24.3.2011

15 Monate Haft für 20 Euro Geldbuße

Wer ein Knöllchen nicht bezahlt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dass es aber gleich so schlimm wird, hätte eine Frau aus Schwaben wohl eher nicht vermutet. Stolze 20 Euro schuldet sie der Stadt Stuttgart für eine Ordnungswidrigkeit. Das Amtsgericht Stuttgart hat die Geldbuße bestätigt – seit dem 22. Februar 2011 ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wachte mit Argusaugen darüber, ob das Geld rechtzeitig eingeht. Was nicht der Fall war. Schon etwas mehr als drei Wochen nach Rechtskraft, nämlich am 17. März 2011, holte die Behörde die juristische Keule raus. Sie ordnete Erzwingungshaft an.

Das ist, ungeachtet des schnellen Ablaufs, kein ungewöhnlicher Vorgang. Aber das Schreiben hatte es dennoch in sich. Der Betroffenen wurde nämlich mitgeteilt, es seien 451 Tage Erzwingungshaft verhängt:

110324a 

Die Behörde ließ keinen Zweifel daran, dass die Aufforderung ernst gemeint war:

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zum Haftantritt einfinden, muss gegen Sie ein Vorführungsbefehl erlassen werden.

Angehängt waren praktische Informationen, wie sich die Haft angenehm gestalten lässt:

Mitbringen können Sie insbesondere Bargeld, Brillen, erforderlichenfalls orthopädische Hilfsmittel, Schreibmaterial in angemessenem Umfang (keine gefütterten Umschläge), Lichtbilder nahestehender Personen, Armband- oder Taschenuhr und einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung sowie Zahnbürste, Haarbürste, Nagelbürste, Kamm, Rasierpinsel und Rasierapparat für die Nassrasur (ohne Klingen, kein Rasiermesser) – Steckdosen für Elektrorasierer sind nicht in allen Hafträumen vorhanden.

Aber auch die Don´ts verschwieg die Vorladung nicht:

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere Nahrungs- und Genussmittel, Alkohl und andere berauschende Mittel, … Zeitungen und Zeitschriften, Waffen, Stöcke, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen aller Art, Werkzeuge, Fernsehgeräte, große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge.

Es liegt nahe, dass die Staatsanwaltschaft hier etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Denn immerhin wären 15 Monate Gefängnis für eine Geldbuße nicht mal vom Gesetz gedeckt. Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Erzwingungshaft gesetzlich auf sechs Wochen begrenzt. Die Haft darf wegen desselben Knöllchens auch nicht mehrfach angeordnet werden.

Selbst bemerkt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fehler nicht. Erst unser Anruf führte zu der Erkenntnis, dass die von einer Amtsinspektorin tatsächlich notierten 451 Tage wohl auf einem Flüchtigkeitsfehler beruhen.

Die Betroffene soll noch heute eine geänderte Vorladung mit neuer Frist erhalten. Vermutlich wird es auf einen Tag Erzwingungshaft hinauslaufen. Behördensprecherin Claudia Krauth: “Das ist der bei uns übliche Satz, wenn jemand 20 Euro Bußgeld nicht bezahlt.”

Die Betroffene selbst kann natürlich auch was tun. Die offenen 57 Euro überweisen. Dann muss sie gar nicht nach Schwäbisch Gmünd.

83 Kommentare zu “15 Monate Haft für 20 Euro Geldbuße”

  1. anonym meint: (24.3.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Also ich würde in einer solchen Situation das Geld mit Sicherheit NICHT bezahlen! Schon aus Prinzip nicht. Was spricht dagegen, einen oder zwei Tage im Gefängnis zu verbringen? Schon allein der Gedanke, was das die Bürokratie wieder kostet, würde das wohl geraten erscheinen lassen. (Und dabei spielt es absolut keinerlei Rolle, wieviel Geld ich real zur Verfügung habe.)

  2. affenärschle meint: (24.3.2011 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Tja, hier ein Flüchtigkeitsfehler: Schwamm drüber, mach´ma halt ´nen neue Bescheid;
    dort ein Flüchtigkeitsfehler: Erzwingungshaft.
    Man sieht klar wie "gleicher" doch alle Menschen sind.

  3. anonymerFeigling meint: (24.3.2011 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Liebe noch halbwegs gut verdient, ist alleine der Steuerausfall ein vielfaches des Bußgeldes…

  4. Verwunderter meint: (24.3.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Er muss zur Abwendung der Haft aber nicht 57 Euro, sondern nur 20 Euro zahlen.

  5. Thomas R. meint: (24.3.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @1 (anonym)

    Ich sehe ja ein, dass es Situationen gibt, in denen man sich aus vertretbaren Gründen auf den Standpunkt stellen kann, dass eine Geldbetrag aus Prinzip nicht zu zahlen ist, unabhängig von den Konsequenzen.

