Untersuchungshaft ist keine Strafe
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten hat gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße Haftbefehl erlassen. Er hat den Haftbefehl jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung wird in vielen Medien, aber auch von Politikern scharf kritisiert.
Zu Recht?
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. setzt mit einer Erklärung einen sachlichen Akzent in Zeiten der Aufregung:
Die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft darf in Deutschland außer in Fällen konkret begründeter Wiederholungsgefahr nur zum Zweck der Verfahrenssicherung erfolgen, insbesondere zur Abwendung von Fluchtgefahr.
Kann eine solche Fluchtgefahr durch Anordnung anderer verfahrenssichernder Maßnahmen abgewendet werden, darf Untersuchungshaft nicht vollzogen werden.
Vor allem darf die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft nicht dazu dienen, den Beschuldigten bereits vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu bestrafen oder ihm dadurch einen „Denkzettel“ zu erteilen. Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben – auch bei geständigen Beschuldigten – dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.
Nach diesen Grundsätzen ist die Haftverschonungsentscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters rechtlich zutreffend und folgerichtig, denn bei einem 18jährigen Beschuldigten, der sich selbst stellt, ein Geständnis ablegt, zur Schule geht, in einem intakten Elternhaus lebt und bislang über keinerlei strafrechtliche Vorbelastungen verfügt, ist nicht davon auszugehen, dass er sich dem weiteren Strafverfahren entziehen wird.
Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft.
Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde.
Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.
Dem schließe ich mich an.
Ein sachlicher Bericht der Welt
Nachtrag: Bildblog zum gleichen Thema
Überzeugt mich nur begrenzt.
Woher nimmt man das Urvertrauen, dass jemand, der bereits einmal so schwer außer Kontrolle geraten ist, dies nicht bis zur sicher drohenden Verurteilung wieder wird?
Und wie stellt der Richter ein intaktes Elternhaus fest? Lag ein Baugutachten vor?
Sag ich schon seit Beginn dieser Art Berichterstattung. Aber Leservieh = Dummvieh. Zumindest bei den einschlägigen Medien…
Udo, Du erinnerst mich häufig an einen Diplomphysker, der kopfkratzend vor Fukushima steht und immer wieder: "Das kann doch eigentlich überhaupt nicht passieren!" sagt, während der Bäcker mit Hauptschulabschluß schon Jahre zuvor Handzettel verteilt, um über die Gefahren der Kernkraft aufzuklären.
Du bist irgendwie scheinbar zu dicht dran um die (naschvollziehbare und richtige) Empörung zu verstehen.
Wieder Mal wird am Symptom herumgedoktert, nicht an der Ursache. Natürlich ist es wünschenswert, dass sich Straftäter innerhalb von ein paar Wochen nach der Tat verantworten müssen, dass sie möglichst schnell die Konsequenzen tragen müssen.
Die Lösung ist aber keine Untersuchungshaft als vorgezogene Strafe — die Lösung ist eine Justiz, die schnell und effektiv arbeitet.
@Torsten: Full ACK
@Fincut:
Deinen Kommentar finde ich unpassend. Ich glaube Herr Vetter beurteilt die Lage lediglich sehr sachlich und nüchtern.
Wer einmal so ausrastet, kann m. E. nur sehr schwer glaubwürdig, aber sicher nicht vor Abschluss der Beweisaufnahme belegen, dass er nicht ein zweites Mal seine Mitbürger extrem gefährden wird.
Die permanente Fremdgefährdung ist in solchen Fällen doch wohl grundsätzlich anzunehmen.
Ich bezweifle auch, dass selbst Herr Vetter guten Gewissens seine Kinder mit so jemandem den Schulhof teilen lassen möchte.
Hm, ist ja an sich alles richtig was da geschrieben wird.
Ich sehe aber besonders bei solchen unmotivierten Gewalttaten ein erhebliches Wiederholungsrisiko. Wer "einfach mal so" ausflippt stellt nun mal ein Risiko dar, ob er in UHaft oder besser in die Psychatrie gehört steht dann auf einem anderen Blatt.
warum nicht gleich u-haft?
die zeit kann man ihm ja auf die strafe anrechnen…
oder weiß man jetzt schon das es wieder ein kuschelurteil wird ohne wirklich haftstrafe?
irgendwas auf bewährung, anti-aggro-trainung und paar stunden gemeinnütze arbeit?
armes deutschland!
Es gibt auch seriöse Kommentatoren die darauf verweisen, dass man bei der drohenden erheblichen Haftstrafe Fluchtgefahr nicht wirklich ausschließen kann.
Und das es sich selber gestellt hat, kann eher an dem Ermittlungsdruck durch das Überwachungsvideo liegen und muss nicht unbedingt auf Einsicht beruhen…
Mich persönlich hat der CDU Reflex ("härtere Strafen, härtere Strafen") viel mehr geärgert. Als ob der Täter überlegt hätte: "Für 3 Jahre mach ich es, aber für fünf Jahre nicht."
Jemand, der derart menschenverachtend schwerste Verletzungen seines willkürlich ausgesuchten Opfers in Kauf nimmt, stellt eine erhebliche Gefahr dar. Die Begründung, dass er in einem intakten Elternhaus usw. lebt, ist hanebüchen, denn da lebte er vor der Tat auch schon und diese Tatsache hat die Tat nicht verhindert. Das Übergeben eines Straftäters an die Eltern ist keine verfahrenssichernde Maßnahme, sondern hier wohl dem Umstand geschuldet, dass der Vater des Täters wohlsituiert ist. Ein bekannter Fernsehmoderator wurde ja auch auf die teilweise gelogene Beschuldigung eines angeblichen Opfers vier Monate in U-Haft genommen, obwohl die Tat bisher nach mehr als dreißig Verhandlungstagen immer noch nicht bewiesen werden konnte (und wahrscheinlich auch niemals stattfand). Hier dagegen liegt ein Video der Tat vor, das den bestialischen Angriff in allen Einzelheiten zeigt. Wieder ein Fall von Kuscheljustiz, sonst nichts.
Warum nicht gleich Todesstrafe? Mal so auf Verdacht?
So funktioniert nunmal ein Rechtsstaat.
Wenn wir in einem absolut sicheren Staat leben wollten, dann hätte dieser aus unserer heutigen Sicht nicht mehr viel mit einem Rechtsstaat zu tun.
Btw, Strafe schreckt nicht ab. Weil es sich meistens um Affekthandlungen handelt. Diese sind sehr, sehr, sehr, wenig überlegt. Gesellschaftlich bringt es uns also nix den Täter möglichst hart zu bestrafen, sondern ihn soweit zu sozialisieren, dass er ein ansonsten unbescholtenes Leben führen kann. Alles andere kostet uns langfristig Unsummen.
"Sachlich" ist der Welt Artikel auch nicht unbedingt. Den sie lassen da den Herrn "Pfeiffer" zu Wort kommen, der ja nur bedingt Kompetenz besitzt, was er ja beim Thema "Killerspiele" ausreichend zur Schau gestellt hat.
@Mauermer:
Exakt so sehe ich das auch. In der SZ gibt es einen empfehlenswerten Artikel dazu, der zwar auch zutreffend die hetzerische Berichterstattung kritisiert, aber die offensichtlich bestehende juristische Fragwürdigkeit der Freilassung ebenso.
Was ist eigentlich mit § 72 JGG? Auch wenn dieser von Jugendlichen spricht, müsste er auch bei Heranwachsenen Anwendung finden, wenn § 105 JGG wohl erfüllt ist.
@IO:
Warum gleich polemisieren und Kritikern die Forderung nach einem totalitären Sicherheitsstaat unterstellen, statt einfach mal zu reflektieren, wie gefährlich ein ach so gut in der Gesellschaft verknüpfter Mitbürger auch heute sein könnte?
Wenn Herr Pfeiffer und Herr Uhl meinen, das bisherige Vorgehen ist zu snft, dann weiss ich bereits, dass alles korrekt abgelaufen ist.
Man kann nicht in die Köpfe mancher Menschen hineinschauen, aber es soll Fälle geben, da gerade so ein Ausraster den richtigen Schalter im Kopf umlegt.
Der geständige Täter war alkoholisiert und hat sich selbst gestellt. Laut Berichten zeigt er Reue.
Warum nicht?
Vielleicht hat in dieser Vorfall geläutert.
Jedoch eine Strafe hat er allemal verdient und damit meine ich nicht Sozialstunden o.ä..
Die Sommerferien im Dauerarrest wäre doch mal ein Anfang.
Huch, was schreibe ich denn? Werde ich jetzt Sozialarbeiter? Mitnichten, denn ich denke man sollte jeden Fall individuell beurteilen und keine Pauschalierungen im Strafrecht einführen.
Jürgen
Was die meisten, die jetzt sagen "aber wenn er einmal … dann doch bestimmt nochmal" usw. usf. verkennen, ist die Tatsache, dass der junge Mann schon Jahre Gelegenheit hatte dergleichen zu tun – und es eben nicht passiert ist.
