“Jetzt hat er sein Pulver verschossen”
Falls der nach einer spektakulären Flucht gefasste Friedrichshafener Taximörder Andrej W. Langeweile hat, kann er ja mal über Zivilprozesse nachdenken. Zum Beispiel gegen seinen Anwalt, den Pflichtverteidiger Klaus F. aus Konstanz.
W.s Anwalt hat sich gegenüber der Schwäbischen Zeitung geäußert. Zitat:
Dass Andrej W. erneut ein solcher Coup gelingt, hält der Anwalt für ausgeschlossen. Die Therapieaussichten seien extrem schlecht. „Er hat so viele Schädigungen und Traumata, dass er eigentlich nicht heilbar ist“, sagt F., und eine Heilung sei Voraussetzung dafür, dass er überhaupt in einen normalen Vollzug kommt. Für den Anwalt ist klar: „Jetzt hat er sein Pulver verschossen.“ Er werde wohl für immer in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, das heiße: kein Kontakt nach außen, kein Fernsehen, nur eine Stunde Hofgang am Tag.
Ein Verteidiger, auch der vom Staat bezahlte, hat nur eine simple Aufgabe: Er muss die Interessen seines Mandanten wahren. Den eigenen Klienten öffentlich als geschädigt, traumatisiert und unheilbar darzustellen, gehört nicht dazu. Noch weniger die Aussage, es gebe sowieso keine Chance für den Betroffenen, dieser habe sein Pulver verschossen. Und zwischen den Zeilen quasi eigene, private Befriedigung darüber zu äußern, dass der Betroffene mit “harten” Bedingungen rechnen muss, ist unprofessionell und deutlich mehr als grenzwertig.
Selbst ein Strafverfolger oder Richter, der sich so äußert, müsste sich Fragen nach seiner Unbefangenheit gefallen lassen. Vom Verteidiger hätte ich solche Äußerungen aber für unmöglich gehalten. Bis heute.
Deshalb die Frage:
Geht es für einen Anwalt eigentlich noch geringschätziger, noch pflichtvergessener?
Und ja, es gibt eine Alternative es zur öffentlichen Demontage des eigenen Mandanten. Klappe halten.
It’s as simple as that.
Ist das nicht eigentlich strafbar? Oder hatte der Verteidiger vielleicht eine allgemeine Erlaubnis vom Täter?
Klingt, als wollte der Kollege Vetter da ein Mandat…
@RA Chr. Kernbach:
Klingt eher so, als gehöre er zur selten anzutreffenden Spezies der gewissenhaften Anwälte.
"Geht es für einen Anwalt eigentlich noch geringschätziger, noch pflichtvergessener?"
Ich kannte da mal einen, hat sich allerdings erledigt.
Danke für diesen Kommentar. Auch wenn ich die Einschätzung des Anwalts hinsichtlich seines Mandanten teile: als Anwalt hätte er sich nie so äußern dürfen. Das ist Mandantenverrat in allerschlimmster Form. Alles, was ein Anwalt sagt, muß war sein. Aber er darf nicht alles sagen, was er weiß oder meint.
@Blacky:
Die eigenen Mandanten hat der aber nicht im Stich gelassen.
Si tacuisses, … … … – wie so oft wäre Schweigen Gold gewesen! Nur halte ich auch auch in solchen Dingen Zivilprozesse für eher sinnlose Beschäftigungstherapie.
Vielleicht ist Klaus F. ja gar nicht mehr sein Verteidiger und dann ist das eine Privatmeinung die hier geäußert wurde.
Ich hatte mal einen Pflichverteidiger, der war so ähnlich. Dieser hat ungefragt und ohne Erlaubnis von meinen gesundheitlichen Problemen im Genitalbereich (Ringmuskel) berichtet, was die Presse dann auch prompt berichtete….
Radebrecht: Erzählen Sie mehr, die Lauscher sind aufgestellt.
Das man seine Verteidiger wegen Befangenheit ablehne sollte, gehört wohl auch nicht beim Alltag vor Gericht…
Wenn sonst nichts mehr zu holen ist, kann man doch wenigstens noch am Image arbeiten. Also: Lieber krank und vom eigenen Anwalt im Stich gelassen als ein unberechenbares nekrophiles Monster.