    In dieser Situation sehe ich das aber nicht. Wenn es sich nicht um ein besonders krasses Fehlurteil handeln sollte (wofür es keinen Anhaltspunkt gibt), dann sehe ich nicht, warum man die Rechtmäßigkeit der Forderung anzweifeln könnte. Und dann gilt: Man geht aus Trotz gegenüber unrechtmäßigen Forderungen vielleicht ja noch ins Gefängnis. Bei rechtmäßigen Forderungen, die zu begleichen man sich leisten kann, halte ich das für blanke Idiotie.

  6. user124 meint: (24.3.2011 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.: kann ja auch sein das das ordnnungsgeld gesetzlich richtig verhängt wurde aber dieses dem rechtempfinden der frau zuwider läuft.

  7. Geralt meint: (24.3.2011 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Könnte mich bitte mal jemand aufklären: Warum sind Bücher im Gefängnis zulässig, Zeitungen und Zeitschriften aber nicht?

  8. mattiscb meint: (24.3.2011 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    es gibt so viele Bußgelder für Lapalien bzw. Fälle, in denen man nicht erfährt was das eigentliche Vergehen ist und aus dem Bußgeldbescheid auch nicht schlauer wird. Wenn man da in Verweigerung geht, weil bei der passenden Stadtverwaltung niemand bereit ist, das mal zu erklären.. dann kann ich es verstehen, wenn man es auf die Erzwingungshaft ankommen lässt.

    Ich würde mich übrigens nicht rechtzeitig einfinden, sondern von der Polizei kutschieren lassen. Wenn schon Verweigerung, dann richtig und nicht aus eigener Kasse das Busticket zahlen :)

  9. Dennis meint: (24.3.2011 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Wie jetzt… Rasierapparat für die Nassrasur ja, aber OHNE Klingen. Haben die dann die passenden Klingen für mein Modell vorrätig?

  10. fernetpunker meint: (24.3.2011 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Cool, dann bezahle ich meinen Knöllchen in Zukunft nicht mehr. So ein paar Tage Knast stören mich nicht weiter. Obwohl: Hat man da DSL-Internet?

  11. LaPaloma meint: (24.3.2011 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Mich wundert ja immer, dass die Leute für so etwas zum Anwalt rennen. Aber wenigstens zahlt den diesmal nicht der Staat.

  12. anonym meint: (24.3.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @ Thomas R.
    Stimme Ihnen sogar zu. Aber wir wissen hier nichts darüber, warum die geforderte Summe nicht auf dem Konto eingegangen ist. Könnte theoretisch auch ein Irrtum sein, den die Angeschriebene nicht zu verantworten hat. Der nächste Unsinn ist dann schon der, der von der Justiz verzapft wurde.

    Wer den Alltag in D kennt, der weiß oft auch, daß nicht selten die Irrwitzigkeiten kein Ende nehmen, und zu denen gehören auch unberechtigte Forderungen, die dann von Inkassofirmen eingetrieben werden sollen. Da müßten ja auch diejenigen, die Forderungen erheben, irgendwann mal ihren Irrtum erkennen und korrigieren. Das passiert oft aber nicht. Geradeso, als sei man in diesem Land besonders behämmert. Dafür lassen sich hierzulande viele Belege sammeln, leider.

  13. Alexander meint: (24.3.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Dir ist schon klar, dass die Kosten, die du "der Bürokratie" verursachen willst, unser Geld ist (bzw. das Geld derer unter uns, die wir arbeiten und Steuern zahlen)?

  14. 42 meint: (24.3.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Kraftfahrzeuge? Ernsthaft?

  15. peter meint: (24.3.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Ich zahle gerne dafuer, dass Leute wie sie dann in den Knast muessen! Erzwingungshaft hochsetzen!!

  16. Peter M. meint: (24.3.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Die Erzwingungshaft befreit im übrigen nicht von der Zahlungspflicht. Auch, wenn das hier scheinbar einige glauben.

  17. Zensurgegner meint: (24.3.2011 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Bürokratie auf Trab bringen? Einfach 1 Euro mehr bezahlen als gefordert! Und dann genüsslich abwarten, was passiert…

  18. abc meint: (24.3.2011 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Zahlen muss man trotzdem noch, ist ja keine Ersatzfreiheitsstrafe sondern Erzwingungshaft.

  19. faaa meint: (24.3.2011 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Was passiert denn, wenn man nach der Erzwingungshaft immernoch nicht zahlt?

