31.5.2011

Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich

Der Prozess war irrsinnig lang und quälend. Nun hat das Landgericht Mannheim heute festgestellt, was andere schon vor dem ersten Verhandlungstag wussten: Jörg Kachelmann ist unschuldig, eine Vergewaltigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Diesen Befund brachten schon lange vorher die dem Landgericht vorgesetzten Juristen am Oberlandesgericht Karlsruhe in wenigen, glasklaren Absätzen aufs Papier – als sie Kachelmann im Juli 2010 nach mehr als vier Monaten aus der Untersuchungshaft entließen. 

Nun stellt sich die Frage, wozu es 44 Hauptverhandlungstage dauern musste um darauf zu kommen, dass bei uns der Grundsatz gilt: Bei einem Mangel an Beweisen lassen wir lieber mögliche Verbrechen ungesühnt, als auch nur einen Unschuldigen “aus dem Bauch heraus” zu verurteilen. Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates. Das Landgericht Mannheim hat, wenn auch mit offenkundigem Widerwillen, letztlich doch nicht zur Spitzhacke gegriffen, um dieses Fundament abzutragen. Das ist den Richtern erst einmal anzurechnen. Vielleicht, ja hoffentlich haben sie sich auch etwas davor gesorgt, später in Gesellschaft von Alice Schwarzer genannt zu werden, der derzeit lautesten Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.

Dennoch ist viel schief gelaufen in diesem Prozess. Die Beweisaufnahme begann mit langwierigen Vernehmungen von Zeugen, die nichts dazu sagen konnten, was sich in der angeblichen Tatnacht konkret ereignet hat. Es war die Parade der Ex-Freundinnen Kachelmanns, von Polizisten und der Eltern des mutmaßlichen Opfers. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wieso ein Gericht erst mal endlos am Vorhang zieht, ohne sich zu vergewissern, ob überhaupt Hauptdarsteller zu einer Aufführung auf der Bühne verpflichtet sind.

Kachelmanns erster Anwalt Reinhard Birkenstock hat gegen diese Präludien gewettert, und das zu recht. Das Landgericht entschied sich dennoch für die Groteske. Durch diese unübliche, aberwitzige  Prozessplanung (hat so eine Kammer nur einen “Kunden”?) zogen die Richter das Verfahren nicht nur in die Länge. Sie stellten auch die Bottiche für den Schlamm bereit, den die Ex-Geliebten Kachelmanns dann teuer an begierige Medien verkauften.

Auch sonst war das Gericht offenbar geneigt, jedes Sandkorn lieber drei Mal umzudrehen, als sich die Chance auf eine Verurteilung Kachelmanns entgehen zu lassen. Selbst die von der Verteidigung aufgebotenen Gutachter waren nicht so zahlreich, um so einen Prozessmarathon zu rechtfertigen. Das Gericht dürfte sich lange vor der Erkenntnis gedrückt haben, welche der Strafsenat am Oberlandesgericht schon in seiner Freilassungsentscheidung für Kachelmann recht deutlich formulierte – dass die Beweise und Indizien am Ende nicht reichen werden.

Es gehört aber auch zu den Aufgaben eines Gerichts, rechtzeitig auf die Frage zu antworten, ob nach menschlichem Ermessen noch Fakten auftauchen, die den Zweifelsgrundsatz in den Hintergrund drängen. Das Gericht darf nicht darauf warten, dass sich zur Überraschung aller herausstellt, man hat das falsche Gemüsemesser auf DNA untersucht. Oder dass kurz nach der Mittagspause ein Überraschungszeuge hereinstürmt und verkündet, er habe auf dem Obstbaum vor dem Haus gespannt und alles durchs Fenster mit angesehen.

Die Spannung, die über dem Urteilsspruch heute lag, belegt auch einen weiteren Fehler der Mannheimer Richter. Sie haben sich während des gesamten Verfahrens nicht in die Karten schauen lassen. Kein Piep dazu, wie das Gericht die Sach- und Rechtslage momentan würdigt. Das ist eine Prozessführung von gestern. Sie sorgt zwangsläufig dazu, dass sich Ankläger und Verteidigung gleichermaßen in der Defensive fühlen. Ein Gericht, das mit offenen Karten spielt und mit den Parteien erörtert, ob dieser oder jener Beweisvorschlag (momentan) Sinn macht, beschleunigt nicht nur das Verfahren. Es sorgt auch dafür, dass sein am Ende verkündetes Urteil eine Seite nicht wie ein Keulenschlag trifft.

Die traurigste Figur im Fall Kachelmann machten die emsigen Mannheimer Staatsanwälte. Sie sahen in Kachelmann von Anfang an den großen Fisch, der in der Provinz nur alle Jubeljahre anbeißt. Diese Beute galt es nicht zumindest vorläufig am Leben zu halten, sie musste frühzeitig filetiert werden. Mit bloßer Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit ist insbesondere die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Zu offensichtlich wurde darauf gepocht, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig. Zu emsig wurde versucht, die schon früh nachgewiesenen Lügen der angeblich Geschädigten zu bagatellisieren. Auch dass man es anscheinend als Frage der Ehre empfand, Kachelmann in U-Haft zu lassen, spricht nicht für diese Zweigstelle der (so die beliebte Selbstanpreisung von Staatsanwälten) objektivsten Behörde der Welt. Ebenso wie der Umstand, dass die unglücklichen Gestalten von der Staatsanwaltschaft es sogar schafften, in ihren Plädoyers entlastende Umstände einfach zu verschweigen.

Jörg Kachelmann hatte neben seinen unterschiedlich temperierten, aber letztlich ja erfolgreichen Verteidigern einen großen Vorteil. Er konnte jene Sachverständige bezahlen, über deren fast einstimmiges Ergebnis sich am Ende auch die Strafkammer nicht hinwegzusetzen traute. Dass es nämlich keine forensischen Belege für die Tat gibt, zum Beispiel verwertbare DNA oder eindeutige Verletzungen. Und dass es gute Gründe gibt, dem mutmaßlichen Opfer nicht zu glauben.

Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.

Darüber kann man sich durchaus sorgen.

165 Kommentare zu “Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich”

  1. Klabund meint: (31.5.2011 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Verflucht guter Artikel, der ziemlich zeitgleich (19 Minuten später) mit der "großen" Presse erscheint. Nur ist dieser Artikel bedeutend besser. Dankeschön!

  2. Hoff meint: (31.5.2011 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    „Alice Schwarzer […], der derzeit lautesten Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.“

    Oh, das ist so treffend gesagt. Aber sie merkt nicht, dass sie das ist. Und ich fürchte das wird sie nie.

  3. DAMerrick meint: (31.5.2011 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Mr. Vetter, Sie sagen nichts was man nicht schon vor 25 Jahren wusste (oder wenigstens wissen konnte, wenn man wollte).

    Und das ist das Traurigste an der ganzen Sache.

  4. Torsten meint: (31.5.2011 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Tippfehler: "Kamer" statt "Kammer"

  5. Martin_mb meint: (31.5.2011 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Aber der eine Staatsanwalt hatte schöne Haare…

  6. user124 meint: (31.5.2011 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    nun, er wandert nicht in den knast, aber finanziellen schaden, verlust eines arbeitsplatzes und üble nachrede wird er behalten… also sieg für die frau.
    die kann ja weiterhin behaupten, auch in einem gegenprozess wegen falschaussage, das sie vergewaltigt wurde und eventuelle unstimmigkeiten mit ihrer aufgewühltheit erklären.

    das hier ist kein sieg der gerechtigkeit, mann kann nur sagen "es hätte ja noch schlimmer kommen können".

  7. Joe meint: (31.5.2011 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @user124: JK war schon im Knast, obwohl unschuldig. Ist den Medien jetzt natürlich gänzlich entfallen. Freispruch 2. Klasse.

  8. Rechtsstaatsschützer meint: (31.5.2011 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    vielen Dank für diesen Artikel zu dem unwürdigen Schauprozess.

    Zu Alice Schwarzer fällt mir immer nur das Bild von dem alten, halb blinden, müden Tanzbären ein, der immer noch anfängt sich zur Musik zu drehen, sobald ein ihm bekanntes Stück gespielt wird, ohne dass er merkt, dass es den Zirkus gar nicht mehr gibt, in dem er dankbares Publikum hatte.

    Gruß vom Rechtsstaatsschützer

  9. klabauter meint: (31.5.2011 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Sorry, Herr U.V. aber was ist das für ein Rechtsstaatsverständnis, wenn ein maßgeblicher Entscheidungsgrund für Richter eine solche Sorge "hoffentlich" sein soll : "Vielleicht, ja hoffentlich haben sie sich auch etwas davor gesorgt, später in Gesellschaft von Alice Schwarzer genannt zu werden".
    Ein Richter darf also keinesfalls ein Urteil erlassen, das Beifall der Knallpresse finden könnte, auch wenn es richtig ist?????

  10. Danimateur meint: (31.5.2011 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Sehr gut geschrieben, Thumbs up.

  11. RA A. Förster-Burke meint: (31.5.2011 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Glücklicherweise hat sich die Kammer in Mannheim noch auf den mühsam erarbeitetn berechtigten Zweifel besonnen.

    In diesem Fall mußte Herr Kachelmann dies tatsächlich teuer erkaufen.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass bei einem weniger Prominenten auch von der zuständigen Staatsanwaltschaft die ganze Angelegenheit pragmatischer und hoffentlich auch mit mehr Augenmaß bearbeitet worden wäre.

    Ich gehe auch aus meiner Erfahrung schon davon aus, dass in den meisten Verfahren (Fehler gibt es immer)auch von soliden Verteidigern ohne den Vergnügungsteueraufschlag, den der auch recht publicityverliebte Wahlverteidiger fordert, diese Position durchsetzen.

    Das Verfahren war ein schlimmes Beispiel, wie solche Vorgänge nicht geklärt werden dürfen. Denn es gibt wirklich nur Verlierer – ausser gewissen Anteilen der Presse.

  12. Kai meint: (31.5.2011 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Ich habe den Prozess so gut ich konnte verfolgt. Und für mich ist der Mann schuldig gewesen. Und ich finde das einzig traurige daran ist, dass man offensichtlich nicht gegen genug Kohle ankommt und das ein neues potentielles Opfer sich überlegt jemanden nochmals anzuzeigen wenn man so eine Verhandlung sieht. Wer tut sich sowas an? Über eine so lange zeit..
    Ich finde den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sicher nicht verkehrt..aber wieso müssen die Opfer darunter im Zweifelsfall leiden?

  13. DAMerrick meint: (31.5.2011 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @user124:

    Bedauerlicherweise ist das immer der Fall. Bei Vergewaltigungsvorwürfen wird dem angeblichen weiblichen Opfer immer mehr geglaubt als dem angeblichen männlichen Täter.

    Und egal wie stark die Beweise sind, der Vorwurf der Vergewaltigung bleibt haften.

  14. SvenR meint: (31.5.2011 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Nicht der Zweifelsgrundsatz ist käuflich, man braucht nur leider viel Geld, um ihn zu manifestieren, sichtbar und bewusst zu machen.

    Darüber kann man sich durchaus sorgen. Insbesondere für die mit wenig Geld.

  15. DAMerrick meint: (31.5.2011 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @Joe:

    Er war in Untersuchungshaft, das gilt nicht als Haftstrafe.

  16. klabauter meint: (31.5.2011 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    p.s.:
    Wenn Sie solche Dinge wie unten zitiert schreiben, haben Sie offenbar auch nicht die Anforderungen, die die Rechtsprechung an freisprechende Urteile stellt, verstanden. Da in jedem Fall eine Revision von welcher Seite (StA, Nebenklage, Kachelmann) zu erwarten war, musste auch ein Freispruch wasserdicht gemacht werden, und das geht bei einem in der HV schweigenden Angeklagten unter anderem mit Zeugen, die über Verhaltensmuster des Angeklagten und seine Persönlichkeitsstruktur Angaben machen können. Nachzulesen, wenn man auf der BGH_Homepage mal unter "freisprechendes Urteil" sucht.

    Zitat aus U.V.:
    "Die Beweisaufnahme begann mit …… Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wieso ein Gericht erst mal endlos am Vorhang zieht, ohne sich zu vergewissern, ob überhaupt Hauptdarsteller zu einer Aufführung auf der Bühne verpflichtet sind."

  17. fritzeline meint: (31.5.2011 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    @Kai Mensch! Warum sagst Du das denn nicht vorher das der Kachelmann Dich vergewaltigt hat. Mußt Du dann die Sabine Dingens vorschicken und die Lügen lassen?! Bösses Kai Du bist!

  18. Martin meint: (31.5.2011 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Würde mich mal Interessieren wie viel von dem Beitrag schon vorgeschrieben war. ;)
    Und die Kritik am Ende finde ich voll berechtigt, wobei man das auch umdrehen kann. Mit genügend Geld kann man sich auch als Schuldiger die entsprechenden Zweifel einkaufen.

  19. Alfred meint: (31.5.2011 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Die Kritik kann nur teilweise verfangen.

