in der Regel sehr seriös und werben nicht mit Urheberrechtsverletzungen(soweit ich mich erinnere, wurde Usenext verboten derartige Werbung weiterhin zu verbreiten).
@ Gandalf:
Seriosität bei Usenet Providern kann man grundsätzlich in zwei verschiedene Kategorien einordnen. Seriosität der Werbung (keine Werbung mit Urheberrechtsverletzungen, Erotik und so weiter) und Seriosität bei der Verbraucherfreundlichkeit.
Einige der Usenet Provider (eigentlich Reseller), die in Deutschland bekannt geworden sind, waren zumindest in ihrer Anfangszeit wieder auf der einen noch auf der anderen Seite seriös. Teilweise war es dem Druck amerikanischer Usenet Provider, durch mich vermittelt, zu verdanken, dass in Sachen Urheberrechtsverletzungen die Werbung massiv zurückgefahren wurde. Ein bedeutender amerikanischer Usenet Provider hatte mir im Vorfeld einer von mir veranstalteten Konferenz ganz klar mitgeteilt, wenn ein bestimmter sehr großer deutschsprachiger Usenet Provider in seiner Werbung nicht Mäßigung üben wird, wird der Vertrag über die Lieferung von Traffic fristlos gekündigt. Dann hätte besagter deutschsprachiger Usenet Provider alt ausgesehen, denn kein anderer Usenet Provider wäre in der Lage gewesen, als Ersatzlieferant einzuspringen.
Das führte natürlich nicht gerade zu einer Verbesserung der Beziehung mit diesem deutschsprachigen Usenet Provider.
Es gibt einige kleinere Usenet Provider am deutschen Markt, die außerordentlich seriös sind, niemals auch nur andeutungsweise Werbung mit den am meisten begehrten Inhalten des Usenet machten und Verträge mit Laufzeit von einem Monat anbieten, die problemlos zu kündigen sind. Doch gerade deshalb sind sie klein geblieben, natürlich kann man mit einer seriösen Geschäftspolitik keine Spitzen Provisionen zahlen und hat dann eben nicht wie beispielsweise Usenext über 2600 Werbepartner Webseiten. Bei zweien dieser Usenet Provider muss noch nicht einmal der Testzugang gekündigt werden, er hebt sich automatisch auf.
Die amerikanischen Usenet Provider können sich unseriöse Werbung mit Urheberrechtsverletzungen aufgrund der astronomischen Schadenersatzforderungen, die sich bei einer solchen Werbung gemäß DMCA ergeben würden, nicht leisten. Sie sind ebenso wie die genannten deutschsprachigen Usenet Provider auch in ihrer Kundenfreundlichkeit sehr seriös.
Gelegentlich als wilde Jungs im Bereich des Urheberrechts sind einige holländische Usenet Provider aufgetreten, das hat sich jedoch aufgrund erfolgreicher Prozesse der BREIN inzwischen auch geändert.
Wie lange arabische Staaten noch ein sicherer Hafen für einen Firmensitz sein werden, ist die Frage. Deshalb wurde firstload zumindest offiziell verkauft (ob es sich um einen Scheinverkauf handelt oder die Firma tatsächlich verkauft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis) und der Firmensitz in ein anderes Emirat verlagert, anscheinend wurde selbst Dubai nicht mehr als sicherer Hafen angesehen. Der Vater des ehemaligen Firmenchefs lebt dort als Arzt.
In einem Urteil gegen Usenext des Oberlandesgerichts Hamburg spielte die damalige Werbung eine erhebliche Rolle für die Haftungsverschärfung als Mitstörer. Insoweit handelt es sich nicht um ein Verbot solcher Werbung, sondern um die zivilrechtlichen Folgen dieser Werbung. Allerdings mochte selbst das OLG Hamburg nicht so weit gehen, eine Mittäterschaft zu unterstellen. Solange es nicht um Mittäterschaft geht, können auch keine Schadensersatzforderungen, Auskunftsansprüche oder sonstiges über eine Unterlassungsverpflichtung hinaus geltend gemacht werden. Ganz anders als in den USA.