28.4.2011

Bank darf für Kontoauszüge nichts berechnen

Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank sei gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht dürfe kein Entgelt erhoben werden. Dies sei nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

Die Deutsche Bank hat mitgeteilt, sie werde sich zunächst an das Urteil halten und Kunden nichts mehr in Rechnung stellen. Allerdings will die Bank Rechtsmittel prüfen. Ob andere Banken ihre Preispolitik ändern, ist offen. Laut vzbv wirkt das Urteil nicht unmittelbar gegen andere Institute.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011 (2-25 O 260/10)

44 Kommentare zu “Bank darf für Kontoauszüge nichts berechnen”

  1. kinder-sind-unschlag meint: (28.4.2011 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Manche Direktbanken berechnen hier die Portokosten. Das dürfte dann wohl auch unzulässig sein….

  2. fernetpunker meint: (28.4.2011 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @Kinder-sind-unschlagbar, es könnte einen Unterschied machen, ob ich die Kontoauszüge abholen muss oder sie mir online zur Verfügung gestellt werden, was bei Direktbanken der Fall ist.

  3. Klabund meint: (28.4.2011 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Das Porto darf sicher weiterhin berechnet werden, so das man trotzdem weiterhin mit den postalischen Auszügen belästigt wird….

  4. anonym meint: (28.4.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Ein sicherlich überraschendes Urteil. Ich kenne das aus der Praxis der Banken – praktisch aller Banken – anders. Da hat es m. W. auch noch nie ernsthafte Beanstandungen gegenüber den Banken gegeben. Und jetzt? Letztlich wird das ja alles unter Portokosten abgerechnet, ob die nun 0,55 Euro verlangen oder 3,50 Euro. Kann mir die praktische Bedeutung des Urteils nicht so recht vorstellen.

  5. kinder-sind-unschlag meint: (28.4.2011 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @Klabund:
    Stimmt, auf der letzten Seite des Urteils ist erwähnt, dass ein Portoersatz allein zulässig wäre. Der wurde von der Deutschen Bankt allerdings zusätzlich zu den Gebühren berechnet.
    @anonym:
    Nein, jetzt dürfen nur noch 0,55 EUR pro Auszug verlangt werden.

  6. le D meint: (28.4.2011 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    "Laut vzbv wirkt das Urteil nicht unmittelbar gegen andere Institute."

    was völlig logisch ist, denn Urteile (lassen wir mal des BVerfG mit den Entscheidungen mit Gesetzeskraft außen vor wirken immer nur inter pares und nicht inter omnes.

  7. asdf meint: (28.4.2011 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    ui ein Urteil das mich auch betrifft. Die Deutsche Bank bietet an das Zusenden einzustellen, falls online eine TAN im Kundenbereich eingegeben wird. Das hatte ich vor einem Jahr etwa gemacht. Kontoauszüge + Rechnungen dafür kamen immer noch. Ich habs dann ignoriert. Gut, dass die vzbv geklagt hat.

  8. Oliver meint: (28.4.2011 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @6 inter partes vs. erga omnes

  9. le D meint: (28.4.2011 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @8: inter partes = zwischen den Parteien = § 325 I ZPO. inter omnes = zwischen allen = zB § 31 II BVerfGG oder §§ 248 I 1, 249 I 1 AktG. Und dann die Dritte Baustelle erga omnes = gegen alle = zB die absoluten Rechte.

    Oder andersherum: die ersten Zwei sind deutlich prozessual, letzteres deutlich materiellrechtlich geprägt.

  10. Seb meint: (28.4.2011 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Das erklärt warum mir die Berliner Sparkasse seit 2 Monaten keine Kontoauszüge mehr geschickt hat.

  11. anonym meint: (28.4.2011 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Und was ist nun mit der Postbank, diesen Betrxxxxx?

    0,90 Euro pro monatl. Kontoauszug, vor einigen Jahren hinterrücks eingeführt, und das bei Kontoauszugsdruckern, die mehrheitlich nicht zu nutzen sind, weil sie nur während der Geschäftsöffnungszeiten zugänglich sind. Vor nicht langer Zeit warb die Postbank noch mit KOSTENFREIEM Girokonto. Schon damals eine recht eindeutige Lüge.

  12. Seb meint: (28.4.2011 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @11: Meiner kurzen Erfahrung mit der Postbank nach finanziert sich dieses "kostenfreie" Girokonto vor allem durch Werbung.