    Der Prozess ist insgesamt zu einer unwürdigen Farce verkommen. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig:

    1. Prozessführung der Kammer
    Die Reihenfolge der Vernehmung der Zeuginnen war ungewöhnlich und hat ohne Not das Klima gleich zu beginn vergiftet. Auch wenn ein Gutachter erst zu einem späteren Zeitpunkt der Verhandlung beiwohnen konnte, so hätte die Kammer ohne weiteres den Prozess eben um einige Wochen verschieben können. Ein besonderes Beschleunigungsgebot gab es nach der Freilassung Kachelmann ja nicht mehr.

    Auch war es sicherlich unnötig die zahlreichen Ex-Freundinnen zu höhren.

    Die Kritik an der Vernehmung der Polizisten und der Eltern sind allerdings (bis auf die Reihenfolge) nicht nachvollziehbar. Sie waren immerhin die ersten die einen unmittelbaren Eindruck der Nebenklägerin gewinnen konnten.

    2. Die Verteidigung
    Die Verteidigung – insbesondere der 2. Wahlverteidiger – hat aktiv an der weiteren Vergiftung des Prozessklimas mitgewirkt.
    Insoweit kann ich nachvollziehen, dass die Kammer, die sich auch zahlreichen Befangenheitsanträgen ausgesetzt sah, sich nicht hat in die Karten schauen lassen.

    3. Die Medien
    Einen großen Anteil an dem negativen Verlauf haben die Medien. Ob es Verlage sind Honorare an noch zu vernehmende Zeuginnen in Höhe von durchschnittlichen Jahresgehältern eines Angestellten zahlen und dies auch noch als Aufwandsentschädigung für Fotos verharmlosen oder überhaupt teile der Medien sich auf die eine (Fr. Schwarzer) oder andere Seite (Fr. Friedrichsen) schlagen und ihre eigene Aufgabe zu beobachten und zu berichten marginalisieren und sich selbst zum Sprachrohr der einen oder anderen Seite degradieren.

    Und dies ist sicherlich nur ein Auszug für die Gründe eines insgesamt desolaten und unwürdigen Prozessverlaufs zudem passenderweise Kachelmann-Fans am Ende von Plädoyers und Urteilsspruch auch noch applaudieren.

    Allein der Kammer die Schuld hierfür zu geben ist aber ein wenig zu einfach.

  20. DAMerrick meint: (31.5.2011 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @klabauter:

    Doch, wenn das Urteil richtig ist schon. In diesem FAll aber wäre eine Verurteilung nicht gerecht gewesen.

    Ich denke Mr. Vetter wollte damit sagen das die Richter wussten das es nur Aussage gegen Aussage gibt und das sie – hätte es Alice Schwarzer in dem Prozess nicht gegeben – Kachelmann wohl eher verurteilt hätten.

  21. Kai meint: (31.5.2011 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @fritzeline: findest du das witzig?

  22. DAMerrick meint: (31.5.2011 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @Kai:

    Warum ist er für dich schuldig?
    Weil er von seinem Recht gerbaucht gemacht hat nichts zu sagen?
    Weil du wie die Staatsanwaltschaft aus jeder Lüge, aus jedem Verdrehen der Ex ein Trauma machst?
    Einfach weil an dem Vorwurf der Vergewaltigung immer was dran ist?

    Kachelmann hat im Prozess nichts gesagt, Beweise und die Aussagen der Ex haben für sich selbst gesprochen und schnell gezeigt das die Ex ein Lügengebäude aufgebaut hat, warum kann man nur mutmassen oder ahnen.

    Und entweder sagst du "Ja, In dubio pro reo" oder du sagst "Sicher ein Opfer, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig einsperren."

  23. Me meint: (31.5.2011 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Mal ehrlich: Hätte ich nie erwartet, dass er einen Freispruch bekommt, egal welcher Klasse. Ich ging davon aus, dass selbst die Richter sich blind stellen und ihn verurteilen.

    Freilich sagt ein Schuldspruch vor Gericht nichts darüber aus, ob er nun tatsächlich schuldig oder unschuldig ist. Moralisch und ethisch verurteilen ihn viele, egal ob er die Frau nun vergewaltigt hat oder nicht. Und das ist etwas, das er niemals mehr wegkriegen wird.

  24. p90 meint: (31.5.2011 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    Wie soll man es den sonst machen?
    Im Zweifel habe ich nur zwei Möglichkeiten:
    1. Im Zweifel für den Kläger
    2. Im Zweifel für den Beklagten

    Soll man nun sagen: "Wir haben keinen Beweise aber dieser Mann/Frau sagt er wurde von ihnen vergewaltigt, sie gehen jetzt 4 Jahre in den Bau"
    Ich verstehe ja die Frustration darüber das ein Täter frei kommt aber ich persönlich finde die Möglichkeit das ein vermeintlicher Täter eingesperrt wird viel erschreckender.
    (das ganze ist ein allgemeiner Kommentar und nicht auf Kachelmann bezogen)

  25. Lurker meint: (31.5.2011 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Zunächst einmal:

    Unwürdig und wenig zielführend war in der Tat die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen – hier ist m.E. kaum erklärbar, warum man sich erst mit der Angeklagtenpersönlichkeit und dann mit dem Tatgeschehen befasst hat.

    Ebenso unwürdig war m.E. der Auftritt der Staatsanwaltschaft, die nicht den Eindruck erweckte, an einer objektiven Wahrheitsermittlung interessiert zu sein – dagegen sprechen zumindest die Presseauftritte und das seltsame Vorgehen im Hinblick auf "eigene" und "fremde" Gutachter.

    Aber:
    Das U-Haft-Verfahren und das Hauptverfahren erfüllen völlig unterschiedliche Zwecke; der Hinweis auf die Feststellungen des OLG trägt also nicht im Ansatz. Dass das OLG auf Basis der zum Zeitpunkt des U-Haft-Verfahrens vorliegenden Beweismittel nicht von einem dringenden Tatverdacht ausgeht, mag ein Indiz für den weiteren Ablauf sein, es nimmt ihn aber nicht vorweg. Das untersuchende Gericht muss sich vielmehr selbst ein Bild machen und die vorliegenden Beweise erschöpfend würdigen – in einem deutlich größerem Umfang, als es das OLG im Beschwerdeverfahren je könnte oder sollte. Ansonsten ist eine Revision vorprogrammiert – eine Revision, die in jedem Fall zu einer weiteren Verfahrensverzögerung und zu einer Rückverweisung führen muss.

    I.Ü. trägt auch der Hinweis auf den Zweifelssatz nicht: Der Zweifelssatz ist anzuwenden, wenn das Gericht nach Auswertung aller Beweismittel (immernoch) zweifelt – er kann also niemals ein Argument gegen eine umfassende Beweisaufnahme sein. Es mag sein, dass das Gericht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens an der Schuld des Angeklagten zweifelt – freisprechen kann es aber erst, wenn das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

    Deswegen:
    Man kann dem Gericht massive Vorwürfe wg. seines Vorgehens im Verfahren machen, darf dabei aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Der Freispruch ist jedenfalls – auch, was seinen Zeitpunkt angeht – konsequent; kritikwürdig ist alleine der unkritische Umgang mit der Staatsanwaltschaft bei gleichzeitiger Kritik am Verteidiger.

  26. Rob meint: (31.5.2011 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @Kai

    Mensch Kai, da sind wir aber froh, daß wir endlich auf Dein umfangreiches, sachliches und rechtskonformes Urteil bauen können!

    Ich bin so beeindruckt, daß Du Großer allein aus Zeitungen und Medienberichten in der Lage bist, ein umfassendes Urteil für den Täter und für das Opfer für uns alle zu fällen.

    Du hast mich auf eine neue Ebene des Denkens gebracht: scheiß auf Recht, Scheiß auf Richter, scheiß auf Staatsanwälte, frag einfach Kai!

    Kai, Du bist der allerbeste!

  27. marcus05 meint: (31.5.2011 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Oder dass kurz nach der Mittagspause ein Überraschungszeuge hereinstürmt und verkündet, er habe auf dem Obstbaum vor dem Haus gespannt und alles durchs Fenster mit angesehen.

    passiert sowas nicht nur bei Barbara Salesch?

  28. anonym meint: (31.5.2011 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Von Anfang an war dieser Prozeß eine Farce. Er war aus meiner Sicht derart grotesk, daß ich sogar – halb und halb – damit rechnete, daß Kachelmann verurteilt werden würde, obwohl es dafür von Beginn an überhaupt keine sachliche und belastbare Basis gab.

    Herrn Vetter gebührt das Verdienst, die wesentlichen Kritikpunkte hier in recht deutlicher Sprache zusammengefaßt zu haben.

    Interessant auch der Umstand, daß das Gericht meinte, die Verteidigung und die Medien rügen zu müssen – aber nicht die Staatsanwaltschaft. Das sagt m. E. auch viel aus.

  29. mark meint: (31.5.2011 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Was hat der Prozess insgesamt gekostet? Was musste Kachelmann bezahlen und wie viel bekommt er davon zurück? Kann das jemand mal abschätzen. Die Gutachter wird man ihm doch wohl alle bezahlen müssen oder?

  30. Sebastian meint: (31.5.2011 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Großartiger Beitrag, Herr Vetter!

    Er bringt es ziemlich auf den Punkt. Und das Verhalten von Gericht und vor allem Staatsanwaltschaft ist einfach nur traurig.

  31. Anonymous meint: (31.5.2011 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Welche Frau hätte sich den ganzen Prozess und das gesamte Drumherum angetan, wenn an allem wirklich nix dran gewesen wäre?

  32. Kai meint: (31.5.2011 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @p90
    klar.. das ist nicht einfach.. nur um ein "potentielles Opfer" ( im zweifelsfall unschuldigen ) einzusperren und seine rechte zu beschneiden wird in kauf genommen ein anderes "potentielles opfer" ( im zweifelsfall lügner) im regen stehen zu lassen.
    ich kann persönlich nicht abschätzen ob es statistisch gesehen eher so ist das mehr "schuldige" frei kommen als Kläger die unwahrheit sagen.

    @rob:
    bin ich gar nicht.. aber ich denke wer sowieso sich zisch freundinen nebenher hält und auch wenn eine schweizer zeugin aussagt das es auch bei ihr zu ähnlichen sachen gekommen ist dann halt ich es nicht für so unwahrscheinlich..

  33. Tomate meint: (31.5.2011 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter,

    DNS! Meines Wissens heißt es im Deutschen nicht "DNA" (wie "… Acid"), sondern nach wie vor "DNS" (wie "…-Säure").

    Vielen Dank schon mal.

  34. Cicero meint: (31.5.2011 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous:
    so ziemlich jede in ihrer Ehre oder ihrem Selbstverständnis gekränkte Frau mit eher mangelhaftem selbstbewußtsein..

  35. mann meint: (31.5.2011 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Kai,

    du bist ein ordentliches Maedchen,
    du hast von deiner lieben Tante Alice gelernt, das alle Maenner boese sind.

  36. MaxR meint: (31.5.2011 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @Kai: Ich war nicht in der fraglichen Nacht unter dem Sofa gelegen. Ich weiß also nicht, was stattgefunden hat. Ich weiß auch aus den mir zugänglichen Medien nicht, ob die Schilderung des möglichen Opfers der Wahreheit entspricht. Ich kann mir also kein Urteil "er wars" oder "sie lügt" erlauben.

    Wenn jetzt aber Sie der von UV genannte Überraschungszeuge sind, warum sind Sie dann nicht rechtzeitig hineingestürmt? Mensch, Kai, das wären Ihre 15 Minuten Ruhm gewesen. Vorbei. Perdu.

  37. Paula meint: (31.5.2011 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Nun hat das Landgericht Mannheim heute festgestellt, was andere schon vor dem ersten Verhandlungstag wussten: Jörg Kachelmann ist unschuldig

    Nein. Das hat das Gericht nicht festgestellt.

  38. zf.8 meint: (31.5.2011 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Wer freigesprochen wird – unabhängig von der Begründung – ist mit Eintritt der Rechtskraft bezüglich der angeklagten Taten unschuldig.

  39. Anna meint: (31.5.2011 um 12:40) AntwortenReply to this comment
  40. dajack meint: (31.5.2011 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    "Ich finde den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sicher nicht verkehrt..aber wieso müssen die Opfer darunter im Zweifelsfall leiden?"

    Häh? Was wollen Sie denn nun? Wissen Sie nicht oder?
    Ihr Bauchgefühl interessiert zum Glück niemanden…

  41. Martin meint: (31.5.2011 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @Tomate:
    Nein auch im Deutschen ist das DNA gängig. DNS ist zwar erlaubt aber gilt als veraltet. Man muss nämlich nicht jeden Fachbegriff übersetzten und so für Verwirrung sorgen bei der Benutzung von Abkürzungen…

  42. dajack meint: (31.5.2011 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    Was heißt übrigens "gegen genug Kohle ankommt"? Anscheinend haben Sie den Prozess doch nicht so gründlich verfolgt. Ein objektiver Beweis, der nicht erbracht wurde, wäre auch mit genug Kohle nicht wegzuwischen gewesen. Was soll diese dumme Verschwörungstheorie?