Spricht also nicht für tägliches Verlangen nach Schlägereien?
@IO:
Also dann: gar nicht bestrafen oder was?
Sozialisieren, wenn ich das schon höre. Spendieren wir ihm doch ein Outdoor Training in Amerika. Kostet allerdings auch Unsummen. Und hilft meistens auch nix…
Habe ja nur darauf gewartet, dass es thematisiert wird.
In dem ach so sachlichen Welt-Bericht ist auffällig wie der Kriminologe Pfeiffer den Täter in Untersuchungshaft sehen will weil es sein könnte, dass dieser kein Ersttäter sei. Also weil die Möglichkeit bestünde, dass vorherige Taten nicht angezeigt wurden oder von der Polizei nicht aufgeklärt würde, müsse der Täter vorsorglich in Untersuchungshaft. Äh Unschuldsvermutung?? Oder müssen zukünftig auch alles Messerkäufer in Untersuchungshaft, weil es vielleicht noch ein paar unaufgeklärte Messerstechereien gibt?
Und so einer ist Kriminologe? Erschreckend. Überhaupt diese Kriminologen und Psychologen, die nach solchen Taten mit ihren Ferndiagnosen daher kommen. Zum Kotzen.
In Fernsehberichten wurde natürlich auch das Opfer befragt, was es denn davon hält, dass der Täter schon wieder auf freiem Fuß ist. So als wäre bereits ein Urteil gesprochen.
Dass das Opfer davon nicht begeistert war, ist absolut verständlich. Aber die Sichtweise eines Tatbeteiligten kann nicht alleinige Maßgabe für rechtstaatliche Grundsätze sein. Sonst kann man sich gleich einen unabhängigen Ankläger und Richter sparen, sondern dass die Opfer machen lassen. Dann haben wir aber Verhältnisse wie im Iran.
Sehr positiv ist, wenn die Anklage tatsächlich in 2 Wochen fertig sein sollte. Warum das plötzlich so schnell geht, ist verwunderlich. Das sollte mal geändert werden, dass man solche Sachen schneller vor Gericht bringen kann. Hoffentlich ist der Täter in spätestens 6 Wochen verurteilt. Geht doch bei Hooligans auch.
Von einem Richter wird dieser Schläger dann seine Strafe bekommen und diese wird sicherlich sehr hart ausfallen. Ohne den Zeugen, der eingegriffen hatte (Warum bekommt der eigentlich kein Bundesverdienstkreuz?) hätte der Täter das Opfer tot getreten. Dafür soll er dann bitte auch mind. 8 Jahre in den Knast (schon nach milderem Jugendstrafrecht und das Geständnis schon berücksichtigt).
@ 17: Ja, dachte ich mir auch. Und das noch in der Welt…
intaktes Elternhaus ? wer so ausflippt hatte sicher alles in seiner Jugend aber ein intaktes Elternhaus….
Eine sehr sachliche und ebenso zutreffende Stellungnahme, dem man sich in jedem Punkt zu 100% anschließen kann.
Ich denke der Junge hat auf jeden Fall eine zweite Chance verdient.
wer gezielt so brutal gegen den kopf eines menschen schlägt und tritt nehme ich es nicht ab das diese art der gewaltausübung zum erstenmal passiert.
wie über das ganze berichtet wird darüber kann man gerne kritik üben, nicht aber meiner meinung nach das man mit der freilassung unter auslagen an die eltern ein falsches signal sendet.
ich bewerte diesen vorfall als versuchten mord. wer mehrfach mit voller kraft auf einen kopf einer am boden liegenden person eintritt nimmt den tod billigend in kauf.
Man könnte sich dem dann anschließen, wenn der Justizalltag in Deutschland einen anderen Eindruck machte. Es lassen sich aber sicherlich – in letzter Zeit sogar – ohne besondere Mühe Fälle finden, wo m. E. ganz anders vorgegangen wurde.
Es ist z. B. nicht der erste Fall von völlig grundloser Gewalt im öffentlichen Raum in Berlin. Ein schwerer Fall liegt erst ein paar Monate zurück. Dort zählten die Gründe für eine Haftverschonung in keiner Weise.
Auch fällt einem sofort der Fall Kachelmann ein. Da muß die Tatsache, daß Kachelmann Schweizer ist, dafür herhalten, daß er sofort auf damals unabsehbare Zeit eingebuchtet wurde. Aber gerade hier scheint doch grobe Unverhältnismäßigkeit vorgeherrscht zu haben.
Ne Hausdurchsuchung bekommt man, wenn man ne unbeschriftete DVD in der Tasche mitführt. Ins Gefängnis kommt man, wenn man sich weigert, einen 20 Euro Strafzettel zu zahlen. Wenn man jemanden fast tottretet, darf man frei rumlaufen, als wär nix gewesen.
Was für eine Bananenrepublik!
§ 112 Abs. 3 StPO?
@kinder-sind-unschlag:
Bestrafen ja, aber wie das in einem Rechtsstaat so üblich ist NACH der Verurteilung, nicht davor.
Für weitere Informationen Artikel lesen Überschrift reicht beinahe) oder alternativ:
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Untersuchungshaft_%28Deutschland%29
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Unschuldsvermutung
@ Hugo
Zu einer solchen Aussage fällt mir wirklich kaum noch etwas ein!
Eine zweite Chance hat diese Person doch allein generell dadurch schon, daß es in D keine Todesstrafe gibt (und er durch Einmischung eines Dritten niemanden getötet hat!). Also wenn so jemand sich nicht selbst umbringt oder zufällig auf der Straße von einem LKW überrollt wird, dann ist er doch bestens bedient, selbst wenn er eine mehrjährige Haftstrafe bekommt.
Was mir am meisten Sorgen macht, ist eher, daß solche Verbrechen durch das Filmen von Überwachungskameras herausgehoben werden. Dadurch werden ähnliche Straftaten, die zufällig nicht gefilmt wurden, quasi "abgewertet" und laufen evtl. für den Täter glimpflicher ab. Vor allem aber wird diese ekelhafte Überwachung weiter salonfähig gemacht, obwohl sie nichts verhindert. Es wird dabei schon skandalös in die Privatsphäre anderer Leute eingedrungen, die evtl. als Zeugen ungefragt im Fernsehen (per Videoaufzeichnung) gezeigt werden, verbunden mit dem Vorwurf, sie hätten gar nichts getan. Das kann jedem im Alltag passieren, ohne größeres eigenes Verschulden.
In gleichgesinnten Akademikerzirkeln wird der Verein für sein Statement sicher die erhofften Fleißkärtchen einsammeln. Ist es doch Balsam auf die vom pöbelnden Lynchmob gequälten Juristenseele.
Ob derart einseitige-, ausschließlich auf den Täterschutz und die reine Lehre fixierten Glaubenssätze auf breite Akzeptanz treffen, darf zumindest bezweifelt werden.
Immer nachdrücklicher und zunehmend auch erfolgreich fordern die Bürger von der Politik die Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen.
Wenn die vom Gesetz gegebenen Ermessensspielräume grundsätzlich auf maximalen Täterschutz genutzt werden und der gegebene Strafrahmen meist nur zu unverhältnismäßig milden Urteilen führt, kann das auf Dauer nicht gut gehen.
Zudem ist eine Bevölkerung, die sich in ihrer Furcht vor Gewaltkriminalität nicht ernst genommen sieht, viel eher bereit, sich einem ausufernden Überwachungsstaat, der unter dem Deckmantel der Sicherheit agiert, zu unterwerfen.
ich verstehe die gesetzliche regelung, halte sie auch für logisch und die gründe die wohl zu der regelung geführt haben für nachvollziehbar.
jedoch, viele werden wohl das video, den beweis, gesehen haben, wenn der täter dem opfer mit einem gegenstand auf den schädel schlägt und dem zu boden gegangenen, wehrlosen opfer mehrfach auf den schädel eintritt, und dazu noch geständig ist, kann man die haft auch vor dem urteil schon beginnen lassen.
das ist was ich "aus gesetz recht machen" nennen würde.
@Günter:
Naja, der Kommentar, auf den ich geantwortet habe, hat generell den Sinn einer Strafe bezweifelt.
Unschuldsvermutung: Formal ja, aber es liegt mindestens der für U Haft erforderliche dringende Tatverdacht vor.
Haftgrund: Sind wir hier nicht bereits im Bereich der Schwerkriminalität (versuchter Mord)? Wenn nicht bleibt in jedem Fall Fluchtgefahr wegen der zu erwartenden hohen Haftstrafe.
Aber gut, man kann wahrscheinlich anhand unseres Rechtssystems beides verargumentieren, U Haft und Haftverschonung. Kommt halt wie so oft auf den Richter an. Das die Vereinigung der Strafverteidiger die Haftverschonung gut findet – wer will ihr das verdenken. Vielleicht hilft es ja bei nächsten Mandanten… :-)
Da wird es schon genau erklärt und trotzdem schreien alle blind und blöd von Kuscheljustiz und Zweiklassengesellschaft.
