25.4.2011

Lippenbekenntnisse zum Rechtsstaat

Seit Monaten vergeht kaum eine Woche, in der die Polizei nicht irgendwo in der Republik zu einem Massengentest einlädt. Stets wird betont, die Teilnahme sei freiwillig – was sie nach geltender Rechtslage auch ist. Höchst vorsichtig werden für den Fall der Weigerung schon mal “Hausbesuche” angekündigt. Auf diese Hausbesuche können Betroffene mit einem freundlichen “Tschüss” reagieren und die Beamten vor der Haustüre stehen lassen. Auch das ist ihr gutes Recht. 

Viele Ermittler sind mit der Rechtslage nicht glücklich. Wesentlich verlockender erschiene es ihnen, den gerasterten Bürger einfach zur DNA-Probe verpflichten zu können. Es war von daher auch nur eine Frage der Zeit, bis man einen Schritt weiter geht und den Unmut über die Rechtslage artikuliert. Ganz vorne marschiert seit Ende letzter Woche Gerd Hoppmann, Leiter der Krefelder Mordkommission.

Hoppmann sucht den Mörder einer 75-Jährigen. Seine Beamten vermuten, der Täter wohne in Krefeld und sei 18 bis 31 Jahre alt. Alleine das Melderegister von Krefeld zählt 26.000 Männer zwischen 18 und 31 Jahren. Offensichtlich ahnt der Leiter der Mordkommission, dass so ein grobes Raster selbst gutmütige Staatsbürger nachdenklich macht. Womöglich könnten sie, sofern persönlich betroffen, doch mal auf die “Freiwilligkeit” solcher Tests pochen. In der Tat, so heißt es in der Meldung, hätten sich das sogar schon einige getraut.

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Ich kann nur hoffen, dass Hoppmann seine Beamten nicht instruiert hat, genau so bei Hausbesuchen zu argumentieren. Dann müsste man sich im konkreten Fall nämlich mal über versuchte Nötigung unterhalten.

Hoppmanns Statement ist keineswegs nur ein verbaler Ausrutscher. Er gibt nämlich offen zu, Verweigerer müssten damit rechnen, dass ihr Alibi gecheckt und “andere Überprüfungen” vorgenommen werden. Wer also von seinem Recht Gebrauch macht, macht sich allein hierdurch verdächtig.

Das stellt den Rechtsstaat ebenso auf den Kopf wie die Behauptung Hoppmanns, ins Raster geratene Personen bräuchten so was wie einen “Grund”, die Speichelprobe zu verweigern. Genau das ist eben nicht der Fall. Keiner muss sich dafür rechtfertigen, dass er der Polizei sein Erbgut nicht auf Zuruf anvertrauen will. Der Kommissar mutet den Bürgern zu, en passant ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu pulverisieren.

Dass sich so jemand wie Hoppmann im gleichen Satz dann noch auf den Rechtsstaat beruft, ist an Bigotterie kaum zu überbieten.

79 Kommentare zu “Lippenbekenntnisse zum Rechtsstaat”

  1. james meint: (25.4.2011 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Es "amerikanisiert" – mit dem bedauerlichen Unterschied das bei uns die Gerichte generell eher auf Seiten der Polizei stehen und somit alles andere als Unabhängig urteilen.

  2. gulliver meint: (25.4.2011 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    endlich fordert udo vetter eine ordentliche rechtliche grundlage für massengentests. wichtig, dass sie mal heraus arbeiten, wie notwendig dieses instrument ist und das dafür endlich ein gesetz geschaffen wird. es würde rechtssicherheit für alle seiten bringen.

  3. x meint: (25.4.2011 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, dass jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland anlässlich seiner Geburt eine DNA-Probe entnommen werden sollte. Dann braucht die Polizei nicht mehr über Einzelfälle zu diskutieren und werden endlich wieder mehr Straftaten aufgeklärt!

  4. Der Steuerzahler meint: (25.4.2011 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Ich finde nicht nur allen Deutschen, auch alle Durchreisenden und alle Haustieren (Hier zuerst den Hunden) sollte eine Genprobe entnommen werden. Schliesschlich ist der Hundekotterrorismuß auf Bürgersteigen eine der Schlimsten bedrohungen der Neuzeit.

    mfg

    Der Steurzahler

  5. Nachdenklich meint: (25.4.2011 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Wer den Staat will, will auch Massengentests.

    Und wer Utilitarist ist, der braucht nur solange am "Nutzen" solcher Tests herumfeilen, bis er eine Begründung hat.

    Tja, so sind sie halt, die Kontrollfreunde.

    "Ich finde, dass jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland anlässlich seiner Geburt eine DNA-Probe entnommen werden sollte."

    Der Kinder-Unschlag-User ist doch tatsächlich dieser Ansicht. Wo käme man denn hin, wenn Menschen tatsächlich so etwas wie Selbstbestimmungsrechte hätten. Neinnein, der Stalinismus ist doch sicher besser.

  6. x meint: (25.4.2011 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @Der Steuerzahler:

    Deswegen habe ich ja auch "jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland" und nicht "jedem Deutschen" geschrieben. Mhm, die Idee mit den Hunden werde ich mal mit einem Bekannten von mir besprechen. Der ist nämlich Stadtverordneter für die CDU und ich finde ihre Idee nicht unsymphatisch!

  7. Mir reicht’s meint: (25.4.2011 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Eine ernstgemeinte Frage:

    Welche Rechtsmittel existieren eigentlich gegen Beamte mit einem derart öffentlich zur Schau gestellten Rechtsunverständnis?

    Und welche Rechtsmittel existieren gegen Politiker, die den Rechtsstaat in ähnlicher Weise demontiert haben und weiter demontieren wollen?

  8. Tobias meint: (25.4.2011 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Was sich die Polizei in diesem Land anmaßt, das ist schon der Hammer. Nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel", wie es beispielsweise bei der Steuer-CD oder der Online-Durchsuchung der Fall war.
    Ich kann mir gut vorstellen, wie es aussieht, wenn man von der Polizei zu Hause besucht wird, um "freiwillig" eine DNA Probe abzugeben:
    - "Wenn sie nichts zu verbergen haben, können Sie doch zustimmen. Sonst ziehen wir daraus unsere Schlüsse…."
    - "Wenn wir jetzt den Richter aufwecken, ist der bestimmt nicht gut auf Sie zu sprechen…."
    - "Wenn Sie es sich bei der Polizei verscherzen, was glauben Sie dann, wer sie dann schützt…?"
    Ich mache jede Wette, dass es für die Polizei ein Kinderspiel sein wird, einen ermittlungseifrigen Richter zu finden, der bei den "Unfreiwilligen" die DNA Probe anordnet – und eine Hausdurchsuchung gleich noch dazu.
    Deutschland schafft sich ab….

  9. Ano Nym meint: (25.4.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @UV: Nötigung? Solange die Beamten nur "argumentieren" vermag ich weder Gewalt noch ein empfindliches Übel auszumachen.

  10. Manuel D. meint: (25.4.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    …und dieser Beamte hat einmal ein Schwur auf die Verfassungstreue abgeleistet….wann meldet sich denn hier einmal der Verfassungsschutz???

  11. dasuxullebt meint: (25.4.2011 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut

    Das tue ich – ganz offen – nicht. Die Polizei an sich leistet viel, ich kenne auch Polizisten persönlich, und ich habe hohe Achtung vor Polizisten, die die Drecksarbeit für den Staat ausführen müssen, und gleichzeitig als Boxsack für wütende Bürger dienen.

    Aber wie groß ist die Hürde, wenn man denn schon mal eine Elektrophorese hat, diese dann auch mal eben mit der ganzen Datenbank abzugleichen, falls da denn doch was ist. Oder sie versehentlich irgendwo zu speichern, was natürlich dann nie jemand will.