  43. überrationell meint: (31.5.2011 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Dann wird es nun ja dringend Zeit, dass die fleißige Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Frau erhebt. Wir leben schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, dass Unrecht durch den Schauprozess und die mediale Hinrichtung muss gesühnt werden,

  44. tilzow meint: (31.5.2011 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Ich stimme der Überschrift zu (Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich)

    Wie viele Häftlinge gibt es, die sich eine tiefergehende Wahrheitsfindung finanziell nicht leisten konnten?

  45. Volker Birk meint: (31.5.2011 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Hat doch funktioniert: die Ex-Freundinnen haben richtig Kasse gemacht, und "dem Schwein eine gewürgt".

    Wer hat schon damit gerechnet, dass Kachelmann von einem Gericht verurteilt wird, und nicht von BILD-Kolumnistin Schwarzer?

    Viele Grüsse,
    VB.

  46. Joachim meint: (31.5.2011 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Es wird wohl nicht lange dauern, bis ein ganzes Buch über diesen Prozess erscheint. Und dann noch eins von der Schwarzer über diesen bööösen Unrechtsstaat.
    Jedenfalls geht nicht nur Kachelmann aus dieser Farce beschädigt heraus, sondern auch die Namen der Staatsanwälte sind doch m. E. bis ans Ende ihrer elenden Tage verbrannt. Man kann ja immerhin hoffen, dass eine übergeordnete Instanz sie künftig an kleineren Bröckchen knabbern lässt…. die Hoffnungen werden ja so klein, je älter man wird!

  47. JJPreston meint: (31.5.2011 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Naja, die Richter haben sich jetzt auch ihre namentliche Erwähnung in der "Opfer"-Biografie "Wie mir Unrecht widerfuhr" und auch im Film zum Buch gesichert – gibt's dafür eigentlich Geld?

  48. moritz meint: (31.5.2011 um 13:02) AntwortenReply to this comment
  49. Christian meint: (31.5.2011 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Man kann nur hoffen, dass der oberste Dienstherr der Staatsanwaltschaft (Rainer Stickelberger, Justizminister BaWü SPD) sich das ganze auch genau angeschaut hat.

  50. RobFlemming meint: (31.5.2011 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Ich muss Ihnen in einem Recht geben, die Prozeßplanung ist ungewöhnlich – es spricht von außen viel dafür, eine ganz schlanke Verhandlung stattfinden zu lassen, ein gutachter, das opfer und die ermittelnden beamten und gut is. es schien von außen auch von anfang an darauf hinaus zu laufen, glaubt man dem opfer oder nicht…
    Soviel zur Sicht von außen. Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie nicht an jedem Verhandlungstag und bei jeder Vernehmung anwesend waren, das weder Sie, noch Frau Friedrichs oder die unsägliche Frau Schwarzer die Akten gesehen haben, geschweige denn bei der Tat dabei waren… dann sollte man sich mit Aussagen zurückhalten, wer Fehler gemacht hat, wer "emsig" war, wer sich lange vor welchen Fragen und Erkenntnissen gedrückt hat, wer die traurigste Figur abgegeben hat und ob die Prozeßführung von gestern war – gerade in solcher Verfahren steht uns allen ein gewisse Zurückhaltung gut zu Gesicht, auch Ihnen, geschätzter Herr Vetter – ebenso Respekt vor der undankbaren (wenn auch selbstgewählten) Aufgabe der Richter, Staatsanwälte und auch der Verteidigung… Ich hatte Sie auch bisher nicht als jemanden wahrgenommen, der die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben glaubt, bin aber guter Dinge, dass dieser Artikel hier ein Ausrutscher bleibt – aber wenn schon soviel Weisheit, dann wäre zumindest auch eine Bewertung des Verhaltens Ihres Kollegen Schwenn der Vollständigkeit halber angebracht gewesen…

  51. tr meint: (31.5.2011 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @Kai: das sehe ich auch so, der freispruch war nur möglich, weil kachelmann genügend geld reinbuttern konnte, unschuldig ist er aber nicht.

    abgesehen davon erscheint mir unser rechtssystem in diesem fall besonders deutlich zu zeigen, daß in vergewaltigungsdelikten dieses eher die täter als die opfer schützt. denn die aussage der zeugin wurde durch sachverständige zerpflückt und man kam zu dem ergebnis, es könnte auch anders gewesen sein. der angeklagte dagegen hatte nichts ausgesagt und braucht auch nichts zu sagen, folglich kann seine aussage auch nicht durch guachter überprüft werden. durch das aussageverweigerungsrecht wird ein täter geschützt. der sinn und zweck dieses rechts erschließt sich mir – als rechtsanwalt – nicht.

  52. mark meint: (31.5.2011 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Schwenn for Bundeskanzler. Das ist wirklich der Gewinner. Vor allem wie er sich so klar und ruhig in den Medien dazu äußert. Genial! Staatsanwalt und Richter wirken dagegen wie "Pimpfe". Den würde man doch in der freien Wirtschaft nichts anvertrauen.

  53. p90 meint: (31.5.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    Das ist keine Frage der statistik sondern eine Frage der Moral.
    Ins besonders geht es um den unterschied zwischen "Leid zufügen durch Unterlassung" und "Leid zufügen durch aktives eingreifen"

    Stichwort dazu ist vermutlich "Der dicke Mann auf der Brücke"

  54. gieraffe meint: (31.5.2011 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Bei Freispruch wegen erwisener Unschuld hätte die Staatsanwaltschaft sofort ein Verfahren gegen die Zeugin eröffnen müssen.

    Combé zitierte nun das Chatprotokoll folgendermaßen: "Essen auf jeden Fall – ich habe schon vorgekocht", schreibt Claudia D. "Vielleicht später", antwortet Kachelmann. Sie: "Genau". Das widerspreche ihrer Aussage, das Essen sei vor dem Sex gekommen, interpretierte Combé.
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/plaedoyers-im-kachelmann-prozess-erst-sex-oder-erst-essen-1.1100988

    Das wäre doch wichtig und wird nirgends mehr erwähnt.

  55. Alfred meint: (31.5.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Anna:
    Danke für den Link

    Der Medienkritik der Kammer kann man sich durchaus anschließen.

  56. Klabund meint: (31.5.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Tomate:
    Ich hab gestern in einem Fachbuch aus den 50er Jahren geblättert. Und schon damals stand dort recht einleuchtend, das man sich auf DNA geeinigt hat.

  57. überrationell meint: (31.5.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @tr: Was für ein dämlicher Unsinn. Natürlich muss der Rechtsstaat den "Täter" mehr schützen als das "Opfer", haben sie den Part mit der Unschuldsvermutung im Studium übersprungen? Genauso wenig kann man natürlich von jemandem erwarten, eine Aussage zu einem Sachverhalt zu machen, der möglicherweise überhaupt nicht stattgefunden hat. Ist ja Kafka reloaded hier.

  58. wonko meint: (31.5.2011 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @tr:

    durch das aussageverweigerungsrecht wird ein täter geschützt. der sinn und zweck dieses rechts erschließt sich mir – als rechtsanwalt – nicht.

    Falls Sie tatsächlich Rechtsanwalt sind sollten Sie ihre Universität sofort auf Rückzahlung der Studiengebühren verklagen!

  59. anonym meint: (31.5.2011 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @ Alfred
    Daß man sich der Medienkritik der Kammer anschließen kann, ist doch überhaupt nicht die Frage. Der Skandal ist doch die Kritik an den Medien und das gleichzeitige Schweigen zum Verhalten der Staatsanwaltschaft. Das müßte doch jedem Beobachter förmlich ins Auge springen.

  60. akbwl meint: (31.5.2011 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Sie gehören zu der großen Zahrl derjeniger, die "Fachbegriff" mit "Englischer Bezeichnung" verwechseln.

    Aber zum Ursprungstext. "Auch sonst war das Gericht offenbar geneigt, jedes Sandkorn lieber drei Mal umzudrehen, als sich die Chance auf eine Verurteilung Kachelmanns entgehen zu lassen. ". Diese Aussage von U.V. ist doch sehr zweifelhaft. Von einem Gericht muss genau diese genaue Betrachtung erwartet werden, um ein korrektes Urteil zu fällen. Hier einen Verurteilungswillen herauszulesen, ist lächerlich.
    PS: Mannheim als Provinz zu bezeichnen, und daraus einen Vorwurf zu konstruieren ist reichlich Arrogant.

  61. maSu meint: (31.5.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @Kai: also eine meiner Ex hat bei mir den "kleinen Kachelmann" vollziehen wollen: Sie hat rumerzählt ich hätte sie vergewaltigt, sich dann aber zum Glück binnnen weniger Tage in so derbe Widersprüche verstrickt, dass jeder wusste, dass sie lügt und bei der Polizei war sie zum Glück auch nicht.

    Ich habe schon die ein oder andere Racheaktion einer Ex "hinter mir", einfach nur für das Beenden einer Beziehung.
    Wenn ich dann bedenke, die werte "Dame" wäre zur Polizei marschiert… na super..

    mMn werden Vergewaltigungen auch zu häufig ohne echte Beweise bestraft. Ganz ehrlich, egal welches Trauma vorliegen mag: wer erst Wochen später anzeige erstattet, wenn alle Spuren verheilt und abgewaschen wurden, der (bzw eher "die") hat dann einfach Pech gehabt. Denn diese Aussage-gegen-Aussage-Situationen sind alles andere als selten, gerade wenn sich was einvernehmliches in etwas nicht mehr einvernehmliches geändert hat. Und dann darf, ausser im Falle eines Geständnisses (oder Beweise oder zeugen) einfach kein Schuldspruch erfolgen.

    Und im Falle Kachelmann finde ich die Aussagen der Polizitin auch total bescheuert und nicht sachdienlich. Denn ob die Polizisten dem mutmaßlichen Opfer glaubt oder nicht, dass ist irrelevant. Das Gericht muss ihr glauben und sonst niemand. Dass die Nebenklägerin wohl keine schlechte Schauspielerin war, dass sollte hinreichend klar geworden sein.

  62. anonym meint: (31.5.2011 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @ akbwl
    Sie haben den Text von Herrn Vetter nicht aufmerksam genug gelesen oder bedauerlicherweise überhaupt nicht verstanden. Es geht doch nicht um das Umdrehen von Sandkörnern; was berechtigterweise im Text kritisiert wird, ist die völlig einseitige Haltung der Staatsanwaltschaft – dabei hätte sie genauso die Pflicht, entlastende Zeichen für den Angeklagten zu würdigen.

  63. gieraffe meint: (31.5.2011 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Und das Treiben der Schwartzer im "Lügenblatt" wurde auch nicht gewürdigt.
    Dem hätte vor 10 Jahren niemand etwas entgegensetzen können.

  64. Rangar meint: (31.5.2011 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @Joachim:
    Jedenfalls geht nicht nur Kachelmann aus dieser Farce beschädigt heraus, sondern auch die Namen der Staatsanwälte sind doch m. E. bis ans Ende ihrer elenden Tage verbrannt.

    Das glaube ich nicht. In vier Wochen wird sich kein Mensch mehr an die Namen der Staatsanwälte erinnern (falls es überhaupt so lange dauert).

  65. Joe meint: (31.5.2011 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @DAMerrick: Na dann, möchten Sie auch mal ein paar Monate in U-Haft?

  66. Troll meint: (31.5.2011 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Da haben alle an diesem Prozess verdient, auch alice Schwarzer!
    Und Herr Kachelmann wird das jetzt wohl nach holen, ich warte auf das Buch :-)

  67. Andreas Spengler meint: (31.5.2011 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @Kai: Sie haben die nicht-öffentlichen Teile des Prozesses verfolgt? Wie das?

  68. Joe meint: (31.5.2011 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @RA A. Förster-Burke: Was Pragmatismus und Augenmaß angeht, stimme ich Ihnen zu. Bei gleicher Beweislage wie bei Herrn K. säße ein namenloser Tatverdächtiger jetzt allerdings mindestens eine Bewährungsstrafe ab. Schon auf Zuraten des Pflichtverteidigers sich mit einem (falschen) Geständnis und vorgespielter Reue Strafmilderung zu verschaffen.

    Da hat Herr Vetter schon recht, daß ein Gutachterprogramm eine etwas exklusive Sache ist.

  69. murry meint: (31.5.2011 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @tr:
    Na dann, da Sie anscheinen an der Uni in der entsprechenden Vorlesung geschwänzt haben hier ein paar Hintergründe zum Aussageverweigerungsrecht. Bezieht sich zwar auf das US Rechtssystem ist aber ohne weiteres übertragbar:

    http://www.youtube.com/watch?v=GMQYB2Coufg

    Im übrigen ist es schon erschreckend. Sie sind angeblich Rechtsanwalt und kennen nicht einmal den Unterschied zwischen Täter und Beschuldigtem. Sie sind aber nicht zufällig in Mannheim als Staatsanwalt tätig?

