24.2.2011

Links 600

Dokumentiert: Was Vorratsdaten über uns verraten

“Bei der Unterbringung in Sicherheitsstationen des Landes Niedersachsen handelt es sich nicht um ,Isolierhaft’, sondern um die unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen (Einzelhaft)”

Widerstand gegen unrechtmäßige DNA-Probe führt zu Anklage

Bauer Rupp: Staatsanwaltschaft glaubt weiter an Tötungsdelikt

38 Kommentare zu “Links 600”

  1. Henrik Gebauer meint: (24.2.2011 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Zum Widerstand gegen die DNA-Probe (in der Nachbarstadt) habe ich vorhin auch einen Leserbrief an eine andere Zeitung geschrieben. Passt hier vielleicht auch ganz gut rein:

    Der Tod eines Menschen löst Trauer aus, ein Mord zudem Entsetzen und Angst. Dennoch möchte ich von einer Zeitung sachlich und vollständig informiert werden und nicht das Gefühl bekommen, dass eine Stimmung erzeugt werden soll.

    Die Abgabe einer DNA-Probe ist laut Gesetz freiwillig. Aber wer nicht freiwillig mitmacht, ist automatisch verdächtig und wird gezwungen? Das führt das Prinzip der Freiwilligkeit ad absurdum. Man mag von der Weigerung halten was man will. Immerhin handelt es sich um einen Mordfall, andererseits darf der Zweck niemals die Mittel heiligen. Die Zwangsentnahme der Speichelprobe wurde für rechtswidrig erklärt. Auch der Polizei hätte die Rechtswidrigkeit klar sein müssen, hieß es vom Landgericht. Dennoch stand sie vor der Tür des Verweigerers, drang ein und zwang ihn zur Abgabe der Probe. Die Glocke hat diese Details leider ausgespart.

    Trotz der offensichtlichen und nachgewiesenen Rechtswidrigkeit droht dem Mann nun ein Verfahren. Wenn sich jemand illegal Zugang zu meiner Wohnung verschafft, dann darf ich mich nicht dagegen wehren? Die Anklage wegen Widerstands gegen einen rechtswidrigen Einsatz ist zynisch. Er hat laut Gericht immerhin seine Grundrechte verteidigt, unsere höchsten Verfassungsgüter.

    Welche Folgen hat die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit nun? Anzeige wegen Hausfriedensbruches oder Körperverletzung? Nein, es gibt keine Konsequenzen. Und zu einer anderen Zeit an einem anderen Ort wird wieder mit gleichen Methoden ermittelt werden.

  2. Kampfschmuser meint: (24.2.2011 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Finneisen:
    Man rächt sich so 16 Jahre? Können diese "Leute" dabei noch schlafen? Der menschliche Abschaum lebt dort wohl auf der falschen Seite der Zellentür.

  3. Sinnfrei meint: (24.2.2011 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Komisch, steht nicht in § 113 (3) StGB:

    Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

  4. Olli meint: (24.2.2011 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Zu der Sache mit der Anklage. Witzig das man Recht behält. Wenn die Polizei rechtswidrig handelt und du dich wehrst bist du dran.

  5. Jemand meint: (24.2.2011 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    §113 (3) StGB

    Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

    Vielleicht sollte man dann den Staatsanwalt nach § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) belangen.

  6. Buerger meint: (24.2.2011 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Was wollt ihr? Die Polizei hat immer recht. Immerhin gesteht der Staat der Polizei mehr Rechte zu als den Bürgern.

    Also Schnauze halten und gehorchen!

  7. ui meint: (24.2.2011 um 20:53) AntwortenReply to this comment
  8. GxS meint: (24.2.2011 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Komisch, dass das die Links 600 sind
    und nicht die Links "666",
    Untertitel: "im Zeichen des Rechtsstaates"

  9. Hans meint: (24.2.2011 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @Jemand: Das klingt vernünftig. Mag einer der anwesenden Juristen (soll keine Unterstellung sein, daß Du keiner bist) kommentieren, ob dies so hinkommt?

