Die verschenkten Mandate
Die Klientel eines Strafverteidigers hat oft viel Ärger am Hals. Da laufen zwei, drei, mitunter auch ein Dutzend oder mehr Ermittlungsverfahren. Vielleicht sogar in verschiedenen Städten. Es liegen aber keine Haftgründe vor. Aber nun passiert’s: Eine schwere Beschuldigung kommt hinzu, der Mandant geht in Untersuchungshaft. Ein klarer Fall der Pflichtverteidigung…
… mit der Folge, dass der Staat (zunächst) die Anwaltskosten übernimmt. Viele Anwälte übersehen an dieser Stelle einen wichtigen Punkt. Mit der Inhaftierung hat der Mandant nicht nur Anspruch auf einen Pflichtverteidiger in der Sache, in der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Nein, in jedem gegen ihn laufenden Verfahren muss ihm nun ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Selbst wenn es sich nur um einen Ladendiebstahl oder ein anderes Bagatelldelikt handelt, für das man sonst keinen Pflichtverteidiger bekommt.
Auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften hat es sich noch nicht überall herumgesprochen, dass der neue § 140 Abs. 1 Ziff. 4 Strafprozessordnung die Rechte eines Beschuldigten hier wesentlich verbessert hat. Wenn ich nach der Festnahme eines Mandanten auch in allen anderen Verfahren Beiordnung beantrage, kommen dann schon mal erstaunte Rückfragen. Der Auftraggeber sitze doch noch keine drei Monate (altes Gesetz). Es könne doch nicht sein, dass es nun auch einen Pflichtverteidiger für ‘ne Backpfeife gibt.
Doch.
So sieht es auch das Oberlandesgericht Frankfurt. In einem Beschluss vom 22. April 2010 (3 Ws 351/10) weisen die Richter mit guten Gründen den Einwand zurück, der Beiordnungsanspruch beziehe sich nur auf das Verfahren, in dem Untersuchungshaft angeordnet wurde. Der Gesetzgeber habe die Untersuchungshaft als so belastend eingestuft, dass der Beschuldigte in allen gegen ihn laufenden Verfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe. Dieser Auffassung hat sich auch das Landgericht Itzehoe angeschlossen. Anders haben bislang nur untergeordnete Gerichte entschieden, etwa das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Wuppertal.
Bislang haben sich alle Richter überzeugen lassen, mit denen ich über eine Beiordnung in dieser Konstellation diskutierte. Es gibt also guten Grund, bei der Inhaftierung eines Mandanten zu schauen, was für Verfahren sonst noch im Aktenschrank schlummern.
Kann doch nur zum Vorteil für beide Seiten sein. Win-Win. ;)
Der Anwalt bekommt im besten Fall eine Tüte voller Arbeit, der Inhaftierte hat einen RA für Fälle, die der Staat bezahlt.
Das wiederum hört sich für mich so an, dass die Gerichte nun aus Kostengründen darauf achten müssen, wen sie in Untersuchungshaft nehmen und wen nicht. Und ich kann nicht ganz glauben, dass das die Intention des Paragraphen ist.
Werde ich mir merken, falls ich mal in Untersuchungshaft kommen sollte. Allerdings ist die Chance, daß dann gleich mehrere Delikte anhängig sein werden, verschwindend gering.
Schön – LG Saarbrücken als untergeordnetes Gericht.
Aber vielleicht wird dann in Zukunft aus ökonomischen Grunden eine U-Haft vorsichtiger gehandhabt … …
Es kann ja nicht sein das Rechtsanwälte reich werden wenn der Staat sein gutes Recht durchsetzt … … …
@ RA A. Förster-Burke
Es ist "dem Staat sein gutes Recht"? Diese Formulierung scheint mir ja etwas verräterisch zu sein, gerade im Zusammenhang mit U-Haft.
ich weiß definitiv wer mein anwalt wird sollte ich mal einen brauchen ;)
vorrausgesetzt UV fährt für mich nach Siegen
Ist das in Zukunft dann Teil des Mandantengesprächs?
"Sie haben 18 anhängige Verfahren? Machen Sie doch noch schnell was, was Untersuchungshaft bewirkt, dann zahlt Papa Staat für meine Dienste in allen Verfahren"
@anonym:
Wenn man mit der U-Haft ein wenig vorsichtiger umgehen würde kann das ja nur positiv sein. Manchmal habe ich schon das Gefühl, dass bei einigen Fällen etwas vorschnell eingebuchtet wird.
@ marcus05
Ja, zum Beispiel bei Herrn Kachelmann. Dieses Gefühl, daß er vorschnell festgesetzt wurde, hatte ich vom allerersten Moment an – und, Überraschung, es hat sich als richtig erwiesen. Auch wenn Alice Schwarzer weiterhin zetert, wer Kachelmann von Anfang an für unschuldig hielt, handele (kreisch!) "UNVERANTWORTLICH". Es wäre wohl mal an der Zeit, die Dame zu einem Gutachter zu schicken.