@stimmviech:
"Alles, was ein Anwalt sagt, muß war sein."
Seit wann muss ein Anwalt die "Wahrheit" sagen?
Woher soll er die Wahrheit kennen?
Er muss das sagen was ihm sein Mandant aufträgt und wenn es noch so vor Lügen strotzt.
Den Gegenbeweis hat der Staatsanwalt anzutreten.
Die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber vielleicht hilft der Hinweis, dass betreffender Anwalt Lokalpolitiker ohne Partei ist …
@RA Chr. Kernbach: Ich glaube kaum, dass Herr Vetter ein Pflichtverteidigungsmandat am Bodensee gern annimmt, wo er doch in D-Dorf wohnt.
@Frank Sommer:
Würde ich genauso sehen.
Als Pflichtverteidiger bleibt man sicher nicht "lebenslänglich" auf demselben Täter fixiert.
@TicTac Der G. hat Mandanten nicht nur im Stich gelassen, sondern war deswegen auch rechtskräftig verurteilt (Untreue). Außerdem hat er sie hinters Licht geführt, wofür er ebenso verurteilt wurde (Urkundenfälschung).
Die Polizei rammt das Fahrrad auf dem der Verbrecher sitzt und bringt diesen zu Fall. Dies muss doch sofort vom Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte juristisch überprüft werden.
De mortuis nil nisi bene.
Bei solchen Verteiligern können wir uns Wirklich Staatsanwälte und Richter sparen und zum vorübergehenden Erschiessen durch die Polizei übergehen…
mfg
Der Steuerzahler
@Klabund:
Was hat das mit Gewissenhaft zu tun?
Als Anwalt ist es deine Pflicht deinen Mandanten zu verteidigen. Für die Anklage und um über ihn zu richten hat man ja andere Leute.
@Olli: Ich denke das gewissenhaft bezog sich auf Herrn Vetter.
Wieso darf er in der Psychiatrie kein TV sehen? Wofür soll das gut sein?
Als jura Student der Universität Konstanz weiße ich in diesem zusammenhang noch auf den Vortrag von Klaus F. hin. Der Arbeitskreis hat ihn eingeladen um über seine Strategie im Fall des Taxi Mörders zu reden.
http://akjkonstanz.wordpress.com/2011/05/05/ra-klaus-g-a-frank-%E2%80%9Eder-taximorderfall-mittwoch-11-5-2011-18-uhr-a-704/
Wenn ich zeit finde werde ich diesen besuchen und gegebenenfalls hier Kommentieren.
@cyberfreak77:
Je nachdem wie krank sie sind könnten bestimmte Berichte, Sendungen, Filme… die Krankheit noch verschelchtern.
Meine Meinung als Laie.
@Ausländer
"Er muss das sagen was ihm sein Mandant aufträgt und wenn es noch so vor Lügen strotzt."
Wenn der Anwalt weiß, dass es sich um Lügen handelt, dann darf er das nicht. Er ist Organ der Rechtspflege und nicht (nur) Mietmaul des Mandanten. So einfach ist es nicht.
@24:
In der Ankündigung heißt es:
"Ebenfalls von Bedeutung ist, ob man als Wahlverteidiger mandatiert wurde oder als Pflichtverteidiger von Amtswegen bestellt wurde."
@all: Sollte das nicht gerade *keine* Rolle spielen?
@26: Ack. Aber das beinhaltet doch wohl kaum, seinen Klienten öffentlich zu demontieren ?!
Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit darf halt niemand von Anwälten erwarten.
Seit der Diskussion um Bin Ladens Hinrichtung wissen wir doch, dass Gewaltverbrecher auch ohne Prozess erschossen werden dürfen. Da ist ein bisschen öffentliches Bloßstellen doch wohl kein Problem.
Buchen Sie das doch unter "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe!"
Ach ne das geht nur, wenn man einen Verbrecher freigeboxt hat.