    Ich würde ja die Anzeige stellen, habe aber Angst vor Repressalien. Würde eine anonyme Anzeige verfolgt?

  10. stimmviech meint: (24.2.2011 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Herr Finneisen hat Mitte der 90er eine brutale Geiselnahme durchgezogen. Und im Vollzug hat er dann halt nicht mitgespielt, sondern den Unnahbaren gegeben. Da ist die Vorsicht der Justiz zumindest verständlich.

  11. Thomas meint: (24.2.2011 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    @GxS: Doktorspiele 666 :-)

  12. GxS meint: (24.2.2011 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Nein Doktorspiele sind 69 und wesentlich harmloser… :)

  13. Stuff meint: (24.2.2011 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Die Tat ist nicht nach dieser vorschrift strafbar…

    Da wird sich eine andere Vorschrift doch noch finden!

  14. marcus05 meint: (24.2.2011 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    An dem Güterslohfall wird man wohl erkennen können was Art 20 4 wirklich wert ist.

  15. JCL meint: (25.2.2011 um 02:20) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Art. 20 IV GG hat damit überhaupt nichts zu tun. Der gilt seinem Wortlaut nur, wenn jemand versucht diese Ordnung (i.e. Demokratie, Rechtsstaat, etc] zu beseitigen. Der Art. 20 IV GG ist wohl eher für solche Fälle gedacht, in denen kleine Gefreite die Macht an sich reißen wollen.

  16. Quacksilber meint: (25.2.2011 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    @Jemand:
    Die Staatsanwaltschaft belangen? Träume sind Schäume.

    Allerdings kann dem Angeklagten nichts passieren. Er musste zwangsläufig annehmen, dass die Polizisten nicht echt waren. Die Polizei würde doch nicht das Urteil vorsätzlich ignorieren. Also kein Widerstand gegen die Staatsgewalt, sondern gegen Verbrecher in Kostümen.

  17. Marcus05 meint: (25.2.2011 um 06:33) AntwortenReply to this comment

    @JCL:

    eben – nichts ist er wert.

  18. Marzipankartoffel meint: (25.2.2011 um 07:17) AntwortenReply to this comment

    Zu "Widerstand gegen unrechtmäßige DNA-Probe führt zu Anklage":

    Wann ging uns eigentlich der Rechtsstaat abhanden?

  19. marcus05 meint: (25.2.2011 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    @Marzipankartoffel:

    24 3 1933

  20. Js meint: (25.2.2011 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    Schon damals kamen Unschuldige ins Gefängnis.

    Und als jenes Weib sah, daß er ihr nicht beiwohnen werde, verleumdete sie ihn bei seinem Herrn, …er hörte auf die Rede seines Weibes und warf Josephs in das Gefängnis, an den Ort, wo sich die Gefangenen befanden, die der König gefangen gesetzt hatte. U

    http://apokryphen.diebibel4you.de/jubel33.html

  21. AndreasM meint: (25.2.2011 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Die Rechtswidrigkeit der DNA-Probe wurde ja erst später durch ein Gericht festgestellt. Das ist ja das Schöne für die Polizei. Denn diese nachher festgestellte Rechtswidrigkeit hat selten irgendwelche Folgen.

  22. R.A. meint: (25.2.2011 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich muß der Widerstand zur Anklage führen. Man kann es doch nicht der subjektiven Sicht des Betroffenen überlassen, ob er nun Widerstand leisten darf oder nicht.

    Das Problem liegt ganz woanders: Wenn die Polizei falsch liegt, dann muß das Konsequenzen haben (sowohl für die falsch Handelnden wie für den Betroffenen in Form von Schadenersatz).
    Aber das kann immer erst hinterher überprüft und beurteilt werden.

  23. Lenny meint: (25.2.2011 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Solange rechtswidriges Verhalten der Polizei keinerlei Konsequenzen für diese hat, wird sich nichts ändern.

    Wenn sowas in China passiert, heisst es Diktatur, bei uns Demokratie.