  20. anonym meint: (24.3.2011 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    @ Alexander
    Irrtum 1: Steuern, die wir bezahlen, sind nicht "unser" Geld, es ist das Geld des Staates (Geld, das der Staat seinen Bürgern wegnimmt). Mein Geld ist das, was ich in der Tasche und auf dem Konto habe. Siehe auch: brutto und netto, Merkel mußte das auch erst lernen.

    Irrtum 2: Egal, wie und auf welche Weise der Staat das Steuergeld vertut (darauf haben wir keinen Einfluß!), ich zahle trotzdem nur einmal im Monat Steuern. Wenn der Staat das Geld verbrennt, dann ist es weg, er bekommt es von mir in einem bestimmten Zeitraum kein zweites Mal.

    Interessante Diskussion übrigens – gähn. Und natürlich findet sie hier das allererste Mal statt!

  21. anonym meint: (24.3.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @ Zensurgegner
    Interessante Methode. Und was passiert dann? Würde mich ernstlich interessieren.

  22. kinder-sind-unschlag meint: (24.3.2011 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Klar – und dreimal darfst Du raten, was der Staat macht, wenn das Geld nicht reicht.
    Richtig, er macht Schulden!
    Und jetzt darfst Du nochmal raten, was er macht, wenn er die Schulden nicht mehr bedienen kann oder das Geld wegen der hohen Zinslast dauerhaft nicht ausreicht.
    Wieder richtig. Er holt sich mehr Geld von mir (erhöht die Steuern).

    Und so wird das Geld, dass der Staat unnötig ausgibt am Ende wieder mein Geld.

    War doch gar nicht so schwer, oder?

  23. Hustenstorch meint: (24.3.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @Zensurgegner:

    Das ist freilich ne Idee. Immerhin hat man schuldbefreiend gezahlt. Und zwar den gesamten Betrag. Für etwas mehr wird man doch kaum bestraft werden können, oder? Obwohl, in Deutschland…

  24. anonym meint: (24.3.2011 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @ kinder-sind-unschlag
    Sie übersehen bloß eins: Die Gefahr, daß der Staat die Steuern erhöht, besteht theoretisch immer. Die Gründe dafür sind für den einzelnen Steuerzahler sekundär. Interessant ist aber z. B., wo der Staat das tut.

    Ich bringe Ihnen ein Beispiel aus dem Leben: Seit mindestens dem Jahr 2000 haben bestimmte Medien immer wie irre herumtrompetet, daß der Bürger immer mehr zahlen müßte, wegen Steuern pipapo. Wenn man morgens zum Bahnhof ging, sprangen einem die Riesenlettern dieser "Intelligenzblätter" ins Auge, so daß einem die Überschriften nicht entgehen konnten, auch wenn man nicht scharf war auf die Botschaften dieser Massenblätter.

    Aber was ist nun praktisch passiert? Seit dem Jahr 2000 (um einen relativ späten Zeitpunkt zu nehmen) hat sich mein Nettogehalt nie verringert, sondern immer nur erhöht, bis heute. Die Tendenz ist ungebrochen. Trotz tatsächlicher oder angeblicher Steuererhöhungen!

    Deswegen glaube ich nichts von dem Geschwafel, daß die "bürgerliche Mitte" bedroht sei oder daß die Leute immer weniger Geld zur Verfügung hätten wegen der ganzen Steuererhöhungen und sonstigen Abgaben. Was den Leuten erzählt wird, ist oft nicht einmal die halbe Wahrheit.

  25. Killerkralle meint: (24.3.2011 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @Zensurgegner:

    Zu glauben, man würde durch die Mehrzahlung von 1 EUR eine Krise in der entsprechenden Buchhaltung auslösen ist Traumtänzerei. So dämlich sind selbst in den öffentlichen Verwaltungen die wenigsten. Habe selber mal in einer Kommunalkasse gearbeitet. Geringfügige Über-/Unterzahlungen wurden auf so genannten Personenkonten "geparkt" und irgendwann ausgebucht. Da ist man den Umgang mit solch geistreichen Vorgängen schon gewohnt. Bei notorischen Witzbolden, die wiederkehrend abgezogen haben, hat man das Ganze dann irgendwann gesammelt angemahnt.

    Ihre heimliche Schadenfreude ist mit Sicherheit größer als das Ärgernis welches Sie auslösen. Sparen Sie besser den Taler oder verschenken Sie ihn anderweitig…

  26. S. meint: (24.3.2011 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ist das Ordnungswidrigskeitengesetz (OWiG) nicht 2007 gestrichen worden, abgesehen davon, dass das Grundgesetz für die BRD keinen Geltungsbereich mehr hat?

    http://www.mayerw.de/125/014/01.htm

  27. kinder-sind-unschlag meint: (24.3.2011 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Darum ging es doch hier gar nicht. Es ging darum, dass der Staat sich das Geld, das er ausgibt, früher oder später von seinen Bürgern (also uns) holt.

