29.4.2011

In die Pornoecke gestellt

Twittern ist normalerweise gratis. Schlechte Beiträge kosten höchstens Follower. Aber für einen Saarbrücker Rechtsanwalt könnten 124 Zeichen richtig teuer werden. Stattliche 911,90 Euro Abmahnkosten soll der Jurist Marcus Dury berappen, weil sich eine Filmfirma von ihm herabgesetzt fühlt. Dury hatte folgendes getwittert:

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein Porno-Film der Camino Filmverleih GmbH.

Es ging um den Film “Die Beschissenheit der Dinge”. Der ist in einigen Passagen zwar derb, aber nun mal kein Porno im eigentlichen Sinn. Durys Aussage ist damit sachlich falsch. Ich kann nachvollziehen, dass der Camino-Filmverleih sich hiervon in eine Schmuddelecke abgedrängt sieht, in die er (wohl) nicht gehört.

Andererseits stellt sich natürlich wie so oft die Frage nach der Wahl der richtigen Waffen. Der Filmverleih schickt gleich seine Anwälte los. Diese sehen den Kredit der Firma Camino gefährdet, außerdem das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt – und wollen sich diese durchaus diskussionswürdigen Erkenntnisse jetzt mit dem genannten Betrag vergüten lassen.

Alternativ hätte man sicher auch in eine andere Richtung denken können. Dass Anwalt Dury nämlich zu wenig recherchiert und zu schnell getwittert hat. Wie er selbst schreibt, hat er sich vom Filmtitel irreführen lassen. Damit lag es auf der Hand, dass der Anwalt sich schlicht vertan hat. Ein Hinweis auf seine Fehleinschätzung hätte sicher gereicht, um ihn die Sache richtig stellen zu lassen. Sogar eine Entschuldigung wäre wohl drin gewesen.

So liegt die Sache nun beim Gericht. Dury gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, die Kosten will er aber nicht übernehmen. Er hält die mögliche Rechtsverletzung nicht für so gravierend, dass man tatsächlich von Kreditgefährdung und Persönlichkeitsrechtsverletzung reden kann.

Das Verfahren könnte jedenfalls voll Porno werden.

54 Kommentare zu “In die Pornoecke gestellt”

  1. Linus meint: (29.4.2011 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Bleibt die Frage, warum der Herr Rechtsanwalt überhaupt meinte, den Film irgendwie in eine Schublade stecken zu müssen. Von der mangelnden Recherche mal ganz abgesehen. Diese weitverbreitete Unsitte führt in Folge dann übrigens dazu, dass so ein Label gerne hängenbleibt. Und das ist für den Filmverleih nicht nicht mehr ganz so eine Lappalie, wie es auf den ersten Blick scheint.

  2. marcus05 meint: (29.4.2011 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Eine einfache Richtigstellung genügt halt einfach nicht mehr. Irgendwer muss diese hundertausende von Anwälten schließlich bezahlen.

    Warum werden eigentlich Zeitungen nicht öfter abgemahnt?

  3. HugoHabicht meint: (29.4.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    fassen wir mal zusammen: Ein Anwalt macht billige Reklame (in dem Fall für die Beratung im Falle von Filesharing-Abmahnungen) und vergreift sich dabei zu Lasten seiner Kollegen und der von ihnen vertretenen Rechteinhaber im Ton. Muß ja sofort jede Abmahnung, von der man hört, sofort gebloggt werden und dabei der Eindruck erweckt werden, man sei selbst schon tätig, sonst rennen die Abgemahnten womöglich noch zur Konkurrenz.

    Die € 911, die ihm jetzt zum Erwerb des gleichnahmigen fahrbaren Untersatzes fehlen, sollte Herr Dury unter Werbungskosten abbuchen und sich nicht noch öffentlich mit der absehbaren Klatsche vor Gericht brüsten. Nicht, dass die potentiellen Mandanten noch mitbekommen, dass der Abmahnabwehrexperte in eigenen Sachen den Bauchplatscher par Excellence macht.