    Scheinbar gehören Sie zu den Leuten die nach der Logik Argumentieren: Der Beschuldigte muss auch der Täter sein – sonst hätte ihn die Polizei ja nicht verhaftet.

  70. Melebert meint: (31.5.2011 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Danke Herr Vetter, dass sie solch wohl gesetzte Worte finden. Mich hat der Prozess auch eher an ein eine längst hinter uns gelassene und unrühmliche Geschichte von Schauprozessen erinnert als an einen rechtsstaatlichen Prozess.

    Und die Qualitätsmedien haben bei der Schau fleißig mit gemischt und verdient. Hoch lebe das Geld, auch wenn es komplette Lebensläufe kostet.

  71. akbwl meint: (31.5.2011 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Ich habe den Text gelesen, und U.V. hat in diesem Absatz das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft, deswegen gerügt. Er hat dem Gericht unterstellt, jedes Sandkorn dreimal umzudrehen, um etwas belastendes zu Finden.
    Aber meiner Meinung nach ist genau das die Aufgabe des Gerichtes. Es hat die Wahrheit herauszufinden. Und im einen Indizienprozess kommt es nunmal auf Details an. Und es wäre ja noch schöner, wenn das Gericht sich nur mit entlastenden Faktoren beschäftigen würde.

  72. dajack meint: (31.5.2011 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @tr:
    "der freispruch war nur möglich, weil kachelmann genügend geld reinbuttern konnte, unschuldig ist er aber nicht."

    Sie haben anscheinend den Freispruch verpasst? Sie waren bei dem Geschehen dabei? Falls Beides nicht zutrifft, ist diese Behauptung unglaublich.

  73. Kalle meint: (31.5.2011 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @tr

    abgesehen davon erscheint mir unser rechtssystem in diesem fall besonders deutlich zu zeigen, daß in vergewaltigungsdelikten dieses eher die täter als die opfer schützt.

    Dieser Fall zeigt ziemlich deutlich, dass es immer wieder Leute gibt, die unabhängig von jeglicher nachweisbarer Faktenlage erst das Urteil fällen und sich hinterher wundern, wenn die Realität nicht mithalten kann.

    Im Übrigen haben diejenigen, die eine Signalwirkung des Urteils befürchten, durchaus Recht. In der Tat wird dieses Urteil dazu führen, dass in Zukunft beim Vorwurf der Vergewaltigung noch genauer hingeschaut wird, ob sich die Anschuldigungen halten lassen. Der Schluss, den viele Medien hieraus ziehen, dass dafür das Gericht/Geld/Machotum etc. verantwortlich sind, ist m.E. aber völlig verfehlt. Vielmehr hat das vermeintliche Opfer bewiesen, dass es mit einer erwiesenermaßen auf zahlreiche Lügen aufgebauten Anschuldigung durchaus möglich ist, jemanden sozial zu zerstören. Und sie nimmt dafür in Kauf, dass ein Vergewaltigungsprozess zukünftig noch stärker in dem Verdacht steht, ein persönlicher Rachefeldzug zu sein, was mit Sicherheit einige Opfer davon abhalten wird, Anzeige zu erstatten, weil sie sich diesem Vorwurf nicht aussetzen möchten. Ich denke, das fällt ganz klar in die Kategorie Bärendienst.

    P.S.:
    @tr

    der sinn und zweck dieses rechts erschließt sich mir – als rechtsanwalt – nicht.

    Erinnern Sie mich bitte daran, mich nie von Ihnen vertreten zu lassen. Ganz klar Beruf verfehlt.

  74. Christoph meint: (31.5.2011 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Mannheim ist keine Provinz, sondern zweitgrößte Stadt BaWüs, mitten in der (dichtbesiedelten und wirtschaftlich erfolgreichen) Rhein-Neckar-Region… Bin kein Mannheimer, aber diese Aussage kann man nicht stehen lassen.

  75. anonym meint: (31.5.2011 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @ akbwl
    Die Kritik ist doch gerade, daß man sich NICHT mit entlastenden Dinge beschäftigen wollte. Sie verdrehen ja hier fast schon die Fakten, um Ihre Interpretation durchzusetzen.

  76. Siggi meint: (31.5.2011 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @Christoph:

    Das schönste an Mannheim ist aber trotzdem die Autobahn nach Heidelberg!

  77. Benjamin meint: (31.5.2011 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.

    Das läßt sich leider aber auch andersherum feststellen.

  78. anonym meint: (31.5.2011 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @ gieraffe
    Da stimme ich Ihnen zwar zu. Aber das würde ich nicht kritisieren. Denn es ist natürlich in Ordnung, wenn das Gericht nicht namentlich Leute nennt, sondern pauschal die Medien kritisiert; jeder weiß ja, wer gemeint ist.

    Schwarzer namentlich zu erwähnen, wäre kontraproduktiv gewesen; wahrscheinlich wäre sie noch stolz darauf gewesen. Diese Person benimmt sich so unsäglich, daß man genau überlegen muß, was man über sie und ihre Aktivitäten eigentlich noch in der Öffentlichkeit sagen kann.

  79. devilsadvocate meint: (31.5.2011 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    tr… steht für Troll. ;-)

  80. tr meint: (31.5.2011 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @murry: ich kenne sehr wohl den unterschied zwischen täter und beschuldigten. wahre täter werden durch das aussageverweigerungsrecht geschützt.@devilsadvocate: wenigstens einer der´s merkt

  81. maSu meint: (31.5.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    die Dame ist einfach dass, was man in Foren einen Troll nennt. Das weibliche Pendant zu Sarrazin. Egal was man sagt, sie fühlt sich immer bestätigt: Kritisiert ein Mann die Frau Schwarzer, so ist dies ja sowieso pauschal ein Unterdrückungsversuch. Kritisiert eine Frau die Frau Schwarzer, so handelt es sich hier eindeutig um eine von Männern unterdrückte Frau, die nicht in der Lage ist sich zu wehren und sich damit abgefunden hat.
    Ganz platt ausgedrückt: jeder Gedanke an Frau Schwarzer ist Zeit und Energieverschwendung und ein Gespräch auf einem gewissen Niveau wird man auch niemals erwarten können, denn mehr als die üblichen von künstlicher Empörung durchzogenen Stammtischparolen hört man von Frau Schwarzer auch nie.

    Ich finde es beschämend, dass die dt. Medienlandschaft einer solch unsäglichen Person noch ein Podium anbietet, mit dem diese ihre unerträglichen Ideologien verbreiten kann.

  82. Christoph meint: (31.5.2011 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @Siggi: Unbestritten. Wobei Mannheim im Vergleich zu Ludwigshafen aber dennoch sehr schön ist :-)

  83. Moritz meint: (31.5.2011 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Tendenziöser Bericht. Um nur mal eins herauszunehmen: Die geforderten "offenen Karten" und die Erörterung der Frage, ob ein Beweisantrag (momentan) Sinn macht, bewirken bei einem Verteidiger der Sorte Schwenn nur eins: unzählige bescheuerte Befangenheitsanträge und Showeinlagen. So einer würde doch alle drei Minuten Rumpelstilzchen wie Gandhi aussehen lassen und schreien, für das Gericht stünde das Urteil bereits fest und sein Beweisantrag würde zu Unrecht zurückgestellt.

  84. anonym meint: (31.5.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @ maSu
    Jedes Ihrer Worte kann ich unterschreiben.

  85. murry meint: (31.5.2011 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @tr:
    Da gibts wohl nur eine Lösung. Man muss im Vorfeld des Prozesses feststellen ob der Beschuldige der Täter ist oder ob er unschuldig ist. Wenn der Beschuldigte der Täter ist, dann hat er im Prozeß kein Aussageverweigerungsrecht. Ist der Beschuldigte aber unschuldig, wird ihm im Prozess ein Aussageverweigerungsrecht zugestanden. Problem gelöst.

  86. journalist meint: (31.5.2011 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @70. qualitätsmedien? sie meinen bild und spiegel? *hust*

  87. Nennichnicht meint: (31.5.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Politisch gesehen, ist Alice Schwarzer die große Verliererin des Prozesses. Für ihr Bündnis mit der "Bild"-Zeitung hätte sie nur im Erfolgsfall auf Nachsicht hoffen dürfen. Letztlich wird es die Rücksicht auf die Umtriebe der Dame gewesen sein, die den schier endlosen Verhandlungszirkus erzwungen hat: Das Gericht mußte der Anklage jede Chance geben. Um so schöner, daß der Schuß in den Ofen ging. Das sollte mit der Prozeßführung versöhnen.

  88. akbwl meint: (31.5.2011 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Da von einer Unschuld des Angeklagten auszugehen ist und (in diesem Fall) nur Indizien Ihn überführen könnten, müssen ja diese genau untersucht werden. Unschuldsvermutung hin oder her, das Gericht muss den Tatvorwürfen und den entsprechenden Beweismitteln schon nachgehen. Und es wäre noch schöner, wenn diese von vornherein ausgeblendet werden würden.
    Und da nach gründlicher Untersuchung keine belastbaren Hinweise geblieben sind, war der Angeklagte freizusprechen.

  89. Martin meint: (31.5.2011 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    OT
    @akbwl:

    Sie gehören zu der großen Zahrl derjeniger, die "Fachbegriff" mit "Englischer Bezeichnung" verwechseln.

    Da muss ich leider enttäuschen. Ich sehe "Blitzkrieg" durchaus auch als "Fachbegriff" an, auch im Englischen…
    Aber ja, ich gehöre zu den Leuten die es gut finden, dass wir auch im Deutschen Motherboard etc. sagen. Das macht vieles irgendwie einfacher, finde ich.

  90. Stefan meint: (31.5.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ich bin immer wieder erschüttert über den Hernn Law Blog.
    Den text kann im prinzip jeder laie schreiben.

    Und sie verdienen doch mit genau diese System ihren Lebensunterhalt!
    Also halten sie lieber mal den Ball flach!

  91. King Dingeling meint: (31.5.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @moritz: Hehe, klasse. Das ist ja fast so gut wie die birther-threads bei fark.com. Hier ein paar der schönsten Zitate vom emma-thread:

    Für mich tritt die STA Mannheim in diesem Verfahren auffällig zurückhaltend auf, das macht sie für mich vertrauenswürdig! Jedes Wort ist mit bedacht gewählt. Also die, von denen ich zu lesen bekam.

    De facto gibt es aber hier keinen Unschuldigen, nur jemanden, an dessen Schuld ein wie auch immer gearteter Zweifel besteht neben allen Indizien, die für seine Schuld sprechen.

    Wir lassen uns alle blenden von unseren Gerichtsinstanzen und Gesetzbüchern und allem kulturellen Brimborium, die uns als zivilisierte Kulturnation auszeichnet. Aber die Decke der Kultur ist dünn. Und unter ihr wirkt und waltet nach wie vor der Gesetzeskatalog des Naturrechts. Mit Schwenn bekam sie ein Gesicht. Aber die Fratze des Naturrechts wirkt überall, vor allem in den Köpfen. Ich bin zutiefst überzeugt, dass das Gericht den anderen Blick nicht wagte! Wer sich verteidigt, klagt sich an! Warum sonst hat das Gericht ausführlich seine Unabhängigkeit und Unbeirrbarkeit betont? Weil es eben doch dem Druck der Litigation PR folgte. In diesem Saal hatte nur der Oltrogge Eier in der Hose. Mehr ist zu dem Urteil nicht zu sagen.

    Köstlich…

  92. anonym meint: (31.5.2011 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @ akbwl
    Das ist soweit richtig. Aber Herr Vetter schreibt auch – und das völlig berechtigt, denn auch andere Beobachter, wie ich z. B., konnten im Frühjahr/Sommer 2010 bereits leicht zu diesem Schluß kommen -, daß zu einem sehr frühen Zeitpunkt absehbar war (also auch für das Gericht!), wie der Prozeß nahezu zwangsläufig ausgehen würde. Oder anders gesagt: Es hätte der ganze Prozeß vermieden werden können und sollen. Denn neue Erkenntnisse gab es ja nicht seit spätestens Juli 2010!

  93. King Dingeling meint: (31.5.2011 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Never argue with an idiot, he'll drag you down to his level and beat you by experience…

  94. Kalle meint: (31.5.2011 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    @anonym

    Es hätte der ganze Prozeß vermieden werden können und sollen.

    Nein, das nicht. Der Prozess als solcher war durchaus wichtig. Man hätte ihn aber anders strukturieren sollen (zumindest können). Die Kammer hat so fern ab des eigentlichen Geschehens angefangen, wie eben möglich (mit den Aussagen der Ex-Freundinnen von Herrn K.). Sinnvoller wäre es sicher gewesen, sich erst mal die forensischen Beweismittel anzusehen, dann wäre eine Aussage oben genannter Zeugen vielleicht nicht mehr stattfinden müssen (ist in diesem Fall müßig, weil die Beweisergebnisse laut Gericht nicht eindeutig waren. Somit musste die Glaubwürdigkeit der Aussage überprüft werden. Nach den Einschätzungen, die in der Pressemitteilung standen, hätte die Kammer auch diese Zeuginnen in jedem Fall vernommen. Das liegt aber an der Kammer, ein anderes Gericht hätte mglw. schon nach diesem Schritt die Schuld des Angeklagten für nicht nachweisbar gehalten). Die Einvernahme der Ex-Freundinnen zu Anfang des Verfahrens, die ihre Persönlichkeitsrechte dazu nutzten, ihre Exklusivinterviews abzusichern, war für den ganzen Prozess ein mieser Start.