  13. Ali Schwarzer meint: (28.4.2011 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Was du da monatlich für 90 Cent erhältst, sind nicht die Kontoauszüge, sondern die Finanzstati, du Nase. Wenn du die nicht willst, dann wende dich gefälligst an deine Bank. Bequem geht das bei der Postbank übrigens per Telefonbanking.

  14. Spinnzessin meint: (28.4.2011 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Die Pestbank hat ja in den meissten ihrer Filialen nicht mal Drucker an denen man seine Kontoauszüge bekommen könnte.

    Wahrscheinlich bekommen die Prozente von der Briefpest, weil sie so mehr Auszüge gegen Cash verschicken können :-).

  15. Ali Schwarzer meint: (28.4.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Also wenn ich bei der Postbank wäre und keinen Drucker in meiner Nähe hatte UND auch nicht das Onlinebanking verwenden würde, dann würde ich mir ja quartalsweise kostenfrei den Kontoauszug zuschicken lassen.

  16. tina meint: (28.4.2011 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    …und wie sieht´s mit Rückerstattung bereits mehrfach unrechtmäßig abgezogener Gebühren für KAD-Auszug aus???

  17. Oliver meint: (28.4.2011 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @9 inter omnes ist ein Begriff, der in dem Zusammenhang ebensowenig einen Sinn ergibt, wie bei der Entscheidungswirkung nach § 31 II BVerfGG. Inter omnes bedeutet doch, dass sich eine Entscheidung zwischen Beteiligten durch das Gericht ergibt. Die Allgemeinheit (omnes) hat im Zweifel aber keine Position bezogen, sondern sieht sich der Entscheidung gegenüber (erga) ausgesetzt.

  18. Ali Schwarzer meint: (28.4.2011 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    FALLS unrechtmäßig Gebühren belastet wurden, dann wendet man sich ebenfalls an seine Bank. Ist auch ganz einfach. Funktioniert natürlich am ehestens mit Prüfung der Kontoauszüge zu Quartalsabschluss.

    Und wennn man nicht so Anfänger ist und während des Anrufs bei seiner Bank von "Pestbank" und von "Betrügern" spricht und zu allem Überfluss auch noch schlüssig argumentieren kann, dann werden die netten Berater die letzten sein, die sich weigern, die Gebühren zu erstatten.

  19. le D meint: (28.4.2011 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @17: "(…) wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind." steht so im Gesetz. Mag gesetzliche (und prozessuale) Fiktion sein – ist aber geltendes Recht.

  20. karl meint: (28.4.2011 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    Na endlich!

    Das mit den Kontoauszügen zuschicken hat mich schon immer genervt. Ich seh doch, was sich auf meinem Konto tut, wenn ich mich online einlogge – warum soll ich da alle paar Wochen zwangsweise eine PDF runterladen, die nochmal das gleiche beinhaltet?

    Und noch viel schlimmer: Ich hab extra auf elektronischen Kontoauszug umgestellt, weil ich das Zeugs elektronisch will. Was macht die Bank? Ausdrucken statt E-Mail. Da könnten die Umweltschützer mal aktiv werden…

  21. Oliver meint: (28.4.2011 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    @19 Es geht mir nicht um das Tatsächliche, sondern um das Begriffliche. Und ich sehe den Begriff inter omnes dort nirgendwo.

  22. Ali Schwarzer meint: (29.4.2011 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @karl: Die Bank schickt sie dir zu, weil sie nicht davon ausgeht, damit du einen ordnungsgemäßen Rechnungsabschluss hast, wenn du die Auszüge nicht anklickst/aufrufst. Wo ist denn das Problem, auch die Auszüge runterzuladen, wenn du eh online bist? Schon mal auf die Idee gekommen, dass du auch mal Auszüge vorlegen musst? Die Kontoumsätze sind für gewöhnlich nur befristet aufrufbar. Also manche stellen sich an wie die ersten Menschen.

  23. Don meint: (29.4.2011 um 02:27) AntwortenReply to this comment

    @karl: Die Bank darf die Informationen nur 90 Tage aufheben. Da sie gesetzlich verpflichtet ist Kontoauszüge dem Kunden zuzusenden, werden diese Zwandsweise nach 90 Tagen zugesandt, WENN sie nicht digital oder am Drucker abgeholt wurden. (Das ist mein letzter Stand). Alles was VORT 90 Tagen auf Deinem Konto passiert ist kannst Du somit nicht mehr einsehen. (War zumnindest bei der Dresdner/Sparkasse bisher immer so)

  24. BWS meint: (29.4.2011 um 06:56) AntwortenReply to this comment

    @21 Jowood:

    So wie ich das verstanden hab:
    Kostenfrei stimmt nicht. 55Cent Porto dürfen weiterhin verlangt werden. Die Bank darf für das Zusenden nur keine eigenen Gebühren/Aufschläge zusätzlich zum Porto verlangen.