Man kann es nicht oft genug sagen: Untersuchungshaft ist keine Strafe und dient auch nicht der Disziplinierung, sondern einzig und allein der Sicherung des Strafverfahrens (die hier mangels Vorliegen des Tatbestands nicht einschlägige Wiederholungsgefahr außer Acht gelassen). Das kann man doof finden und natürlich auch Änderungen des Rechts diskutieren. Aber völlig unangemessen ist der Angriff auf die hier handelnden Personen, insbesondere dem Haftrichter, der nach geltendem Recht entschieden hat. Ich will überhaupt nicht ausschließen, dass auch eine andere Entscheidung denkbar gewesen wäre. Aber jeder, der sich an der Entscheidung stört, weil doch die Tat so gemein und brutal war, missachtet die gesetzlichen Gegebenheiten. Die Untersuchungshaft kann UNMÖGLICH mit diesen Argumenten begründet werden, ganz gleich wie sie eingestuft werden.
Es wird Zeit das die Osterferien rum sind…
@ BV
Wenn Sie so sicher sind, wie Sie sich geben: Nennen Sie doch bitte mal konkrete Tatsachen, wieso hier in diesem Fall eine Wiederholungsgefahr hundertprozentig ausgeschlossen ist!
Man sollte m. E. nicht völlig übersehen, daß heutzutage in D in einem etwas anderen Bereich ständig völlig gegensätzlich argumentiert wird: Stichwort Sicherungsverwahrung. Da geht das bis zur Hysterie! Und hier gilt das dann plötzlich alles nicht mehr. Das ist doch der Bruch, den man im Auge behalten sollte.
ich frage mich wie mann mit 3 mal wöchentlichen Meldeauflagen bei der Polizei der Fluchtgefahr entgegen wirken möchte.
Bemerkt wird der der Verstoss gegen die Auflagen die zum Aussetzen des Haftbefehls führten erst, wenn der Verdächtige weg ist…
Wenn ich diese Mitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger so lese, dann frage ich mich natürlich, warum man den Herrn Kachelmann damals überhaupt in Untersuchungshaft gesteckt hat. Da gab es doch wesentlich weniger Fluchtgefahr als jetzt.
@38: Der Typ ist 18, Ersttäter und bei Gewalttaten wird idR nach Jugendstraftrecht geurteilt. Der kriegt ein paar Monate mit Bewährung. Wovor soll er denn fliehen?
Man sollte dem Täter eine Behandlung wie im Film "Uhrwerk Orange" angedeihen. Der Typ hat garantiert schon einige Erfahrung im kloppen. Der hat ja schon längst die natürliche Hemmschwelle abgebaut.
Wenn man die Kommentare liest, bekommt man Angst. Die Welt, die sich viele hier wünschen ist tausendmal schlimmer als die jetzige. Und hatten wir auch schon mehrmals. Willkür und Machtmißbrauch wären Tür und Tor geöffnet.
Das ein Strafsystem, dass auf Sozialisierung setzt besser ist, als eins das Rache im Vordergrund sieht, sieht man wenn man sich die Zahlen und die Art der Straftaten in den USA anschaut.
Bei uns ist die Gefahr getötet zu werden deutlich geringer als dort. Aber passieren kann dir das natürlich überall, auch dort, wo der Mörder hingerichtet wird. Nur dort stellt sich der staat auf eine Stufe mit dem Mörder.
Wenn ich betrunken Auto fahre wird mir sofort der Führerschein abgenommen.
Wenn ich jemanden halb tot trete, passiert nichts SOFORT.
Gerecht?
@41: Nein, willst du nicht. Du willst daß er nach der behavioural-chemischen Kastrierung für vogelfrei erklärt wird, damit jeder der mal von "so einem" schief angeguckt wurde oder irgendeine andere Demütigung nicht vertragen hat sich mal ordentlich rächen kann. Endlich mal draufhauen, weil er kann sich ja nicht mehr wehren! Und diese Rachefantasien/Pogromstimmung die momentan in allen Foren überschnappt beweist eigentlich nur, daß der grösste Teil der Bevölkerung lediglich nur zu feige oder nicht betrunken genug ist um willkürlich Leute zusammenzuschlagen.
@41 Grundgesetz
Sie haben den Film wahrscheinlich noch nicht mal gesehen, und wenn, dann haben Sie so rein gar nichts verstanden. Was viel schwerer wiegt.
Unabhängig davon, kann ich es wenig nachvollziehen, wie man, zwar mit Meldeauflagen bei ausgesetztem Haftbefehl, meint, den jungen Mann in sein "geregeltes Leben" mit "intaktem Elternhaus" zu entlassen. Der geht in die Schule? Wie geht denn der in die Schule, bitte? Büffelt vorher noch schnell Vokabeln, nachdem Mama ihm die Brote geschmiert hat, oder was? Das kann doch nicht im Sinne des Richters sein, und wenn doch, warum?
@Gerecht:
Sogar, wenn ich ein geregeltes Leben führe und Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann (wobei ich mich frage, wie man das denn bitte bei einem, der ein Tänzchen voll Adrenalin aufführt, nachdem er meinte, jemanden aus Jux und Dollerei zu Brei zu treten, ausschliessen will.)
@user124:
"kann man die haft auch vor dem urteil schon beginnen lassen.
das ist was ich "aus gesetz recht machen" nennen würde. "
Das ist das, was ich die völlige Abkehr vom Rechtsstaat nennen würde.
@34, kinder-sind-unschlag:
"Wenn nicht bleibt in jedem Fall Fluchtgefahr wegen der zu erwartenden hohen Haftstrafe."
Bei einem Täter, der sich freiwillig gestellt und ein Geständnis abgelegt hat? Lächerlich.
@Gerecht: Wenn ich betrunken jemanden totfahre, kriege ich höchstens 5 Jahre Knast.
Wenn ich jemanden totschlage droht mir möglicherweise Sicherheitsverwahrung.
Gerecht?
@stefan:
Du glaubst doch nicht ernsthaft, die Kriminalitätsrate in den USA wuerde sinken, wenn die unser Strafsystem haetten.Die Gruende fuer die hohe Mordrate etc liegt wohl eher in den gesellschaftlichen Strukturen.
@kinder-sind-unschlag:
Ach bitte, was soll das? Fluchtgefahr "nicht völlig ausschließen" und das basiert auf der Straferwartung? Die reine Straferwartung reicht regelmäßig gerade nicht aus, um Fluchtgefahr zu begründen, das wäre auch ziemlich verfassungswidrig – selbst die einfache Körperverletzung hat einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren, so viele mehr wird da nicht mehr. Fluchtgefahr so zu begründen wär alles andere als verhältnismäßig. Es sprechen viel mehr gründe gegen Fluchtgefahr. Wiederholungsgefahr wird man bei einem Täter, der vorher nicht auffällig war und geständig ist, sowie bereut auch nicht annehmen können.
@39: Das war mE auch nicht richtig, aber Kachelmann hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland sondern nur in der Schweiz, welche sich mit der Auslieferung schwer tut. Der Jugendliche im vorliegenden Fall hat solche Möglichkeiten aber nicht. Wer einfach durch Deutschland flieht hat wenig Chancen gegen die Polizei.
@40: Er soll wegen versuchten Totschlags angeklagt werden. Vermutlich aufgrund der Tritte gegen den Kopf mit beschuhtem Fuß (wo auch immer man den Gedanken hernimmt, dass ein Fuß mit Schuh so viel gefährlicher ist, als einer ohne, aber Hey…). Das werden dann sicher nicht nur ein paar Monate.
@Andy:
Wär ja auch n bissel arg hanebüchen, angesichts des Videos, das ihn wohl überhaupt dazu bewogen hat, sich zu stellen, zu leugnen. Ich weiß nicht, was daran entlastend sein soll im Sinne dieser Diskussion, noch dazu, wo er angibt, besoffen Streit gesucht zu haben. Da hat wohl die juristische Beratung seines Herrn Vaters eine Reaktion wie die Ihre vorweggenommen.
Es geht nicht um Entlastung, sondern um die Frage, ob Fluchtgefahr besteht. Und die besteht wohl kaum, wenn jemand freiwillig bei der Polizei auftaucht und eine Tat gesteht.
Juristisch gebe ich Ihnen da völlig recht. Der Richter hat formal, allen Grund so entscheiden zu können. Ob das so unglaublich sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und das mit dem freiwillig melden, ist angesichts der Tatsachen auch ein bißchen dünne. Wenn er, nachdem er da sein Veitstänzchen aufgeführt hat, die Polizei gerufen hätte, bitte. Aber so? Macht der sich wirklich Gedanken darüber, was er da getrieben hat? Fällt mir aufgrund seiner kolportierten Aussage (Streit gesucht) ein bißchen schwer.
@mike:
Weißt du was ich immer besonders liebe? Leute die scheinbar den ganzen Fall und die Personen kennen nur weil sie sich 5 Minuten mit etwas beschäftigt haben. Und natürlich auch gleich das Urteil.