    Deshalb ist die Aussage, das Geld, was der Staat (unnütz) ausgibt, ist unser Geld, aus meiner Sicht durchaus richtig. Sie haben das bestritten.

  28. turtle of doom meint: (24.3.2011 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @Killerkralle: Hmm, erinnert mich an Michael Moore, der im Rahmen einer TV-Sendung mal Grossunternehmen eine Spende zukommen lassen wollte.

    "Sehr geehrte Mitarbeiter von Enron,

    ich möchte Ihnen gerne 20 $ spenden."

    Die waren völlig perplex und keine Firma konnte auf die Schnelle ein Spendenkonto angeben… :-)

  29. Klaus meint: (24.3.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Kann sich die Frau eigentlich nach Schwäbisch Gmünd bringen lassen? Wen Sie keine 20 EUR besitzt (ansonsten würde man doch etwas Pfändern …), dann wird die auch die Fahrt nicht zahlen können. Kommen dann neue Gebühren für das Grüne oder blaue Taxi hinzu? Oder ist das dann ein kostenfreier Service, wenn man nicht erscheint.

  30. Naseweis meint: (24.3.2011 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Die Sache ist doch ganz einfach. Man muß nur zweimal eine Quersumme bilden: 4 + 5 + 1 = 10 und dann munter weiter quersummen: 1 + 0 = 1. Aber so ist das in dieser Welt: wer nichts sieht, kann auch nichts schauen.

  31. anonym meint: (24.3.2011 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @ kinder-sind-unschlag
    Ich bestreite nach wie vor und bis in alle Ewigkeit, daß Geld, das der Staat formal rechtmäßig in seine Gewalt bringt, unser (oder mein) Geld sei. Mein Geld ist das, was ich besitze und was gleichzeitig mein Eigentum ist. Wenn Sie oder andere den Begriff "mein" (oder "unser") nicht sauber definieren können, ist das letztlich Ihr Problem.

  32. Killerkralle meint: (24.3.2011 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @turtle of doom:

    Wahrscheinlich bedeutet das, dass das Geld bei denen "in dunklen Kanälen" und nicht auf Bankkonten verschwindet :-)

  33. kinder-sind-unschlag meint: (24.3.2011 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Keiner hat behauptet, dass das Geld des Staates mein Eigentum im engeren Sinne ist. Wenn Sie Probleme haben, die weitergehende Bedeutung von "unser Geld" im übertragenen Sinne geistig zu erfassen, dann tut mir das sehr Leid. Ich habe – offensichtlich erfolglos – versucht, das in meinen letzten drei Kommentaren deutlich zu machen. Offensichtlich hoffnungslos.

  34. anonym meint: (24.3.2011 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @ kinder-sind-unschlag
    Ja, ich gebe gern unumwunden zu, daß ich eine tiefsitzende Allergie gegen euphorisierendes Propagandageschwätz habe; wir sind ja hier schließlich nicht bei "1984". "Unser" Geld ist genauso ein hirnverkleisternder Mist wie all die anderen Prägungen volksgemeinschaftlicher Art ("unser Volk", "unsere Gesellschaft"), die dazu dienen, das Individuum geistig zu vereinnahmen.

    Tut mir leid, mich können Sie dafür nicht gewinnen, da ist Ihre Mühe leider völlig vergebens. Vielleicht liegt das einfach an den Erfahrungen, die ich in Jahrzehnten gemacht habe, und an dem heute zugänglichen historischen Wissen.

  35. Martin Sp. meint: (24.3.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Wobei die Erzwingungshaft nicht mal das Schlimmste ist, sondern daß sie in Schwäbisch Gmünd antreten soll! ;-)

  36. Laie meint: (24.3.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Nuja… wir (die Steuerzahler) haben das Geld dem Staat anvertraut (oder es uns zumindest ohne Gewalt nehmen lassen). Wir (die Wähler) entscheiden über die Verwendung der Mittel. Zwar auf sehr mittelbare Weise, aber hey. Es ist unser Geld.
    (Daß viele Möglichkeiten gar nicht erst zur Wahl stehen ist schon OK — diese Möglichkeiten gelten als Chancenlos, ihr nicht-zur-Wahl-stehen ist also Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsens)

  37. Susi meint: (24.3.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Naja, 451 Tag Erzwingungshaft sind sicher nicht angemessen, aber wie man sieht würden Sie der Zahlungsmoral ungeheuer auf die Beine helfen ;-)

  38. Gerrit meint: (24.3.2011 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Da kann man ja froh sein, dass aus einem solchen Fehlerchen kein Erschießungsbefehl ausgestellt wird.

