Toleranzgebot gegen Kinderlärm

Kinderlärm soll künftig im Regelfall nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ gelten. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung Klagen gegen Kindergärten und Spielplätze eindämmen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht.

Außerdem ist vorgesehen, dass bei der Beurteilung von Kinderlärm Grenz- und Richtwerte nicht mehr entsprechend herangezogen werden, die beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten. Damit soll faktisch ein Toleranzgebot gegenüber Einrichtungen für Kinder durchgesetzt werden.

Zudem will das Bauministerium die Vorschriften so ändern, dass Kindergärten und Spielplätze auch in reinen Wohngebieten generell zulässig sind, soweit sie für die „Gebietsversorgung“ angemessen sind.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen betrachtet die Initiative als „wichtiges gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“.