Ich weiß kaum etwas von dem Fall nur das 2 Leute jemanden zusammengeschlagen haben. Ich weiß auch nicht das Urteil.
@ Andy
Nehmen wir an, Kachelmann wäre freiwillig bei der deutschen Polizei erschienen und hätte gesagt, er hätte gerade am Vortag seine Freundin vergewaltigt. Den hätten die dann auch wieder nach Hause geschickt?? Das glauben Sie doch selbst nicht!
Daß er Ausländer ist, ist doch wohl ein ziemlicher Vorwand gewesen. Er hatte ja jahrelang in Deutschland nicht im Zelt auf dem Acker gewohnt.
Es ist einfach diese ganze Verlogenheit in der Sache, die mich hier so ekelt.
ich finde es eine schande, wie wenig die deutschen über ihre eigene verfassung wissen. nicht nur was drinnen steht, sondern warum und wieso und wozu das nütze ist. das ist im diesen fall mal wieder deutlich sichtbar.
das gleiche war doch letztens der fall, als herr vetter berichtete, dass der polizei-was-weiß-ich geschrieben hat: wer als guter deutscher bürger der polizei vertraut gibt seine dna ab – sinngemäß. das ist doch höchst verwerflich, bezogen auf die grundgedanken der verfassung. genau wieder hier so eine sache. der pöbel fordert rache. aber ich möchte mal sehen wie jeder der sich hier für u-haft nach persönlichem empörungsgrad ausspricht aus der wäsche schaut, wenn er einfach mal so, ohne verurteilt zu sein für ein paar monate oder jahre eingelocht wird.
@Grundgesetz:
Du hättest lieber das Buch lesen sollen. Wobei auch das Filmende genug Andeutungen enthielt.
Die ganze Diskussion über die Wiederholungsgefahr ist müßig. Das Gesetz § 112a Stpo (Lesen!!!) hat die Wiederholungsgefahr als Haftgrund definiert. Erforderlich sind
1. dass die in Rede stehende Tat bereits wiederholt begangen worden ist
UND
2. dass Anhaltspunkte bestehen, dass auch weitere derartige Taten zu befürchten sind.
BEIDE Kriterien müssen vorliegen und dass ist hier nicht der Fall.
Wir könnten natürlich das erste Kriterium streichen und einfügen: wiederholungsgefahr is dann, wenn die Mehrheit der Bildzeitungsleser der Meinung ist, dass so'n Typ ganz bestimmt usw.
Oder ohne Polemik:
Ich bitte zu überlegen, wie die Wiederholungsgefahr sonst (besser?)zu definieren wäre. Ohne den konkreten Anhaltspunkt einer Vortat, ist das ja eine bloße Prognose.
@anonym:
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO setzt zwingend voraus, dass die Anlasstat "wiederholt oder fortgesetzt" begangen wurde, was mindestens eine entsprechende Vortat voraussetzt, die hier nicht vorliegt.
@Axel John:
Richtig. Law and Order so wie es die CDU fordert. Und wie es in Hessen praktiziert wird.
http://www.fr-online.de/rhein-main/bouffier-clan-haelt-zusammen/-/1472796/8276972/-/index.html
Natürlich nur wenn man selber nicht betroffen ist.
@ BV
Als auf dem U-Bahnhof Lichtenberg in Berlin mehrere Jugendliche einen Mann grundlos ins Koma prügelten, wurden die Haupttäter anschließend in U-Heft genommen. Nach Ihrer Version hätten die also alle vorher schon einmal jemand lebensgefährlich verletzt haben müssen (was mir in diesem konkreten Fall zumindest nicht bekannt ist).
Tut mir leid, ich glaube nicht an Ihr "vor dem Gesetz sind alle gleich" – auch in Deutschland wird das ständig außer Kraft gesetzt.
Und kennen Sie noch den Fall von den zwei Gymnasiasten, die angeblich am 1. Mai in Berlin Brennbares auf Polizisten geschleudert hatten? Die saßen acht oder neun Monate in U-Haft und wurden dann nach massiven Protesten (!) aus der Bevölkerung in Freiheit entlassen, es gab keine Verurteilung, bis heute nicht. (Das waren nicht die Täter, zumindest gab es keine Beweise.) Dies waren keine Ausländer, die hatten sog. intakte Elternhäuser, und vorherige Taten desselben Kalibers gab es bei denen auch nicht. Alles Zufall? Oder wie wichtig war, daß die Polizei betroffen war?
Sie können letztlich sagen, was Sie wollen: Willkür ist der deutschen Justiz alles andere als fremd. Sie können davor gern die Augen verschließen, das ändert nichts daran.
Es gibt außer Herrn Vetter auch andere Experten, die allerdings der Auffassung sind, dass der Schläger in U-Haft gehört hätte. Dem kann ich mich als Nicht-Experte eher anschließen, schon allein, weil eine Strafe (und dazu zähle ich jetzt mal die U-Haft) unmittelbar nach der Tat besonders intensiv wirkt und damit evtl. künftige Totschlagversuche verhindert.
@ Jings:
NEIN!!! Und noch mal: die U-Haft ist keine Strafe sondern dient der Verfahrenssicherheit.
@ or
Mal abgesehen davon, ob Sie jetzt formal recht haben (was ja durchaus der Fall sein mag): Glauben Sie nicht auch, daß zumindest der betr. Täter die U-Haft als Strafe empfindet, oder würden Sie das jetzt strikt verneinen wollen?
München – Weil er in Notwehr mit einem Messer zugestochen hatte, wurde Sven G. zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Hälfte der Strafe hat er bereits in Untersuchungshaft verbüßt, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/notwehr-zugestochen-student-endlich-wieder-frei-meta-523182.html
Wer sich gegen diese Schläger erfolgreich wehrt der kommt in U-Haft.
@billytheboy:
Immer diese Halbwahrheiten.
Das es Hunderte von Menschen gibt die nicht in Haft sitzen übersieht man gefliessen. Gut die haben auch nicht direkt mit dem Messer zugestochen wie der Klischexxxxx.
Interessanter Standpunkt, nur zu blöd das der Verfasser bis Absatz 2 gelesen hat…
Der prahlt doch jetzt bestimmt vor seinen Freunden mit seiner Tat "Prügelt doch auch mal ne Kartoffel tot, die Bullen haben bei mir dann auch nix gemacht!"
Ich finde es immer wieder höchst amüsant, wenn der Pöbel in diesem Fall nach U-haft schreit, ohne zu bedenken, dass eine Praxis nach ihrem Gutdünken dazu führen könnte, dass sie selbst die Dummen sind.
Man stelle sich nur mal vor, jemand, der sich beispielsweise an Jings rechen wollte, würde in der Nähe von Jings Wohnung nachts eine über den Schädel bekommen (arrangiert) und nun Jings beschuldigen, der dummerweise zwar ein Motiv, aber kein Alibi hätte, da niemand gesehen hat, wie er daheim in seinem Bett lag und schlief.
Nach Rechtsauffassung des Pöbels müsste Jings in U-Haft, bis der Fall geklärt ist…
Leute, wenn Ihr in einem Staat leben wollt, der Eurer Rechtsauffassung entspricht, dann zieht in den Iran um!
Die korrekten Worte lauten:
(Zeile 2) U-Haft
(Zeile 4) rächen
Es ist aussichtslos gegen die geballte (juristische) Unkenntnis und/oder Dummheit anzuschreiben. Wenn BILD die Meinungsführerschaft übernimmt, ist Widerstand zwecklos. Die obigen postings sprechen für sich!
Ich wundere mich aber sehr, dass die Staatsanwaltschaft Berlin einerseits offen Stellung gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters nimmt, aber andererseits kein Rechtsmittel einlegt. Dieses Haltung nenne ich höchst widersprüchlich.
Na ja. Immerhin wurde der Haftbefehl ja erlassen. Ein Haftgrund liegt also doch wohl vor. Nur wurde der Täter von der U-Haft verschont.
Wenn es der Bevölkerung so gegen den Strich geht was da passiert, mag sie ja ihren Abgeordneten schreiben, dass die die Gesetze ändern.
P.S.: Wer das Video sieht und nicht wütend ist, der hat ein Problem.
@Zwerg:
Ne der hat einfach viel zu viel gesehen um sich über sowas noch aufzuregen.
Immer dieser Pöbel.
Im 3. Reich waren alle Juristen furchtbar und keiner wurde für seine Todesurteile belangt.
Nicht einer war im Widerstand.
Wenn die Enkel dieser Leute dem jetzigen Mainstream folgen und andere als Pöbel bezeichnen dann kann diese sich als Elite fühlende Schicht mich nicht beeindrucken.