  95. Kalle meint: (31.5.2011 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: der letzte Satz sollte heißen:
    Die Einvernahme der Ex-Freundinnen zu Anfang des Verfahrens, die teilweise ihre Persönlichkeitsrechte dazu nutzten, per Ausschluss der Öffentlichkeit durch das Gericht ihre Exklusivinterviews abzusichern, war für den ganzen Prozess ein mieser Start.

  96. Rangar meint: (31.5.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @81

    Ich finde es beschämend, dass die dt. Medienlandschaft einer solch unsäglichen Person noch ein Podium anbietet, mit dem diese ihre unerträglichen Ideologien verbreiten kann.

    Sie reden hier von BILD! Die würden selbst Hitler noch als Sachverständigen zur Geschichte der Juden im Deutschen Reich zu Wort kommen lassen!

  97. anonym meint: (31.5.2011 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @ King Dingeling
    Dieser Spruch ist ja gerade hier in den letzten Monaten öfter zitiert worden. Nicht, daß er nicht stimmen würde.

  98. Christian meint: (31.5.2011 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @96: Und warum nicht? Immerhin hat er was dazu beigetragen. Warum soll man nicht alle Meinungen hören, um sich dann selbst eine zu bilden? Insbesondere Idioten wie Hitler entlarven sich doch, wenn sie mit Fakten konfrontiert werden. Es ist doch naiv zu glauben, dass BILD-Artikel 1:1 im Hirn der Leser inkorporiert werden….gilt übrigens auch für andere Medien.

    Pro Meinungs- und Redefreiheit :-)

  99. Franz meint: (31.5.2011 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Deinen Glauben an Medien-Konsumenten hätte ich gerne. Bin allerdings mehr oder minder davon überzeugt, dass jemand in der Zeitung nur als Experte tituliert werden muss, um massenhaft Leute dazu zu bringen, seinen Worten uneingeschränkt zu glauben

  100. Rangar meint: (31.5.2011 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch naiv zu glauben, dass BILD-Artikel 1:1 im Hirn der Leser inkorporiert werden….gilt übrigens auch für andere Medien.

    Den Durchschnitts-IQ der BILD-Leser taxiere ich auf den eines halben Brötchens, eines halben trockenen Brötchens! Diese Leute sollten aus meiner Sicht nicht einmal das Wahlrecht bekommen.

  101. EmanzGedöns meint: (31.5.2011 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Offenbar ist eine brutale Vergewaltigung in unserem Staat ein straffreies Delikt. Tschüss Rechtsstaat ! Tschüss Justiz ! Ich nehme beides nicht mehr ernst. Wir leben in einem Staat, in dem nur ein einziges Gesetz herrscht: das Recht des Stärkeren. Seidling hätte ich mehr zugetraut. Bin maßlos enttäuscht. Meine Erwartungen, was unser absolut täterfreundliches Rechtssystem angeht, haben sich wieder einmal bestätigt.

    Nur einer kann sich merkwürdigerweise nicht richtig freuen, Kachelmann selbst. Er weiß, dass er wieder einmal alle verarscht hat, gereicht seiner Seele zum Schaden. Das nächste, was wir von ihm lesen werden, ist eine Scheidung, ein Come Back auf irgendeinem TV Sender, aber irgendwann kommt der Zusammenbruch bei ihm.

    Armes Deutschland, Patriarchenstaat. Ich schaue nur noch nach Amerika ! Hoffe, dass DSK verurteilt wird und die Amis es richtig machen. Oltrogge und Gattner: ihr habt es richtig gemacht ! Danke !

  102. Helen meint: (31.5.2011 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @Kalle: Wie kommen Sie darauf, daß es keine eindeutigen Beweise gab? Wenn man davon ausgeht, dass die Tat stattgefunden hat, dann barg allein der Tatort eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Spurenbeweise, und überall fiel das Ergebnis negativ aus. Sämtliche Möglichkeiten für DNA-Spuren, an Bett, Messer und sonstwo zeigen, dass die Tat nicht stattgefunden hat. Es ist auch nicht möglich, den Tatort so zu manipulieren, dass die Spuren später widerspruchsfrei das Gegenteil sagen.

    Da Kachelmann ja nicht bestreitet, an jenem Abend dort gewesen zu sein, sehe ich keine Möglichkeit, wie er darüber hinaus Beweise erbringen könnte, die seine Unschuld belegen (wie ein Alibi oder eine Penisamputation in der Jugend). Abgesehen davon muss er das ja auch gar nicht.

    Mir ist deshalb auch schleierhaft, wie man von einem Freispruch zweiter Klasse sprechen kann. Wenn es situationsbedingt unmöglich ist, daß die Unschuld bewiesen wird, dann kann es keinen Freispruch erster Klasse geben und deshalb auch keinen zweiter Klasse.

    Beweise wurden dagegen mehrfach gegen die Aussage der Frau erbracht. Ich verstehe nicht, wie da beim Richter Zweifel bleiben können. Im Sinne des Strafprozesses hat Kachelmann die Tat nicht begangen. Man kann sich in diesem Fall nicht auf ex negativo berufen.

  103. Trebon meint: (31.5.2011 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Nett formuliert was überall sonst auch zu lesen steht. Was diese seltsame rechtsradikale Oma mit ihren unsäglich dummen Statements und Pamphleten hier soll verstehe einer. Warum nicht gleich den Ültje Mann oder Frau Klementine zitieren. Deren Medienpräsent war zu Omas Zeiten besser und ihre aussagen sind in nichts substanzloser.

    Sie ist das weibliche Gegenstück eines albanischen Mafiamitgliedes der mittleren Ebene. Dumm, kalt und gefühllos mit Machtgeilheit als Ersatz für ein Leben weil ja sonst nichts da ist

  104. name (erforderlich) meint: (31.5.2011 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @EmanzGedöns:
    Fisch?

  105. Andy meint: (31.5.2011 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich ehrlich gesagt schon den ganzen Prozess über gefragt, was eigentlich GEGEN Kachelmann spricht. Mal abgesehen von der zweifelhaften Anschuldigung des angeblichen Opfers.

    Alle nachprüfbaren Beweise und Indizien haben entweder keine Aussagekraft gehabt oder gegen die Zeugin gesprochen.

    Das Messer? Keine verwertbaren Spuren von Kachelmann, keine passenden Verletzungen des angeblichen Opfers.

    Der Brief, der Kachelmann belastet? Nachgewiesenermaßen gefälscht, von der Zeugin selbst.

    Das angebliche Opfer? Mehrmals nachweislich der Lüge überführt, passt seine Aussagen immer wieder dem Prozessverlauf an.

    Die Verletzungen an den Beinen? Laut Gutachten unwahrscheinlich, dass sie durch Kachelmann zugefügt wurden. Außerdem hat die Zeugin sich Monate vor der Tag exakt solche Verletzungen selbst zugefügt und den Verlauf der Heilung sogar am PC dokumentiert.

    Beweise mit mindestens der gleichen Aussagekraft GEGEN Kachelmann? Keine.

  106. Nachdenklicher meint: (31.5.2011 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @Hoff:
    Diese Person (ich weiß nicht, ob das Wort Frau hier angebracht ist) kann auch nichts merken, denn 99% ihrer Gehirnkapazität ist damit beschäftigt, in allem, was ein Mann tut, ein Frauen unterdrückendes und verachtendes Phallus-Symbol zu sehen.

    Das restliche Prozent wird für den bösen Gesichtsausdruck benötigt.

  107. name1 meint: (31.5.2011 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @EmanzGedöns: Deshalb sollten Frauen nicht vor Gericht aussagen dürfen. Kein Sinn für Objektivität.

  108. Tim meint: (31.5.2011 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Was ich bemerkenswert fand war, das in allen Nachrichten deutlich gemacht wurde, das er lediglich im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen wurde.

    Offiziell gibt es keinen Freispruch 2. Wahl. Inoffiziell schon.

  109. Blacky meint: (31.5.2011 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @name (erforderlich): Nö, kein Fisch, sondern ein Originalbeitrag aus dem EMMA-Forum (ja, ich weiß, ist eklig, wo ich mich so rumtreibe), eingestellt habe ich ihn hier aber nicht.

    Dort wird auch offen die Abschaffung von Unschuldsvermutung und "in dubio.." gefordert, zum Glück nicht unwidersprochen.

  110. Fragender meint: (31.5.2011 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Cui bono ?

  111. anonym meint: (31.5.2011 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @ Blacky
    Das hat ja Schwarzer in aller Öffentlichkeit bereits getan; ich hoffe immer noch, daß ihr das mal – metaphorisch gesprochen – irgendwann das Genick bricht. Bis jetzt hat ja offenbar keiner der investigativen Journalisten konkret nachgehakt, was diese Frau alles so öffentlich abläßt. Wenn man dann noch bedenkt, daß diese Person nicht gerade intellektuell ganz schlecht ausgestattet ist, dann graust es einen noch mehr.

  112. Kalle meint: (31.5.2011 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @Helen:
    Ich habe versucht, meine persönliche Einschätzung des Ergebnisses der Beweisaufnahme hier heraus zu halten, weil ich dem Prozess ja nicht beigewohnt habe. Vielmehr ist das Gericht zum Ergebnis gekommen, dass die objektiven Beweise nicht ausreichen, eine Unschuld des Angeklagten zu beweisen, vielmehr wecken sie nur Zweifel an der Schuld:

    "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.

    Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen."

    Quelle: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3411/Kachelmann-PM-LG-Mannheim/

  113. Kritiker meint: (31.5.2011 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Frau Schwarzer will doch keine Willkür. Für Frau Schwarzer ist man als Mann schuldig, wenn man einer Frau erfolgreich vorgelogen hat, sie zu Lieben, Kinder mit ihr will, ein Eigenheim etc. Dass solcher Verbohrtheit eine breite Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird ohne die kruden Ansichten zu hinterfragen, ist gefährlich.

  114. Jan meint: (31.5.2011 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @wonko: In etwa das habe ich gedacht, konnte es aber nicht so schön formulieren! :D

  115. foo meint: (31.5.2011 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Sinn ergibt.

  116. Piepmatz meint: (31.5.2011 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    @Paula: Richtig. Hat es nicht, Herr Blogger

  117. Jens meint: (31.5.2011 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter Sie sollten sich schämen.

    Lesen Sie einmal die Pressemitteilung der Strafkammer und nehmen Sie vielleicht auch mal Stellung zu Ihrer – wenn auch kleinen Rolle – in dieser Schmierenkomödie.

  118. Zwerg meint: (31.5.2011 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    "Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates."

    So ist es. Aber man darf als Richter auch nicht zu schnell und zu einfach nach diesem Grundsatz vorgehen. Manchmal muss man eben hart arbeiten, um zu prüfen, ob man von der Schuld des Angeklagten überzuegt ist, da hat man es als Verteidiger und Blogger viel einfacher. Schließlich trägt man auch keine Verantwortung im Gegensatz zu einem Richter. Die Vorstellung einen Unschuldigen einzusperren ist unerträglich, die Vorstellung einen Schuldigten freizusprechen ist auch beängstigend. Daher machen sich Richter ihre Entscheidungen schwer, wenn es gute Richter sind.

  119. anonym meint: (31.5.2011 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie interessant sind ja auch immer die absurden Forderungen an Herrn Vetter. Wer offenbar selbst Probleme hat, der möchte wohl oft andere ermahnen.

  120. wonko meint: (31.5.2011 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @Piepmatz:
    Da wohl auch für Herrn Kachelmann gilt, daß man bis zum Beweis einer Schuld unschuldig ist – doch, hat es.

  121. Beobachter meint: (31.5.2011 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Lieber Jens,

    ich habe UVs Text von Anfang bis Ende gelesen und würde jedes Wort unterschreiben. Auch UVs andere Texte zum Kachelmann-Fall habe ich gelesen. Kann mich zwar nicht an jedes Detail erinnern, aber grundsätzlich fand ich alles richtig.

    Wenn Du nun was schlechtes entdeckt hast, dann sag doch einfach was Dir nicht passt. Deine schmierigen Andeutungen führen jedenfalls nicht weiter.

  122. daibutsu meint: (31.5.2011 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich nach wie vor, ob es nicht die (womöglich sinnvollere) Strategie von Birkenstock war, es in Mannheim auf eine Verurteilung hinauslaufen zu lassen, um dann in der nächsten Instanz vor anderem Personal die Chance auf einen Freispruch 1. Klasse zu haben. Denn in Mannheim war schon nach den ersten Prozesstagen klar, dass es maximal einen Freispruch 2. Klasse geben würde.