@Ausländer:
Wie schon von fernetpunker gesagt: der Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Ist ihm die Unwahrheit der Mandantenaussagen bekannt, kann er vor Gericht ohne weiteres sagen: Die Angaben meines Mandanten sind unwiderlegbar, was ja eine wahre Aussage ist. Er darf aber keinesfalls lügen.
Aber er darf auch nichts sagen, was negativ für den Mandanten sein könnte. Und dies macht der Anwalt in diesem Fall, in dem er eine negative Prognose bezüglich seiner Therapie für alle Zeiten abgibt.
@Ispiess: Ein Bericht über den Vortrag, der ja heute abend um 18 Uhr stattfindet, wäre sicher höchtsinteressant. Den in der Vortragsankündigung heißt es: " Insbesondere sind dabei die vielfältigen Möglichkeiten der Strafvollstreckung in Betracht zu ziehen, um einerseits ein dem Täter gerecht werdendes Urteil zu erkämpfen, zum anderen um den gesellschaftlichen Anspruch auf Vergeltung und Resozialisierung zu erfüllen."
Keinesfalls ist es Aufgabe des Anwalts, den " gesellschaftlichen Anspruch auf Vergeltung" zu erfüllen.
Dieser Anwalt scheint selbst ein interessanter Fall zu sein, sozusagen die Steigerung des bekannten " Verurteilungsbegleiters": Er sieht sich scheinbar als Verurteilungshelfer.Mich würde aber nicht wundern, wenn ihm seitens der Rechtsanwaltskammer kein Ausschluß droht. Denn in Zeiten, in denen Staaten mutmaßliche Straftäter einfach einer kill-mission unterziehen und sich die Bundeskanzlerin darüber explizit freut, ist der Rechtsstaat wohl nur noch ein lästiges Ärgernis für alle , die gern eine " gelenkte Demokratie" und einen Exekutionsstaat wollen.
Aus dem Link von Ispiess:
https://akjkonstanz.wordpress.com/2011/05/05/ra-klaus-g-a-frank-%E2%80%9Eder-taximorderfall-mittwoch-11-5-2011-18-uhr-a-704/
Insbesondere sind dabei die vielfältigen Möglichkeiten der Strafvollstreckung in Betracht zu ziehen, um einerseits ein dem Täter gerecht werdendes Urteil zu erkämpfen, zum anderen um den gesellschaftlichen Anspruch auf Vergeltung und Resozialisierung zu erfüllen. Ebenfalls von Bedeutung ist, ob man als Wahlverteidiger mandatiert wurde oder als Pflichtverteidiger von Amtswegen bestellt wurde.
Dieser Anwalt hat seine Aufgabe wirklich nicht verstanden…
Und dann auch noch wie schon angemerkt wurde der Unterschied den er zwischen Wahl- und Pflichtmandat macht…
Ja ist klar.
Die Rechte der Täter waren in Deutschland schon immer wichtiger als die Rechte der Opfer.
@theo:
Das in der Forensik vieles im Argen liegt, ist mein Reden seit Jahren. Seitens des Urteils kann man sich in diesem Fall aber nicht beschweren. Der Täter hat lebenslang und den 63er bekommen, mehr geht halt nicht.
Hier geht es darum, daß der Rechtsanwalt zum Schaden seines Mandanten in der Öffentlichkeit argumentiert. Das geht nicht, widerspricht den Aufgaben eines Anwalts. Übrigens auch eines ehemaligen Anwalts, auch der darf nicht nach Beendigung seines Mandats zu Lasten des Mandanten reden.
Erlaubt ist es sicherlich nicht(oder doch?), aber ich wünsche mir inzwischen eine Negativliste deutscher Anwälte.
Der hier diskutierte Herr und ein ehemaliger Anwalt des sogenannten Holzklotzmörders stünden dabei ganz oben. http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_spezial_holzklotzanschlag_artikel.php?id=1673238&offset=
Parteiverrat?
@fernetpunker, @stimmviech:
Sie reden rein theoretisch.
