“Sie haben ein Preisausschreiben gemacht”
“Sie haben bei einem Preisausschreiben mitgemacht.” Das ist nach wie vor einer der Lieblingssätze, mit denen unerbetene Werbeanrufe gerechtfertigt werden. Ein bei einem Gewinnspiel gesetztes Häkchen, wonach man mit Werbeanrufen einverstanden ist, reicht aber nicht aus. Selbst bei einer zusätzlich angeforderten Bestätigung (Double-opt-in) bleiben die Anrufe unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal klargestellt.
Verklagt worden war die AOK. Sie hatte sich bei Gewinnspielen die Telefonnummern der Teilnehmer geben lassen. Durch Markieren eines Feldes hätten die Teilnehmer sich mit Telefonwerbung einverstanden erklärt. Die AOK will darauf hin noch einmal eine “Check-Mail” mit einem Bestätigungslink versandt haben, den die Teilnehmer klicken mussten.
Der Bundesgerichtshof stellt zunächst klar, dass nach deutschem Recht alle unaufgeforderten Werbeanrufe unlauter sind, weil sie die Angerufenen unzumutbar belästigen. Der Anrufer müsse eindeutig belegen, dass sich der Angerufene vorher und ausdrücklich mit Werbeanrufen einverstanden erklärt hat.
Das von der AOK verwendete Double-opt-in halten die Richter für “von vornherein” ungeeignet. Zwar könne bei Vorlage der angeforderten elektronischen Bestätigung angenommen werden, dass die Einwilligung tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit sei aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der genannten Telefonnummer tatsächlich um einen Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt.
Fremde Telefonnummern könnten von Dritten sowohl “versehentlich oder vorsätzlich” eingetragen werden. werden. Das Verfahren stelle somit keineswegs sicher, dass die später angerufene Telefonnummer auch vom tatsächlichen Inhaber des Anschlusses für Werbeanrufe freigegeben wurde. Die Anbieter müssen also über das Double-opt-in hinaus prüfen, ob tatsächlich der Anschlussinhaber sein Einverständnis erklärt. Wie das gehen soll, sagt der Bundesgerichtshof nicht.
Außerdem genügt es nach Auffassung der Richter nie, wenn sich der Anbieter nur generell auf die Einhaltung eines gewissen Verfahrens beruft. Er müsse vielmehr die konkrete
Einverständniserklärung des Angerufenen vorlegen können. Eine Speicherung sei ohne weiteres zumutbar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Februar 2011 – I ZR 164/09 – Telefonaktion II
Den letzten Absatz finde ich ja am Schlimmsten. Nicht das der BGH das nochmal sagt sondern das er überhaupt klarstellen muss das ein Beweis vonnöten ist.
Stelle mir gerade vor die die AOK Anwälte da standen und sagten "Wie?! Sie wollen einen Beweis das die Kunden zugestimmt haben, reicht Ihnen etwa unser Wort nicht das wir die Verfahren eingehalten haben?!"
Nein, reicht es nicht. Und es ist schade das sich in den letzten 30years in dieser Hinsicht nichts geändert hat und Gerichte immer wieder neu darauf hinweisen müssen.
Dieses- und ähnliche Urteile geht Callcenterbetreibern, die ihr Massengeschäft aus nicht- EU-Staaten heraus betreiben, vollkommen am A. vorbei.
Das gilt auch für deren Auftraggeber, bei denen die Rechtsverfolgung schon mangels zustellfähiger Adresse scheitert.
@Axel John
Aber meistens wird man doch von Weinhändlern, Zeitschriftverlagen und ähnlichem belästigt, bei den man genau weiß, wer da anruft.
@kai2:
Genau: Man weiß schließlich ganz genau, daß das nur wieder irgendein beauftragtes Callcenter ist, das ganz alleine irgendwas macht, was der Auftraggeber niemals in Auftrag gegeben hätte, weil der sich schließlich an Recht und Gesetz hält.
Man weiß natürlich nie, ob das Callcenter im Ausland sitzt – dann passiert gar nichts – oder in Deutschland – dann kann der Laden nach so einer Sache dichtmachen und der Inhaber muß einen neuen Eintrag im Handelsregister anlegen lassen, bevor er das nächste Callcenter aufmacht.
Wer seine (richtige) Telefonnummer bei solchen Sachen angibt, dem geschieht es recht
Warum müssen gesetzliche Krankenversicherungen überhaupt so'nen Schnickschnack machen?!
Weil die hohen Herren der obersten Etagen nix zu tun haben und sich dann so einen Murks ausdenken, sich gegenseitig voller Begeisterung auf die Schulter klopfen…
Es läuft so ab:
http://www.foto-page.net/dies-das/witze_034.shtml
Die eigentliche Arbeit kann dann weniger erledigt werden und wird teuer
Ach wie gut, daß niemand weiss, wie meine Telefonnummer heisst :-).
