7.6.2011

Berliner Richter haben Schwarzfahrer satt

Schwarzfahren – Straftat oder Kavaliersdelikt? Berliner Richter stehen jedenfalls vor einem Berg von Verfahren gegen Schwarzfahrer. Bis zu jeder dritte Prozess gegen Erwachsene soll sich in der Hauptstadt um dieses Delikt drehen, bei Jugendlichen jeder Fünfte. Einige Richter wollen jetzt die Notbremse ziehen. Sie fordern nach einem Bericht des Tagesspiegel, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und Hartz-IV-Empfänger kostenlos fahren zu lassen.

Wäre Schwarzfahren kein Fall mehr für die Strafgerichte, würde das nach Auffassung eines Richters “unglaubliche Kräfte freisetzen”. Derzeit seien viele Ressourcen mit der Verfolgung von Ticketsündern gebunden. Das gilt auch für die Gefängnisse. Schon länger ist bekannt, dass in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee ein Drittel der Gefangenen wegen Schwarzfahrens einsitzt. Das kostet den Steuerzahler laut Tagesspiegel rund 80 Euro pro Tag.

Mutig finde ich den Vergleich des erwähnten Richters, wonach Schwarzfahren auch nichts anderes ist, als wenn ein Autofahrer sein Auto parkt und keinen Parkschein zieht. Jedenfalls führt das zum Kern der Frage, der schon seit jeher diskutiert wird: Wieso sorgt der Staat für “Abschreckung”, bloß damit Verkehrsbetriebe weitgehend auf Eingangskontrollen in den Bahnhöfen oder sonstige effektive Ticketsysteme verzichten können?

Diese offensichtlich gewollte Quersubvention stellt Juristen seit jeher vor Probleme. Der Straftatbestand selbst sah so was nämlich gar nicht vor. Er heißt  “Erschleichen von Leistungen”. Dass heute jeder Fahrgast einfach so in Busse und Bahnen einsteigen und mitfahren kann, passt schon nicht zum Begriff des Erschleichens. Denn dieser hat mit Tricksen, Tarnen und Täuschen zu tun. Generationen von Richtern haben sich damit beholfen, dieses Erfordernis auszuhebeln. Sie gingen und gehen nach meiner Meinung über die Grenze des Wortlauts hinaus, indem sie postulieren, es genüge für ein Erschleichen auch, wenn sich jemand “den Anschein des Ordnungsgemäßen” gebe.

Man müsste sich eigentlich nur darauf besinnen, dem Gesetz die gewollte Bedeutung zuzugestehen. Schwarzfahren wäre dann nur möglich, wenn jemand funktionierende Kontrollen aktiv umgeht. In Zeiten der “Near Field Communication” müssten das ja auch keine Drehkreuze mehr sein.

Der Ball läge dann im Spielfeld der Verkehrsbetriebe. Und die Justiz hätte mehr Zeit, sich um die wirklich wichtigen Fälle zu kümmern.

158 Kommentare zu “Berliner Richter haben Schwarzfahrer satt”

  1. max meint: (7.6.2011 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    *thumbs up*

  2. Carott meint: (7.6.2011 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    +1

  3. maSu meint: (7.6.2011 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Wunschdenken. Mehr nicht.
    Denn: die verkehrsbetriebe bräuchten dann wieder viel mehr Personal um das alles umzusetzen und dafür fehlt das Geld. Es ist einfach eine Umverteilung, wenn Juristen zu besseren Fahrscheinkontrollen herangezogen werden: Es kostet die verkehrsbetriebe nichts und die Juristen sind wohl nach deren Meinung so oder so "vorhanden".

    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Aber mal ehrlich: wenn ich arbeit auf andere abwälzen könnte und mir dadurch kein Nachteil entsteht… ich würde es genauso machen.

  4. JSG meint: (7.6.2011 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Mit UV ist auch gleich jemand gefunden, der die Ausstattung aller Bahnhöfe mit Drehkreuzen finanziert??