  4. Mithos meint: (29.4.2011 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Dann merk ich mir den Camino Filmverleih mal als einen unsympathischen Laden, der wegen so einer Kleinigkeit Abmahnungskosten über 900€ geltend macht.

    Streisand ftw

  5. stefan meint: (29.4.2011 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Was wäre denn, wenn ich jetzt twittern würde, Marcus Dury ist ein Winkeladvokat und verliert alle seine Fälle?

  6. Roman meint: (29.4.2011 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt er denn auf die Idee, dass es sich bei "Die Beschissenheit der Dinge" um einen Pornotitel handelt? Da müssten ja schon sehr spezielle Neigungen angesprochen werden…

  7. Klabund meint: (29.4.2011 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Ich find es ethisch um einiges abartiger mit Abmahnungen in Verbindung gebracht zu werden, als mit Pornos…

  8. Linus meint: (29.4.2011 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Mein Mitleid mit dem Herrn Anwalt hält sich in noch engeren Grenzen, wenn ich folgendes in seiner Stellungnahme lese:

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Tweet auf den Film "Die Beschissenheit der Dinge" bezog, der von seinem Titel her durchaus einen Fäkalbezug aufweist und diverse Sexszenen enthält, die entkleidete kopulierende Menschen zeigen. Darüber hinaus werden männlichen Genitalien verschiedener "Darsteller" unbedeckt auf der Leinwand gezeigt.

    Was für ein armeseliger Rechtfertigungsversuch. Es steht dem RA nunmal nicht zu, darüber zu urteilen, was nun Darsteller oder bloß "Darsteller" sind. Das müßte er eigentlich besser wissen. Und nochmal: Warum meint der irgendwelche Filme als Pornos titulieren zu müssen? Was tut das zur Sache? Pappnase.

  9. Axel John meint: (29.4.2011 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @HugoHabicht:

    und sich nicht noch öffentlich mit der absehbaren Klatsche vor Gericht brüsten.

    Diese vermeintliche Klatsche kann für den Filmverleih auch schwer nach hinten losgehen.
    Nämlich dann, wenn der Anwalt etwas Zeit und Geld investiert und dem Fall eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit verschafft (Frau Streisand lässt grüßen).
    Als Abmahner kommt man leicht in den Verdacht, Abmahnungen zum Zweck des Geldverdienens zu betreiben. Besonders dann, wenn man sich Kanzleien bedient, die bei ihren Forderungen nicht zimperlich sind und denen zudem ein einschlägiger Ruf anhaftet.

  10. ,.- meint: (29.4.2011 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Das man einem Anwalt, der auf Abmahnung spezialisiert ist nicht mit "Ach sei doch so nett und mach sowas bitte nicht nochmal" kommen kann ist doch klar. Wer selber mit Abmahnungen um sich schmeißt, muss damit rechnen auch mal eine an den Kopf zu bekommen.
    Ich glaube kaum, dass der Herr RA andere Abmahnung zurücknehmen würde, wenn der Betroffene sagt er hätte sich da wohl getäuscht. (Ich sage nur 14 Tage zu 2 Wochen Rückgaberecht)
    Deshalb: Recht so!

    P.S. meinetwegen könnten man ihm auch ruhig noch seine Zulassung entziehen. Wenn man das in zukunft öfter macht, würde sich die Anzahl der (Abmahn-)Anwälte ganz von alleine auf ein gesundes Maß reduzieren.

  11. Linus meint: (29.4.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Ich wüßte nicht, wie das für den Filmverleih nach hinten losgehen sollte? Und anstelle des Herrn RA würde ich mal ganz leise den Schwanz einziehen. Das ist so schon peinlich genug udn wird auch nicht weniger, wenn er das an die große Glocke hängt.

  12. Piotr meint: (29.4.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @Linus:
    Wieso sollte ihm das nicht zustehen?

  13. Linus meint: (29.4.2011 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @Piotr:

    1.) Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das mit der Sache rein gar nichts zu tun.
    2.) Jemand, der vom Titel "Die Beschissenheit der Dinge" und nackten Genitalien auf "Porno" schliesst, möchte ich Geschmacksurteile im künstlerischen Bereich dann doch lieber nicht überlassen. Und der Filmverleih erst recht nicht. Porno kann in falschem Zusammenhang schon als ziemliche Diffamierung verstanden werden.