  25. stachel meint: (29.4.2011 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Bei meiner Sparkasse sinds sogar 81ct Porto bzw. "Zustellung Auszüge" und 30ct für "Kontoauszüge".

    Das werd ich dann mal versuchen zu reklamieren.

    Wenn sie sich quer stellen raff ich mich vll. endlich mal auf die Bank zu wechseln.

    Das hatte ich schon seit über einem Jahr vor habs aber immer wieder verschoben und dann aus den Augen verloren…

  26. Soldo meint: (29.4.2011 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Naja, im Notfall deklariert man das dann eben als zusätzliche Kontoführungsgebühren, dann sind wir wieder beim Alten…

    Im Übrigen wäre es außerdem auch angenehmer, wenn man Online-Kontoabrufe auch als "Information" ansehen würde, dann müsste man ggf. nichtmal den Papierkram verschicken

  27. Lars meint: (29.4.2011 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @Don: "Die Bank darf die Informationen nur 90 Tage aufheben." Wieso kann ich dann die Daten der letzten 180 Tage online einsehen? :-) (Wofür ich dankbar bin. Ideal fände ich für mich persönlich die letzten 360 Tage.)

  28. Ali Schwarzer meint: (29.4.2011 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Weil die Information von Don falsch ist. Banken müssen Kontoauszüge sogar noch viel länger aufheben. Sonst könnte man ja als Kunde keine mehr nachbestellen, wenn er gerade welche aus 2007 bräuchte.

    @Soldo: Deine Onlineumsätze werden aber sicher nicht zwingend ohne weiteres als "echter Kontoauszug" angesehen, wenn du die irgendwo vorlegen musst. ^^

  29. Xenu meint: (29.4.2011 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Wer die Bank ärgern will, kann sich ja auch mehrmals täglich einen Kontoauszug holen. Tinte und Papier kostet ja auch Geld.

  30. Franc meint: (29.4.2011 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Schön, wenn sich auch Großbanken mit dem Kleingedruckten verheddern!

  31. Knox meint: (1.5.2011 um 01:32) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn andere Institute nicht unmittelbar von dem Urteil betroffen sind bin ich doch gespannt, wie meine Bank in Zukunft handeln wird.
    Werde es mal testen.
    Schade nur, dass man sein Geld wohl kaum zurück erstattet bekommen kann…

  32. Micha3l meint: (1.5.2011 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Diese Saubande versucht es halt immer wieder. Reicht es denen nicht das sie die Weltwirtschaft mit ihrer verdammten Gier zu Arsch geritten haben ??? Kleine Brötchen backen und sich mal wieder um den Kleinanleger kümmern wäre jetzt eigentlich mal angesagt… aber davon sind die deutschen Banken weit entfernt, wie man unschwer an den Öffnunsgzeiten erkennt um nur mal ein Beispiel zu nennen.

  33. Dingel meint: (1.5.2011 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Ach übrigens: Die Banken werden sich das Geld halt nun an anderer Stelle besorgen. Linke Tasche, rechte Tasche. Vielleicht gleich ein paar Euros mehr. Vielen Dank fürs bis-hierhin-lesen!

  34. Christian meint: (2.5.2011 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin bei der Postbank und es gibt hier keine Filiale weit und breit, sodass ich sie nie selbst abhole. Alle 4 Monate bekomme ich sie zugeschickt, dafür zahle ich (laut Kontoauszug) 11,80 EUR pro Quartal. Das stört mich schon lange, weil es früher kostenlos war, und ich einer Veränderung des Vertrages nie zugestimmt habe. Darum finde ich das Urteil interessant. Schade das es nicht übergreifend gilt.

  35. Ali (Afrika-Blog) meint: (2.5.2011 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Du zahlst aber nicht 11,80 Euro für die Kontoauszüge, weil für die lediglich Porto berechnet werden. 11,80 Euro klingt mir eher danach, dass du in zwei von drei Monaten 5,90 Euro Kontoführungsgebühren bezahlst, weil du irgendeine Geldeingangsgrenze nicht erreichst. Jeder pfiffige Kunde würde ja bei der Bank anrufen und nachfragen, wie sich die Gebühren zusammensetzen, wenn sie ihm unklar sind.

  36. anonym meint: (3.5.2011 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @ Ali Schwarzer
    Was Sie schreiben, stimmt schlicht nicht.

