EU erhöht Grenzwerte für japanische Lebensmittel

Die EU zieht erste lebensmittelrechtliche Konsequenzen aus der Reaktorkatastrophe in Japan. Am 25. März wurden per Verordnung die Strahlengrenzwerte für Produkte erhöht, die aus den betroffenen Regionen Japans stammen. Ich wiederhole: Die Grenzwerte wurden erhöht. Auf diese enorm vertrauensbildende Maßnahme haben jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und das Umweltinstitut München e.V. hingewiesen.

Während Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner seit Tagen auf „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ verweist, werden die Grenzwerte offenbar schon den zu erwartenden Strahlenbelastungen angepasst.

Für Lebensmittel und Lebensmittelimporte gelten für Cäsium-134 und Cäsium-137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel (EU-Verordnung 733/2008). Mit der nun erlassenen Eilverordnung 297/2011 hat die Europäische Kommission diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel.

Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.

Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen.

„Diese Regelung jetzt in Kraft zu setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger überhaupt keine Rolle“, erklärt Thilo Bode von foodwatch.

Die Organisationen betonen zwar, es gebe derzeit keinen Anlass zur Sorge, dass hochbelastete Produkte aus Japan großflächig im Handel auftauchen. Dies rechtfertige aber keinesfalls die Erhöhung der Grenzwerte, wie sie jetzt durch Artikel 3 Absatz 2 Spiegelstrich Nr. 3 der Eilverordnung geschieht. „Es ist nicht nachvollziebar, in der jetzigen Situation Grenzwerte für japanische Lebensmittel zu erhöhen, um sie in die EU einführen zu können“, erklärte Christina Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München. Statt die Grenzwerte der Belastung anzupassen, müsse eher über einen Importstopp nachgedacht werden.

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