  14. sowieso(erforderlic) meint: (29.4.2011 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    "kann … als ziemliche Diffamierung verstanden werden"

    richtig. muss aber nicht. aber durch urteil bestaetigt: muss so nur verstanden koennen werden duerfen sollen sein, dann reichts fuer die klage. hier liegt der fehler des systems. immer wieder.

    wenn ich will, kann ich alles falsch verstehen. warum sollte wer anders dafuer geradestehen muessen?

    gegen die verkinderung der bevoelkerung!

    und im ernst, kopulierende menschen, nackte menschen, ich denke, formal ist damit fuer einzelne szenen das praedikat angemessen, oder wie? und ein 'film, der pornographisches material enthaelt' aber 'kein porno ist', ich kann mir richter vorstellen, die das unterzeichnen.

    will ich aber auch nicht

    gruesse,
    sowieso

  15. nur mal so meint: (29.4.2011 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Dummheit gehört bestraft – das gilt auch für Anwälte.

  16. King Dingeling meint: (29.4.2011 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @Linus:
    Erfahrungsgemäß sind es wohl vor allem Pornofilme die abgemahnt werden, deshalb die Assoziation.
    Im Dezember vergangenen Jahres habe ich Strafanzeige gegen eine Nürnberger Anwaltskanzlei gestellt, weil diese meiner Mutter eine Abmahnung wegen eines Pornos geschickt hatten. Nun habe ich aber dort alles selbst angeschlossen und war mir sicher dass WPA2 juristisch ausreichend ist und dass meine Mutter keine Pornos runterlädt. Nachdem ich dies dem Anwalt (+ mod. UE meiner Mutter) mitgeteilt hatte, erhielt meine Mutter als Reaktion drei niegelnagelneue Abmahnungen wegen dreier neuer Pornos. Weil man in diesem Idiotenstaat aber verpflichtet ist UEs auch dann zu schicken, wenn man völlig unschuldig ist, waren jetzt schon über 20 € für Einschreiben draufgegangen.

    Daraufhin habe ich mich von meiner Mutter bevollmächtigen lassen und bin zur Polizei gegangen und seither ist Ruhe. Die Einstellung des Verfahrens ein paar Wochen später war vorauszusehen, aber jede zukünftige Abmahnung wird von mir mit Strafanzeige beantwortet. Das kostet mich gar nichts und bringt mir schneller Ruhe ein.

  17. phumping meint: (29.4.2011 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Oh ja, ein Porno, freigegeben ab 12 Jahren. Kunden kauften diesen Porno zusammen mit "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes", einen anderen, sehr empfehlenswerten Porno.

  18. Axel John meint: (29.4.2011 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @Linus:

    Ich wüßte nicht, wie das für den Filmverleih nach hinten losgehen sollte?

    Z.B. deshalb: http://tinyurl.com/yk3gglb

    Und anstelle des Herrn RA würde ich mal ganz leise den Schwanz einziehen.

    Diese Überlegung ist die Basis für dieses ekelhafte Geschäftsmodell: Einschüchtern und Angstzahlungen abpressen.

  19. Filmkritiker meint: (29.4.2011 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Werd ich jetzt abgemahnt oder verklagt wenn jemandem meine Kritik nicht gefällt oder ich einen Film einem falschen Genere zuordne?

    Wie ist das eigentlich?
    Filmkritiken sind ja oftmals recht direkt und können auch mal ziemlich gnadenlos ausfallen. Wieso kommt es hier nicht ständig zu Verfahren wegen Schmähkritik oder ähnlichem?