Werden Sie mal Opfer das den Vorgang genauestens kennt und treten dann als Zeuge ohne juristische Ausbildung auf um sich nicht nur Lügen von A bis Z des Verteidigers anhören zu müssen – die logischerweise von seinem Mandanten stammen, sondern auch seinen persönlichen Verbalangriffen um sich selbst ins (ge-)"rechte" Licht zu setzen.
In diesem Fall hier reden wir nicht von einem Ladendiebstahl sondern von einem überführten und verurteilten Mörder mit sadistischen Anwandlungen.
Da ist mir jeder einzelne Anwalt der Tacheles redet 1000x lieber als theoretisches Drumherumgerede nur um irgendwelchen imaginären Menschenrechten angeblich gerecht zu werden.
@Ausländer:
So wie ich Gerichte kenne, lassen sie das Opfer herabwürdigende Äußerungen von Anwälten nicht zu. Meist müssen sie auch nicht regulierend eingreifen, denn die meisten Anwälte machen in seriöser Form von ihrem Fragerecht Gebrauch. Natürlich gehören dazu Vorhaltungen an den Zeugen, die auf Aussagen- vielleicht auch gelogenen- des Beschuldigten beruhen. Das ist aber legal und gibt dem Zeugen doch die Möglichkeit, die Wahrheit zu schildern. Vielleicht hat mancher Zeuge aber auch nicht so ganz die Wahrheit gesagt, ich erinnere an den Kachelmann-Fall.
bin ehrlich gesagt froh, dass er die Hintergründe der tragenden Gesichtspunkte der Verurteilung transparent anspricht. Da muss man abwägen und hier handelt es sich um die grausamsten Taten überhaupt. So geht Rechtsstaat.
@Bubi: Ich bin sehr unfroh, denn dieser Vorfall und der ein in eigener Regie präsentierende Anwalt des Holzklotzmörders führen dazu, daß ich einem Pflichtverteidiger nicht mehr vertrauen kann und diesem gegenüber genauso schweigen werde wie gegenüber einem Gericht. Und das schränkt meine Verteidigungsfähigkeit doch stark ein. Auch und gerade, wenn ich unschuldig bin. Die meisten hier scheinen sich nicht vorstellen zu können oder zu wollen, daß man auch als Unschuldiger ganz schnell in die Justizmaschinerie geraten kann. Und ganz schnell mal Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld kassiert, siehe den Fall Montgazon. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-58656850.html
Zu Ispiess: Das ist hoffentlich nicht die gängige Orthographie heutiger Jura-Studenten ?
@ stimmviech
Das ist ja genau der Punkt, den Sie ansprechen, der die Diskussionen hier und anderswo auf Dauer so unerträglich macht: Daß immerzu Leute herumkrakeelen und von sog. Täterschutz phantasieren, die einfach nicht begreifen können, daß es immer nur um Verdächtige geht und sie selbst auch mal eines Tages, durch einen unglücklichen Zufall, auf der Anklagebank landen können, ohne überhaupt etwas getan zu haben.
@cyberfreak77:
Die Bedingungen unter der manche Leute weiter eingesperrt bleiben wenn sie die "Strafe" abgesessen haben, sei es Sicherungsverwahrung oder Klapse, sind mir sowieso suspekt. Abgesehen von der Glühbirne in der Decke und 1 Stunde Hofgang unterscheidet sich das kaum von Kerkerhaft.
@ marcus05
Die Bedingungen und die Voraussetzungen, beides. Die Bedingungen hat ja auch das jüngste Gerichtsurteil angesprochen. Mit Sicherheit müßten die Bedingungen für die Betroffenen so sein, daß sie auch von einem Außenstehenden ohne besondere Kenntnisse deutlich von einer Strafhaft zu unterscheiden wären.
Aber ich finde es auch nach wie vor erklärungsbedürftig, daß es eine kleine Gruppe von Betroffenen gibt, die wegen bestimmter Delikte in Sicherungsverwahrung bereits ist, die keine Kapitalverbrechen (oder was heute dafür gilt) begangen hat. Es scheint mir kein besonderer Zufall zu sein, daß darüber die Öffentlichkeit nicht informiert wird (oder zumindest völlig unzureichend).