Schutz vor ungewünschten Telefonanrufen in allen Ehren.
Durch diese Rechtssprechung werden allerdings auch alle legitimen Telefonanrufe praktisch unmöglich gemacht.
("Legitim" im Sinne von "vom Konsumenten ausdrücklich gewünscht").
Zitat: "Die Anbieter müssen also über das Double-opt-in hinaus prüfen, ob tatsächlich der Anschlussinhaber sein Einverständnis erklärt. Wie das gehen soll, sagt der Bundesgerichtshof nicht."
Mit anderen Worten:
Wenn ich ausdrücklich WILL, dass mich ein Geschäftspartner anruft, dann reicht es nicht aus, dass ich ihm dies mitteile.
Wie diese geforderte Prüfung praktisch erfolgen kann, entzieht sich mir aber.
Nachfrage per Mail, ob der Anruf tatsächlich gewünscht ist, reicht ja anscheinend nicht. Auch meine eigene Unterschrift reicht nicht. Beides könnte ja von Dritten manipuliert worden sein. Bleibt eigentlich nur noch eine notarielle Bestätigung…
Schön zu wissen, dass die Hürden hier so hoch gesetzt werden. Und an der nächsten Ecke dann Leute aufgrund von IP-Addressen verknacken…
@Axel John: Ach quatsch. Musste gar nich mal so weit gehen, das hast du auch hierzulande. Beispiel gefällig? Heute hab ich mein Auto auf einem Parkplatz eines Möbelhauses abgestellt mit dem Ziel dort einzukaufen. Nach meinem Einkauf stellte ich fest, dass jemand eine laminierte "Wollen Sie ihr Auto verkaufen?"-Karte in das Fenstergummi meiner Fahrertür gesteckt hat.
Wir haben Gesetze gegen Werbung im Briefkasten, gegen Werbeanrufen auf dem Telefon und ich muss trotzdem akzeptieren, dass ich auf jedem öffentlichen Parkplatz diese Dinger aus meiner Tür popeln muss?
Ganz ehrlich, dieser ganze Spezialgesetzkram kotzt mich an.
@Momo: ne, das kann man auch unterbinden. :-)
Ich finde das Urteil nicht schlecht. Allerdings frage ich mich, was man als Anbieter in DE machen soll. Beispiel? Ich habe eine (nichtkommerzielle) Webseite, auf der viele meiner Nutzer eine "Mail to a friend" Funktion haetten. Allerdings habe ich die nach der taz E-Card Geschichte die Guennie damals abgezogen hat nicht eingebaut.
Irgendwie bloed: Ich bin sicher, das 99% meiner Nutzer die Funktion richtig nutzen wuerden (und nicht um zu spammen), aber einer waere sicherlich dabei, der per Abmahnung gegen mich ein Geschaeft draus machen wollte und daher lasses ich es lieber bleiben…
"Sie haben bei einem Preisausschreiben mitgemacht."
Nein. Meine Religion verbietet mir, an Wetten oder
Preisausschreiben teilzunehmen.
"Äh – Entschuldigung, aber Sie haben…"
Wollen Sie etwa behaupten, ich hätte gegen die
Gebote meiner Religion verstossen?
"…" Anruferin legt auf.
Neulich hieß es noch, dass es bisher noch keine Bußgelder wegen Telefonbelästigung verhängt worden seien nach den neuen Bußgeldvorschriften im UWG, weil der Wettbewerbsbehörde der Nachweis nicht gelingt, dass keine Einwilligung vorlag. Hat sich die Beweislast geändert?
Mein Telefonspammer ruft seit Oktober täglich an, WEIL ich ihm untersagte, mich nicht mehr zu belästigen. Der Rekord liegt bei mehr als 130 Anrufen pro Tag, mit ausnahmslos unflätigsten Beschimpfungen. Ich habe den Anrufer jedesmal darauf hingewiesen, dass ich die Stimmen aufzeichne und veröffentliche. Die rufen trotzdem weiter an, zunächst mit gefälschter Nummer, die von der Bundesnetzagentur nicht gesperrt werden kann und jetzt mit verschleierter Nummer per IP- Phone. Eine Fangschaltung verlief negativ.
Bei der Amtsanwaltschaft dümpelt der Fall dahin.
Veröffentlicht habe ich die Stimmen noch nicht.
Die Server, über die angerufen wird, liegen in China, in Kanada, Dänemark und in den Niederlanden. Die Anrufe werden aber nur über diese Server umgeleitet und kommen definitiv aus Deutschland. soweit bin ich schon mit den privaten Ermittlungen gekommen.
Ziemlich aussichtslos, die Kerle zu kriegen. Wäre schön, wenn jemand eine Lösung kennt und sie hier postet.