  20. Linus meint: (29.4.2011 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    @sowieso(erforderlic):

    Müssen wir uns als aufgeklärte Menschen wirklich darüber unterhalten, dass es zwischen Porno und Kunst auch im juristischen Sinne einen Unterschied gibt? Und die Definition was jetzt was ist, möchte ich (und ich gehe davon aus, der Filmverleig ebenso) nicht einem fröhlich dahintwitternden RA überlassen. Schon gar nicht einem, der von "Darstellern" (in Anführungszeichen) spricht. Da ist eindeutig Häme drin. Da muss ich nichts mißverstehen wollen.

    Und das es für einen Film unter Umständen äußerst schädlich sein kann, unter "ach, is ja nur son Porno" abgelegt zu werden, dürfte doch wohl klar sein.

  21. Linus meint: (29.4.2011 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @Filmkritiker:

    Wir reden hier doch nicht über eine Filmkritik, oder? Oder eine private Meinungsäußerung, was das nu fürn Film ist? Ein RA, der es eigentlich qua Beruf besser wissen müßte, behauptet irgendwas ohne Not und in einem ganz anderem Zusammenhang in die Gegend und wundert sich, wenns ein (juristisches) Echo gibt. Na sowas.

  22. Linus meint: (29.4.2011 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Häh, wieso denn Angstzahlungen? Der gute Mann hat dummes Zeug in die Gegend geblasen und bekommt das nun um die Ohren gehauen? Wo ist da die Einschüchterung? Ich meinte das Schwanzeinziehen auch nur in Bezug auf den vorgeschlagenen groß angelegten Gang an die Öffentlichkeit. Der wäre ziemlich peinlich für den RA ausgegangen (siehe z.B. Altersfreigabe).

    Insofern hinkt Ihr Jack-Wolfkin-Streisand Vergleich (sie hätten auch Jako vs. Trainer Baade nehmen können), weil hier weder irgendwas vermeintlich kopiert worden ist, noch die neue Kollektion verissen wurde. Da war in beiden Fällen nix, die Großen haben sich aufgeplustert und sind dann nach dem shitstorm ganz kleinlaut zurückgerudert. Hier diffamiert jemand völlig unnötig und ohne Zusammenhang und redet dabei über Dinge, von denen er sichtlich keine Ahnung hat.

  23. akbwl meint: (29.4.2011 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Anwälte berechnen im Normalfall jede Tätigkeit. Wieso sollte nun die Gegenseite die Ihr entstandenen Kosten nicht zurückfordern? Deren Anwalt verlangt ja auch entsprechende Gebühren. Wer einen Fehler begeht, muss auch für die Folgen geradestehen.

  24. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Wieso darf denn nicht jeder jeden Mist erzählen? Irgendwie versteh ich das hier mit der Meinungsfreiheit nicht. Zu einem Film "Scheißfilm" sagen, wenn man ihn nicht mag>>> verboten.
    Jungfrauen kriegen Kinder, Tote erstehen nach drei Tagen auf, Atomkraftwerke sind sicher und die Erde ist ne Scheibe >>>> erlaubt.

  25. Linus meint: (29.4.2011 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @Barbie aus Berlin:

    Mit Verlaub, Sie habens nicht verstanden. Sie dürfen alles gerne scheiße finden. Aber ob es sich bei dem Film (wie gesagt, die Vermutung ist schon absurd genug und sagt mehr über den RA als über den Film) um einen Porno handelt oder nicht, ist keine Meinungsäußerung, sondern unter Umständen eine falsche Tatsachenbehauptung. Punkt. Wenn ich blond bin und Sie twittern fröhlich, der is schwarzhaarig, ist das Dummfug und keine Meinungsäußerung.

  26. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Linus: Genau das ist das Problem; Auferstehung und Jungfrauengeburt sind also keine falschen Tatsachenbehauptungen?

  27. Martin meint: (29.4.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Hier hat doch jemand, der auch an dem "Abmahnunwesen" mitverdienen möchte ganz klar eine, wenn auch möglicherweise unbeabsichtigte Diffamierung betrieben.
    Aber anstatt sich den Fehler und die logischen Folgen einzugestehen versucht der forsche Anwalt die Sache zur Eigenwerbung zu nutzen.
    Die Entscheidung der Gerichtes in der Sache ist m.M. klar abzusehen.
    Am Ende könnte die Rechnung aber für den "arme" Anwalt, auch die Klage zu Marketingzwecken zu benutzen doch aufgehen.
    Dann hätten sich die Abmahnungen und das Verfahren für alle Seiten gelohnt

  28. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Oder darf man nur dann Mist erzählen, wenn es offsichtlicher Mist ist und ihn mindestens 10 Mio. Menschen nachplappern?