    Hier handelt es sich nicht nur um Eisenbahn, sondern auch Tram und Bus. Viel Spaß.

    Häufigere Kontrollen gerne.
    Frei Fahrt für Hartz IVler? Nein, nur günstiger. (auch Studenten, die nichts haben, müssen für das Semesterticket zahlen.)
    Gefängnis für notorische Schwarzfahrer? Nein – aber nur dann nicht, wenn sie dafür in Zukunft aus Berlin rausgefahren und ausgesetzt werden.

    Was muss man denn bitte tun, um wegen Schwarzfahren ins GEFÄNGNIS zu kommen?? Solche notorischen Kriminellen gehören auch nirgends anders hin – ich darf ja auch nicht einfach mal deren Wohnung okkupieren.

  5. wulle meint: (7.6.2011 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    das beste ist doch die begründung, die die BVG immer bringt, warum eigentlich keine Drehkreuze usw. (wie in vielen, vielen anderen Städten) an den Bahnhofseingängen stehen: Wir können den Fahrgast ja nicht zwingen, sich einen Fahrschein zu kaufen. Dem Fahrgast steht es frei sich zu entscheiden, einen Fahrschein zu kaufen, oder eben nicht.

  6. Sanníe meint: (7.6.2011 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    > Was muss man denn bitte tun, um wegen Schwarzfahren ins
    > GEFÄNGNIS zu kommen??

    Sie sagen es doch: "wegen Schwarzfahrens"!
    Notorische Kriminelle sind nach bei diesem Vergleich, der mir gut gefällt, eben auch Leute, die viermal falsch geparkt haben.

  7. Nils meint: (7.6.2011 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Die mangelnde Absicherung der Bahnhöfe und die seltenen Kontrollen sind ja schon fast eine Anstiftung zum Schwarzfahren ;)

  8. Auke meint: (7.6.2011 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    @wulle: Und wo findet sich diese Begründung offiziell?

  9. Kolja meint: (7.6.2011 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Wegen Erschleichen von Leistungen werden in der JVA Plötzensee die Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Das heißt die Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt, die sie nicht bezahlt haben und müssen nun die Geldstrafe absitzen. Z.B. 30 Tagessätze á 15 € ergeben wenn man nicht bezahlt 30 Tage auf Staatskosten (80,00 €). Schlechtes Geschäft für beide Seiten…

  10. Nils B. meint: (7.6.2011 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @3,4:

    Wunschdenken ist das nicht, an Geld mangelt es auch nur auf den ersten Blick. Denn wenn man mal rechnet, wie viele Schwarzfahrer wirklich schwarz fahren und nicht erwischt werden und wie hoch die Summen der dadurch nicht gezahlten Beförderungsentgelte ist, dann würde es sich deutlich rechnen, wenn die Verkehrsbetriebe in Mechanismen investieren würden, die Schwarzfahren effektiv verhindern und die entsprechenden Mehreinnahmen einheimsen.

    Unter dem Strich würden Tickets günstiger, denn derzeit zahlt jeder ehrliche Fahrgast für den unehrlichen mit.

  11. Kolja meint: (7.6.2011 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @Kolja: es muss natürlich heißen: wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird muss sie abgesessen werden.

  12. wonko meint: (7.6.2011 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Da die Verkehrsbetriebe doch in aller Regel eh subventioniert sind – warum nicht einfach freie Fahrt im Nahverkehr für alle?
    Keine Fahrscheinautomaten mehr, die gewartet und geleert werden müssen, keine Kontrolleuere mehr, die bezahlt werden wollen, keine Belastung von Justiz und Polizei mit Schwarzfahrern, keine Schlange beim Busfahrer für den Ticketkauf, …

  13. Lutz meint: (7.6.2011 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Die Norm gehört unbedingt ersatzlos gestrichen. Solange sich eine Person nicht betrügerisch verhält, ist es nicht Aufgabe des Strafrechts, vertragswidriges Verhalten zu sanktionieren. Und nichts anderes macht ein Schwarzfahrer.