  39. PA meint: (24.3.2011 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Ihr Geld ist also nur das, was (1) ihr Eigentum und (2) in ihrem Besitz ist?

    Irgendwie neige ich dazu, das Geld auf meinem Bankkonto auch als Meines anzusehen…hach, diese unsauberen Definitionen aber auch immer!

  40. anonym meint: (24.3.2011 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @ PA
    Ich hatte das weiter oben genauer ausgeführt. Aber noch mal extra für Sie: Wenn ich über Geld eine eindeutige (und auch noch exklusive) Verfügungsgewalt habe (wie über mein Geld auf einem der zahlreichen von mir genutzten Bankkonten), dann ist es doch in meinem Besitz.

  41. LaPaloma meint: (24.3.2011 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @Susi:
    Das bezweifle ich. realistisch betrachtet häuft die Kundschaft, die wegen so etwas Anwaltskosten produziert, statt endlich zu zahlen, nur weitere Schulden an.

  42. fernetpunker meint: (24.3.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @abc: Dann gilt das von mir Gesagte sinngemäß bei Geldstrafen, die ich künftig verwirken sollte. :-) "Nicht kleckern, sondern klotzen" gilt wohl auch im Recht.

  43. Michel meint: (24.3.2011 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Nette Anwaltsgeschichte:

    Absurde Kündigung Freundin des Chefs beleidigt – Job weg

    http://www.sueddeutsche.de/karriere/absurde-kuendigung-freundin-des-chefs-beleidigt-job-weg-1.1076785

  44. PA meint: (24.3.2011 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Damit sind Sie leider auf dem Holzweg. Das Geld auf dem Bankkonto ist nicht in Ihrem Besitz, sondern in dem Besitz der Bank.

    Verfügungsgewalt heißt nicht Sachherrschaft, also Besitz. Streng genommen haben Sie nur eine Forderung gegen die Bank in der Höhe Ihres Kontostands. Oder besitzen Sie negatives Geld, wenn Ihr Kontostand ins Minus rutscht?

    Prinzipiell ja auch völlig egal, nur sollte man selber wissen, was man schreibt, bevor man anderen vorwirft, bestimmte Sachen nicht unterscheiden zu können.

  45. anonym meint: (24.3.2011 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @ PA
    Mag sein. Der Ausgangspunkt war, daß Leute aus volkspädagogischen Gründen (oder warum auch immer) Geld, das sie weder besitzen noch an dem sie Eigentum haben (und über das sie auch keinerlei Verfügungsgewalt besitzen), als "unser" bezeichnet haben. Dem bin ich entgegengetreten. Vielleicht könnte man ja hier noch den Begriff "Volkseigentum" in die Debatte einführen, da würde sie dann vermutlich noch einige Grade realistischer werden.

  46. PA meint: (24.3.2011 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Da gebe ich Ihnen sogar Recht, dass das oft nicht sauber unterschieden wird – natürlich ist das Steuergeld in dem Sinne nicht "mein" oder "unser" Geld, sondern eher "Volkseigentum". Wobei ich natürlich auch ein Teil des Volks bin.

    Dabei fallen mir die Leute ein, die sich beschweren, was für ein Blödsinn mit "ihren" GEZ Gebühren finanziert wird. Darum habe ich auch an die GEZ geschrieben, das meine (also die von mir bezahlten) Gebühren auf gar keinen Fall dafür verwendet werden dürfen, um den Musikantenstadl zu finanzieren. Sollen die das halt von den Gebühren der Rentner bezahlen ;-)

  47. Nik meint: (24.3.2011 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Einen Tag Haft für 20 Euro.

    Wer mag mal hochrechnen wieviele Tage das für einige Bänker wären die Milliarden in den Sand gesetzt haben.
    Ohne jegliche Folgen.

  48. anonym meint: (24.3.2011 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @ PA
    Ihr zweiter Absatz: Copyright Volker Pispers?

  49. ferri meint: (24.3.2011 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Bei Stuttgart kann man Zebrastreifen aus Marmor sehen.
    Das Geld wird sinnlos verschwendet. Hauptsächlich verdienen Beamte zu viel und arbeiten zu wenig. Politiker bekommen Traumgagen für Aufsichtsaufgaben in staatseigenen Firmen wie der Bayrischen Landesbank. 8 Milliarden Miese. Bei der Kölner Messe ist nur die Hälfte der Kosten zu den Baufirmen gelangt. Der Rest ist an den Kölner Klüngel (z.B. Dumont) gegangen.