    Und ich frage mich angesichts der Diktion des Gerichts bei der Urteilsverkündung auch, ob der stattgehabte Freispruch 2. Klasse nicht auch mit dem Hintergedanken erfolgte, damit Kachelmann doch noch den maximal möglichen Schaden zuzufügen, denn gegen einen Freispruch sind seitens des Angeklagten keine Rechtsmittel möglich. Bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft jetzt macht. Kachelmann wird auch in der nächsten Instanz freigesprochen werden müssen, einen noch "schlechteren" Freispruch als den gegenwärtigen wird auch die nächste Instanz (m.W. BGH, da LG erstinstanzlich)) nicht hergeben.

  123. Justizkritker meint: (31.5.2011 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    "Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich."

    Das ist jetzt auch nicht wirklich neu Hr. Vetter! Ihre Artikel sind schön zu lesen enhalten, jedoch keine Neuigkeiten und Wertung die mir nicht vorher bekannt waren..

  124. billythegates meint: (31.5.2011 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @Tim: Bei einem Freispruch erster Klasse müßte die Zeugin zwingend wegen Falschaussage angeklagt werden.

  125. Jens meint: (31.5.2011 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Ein Gericht das ie Persönlichkeitssphäre durch die Bloggoshpäre rügt, ein Strafverteidiger, der ermahnt wird, doch mehr die Würde des hohen Gerichts und im übrigen aller Beteiligten zu wahren UND ein Anwalt, der sich lawblogger nennt und über Recht im allgemeinen als auch neue Medien im Speziellen zu bloggen, dann aber "vergisst" die Rüge des Gerichts in seine Beurteilung mit einzubeziehen, das finde ich furchtbar. Und zu guter Letzt die Justiz mit einer Überschrift eines käuflichen Zweifelsgrundsatz ins Zwielicht zu rücken – dafür sollte er sich schämen! Ende der Durchsage!

  126. Jens meint: (31.5.2011 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    natürlich war die Verletzung der Persönlichkeitssphäre durch Schwenn gemeint.

  127. Analyst meint: (31.5.2011 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Hab zufällig gestern grad über einen bzw. mehrere andere Vergewaltigungsfälle gelesen http://jenssoering.de/crime_after_crime
    Juckt niemanden!
    Himmelschreiende Menschenverachtung – BEWIESEN – jedoch kaum eine Randnotiz in den Massenmedien!
    Wieso wird der eine Fall also breitgetreten und hundert andere, just in diesem Moment stattfindend, verschwiegen?
    Gibt es ein Motiv des vermeintlichen besser gesagt angeblichen "Opfers" JK um sein Ansehen zu bringen?
    Kommt Alice Schwarzer von sich heraus und zufällig vorbeigelaufen oder setzt sie jemand ganz gezielt auf diese Stelle im Schachbrett?
    Was war Kachelmann bis zu diesem Tag, und was ist er seither nciht mehr?
    Ging es möglicherweise um etwas ganz anderes, und war das angebliche Opfer so schwach arm oder abhängig sich von Dritten zum billigen Werkzeug machen zu lassen?
    Wieso verdammt nochmal merkt kaum einer die augenscheinliche Parallele zu Dominik Strauss Kahn, mit augenscheinlich gleichen Ergebnissen?
    Kachelmann war der Einzige der durch seinen Wetterdienst ein funktionierendes Netzwerk unterhielt, welches über Wetterphänomene unabhängig berichten konnte.
    Er war der Einzige der anhand dieser Daten feststellen konnte oder es bereit getan hat, dass die Aschewolke vom Isländischen Vulkan eben nicht zu diesem Millionen teuren Ausfällen der Fluggesellschaften führen musste, die enstanden, weil ein britischer Computer mögliche Luftraumbewegungsbeeinträchtigungen aus der in Island in die Atmosphäre entweichende Aschewolke HOCHRECHNETE, und deshalb alles am Boden zu bleiben hatte, während in Norddeutschland zu gleichen Zeit ein Nato-Manöver mit Flugzeugeinatz diese Aschewolke keinesfalls tangierte.
    Kachelmann war ausserhalb der Netzwerke gleichgeschalteter Medien mit realen Quellen und hätte das Mainstream Medien Imperium bloss gestellt.
    Jemanden bei Gefahr um Einfluss und Stand, siehe DSK aktuell, eine Vergewaltigung anzudichten, findet also niemals zufällig sondern stets mit Zweck und Absicht statt.
    Sein Wissen um den Fakt, kann Kachelmann heute nicht mehr kundtun.
    Als möglicher Zeuge der zivilen Fluggesellschaften ganz Europas, die wegen des britischen Computerhochrechnung alle auf dem Boden bleiben mussten und Millionenverlußte einfuhren, kann ein aus Mangel an Beweise Freigesprochener wahrlich nicht mehr auftreten.
    Ergo, betrachtet man es im Grossen und Ganzen, lief es exakt und genau nach Plan, wie es heute bei DSK identisch laufen wird, der als Konkurrent für Sarkozy genauso, denn auch dort wird es einen Freispruch "aus Mangel an Beweisen" geben, so oder so, also verurteilt oder nicht, ausfällt.
    Die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sie nur aus der erforderlichen Distanz und im Ganzen betrachtet!
    Es gibt immer ein "cui bono" und denkt man nur eine Minute darüber nach, dann fällt es doch Jedem wie Schuppen von den Augen!

    Weil es bei Jenssoerings Bericht (obiger Link) schlicht und ergreifend kein finanzstarken und mediendominiderenden "cui bono" gibt, passiert dort in hundert Jahren nichts, während sich ein jeder Rechtsprofi oder auch Rechtslaie an den von MSM vorgegeben JK-Indizien-Thema zu echauffieren genötigt befindet.

    Jetzt haben sie alle, Profi und Laie, einen Happen hingeworfen bekommen und da sind sie ne Weile satt davon!

    Einzige Frage für mich:
    War Alices Schwarzer Existenz durch und durch nur davon geprägt, auf indizierte Themen als quasi mit Vorahnung blind anschlagender Hofhund seine prpgrammierte Pflicht zu tun?

    Nein, genaugenommen beanwortet sich auch diese Frage bei genauem hinsehen von selbst!

  128. billythegates meint: (31.5.2011 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    @Jens: An Schäbigkeit nicht zu überbieten sei das Verhalten der Kammer behauptet Schwenn.
    http://video.zeit.de/video/968437507001

  129. journalist meint: (31.5.2011 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    @127. wie erklären sie sich das hier? wenn kachelmann doch nichts mehr mitteilen kann? und doch niemand auf kachelmann mehr hört? 14.märz.2011:

    http://www.spiegelfechter.com/wordpress/5377/open-thread-anzeichen-auf-massive-zensur-der-messwerte-in-japan

    der fall kachelmann ist nicht mit dsk vergleichbar. soweit ich weiß, gibts da nämlich die hier schon diskutierten dna-spuren.

  130. ghostuser meint: (1.6.2011 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    Ein eindeutiges und gerechtes Urteil!

    Und wie hier schon richtig angemerkt, es gibt kein Urteil 2. Klasse – das ist schon seit langer Zeit in der Bewertung abgeschafft worden. Zum Glück auch!

    Ich muss ein großes Lob und meine Anerkennung dem Herrn Schwenn zollen. Warum?
    Weil er dem Gericht gezeigt hat, dass dies eine Nummer zu groß für Mannheim war und das Verhalten der Kammer in der Tat schäbig und zum Teil sogar zur Lächerlichkeit anmuten lies!

    Hatten doch die drei Staatsanwälte (oder waren es die drei Musketiere…) allen Ernstes den großen Braten gerochen, aus Ihrer jahrelangen Unbekanntheit heraus zu treten… nur das keiner von Ihnen Ahnung vom richtigen "Zubereiten" eines solchen Falles hatte.
    Die Drittklassigkeit so offen zur Schau stellend, habe ich selten erlebt. Das Messer ohne DNA-Spuren war doch der gespielte Witz, oder?

    Herr Schwenn ist ein absoluter Profi, der auch auf internationalem Parkett bestehen könnte, er würde auch nach amerikanischen Modell des Erfolgshonorares bestehen, was man von vielen anderen Anwälten hier in Deutschland wohl nicht erwarten könnte.
    Ein Mann der nicht mit gesenktem Haupt den weisen Worten der Staatsanwälte oder des Richters demütig und unterwürfig lauscht, sondern der ungeschönte und klare Worte findet, auch wenn sie so manchem nicht passen wollten.

    Und das angebliche Opfer?
    Für mich der typische Rosenkrieg…wehe wenn Du mich verlässt, dann! Aber der Schuss ging nach hinten los, aber die Geister hat sie selber gerufen und wird gezwungener Maßen ihre selbstgewählte Rolle weiterspielen müssen, um Ihr Gesicht nicht völlig zu verlieren.

    Es war zusammenfassend gesehen, ein amüsantes Schauspiel, aber nur mit einem überragenden Mitwirkenden…Herrn Schwenn!

    @EmanzGedöns – Sie haben Ihren Namen wirklich zu Recht so gewählt – denn was anderes als Gedöns kommt bei Ihrer Argumentation nicht zum tragen!

  131. Anita meint: (1.6.2011 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    Im Mittelalter musste man jemanden nur als Hexe bezichtigen, dann war man die Person definitiv los, weil allein durch die Beweisfindung die Leute zu 90% zu Tode gekommen sind, die anderen 10% sind auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil sie die Folter nicht ertragen haben.
    Heutzutage behauptet man, man waere von der Person vergewaltigt worden.
    Vielleicht ist der Wetterfrosch tatsaechlich schuldig.
    Vielleicht aber auch nicht.
    Wir wissen es nicht.
    Es ist schlimm, wenn ein Schuldiger frei rumlaufen darf.
    Oft genug passiert, oft genug erlebt.
    Aber es ist noch schlimmer, wenn man einen Schuldigen bestraft fuer etwas, das er nicht getan hat.
    Und wenn man einen Unschuldigen bestraft, macht das kein "echtes" (nachgewiesenes) Vergewaltigungsopfer glaubwuerdiger.
    Es produziert nur neue Opfer.

  132. Hannes meint: (1.6.2011 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @maSu:

    Ich finde es beschämend, dass die dt. Medienlandschaft einer solch unsäglichen Person noch ein Podium anbietet, mit dem diese ihre unerträglichen Ideologien verbreiten kann.

    Nach 40 Jahren Hass predigen kann sie vermutlich gar nicht anders. Sie hat kein anderes Geschäftsmodell. Daher passt die schon länger andauernden Zusammenarbeit mit BILD durchaus. Da haben sich zwei gefunden, die den Hass zum Prinzip erhoben haben und vermarkten.

    Bisher war ihr Geschäftsmodell erfolgreich und irgendwie konnte sie auf ihrem Weg sogar das Bundesverdienstkreuz abgreifen. Ob ihr Geschäftsmodell weiter erfolgreich sein wird? Ich weiß es nicht. Um ihre Kern-Fangruppe muss sie sich trotz der Kachelmann-Nummer kein Sorgen machen, die halten sie für unfehlbar. Die Erschließung neuer Geschäftsfelder mittels der BILD könnte wegen der Nummer gescheitert sein. Da gibt sie für mich eine so armselige Figur ab, dass das sogar der typische BILD-Leser gemerkt haben könnte.

  133. Adam Rosenberg meint: (1.6.2011 um 01:03) AntwortenReply to this comment

    Jörg Kachelmann ist vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden wegen des Rechtsgrundsatzes „in dupio pro reo“.
    Verfasst von Sunrise am Di, 2011-05-31 12:10.

    Ein anderer wichtiger Verfahrensgrundsatz, nämlich das Schweigerecht des Angeklagten, ist nach Meinung des Verfassers im Kachelmann-Prozess durch die Beauftragung des Sachverständigen Pleines ebenso verletzt worden wie zuvor beim Angeklagten Manfred S. im Flowtex-Verfahren durch das selbe Landgericht.