  14. IO meint: (7.6.2011 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es mit entgeltlosem, weil über Steuern bezahltem, öfftentlichem Verkehr für alle? Nur eine Sitzplatzreservierung und andere extras würden noch zusätzlich kosten.
    Davon hätten wir als Gesellschaft alle was. Dafür würde ich im Gegenzug übrigens gern auf den öffentlichen Rundfunk verzichten. Da haben wir als Gesellschaft, mittlerweile, eher weniger davon.

  15. gerhardq meint: (7.6.2011 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Man braucht die Bedürftigen, die ja in der Regel von irgendeinem Amt eine Transferleistung erhalten, nur wie Schwerbehinderte zu betrachten. Diese können, vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen, für eine geringe Gebühr (hier in Bayern 60,-EUR pro Jahr) im Umkreis von 50km umsonst fahren.
    Warum soll eine ähnliche Regelung nicht auch für HartzIV-Empfänger gelten? Das ist weniger als ein Tagessatz im Knast!

  16. McCloud meint: (7.6.2011 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Ich find das schon ganz praktisch, dass man beim Bahnfahren einfach in den Zug einsteigt und halt ab und wann mal auf das Vorhandensein einer Fahrkarte überprüft wird. Das sollte doch so bei der Mehrheit der Bevölkerung klappen.

    Was wollen die Richter? Eingangskontrollen am Bahnhof, am besten noch mit Leibesvisitation wie bei Flügen üblich? Oder ist mit "Near Field Communication" ein RFID-Chip im Bahnticket gemeint?

    Vor ein paar Jahren gab es in verschiedenen Städten noch Bahnsteigsperren, d.h. man durfte an den Bahnsteig nur mit einem gültigen Ticket oder einer Bahnsteigkarte (gibts in München immer noch, kostet 40 ct.).
    Finde ich jetzt etwas übertrieben, nur damit ein paar Richter in Berlin etwas weniger Arbeit haben.

  17. kinder-sind-unschlag meint: (7.6.2011 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @IO:
    Dann muss man aber auch sagen, welche Steuern man dafür erhöhen möchte. Lediglich mit den GEZ Gebühren wird man das wohl nicht finanzieren können…

  18. Wer keine Ahnung hat meint: (7.6.2011 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Ich wusste schon immer, dass der Herr Vetter in Wahrheit eine Totalüberwachung der Bevölkerung will! Oder wie stellen Sie sich die Einlasskontrollen z.B. bei Zügen vor? Von 16 Türen wird nur eine geöffnet. Schön dann können Sie sich in Ihrem nächsten Beitrag wieder beschweren, dass die Züge immer Verspätung haben!

  19. Lars meint: (7.6.2011 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Als nächstes dann:
    Ladendiebstahl -> OWiG
    Einfache Körperverletzung -> OWiG

    Hat die Justiz auch viel Arbeit mit.

    Und dass die Norm nicht passt, sei dahingestellt. Auch beim klassischen Betrug kann man betrügen, obwohl man immer die Wahrheit sagt – nämlich durch Unterdrückung von Informationen. Warum dies beim Erschleichen von Leistungen, als Sonderfall des Betrugs, plötzlich anders sein soll, erschliesst sich mir nicht. Die Strafgesetze sind schon ziemlich schlau, denen war damals nämlich schon klar, dass es gerade bei den Betrügern sehr findige Gesetzeslückensucher gibt.

    Dass man vor den Straftätern nun kapituliert, ist eher eine traurige Nachricht.

  20. kaputnik meint: (7.6.2011 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @18
    Ist heute Ausgang?

    (z.B.) Drehkreuz vor dem Bahnsteig, Sie Schlaumaus? Steht auch in UVs Beitrag.