    Wären Gentests absolut sicher, wäre das natürlich auch etwas, worüber man diskutieren könnte. Aber es wird immer vergessen, dass Gentests keine hundertprozentige Sicherheit bieten. Des Öfteren hört man von 95% Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit eines Ergenbnisses – und vergisst, dass das zwar bedeutet, dass in etwa 19 von 20 Fällen das Ergebnis korrekt ist, aber in etwa 1 von 20 Fällen eben auch falsch – was bei Mord für mich eindeutig zu viel ist. Und selbst "99,999%" Sicherheit klingt nach viel, bedeutet aber letztendlich einen Fehler pro 100.000 – in einer Stadt mit einer Million Leute bedeutet das immerhin im Durchschnitt 10 Treffer.

    Außerdem ist immer die Frage, woher das Genmaterial überhaupt kommt. Hat man irgendwo ein Haar gefunden? Oder eine Zigarettenkippe die da herumlag? Auch hier kann eine Zufallskomponente dabeisein.

    Gentests sind ein Mittel von vielen, aber als einziges Mittel der Überführung sind sie definitiv abzulehnen!

  12. Vorstand meint: (25.4.2011 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird[...]

    Wie wurde gleich nochmal der Mörder eines gewissen Herrn Moshammer in München ausfindig gemacht?
    Es gibt genau 2 Sachen auf die ich NIEMALS vertrauen werden. Und das ist der Rechtsstaat und das Wort seiner Angestellten/Politiker!

  13. Andreas meint: (25.4.2011 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch ganz einfach:
    Viele vertrauen weder der Exekutive noch dem Rechtsstaat in dieser Sache.

    Wieso? Unter anderem wegen Leuten wie Gerd Hoppmann.

  14. 3247 meint: (25.4.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

    Wenn mann auf das Wort der Polizei vertrauen könnte. Die Erfahrung zeigt aber, dass man das eben nicht kann.

    Außerdem gibt es durchaus andere Gründe als ein berechtigterweise geringes Vertrauen in den Datenschutz bei der Polizei, die Abgabe zu verweigern:
    1. Es kostet Zeit.
    2. Man kann befürchten, dass die Gen-Spur von einem selbst kommt, ohne dass man der Täter war – zum Beispiel weil man am Tatort war.
    3. Man kann Verwandte haben, die als Täter in Frage kämen und die über die Speichelprobe ermittelt werden könnten. (Stichwort: Aussageverweigerungsrecht)

  15. OG meint: (25.4.2011 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @gulliver:

    endlich fordert udo vetter eine ordentliche rechtliche grundlage für massengentests.
    <blockquote>
    Die gibt es bereits, wird nur nicht eingehalten:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html

    </blockquote>

  16. Axel John meint: (25.4.2011 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    http://tinyurl.com/3c92tkv

    Verden/Stade (dpa) – Der geständige Täter im Mordfall Dennis ist schon vor Jahren ins Visier der Fahnder geraten. Die Hamburger Polizei hatte den Mann schon Ende 2008 um die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe gebeten.

    «Er ist der Vorladung aber nicht nachgekommen», sagte Wilhelm Möllers von Hamburger Staatsanwaltschaft am Dienstag.

    Was bedeuten schon Menschenleben, wenn es um den heiligen Rääächtsstaat geht…

  17. André Gewert meint: (25.4.2011 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Diese Argumentation von Seite Polizei und Staatsanwaltschaft ist ja nicht neu – als ich in Lübeck vor vier Jahren zusammen mit rund 1500 anderen Männern zur Abgabe einer Speichelprobe eingeladen worden bin, hieß es dann auch ganz direkt:

    "Es ist jedem überlassen, ob er die Speichelprobe abgeben möchte", sagt Staatsanwalt Günter Möller. Das alleine sei noch keinen Grund, die Männer per Gericht zu einer Probe zu zwingen. Man prüfe jetzt die Einzelfälle, ob weitere Verdachtsmomente vorliegen. Ob es zu Zwangsmaßnahmen kommt, sei noch offen.
    (Quelle: http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=32304)

    Wenig vertrauensbildend ist im übrigen auch die Tatsache, dass zwar 1500 Personen mit viel Aufwand vorab informiert und dann zur Abgabe der Speichelprobe gebracht wurden, im Anschluss aber niemand mehr über den Ermittlungsstand oder den Verbleib seiner Probe informiert worden ist.

    Erst als der Fall rund anderthalb Jahre später aufgeklärt worden ist – ganz ohne DNA-Proben – hat man wieder etwas davon gehört. Und erfahren, dass das gewählte Raster alles und jeden beinhaltet hat, nur den Gesuchten nicht:
    http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=49372

  18. kinder-sind-unschlag meint: (25.4.2011 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @Nachdenklich:

    "Ich finde, dass jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland anlässlich seiner Geburt eine DNA-Probe entnommen werden sollte."
    Der Kinder-Unschlag-User ist doch tatsächlich dieser Ansicht. Wo käme man denn hin, wenn Menschen tatsächlich so etwas wie Selbstbestimmungsrechte hätten. Neinnein, der Stalinismus ist doch sicher besser.

    Schön, dass es immer wieder User gibt, die festlegen, welche Meinung ich zu diesem oder jenem Thema habe. Ich könnte sie jetzt nochmal erklären. Aber ich kann es auch lassen. Es ist alles viel einfacher, wenn es nur schwarz und weiß gibt. All diese differenzierten Graustufen sind viel zu kompliziert…

  19. JSG meint: (25.4.2011 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation hinkt. Man kann meinetwegen etwas gegen Massengentests haben (in meinen Augen wird diese Probleme jeder dann überwinden, wenn es plötzlich um den Schänder seines Kindes, den Mörder seiner Frau geht…) – aber nicht die Worte des Polizisten als falsch abstempeln. Er hat völlig Recht: Wer dem Rechtsstaat vertraut und also der Aussage, die Daten würden nur hier verwendet, der kann nicht dagegen sein. Dagegen sein können, jedenfalls wenn sie das sich selbst annähernd stichhaltig begründen wollen, nur der Täter und jene, die der Polizei eben gerade NICHT trauen. Berechtigt oder nicht, das kann dahinstehen.

    Peinlich finde ich dieses grundsätzliche dagegen. Herr Vetter, würden Sie sich auch so grundsätzlich einem Gentest versperren, wenn Ihre Tochter vergewaltigt und ermordet worden wäre? Die meisten Menschen wünschen sich vielmehr jemanden, der wie im Metzler-Fall auf den Tisch haut, um möglicherweise noch das Leben zu retten. DA ist dann nämlich plötzlich aller Pseudo-Idealismus und die rosarote Brille der Gesetzestreue-bis-in-den-Tod verschwunden.

  20. Martin meint: (25.4.2011 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @JSG:
    Man könnte jetzt den Wikipedia-Link zu "Objektivität" posten. Man kann es aber auch lassen und nur erwähnen, dass diese Ansicht zwar in den meisten Fällen sicher richtig aber leider völlig uninteressant ist. Ich will keine Entscheidungen getroffen haben von Leuten, die persönlich und emotional betroffen sind. Egal wo, ob Politik oder Justiz. Die können einfach nicht objektiv die richtigen Schlüsse ziehen und das ist ihnen auch gar nicht vorzuwerfen. Das ist also ein reines Strohmann-Argument.

  21. kinder-sind-unschlag meint: (25.4.2011 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @Martin:

    Man könnte jetzt den Wikipedia-Link zu "Objektivität" posten.

    In diesem Link wird Objektivität mit unparteilich übersetzt. Jetzt ist es die Frage, ob wir einen Staat wollen, der unparteilich ist, wenn Frauen vergewaltigt und Kinder geschändet werden, oder einen Staat, der die Schwachen, die Opfer verteidigt. Ein solcher Staat kann gerade nicht unparteilich sein… (Für die Täter gibt es dann die Strafverteidiger…)

  22. Jan meint: (25.4.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @JSG:
    Nicht Herrn Vetters, vielmehr Ihre Argumentation hinkt.