    Erzwingungshaft gibt es erst seit der Wende 1990.
    Die Einheit kostet eben und die Ostfirmen wurden zum Ertragswert praktisch den westdeutschen Konzernen geschenkt.
    Dieselben Konzerne zahlen spätestens seit Schröder dank Lobbyarbeit fast keine Steuern mehr.

  50. anonym meint: (24.3.2011 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @ ferri
    Ich bin ja kein Beamter. Trotzdem würde mich interessieren: Wie wollen Sie Ihre Behauptung zu den Beamten sachgerecht belegen? Glauben Sie nicht, daß es sich da um ein beliebtes, subjektives Pauschalurteil handelt?

  51. Paul meint: (24.3.2011 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @Geralt

    die Zeitung wird gerollt zu einem prima Schlagstock. Bücher lassen sich nur mit mäßigem Erfolg so fest zusammen rollen, außerdem hat das Papier nicht die nötige Länge.

  52. Martin Sp. meint: (24.3.2011 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Die Zebrasteifen sind wirklich nur _bei_ Stuttgart, nämlich in Sindelfingen. Allerdings war der Marmor über die Jahre gesehen billiger als immer wieder nachpinseln.

  53. Klabund meint: (24.3.2011 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Durch regelmäßige Amtsbesuche und einiger Zeit als Bürotante in einem Rathaus kann ich ferri da nur beipflichten.

  54. affenärschle meint: (24.3.2011 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @Michel: Bei mir gibt´s auf die Frage nach dem Alter immer zuerst eine Gegenfrage:
    "Physisch oder psychisch ?"
    Wird wohl auch bald ´ne Beleidigung sein…

  55. ferri meint: (24.3.2011 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Während meines Praktikums habe ich genug mitgekriegt.
    Beamte können sich sehr einfach frühpensionieren lassen. Hier hat sich einer mit 50 pensionieren lassen, ist jetzt 77 und macht jedes Jahr mehrere Auslandsreisen zusammen mit seiner mittellosen Freundin und fährt Daimler und hat eine Eigentumswohnung. Also länger Pension bezogen als gearbeitet.

  56. Musenrössle meint: (24.3.2011 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Ich bin zwar keine Beamtin, aber im öffentlichen Dienst und ich muss leider sagen:

    Die gängigen Klischees mögen übertrieben sein und treffen auch sicher nicht auf alle zu, aber sie sind im Wesentlichen definitiv richtig.

    Leistung ist hier kein Kriterium, weder für die Einstellung noch für die Weiterbeschäftigung noch für den beruflichen Aufstieg.

    Da darf man sich nicht wundern, wenn hier vor allem Leute arbeiten, die selbiges nicht erfunden haben.

    Wenn sich doch mal jemand in den öffentlichen Dienst verirrt, der fleissig ist, dann wird dem das schon vergehen, wenn er erstmal merkt, daß das in keiner Weise beruflich honoriert wird…

  57. Jings meint: (24.3.2011 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @1 anonym: Einzusitzen, weil das "die Bürokratie einiges kostet" ist ja nun wirklich ein schlechtes Argument. Schon mal überlegt, wer die öffentliche Bürokratie bezahlt ?

  58. Jan B. aus M. meint: (24.3.2011 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    @ Jings: Wie Sie den vorangegangenen Kommentaren entnehmen können, kapiert anonym einfach nicht, dass alle Kosten die er dem Staat aufbürdet, letztlich von den Bürgern- also auch ihm – getragen werden müssen.

  59. Rolf Schälike meint: (25.3.2011 um 07:46) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Über das Geld, was man im Portemonnaie besitzt, hat man keinesfalls eine absolut freie Verfügung.

    Ein Gerichtsvollzieher kann es mir wegnehmen, an der Grenze zu bestimmten Staaten darf ich es nicht einführen. Tue ich das, wird es unwiderruflich eingezogen.

    Bei der Einreise in die DDR gab es den Zwangsumtausch. Bei der Flughafenkontrolle muss man das Portemonnaie in eine Schale legen. Es wird der Berührung mit meinem Körper enteignet.

    Das Geld, was beim Staat auf dessen Konto liegt, kann ich mir zum Teil zurückholen, weil es mein Geld ist. Z.B. bei Steuerrückzahlungen.

    Anonym hat recht. Was heißt mein, dein, unser? Auf konkreten Folgen für den Einzelnen kommt es an, was der Staat, der Nachbar, der Andere tut.

    Jede Handlung eines jeden hat Folgen für jeden.

    Die Sprache widerspiegelt immer nut einen Teil der Realität. Was heißt "mein"? Ich weiß es nicht.

  60. irgendwer meint: (25.3.2011 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Hier wurde vergessen, daß nach der Haft, also nach den 451 Tagen im Gefängnis, daß Geld trotzdem zu zahlen ist. Geldschuld verjährt nie.