@Olli: Sag ich ja
@billytheboy: Vielleicht auch ein paar nicht ganz unwichtige Punkte aus dem verlinkten Artikel erwähnen:
"Sven G., deutlich größer und 20 Kilogramm schwerer als der Angreifer…"
"Der Informatik-Student machte in dieser brenzligen Notwehr-Situation einen verheeren Fehler: Er zog ein kleines Messer (Neck-Knife) und rammte es dem Angreifer in den Hals. Dieser wäre beinahe innerlich verblutet."
"„Der Angeklagte ist weder ein Held noch ein Märtyrer“, sagte Staatsanwältin Elisabeth Ehrl. „Er ist ein Täter und sonst nichts.“ Vor allem, weil sich der Angeklagte nach dem Messerstich nicht um die Rettung Mergims bemüht habe."
Zwischen Notwehr und Messer in den Hals mit anschließendem verblutend liegenlassen gibt es einen Unterschied. Aus gutem Grund.
Und wie Olli schon meinte: In hunderten anderen Fällen muss jemand, der sich in Notwehr verteidigt, nicht mit Strafe rechnen. Das übliche polemische "wer sich wehrt, wird in Deutschland bestraft und der Angreifer bekommt sogar noch Schmerzensgeld" zieht nicht, nur weil einmal jemand dafür verurteilt wird, dass er den Angreifer fast umgebracht hat.
@Zwerg:
Und wieso soll ich dann ein Problem haben wenn ich nicht den gerechten Volkszorn verspüre?
Lieber Udo Vetter,
natürlich ist U-Haft keine Strafe. Natürlich wird die Schuld (und Strafmaß) erst in der Hauptverhandlung festgestellt.
Nur leider muss man den Eindruck gewinnen, dass es für verschiedene Menschen sehr unterschiedliche Maßstäbe gibt. Aber das wird nicht problematisiert.
Im Mannichl-Stadl wurden 4 Unschuldige verhaftet.
Warum?
Den angebl. Mordanschlag gab es nicht. Und selbst wenn das in den ersten Stunden nicht so klar (seine verschiedenen, sich gegenseitig ausschließenden Tathergangsbeschreibungen hat das Mannichl ja erst im Laufe der folgenden Wochen abgesondert) zu erkennen war, sollten für die Verhaftung … eben, genau die von Ihnen zitierten Gründe vorhanden sein.
Blutverschmierte Klamotten oder so was, das wäre schon ein Grund denjenigen mal auf die Wache zu bitten. Aber die behauptete Anwesenheit im gleichen Ort – ziemlich wenig, finden Sie nicht?
Dieses Mißverhältnis ist Tabu.
Unschuldige kommen in den Knast – Schuldige nicht. Da ist was faul in der Justiz. Finden Sie nicht?
Der U-Bahn-Täter (an dessen Schuld keine Zweifel bestehen) bleibt also in Freiheit – hat die Justiz total rechtsstaatlich entschieden.
Gegen Kachelmann liegt (oder sind die Lügen der Lügnerin Beweise?) nichts vor. Das reicht für Monate U-Haft – hat die Justiz total rechtsstaatlich entschieden.
Bei dieser Justizwillkür muss sich die Justiz nicht beschweren, wenn die Bürger diese Betrügereien am laufenden Band nicht mehr so toll finden.
Finden Sie nicht?
In Deutschland steht halt Täterschutz IMMER ganz klar vor Opferschutz.
Zum Kotzen !!!
Wenn man das so liest, frägt man sich, was man als Opfer tun würde. Aus Opfersicht stellt sich dann schon die Frage, ob man überhaupt zur Polizei gehen soll, oder ob man gleich auch noch selbst sechs Monate auf Bewährung riskieren sollte.
Und wollte die Justiz nicht genau das verhindern?
Dass man einen Menschen bei guter Prognose nicht in U-Haft behalten darf, leuchtet ein. Aber dass es so lange bis zum Prozess dauert, dass das überhaupt ein Thema wird, zeigt das eigentliche Problem auf.
Viele Grüsse,
VB.
@Fragender:
Eigentlich sollte so eine Aussage strafbar sein dann kannst schnell merken wie dämlich diese Aussage ist. Und sie wird mit deiner Verhaftung gleich widerlegt.
@Fragender:
Traurig aber wahr !
Die sofortige Veröffentlichung der Videobilder verletzt wohl zudem die Persönlichkeitsrechte des Täters. Die Polizei hätte die Bilder erst verbreiten dürfen, nachdem sich durch persönliche Befragungen von Zeugen u.ä. innerhalb eines angemessenen Zeitraums (einige Wochen/Monate) keine Erfolge eingestellt hätten. Warum ist das bisher noch kaum thematisiert worden?
Armes Deutschland!
Die Entscheidung scheint richtig zu sein, dennoch sollte diesbezüglich unser System in Frage gestellt werden – nicht der Richter!!!
Ich möchte das Opfer nicht verhöhnen, aber es kann nicht angehen, dass die Schuld indirekt auf den Richter gelenkt wird, der nach dem Recht scheinbar richtig entschieden hat. Darum geht es doch schließlich. Der Schuldige ist ein 18-jähriger, dem ich sehr viel Knast wünsche.
Der Täter hat sich gestellt, gestanden und eine Verurteilung wird sicherlich auch stattfinden. Folglich sollte man so brutale Menschen auch in Untersuchungshaft lassen, da feststeht, dass es zum Prozess kommen wird!!! Unabhängig davon kann man bei solch einem Brutalo nicht zwingend davon ausgehen, dass er nicht wieder zuschlägt, zumal er nach seiner Tat auch noch getanzt hat. Unglaubliche Szene, werde ich nicht vergessen.
Anders sähe es aus, wenn wir über einen Fall diskutieren, bei welchem wirklich nicht feststeht, ob der Beschuldigte a. der Täter ist und b. er nicht in Notwehr gehandelt hat. Dann kann ermittelt werden und – sofern keine Fluchtgefahr besteht – der Beschuldigte nach Hause gehen.
@Stefan: Ganz schön zynisch, dieser Kommentar…
@Benjamin Sanchez: @Linus: Doch, er hat Uhrwerk Orange gesehen. Er spielt auf die unmenschliche Therapie in diesem Film an, die aus Gewalttätigen gesichtslose Menschen macht.
Allerdings hat er den Sinn dieses Filmes nicht verstanden. Der Film kritisiert nämlich nicht das Verhalten des kleinen Alex, sondern das Verhalten der Gesellschaft bzw. auch des Menschen. Ich verweise auf Einer flog übers Kuckucksnest.
@Benjamin Sanchez: Und wiedermal ein Kommentar, der sich fernab jeder Rechtsstaatlichkeit bewegt. Die Strafe kommt NACH dem Urteil, ist das so schwer zu verstehen?
Es ist absolut richtig, dass Untersuchungshaft nur unter strengen Bedingungen erlaubt ist und nicht, um einen mutmaßlichen Täter wegzusperren, weil er ja "sowieso verurteilt wird". Alles andere öffnet dem Polizeistaat Tür und Tor.
Was uns in einem Polizeistaat blüht, lässt sich schön in anderen Ländern beobachten. Da werden fadenscheinige Anklagen zusammengezimmert und der Prozess mit dem Wissen, dass der Angeklagte früher oder später freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, monate- und jahrelang verzögert. Und wenn der Freispruch dann endlich erfolgt, hat der Angeklagte die nicht verhängte Strafe längst abgesessen.
Halt, wieso "andere Länder"? War da nicht was mit Kachelmann?
@Benjamin Sanchez:
Ich bezweifele, dass er den mehr als nur vom Hörensagen kennt. Niemand halbwegs intelligentes, der den Film gesehen hat, wird sagen: "Ach prima, so ne Therapie" oder "ja wirklich schade, dass das nicht funktioniert hat".
@Andy:
Darum geht es hier in diesem konkreten Fall aber nicht. Die "Krux" scheint wohl die Veröffentlichung (zur Fahndung) des Videos zu sein. Jeder kann sich ein Bild vom Geschehen machen, und das ganz ohne Hauptverhandlung und Beweisaufnahme. Deshalb machen viele Leute anscheinend den Fehler, diesen Schritt auslassen zu wollen. "Bild", "B.Z." und co wissen es aber eigentlich besser und das macht die Sache so ekelig.
Nichstdestotrotz weiß ich nicht, wie man hier mit mangelnder Wiederholungsgefahr oder mit der zu erwartenden Strafe argumentieren kann. Der Typ prügelt aus Spaß jemanden zu Brei (für alle sichtbar). Da hat der aber aus meiner ganz laienhaften Sicht ordentlich einen an der Murmel. Und wenn ich sage, dass ich es dann nicht sooo ultra prickelnd finde, wenn der dann Tags drauf ganz normal in die Schule geht, ist doch kein Angriff auf den Rechtsstaat. Von Willkür oder vorgezogener Strafe kann keine Rede sein, ein Haftbefehl liegt ja schließlich vor, wurde aber eben ausgesetzt.
Untersuchungshaft bei gegebener Wiederholungsgefahr ist zulässig. Ein Täter, der offenbar aus einer Laune heraus durch die Stadt streunt um jemanden totzuprügeln, bei dem erkenne ich dringende Wiederholungsgefahr.