    Ich habe jedes Recht der Welt, die "freiwillige" Teilnahme an einem DNA-Test zu verweigern. Auch und gerade dann, wenn ich weiß, dass ich unschuldig bin.
    Es gibt kein Gesetz, das mich dazu zwingen kann, dem Staat dabei zu helfen, meine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss er mir nachweisen, dass ich schuldig bin.
    Und darüber gibt es keinen Diskussionsspielraum. Ein Staat, der die Unschuldsvermutung preisgibt, ist kein Rechtsstaat mehr. Und wer Menschen zu Verdächtigen machen will, nur weil sie bei albernen DNA-Reihenuntersuchungen nicht mitspielen wollen, hat die Unschuldsvermutung längst hinter sich gelassen. Denn wer nicht uneingeschränkt mit der Staatsgewalt kooperiert, muss ja wohl ein Verbrecher sein!

    Aber das ist nur eine Hälfte meiner Motivation, niemals freiwillig an DNA-Reihenuntersuchungen teilzunehmen.
    Die andere Hälfte ist ganz einfach: Ich habe kein Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden mehr. Ich glaube ihnen nicht, dass sie mit den Daten so verfahren, wie es vorgeschrieben wäre.

    Wo immer Daten erhoben werden, weckt das Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden. Siehe Toll Collect und neuerdings die Internetsperren. Ich habe – und das sage ich offen und ehrlich – keinerlei Vertrauen in die Behauptung, dass die Daten der "nachweislich Unschuldigen" anschließend vernichtet werden.

    Und ich werde den Teufel tun und dieser irrationalen Datensammelwut, die seit dem 11. September die Sicherheitsbehörden allerorten ergriffen hat, auch noch meinen "genetischen Fingerabdruck" zur Verfügung stellen.

    Nebenbei bemerkt: Es ist immer wieder süß, wie Leute damit argumentieren, dass man anders denken würde, wenn man persönlich betroffen wäre.
    NATÜRLICH würde man das. Oder besser gesagt: Es gibt wohl nur wenige, die – obwohl persönlich betroffen – ihre Objektivität wahren könnten.

    Die Justiz aber muss ihre Objektivität wahren. Und eine Justiz, die aus dem Blickwinkel der Opfer urteilt, ist keine Justiz eines Rechtsstaates mehr.

    Und ich weiß, dass auch ich – so ich persönlich betroffen wäre – grundlegend anders argumentieren würde. Aber das ändert nichts daran, dass Menschen wie Hoppmann absichtsvoll und planmäßig an Grundfesten unseres Rechtsstaates rütteln.

    Und dem gehört Einhalt geboten!

  23. dasuxullebt meint: (25.4.2011 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @JSG: Wie viele unschuldige verurteilte Menschen ist die Überführung eines echten Täters wert? Das ist die Frage, die man sich als Gesellschaft stellen muss, auch wenn es unangenehm ist. Wie ich schon kommentierte wird die Sicherheit von Gentests weit überschätzt, von den Leuten wird das immer so als magischer Wahrheitsfinder deklariert.

    Und würden Sie sich freiwillig ohne Weiteres vor der Polizei ausziehen, ohne begründeten Verdacht? Ja, Sie können dazu gezwungen werden, aber nur wenn es einen triftigen Grund gibt. Und Genproben sind erheblich privater in meinen Augen.

    Wenn die Polizei mir eine Begründung angibt warum sie mich verdächtigt würde ich ihr freilich eine Genprobe geben – einfach, um aus der Schusslinie zu geraten. Und wenn die Polizei ihre Arbeit macht, dann kann sie den auch geben. Aber wenn keinerlei anderer Verdacht besteht, also Genproben das primäre Ermittlungswerkzeug sind, ist das meiner Meinung nach abzulehnen.

    Außerdem: Bei einem wirklich verdächtigen Menschen können die mir nicht erzählen, dass sie nicht anderweitig an das Erbgut kommen. Alleine wenn man den Müll von Leuten durchwühlt sollte da genügend Material drin sein.

  24. w.basche meint: (25.4.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    wer die freiheit um der sicherheit willen aufgibt, verliert am ende beides. dieses zitat sagt wohl alles.

  25. Jens meint: (25.4.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Und was hat der Dienstvorgesetzte dazu gesagt?

  26. kinder-sind-unschlag meint: (25.4.2011 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @dasuxullebt:

    @JSG: Wie viele unschuldige verurteilte Menschen ist die Überführung eines echten Täters wert?

    Immer wieder die gleichen falschen Argumente. Mit diesem Argument kann man jegliche Ermittlungen in Frage stellen. Es könnte ja Fehler passieren. Zeugen können sich irren, oder bewußt lügen.

    Gentests sind EIN Ermittlungsansatz unter vielen. Als solche sind sie anzuwenden und im Prozess einzuordnen. Sie können niemals als einziger Beweis herhalten. Aber: Sie können die Anzahl der möglichen Täter sehr weit reduzieren. Und bieten damit Ansätze für bislang als aussichtslos geltende Fälle…

    @Jan:

    Siehe Toll Collect

    Gerade Toll Collect ist ein Beispiel, was falsch verstandener Datenschutz anrichtet.
    Vor einigen Jahren wurde hier in Baden Württemberg ein LKW Fahrer von einem anderen LKW auf einem Rastplatz überfahren. Wenn die Ermittler auf die Daten von Toll Collect hätten zugreifen dürfen, wäre der Täter wahrscheinlich ziemlich schnell ermittelt worden. Man hätte vielleicht 100 LKW's überprüfen müssen. Die Ermittler durften auf diese Daten NICHT zugreifen und der Fall ist m.W. bis heute ungelöst. Glückwunsch!

  27. code meint: (25.4.2011 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Gemäß dem allgemeinen strafprozessualen Grundsatz, dass der Zweck die Mittel heiligt, braucht es doch de facto eh keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Ermittlungshandlungen. Beweisverwertungsverbote resultieren aus Verstößen gegen die StPO ohnehin praktisch nicht.

  28. horst meint: (25.4.2011 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter hat sicherlich Recht mit seiner impliziten Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Gentests, allein dass ein Bürger diese gesetzliche Anforderung nicht einklagen kann, sollte auch ihn einmal nachdenklich stimmen.
    Bei Strafverteidigern, welche länger "dabei" sind, ist mir aufgefallen, dass nur die Wenigsten die Grundlagen dieser BRD hinterfragen bzw. kennen, wobei einige sicher ahnen, dass die Antworten äußerst unangenehm sind.
    Die sogenannten Juristen sind durch das Auswendiglernen von Prüfungsschemata bzw. den schriftlichen Befehlen (Gesetze genannt) derart in Anspruch genommen, dass ein Hinterfragen eher abträglich für den Werdegang ist.
    Dieser Staat legt sich äußerst ungern wirklich fest, sondern möchte vieles über Auslegung
    der "Gesetze" durch Richterlein erreichen.

  29. Ursula von den Laien meint: (25.4.2011 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    "Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!"

    Wenn schon die Prämisse falsch ist…

    Da muß man ihm doch recht geben!

  30. Sabine meint: (25.4.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @22
    Du nimmst dich dermaßen wichtig…

    Wenn die Polizei unbedingt deine DNA-Probe braucht, kriegt sie die – auch wenn du verweigerst ;-)))

    Aber sooo qichtig bist du Krümel nicht!

  31. Detlev T. meint: (25.4.2011 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Nicht jeder hat begriffen, dass die Einwohner dieses Landes keine Untertanen mehr sind sondern Bürger, woraus folgt, dass nicht sie sondern der Staat eine Begründung für sein Handeln schuldig ist.