  61. itsmee meint: (25.3.2011 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Auch wurde mal wieder vergessen: Wenn die Frau alleinstehend ist und keine Verwandten besitzt, verliert sie durch 451 Tage Haft, ihre Wohnung, ihren gesamten Besitz, ihr gesamtes Hab und Gut und ist selbstverständlich nach der Haft, obdachlos.

  62. Rudi meint: (25.3.2011 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Mal ein ganz anderer Hinweis.
    Nach dem Ausriss des Schreibens zu urteilen sind 94,00 Euro zu zahlen, da unter der Berechnung steht "Außerdem sind Kosten des Verfahrens in Höhe von 37,00 Euro angefallen"

  63. Avene meint: (25.3.2011 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Sogar ich habe vergessen: Aufgrund der Haftstrafe, dürfte es schwierig bis unmöglich sein, nochmal eine Arbeitsstelle zu finden. Ein Wohnung zu finden, ist nur unter schwersten Aufwand teilweise erst nach Jahren wieder möglich. Obdachlosen, gewähren nur sehr wenige Vermieter eine Wohngelegenheit. Hinzu kommt noch, daß der Straffällige bei jedem Amt/Behörde schlecht vorgemerkt ist.

  64. towi meint: (25.3.2011 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @Avene:
    Soweit ich weiß taucht Erzwingungshaft in keinem Führungszeugnis auf.

  65. Joe meint: (25.3.2011 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @Martin Sp.: so? Gmünd ist super!

  66. daniel meint: (25.3.2011 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @Geralt: Aus Zeitschriften oder Zeitungen lässt sich problemlos eine lebensgefährliche Waffe herstellen, bei ausreichender Übung innerhalb weniger Sekunden. Bei einem Buch geht das nicht.

  67. daniel meint: (25.3.2011 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @Paul: Da gab es ja schon eine Antwort für Geralt. Eine Zeitung taugt auch zu einer schönen Stichwaffe…

  68. anonym meint: (25.3.2011 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @ irgendwer @ itsmee @ Avene
    Es war im Text richtigerweise von einem Tag, bestenfalls zwei Tagen im Gefängnis die Rede! Es ist völlig unplausibel, daß ein Tag, den ich im Gefängnis verbringe, einen wesentlichen Einfluß auf meinen weiteren Lebensweg hat.

  69. Momo meint: (25.3.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @Zensurgegner: Ich glaube den Gesamtbetrag in einzelne Überweisungen a 1 Euro aufsplitten macht da viel mehr Arbeit… wenn man die Zeit und die Lust dafür hat. Oder noch besser: 37 Cent als Einzelbetrag. Dann kann man nicht einfach nur zählen (36 Überweisungen sind 36 euro) sondern muss richtig rechnen. ;)

  70. Uwe1164 meint: (25.3.2011 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Keinen Stromanschluss?
    Aber Licht und Sauerstoff gibt es doch, oder?

  71. marcus05 meint: (25.3.2011 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma:

    Wenn dir ein Brief mit einer Strafandrohung von 451 Tagen Knast ins Haus flattert gehst du nicht zum Anwalt?

    Oder bist du zu doof hier mitzulesen?

  72. DMvG meint: (25.3.2011 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Sagen Sie doch mal, Herr Vetter:

    Wenn Sie so einen Eintrag wie den obigen einstellen (und dabei natürlich genau wissen, dass bei einem solch offensichtlichen Fehler sogar ein einfacher Anruf bei der StA ausreicht und die Sache ist erledigt), und wenn Sie dann sehen, was das für einen Rattenschwanz an gnadenlos selbstdarstellerischen ("also, ICH würde ja…"), pseudogewitzten (zB geklaute Pispers-Zitate), teilweise hysterischen ("die Frau verliert ihre Wohnung") und natürlich beleidigenden ("bist du zu doof?") und in weiten Teilen von keinerlei Sachkenntnis getrübten Kommentaren nach sich zieht:

    Amüsiert Sie das oder überkommt Sie dann manchmal auch ein klein bisschen Entsetzen?

    Grüßle!

  73. anonym meint: (25.3.2011 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @ DMvG
    Obwohl ich nicht angesprochen bin: Früher, ganz zu Anfang (2006?), hätte sich mir die Frage wohl auch gestellt. Aber wenn Sie nur eine Weile mitlesen, dann erledigt sich das.

    Sie haben im Grunde vier Möglichkeiten:
    1. Sie lesen den Blog nicht.
    2. Sie lesen nur die Blogeinträge, nicht die Kommentare.
    3. Sie lesen eben auch die Kommentare.
    4. Sie kommentieren auch selbst.
    Daß es evtl. noch die eine oder andere Möglichkeit mehr gibt, lasse ich hier mal unter den Tisch fallen.