Die Zustimmung des Autors zur Erklärung eingangs finde ich daher nicht nachvollziehbar.
Ich verstehe im Übrigen auch nicht, wie "tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung (…) den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit" "negiert". Es ist nun gerade Aufgabe der Presse, solche Vorgänge kritisch zu überwachen. Richterliche Unabhängigkeit ist gefälligst nicht zu verwechseln mit Unfehlbarkeit. Anhand dieses Beispiels kann man aber erahnen, in welchem Elfenbeinturm sich Juristen in Deutschland wähnen…
Also ich finde ja, man sollte alle Menschen einsperren. Der ruhige Nachbar von nebenan, ja das ist meist der Schlimmste. Der seine Familie umbringt, plötzlich auf der Arbeit Amok läuft oder sonstigen Unsinn treibt. Also am Besten alle einsperren, dann kann nichts mehr passieren. Und dressierte Affen können dann die Weltherrschaft übernehmen und uns bewachen…
Ja, richtig so, erst erschießen, dann den Kadaver vor ein Standgericht zerren und anschließend noch aufhängen…
Ich finde es etwas schockierend, was man hier lesen muss. Und wie gut Gefängnis und Todesstrafe funktioniert, sieht man ja in den USA. Neben Militär/Rüstung ist das dort der zweitwichtigste Wirtschaftszweig.
Fassungslos,
Frank
"sachlich" – Menschen sind halt keine Sachen.
Auch wenn solche Entscheidungen "sachlich richtig" sind, sind sie falsch. "Sachlich" = nicht emotional, mitleidlos, aber dann dürfen Juristen sich nicht beschweren, wenn sie (z.B. bei Übergriffen gegen sie selbst) irgendwann auch mitleidlos vom "dummen Pöbel" angesehen werden.
Juristen = Autisten, elitär, arrogant, zynisch.
Und als ob Richter "unabhängig" wären. Ein zwei Drohanrufe vom Gesocks, und schon gibt's ein nettes Urteil. Und natürlich "In dubio pro Moslem".
Die Justiz ist die Hure der Politik – (Lenin?) so ist es.
@Jochem:
Und was wäre deine Lösung? Einsperren weil die ja schuldig sind? Was machen wir dann wenn der Pöbel mal wieder jemanden jagt der auch "schuldig" ist sperren wir die dann nicht ein weil man es ja verstehen kann? Was machen wir wenn mal jemand doch nicht so schuldig ist wie erhofft? Oh sorry hast 6 Monate lang im Knast gesessen aber nimmst uns das ja nicht krumm.
Und ja die Moslems werden kaum bestraft. Man Dieter Nuhrs Aussage sollte man wirklich in ein Gesetz gießen.
Zur U-Haft!
http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr3a.htm
Täterverdächtige bei Mord / Sexualdelikten / versuchter Mord werden zum Schutz der Allgemeinheit doch auch bis zum Prozessbeginn in Haft genommen. Das sollte hier unbedingt auch Anwendung finden.
oder wollen die mir erklären ein mutmaßlicher Mörder ist bis zur Verurteilung auf freien Füßen weil keine Fluchtgefahr besteht?
Hier wollen ein paar Anwälte den verkommenen Sohn ihres Anwaltskollegen retten und suchen krampfhaft nach Ausreden. Ekelhaftes Pack.
Um gegen den Kopf zu treten, gehört schon eine abgrundtiefe Gefühllosigkeit und Verrohung.
Hier haben die Eltern versagt. Und sie sollten ja hoffen, dass der verkommene Sohn lange in Haft bleibt, sonst nimmt die Wut auf diese zwei Klassenjustiz zu.
Es gab viele U-Bahn-Überfälle, deren Täter alle in U-Haft kamen. Hier eine Übersicht.
Februar 2011
Ein 30-jähriger Handwerker wird im Bahnhof Lichtenberg bewusstlos geschlagen. Die vier Schläger sitzen in Untersuchungshaft. Das Opfer liegt wochenlang im Koma.
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April 2008
Alle Täter in U-Haft.
Innerhalb einer Stunde drei Überfälle, bei denen drei Menschen durch Messerstechereien verletzt werden.
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Dezember 2009
Vier Jugendliche überfallen einen 24-jährigen Familienvater im U-Bhf Haselhorst. Der Mann erleidet lebensgefährliche Schädelverletzungen und wurde Frührentner. Die Täter stellen sich später der Polizei und kamen in U-Haft.
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Juni 2007.
Im U-Bahnhof Hermannplatz in Neukölln wird ein Afrikaner von mehreren Türken aus der U8 heraus über den Bahnhof gejagt. Einer von ihnen springt dem 36-Jährigen ins Kreuz. Er stürzt, fällt auf den Kopf und dann ins Koma.
Täter kamen in U-Haft.
@JJ Preston meint: (28.4.2011 um 19:32) Antworten
So so. Wie sieht es denn mit Kachelmann aus? Da hat komischerweise die Aussage der angeblich Geschädigten ausgereicht um ihn für lange Zeit in U-Haft zu nehmen.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Und das ist NICHT rechtsstaatlich!
@anonym:
Meine "Version" ist ein Zitat aus dem Gesetz. Ob die Beschuldigten in Ihrem Beispiel eine vergleichbare Tat schon einmal begangen haben, weiß ich genauso wenig wie Sie. Ich würde allerdings eher vermuten, dass der Haftbefehl nicht auf Wiederholungsgefahr, sondern auf einen oder mehrere der drei anderen Haftgründe gestützt wurde.
Wie Sie es hinbekommen, den hier diskutierten Fall als Beleg für Willkür im deutschen Rechtssystem heranzuziehen, erschließt sich mir nicht im Ansatz.
@BI:
Siehe meine Erläuterung unter # 59:
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO setzt zwingend voraus, dass die Anlasstat "wiederholt oder fortgesetzt" begangen wurde, was mindestens eine entsprechende Vortat voraussetzt, die hier nicht vorliegt.
Es mag ja sein, dass eine weitere Tat nicht ausgeschlossen werden kann. Die daraus resultierende Wiederholungsgefahr – ganz gleich wie groß sie ist – rechtfertigt allerdings für sich genommen keinesfalls Untersuchungshaft.
Einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen – das wird von den Gerichten schließlich auch verlangt.
Widerspruch – Strafe schreckt DOCH ab, wenn man so gut wie sicher erwischt wird.
Wer ist denn in den USA derjenige Berufsstand, bei dem man die geringste Wahrscheinlichkeit hat, während der Ausübung des Berufes getötet zu werden?
Das ist – überraschenderweise – die Polizei…. und warum wohl?
ALs juristischer Laie fällt mir der Begriff der Volksverhetzung auf. In dem Zusammenhang könnte dieser Fall nach Strafgesetzbuch §130 Abs1 Satz2 überprüft werden.
@100. Tadäus (29.4.2011 um 08:57)
Hallo Tadäus.
Man merkt, dass du juristischer Laie bist.
Der Schläger ist Sohn eines Juristen und wohnt im Berliner Nobelviertel Reinickendorf. Seine Eltern haben ein Haus am See mit Bootssteg.
Das erklärt vieles.
Ist er gar Sohn eines Richters ?
Erleichterungen gelten für die oberen Zehntausend wie Strauss und Ackermann sowie für Beamte und ausländische Schläger.
Nur einheimische Unterschichtler bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
@andy
Der Angeklagte ist ein Held.
Zur Zeit des Prozesses wurde jemand , der sich auf ein Handgemenge eingelassen hatte, getötet. Also waffenlos hat man gegen geübte Schläger keine Chance.
http://www.n-tv.de/politik/22-Tritte-und-Schlaege-article502554.html
Montag, 14. September 2009
S-Bahn-Held von München22 Tritte und Schläge
Einen Tag nach dem S-Bahn-Mord von München veröffentlicht die Staatsanwaltschaft erste Obduktionsergebnisse. Danach hat das Opfer insgesamt 22 Verletzungen binnen weniger Minuten erlitten.
Nicht nur Tote sind Helden sondern jeder der Widerstand leistet.
@mike:
ihr kommentar mag ja auf so "eindeutige" fälle (noch) zutreffen (auch wenn ich ihn selbst in dieser hinsicht nicht teile), aber wie stellen sie sich ein "anrechnung" vor, wenn sich im prozess rausstellt, dass der verdächtige es nicht gewesen ist. auf welche strafe wollen sie dann anrechnen? und als folgefrage: ab wann ist ein verdacht so eindeutig, dass sie u-haft akzeptabel finden?
@Zwischenrufer1990:
Bei § 112 III StPO ist der Wortlaut "falsch". Auch bei den dort genannten Straftaten muss ein Haftgrund vorliegen. Ich meine das hat mal das BVerfG entschieden, die Norm wurde aber nie geändert.
Sagt mal stimmt es wirklich, dass der Taeter ein Sohn eines befreundeten Juristen des Richters ist, der die sofortige Freilassung verfuegte?