    Im übrigen habe ich keine moralische Bedenken, eine "freiwillige" DNA-Probe zu verweigern wenn ich nicht der Täter bin. Denn dann weiß ich ja sicher, dass diese nicht zur Aufklärung der Tat beitragen kann ;-). Die daraus möglicherweise folgenden "Unanehmlichkeiten" sollte man schon in Kauf nehmen. Unsere Brüder und Schwestern in der DDR haben viel mehr riskiert als sie für ihre Freiheit auf die Straße gegangen sind. Zur Zeit sterben in anderen Ländern Menschen deswegen. Dagegen ist ein solcher Besuch von unseren Freunden und Helfern doch nur ein Klacks.

  32. Jan meint: (25.4.2011 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:
    Was heißt denn bitte "falsch verstandener Datenschutz"?

    Es gibt nun mal ein Gesetz, das es verbietet, die erhobenen Daten für Zwecke außer der Mauterhebung zu verwenden. Ist es "falsch verstandener Datenschutz", wenn der Staat sich an Gesetze halten muss, die er selbst gemacht hat?

  33. kinder-sind-unschlag meint: (25.4.2011 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Jan:
    Ja, und warum steht das so im Gesetz? Weil alles andere in Dtl. derzeit nicht durchsetzbar wäre.
    Man könnte ja auch ein Gesetz verabschieden, in dem etwas folgendes steht:
    "Bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen können die Ermittlungsbehörden auf alle verfügbaren Daten zugreifen. Ausnahmen sind Beicht- und Arztgeheimnis sowie Strafverteidiger"
    Warum wohl ist ein solches – sehr vernünftiges Gesetz – in Dtl. derzeit nicht durchsetzbar?

  34. derRösrather meint: (25.4.2011 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    @7 Mir reicht’s

    Es qualifiziert ihn eher zu einer politischen Karriere!
    Sie brauchen nur mal die Thesen von Wolfgang Bosbach zu verfolgen: Eierdieben muss der Führerschein entzogen werden, gekaperte Flieger sind vom Himmel zu schießen und Gotcha/Paintball/World of Watcraft macht unweigerlich alle Kinder und Jugendliche zu Killern …
    merke: nicht unter jeder gepflegten Frisur steckt ein heller Kopf!

  35. Nik meint: (25.4.2011 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Danke für diesen Beitrag.

    26.000 Menschen, das ist ja schon eine komplette Kleinstadt.

    "Alibi gecheckt und “andere Überprüfungen” vorgenommen werden". Also das, was ich unter normaler Polizeiarbeit mir vorstelle.
    Abstriche nehmen, im Labor auswerten lassen und dann nur noch den fertigen Bericht lesen ist halt auch sehr viel bequemer.

    Ich persönlich würde nicht freiwillig teilnehmen. Weil ich eben, wie im Beitrag auch erwähnt, meine DNA, die privatesten Merkmale eines Menschen, nicht dem Staat anvertrauen will.
    Die Vorstellung hat schon was gruseliges.

    Schon gar nicht wenn mir der Staat schon alleine deswegen, weil ich nicht mitmachen wollen würde, nicht vertraut.

    Heute "freiwillige" DNA-Tests, morgen eine komplette Gen-Datenbank der Bevölkerung. Direkt schon jedem Neugeborenen abnehmen. Man kennt die Salamitaktik ja. Gegen einzelne kleine Scheiben kann ja niemand was einzuwenden haben.
    Jedenfalls kein unbescholtener Bürger.

    Wehret den Anfängen.

  36. Jan meint: (25.4.2011 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Oh, ganz einfach: Das steht so im Gesetz, weil das Gesetz verfassungswidrig wäre, wenn es so nicht im Gesetz stünde.
    Eine flächendeckende Kennzeichen- und Fahrzeugerfassung mittels Mautbrücken würde nämlich unzweifelhaft gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

    Und nebenbei bemerkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zwar "nur" abgeleitet, aber dennoch ein "echtes" Grundrecht. Und nicht totalitärer Wahnsinn wie das fiktive "Grundrecht auf Sicherheit", das sich die Law-and-Order-Fanatiker erträumen, um endlich ohne lästige Einschränkungen ermitteln zu können.

    Nebenbei ist Ihre Idee für ein Gesetz vieles, aber sicherlich nicht vernünftig.
    Aber allem Anschein nach wollen Sie gar nicht begreifen, dass Datenschutz mehr ist als nur ein Schutzmäntelchen für Gewaltverbrecher und Kinderschänder.

  37. Bln meint: (25.4.2011 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

    100% Zustimmung.
    Wenn ich dem Rechtsstaat und dem Wort der Beamten vertrauen würde, dann hätte ich nur als Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern.

    Aber ich traue denen nicht.
    Einem deutschen Rechtsstaat traue ich nicht, weil es keinen gibt.
    Und auch wenn ich den Kommissar nicht kenne und ihm einfach mal ehrenwerte Motive unterstelle, so glaube ich den Behörden generell nichts mehr.
    Notfalls könnte ich das auch belegen. Und ich denke über hundert schriftliche Lügen, dazu noch ein halbes Duzend Urkundenfälschungen und Aktenvernichtungen sind schon ein Grund für ein gewisses Misstrauen.
    Das sollte auch der Kommissar einsehen.

  38. Bln meint: (25.4.2011 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag

    Dieser Fall ist mir auch bekannt.
    Ich glaube, der wird politisch instrumentalisiert. Kein vernünftiger Mensch hat was dagegen, im Fall von Schwerverbrechen auf die Daten von Toll-Collect zuzugreifen.
    Das wäre ja auch einfach zu regeln. Die Politik müsste nur ein Gesetz machen das es erlaubt, im Fall von Schwerverbrechen auf die Daten von Toll-Collect zuzugreifen.
    Tun die aber nicht.

    Es ist wie bei der KiPo. KiPo ist, wenn Kinder vor laufender Kamera zu Tode gequält werden – hat uns Zensursula gesagt.
    Würde die ein Gesetz einbringen, genau das unter Strafe zu stellen (auch das Verhindern der Bilder und Videos) würde kein vernünftiger Mensch was dagegen sagen.
    Tut die Trulla aber nicht.

    Es geht den Politikern nämlich nicht um die vorgeschobenen Gründe (Kindeswohl, innere Sicherheit usw.), sonder es geht um die sukzessive Etablierung eines totalitären Regimes.
    Deshalb wird als "Begründung" der Extremfall angeführt, das Gesetzesvorhaben jedoch umfasst dann nicht nur die in der Motivierung genannten Fälle, sondern ist um Zehnerpotenzen umfangreicher.
    Da lesen wir dann, dass KiPo alles ist was der Tusse nicht passt. Und die Bewegungsprofile der Privatautos sollen der Staatsmacht generell zugänglich sein.

    Leider kann man darauf nicht anders reagieren als mit totaler Ablehnung.
    Keine Netzsperren!
    Keine Datenspeicherung!
    Keine Speicherung des Bewegungsprofils!

  39. dasuxullebt meint: (25.4.2011 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag: Weil dann noch weniger Leute freiwillig Proben abgäben? Ich glaube kaum, dass man das Problem mit noch mehr Macht bei der Polizei lösen kann – das Problem liegt ja eher im verlorenen Vertrauen der Bürger.

  40. Barbie aus berlin meint: (25.4.2011 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @Vorstand: Jepp; das war auch mein erster Gedanke. Und der Nette Polizist formuliert das mit dem Vertrauen in den Rechtsstaatz auch nur als Konjunktiv, Dr. Freud lässt da grüßen. Der glaubtg scheinbar die Gülle selber nicht, die er da redet.