  29. Linus meint: (29.4.2011 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @Barbie aus Berlin:

    Gerichtet gegen wen jetzt nochmal genau? Oder fühlt sich Ihr gesunder Menschenverstand davon diffamiert?

  30. Gregor meint: (29.4.2011 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Gegen die Füchse die da unterwegs sind war Günni doch ein Amateur.

  31. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Linus: Der auch, ja.
    Es geht mir um Meinungsfreiheit. und die ist nun mal absolut. Oder, wie in der BRD, eben nicht vorhanden.

  32. Linus meint: (29.4.2011 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @Barbie aus Berlin:

    Netter Versuch. Ich glaube nur, Sie verwechseln da was. Die Meinungsfreiheit ist nicht irgendwie "absolut". Nur hat sie in Deutschland ihre Grenzen (GG Art. 5 Abs. 2). Und das vollkommen zurecht.

    Sie dürfen gerne Unfug reden. Nur hat das nicht immer was mit "Meinung" zu tun. Und da müssen Sie dann auch mit Konsequenzen rechnen. Manchmal auch mit juristischen. Das verwechseln manche gerne. Sarrazin darf ja auch reden, was er will. Nur gibt es kein Gesetz, dass ihn davor schützt, dass ich sage, dass ich das scheiße finde.

  33. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @Linus: Genau das ist das Problem, eingeschränkte Meinungsfreiheit ist keine Meinungsfreiheit. und das vollkommen zu unrecht. Es wird immer jemanden geben, dem eine Meinungsäußerung nicht passt. Damit müßte man dann aber leben können.

  34. Linus meint: (29.4.2011 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @Barbie aus Berlin:

    Ich wollte diese Baustelle auch gar nicht aufmachen, aber sowas kann man ja nicht stehen lassen. Das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit geht auch nur so weit, wie es das des anderen nicht einschränkt. Oder finden Sie das eh doof?

    Und es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen Meinung und Beldeidigung und falscher Tatsachenbehauptung etc. Wenn Sie sich an der engen Auslegung der Grenzen durch bestimmte Richter stören, bitte, da haben Sie meine volle Zustimmung. Sich daran zu stören, dass es gewisse Grenzen gibt, halte ich schlicht für…öh…reichlich doof.

  35. Barbie aus Berlin meint: (29.4.2011 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    ja, das geht dann irgendwann auch zu weit am Thema vorbei. Aber wenn ich meine freie Entfaltung schon durch die Meinungsäußerung anderer bedroht sehe….

  36. Seb meint: (29.4.2011 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Genau, verbrennen sollte man alle Leute bei Twitter, die ihre Meinung kund tun und wehe, sie irren sich dabei. Denn irren ist ja schließlich nicht Menschlich, wie man so schön sagt. Gut getrollt Mr Torwalds.

  37. Mühsam meint: (29.4.2011 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Hm, mit der Pornoecke hab ich kein Problem. Aber ein Filmverleih der sich aus so einem nichtigen Grund selbst in die Abmahnerecke stellt -> add to ignore

  38. Linus meint: (29.4.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Seb:

    Aus Faul- und/oder Dummheit andere diffamieren ist menschlich? Ok, wieder was gelernt. Dann handelt sich bei "I share gossip" wahrscheinlich auch bloß um so einen menschlichen Irrtum.

  39. Markus meint: (29.4.2011 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Wer die Kanzlei kennt, die den Filmvertrieb vertritt, weiß, dass da keine hellen Leuchten arbeiten. Da werden selbst glasklare Strafverteidigungen verbeutelt, die in der Berufung von anderen Strafrechtsanwälten in Minuten (!) zu Gunsten des Mandanten entschieden werden. Kein Wunder, dass man da Geld mit Massenabmahnungen verdienen muss … sonst gibt denen in Köln ja keiner mehr ein Mandat!