    Ein Girokonto bei der Postbank habe ich seit zwanzig Jahren. Früher kosteten die Kontoauszüge (einmal monatlich) jahrelang nichts, dann wurden, sehr plötzlich übrigens und ohne Zeit für den Kunden, darauf sofort zu reagieren, Gebühren dafür eingeführt. Kontoauszüge waren es nach wie vor. Erst später wurde die äußere Form verändert. Der Name ist übrigens Unsinn, Kontoauszüge sind es weiterhin, ob man da nun einen anderen Namen anklebt oder nicht.

    Ich habe nirgends gesagt, daß ich keine Kontoauszüge monatlich haben will. Ich möchte nur nicht dauernd belogen und betrogen werden, auch nicht von dieser Bank, das ist m. E. ein verständlicher Wunsch. Die Postbank war früher preiswert und gut, das ist sie heute leider nicht mehr.

  37. Ali Schwarzer meint: (3.5.2011 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Nur weil dir meine Antwort nicht gefällt, heißt es noch lange nicht, dass meine Infos falsch sind. Wenn du wirklich monatlich Finanzstati (A4) zugesandt bekommst, dann zahlst du dafür 90 Cent pro Monat, schockierende 2,70 Euro pro Quartal. Ui ui…

    Die Chose mit dem Finanzstatus wurde afaik 2009 eingeführt. Davor kostete der monatlich versandte Auszug afaik seit 2007 90 Cent. Doch, hast recht, von 2007 bis heute ist schon schwer, sich 'ne neue Bank zu suchen, wenn's einem nicht passt — oder sich wenigstens Klarheit zu verschaffen.

    Und noch mal: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die monatliche Versendung abzuschalten, wenn du partout das Geld nicht zahlen willst. Du müsstest nur mal deinen Arsch bewegen. Herrgott! Aber lieber über die böse Bank schimpfen. Nur weil mal die Versendung kostenlos war, heißt das doch nicht, dass das immer so sein muss. Mit demselben Anspruch kannst du ja dann auch rummaulen, weil die Bank die Dispozinsen mal wieder erhöht hat.

    Und zum Thema belügen: ICH informiere mich immer im Preisleistungsverzeichnis, welche Kosten anfallen könnten. Und falls du angeblich wirklich nicht informiert worden bist — was ich dir nicht abkaufe –, warum hast du dann bei der darauffolgenden Quartalsabrechnung nicht protestiert? Hm???

  38. anonym meint: (3.5.2011 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @ Ali Schwarzer
    Bin nach wie vor der Ansicht, daß Sie einiges derart tendenziell sehen, daß zwangsläufig der Verdacht entsteht (schon bei Ihren früheren Kommentaren), Sie arbeiteten für eine Bank, und sei es die Postbank. Das ist letztlich Ihre Sache.

    Sie unterstellen aber Dinge, die ich nie behauptet habe. Werde also nicht weiter mit Ihnen darüber debattieren, zumal ich möglicherweise die Postbank (zumindest als Kunde) länger kenne als Sie. Ich hatte auch nie behauptet, daß mir 2,70/Quartal zu teuer wären. Ich hatte lediglich behauptet, daß diese Gebühr von der Postbank auf eine unredliche, hinterhältige Weise eingeführt wurde, und weiterhin, daß die Werbung der Postbank lange Zeit mindestens unlauter war (vielleicht ist sie das auch heute noch). Sie können die Postbank gern weiterhin ganz toll finden, jetzt wo sie von der DB geschluckt wurde. Ich nutze ohnehin immer Girokonten bei mehreren Banken.

    Gerade weil ich die Bankenlandschaft ein bißchen kenne, weiß ich, daß Ihre Ratschläge zu Veränderungen bei der Postbank mir praktisch nichts bringen, vielen Dank. Sie können aber gern weiter auf Ihrem hohen Roß sitzenbleiben.

  39. Ali Schwarzer meint: (3.5.2011 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @anonym: So kann man sich natürlich auch rausreden: "Ich kenne die Bank schon viiiiel länger als du, deshalb kann gar nicht sein, was du sagst…"

    Es geht hier schlicht darum, dass du von Betrug redest, wo ich keinen erkennen kann, zumal eine kurze Recherche zutage gefördert hat, dass Kunden sehr wohl 2007 informiert worden sein sollen. Und selbst wenn du wirklich "betrogen" wurdest, ist es doch recht schwach, Betrug vorzuwerfen und dann trotzdem Kunde der Betrüger zu bleiben. Das Verhalten ist nicht schlüssig.