  41. THEclon meint: (25.4.2011 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Hanebüchend, den Fall des ermordeten Dennis anzuführen. 2008 als der Täter seine Speichelprobe abgeben sollte, hatte er bereits all seine Morde begangen. Der letzte passierte entweder 2001 oder 2005.
    Und die Soko hatte überhaupt keine Vergleichsspuren des Täters von den Tatorten. Hätte sie eine Speichelprobe von ihm bekommen, hätte sie ihn nun im Jahr 2011 nach den neuen Hinweisen vielleicht sogar als Täter ausgeschlossen. Das wäre ein Ermittlungsdesaster ersten Ranges gewesen.

  42. omnibus56 meint: (25.4.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Was soll man von Polizisten für ein Rechtsverständnis erwarten, wenn selbst das BVerfG (vielleicht nicht im Wortlaut aber de facto) die widerrechtliche Beschaffung von Beweisen mit einem Augenzwinkern zulässt und nicht grundsätzlich die Verwendung der "Früchte vom verbotenen Baum" untersagt? Wenn nicht einmal das BVerfG erkennt, wie klein der Schritt von der widerrechtlichen Beschaffung bis zur Manipulation, oder der tatsächlich ausgeführten und nicht nur angedrohten Folter ist… (Ich unterstelle nicht die böse Absicht bei den Ermittlungsvergehen, sondern die redliche aber falsch verstandene Absicht, "den Täter nicht davon kommen zu lassen"!)

    Mit jedem Jota, das nachgegeben wird, erodiert man den Rechtsstaat weiter. Unserem Rechtsstaat droht nicht die ad hoc Sprengung sondern vielmehr die (galoppierende?) Erosion vom Rande her!

  43. Sven S meint: (25.4.2011 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @26,

    bei Toll Collect wurde im Vorfeld versprochen, dass die erhobenen Daten nicht anderweitig als zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sonst hätte man mit erheblich größeren Widerstand rechnen müssen und ggf. das System nicht realisieren können. Ich muss von einem Staat verlangen können, dass er bei diesen Dingen auch verlässlich und rechtstreu bleibt. Aus Ihrem Statement lese ich heraus, dass sie genau das Gegenteil wünschen. Dies wäre allerdings ein weiteres Beispiel für die schleichende Einführung der totalen Überwachung (der kann ich mich zumindest noch teilweise bspw. durch das Abschalten des Handy entziehen).

    Ich kann als ehemaliger DDR-Bürger überhaupt nicht nachvollziehen, weshalb viele unserer Einwohner so unkritisch mit diesen Dingen umgehen. Ein Teil kennt es eigentlich von früher, ein anderer Teil hat uns für dumm erklärt, da man dies lange Zeit so hingenommen hat. Im Grunde ist es jetzt schon viel schlimmer.
    Und nein, ich brauche u. a. die Art von Überwachung wg. ein paar möglicherweise mehr aufzuklärender Straftaten nicht.
    Zumal man noch nicht einmal mehr in der Lage ist, die zahlreichen Straftaten aufzuklären, wo im Grunde von vornherein alle Daten bekannt sind.

  44. Alphan meint: (25.4.2011 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    http://www.youtube.com/watch?v=nhMclob7188

    Und so was passiert in der EU.

    Wie schlimm muß es wohl in anderen Ländern sein, die nicht reindürfen.

    In diesem Sinne

  45. MaxR meint: (25.4.2011 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut,

    Tja, genau da liegt der Hase im Pfeffer.
    Warum vertrauen denn so wenigedem Rechtsstaat und "deren" Wort?

    Wenn der Herr darüber mal öffentlich reflektieren würde, wären wir einen Schritt weiter.

  46. GxS meint: (25.4.2011 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Ausnahmen sind Beicht- und Arztgeheimnis sowie Strafverteidiger

    Warum diese Ausnahmen?
    Warum sollte ein Priester die Aussage verweigern dürfen, wenn es denn der Rechtsfindung dient?

  47. HaNo meint: (25.4.2011 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    …und ich als ehemaliger DDR-Bürger kann nur wieder einmal betonen, das das alles damals Kinderspiele waren, gegen das, was jetzt hier abgeht.

  48. Trollfresser meint: (25.4.2011 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Bürgerrechte sind naturgemäß Ermittlungen im Weg. Dennoch haben sie ihre Berechtigung:

    1) Selbst wenn Bürgerrechte nur für bestimmte Fälle besonders großer Gefahr eingeschränkt werden, bleibt dieser Zustand in aller Regel permanent bestehen. An dieser Stelle möchte ich beispielsweise an die Rasterfahndung erinnern, welche zu RAF Zeiten eingeführt wurde, um der außergewöhnlichen Bedrohung durch die RAF zu begegnen. Es gibt sie noch heute. Ein aktuelleres Beispiel wären zum Beispiel "Stoppschilder" für das Internet, welche zuerst gegen Kinderpornographie gefordert wurden, jetzt aber auf Länderebene gegen illegales Glücksspiel eingeführt werden sollen.

    2) Selbst wenn die Einschränkung nur für bestimmte Bereiche gilt, so wird diese häufig im Laufe der Zeit ausgedehnt (Salamitaktik, respektive Gewöhnung der Bevölkerung an die Maßnahme).

    3) Die Nutznießergruppe kann im Laufe der Zeit größer werden, gerade bei digital gespeicherten Daten. So können einmal erhobene "Gendaten" auch für Versicherungen und Arbeitgeber äußerst interessant sein, da hierdurch eine Prognose getroffen werden kann, inwiefern der Mitarbeiter/Versicherungsnehmer erkranken könnten.

    4) Der Zugriff auf die gesammelten Daten ist häufig für größere Personenkreise möglich (da vornehmlich nützlich für diese oder fahrlässige Rechtevergabe) was Missbrauch wahrscheinlicher macht.

    5) Digitalisierung von Datenbeständen bedeutet auch eine prinzipielle Angreifbarkeit. Da selbst Großkonzerne keine IT-Sicherheit gewährleisten können (nicht einmal eine theoretische), ist die Gefahr groß, dass die Daten in fremde Hände gelangen. Je lohnender die Daten (und DNA-Daten sind sehr lohnend!), desto wahrscheinlicher und stärker sind Angriffe auf diese. Die in Beispiel 3 genannten Versicherungen/Arbeitgeber könnten diese Daten zum Beispiel käuflich erwerben, da deren Wert nahezu unendlich ist.

    6) Bürgerrechte schützen auch vor einem autoritären Staat, welcher aus Gründen der Staatsräson, respektive Angst vor der eigenen Bevölkerung (siehe China, auf die wir gerne mit dem Finger zeigen), die Bevölkerung einschüchtert.

    Man kann hier noch viele Gründe anführen aber dem ein oder anderen mag dies ein Denkanstoß sein, warum man Ermittlungsbefugnisse und Grundrechte unbedingt im Einklang halten muß.

  49. Ralf meint: (25.4.2011 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Tja,man liest ja fast jede Woche von diesen Vorfällen,wie wäre es denn,wenn ein finanziell ordentlich gestellter RA,mal einen "Verweigerer" der viell.sonst nicht dagegen klagen könnte,falls notwendig durch alle Instanzen,zu begleiten.
    Das öffentliche Interesse wäre ihm sicher und ein gewisser Herr Bosman ist ja immer noch gut bekannt…?!

  50. snorre meint: (25.4.2011 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Ein Beispiel aus Schweden. Dort wird von jedem Neugeborenen seit den 70ern Blut abgenommen. Es wurde gesagt, dass es nur Forschung und der eigenen Gesundheit dienen sollte. Trotzdem weckte es Begehrlichkeiten, als nach dem Tsunami 2004 schwedische Opfer identifiziert werden sollten: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/01/21/a0226

    Da wurde dann mal flugs der Zugriff auf diese Daten durchgeführt. Was der Staat einmal hat, gibt er nicht mehr her. Datensparsamkeit ist der einzige Weg.