  40. Seb meint: (29.4.2011 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @Linus: Du darfst natürlich gerne wann immer du möchtest vom abstrakten Thema zum Einzelfall und zurück gehen, sofern es deiner Argumentation hilft. Aber erwarte nicht, dass man dich dann noch ernst nimmt.

    Einige Leute hier sollten vielleicht ab und zu einen Blick aus ihren Gerichten und Kanzleien in die reale Welt werfen. 99.9% der Deutschen interessieren sich eh nicht dafür, was ein einzelner auf Twitter von einem Film hält. Und die übrigen 0.1% sollten durchaus in der Lage sein sich ihre eigene Meinung bilden zu können.

    Aber natürlich wird da nicht vorher mal drüber geredet. Wozu gibts auch E-Mail und Telefon. Wenn die Menschen noch reden würden, wären Anwälte bald arbeitslos.

    Übrigens solltest du mit Formulierungen wie "Aus Faul- und/oder Dummheit" aufpassen, da man dich sonst schnell für einen Heuchler halten könnte.

  41. zf.8 meint: (30.4.2011 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    @Linus:

    Laut BVerfG kann auch ein Porno Kunst sein. :)

  42. Jan meint: (30.4.2011 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    @Markus: Ist ja auch total die Massenabmahnung, eine Abmahnung zu verschicken…

  43. Kand.in.Sky meint: (30.4.2011 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    vermutlich wird Beschissenheit der Dinge nun ein Dowloadrenner.

    Glücklicherweise hat sich der Anwalt nicht abfällig über den Film oder den Titel geäussert.
    Nicht auszudenken wen jemand seinen persönlichen Geschmack kundtut!
    de.wikipedia.org/wiki/JAKO

    #k.

  44. Autolykos meint: (30.4.2011 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Sind wir inzwischen schon so weit, daß man jedes Statement mit einem "meiner Meinung nach" qualifizieren muß, weil es sonst jemand für eine Tatsachenbehauptung halten könnte (und mir eventuell seinen Irrtum in Rechnung stellen lässt)? Ich finde von einem mündigen Menschen kann man erwarten, daß er unbewiesene Behauptungen auch ohne explizite Kennzeichnung nur als Meinung wertet.
    @Kand.in.Sky: Wäre mir die Bandbreite zu schade…

  45. Axel John meint: (30.4.2011 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos:
    Es kommt nicht darauf an, ob eine Tatsachenbehauptung falsch oder richtig-, oder eine Meinungsäußerung zulässig- oder Schmähkritik ist.
    Entscheidend ist, ob man genug Geld hat, durch Law-Hunting und künstlich teuer gemachte Prozesse seinen Gegner zu zermürben.
    Das Recht zur freien Meinungsäußerung ist das Recht des finanziell Stärkeren.

  46. Heiner meint: (30.4.2011 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Das nenne ich halt mal dumm gelaufen für den Herrn Anwalt. warum twittert er wohl so eifrig? Vielleicht weil er hofft, dadurch ein paar Abgemahnte als Mandanten abgrasen zu können und sich den call to order effekt zu Nutze machen zu können? In so einem Fall kann er die Abmahnkosten, die ihn nun selbst getroffen haben, glatt als Werbekosten absetzen zu können.

  47. ingo meint: (30.4.2011 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @Linus: gut dass sie den begriff "aufgeklärte menschen" verwenden – sonst könnte man glatt auf die idee kommen, dass leute, die filme vertreiben in denen kopuliert und mit geschlechtsteilen gewedelt wird, und dann panisch mit abmahnungen reagieren wenn das jemand als porno bezeichnet, bigotte, heuchlerische kleingeister sein könnten. quasi nach dem motto "ohgott, was sollen denn die nachbarn denken, die glauben noch wir machen hier schmuddelkram, dabei wird bei uns doch nur künstlerisch wertvoll kopuliert!"
    insofern: voller rohrkrepierer in punkto imagepflege.