    Der Bundesgerichtshof hatte 2002 im Flowtex-Verfahren das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben, da der Angeklagte die Richter zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, die eine Zweitbegutachtung des Angeklagten durch einen Psychiater unter Mithilfe von Mitinsassen der Psychiatrie anordnete, obwohl der Angeklagte seine Mitwirkung versagte und sich ausdrücklich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGH 1 StR 169/02).
    Der BGH führt unter Bezugnahme auf einen ebenfalls in dem Verfahren Flowtex ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (v. 3.10.2001 – 2 BvR 1523/01) aus, durch die angeordnete Totalüberwachung wurde der Beschuldigte S. zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht. Das verfassungsrechtlich verbürgte Schweigerecht des Beschuldigten werde umgangen.
    Der Befangenheitsantrag gegen die Kammer sei deshalb begründet.
    Das Verfahren wurde dann eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen und zwar ausgerechnet an die 5. Kammer des Landgerichts Mannheim, somit an die Kachelmann-Kammer unter Vorsitz des Richters Michael Seidling. Die Strafkammer verurteilte Manfred S. im Jahre 2003 wegen schweren Betrugs zu 11 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe.
    Es erstaunt, dass die 5. Strafkammer trotz dieser deutlichen Rüge des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts im Flowtex-Verfahren im Kachelmann-Verfahren erneut das Schweigerecht des Angeklagten durch die Beauftragung des Sachverständigen Pleines im Ergebnis umgangen hat, der ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten u.a. durch dessen Beobachtung in der Hauptverhandlung erstellen sollte. Denn ist eine Begutachtung durch Beobachtung von Beschuldigten, die sich auf ihr Schweigerecht in der psychiatrischen Anstalt berufen, unzulässig, so gilt dies erst recht bei einer Beobachtung des schweigenden Angeklagten in der Hauptverhandlung. Dieser konnte eingedenk der Beobachtung durch den Sachverständigen Pleines nicht unbefangen der Hauptverhandlung folgen und in ihr agieren, sondern wurde zum Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht (vgl. BGH a.a.O.). Selbstverständlich dürfen auch aus der Mimik und den Gesten des schweigenden Angeklagten keine Schlüsse zu dessen Nachteil gezogen werden.
    Es verwundert deshalb, dass Kachelmanns Verteidigung die 5. Strafkammer aus dem Grunde der Beauftragung des Sachverständigen Pleines nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und einen Antrag auf Entlassung des Sachverständigen gestellt hatte. Die Verteidigung hatte sich stattdessen auf dessen Expertise zur Persönlichkeit des Angeklagten Kachelmann ausdrücklich im Plädoyer berufen.

    Es bleibt im Sinne eines fairen Verfahrens zu hoffen, dass eine solche Begutachtung des Schweigenden Angeklagten in der Hauptverhandlung in Zukunft unterbleibt.

    Adam Rosenberg
    Rechtsanwalt
    Gr. Bockenheimer Str. 32
    60313 Frankfurt am Main

  134. musiker meint: (1.6.2011 um 02:36) AntwortenReply to this comment

    @ Adam Das wäre vielleicht in der öffentlichkeit nicht so gut angekommen. Wer unschuldig ist, hat vor Pleines nichts zu verbergen. Und in der Tat war seine Aussage ja positiv für Kachelmann.

    @akbwl Schon die Ablehnung und Behandlung von Brinkmann als Gutachter zeigt, dass das Gericht nicht sorgfältig arbeiten wollte. Brinkmann ist so renommiert, dass ihn ein Richter nicht mit so einer Begründung ablehnen und gleichzeitig selbst nur auf Mattern vertrauen kann. Außerdem hat Seidling Brinkmann noch eine Leibesvisitation verpasst.
    Das passt nicht so recht zum unvoreingenommenen Richter. In der Urteilsbegründung hat ja auch gefehlt, dass die Gutachter keine 50:50 Situation sahen, sondern deutlich eher für Kachelmann sprachen. Da hätte man sich sparen können, den Angeklagten noch im Kleingedruckten zu belasten.

  135. 7Bones meint: (1.6.2011 um 03:37) AntwortenReply to this comment

    Für mich als juristischen Laien, der sich gerne auf diesem Blog informiert (und auch auf vielen anderen, um gute umfassende Informationen zu erhalten), um wenigstens annähernd zu Aufklärung zu gelangen, sind alle bisher geäußerten Kommentare hochinteressant.

    Nebenbemerkung: Aufklärung ist der beste Weg aus des Menschen selbstverschuldeter Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines eigenen Verstandes ohne die Hilfe anderer zu bedienen.

    Vielleicht nicht wortgenau, aber inhaltlich immer treffend.
    Sehr oft könnte man diese Phrase von Kant bringen.
    Er hat bestimmt nicht überall recht, aber für diesen Satz gebührt ihm hohe Anerkennung, denn der trifft den Punkt auch heute noch.

    Alice Schwarzer ist ohne Zweifel nicht nur in diesem Prozess, sondern auch vorher schon, von einem "Leitmedium" vor einen Karren gespannt worden, den sie selbst in ihrem unbedingten Emanzipationswahn nicht erkannt hat, und sie hat brav die Rolle gespielt, die erwartet wurde.
    Sie scheint kaum noch in der Lage, zu erkennen, wo sie benutzt wird, um unsere neuerworbenen Geschlechterklischees zu bedienen. Angesichts ihrer ursprünglichen Intention erscheint das heute wirklich erbärmlich, obwohl sie es an sich ja gut meint.
    Geschlechterklischees sind heute genau das Gegenteil von dem, was die Idee "Emazipation der Frau" im Ursprung bekämpfen wollte.
    Ihre Kachelmann-Berichterstattung strotzt nur so von der Verteidigung der ach so schwachen Frau, die sich selbst vor Gericht kaum ihre Geltung verschaffen kann. Frau Schwarzer, bitte kommen sie im aktuellen Jahrhundert an und schreiben Sie doch mal, wo die Probleme der heutigen Frau wirklich liegen.
    Heute ist die "Emanze" das Klischee. Alice Schwarzer erscheint mir jetzt als ein Don Quichote, lange überholt und nurnoch Schaden anrichtend. Soviel dazu.

    Jörg Kachelmann mag schuldig sein, Jörg Kachelmann mag unschuldig sein.
    Wo ist denn bitte nach dieser Medienparade der Unterschied?
    Wir alle haben das doch schon früher gesehen, oder nicht?
    Raimund Harmstorf, Andreas Türck, nur um mal eine lange Liste zu beginnen.
    Schuld wird heutzutage von Medien erzeugt und nicht erworben.
    Schuld bleibt ewig, wenn sie dir von den Medien aufgeschrieben wurde, da kannst Du so gesetzestreu sein, wie Du willst.

    Wer von uns kann das tun, wozu KEIN einziges Rechtssystem der Welt in der Lage ist? Wer war bei der Tat als Beobachter anwesend und WEIß genau, was passiert ist und kann davon erzählen?
    Ein Richter hat die volle Verantwortung, aber er könnte nur dann neutral urteilen, wenn er bei der Tat selbst anwesend wäre. Darüber hinaus kann er den Zeugen glauben, oder eben nicht.

    Kachelmann KÖNNTE diese Frau vergewaltigt haben. Es kann aber ebensogut sein, dass er es nicht getan hat.
    Das vermutliche Opfer KÖNNTE ihn aus enttäuschter Liebe in die Pfanne gehauen haben. Es könnte aber sein, dass sie lügt.
    Mehr ist aus diesem Schauprozess nicht zu ersehen, da es definitiv keine weiteren GESICHERTEN Infos gibt.
    Also, wer von uns unbeteiligten ist nach all dem Presse-Rummel in der Lage, ein unvoreingenommenes Urteil zu sprechen?
    Nun HERR VETTER, würden Sie sich das zutrauen?
    (Das ist eine ernstgemeinte Frage: Udo Vetter, wären Sie in der Lage, ein Urteil als unvoreingenommener Richter zu fällen?)

    Ich glaube nicht. Zweifel für den Angeklagten sind nämlich ebenso durch die Medien und die Blogsphäre beeinflusst worden, wie die Überzeugung von seiner Schuld.
    Richter sein ist in diesem Zeitalter der Pressefreiheit wohl wirklich schwer.

  136. deTom meint: (1.6.2011 um 07:10) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker:

    Frau Schwarzer will doch keine Willkür. Für Frau Schwarzer ist man als Mann schuldig,

    …sobald man atmet. Plus 20 Jahre. Leider merkt sie nicht, dass sie durch ihr Verhalten der Emanzipation inzwischen mehr Schaden zufügt, als sie in der Vergangenheit dafür getan hat.

    @7Bones:

    Also, wer von uns unbeteiligten ist nach all dem Presse-Rummel in der Lage, ein unvoreingenommenes Urteil zu sprechen?

    Genau das ist aber die Aufgabe eines Richters – wenn er das nicht kann, ist er (auch wenn das jetzt hart klingt) für seinen Beruf oder zumindest seine gegenwärtige Position einfach nicht geeignet. Oder würde jemand einen Chirurgen akzeptieren, der nur dienstags und donnerstags bei Vollmond fehlerfrei operiert?

    Zum Prozess selbst: Das Urteil war (mit den der Öffentlichkeit vorliegenden Informationen) das einzig mögliche. Es gibt genau zwei Menschen, die wissen, was wirklich vorgefallen ist, aber keine belastbaren Indizien oder gar Beweise in die eine oder andere Richtung. Unter diesen Umständen (die ja praktisch von Beginn an bekannt waren) hätte der Prozess nie dieses Ausmaß annehmen dürfen – aber das wurde ja schon oft genug erwähnt. Hätte man den Standpunkt des OLG Karlsruhe übernommen, dass der Prozess keine Chance auf eine (im Sinne von Beweisen) echte juristische Entscheidung hat, und ihn eingestellt, wäre man auf dem gleichen Punkt wie heute – mit einem Bruchteil an Zeit- und Ressourcenaufwand. Aber als die (mediale) Lawine dann erst einmal im Rollen war, war es zu spät – und nun heißt es "Außer Spesen nichts gewesen"…

  137. trem meint: (1.6.2011 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Warum hat die Zeugin den Brief an sich selber, den Kachelmann für den Brief einer seiner anderen Freundinnen halten sollte, zwar auf ihrem Homecomputer geschrieben dann aber auf einen USB-Stick gespeichert und im Büro ausgedruckt ?
    Nach Schwenn hatte sie mit einer polizeilichen Untersuchung gerechnet und die Anzeige schon als Alternative geplant falls Kachelmann sie nicht heiraten wollte.

  138. Nobody meint: (1.6.2011 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Überzeugung, daß "der kleine Mann" aus Hamburg-Wilhelmsburg, der sich nicht durch teure Gutachten freikaufen hätte können, bei identischer Ausgangslage verurteilt worden wäre.

  139. Adi meint: (1.6.2011 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @moritz #48

    Gestern hatte dieser lange Thread noch 203 Seiten, jetzt sind es gerade noch 148 Seiten. Da haben wohl einige Muffensausen bekommen und einige der härtesten Kommentare gelöscht (oder gelöscht bekommen).

    Hab leider keinen Vergleich, welche der Kommentare jetzt fehlen, wär interessant!

  140. adi meint: (1.6.2011 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    @moritz:

    Gestern hatte dieser Thread noch 203 Seiten. Jetzt sind es noch 148 Seiten.

    Ich hätte liebend gern einen diff, was da rausgeflogen ist …

  141. Dennis Sevriens meint: (1.6.2011 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel Klingt logisch, aber impliziert die These, dass die Unschuldsvermutung bzw. der Zweifelsgrundsatz käuflich sei, nicht gleichermaßen, dass es der Pflichtverteidigerin, Frau Andrea Y. Combé, nicht gelungen wäre, einen Freispruch für Kachelmann zu erreichen?

  142. Reinhard Bimashofer meint: (1.6.2011 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Ja, das ist für einen Beobachter aus Österreich eine kluge Schilderung. Leider gibt es auch bei uns noch zuhauf die gestrige Prozessführung von RichterInnen, die keinen „Zwischenstand" verkünden wollen, der doch Orientierungshilfe liefern würde und unendlichen Leidensdruck von vielen Betroffenen nehmen würde.
    Vier Monate Untersuchungshaft, wofür? Damit Amnesty International tätig werden kann…

  143. Anita meint: (1.6.2011 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/die-schlammschlacht-schreckt-ab/

    Laut taz behauptet eine Regula Schwager (Psychologin und Psychotherapeutin) : "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

    Die hat doch den Arsch offen.
    Damit kann man doch praktisch _jeden_ Mann in den Knast schicken. Schuldig oder nicht.

  144. wonko meint: (1.6.2011 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @Anita:
    Die Unschuldsvermutung ist halt nicht so leicht zu verstehen… *seufz*

  145. anonym meint: (1.6.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @ Anita @ wonko
    Mein Eindruck ist, daß die Unschuldsvermutung eigentlich sehr leicht zu verstehen ist. Das Problem ist, daß bestimmte Leute ein Interesse daran haben, sie auszuhebeln (aus, wie sie meinen, übergeordneten Gründen). Dies sind Einzelpersonen, aber auch Staaten (wie dies mit den Inverkehrbringen des Begriffes "Terrorismus" absichtsvoll geschah). Jederzeit jeden denunzieren zu können, um Macht auszuüben und mißliebigen Personen jederzeit schaden zu können, darum geht es diesen Personen und Personengruppen.

  146. Filmrissling meint: (1.6.2011 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Ist es moralisch verwerflich zu fragen, ob eine Vergewaltigung innerhalb des Ehebettes nicht weniger emotional schädigend wirken kann (muss?) als es auf "offener Straße" der Fall ist?

  147. wonko meint: (1.6.2011 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @Filmrissling: Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie man auf so eine Abwägung kommen kann…

  148. Beobachter meint: (1.6.2011 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    Ist es moralisch verwerflich zu fragen, ob Filmrissling psychiatrische Hilfe benötigt?

  149. docmathies meint: (1.6.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @Helen: ein wirklich guter kommentar, den sollte mal die BILD-Zeitung drucken; in der tat:
    keine messerspuren, lügen der zeugin, eigentlich hätte im urteilstext oder in der pressemitteilung was von der unglaubwürdigkeit der zeugin (selbstversuch im pc mit verletzungen an den beinen dokumentiert!) stehen MÜSSEN !