  21. Jens meint: (7.6.2011 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Der strafrechtliche Teil des Blogbeitrags ist mal wieder neben der Spur. Der Straftatbestand ist (im Jahr 1976!) gerade deswegen eingeführt worden, weil in öffentlichen Verkehrsmitteln heutzutage nicht mehr kontrolliert wird. Wenn ein vorhandener Kontrolleur getäuscht wird, ist es Betrug.

  22. Lars meint: (7.6.2011 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @Lutz:

    Möbius?
    Die Norm definiert doch gerade betrügerisches Verhalten.

  23. cstim meint: (7.6.2011 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    > Wie wäre es mit entgeltlosem, weil über Steuern bezahltem, öfftentlichem Verkehr für alle?

    Gab's in den Niederlanden doch schon in diversen Städten. Man ist davon wieder abgekommen, weil dadurch das Publikum, welches an diversen öffentlichen Plätzen rumhängt, dann eben in der Bahn rumhängt, mit den bekannten Nebenwirkungen wie z.B. Toilettenverrichtung, was sich in der Bahn nicht so gut macht.

  24. anonym meint: (7.6.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Klar, Schwarzfahrer sind ja ähnlich gefährlich wie Terroristen und Ladendiebe!

    Aber im Ernst, das Ganze hätte man auch billiger und leichter haben können, denn früher war das ja keine Straftat.

    Die Rechnung, wir bauen überall Drehkreuze und sparen dabei noch Geld, dürfte übrigens in keiner Weise aufgehen. Wenn lediglich ca. 5 % (oder weniger) der Fahrgäste Schwarzfahrer sind, geht es auch nicht um solche Riesensummen. Und die Behauptung, die Preise würden sinken, ist grotesker Unsinn. Da müßte man sich nur mal die finanzielle Gesamtsituation in Berlin (BVG) ansehen. Ich sage immer, wenn die BVG oder die S-Bahn keine Schwarzfahrer hätten, müßten sie sie glatt erfinden – läßt sich doch mit dem Argument Schwarzfahrer viel Demagogie betreiben (die auch noch teilweise wirkt, wie an manchen Kommentaren hier zu sehen ist).

  25. Hans Franz meint: (7.6.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich so schwer sich einen Fahrschein zu kaufen? Warum soll ausgerechnet die Fahrt mit Bus und Bahn kostenlos sein? Demnächst dann auch Freiparken für HartzIV-Bezieher? Oder Freibier?

    Was machen wir eigentlich, wenn man versucht die Verkehrsbetriebe zu privatisieren ? Soll es ja geben (Beispiel: Mein Bus)

    Aber das Argument, warum die Verkehrsbetriebe auf ein effizientes Ticketsystem verzichten leuchtet mir ein.

    Die Justiz wird immer über Arbeit jammern. Die Lösung kann nicht sein alles zu bagatelisieren. Der Staat kann zurecht Anreize setzten! Und wie Canabis ist das Schwarzfahren der Einstieg in die Große Karriere der Kleinkriminalität. Als nächstes dann Kaugummi klaugen, dann "Abziehen" anderer, dann ….

  26. hugo meint: (7.6.2011 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @ Nils B. (#10):
    ach ja, die ehrlichen zahlen für die schwarzfahrer mit. also keine schwarzfahrer mehr, und schon sinken die ticketpreise? und sobald der rohölpreis sinkt, sinkt auch der spritpreis? wenn die firma mehr gewinn macht, steigen die löhne für die arbeiter? was für ammenmärchen glauben sie eigentlich sonst noch so?