  48. Linus meint: (30.4.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @ingo:

    Öhm, sie haben da was nicht mitbekommen, der Film ist ab zwölf.

    Und mit der Aussage "dass leute, die filme vertreiben in denen kopuliert und mit geschlechtsteilen gewedelt wird" haben Sie nochmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass manche Menschen sich zu gewissen Dingen, von denen sie keine Ahnung haben, doch besser äußern sollten. Ist besser für die geistige Hygiene. Es dauert keine 2 Sekunden und ein wenig Hirnschmalz, sich ein Bild von dem Film zu machen und weiter von einem "Porno" könnte das nicht entfernt sein. Insofern ist es einfach nur herablassend, borniert und zudem auch noch extrem banausig, ständig davon zu reden. Oder weniger moralisch: "Porno" ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Punkt. Und die muss man sich nicht geben. Die könnte in der Vermarktung tatsächlich Konsequenzen haben. Und keine positiven. Ob man dann gleich mit Kanonen schießen muss, steht auf einem anderen Blatt.

    Bigott und heuchlerisch sind nicht die Macher oder der Vertrieb, sondern diejenigen, die bei der bloßen Erwähnung von wedelnden Geschlechtsteilen sofort an Porno denken. Und ob sich jemand herabgewürdigt sehen darf, liegt Gottseidank nicht im Ermessen des Beleidigers.

  49. Linus meint: (30.4.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    da fehlt natürlich ein "nicht". peinlich.

  50. ach ja meint: (30.4.2011 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    "voll Porno"

    =>"porno" muss hier klein geschrieben werden, da Adjektiv. Genau so wie "krass" in "voll krass, Alter".

  51. ingo meint: (1.5.2011 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    @Linus: überraschung: ich habe gar keine lust mich kundig zu machen über diesen film. das was ich wissen muss stand weiter oben schon – es wird kopuliert, es gibt geschlechtsteile (ob nun gewedelt oder gerührt stand da allerdings nicht). wenn ich sowas in meinen film einbaue und dann auch noch "beschissen" in den filmtitel packe möchte ich gern reif und lässig wirken. dazu passt aber nicht dass man (so wie sie übrigens auch die ganze zeit mit reichlich ereiferungs-sabber im mundwinkel) sich beleidigt fühlt durch den begriff porno, oder, so wie sie in ihrem kommentar zu meinem kommentar, von herabwürdigung, banausentum und moral faselt. wer tatsächlich aufgeklärt ist hat begriffen dass pornografie (unabhängig davon ob man selbst sie konsumierne würde oder nicht) nicht schmuddelig oder abartig ist, wer da trotz aller angeblichen auf- und abgeklärtheit die nase rümpft zeigt nur dass seine im eigenen werk präsentierte lockerheit eben doch geheuchelt ist.

  52. Linus meint: (2.5.2011 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    @ingo:

    Zwei Dinge find ich beruhigend: Dass Sie wissen, dass ich "ereiferungs-sabber im mundwinkel" habe. Und dass jemand, der dumpf genug ist, bei "gewedelten Geschlechtsteilen" sofort an "Porno" zu denken, auf der anderen Seite dann wieder so aufgeklärt und locker und reif sein soll, zu meinen, das sei ja nu nichts schmuddeliges.

    Mit Verlaub: Hä?

  53. Wolfram meint: (6.5.2011 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    Jaja, soso. Aber danke für den Amazon-Link. Das scheint mir ein geiler Film zu sein. …und gekauft. Kriegt Udo jetzt die Provision?

  54. Alexina Barbin meint: (12.5.2011 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    "Wie er selbst schreibt, hat er sich vom Filmtitel irreführen lassen"

    Hahaha…das sagt ja mal einiges über die Phantasie dieses Mannes aus, bei "Beschissenheit" an einen Porno zu denken.
    Nun ja, jeder wie er es mag.

    Der Film selbst ist übrigens durchaus nicht zu verachten: wie unglaublich nichteinfach es ist, ein beschissenes Leben zu führen oder führen zu müssen.

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