Wenn man nun aber weiß, dass der werte Herr Kollege in Konstanz Bürgermeister werden möchte, erscheint die ganze Sache in einem anderen Licht. Er hat schon während des gesamten Prozesses äußerst merkwürdige Verlautbarung von sich gegeben. Es ging ihm ersichtlich darum, möglichst oft in der Presse zu stehen. Er aht es auch zugelassen, dass sein Mandant, flankiert von einem Pfleger und einem Vollzugsbeamten, während des gesmaten Prozesses zwei Meter vor ihm saß. Eine Kommunikation war so schlicht nicht möglich. Alles sehr seltsam – Herr F. sollte besser die finger vom Strafrecht lassen.
ein weiteres Problem wird sein, dass der Verurteilte wohl gar keine Möglichkeit hat, gegen seinen (Ex?)-Anwalt vorzugehen. Ohne TV und sonstigen Kontakt zur Aussenwelt wird er wohl kaum von der Sache erfahren.
ps. im Mittelalter hat man Menschen auch mal eingemauert und ihnen das Essen durch einen Schlitz im Gewerk zugesteckt. Wie weit haben wir uns davon schon weiterentwickelt?
neidische anwaltskollegen sind schlimmer als die scheißfliegen an einer kuh – soviel zu den beiträgen zuvor
Könnte es nicht sein, dass der Verteidiger damit seinen Mandanten aus der Schusslinie nimmt? Damit also verhindern möchte, dass nunmehr ein Meute von Journalisten und gesundem Volksempfinden über den Täter herfällt, behauptet, in der Psychiatrie sei Kuschelvollzug angesagt und fordert, den Täter in den normalen Strafvollzug ("bei Wasser und Brot") zu überführen. Das scheint mir zumindest nicht ausgeschlossen.
Bzgl der Meinungen hier die meinten die Verschwiegenheitspflicht verliert sich nach Ablegen des mandats…
Quatsch mit Sauce. Schlimm waers, wenn der Arzt nach der Behandlung losplaudern duerfte. Auch 80 Jahre nach Ende seines Mandats darf ein Rechtsanwalt nix ohne Genehmigung ausplaudern.
Nicht nur die Meinungen zum Ende der Verschwiegenheitspflicht nach Ende des Mandats sind höchst abenteuerlich; da muß man nicht vom Fach sein, um das erkennen zu können.
@Klabund:
Aus Sicht eines Gewaltverbrechers: Ja
Ein jeder Vergewaltiger und Mörder kann sich mit Vetter glücklich schätzen.
Scheiß auf die Opfer. Die sind doch selber schuld, wenn sie sich nicht schützen konnten.
@Alphan:
Ich bin nicht immer mit Herrn Vetter einer Meinung.Negative , das Opfer herabwürdigende Stellungnahmen habe ich aber noch nicht gelesen. @Ispiess: Wenn irgend möglich, besuche die Veranstaltung und schreib hier was drüber. Ich habe so das ungute Gefühl, daß dieser Anwalt noch steigerungsfähig ist.
@ Alphan
Schon Hunderte Male hier erzählt, aber dennoch ist es immer noch genauso falsch.
Was auch gern immer wieder nachgeplappert wird: Im Gefängnis ist es genauso wie im Hotel. Ich frage mich jedesmal, woher das die ganzen Leute, die das erzählen, immer so genau wissen können.
Muß aber gewissen Leuten großen Spaß machen, so einen infantilen Stuß immer wieder und wieder zu erzählen – na, man hat ja schließlich sonst nichts. Mir persönlich wäre es, ehrlich gesagt, peinlich, mich so darzustellen.
@Alphan:
Auch Gewaltverbrecher leben, zumindest theoretisch, in einem Rechtsstaat, in dem Anwälte sich gewissenhaft und richtig verhalten müssen.
Um das zu erkennen braucht man kein Semester Jura, schon eine Ausbildung mit ein paar Basics in Staatsbürgerkunde würde ausreichen, um das zu erkennen.
@stimmviech:
Das war auch nicht auf Vetter direkt bezogen sondern auf die allg. Lage.