  150. Richard Albrecht meint: (1.6.2011 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @ Law Blog
    Ed. Udo Vetter

    Erstmal, Herr Vetter, Dank für Ihren versachlichenden Kommentar zur Rechtslage und die darin vergegenständlichte Recherchemühe und Denkanstregung.

    Zweitens finde ich besonders wichtig Ihre Erinnerung an den letztjährigen OLG-Aufhebungsbeschluß und die dortige Begründung zur U-Haft-Aufhebung, Ka. wurde dann auch freigelassen (noch zu Zeiten des Kölner Rechtsadvokaten Birkenstock).

    Drittens und wenn/weil ich schon mal bei einer positiven Bewertung einer gerichtlichen Entscheidbegründung bin – beim Lesen der der Mannheimer Landgerichter gestern (310511) fiel mir auf: auch wenn die Mannheimer Landgerichter keinen "Arsch in der Hose haben" mögen – ihre „Urteilsbegründung“ kann aspekthaft positiv bewerten werden: Von diesen Mannheimer Landgerichtern hat wenigstens e i n e r den Unterschied – und dies sogar in doppelter Weise – zwischen einer Gesamt- und einer Teilmenge verstanden (ich vermute, daß der´s Abitur erstens v o r 1995 und zweitens südlich der Mainlinie ablegte) … und das ist mit Blick auf den "Bildung"sstand der gegenwärtigen ganzdeutschen Richterschaft als Positivum anzuerkennen;-)

    Dr. Richard Albrecht/010611
    http://ricalb.files.wordpress.com/2011/05/cv3.pdf

    P.S.
    Die vorläufige Urteilsbegründung wurde inzwischen gerichtsbehördlich ins Netz gestellt:
    http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

  151. Anna meint: (1.6.2011 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

    Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? ……Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.

  152. bodo meint: (1.6.2011 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Der Punkt ist doch, daß aufgrund der dünnen Beweislage ein Hauptverfahren gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Hier ging es um die Selbstdarstellung einiger ideologisch verblendeter Staatsanwälte. Und dafür werden Unsummen Euros an Steuergeldern verpulvert. So arm kann Deutschland also nicht sein.

  153. Frank Rademacher meint: (1.6.2011 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Strafjustiz außer demokratischer Kontrolle

    Udo Vetter hat vollkommen Recht. Man muss sich durchaus über unsere Strafjustiz sorgen machen.
    „Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.“

    Diese miese Situation, kann man am besten bei den Strafkammern des Landgerichts München I beobachten. Scheut ein Opfer (Nebenkläger) weder Kosten noch Aufwand ist eine harte Verurteilung des Angekl. sicher. Es sei denn, der Angeklagte ist ein CSU-Promisohn.
    Mein Bruder wurde März 2006 im Gerichtssaal, während einer Verhandlungspause, von einem CSU-Promisohn mit einem Schlagring per Genickschlag niedergestreckt, weil der CSU-Promisohn meinte sich an meinem Bruder zu rächen. Mein Bruder wurde dann mit dem Krankenwagen aus dem Gerichtssaal ins Krankenhaus transportiert.

    Die StA-Akte ist seitdem insgesamt 3 verschwunden. 2x bei der Polizei 1x bei der StA München I. Das Amtsgericht München hat den CSU-Promisohn auf Antrag der StA, Januar 2010 freigesprochen. Das Amtsgericht habe aufgrund der vernommenen Zeugen nicht feststellen können, ob mein Bruder nach dem Schlag nach hinten oder nach vorne gefallen ist.
    Das Berufungsverfahren das durch den Nebenkläger (mein Bruder) betrieben wurde ist durch Beschluss d.d. zuständigen VRiLG J. (ohne Verhandlung) am 19.04.2011 nach § 153 II StPO eingestellt worden, da allenfalls ein geringes Verschulden dem Angeklagten nachzuweisen ist und ein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung nicht besteht.

    Zur Ergänzung: Denn Niederschlag hat nicht nur der Rechtsanwalt meines Bruder aus einer Entfernung von 3 Meter unmittelbar wahrgenommen und noch am Tatort schriftlich gegenüber der Polizei bezeugt, sondern auch ein andere RA, der vor seiner Pensionierung, Präsident des OLG München und Vorsitzender Richter beim OLG München war.

    Es ist zum Kotzen!! Wenn man von Juristen so Begriffe wie Rechtsstaatlichkeit, Objektive Staatsanwaltschaft usw. hört.

  154. billig meint: (2.6.2011 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    Gegen das Problem, dass man nur mit dicker Geldbörse Freisprüche bekommt, kann man ja was tun.

    Z. B. könnten die Super-Strafverteidiger auch einfach mal für umme arbeiten.

  155. Nennichnicht meint: (2.6.2011 um 01:50) AntwortenReply to this comment

    Man kann Frau Schwarzer vieles vorwerfen, aber nicht, daß sie es speziell auf die Abschaffung der Unschuldsvermutumg angelegt hätte. Vielmehr ist in ihrem System jede Penetration eine Vergewaltigung. Wenn eines der Opfer sich dazu durchringt, seinen Peiniger anzuzeigen, kann es deshalb in einer Verhandlung nur noch um den Nachweis gehen, daß das Opfer tatsächlich von der als Täter benannten Person penetriert wurde. Nachdem Kachelmann die Kopulation gestanden hatte, mußte für Frau Schwarzer der ganze Rest des Verfahrens überflüssiger Kokolores sein, soweit es nicht der rituellen Zurichtung des Täters für den Strafvollzug dienen sollte.

  156. Richard Albrecht meint: (2.6.2011 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    @ Law Blog (Editor)
    und wen´s immer interessieren mag

    Der „Fall Kachelmann“ als Triplescandalon

    Unabhängig von allen publizistischen Sumpfblüten der Frau Schwarzer (BILD), dem Scheckbuchschurnalismus des Hauses BURDA und allen aparten Sexereien des Herr Kachelmann versuche ich aus bürgerrechtlicher Sicht – und scheinbar nur so subjektiv wie rechtsirrig – kurz zusammenzufassen was 2010/11 ganzdeutsch als scheinbarer Vergewaltigungsprozeß ablief.

    Es war tatsächlich ein DREIFACHES SCANDALON. Das zugleich als JUSTIZSKANDAL, als POLITSKANDAL und als GESELLSCHAFTSSKANDAL ein ganzdeutsches „Sittenbild“ 2010/11 ausdrückt:

    (1) Der Justizskandal war und ist die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim (Baden-Württemberg). Anstatt gediegen zu arbeiten, Sachbeweise zu sichern, Zeugen zu befragen und Aussagen zu bewerten machtete diese strafprozessual bedeutendste Behörde von Anfang an medienöffentlich gegen den prominenten Beschuldigten, den sie monatelang in Untersuchungshaft verbrachte. Dafür wurde sie vom Oberlandesgericht Karlsruhe gerügt. Entsprechend hätte auch keine öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten erhoben werden dürfen.

    (2) Wegen der nachhaltigen Publizität des „Falls Kachelmann“ hätte bei diesem Stand der Dinge politisch eingegriffen werden müssen. Das baden-württembergische Justizministerium unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Goll (F.D.P./DVP) blieb untätig – anstatt über die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe die so unfähig-eitlen wie mediengeil-machtbewußten Staatsanwälte abzuziehen oder/und den „Fall“ einer anderen weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft als Exekutivorgan in Baden-Württemberg zuzuweisen.

    (3) Wenn es trotz alledem am 31. Mai 2011 zum Freispruch des Angeklagten kam – denn vor allem deshalb, weil dieser als prominenter Wetteransageunternehmer über die für eine offensiv-wirksame Verteidigungsstrategie erforderlichen finanziellen und Geldmittel für Anwälte, Recherchen, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit verfügte.

    Dr. Richard Albrecht, 2. Juni 2011
    http://www.duckhome.de/tb/plugin/tag/Richard+Albrechts+JustizKritik

  157. Helmut Karsten meint: (2.6.2011 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    der UNzweifelsgrundsatz auch…….
    Ich komme nicht umhin, zu denken, was wohl passiert wäre, wenn ICH an J.K.'s Stelle gewesen wäre? Schauen Sie mal, mir wurde jetzt die zweite Gutachenverwechslung reingedrückt. D. h. die Uni-Erlangen hat MEINE Verletzungsvorgeschichte für die meines Schlägers gelesen. Genauso verwechselt, wie in der Ermittlungsphase, die mannigfaltigen Vorstrafen meines Gegenspielers, beim Gutachten für MEINE Vorstrafen gelesen wurden. Jeder Protest, jede Rüge, war zwecklos. Nundenn, wenn man bedenkt, dass ICH an Kachelmann's Stelle schon längst in der Zelle verrotten würde, kann man dem Rechtsstaat nur einen "Freisler-Orden" verleihen.
    man kann die Gutachten der Uni Erlangen und den Vorgang um den Prozessbetrug in der Zivilklage auf meiner HP nachlesen. Ich muss Sie aber warnen. Ich bin nicht beim Fernsehen oder beim Wetterdienst beschäftigt.

  158. Kommentator meint: (3.6.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @EmanzGedöns: Ist das so beißender Sarkasmus, dass ich ihn nicht mehr verstehe, oder einfach nur zur Schau getragene Dummheit?

  159. Nicko1998 meint: (3.6.2011 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Wie der SWR berichtet, geht die Staatsanwaltschaft Mannheim in Revision.

    Das bestätigten OStA Gattner und StA Oltrogge dem Sender.

    Ein förmlicher Beschluss soll kommenden Montag gefaßt werden.

  160. TheNewBoo meint: (3.6.2011 um 17:17) AntwortenReply to this comment
  161. anonym meint: (3.6.2011 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @ Nicko1998
    Ich würde diesen Umstand eigentlich für unfaßbar halten, hätte sich dieser Begriff bei diesem Prozeß nicht längst verbraucht. Ausgerechnet die Leute, die die ********* sind, wollen noch aufmucken …

  162. Joe meint: (5.6.2011 um 02:43) AntwortenReply to this comment

    @Nennichnicht: Kurz und prägnant zusammengefaßt!

  163. Richard Albrecht meint: (8.6.2011 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    CHRONISTISCHES (8. Juni 2011)

    „Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann
    Datum: 08.06.2011
    Kurzbeschreibung:
    Revision der Nebenklägerin

    Die Nebenklägerin hat am 07.06.2011 und damit fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 eingelegt.

    Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung der ]Urteilsgründe, schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

    Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.

    Dr. Joachim Bock
    VRLG und Pressereferent“

    http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269353/index.html?ROOT=1160629

    Ob die „Nebenklägerin“ Frau CSD [Name redaktionell bekannt] da wohl gut beraten war?

  164. Véronique Bellrix meint: (23.6.2011 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @50 RobFleming: was für ein Unsinn! Wieso, warum soll man Ra Schwenns "Verhalten" rügen? Nur um alice schwarzer beizupflichten? Welches "Verhalten"? Was hat Herr Schwenn falsch gemacht? Er hat seine Pflicht erfüllt und seinen Mandanten verteidigt. Wie er das geschafft hat, ist seine Sache! Es ist das REcht eines jeden Angeklagten, seine Verteidigung so zu organisieren, wie er es für richtig hält. Herrn Schwenn kann man nichts vorwerfen. Ganz im Gegenteil. Er hat der Justiz die Stirn geboten, sein Verhalten war mutig, sachlich, und das kam seinem Mandanten zugute. Was hilft einem zurecht oder zuunrecht Angeklagten ein Verteidiger, der nur nicken kann? Oder der Angst hat, die Stimme zu erheben.Dann wären unsere Gefängnisse überfüllt. Gott sei Dank gibt es in dieser Repubklik Anwälte wie Schwenn und Bossi. Sonst hätten wir immer noch die Richter, die zwischen, sagen wir mal, 1933 – 1945 "Recht" gesprochen hatten. Das wäre ein Horrorszenario. Also, Danke, Herr Schwenn! Danke, Herr Vetter! Kachelmann war freizusprechen, weil die Aussage des ehemaligen, mutmaßlichen Opfers nicht bewiesen werden konnte. Im Gegenteil: es spricht alles dafür, daß sich die Frau an Kachelmann rächen wollte. Und ob Kachelmann mehrere Beziehungen unterhielt, geht niemanden etwas an. Das heißt noch lange nicht, daß er ein Vergewaltiger ist. Seehofer hat ein uneheliches Kind gezeugt. Das war meines Erachtens für einen "christlichen" "Landesvater" viel gravierender. Na und? Hat ihn seine Frau verlassen? Ist er zurückgetreten? Nein! Er macht munter weiter.

    Und ja: DNA ist gängiger als DNS. DNA versteht jede Marktfrau, DNS eher weniger.

  165. Claudio Fuchs meint: (14.7.2011 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Nochmals gelesen, immer noch gut, aber eines stößt doch auf: Mannheim als Provinz zu bezeichnen ist für einen Düsseldorfer dann doch frech ;)

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