    Für mich sind wir längst in einem Polizeistaat gelandet.

  24. Alfred meint: (25.2.2011 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Mal ein kleiner Einwurf zum DNA-Fall

    Die Polizeibeamte erhalten einen richterlichen Beschluss, den Sie lediglich vollstrecken sollen. Mal abgesehen davon, dass es ihnen sie nicht über die nötigen rechtskenntnisse verfügen, einen richterlichen Beschluss zu überprüfen, so haben sie hierzu mangels einblick in die Ermittlungsakte auch überhaupt keine Möglichkeit. Sie sind nur das vollziehende Organ und offenkundig rechtswidrig war der Beschluss sicherlich nicht. Weigern Sie sich hätte das im Übrigen mindestens disziplinarrechtliche konsequenzen.

  25. Judas meint: (25.2.2011 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Heiland, ist das denn so schwer:
    Eine FREIWILLIGE DNA-Probe darf nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
    Wo gibt es da irgendwo einen Spielraum?

  26. Laie meint: (25.2.2011 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @Alfred:
    Hätt mich schon interessiert: selbst wenn die Beamten erkennen, daß ein Beschluß wohl keinen Bestand haben wird (so in der Art von "Ist der Richter noch ganz bei Trost?") — darf ein Polizist sich überhaupt weigern? Oder zumindest ein wenig bummeln, in der Hoffnung, daß der Unfug zwischenzeitlich angefochten wird?

  27. kein name meint: (25.2.2011 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @Alfred:
    Na und…ich mach in meinem Job auch nur das, was ich für mich vertreten kann. Egal ob es meinem Chef nun gefällt oder nicht.
    Bevor ich mir selbst nicht mehr ins eigene Spiegelbild blicken kann, such ich mir einen anderen Job.
    Und zwar erst dann, wenn mein Chef mich wegen einer Verweigerung meinerseits gekündigt hat.

    Genau diese Art von Polizei haben wir mittlerweile.
    Kein Arsch in der Hose um sich auch mal zu widersetzen.
    Immer schön nach dem Motto: "Ich mach hier nur, was mir aufgetragen wurde"

    Ich ziehe ungern Vergleiche zu damaligen Naziverbrechen.
    Aber die haben auch "nur" getan, was denen aufgetragen wurde.
    Wo sowas hinführt wissen wir alle.
    Denn auch damals, und ich rede hier von den frühen Anfangszeiten, wurde man nicht erschossen, wenn man sich geweigert hat.

    Ich kann da nur sagen: "Wehret den Anfängen, bevor es zu spät ist"

  28. erwin meint: (25.2.2011 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Polizisten haben studiert und kennen die Bedeutung von "freiwillig" nicht ?

  29. Thomas meint: (25.2.2011 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @Laie: Ich weiß nicht wie es bei der Polizei ist. Bei Soldaten aber kann ich mitreden, dort ist es ganz klar geregelt im § 11 Soldatengesetz, Absatz 2: "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."

    IANAL, but: wäre der Polizist also Soldat gewesen und das Landgericht hätte gesagt "Das hätte ihm klar sein müssen", dann würde er ohne weiteres Aufhebens erstens wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung im Amt belangt werden. Letzteres auch ohne Strafanzeige des Opfers (Offizialdelikt). Ausserdem hätte es disziplinarrechtliche Konsequenzen.

    Fassen wir also zusammen:

    Für den Soldaten Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, jeweils plus disziplinarrechtliche Ahndung.

    Für den Polizisten nahtloser Übergang zum business as usual.
    Sollte mich wundern wenn es anders wäre.

  30. Andre meint: (25.2.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Die Angeklagten im Fall Rupp sind heute freigesprochen worden.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,747654,00.html

    Zum Glück sind Richter auch in Bayern unabhängig.