@Rex Kramer:
2x Unrecht macht Recht?
@jj:
Reicht doch, Sie bei dem konkreten Fall bleiben, anstatt irgendwas Theoretisches an die Wand zu malen. Man kann da auch gut und gerne einen Mordversuch sehen, wenn man sich das Video anguckt, versuchter Totschlag ist das allemal. Aber da sei wahrscheinlich der Papa davor. Und nochmal: Wer so aus Spaß buchstäblich auf den Köpfen anderer rumtrampelt, bei dem interessiert mich sich sein soziales Umfeld nicht die Bohne.
das ist der konkrete fall. genau diese überlegung steht nämlich hinter dem geltenden u-haft-recht.
@billytheboy: Du meinst den Brunner der erstmal prophylaktisch Faustschläge verteilt hat. Das sind keine Helden sondern selbstherrliche Affen die denken mit ihrer Kampfsporterfahrung junge Erwachsene "erziehen" zu können.
"Außer in Fällen konkret begründeter Wiederholungsgefahr"
Das ist der springende Punkt. Ich denke auch nicht, dass sich der Täter bei der Aussicht toleranter Jugendstrafen von weniger Jahren Haft, u.U. auf Bewährung, der Gerichtsbarkeit entzieht. Und Warnschussarrest ist pädagogisch nur bei wenigen Tätern sinnvoll. Aber wer völlig grundlos (anders als z.B. bei den Taten in München) auf den Köpfen anderer Leute herumspringt nur weil er vielleicht etwas Alkohol getrunken hat oder in aggressiver Stimmung war, bei dem ist die Wiederholungsgefahr doch meiner Meinung nach mehr als begründet. Außerdem geht es hier nicht nur um Untersuchungshaft, sondern auch um Jugendstrafrecht, wo schnelle Verfahren (und Strafen) mehr als angebracht sind. Bei aller Unschuldsvermutung gibt es durch Videoaufnahmen und Geständnis ja keine Zweifel an der Schuld, da hätte man den Vollzug der Haft auch erst nach ein paar Wochen aussetzen können. So bleibt die symbolische unangebrachte Bedeutung für Täter (mach ruhig so weiter) und Opfer (so lange Du nicht tot bist, spielst du keine Rolle).
@gipsnacken
Sven G. wurde angegriffen und hat sich mit einem Messer verteidigt.
Ein 5 cm kleines Messer, so lang wie ein Daumen.
Der Fall Brunner zeigt, ein sportlicher Mensch kann sich allein mit Fäusten nicht wehren.
ein verfetteter Informatiker (siehe Foto) schon gar nicht.
@ stefan
"Das ein Strafsystem, dass auf Sozialisierung setzt besser ist, als eins das Rache im Vordergrund sieht, sieht man wenn man sich die Zahlen und die Art der Straftaten in den USA anschaut."
Es geht bei Strafen ja weniger um Rache, denn um Wiedergutmachung (Restitution statt Repression), die Voraussetzung für Resozialisierung ist. Aber es muss auch klar sein, dass Normübertretungen (Treten auf Köpfen) die absolute Ausnahme sind und sanktioniert werden, bevor sie in den Augen der Gesellschaft zur Normalität werden und wir alle eingetretene Schädel haben. Die Entscheidung des Haftrichters gibt ja gerade den Hardlinern Auftrieb, die jetzt härtere Strafen und unsinnige Abschreckungsmaßnahmen fordern, obwohl die vorliegenden Gesetze völlig ausreichend sind, wenn man sie mit Augenmaß anwenden würde. Abgesehen davon provoziert sie so unappetittliche Hetze wie gegen den Richter oder das Veröffentlichen von Täterdaten. Ihre Anmerkung zu der angeblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Täters sehe ich mal als Ironie an, es ist ja klar dass das Video der Täterfandung diente und er sich erst nach der Veröffentlichung gestellt hat. Wenn man mal z.B. nach Südamerika schaut, führt (scheinbare) Untätigkeit der Justiz dort häufig zu Mob-Aktionen und Lynchjustiz. Daher ist das Gerechtigkeitsempfinden in der Öffentlichkeit eben doch nicht völlig losgelöst von der Anwendung von Recht.
@billytheboy: Haha "wehren", ich wehre mich aber nicht gegen dumme Sprüche mit Faustschlägen. Und jemanden "anzustechen" und sich dann zu verpissen ohne Polizei oder Rettungskräfte zu holen ist für mich weit ab von Notwehr. Vielleicht solltest du dir nochmal alle Details zum Fall Sven G. zu Gemüte führen.
Was für eine armselige juristische Heuchelei.
Das der Mann für den Mordversuch in den Knast wandern wird sollte sicher sein. Hier waere die Uhaft nötig gewesen wärend im Gegensatz dazu die Monatelange Uhaft von Kachelmann völlig sinnlos und rechtswiedrig war.
Hier haben wir ein Video der Tat und ein Geständniss, trotzdem keine Uhfat.
Bei Kachelman gibt es nur die vermutlich frei erfundene Behauptung eines angeblichen Opfers, das für mich wie viele andere eher ein Täter ist.
mfg
yb
Mal ne Frage an die Law and Order Menschen. Wie würdet ihr den Fall sehen wenn das Opfer ein Vergewaltiger ist der die Schwester eines der beiden Täter vergewaltigt hat? Wäret ihr immer noch für U-Haft?
Oder wenn der Typ "nur" einen ihrer Freunde ins Koma geprügelt hat? Und nach denen und eurer Meinung nicht "richtig" bestraft wurde?
@Olli:
Argumentieren Sie doch einfach mal am konkreten Fall und sparen sich die "was wäre wenns". Zumal Ihr Beispiel deutlich zeigt, dass Sie genau das Gegenteil von dem propagieren, was sie eigentlich möchten: Wenn der Typ "zu Recht" zutritt, kann man ja erst recht nicht für U-Haft sein, wäre Ihr Umkehrschluss. Das ist hanebüchener Unsinn.
@yah bluez:
Wieso sprechen den Video und Geständnis für die (Vollziehung der) Untersuchungshaft bzw. warum deuten diese Dinge darauf hin, dass die Entscheidung falsch ist? Der dringende Tatverdacht wird doch von niemanden bezweifelt.
Das Groteske ist doch folgendes – und andere sowie ich selbst haben es hier bereits kommentiert -: Offenbar unschuldige Leute wie Kachelmann werden monatelang in U-Haft genommen (obwohl es von Anfang an keinerlei relevante Beweise gegen ihn gibt!) – umgekehrt werden Personen, bei denen keinerlei vernünftige Zweifel am Tatverdacht bestehen, auf freiem Fuß belassen, weil z. B. angeblich keinerlei Wiederholungsgefahr bestehe (obwohl man diesen Punkt völlig gegensätzlich sehen kann).
Da reicht es eben nicht, auf einzelnen Paragraphen herumzureiten (wie dies Kommentatoren hier tun), sondern man müßte das (deutsche) Gesamtbild im Auge haben, um zu einem einigermaßen überzeugenden Schluß zu gelangen.
Im übrigen sollten diejenigen, die hier den Experten herauskehren, mal die "Zeit" von gestern lesen; im betr. Beitrag kommt auch klar zum Ausdruck, daß es Juristen gibt, die von der Richtigkeit sofortiger U-Haft in diesem Fall überzeugt sind. Eine simple Etikettierung mit "law and order" führt hier m. E. sehr in die Irre. Denn ich z. B. bin überhaupt kein Vertreter dieser Richtung.
@Linus:
Nein ich will darauf jetzt eine Antwort. Aber dieses herumschleichen hab ich erwartet weil ich die Antwort schon kenne. Dann wäre es ein Skandal gewesen hätte man ihn festgehalten.
Zum Fall ist im übrigen alles gesagt. Genaues Motiv kennt man nicht wenn es überhaupt ein Motiv gab.
@Olli:
Sind wir hier beim Wunschkonzert oder was? Ich argumentiere die ganze Zeit dafür, Dinge zu differenzieren, den Einzelfall zu betrachten und Sie kommen mit theoretischem Mumpitz. Der auch noch Türen einrennt, die gar nicht gibt.
Sie finden es anscheinend knorke, wenn jemand Selbstjustiz übt. Prima. Damit haben Sie als Verteidiger der hier diskutierten juristischen Maßnahmen n ziemlich schlechten Leumund, hmm?
@Linus:
Ganz im Gegenteil ich finde es nicht gut. Aber ich finde es wieder lustig wenn der Mob mal wieder auftaucht. Und selbst Leute die ich eigentlich sehr schätze mit dem belibten aber die anderen ankommen.
@Olli: Habe ich was von "gerchtem Volkszorn" geschrieben? Nein. Bleiben Sie sachlich.
@Zwerg:
Entschuldigung hab seit 3 Tagen nicht mehr geraucht da werde ich etwas polemisch.