@anonym:
Da mein voriger Kommentar zu Ihrer Aussage gelöscht wurde, drück ich mich anders aus:
Was zum Teufel wollen Sie mir jetzt damit sagen?
Das Sie so sehr im Gefängnis gelitten haben?
Dafür sind schließlich Gefängnisse da. Es soll ja kein Urlaub auf Kosten des Steuerzahlers sein sondern eine STRAFE.
@Klabund:
Also soll man als ehemaliger Verteidiger eines "Monsters" die Klappe halten anstatt die Bevölkerung zu warnen?
@ Alphan
Ich kenne nur ein Gefängnis von innen, das ist Alcatraz in der Bucht von San Francisco, aber das war schon (für Gefangene) geschlossen, als ich vor 20 Jahren dort zu Besuch war.
Meine Botschaft ist m. E. völlig klar: Wenn man schon urteilt, dann sollte man halbwegs wissen, wovon man spricht (oder mind. ein ausreichendes Urteilsvermögen besitzen). Dann kann sich so eine Aussage auch sehen lassen, und man läuft nicht groß Gefahr, sich selbst damit ungewollt zu blamieren.
@Alphan:
Ich habe über 6 Jahre Haft abgesessen in der Forensik und bin bezüglich der dortigen Verhältnisse kritisch dahingehend, daß der entlasswillige Gefangene durch das verlogene Psychiatriesystem zum Lügen gezwungen wird.
Mir wäre ein nicht-psychologischer, auf ein wirkliches lebenslang angelegter Vollzug bzw. bei wenigen Extremdelikten die Todesstrafe viel sympathischer.
Rein gesetzlich ist es übrigens so, daß die Vergeltung mit Verhängung der Strafe abgeschlossen ist, im Vollzug ist die Vergeltung kein Ziel mehr. Eine typische Widersprüchlichkeit des durch die SPD in den frühen 70ern reformierten Justizsystems. Ich glaube auch, daß durch einige dieser Reformen die Entfernung von Bürgern und Justiz bewirkt wurde, die dann zu den Diagnosen " Kuscheljustiz" und dem Wunsch auf Abschaffung strafprozessuraler Rechte von Beschuldigten führt. Wir haben jetzt das Problem, daß das liberale Pendel der 70er und 80er sehr undifferenziert zurückschlägt.Und populistische Politiker- der hier diskutierte Anwalt scheint einer zu sein- darauf eine Karriere aufbauen wollen.
@stimmviech:
Willkommen im Club.
Wenn ich nicht gelogen hätte bis sich die Balken biegen würde ich immer noch wegen Art. 2 GG; da ich einen Satz mißverständlich gegen über der Polizei ausgedrückt habe, absitzen und den Herren Doktoren als unfreiwilliger Tester von Medis zur Verfügung stehen. Einen Anwalt hab ich nie gesehen und ein ordentliches Verfahren hatte ich auch nicht. Dafür wurde mir mit allerlei gedroht und mir mehrmals klar gemacht, dass ich die Medis zu schlucken habe oder aber was anderes fressen muß.
@anonym: Noch Fragen?
wenn jemand über die Verlogenheit des Deutschen Rechtssystem bescheid weiß und über die Doppelmoral gewisser Strafverteidiger, dann einer Meiner und meines gleichen.
@Alphan:
Sei froh das du unter Täterschutz standest wer weiß was dir sonst passiert wäre.
Ein echter Vetter. Es geht um die Aussichten des "Taximörders", aus der Psychiatrie entlassen zu werden. Dass der Verteidiger irgendeine der Tatsacheninformationen ("mehrere Traumata..") nur aufgrund des Mandatsverhältnisses hatte und dies nicht etwa Äußerungen z.B. des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung waren, ist nirgendwo belegt. Zur Schwere von solchen Beeinträchtigungen und zu Therapieaussichten äußern sich solche Sachverständige in der Regel, weil sonst (zumindest was Schwere angeht) das Gericht auch kaum eine Unterbringung anordnen kann.
