Überfallartig

Gleich nach der Frage: Bin ich überhaupt zuständig? katalogisiert ein pflichtbewusster Polizeibeamter den neu hereingekommenen Fall für die Kriminalstatistik. Auf der ersten Seite einer Ermittlungsakte lese ich soeben zum Beispiel:

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – im bes. schw. Fall überfallartig durch Einzeltäter.

Das ist auch der Text, den ein Staatsanwalt oder Richter als erstes zur Kenntnis nimmt, wenn ihm die Unterlagen auf den Tisch kommen. Natürlich lässt man sich als Profi von so was überhaupt nicht beeindrucken, sondern beginnt unbeeinflusst und neutral zu lesen, um sich am Ende anhand der zusammengetragenen Fakten ein objektives Bild zu machen.

Natürlich.