  31. bombjack meint: (25.2.2011 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @Andre:

    Zeit ist es geworden….nur wirft das meiner Ansicht die Frage auf, in welcher Welt die damalige Staatsanwaltschaft und der Richter denn leben? Laut Geständnis wurde die Leiche ja zerstückelt und durch die Hof-Hunde entsorgt und das ohne die geringsten DNA- und Gewebe-Spuren zu hinterlassen. Hunde sind bei so etwas natürlich unglaublich sauber und hinterlassen beim fressen bestimmt keine Spuren…..alleine das fehlen jeglicher forensischer Spuren sollte da doch dann Zweifel an den den Geständnissen aufkommen lassen….da fällt mir doch nur noch der Begriff Guttenberg ein…..

    bombjack

  32. crackpille meint: (25.2.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Den VDS-Link sollte man sich auch mal zur Gemüte führen…

  33. user124 meint: (26.2.2011 um 02:02) AntwortenReply to this comment

    zu anklage wegen widerstand.
    es gibt hier anscheinend ein muster das wenn immer regierungsorgane recht (oder auch gesetz) brechen diejenigen verfolgt werden deren rechte verletzt wurden und die sich dagegen wehren.
    was sind denn in diesem fall alle bürgerrechte wert wenn argumentiert wird das der ausführende polizist ja nach befehl, dessen rechtmäßigkeit einzuschätzen ihm unmöglich sei, handelt und man bei weigerung wegen widerstand gegen die staatsgewalt bestraft wird? desweiteren wird da einfach mal so eine unrechtmäßigkeit festgestellt und keiner muss die konsequenzen tragen.

    die haben sich da einen schönen mechanismus zurechtgelegt um jedes grundrecht zu brechen.

  34. Stuff meint: (26.2.2011 um 02:32) AntwortenReply to this comment

    @JCL: Art. 20 IV GG ist ein Pogrom-§, damit im Falle einer neuerlichen Reichs Bundeskristallnacht die Peinlichkeiten von Gerichtsverfahren erspart bleiben, denn das Abfackeln von _______ ( beliebigen VolksfeindVerfassungsfeind/Terrororganisation hier einsetzen) ist dann gewiss besagte Abwehr…

    siehe auch
    http://web.archive.org/web/20050430154846/http://www.qwm-multi.dk/preussen.pdf
    Seiten 155 ff:

    … Das Widerstandsrecht des Artikel 20,4
    GG soll ebenfalls nur den Staatszweck beschützen helfen. Es
    rechtfertigt vorsorglich die Selbst- und Lynchjustiz "aller
    Deutschen" gegenüber dem inneren Feind, rechtfertigt ebenfalls
    das Pogrom. Der entsprechende Fall der "Reichskristallnacht",
    der seinerzeit nachträglich zur spontanen Notwehrmaßnahme des
    deutschen Volkes erklärt wurde, ist damit verfassungsmäßig abgesichert.
    Ebenso sichert der Artikel 20,4 GG selbst die Tötung von Gefangenen als innere Feinde durch die Sicherheitsorgane des Staates, wenn diese aufgrund der an sie delegierten Interpretationsgewalt über die Situation meinen, daß die “verfassungsmäßige Ordnung” in Gefahr ist.
    Das nicht durch das Grundgesetz erwähnte demokratische Widerstandsrecht lehnen die Verfassungsrichter bereits 1952 ausdrücklich ab. Sie können nicht sehen, daß “bei dem wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik durch den weiten Ausbau
    der Gerichtsbarkeit, vor allem der Verfassungsgerichtsbarkeit
    besteht, überhaupt noch ein Widerstandsrecht anzuerkennen ist.”

    Schon wer auf die Idee gekommen, das so zu interpretieren?

    Stuff

  35. Sebastian meint: (26.2.2011 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Ok also das Folgende ist nicht meine Meinung:

    http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Schuld-aber-nicht-schuldig;art155371,2386423

    Aber da ich weiß, was Spiegel Online bisweilen für einen gequirlten Mist verzapft (um es mal freundlich zu formulieren): WAS ist denn jetzt bitte die Wahrheit im Fall des Bauern Rupp?