Aber Hauptsache, etwas von Mandatsgeheimnis und zivilrechtlichen Ansprüchen daherfaseln….Und dann noch eine Zufriedenheit des Verteidigers "zwischen den Zeilen" herauszulesen. Vielleicht sollte dieser blog in "Kaffeesatzleseblog" umbenannt werden.
@Olli:
Dann hätte ich die berühmte Stromschlagtherapie genießen dürfen und wäre nicht in der Geschlossenen sondern in der "Burg" untergebracht gewesen.
@Alphan:
Siehst du.
SO jetzt mal im Ernst mein Beileid.
@Olli:
*lach*
Danke Olli, aber deinen Mitleid solltest Du für Leute aufheben, die es wirklich nötig haben.
@Alphan: Irgendwie erinnern Sie mich an so einige obdach- oder verwahrloste Alkoholiker (vulgo: Penner), die ich kennenlernen durfte, die deutliche Präferenzen für einen autoritären Staat erkennen ließen und fanden, unterm Adolf sei durchaus nicht alles schlecht gewesen. Also Leute, die unter solchen Verhältnissen als erste wegen Asozialität im Knast oder Lager landen würden.
Merkwürdigerweise gibt es immer wieder dumme Schafe, die laut nach ihrem Schlächter blöken.
@stimmviech:
Der Vollzug, also der Freiheitsentzug im Gefängnis, ist doch bereits die Vergeltung; irgendeine darüber hinaus gehende Form von Vergeltung im Vollzug selbst ist aus guten Gründen nicht vorgesehen.
@earendil:
Man bin ich froh, dass ich Sie sehr enttäuschen würde, wenn wir uns kennenlernen würden.
Wenn Sie es mal mit mehreren Polizisten zu tun haben, die mit allermacht die Macht des Staates demonstrieren wollen, sehen wir uns wieder.
Nur werde ich nicht über Sie lachen oder den Kopf schütteln sondern nur seufzen und mir denken "schön, dass ich nicht der Einzige bin."
@earendil:
Bis in die frühen 70er war Vergeltung ein Vollzugsziel, die Wegnahme dieses Vollzugsziels hat zu solchen Absurditäten wie Sexzellen etc. geführt. Die erleichtern zwar dem Gefangenen nicht mal sehr das Leben, da sie zu neuen Sehnsüchten führen, die der Vollzug nicht befriedigen kann und will. Vielleicht sind sie sogar eine perfide Folter für den unklugen Gefangenen. Vor allem aber führen sie in der Bevölkerung zum Eindruck, es ginge den Gefangenen zu gut. Und deshalb werden dann als Ersatz Wegnahme von Strafprozessrechten gefordert.
http://www.see-online.info/28169/schelte-fur-den-konstanzer-taximorder-anwalt/
Der Artikel von Udo Vetter zieht Kreise. War denn jemand bei der Veranstaltung des Rechtsanwalts Frank?
@Alphan: Du drückst dich nicht nur der Polizei gegenüber miss- bzw. unverständlich aus.
@stimmviech:
Wenn dann Teile der Bevölkerung, denn ich z.B. gehöre auch zur Bevölkerung und habe nicht diesen Eindruck. Dagegen habe ich den Eindruck, diese gewissen Bevölkerungsteile werden immer diesen Eindruck haben, Sexzellen hin oder her, und auch bei "Wasser und Brot" noch monieren, dass das Wasser zu sauber und das Brot zu frisch sei, denn das soll ja schließlich eine Strafe sein und kein Hotelaufenthalt.
@earendil: Die Teile der Bevölkerung, die den Vollzug der 60er Jahre-Stichwort Zuchthaus- als zu lasch ansehen, wird vernachlässigbar klein sein. An den heutigen Zuständen, auch wenn sie vom Häftling gar nicht so positiv erlebt werden, denn der Freiheitsentzug überlagert alles, stört sich nicht nur eine kleine Minderheit.
@earendil:
Was versteht der Herr nicht?
Editiert. fh.
zum ra frank hab ichs nicht geschafft, aber vielleicht schaff ichs zum nächsten Vortrag im Anschluss an den Taximörderfall
vgl. https://akjkonstanz.wordpress.com/