  27. karl heinz meint: (7.6.2011 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @ nr 10:

    immer vorrausgesetzt alle die jetzt schwarz fahren würden dann bezahlen..

    das ist ein wenig wie die argumentation der musikindustrie in hinblick auf raubkopierer..

    ich kann mir vorstellen das viele die mal eben 3 haltestellen mit der u-bahn schwarz fahren dies unterlassen würden und lieber laufen würden, wenn sie ohne gultigen ticket nicht mehr auf den u-bahnhof kommen.

    die idee mit dem öffentlichen verkehr für alle kostenlos klingt super, die frage ist nur wer bezahlt das dann? sicher kann man argumentieren, das dann natürlich verdammt viel an kosten gegenüber der jetzigen situation eingespart werden kann (ticketcenter, kontreulleure, verwaltung von dauerkartenbesitzern und und und) aber einige kosten wie fahrer, energie, streckenausbau, wartung, reinigung etc bleiben natürlich.
    diese komplett auf alle steuerzahler umlegen? da wird die automobil lobby, die in deutschland vermutlich verdammt groß ist, wohl was gegen haben..

  28. Sleeper meint: (7.6.2011 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mir also ein Schild "Schwarzfahrer" um den Hals hänge und so der "Anschein des Ordnungsgemäßen" nicht mehr gegeben ist, könnten die zwar noch einen erhöhten Fahrpreis fordern, aber mich nicht mehr wegen Schwarzfahrens bzw. Erschleichen von Leistungen anzeigen?

  29. für “kaputnik” meint: (7.6.2011 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Bevor du hier groß andere Leute beleidigst, solltest du dich erst einmal informieren! Es geht eben NICHT um Drehkreuze sondern u.a. um:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Near_Field_Communication

  30. kaputnik meint: (7.6.2011 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @Hans Franz:
    "Die Lösung kann nicht sein alles zu bagatelisieren. Der Staat kann zurecht Anreize setzten! [...] Und wie Canabis ist das Schwarzfahren der Einstieg in die Große Karriere der Kleinkriminalität."

    Mit Logik haben Sie es nicht so, oder?

    Den (behaupteten) Einstieg in die "Große Karriere [in] der Kleinkriminalität" gibt es durch "Canabis" (sic!) und Schwarzfahren doch nur, weil beides eben (vielleicht noch) illegal ist.

    Also: wenn etwas nicht illegal ist, ist die Tat kein Einstieg in die Kriminalität. Die Frage für Sie: sind Cannabis und Schwarzfahren zu recht illegal? Wenn ja, dann muss die Zuwiderhandlung angemessen sanktioniert, ggf. strafbewehrt sein. Wenn nein, liegt keine Bagatellisierung der Tat vor.

  31. McCloud meint: (7.6.2011 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @Hans Franz:
    Die Verkehrsbetriebe haben ja ein effizientes Ticketsystem. Und jeder, der mit der Bahn fährt, weiß doch, dass Schwarzfahren illegal ist.

    Und mal ehrlich: Jeder normale Mitmensch kauft sich doch ein Ticket vor der Bahnfahrt. Ich hab schon ein paar mal gesehen, wie jemand von dem Kontrolleur rausgeholt wurde. Normalweise zahlt der ein erhöhtes Beförderungsentgelt (ich glaube, das sind momentan 60 Euro, oder?) und löst das Ticket beim Kontrolleur nach (das kann natürlich in Berlin anders sein).

    Mir selbst wäre das (wie den meisten aller Mitmenschen) allerdings sowas von peinlich, im Zug beim Schwarzfahren erwischt zu werden. Das bekommt ja jeder andere Mitreisende mit. Daher mach ich das allein schon aus diesem Grund nicht.

    Und mal ehrlich: Sprechen wir beim Schwarzfahren nicht von einem Delikt der Jugendkriminalität? Das machen doch fast nur Kiddies mit 16 Jahren, oder? Welcher halbwegs sozial eingestellte Erwachsene fährt schon schwarz?

  32. Eduward meint: (7.6.2011 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter hat das Problem offensichtlich nicht verstanden. Eingangskontrollen in den Bahnhöfen helfen nichts, da das betreten der Bahnhöfe eben nicht kostenpflichtig ist. So wollen häufig Angehörige, Freunde, Ehepartner, usw. die Leute zum Bahngleis bringen bzw. wieder davon abholen.