    Gern bleib ich hier oben sitzen, ich habe mir nichts vorzuwerfen. Schöne Aussicht.

  40. Ali Schwarzer meint: (3.5.2011 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Ach übrigens: Ich habe nie behauptet, dass ich die Postbank "ganz toll" fände. Das entspringt lediglich deiner Fantasie. ;)

  41. anonym meint: (3.5.2011 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @ Ali Schwarzer
    "Sein sollen" ist wirklich korrekt. Daß sich die Postbank über den genauen Zeitpunkt der damaligen Information ausschweigt, liegt schlicht daran, daß das Geld bereits fällig und längst vom Guthaben abgezogen wurde, bevor irgendeine Info der Kunden erfolgt war. Daß so redliches Handeln im kaufmännischen Bereich nicht aussieht, liegt auf der Hand.

  42. Ali Schwarzer meint: (3.5.2011 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Hab ich aber anderes gelesen. Nach meinen Recherchen wurden die Kunden im August/September mit den Kontoauszügen informiert, dass ab Oktober ein Entgelt anfiele. Das würde bedeuten, dass frühestens Ende des 4. Quartals Gebühren abgebucht worden wären. Wäre also therotisch genügend Zeit gewesen, sich entweder für ein anderes Auszugsmodell zu entscheiden oder das Konto zu kündigen.

    Wenn mir aber Gebühren berechnet worden wären, OBWOHL ich nicht informiert worden bin, dann hätte ICH das reklamiert und hätte mir natürlich überlegt, ob es sich lohnt, bei der betreffenden Bank zu bleiben. Ich hätte es aber ganz sicher nicht beim Status Quo belassen und "Betrüger" gekrächzt. Aber gut, so viel Selbstständigkeit ist wohl nicht jedem gegeben.

    So viel dazu. Wir beiden Hübschen kommen an dieser Stelle sowieso nicht weiter.

  43. Kuolun meint: (6.6.2011 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @ stachel(29.4.2011 um 09:34)

    Mein "Lieblingsthema" bei Diskussionen mit dem örtlichen Sparkasseleiter (den kenne ich persönlich). Daher kenne ich die AGB ganz gut.

    Meine Sparkasse hält sich offenbar für besonders "clever" und hat die AGB schon 2009 umgestaltet. Es wird die Formulierung "Portoersatz" oder "Auslagenersatz" verwendet.

    Tatsächlich verlangt die Sparkasse dann aber mit 90 Cent nach wie vor Porto plus Entgelt (die Auszüge kommen mit normalem Brief per Deutscher Post).

  44. Gottman31 meint: (19.7.2011 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @le D: kluggeseiberei.
    Bei der Prüfung ob auch direktbanken zu Recht versandpauschalen verlangen wird es immer auf die dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ankommen.
    Wers versuchen will, sollte seiner Bank unter Hinweis (Anlage) des Urteils (gibts hier im Original:http://www.vzbv.de/mediapics/deutsche_bank_lg_frankfurt_2_25_o_260_10.pdf) ein Schreiben schicken, und die abgebuchten Beträge zurückverlangen. Sollte es unklarheiten geben, welche Summe da insgesamt aufgelaufen sind, sind die Banken zur diesbezüglichen Auskunftserteilung verpflichtet; Gebühren hierfür kann die Bank jedenfalls nicht verlangen (OLG Schleswig, Urteil vom 24.2.2000 – 5 U 116/98, rechtskräftig).

    Nach meiner Auffassung kann es keinen Unterschied machen ob die Bank einem die kosten auferlegt, wenn man sich die Kontoauszüge nicht selbst holt oder aber nicht selbst online abruft. Denn in den meisten fällen informieren Direktbanken per mail über den Eingang des aktuellen Finanzreports.
    Wie das OLG Frankfurt ausführt. kann allein daraus, dass der Kunde sich seine Kontoasuzüge nicht abholt nicht geschlossen werden, er wolle sie zugesendet bekommen. Daher halte ich Versandpauschalen, Portoersatz oder auslagenersatzregelungen grundsätzlich für Unwirksam.
    Wer schließlich das Urteil aufmerksam gelesen hat, dem wird aufgefallen sein, dass die Banken durch die Zusendung eigene Pflichten erfüllen. Hierfür die Kosten erstattet zu bekommen ist im Hinblick auf die §§ 305 ff BGB unbillig. Übrig bleibt den betreffenden Banken nur, die Versendungskosten auf allgemeine kontoführungsgebühren umzulegen, so dass für den Kunden immerhin transparent bleibt, mit welchen kosten er wann zu rechnen haben wird.

    Gute nacht.

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