    Und Sie kennen ja den Spruch: Wir leben in einem freien Land (na ja, mehr oder weniger), da kann fast jeder nach seiner Fasson selig werden.

  74. DMvG meint: (25.3.2011 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    @73 (anonym):
    Früher in der Anfangszeit habe ich auch gelegentlich gerne mal mitkommentiert. Aber das war auch noch zu der Zeit, als es zwar manchmal hoch her ging, sich eine Diskussion in der Sache aber trotzdem oft noch lohnte. Wenn heute Kommentatoren mal nicht den Lawblog-Mainstream vertreten, werden sie ja meistens gleich als Trolle diskreditiert.

    Heute ist es meistens eher die Faszination des Entsetzens, die mich diese Seite aufrufen lässt. Und gelegentlich sind die Artikel an sich ja trotzdem ganz interessant.

  75. Ernst meint: (25.3.2011 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @4 Verwunderter: Genau. § 94 OWiG.
    http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__94.html

    @9 Dennis: Gemeint ist: Nassrasierer mit losen Klingen sind verboten, Gilettes Mach3 etc ist ok.

    @18 abc, 19 faaa: Ja. Die Geldbuße (wie auch die Kostenforderung, § 108 OWiG) bleibt vollstreckbar. Sie ist eine öffentlich-Rechtliche Geldforderung, die nach den Regeln der Abgabenordnung vollstreckt wird. Das heißt letztlich: Der Gerichtsvolzieher kommt (§ 90 OWiG, § 5 VwVG). Bzw. nicht, da bei den meisten Betroffenen / Schuldnern ohnehin nichts zu holen ist. Dann wird die Forderung "unbefristet niedergeschlagen".

    @60 irgendwer: Quatsch. Und bei Bußgeldern gilt § 34 OWiG.

    @62 Rudi: Nein. Die 37 EUR sind nur doppelt aufgeführt; zu zahlen sind sie nur einmal.

  76. marcus05 meint: (25.3.2011 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @DMvG:

    Das ist ja der springende Punkt, wer KEINE FACHKENNTNIS zu dem Thema hat, für den liest sich dieser Bescheid so als könnte man diese 451-tägige Haftstrafe nicht mehr verhindern.

    Von daher ist dies kein kleiner Ausrutscher der Staatsanwaltschaft.

  77. marcus05 meint: (26.3.2011 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    Nicht richtig und Wird nicht geschehen sind in diesem Land immer noch zwei Paar Schuh.

  78. DMvG meint: (26.3.2011 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    @ 78 (marcus05):
    Glauben Sie ernsthaft, die StA käme auch nur ansatzweise auf die Idee, wirklich 451 Tage Erzwingungshaft wegen 20 Euro zu vollstrecken?

    Mir ist schon klar, dass Sie jetzt natürlich mit "Ja" antworten werden, aber ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie daran dann auch wirklich glauben.

  79. Sta Unbekannt meint: (28.3.2011 um 03:06) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    da ist Herrn Vetter aber ein kleiner Fehler unterlaufen. Schon das Begleichen der 20 Euro macht die Erzwingungshaft obsolet. Für Kosten und Gebühren darf nämlich keine Erzwingungshaft angeordnet werden.

    mfg
    Ihr Staatsanwalt

  80. cumera meint: (28.3.2011 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Nach welchem Gesetz werden Ordnungswidrigkeiten geahndet? Da bin ich doch mal gespannt. Ich hätte auch gerne einen Link darauf.

  81. Blubb meint: (28.3.2011 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mir sicher, dass es billiger wäre, die 20 Euro einfach zu pfänden…

  82. nogger meint: (28.3.2011 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Das ein Anwalt sooooooo viele Fehler macht- tztztz.
    Die E-Haft wird nicht von einer Behörde sondern von einem Gericht angeordnet.
    Von "Flüchtigkeit" bzw. "Vergessen" beim Zahlungspflichtigen kann wohl kaum die Rede sein, wenn man den Umfang des Schriftverkehrs kennt, der erfolgt, bevor eine Ladung zum Haftantritt erfolgt.

  83. der Gerechte meint: (29.3.2011 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Welcher Vollpfosten hat denn die 451 Tage angeordnet?
    Und wer hat den Wisch alles durchgewunken und unterschrieben bis er beim Empfänger gelandet ist?
    Hat das nun Konsequenzen? oder ist es mal wieder so das bestimmte Berufsgruppen für ihr tuen und handeln nicht zur verantwortung gezogen werden können? Persönlich haften mit Namen Anschrift und allem Vermögen. Das muss jeder Unternehmer auch.

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