    Der Donaukurier schreibt hier, dass die Schuld ja eindeutig gewesen sei, dass ein Schrotthändler ja sogar eine Falschaussage getätigt hat – und dass der Richter der Anklage zugestimmt habe im Urteil – dass die Freisprüche aber nur erfolgt seien, weil man es nicht habe so beweisen können, wie man musste. Und dass hiermit dann die Beschuldigten wohl "davon gekommen" seien.

  36. Susi meint: (26.2.2011 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Die Wahrheit im Fall Rupp ist, dass er tot ist und die Leiche im Auto im Fluß gefunden wurde.
    Alles andere ist Spekulation, auch wenn der Staatsanwalt glaubt, dass Rupp nach Hause kam, gibt es dafür eben keinen Beweis. Nur in diesem Fall wäre die Familie überhaupt verdächtig. Ob das Auffinden der Leiche einen Unfall ausschließt kann keiner, der kein Spezialist für deratige Unfälle ist, beantworten. Ob sich im Hause Rupp alle hassten oder das nur die gefällige Aussage der Ermittler ist, die alles andere erklären soll, weiß auch keiner so genau.
    Ob Rupp seine Töchter vergewaltigt hat (wurde als Grund für den Mord angegeben) ist ebenso unklar, aber wer ein grausames Verbrechen sieht, für den ist Grausamkeit natürlich ein willkommenes Motiv. Der Schrotthändler wurde aufgrund einer Aussage seines Angestellten verurteilt, der im Gerichtssaal versuchte seine Aussage zurückzuziehen, da er damals alkoholkrank gewesen sein, da aber Gericht und Staatsanwaltschaft eindringlich auf die Folgen einer "Falschaussage" (z.B. Verhaftung im Gerichtssaal) aumerksam machten blieb er bei seiner falschen Aussage.
    Wie gesagt, die Wahrheit wurde nicht gefunden und kann höchstwahrscheinlich auch nicht gefunden werden. Allerdings hat das Gericht das Recht seine Spekulationen als "Wahrheit" im Urteil festzuhalten.

  37. ralf124C41+ meint: (27.2.2011 um 06:39) AntwortenReply to this comment

    Mal an unsere Art 20 4 GG-ler: die Interpretation, dass nur der Staatsschutz das Ziel ist, und das das Verfassungsgericht 1952!!! zu einer Zeit, als noch das Obrigkeitsstaaten-denken vorherrschte, eine andere Interpretation hatte, dem kann ich mich nicht anschliessssen. Die hatten ja noch Urteile wie "Der Mann ist dominierend und eindringend (!) und die Frau passiv" (jetzt nur aus der Erinnerung zitiert, so ein Schwachsinn wuerde heute nur Entruestung hervorrufen). Ich denke, es sollten auch den Zustaenden, die heute herrschen, vorgebeugt werden. Siehe z.B. Wahlbeteiligung, und die hier staendigen Wiederholungen ueber unzweifelhafte Rechtsmissbrauche, und Lobbyismus dergleichen mehr. Nun ja, wir sind entwaffnet. Und ueber den Lissabon-Vertrag im Falle eines "Aufruhrs" beliebing toetbar. Und die Schergen haben keine Konsequenzen zu fuerchten.
    Ich halte mich derzeit in einem der wenigen kommunsitischen Laendern auf. Hier ist die Polizei nicht bewagffnet, hat nur maximal einen Schlagstock, und die Leute sehen qualifiziert aus. Meine Hochachtung an den Polizei-Forumsteilnehmer, der sein Gewissen zum Masstab macht! :-) Seinem Beitrag kann ich nur voll zustimmen.

  38. ralf124C41+ meint: (27.2.2011 um 07:01) AntwortenReply to this comment

    Noch als Nachtrag:
    Korruption gibt es hier verbreitet. Aber ich glaube, in kleinerem Masstab, und einfach offener, als in DE. Ich bin hier in Vietnam, und habe fuer das Geschaeft (bin jetzt 2 Jahre hier) noch kein Schmiergeld zahlen muessen. Sorry fuer die Tippfehler im vorhergehenden Posting, war aber aufgeregt. :-)

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