@Andy:
Ich halte das Urteil für ein krasses Fehlurteil. Die Abwägung der Mittel in einer Notwehrsituation ist schlicht realitätsfremd. Es kann ihm nicht bekannt sein, ob der Angreifer über Erfahrung im Kampfsport verfügt und er muss nach dem Auftreten des Agressor sicher davon ausgehen Opfer einer Körperverletzung zu werden. Dieser hatte schon zugeschlagen.
Körpergröße und Gewicht hatten den Angreifer schlicht nicht von seinem Vorgehen abgehalten. Es ist absurd dies dann im Urteil anzuführen.
Auch die Auffassung Angreifer haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit ist mirvöllig unverständlich.
Die Abwehr eines Angriffs darf immer mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen.
Anders
Immerhin:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,759288,00.html
Die Strafe solle auf dem Fuße folgen – dafür plädieren Politiker, wenn es um jugendliche Straftäter geht. Im Fall Torben P., der auf einem Berliner U-Bahnhof einen 29-Jährigen fast tottrat, könnte dies nun tatsächlich eintreten. Die Anklage wegen versuchten Totschlags soll in zwei, drei Wochen fertig sein.
—
Auf welche Strafe würde Herr Vetter plädieren ?
@Anders:
Ja er darf. Aber dementsprechend hast du auch gewisse Pflichten. Und die Prüfung ist auch sehr streng Zu Recht.
Sonst käme ja jeder mit der Ausrede es war Notwehr einfach davon. Da wird dann behauptet ich hab mich nur verteidigt, er hat mich beleidigt……
@Anders:
Also zwischen Notwehr und jemandem ein Messer in den Hals rammen und verbluten lassen, gibt es schon einen kleinen Unterschied.
Da waren ja noch mehr Freunde des Verletzten.
Die haben sich darum gekümmert.
Da hätte der in Notwehr handelnde nur Prügel bekommen.
Wie wenn in Afrika jemand ein Kind überfährt und stoppt. Der wird dann gelyncht.
Sven G. hatte über 1,8 Promille und dieses Abhauen und die Wohnung verrammeln ist eine typische Panikreaktion.
@Olli: (29.4.2011 um 11:08) Antworten
Nein. Ich meine, 2x Unrecht macht zuviel Unrecht.
Wir können und dürfen uns das nicht erlauben.
Wenn wir uns anmaßen, einen Rechtsstaat zu definieren, dürfen solche Fehlentscheidungen nicht passieren.
@Andy:
[...]Vielleicht auch ein paar nicht ganz unwichtige Punkte aus dem verlinkten Artikel erwähnen:[...]
Hm….wenn ich mich richtig erinnere waren da auch noch die Kumpels des Angreifers dabei und das war mit ein Grund warum der Student sich entfernte ohne Notarzt und Co. anzurufen….
Zweitens bei einem Messer mit 5 cm Klingenlänge gebe ich mich auch nicht mit Schnitten oder Stiche auf den Körper ab, sondern ziele auf Augen, Hals und/oder lebenswichtige Bereiche wo selbst ein Treffer mit so einer lächerlichen Klinge die nötige mann-stoppende Wirkung hat.
Drittens können sich die Juristen ihre Ansicht von angemessenen Mitteln in so einer Situation dahin stecken wo keine Sonne scheint….im Fall des Falles würden sich selbst diese mit allen was ihnen zur Verfügung steht verteidigen. So eine Aussage "Nur mit angemessenen Mitteln" ist für mich jedenfalls Hohn. Nicht der Student hat angefangen sondern das andere mit Verlaub Arschloch, was es nicht verdauen konnte wegen eine Schlägerei aus einem Jugendheim raus geflogen zu sein hat sich den Studenten heraus gepickt um seinen Frust loszuwerden d.h. da hätte es jeden treffen können, wenn die Person in das Opferschema von den Deppen gepasst hätte.
Viertens würde mich interessieren was denn der Angreifer des Studenten für den Angriff auf dessen Freund kassiert hat?
Sorry, wenn ich z.B. aus meiner Heimatstadt höre wie jemand der an einer Bushaltestelle nach Zigaretten gefragt wird bei einer negativen Antwort von "Was guckst Du so"-Typen einen Faustschlag ins Gesicht bekommt…..dann läuft was falsch und ich kann jeden verstehen der sich bewaffnet und diese wenn nötig dann auch einsetzt.
Btw. so 2000 herum war ich zu Besuch in Meißen dort wurde ich aufgeklärt was "in den Randstein beißen" bedeutet…zu der Zeit trug ich auch lange Haare, so dass ich ein potentielles Zielobjekt für die netten Herren die so eine Aktion veranstalten war……hätte ich arbeits-mäßig dahin ziehen müssen wäre die Überlegung angestanden geeignete Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
bombjack
@Linus:
[...]Also zwischen Notwehr und jemandem ein Messer in den Hals rammen und verbluten lassen, gibt es schon einen kleinen Unterschied.[...]
Aus dem Artikel:
[...]Der Angreifer Mergim S. (heute 18) hatte in der Nacht zum 14. März 2008 Streit gesucht. Nach einer Schlägerei waren er und seine Freunde aus einem Jugendheim in Garching rausgeflogen. Mergim, der damals bei Unterhaching spielte und Profi-Fußballer werden wollte, hatte noch nicht genug. Unweit der U-Bahn kamen ihm Sven G. und dessen Freunde entgegen. Mergim schlug drauflos.
[...]
Da möchte ich Dich sehen, ob Du da stehen bleibst und dann dem Arsch der Deinen Freund zusammen geschlagen hat und dann Dich angegangen ist erste Hilfe leistest, während seine Freunde auch noch dabei sind…..die Wahrscheinlichkeit dass es dann Mehrere gegen Einen heißt dürfte auch Dir einleuchten….
bombjack
@Linus:
Das es Notwehr war, wurde ja vom Gericht bestätigt. Man wirft ihm ja nur vor, er habe nicht das richtige Mittel in der Situation angewendet.
Anders
Und warum wurde Kachelmann dann in U-Haft verbracht?
Der Täter in dem oben beschriebenen Fall kann ja auch im nächsten Flieger in die Türkei oder so abhauen.
@bombjack:
Stimmt. Jemand der einen anderen vor meinen Augen versucht umzubringen würde ich wohl auch nicht laufen lassen.
Tut mir Leid aber ich habe auch kaum Verständnis für Leute die meinen das auf Körperverletzung tödliche Gewalt die richtige Antwort ist.
Könnten alle die, die hier ihren Rachetrieb nicht ausreichend befriedigt sehen bitte einfach auswandern? Es gibt über 200 Staaten mit genau dem Rechtssystem, welches ihr gern hättet. Ich hätte gern, dass hier zumindest ein wenig Rechtsstaatsimulation erhalten bleibt. Es ist hier sicher nicht alles perfekt, aber einige wenige arbeiten noch dran. Mag der Pöbel in den Iran ziehen, da wird bei Sittendelikten sofort und direkt vor Ort reagiert, ganz wie gewünscht. U.U. müsst ihr halt eure Sitten anpassen …
@Kommentator:
Das ist natürlich unglaublich hilfreich, dieses "Geh doch nach drüben!" für Fortgeschrittene. Alle haben meine Meinung zu haben, und wenns auch nicht passt, dann verpisst Euch. Super. Dat is doch mal gelebte Demokratie.
@Linus: Immerhin hat er das Zitat erkannt …
Und ja, ich meine das ernst. Es geht nicht darum, wer meiner Meinung zu sein hat. Den Rechtsstaat abschaffen zu wollen, ist aber kein Meinung, die zu tolerieren wäre …
@Olli:
Wer wurde ermordet.
Beim Treten gegen den Kopf ist der Schuh ein Werkzeug.
Es handelt sich also nicht um ein Reagieren mit Mord auf Körperverletzung sondern auf versuchten Mord.
Im SPIEGEL von heute wurden die tatenlosen Gaffer negativ erwähnt.
In der X-DDR ist es immer noch so. Keiner mischt sich ein weil sie von so einer Justiz wie die in Berlin dazu erzogen wurden.
@Andy: "Und wiedermal ein Kommentar, der sich fernab jeder Rechtsstaatlichkeit bewegt. Die Strafe kommt NACH dem Urteil, ist das so schwer zu verstehen?"
Lese Dir meinen Kommentar mal durch, bevor Du mir antwortest. Ich bin für rechtsstaatliche Verhältnisse, aber bei krassen Vergehen bin ich dafür, dass der Täter erst einmal im Knast bleibt. Warum bewege ich mich jenseits rechtsstaatlicher Verhältnisse?
"Es ist absolut richtig, dass Untersuchungshaft nur unter strengen Bedingungen erlaubt ist und nicht, um einen mutmaßlichen Täter wegzusperren, weil er ja "sowieso verurteilt wird". Alles andere öffnet dem Polizeistaat Tür und Tor."
Polizeistaat? Der junge Mann hat die schreckliche Tat unmittelbar gestanden. Wie kommst Du bitte dann auf so etwas: "Alles andere öffnet dem Polizeistaat Tür und Tor."?