@anonym:
Sie hören der Dame^wFrau^wPerson zu? Vielleicht sollten Sie sich mal auf Ihren Geisteszustand untersuchen lassen~
@ PromotorFidei
Ich hatte mir den SF-Film zum Fall Kachelmann, der hier im Blog verlinkt war, angesehen. Was ist daran falsch, einen Film von 49 Minuten zu verfolgen? Daß Sie Ihr Gehör automatisch abschalten, wenn eine Aussage kommt, die Ihnen nicht behagt (woher wissen Sie das in jedem Fall immer vorher?), nehme ich Ihnen nicht ab.
Die Gegenmaßnahme der Gerichte und StA hat aber schon begonnen. Jetzt werden die 5,6 verschiedenen Verfahren halt verbunden und dann gibt´s nur einmal die PV-Vergütung. Ich glaube gegen die Verbindung gibt es auch keine Rechtsmittel.
Die Euro-Zeichen in den Augen von Herrn Vetter kann ich sehen.
@ 7
Wie Udo schon sagte, der Staat geht nur in Vorleistung und für jedes Verfahren, das zuungunsten des Angeklagten ausgeht, hält die StPO § 465 Abs. 1 bereit.
Die Rechnung kommt im Falle einer Verurteilung also so oder so. Halt dann von der Justiz und nicht vom Anwalt.
@Me:
Schlagen Sie doch eine Erweiterung des Gesetzes vor mit "…außer wenn es zu viel kostet, dann hat der Beschuldigte keine Rechte mehr".
man sagt heute übrigens nicht mehr ziffer. sondern nummer.
Leider sieht es gerade das LG Saarbrücken, das ich auch im wörtlichen Sinne direkt vor der Kanzleitür habe, anders. Wie so vieles andere auch…
Ich bestelle mich in solchen Fällen trotzdem in allen Sachen und versuche, dass die Sachen verbunden werden um so an die Beiordnung zu kommen oder hoffe, dass die HVen in den anderen Sachen Rat nach 3 Monaten stattfinden…
@Andre #12
Wieso begonnene Gegenmaßnahme? Das ist mE ein alter Hut und keine gezielte Gegenmaßnahme gegen eine wundersame Mandats- und Gebührenvermehrung. Denn die Verbindung sollte der Regelfall sein, falls nicht nach 154 StPO eingestellt werden kann,s. Nr. 17 Abs. 2 RiStBV.
@Vincent 14:
Bei der Klientel, die in Haft geht und bei der noch mehrere weitere Kleinverfahren aufschlagen, die ohne die Haft in anderer Sache eigentlich keine Pflichtverteidigerbestellung rechtfertigen würden, kann in der Regel der Staat nach Verfahrensabschluss nichts mehr holen. Bei Mandatsübernahme sind jedoch gelegentlich aus welchen Quellen auch immer Mittel für einen ausreichenden Vorschuss an den RA vorhanden (der dann natürlich bei der Abrechnung der Pflichtverteidigervergütung wahrheitsgemäß angegeben werden muss, da anzurechnen)
@ klabauter #18:
Sag ich doch, der Mandant zahlt oder deutest Du etwa windige Deals an?
@Vincent:
"windige Deals": Nein.
Richtig ist, dass der Staat "nur" in Vorleistung geht, dass er sich aber über 465 I StPO sehr häufig beim Verurteilten nichts mehr holen kann und die Kosten niedergeschlagen werden müssen.
Im Gegensatz dazu kann sich der Verteidiger, der zunächst Wahlverteidiger ist, einen Vorschuss geben lassen und ist entweder wegen des Vorschusses und/oder wegen der anschließenden Pflichtverteidigerbestellung nicht hinterher darauf angewiesen, nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden.
D.h. die Formulierung "Staat geht NUR in Vorleistung" ist zwar rechtlich zutreffend, faktisch aber sehr häufig nicht.
@ klabauter:
Deinem Fazit habe ich bisher und werde ich auch nicht widersprechen.
Wir haben also beide recht. Juhu! Dann können die Feiertage ja kommen.
Wobei sich die Frage stellt, warum in einer, von den Schülern einer gewissen Herrn Freislers erarbeiteten Rechtsordnung überhaupt Verteiliger notwendig sind?
Unser Gottgleiche, 200% Gerechtes und niemalsnicht fehlerhaftes Rechtsystem könnnte doch zur Kostenersparniss durchauf darauf verzichten!
Und wenn sich das bewährt können wir auch mal drüber nachdenken, ob wir nicht auch diese Richter einsparen können und jede Politesse Exikuzionsvollmacht bekommt. Sind doch dann Beamtet und machen keine Fehler.
Hat doch schon unser leuchtendes Idol Herr Schäuble gesagt!
ps: Um Ihn zu würdigen sollten wir dann auch die Polizisten als Schäublisten und Schäublette bezeichenen, ehrlich das ist voll angemessen!
[/Ende Traum Anonymer Beamter des Innenministeriums]
mfg
Ralf