  51. Olli meint: (26.4.2011 um 02:23) AntwortenReply to this comment

    @JSG:

    Wieso soll ich ihm glauben das diese Probe nicht nach dem Test vernichtet wird? Vor allem wenn wir wie im Falle Mooshammer sehen das es gelogen ist?

    Und wer schon öfters mal in den Sitzungen von Amtsgerichten war der verliert schnell den Glauben an den Rechtstat.

    Oder wenn bei einem Mauerschützenprozess der Richter meint sie hätten das Opfer ja nicht töten wollen. Genau man schießt scharf und auf den Körper ohne Tötungsabsicht. Den Richter hätte man in einer gerechteren Welt sofort entlassen. Fristlos. Ohne Bezüge.

  52. Olli meint: (26.4.2011 um 02:29) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Soso dann hätte man ihn ergriffen. Vielleicht ist hier das Zauberwort.

    Er einmal hätte man nur feststellen können was das für ein LKW ist und wem er gehört ob man auch den Fahrer festegestellt hätte wäre eine andere Sache gewesen. Muss ja kein Deutscher sein. Manche Fahrer sind auch zu zweit unterwegs.

  53. kaputnik meint: (26.4.2011 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:
    "Jetzt ist es die Frage, ob wir einen Staat wollen, der unparteilich ist, wenn Frauen vergewaltigt und Kinder geschändet werden, oder einen Staat, der die Schwachen, die Opfer verteidigt. Ein solcher Staat kann gerade nicht unparteilich sein… (Für die Täter gibt es dann die Strafverteidiger…)"

    Ihre Aussage bedeutet:
    Alle sind verdächtig. Von Anfang an. Aber das finden/fänden (kann mich gerade nicht entscheiden, welchen Zustand der Rechtsstaat hier hat) Sie auch nicht schlimm, richtig?

    Mir wird wirklich angst und bange.

  54. cumera meint: (26.4.2011 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Ich poste nochmals, scheint wohl irgendwie untergegangen zu sein.

    Zu Rechtstaat in einem nicht vorhandenen Staat. Der wird uns weiterhin verweigert.

    Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:

    Gesetze der vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland
    jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich
    endgültig ungültig!
    In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
    http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
    http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
    http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
    Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
    "Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
    Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006"

  55. cumera meint: (26.4.2011 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Sorry, Mehrfacheinträge waren nicht gewollt. Fragte mich nur, warum das erste Posting weg war.

  56. Krefelder meint: (26.4.2011 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    da ich selbst in Krefeld wohne und zwischen 18 und 30 Jahren alt bin verfolge ich das Thema schon von Anfang an. Auch bei dem Fall Mirko habe ich alles gelesen was möglich war und hatte mich damals gefragt ob ich einer Genprobe zustimmen würde oder nicht. Ich habe damals beschlossen die Probe nicht abzugeben. Nun, jetzt wird es wahrscheinlich bald soweit sein.
    Wenn ich angeschrieben werde, werde ich erst einmal ablehnen.
    Ich habe eine Frage, wenn ich anschließend zwecks Überredung besucht werde würde ich gerne das ganze Gespräch aufzeichnen, natürlich werde ich das ankündigen – meine Frage ist nun müssen die besuchenden da zustimmen oder können Sie das ablehnen?

  57. Christian meint: (26.4.2011 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    @Krefelder: Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten vorgenommen werden. Nicht zuletzt weil die bei falscher Information/Beratung auch haften. Als Laie würde ich aber denken, dass das Persönlichkeitsrecht der Beamten einer Aufzeichnung im Wege steht. Im Zweifelsfall einfach überhaupt nicht mit den Beamten reden (ihr gutes Recht!) und sich einen Anwalt suchen den man dann zur offiziellen Vernehmung (so wie ich das verstehe sind diese "Gespräche" ja nichteinmal "Vernehmungen") mitnehmen kann sofern sie dann dazu vorgeladen werden sollten.

  58. M meint: (26.4.2011 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Wieder einmal einer der den Märchen der Polizei glaubt.

    "Wenn wir die Mautdaten hätten, wäre der Täter schnell gefasst"

    Sie erinnern sich hoffentlich daran, dass ohnehin nur jede 10. Mautbrücke aktiv ist.

    Neun von zehn Mautbrücken sind deaktiviert (Spiegel vom 15.02.2005)

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Daten vorhanden sind liegt also bei 10 Prozent. Dann müsste die Mautbrücke unmittelbar hinter dem Parkplatz stehen, ansonsten steigt mit der Auffahrt die Anzahl der unbeteiligten LKW.

    Bei der Mautbrückendichte in Deutschland eher unwahrscheinlich.

    Merken Sie was, die Ziellrichtung ist nicht die Aufklärung eines Verbrechens, sondern die Aufweichung des Datenschutzes.

    Siehe Internetsperren, erst gegen Kinderpornographie, jetzt gegen illegales Glückspiel.

    Ist erst mal eine Lücke im Deich, fliest das Wasser ungehindert.

  59. Andreas Spengler meint: (26.4.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich sollte sich dieser Herr mal überlegen, warum es überhaupt nötig ist, diesen einschränkenden Konditionalsatz zu Beginn seines Statements zu benutzen…

  60. kinder-sind-unschlag meint: (26.4.2011 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @M:
    Es GAB eine Mautbrücke in der Nähe. Außerdem fährt ein LKW zwischen 82 und 98 kmh, d.h. in 50 km beträgt die Zeitdifferenz knapp 6 Minuten. Es dürften also kaum mehr als 100 LKW in Frage kommen. Wenn man dann noch Farbsplitter gefunden hat, dann bleiben vielleicht noch 20…

    Aber ja, es wurde ja hier schon gesagt, ohne die Restriktion wäre das ganze Maut Projekt gescheitert. Dabei kann eigentlich kein vernünftiger Mensch etwas dagegen haben, Mautdaten zu Aufklärung eines Mordes einzusetzen. siehe auch Bln. Nur eben diese "wehret den Anfängen, nur kein Loch aufmachen" Phobie verhindert das immer wieder. Und das nervt…

    Genauso wie dieses permanente Geschwätz vom Generalverdacht, wie kaputnik. Wenn in A-Stadt eine Frau vergewaltigt wurde und die Polizei in der Stadt den Täter sucht, Spuren sichert und Zeugen befragt, sind dann alle Männer in A-Stadt automatisch verdächtig? Irgendwo schon, aber keiner stört sich daran. Aber wenn man eine Videokamera in der Nähe auswertet, dann geht plötzlich das Geschrei los, man stelle jeden, der auf dem Film ist unter Generalverdacht. Ich versteh das nicht – tut mir leid…

  61. Realist meint: (26.4.2011 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Wenn in A-Stadt eine Frau vergewaltigt wurde und die Polizei in der Stadt den Täter sucht, Spuren sichert und Zeugen befragt, sind dann alle Männer in A-Stadt automatisch verdächtig? Irgendwo schon, aber keiner stört sich daran. Aber wenn man eine Videokamera in der Nähe auswertet, dann geht plötzlich das Geschrei los, man stelle jeden, der auf dem Film ist unter Generalverdacht. Ich versteh das nicht – tut mir leid…

    Ich auch nicht. Das eine hat mit dem anderen aufgrund der verschiedenen Eingriffsqualitäten nämlich nichts zu tun. Daher sind (schlechte) Analogien nie Argumente.

  62. Jocj meint: (26.4.2011 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Dabei kann eigentlich kein vernünftiger Mensch etwas dagegen haben, Mautdaten zu Aufklärung eines Mordes einzusetzen

    Warum dann eigentlich nicht auch bei einem Totschlag? Oder einem versuchten Mord? Oder einer Vergewaltigung? Oder einer versuchten Vergewaltigung?