@Wolf:
130 Anrufe am Tag?
Sie haben eine Fangschaltung [sic!] probiert?
Die Nummern sind nicht sperrbar weil es IP-Phones sind?
Bitte veröffentlichen Sie die Aufzeichnungen, sonst muss ich sie als wichtigtuer bezeichnen.
Toll war auch ein Werbeanruf meines Handyvertragsanbieters, der mit den Worten eröffnet wurde: "Ich schenke Ihnen ein iPhone!"
Für dieses "Geschenk" sollte ich aber 1. einen Vertrag mit mtl. Gebühren abschließen (ok, hatte ich mir gedacht, aber dann noch) 2. einmalig ca. 200 EUR zahlen! KÖNNEN SIE MAL BITTE IN EINEM WÖRTERBUCH IHRER WAHL NACHSCHLAGEN, WAS "SCHENKEN" BEDEUTET???!!! ;-)
Einziger Sinn und Zweck solcher und ähnlicher Urteile:
Das führen seriöser Callcenter und anderer Firmen rund um Marketing wird eingeschränkt bis gänzlich unmöglich gemacht.
Einige machen dicht und mehr Leute müssen zum Amt rennen, andere wandern ins Ausland ab und führen ihre Geschäfte mit weniger Rechtsicherheit für deutsche Verbraucher, weniger Steuergeld in .de usw. von dort weiter.
Soll nicht heißen, das ich für Verbraucherabzocke bin – aber das zeigt die Erfahrung: Solche Urteile fördern eher den Abbau von Verbraucherrechten.
in dem text ist ein "werden" zuviel
Ich weiß nicht, warum manche Leute nachts um 1 ans mehrfach klingelnde Telefon gehen müssen. Ich schalte mein Telefon auf stumm – oder könnten Leute wie Wolf nicht einfach auf die nächste Polizeidienststelle umleiten? Dann wird der Fall garantiert nicht mehr lange vor sich hindümpeln.
@Sebastian_Salzgeber Sie dürfen sich gern bei der Amtsanwaltschaft Berlin den Vorgang 101005-1016-025736 besorgen und die nicht personenbezogenen Daten hier veröffentlichen. Dort liegt eine mehrseitige, sekundengenaue Dokumentation aller Anrufe vor, (aufgezeichnet durch das Programm "PowerISDN").
Inwischen bekommt der Fall Kontur, weil ich seit Januar das mündliche Einverständnis der Anrufer aufgezeichnet habe, die Stimmen zu veröffentlichen. Diese Datei liegt inzwischen ebenfalls bei der Amtsanwaltschaft.
Die Fangschaltung verlief ergebnislos, weil pünktlich mit Einrichtung der Fangschaltung die Anrufe aufhörten. Fast hätte es eine Werbeaktion des Telco sein können.. ;)
Erst im Januar begann der Telefonterror erneut.
Seit der letzten Woche und an diesem Wochenende habe ich Kenntnis jener IP-Nummern, die in einem, nur dem Anrufer bekannten Honeypot landeten. Erst seit diesem Samstag führt eine heiße Spur (mit 20 Abrufen des Honeypots) nach München und Augsburg. Den Verdacht, dass die Anrufer (alle mit Migrationshintergrund) in dieser Region wohnen, hatte bereits die ermittelnde Kommissarin, nachdem sie zufällig Zeugin eines dieser Anrufe wurde.
Das Ergebnis muss ich jetzt abwarten. Nur noch dieses: Laut Stimmanalyse besteht die Bande aus zwei miteinander verwandten Anrufern (Vater und Sohn?), einer dritten Person sowie einer Frau, deren Stimme aber nur im Hintergrund zu hören ist.
Interessanter Fall?
Ich veröffentliche den ebenfalls, aber erst wenn der Fall gelöst ist und dann in einem anderen Medium.
@Benhard Die Idee mit dem Umleiten auf die Polizeidienststelle hatte ich ebenfalls, weil nämlich dort generell die Klarnummern nicht gefiltert werden können.
Das scheiterte allerdings an bürokratischen Hindernissen. Es ist den Beamten schlicht nicht erlaubt, so etwas zuzulassen. Auch nicht auf dem 'kleinen Dienstweg'.
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, von den Callcenter-Mitarbeitern deren private Telefonnummern zu verlangen.
Wie das gehen soll, sagt der Bundesgerichtshof nicht.
Solche Urteile sollten verboten werden. Die dürfen sich ja gerne eine Meinung von kompetenter Seite einholen (vielleicht auch gleich eine, wie sie entscheiden sollten? ;-) ). Aber Urteile zu fällen, die nicht umsetzbar sind, ist peinlich, albern und unprofessionell.
Dann sollen sie doch gleich sagen: Anrufe sind verboten, wenn nicht (z.B.) der Anschlussnehmer von der Rufnummer eine Bestätigungsnummer anruft und einen Code eingibt. Was undurchführbar ist.