  63. M meint: (26.4.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Ihr Beitrag beantwortet immer noch nicht die Frage, ob die Mautbrücke in überhaupt in Betrieb war (Wahrscheinlichkeit 10 %). Es war noch nicht einmal klar, ob die beiden LKW Fahrer auf die Autobahn oder auf der Bundesstraße weitergefahren sind. Das senkt die Wahrscheinlichkeit auf 5,00 %, dass es überhaupt Daten an einer Mautbrücke gibt.

    Ehe sie den Quatsch der Polizei hier breittreten, einfach mal selber rechechieren und überlegen.

    Im Übrigen hindert sie doch niemand daran, ihre Bürgerrechte nicht wahrzunehmen. Sie sollten sich nur nicht permanet über Menschen mit gegenteiliger Auffassung erregen und die Märchen der Polizei hier wiederholen.

  64. kaputnik meint: (26.4.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:
    Sie nennen meinen Kommentar bzw. den Inhalt "permanentes Geschwätz".

    Ich habe Ihnen aber nur die logische Konsequenz Ihrer Aussage genannt. Was genau ist da "Geschwätz"? Unabhängig davon, ob wir unterschiedlicher Meinung sind.

    Wie kommen Sie darauf der Staat solle parteiisch sein. Der Staat soll nicht parteisch sein, sondern Straftaten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufklären. Was hat das mit dem Schutz des Täters zu tun. Konkret: wollen Sie die grundgesetzliche Unschuldsvermutung abschaffen? Offensichtlich ja.

    Wenn nein, erfassen Sie die Tragweite Ihrer Argumentation nicht.

  65. Howie Munson meint: (26.4.2011 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    würde kinder-sind-unschlagbar an diesen Rechtstaat glauben würde er mit Klarnamen posten, sollte ihn jemand böswillig falsch beschuldigen, könnte ihm ja nix passieren…

    und wenn sowohl Polizei als auch Richter nicht unparteiisch sich ein Bild vom möglichen wahren Geschehen machen sollen, ist es auch kein Rechtsstaat was gefordert wird…

  66. Nennichnicht meint: (26.4.2011 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Spengler:

    Als Konditionalaussage ginge der Satz ja in Ordnung:

    Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, [hat] nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

    Das läßt sich vertreten, ebenso wie die Replik: "Und wenn die Polizei auf mein Wort vertraut, daß ich nicht der Täter bin, hat sie keinen Grund, mir eine Speichelprobe abzuverlangen." Der Konter ist symmetrisch, und das Ergebnis eine Pattsituation. Beide Seiten fordern ein Vertrauen, das sie selbst klugerweise nicht zu gewähren bereit sind, und sei es nur, weil der andere es verweigert.

    Diesem Patt muß Gerd Hoppmann vorbeugen; seine Formulierung stinkt vom Konjunktiv her: "… hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!" Auch mit diesem Konjunktiv ließe sich ein konsensfähiger Satz bauen: "[Würde] man auf den Rechtsstaat und unser Wort [vertrauen], dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!"

    Aber die Aussage ist ja gar nicht als Irrealis gemeint; dem Rechtsstaat und dem Wort der Polizei zu vertrauen, stellt der Beamte gerade nicht zur Disposition. Die unterschwellige Aussage ist vielmehr: "Wer die Speichelprobe verweigert, macht sich in jedem Fall verdächtig, entweder als Täter oder als jemand, der dem Rechtsstaat und der Polizei mißtraut." So wird aus der Patt- eine Double-bind-Situation.

  67. kinder-sind-unschlag meint: (26.4.2011 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik:

    Wie kommen Sie darauf der Staat solle parteiisch sein. Der Staat soll nicht parteisch sein, sondern Straftaten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufklären. Was hat das mit dem Schutz des Täters zu tun. Konkret: wollen Sie die grundgesetzliche Unschuldsvermutung abschaffen? Offensichtlich ja.

    Wenn nein, erfassen Sie die Tragweite Ihrer Argumentation nicht

    NEIN, ich möchte die Unschuldsvermutung NICHT abschaffen. Aber für mich ist es kein Widerspruch zur Unschuldsvermutung, wenn alle Fahrer eines schwarzen VW Golf in A-Stadt überprüft werden, wenn der Vergewaltiger mit einem solchen Fahrzeug geflüchtet ist. Oder wenn eben die Videoüberwachung des B-Platzes, der sich in der Nähe des Tatortes befindet, ausgewertet wird. Ebensowenig wie wenn die Polizei am Tatort Zeugen befragt.

    Jeder, der hier überprüft wird, gilt als unschuldig.

    Und der Staat hat schon die Aufgabe dafür zu sorgen, dass sich die Bürger sicher fühlen können. Letzten Endes ist das auch Lebensqualität und ein Standortvorteil. Oder warum legen Städte wie New York so viel Wert drauf, das subjektive Sicherheitsgefühl iherer Bürger zu verbessern.

  68. Beppo meint: (26.4.2011 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Mmmhhh mal wieder ein Diskussion, die Interessant wäre, aber in diesem Rahmen, wohl nicht zu führen ist.

    Die wenigsten von uns, lassen sich bei diesem Thema von ihrem Standpunkt so sehr eingenommen, das sich von einem Argument der "Gegenseite" dauerhaft beeinflussen läst. Diese Diskussion ist einfach zu sehr auf Ängste begründet und da hat nun mal jeder seine eigenen.

    Der eine ist um eine schnelle Aufklärung bedacht, auch wenn eine geringe Fehlermöglichkeit existiert. Dem anderen ist es wichtiger, keinen Unschuldigen zu verhaften und dabei zu riskieren das evtl. ein Verbrechen unaufgelärt bleibt.

    Was zu bedenken bleibt ist das es keine risikolose Welt gibt und das es immer eine Abwägung bleibt, zwischen dem Schutz der masse gegen dem nutzen des einzelnen … und zwar in beiden Richtungen.

    Meiner unbedeutenden Meinung nach wird mit dem Recht auf informeller Selbstbestimmung sehr sehr fahrlässig umgegangen. Ich persöhnlich werde mich weigern an einem Massengentest teil zu nehmen. Die Väter des Grundgesetzes haben sich was dabei gedacht, dieses Recht zu verankern, aber wir sind halt schon wieder 65 Jahre entfernt von einem einem Gesamtdeutsch Staat in dem dieses Recht nicht galt. Einen Fingerabdruck im Perso braucht auch kein mensch, die Spanier haben das seit den 60er Jahren, General Franco hatte es da eingeführt, trotzdem gab es viel mehr Terror in Spanien als in Deutschland.
    Kameras in öffentlichen Gebäuden und Plätzen verhindern, keine Straftaten, sie helfen nur aufzuklären. Warum ich mich aber sicherer fühlen soll, wenn ich weiß das die Leute, die mich in der U-Bahnstation evtl. totschlagen, auf Video sind, bleibt mir auch verschlossen.

    Benjamin Franklin hat den großen Satz geprägt:"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety." Das galt 1775 und das gilt noch heute. Abr der Ruf nach Sicherheit ist ja Teil unserer Angstkultur, die inDeutschland seit je her sehr ausgeprägt ist, aber in weiten teilen der Welt, im Moment gefördert wird um die rechte der Massen ein zu schränken um die Interesen weniger zu stützen.

    Ein letzter Einwurf: In Deutschland herrscht immer mehr ein Klima des Mistrauens unter anderem zwischen Staat und Bürger. Keiner von beiden vertraut dem anderen. Ich weiß nicht, wer damit angefangen hat. Beide haben gute Gründe dazu. Leider obligt es dem Staat/der Politik den ersten Schritt gehen, diese spirale zu durchbrechen. Nur müste sie dazu wieder das Mandat des Gestaltens an sich nehmen und nicht danach trachten, genug menschen zufrieden zu stellen um ihren job behalten zu können!

    MfG
    beppo

  69. Beppo meint: (26.4.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @66: Ein kleiner Einwurf hier. New York mit ihrer "Zero Tolerance Policy" war ein klarer Reinfall. Das subjektive Sicherheitsgefühl gilt es nicht zu befriedigen. Es sollte viel mehr eine realistische Einschätzung der Gefährdungslage durch die Einwohner gehen. Aber dazu müste ein weiteres, großes Angsstthema unserer Gesellschaft angegangen werden, der Tod.

    Die meisten menschen haben sich mit dem Thema nie auseinandergesetzt und erst wenn man realisiert hat, das man nicht weiß, ob man die nächsten 10 Minuten überlebt und klar ist das der Tod zum Leben dazugehört, dann kann man frei über solche Themen reden.

  70. kinder-sind-unschlag meint: (26.4.2011 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @Beppo:

    Die meisten menschen haben sich mit dem Thema nie auseinandergesetzt und erst wenn man realisiert hat, das man nicht weiß, ob man die nächsten 10 Minuten überlebt und klar ist das der Tod zum Leben dazugehört, dann kann man frei über solche Themen reden.

    Dann wird mir aber auch klar werden, dass dieses einzige Leben das kostbarste ist, was ich habe. Dessen Schutz dann einen entsprechend hohen Stellenwert bekommt.

    Aber Sie haben in @67 viele Dinge korrekt wiedergegeben. Es ist eine Abwägung verschiedener Interessen. Die kann man verschieden gewichten. Am Ende muss sich die Gesellschaft dazu positionieren.

    Sicher – die Beispiele von Diktaturen sind eindrucksvoll. Aber derzeit sehe ich uns nicht auf den Weg in eine Diktatur. Und ja, es bringt mir nichts mehr, wenn ich den Angriff auf mich in einem U Bahnhof im Internet sehen kann. Aber ich glaube, dass das Abschreckungspotential schon da ist. Und diejenigen, die sich nicht abschrecken lassen, werden für eine angemessene Zeit aus dem Verkehr gezogen.

  71. Karl meint: (26.4.2011 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich mit den Mundstücken der Alkotester die bei sog. "Personen- und Fahrzeugkontrollen" am Strassenrand anfallen?

  72. beppo meint: (26.4.2011 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @69: Selbst bei besten Schutz, ist es einfach nicht sicher das ich morgen noch da bin. Ich habe mich damit, leider, mehrfach selber auseinandersetzen müssen. Niemand hat das in der Hand und der Tag an dem ihnen gesagt wird das der Tumor bösartig ist, der da in ihnen wächst, haben sie 2 Möglichkeiten. Sie akzeptieren das das so ist und tun alles in ihrer macht stehenden und vertrauen den menschen die ihnen sagen das sie alles tun um sie zu retten. Oder sie fangen an zu lamentieren warum das Leben so schlimm zu ihnen ist!

    Die Sterberate der Lamentierer ist bemerkenswert höher!

    Ich hab spätestens danach eingesehen, das ich es nicht in der Hand habe, wann ich gehe und noch weniger wann die Menschen gehen die ich Liebe. Man kann Risiken reduzieren und sollte das zu einem entsprechenden Maße tun.

    Aber zu verlangen, das sich 80 Mio Einwohner dieses Landes einschränken, damit ich mich von meiner Angst nicht frei machen muß, das ist nicht fair!!

    Zum Thema Abschreckung:

    Abschreckung funktioniert nicht! Das haben uns die Amerikaner eindringlich bewiesen. Wer nach drei Alkoholdiebstählen mit dem Tod bedroht wird, wie in Florida, der hat nach 2 Überfällen nicht zu verlieren!! Was soll den noch mehr abschreken als der Tod? Hoden ab, bei Sexualdelikt? Hand ab, bei Diebstahl? Teeren und Federn bei Steuerbetrug?
    Wollen wir diese Lektion selber lernen oder darf es einmal so sein, das wir das von anderen lernen?

    Mal abgesehen davon das Triebtäter, die zwanghaft handeln, also fast alle Sexual Straftäter, zum Großteil sich selber verachten für das was sie tun, aber nicht damit aufhören können. Viele sind froh gefast zu werden. So jemanden schreeckt nichts an, das kann es gar nicht. Ein Alkoholiker hat euch mal gelernt das der übermäßige Genuß von Alkohol ungesund und zu vermeiden ist.

    Sollten wir als gesselschaft nich über dieses Phase weg sein, in der Abschreckung das Mittel der wahlt ist? ich möchte keinen Pranger auf dem marktplatz für Hartz IV erschleicher.

    Warum haben Menschen vor Generationen dafür gekämpft, das der mensch frei und aufgelärt sein darf, wenn wir diese Rechte jetzt zurückgeben wollen?

    Im deutschen Strafrecht geht es per Definition nicht um Rache, sondern um Wiedereinglierung in die Gesselschaft.
    Was wird den besser wenn ein Mörder Tod ist und nicht nur Lebenslang in Haft? Was nützt das dem Opfer?
    Was nützt es einem Kind das von seinem Vater 15 Jahre missbraucht wird, wenn der Zeugungsunfähig ist?

    Das einzige was Straftaten vehrindern kann ist Prävention und eine veränderung in der Gesselschaft? Und Angst spielt in in der Änderung eine große Rolle. Auf beiden Seiten. Doch diese Ausführung würde den Rahmen sprengen und auch nicht mehr dem Ursprungstext gerecht.

    MfG
    Beppo

  73. bombjack meint: (26.4.2011 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    [...]Aber derzeit sehe ich uns nicht auf den Weg in eine Diktatur.
    [...]

    Psst….
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/26/datenschmuggel-ist-ein-verbrechen/
    die ersten Schritte kommen langsam aber sie kommen…..

    bombjack

  74. ljasr meint: (27.4.2011 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Ich bin leider kein Anwalt sondern nur ein dummer Bürger: Kann mir einer erklären warum hier nicht endlich mal gegen die Exekutive (Polizei) wegen Rechtsbeugung geklagt wird? Kostet das zu viel oder was? Kann das nicht endlich ein einziges Mal ein Idealist unter den Rechtsanwälten durchfechten? Völlig verkommene Bananenrepublik.

  75. NoOne meint: (27.4.2011 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Das ist der Grund warum ich mir schon vor Jahren geschworen habe: Solten die mal zu mir kommen werde ich die Speichelprobe verweigern….aus Prinzip!

  76. Kritiker meint: (28.4.2011 um 06:53) AntwortenReply to this comment

    Rechtsstaat heißt hier für Herrn (Text editiert. U.V.), ich habe das Recht, und zwar vom Staat. Also mach.

  77. Hans-Paul meint: (30.4.2011 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    Ich würde sofort zum Speicheltest gehen. Und würde verlangen mein DNA-Profil dauerhaft zu speichern. Das ist für mich Freiheit. Die Freiheit nicht von der Polizei aufgesucht zu werden:
    nur weil ein möglicher Täter ein ähnliches Fahrzeug fahren könnte,
    nur weil ich in der Nähe eines Tatortes arbeite oder wohne oder von Zeugen gesehen wurde.
    nur weil ich in ein Täterprofil passen würde.

    Ich brauche kein Alibi, das dann in meinem Umfeld wieder überprüft werden würde.

    Die normale Polizeiarbeit zur Ermittlung eines Täters und sicherer Ausschließung zufällig in die Ermittlung geratener, unschuldiger, Menschen wäre für mich ein wesentlich größerer Eingriff in meine persönliche Freiheit als die Abgabe und dauerhafte Speicherung meines DNA-Profiles!

  78. Beppo meint: (2.5.2011 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @77: das würde aber bedingen das du daran glaubst das diese tests 100% genau sind, dabei keine fehler autreten können und die daten SICHER gespeichert werden können.

    Das alles ist inmeinen Augen aber nicht gegeben.

  79. ma meint: (31.5.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Kontrolle muss sein! Alle Menschen umbringen, dann gibt es auch keine Straftaten mehr!!

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