AOK mal wieder… Diese "Firma" hat sowieseo ein eigenartiges Rechtsverständniss…
@JSG:
Wieso das denn? DASS es nicht so weitergeht, wie es bislang gehandhabt wurde, ist damit klargestellt. Auszuarbeiten, wie ein Geschäftsmodell stattdessen funktionieren kann, ist schlicht nicht Aufgabe des Gerichtes. Gäbe auch einen tüchtigen Aufschrei, wenn sich deswegen sämtliche Prozesse um weitere 3 Jahre verzögern würden. Und wenn eine Firma keinen Weg findet, ein Geschäftsmodell rechtskonform fortzuführen, dann war es das eben damit. Wo ist das Problem?
@Bernhard: Wenn alles verboten wäre, was Sie nicht verstehen, könnten wir gleich eine Mauer um Deutschland ziehen, abschließen und den Schlüssel wegschmeißen.
@Wolf: Ich glaube allerdings nicht, dass es sich in Ihrem Fall um Personen handelt, die Sie umwerben oder Ihnen etwas verkaufen wollen. Entweder Sie haben sich Feinde gemacht, die Sie jetzt anonym belästigen oder Sie sind ein Zufallsopfer gelangweilter Personen, weil Sie eben ein gutes Opfer abgeben. Ich hoffe mal, Sie legen jedesmal kommentarlos auf. Denn alles was Sie sagen, wird ansonsten die Anrufer nur weiter anspornen. Je mehr Sie sich aufregen oder drohen, desto lustiger ist es für den Anrufer.
@Mein_Maus Ich rege mich nicht auf, sonder habe einfach nur aufgenommen, was die Leute so erzählt haben, ohne mit ihnen zu sprechen. Mittlerweile beleidigen sie die Staatsanwaltschaft und sprechen gerichtsfeste Bedrohungen aus.
Als die zweite Anruf-Serie begann habe ich mit Bedacht eine Falle aufgebaut, in der es seit heute 4 IP-Nummern gibt. Und die sind bereits bei der Staatsanwaltschaft sind. Mit der Rufnummern-Log kann niemand etwas anfangen, aber mit den IP-Nummern, mit denen die Leute ein bestimmtes Forum abrufen, um während ihrer Anrufe (immer während der Dienstzeit zwischen 9:== und 17:00 Uhr) daraus zu zitieren schon. ;)
Alle verdächtigen IPs führen zu einem großen Callcenter-Provider, mit Sitz in München und Hamburg. Warten wir ein paar Tage ab. Dann haben wir den Arbeitsplatz. Für Interessierte an diesem Krimi nenne ich dann das Aktenzeichen (die Vorgangsnummer ist inzwischen ungültig).
Ein bekanntes Fazit ziehe ich jetzt schon: Täter kehren immer zurück, zum Tatort… ;)
Ich glaube, die Fahndung war jetzt erfolgreich. Ich habe zwar noch keine Rückmeldung, aber hatte seit längerem eine erneute Fangschaltung laufen, was ich hier absichtlich nicht posten wollte. Letzten Donnerstag gingen die Anrufer ins Netz.
Ab jetzt ist Ruhe. Auch das Forum wird nicht mehr bedient, auf dem ich einen erneuten Link mit einer neuen Falle gepostet habe. Selbst der heimliche Besuch des Forumbetreibers auf dem Server mit der Falle blieb aus. Nicht einmal aus der Türkei wurde die neue Datei besucht (sonst täglich 3-4 Besuche).
Zum Schluss, als die Täter wussten, dass sie in der Falle saßen versuchten sie es noch mit einigen Täuschungsmanövern. Sie riefen aus verschiedenen Internetcafés an, um das Ergebnis zu verfälschen oder bestelleten schöne Grüße aus der Schweiz. Dahinter steckt schon ein hohes Potential an Kriminalität.
Bei aktivierter Fangschaltung hilft kein Routing und auch keine verfälschte Nummer, sagt die Bundesnetzagentur. Alle Wege führen zum ursprünglichen Telefon oder PC. Die standen in Hamburg und bei München und gehören zu einem der größten europäischen Netzbetreiber. In meinem Fall wurde die Fahndung erleichtert, weil ich noch fünf verdächtige IPs der betreffenden Arbeitsrechner liefern konnte, sowie umfangreiche Tonmitschnitte plus meiner vorherigen Ansage, dass ich mitschneide und die Datei zur Fahndung verwende. Ich hoffe, man hat der Bude inzwischen alle Leitungen gesperrt und sie von einer Vergabe neuer Nummernblöcke ausgeschlossen.
Ende dieser Woche ist die Fangschaltung beendet. Danach erfahre ich mehr. Bleiben Sie dran! :)