  33. kaputnik meint: (7.6.2011 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @für “kaputnik”:

    Kann es sein, dass es bei Ihnen am Textverständnis hapert? Was genau unterstellen Sie mir? Der Ursprungsposter in 18, möglicherweise Sie, hat die Frage nach dem Wie von möglichen Eingangskontrollen gefragt? Mögliche -im Blogartikel- ausdrücklich erwähnte Mittel dazu sind Drehkreuze oder eben "Near Field Communication".

    Die Frage nach dem Wie von Eingangskontrollen in 18 ist deshalb ein geradezu schwachsinniger Beitrag.

    Ich selbst habe von "z.B." Drehkreuzen gesprochen. UV hat nicht geschrieben, Drehkreuze kämen nicht in Frage.

    Zu kompliziert für Sie?

    Danke für die Aufmerksamkeit und Tschüß.

  34. yah bluez meint: (7.6.2011 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Das behörden an sich idiotisch handeln liegt in ihrer natur. Da zahlen die lieber 80 EURO pro Tag anstatt jedem hartzer nee Jahreskarte zu geben, damit er zu möglichst vielen Vorstellungsgesprächen fahren kann.

    mfg

  35. kaputnik meint: (7.6.2011 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz:
    "[viele Kosten fallen weg, aber soll den Rest bezahlen]aber einige kosten wie fahrer, energie, streckenausbau, wartung, reinigung etc bleiben natürlich."

    Vergessen Sie aber bitte nicht, dass der ÖPNV sowieso nicht kostendeckend ist. Ich vermute, dass der Kostendeckungsgrad durch die Verkehrsverbünde sowieso (im Deutschen Durchschnitt) sowieso nur höchstens die Hälfte ausmacht. In Hamburg sind es glaube ich(!) etwas unter 60 Prozent und das soll spitze sein. In den restlichen 40 Prozent sind die Strafverfolgungskosten sicherlich noch nicht enthalten.

    dann können wir auch nochmal vielleicht 25 % drauflegen und alle fahren dafür kostenfrei. Das wär' doch mal was.

  36. kaputnik meint: (7.6.2011 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @Eduward:
    "do Vetter hat das Problem offensichtlich nicht verstanden. Eingangskontrollen in den Bahnhöfen helfen nichts, da das betreten der Bahnhöfe eben nicht kostenpflichtig ist. So wollen häufig Angehörige, Freunde, Ehepartner, usw. die Leute zum Bahngleis bringen bzw. wieder davon abholen."

    Sie meinen "Bahnsteige"?

    Ich weiß nicht, wo Sie wohnen oder wann Sie das letzte Mal Bahn gefahren sind, aber selbstverständlich ist das Betreten von Bahnsteigen in wohl den allermeisten deutschen Verkehrsverbünden mit der Pflicht zum Lösen einer Fahrkarte verbunden.

  37. anonym meint: (7.6.2011 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @ McCloud
    Es ist ja keineswegs so, daß Schwarzfahrer nur Jugendliche sind. Da haben Sie offenbar noch nicht oft den ÖPNV genutzt.

    Es trifft ja auch ganz normale Leute, die in eine Stadt kommen, die sie nicht kennen, und versehentlich ein falsches Ticket nutzen. Welcher Tourist oder Geschäftsmann soll denn auf Anhieb einen Ticketautomaten verstehen, den er noch nie zuvor gesehen hat und der vielleicht 38, vielleicht auch 244 Varianten bietet, ein Ticket zu lösen? Der Betroffene weiß vielleicht gerade mal, zu welcher Haltestelle er fahren will/muß und wo etwa die liegt. Hier sind wir dann z. B. beim Stichwort Graufahrer, die gibt es ja auch noch. Und die werden ja von den Kontrolleuren meist auch wie Schwarzfahrer behandelt.

    Ich fahre nun seit genau 40 Jahren in Berlin mit dem ÖPNV zur Arbeit und zurück. Da weiß man dann automatisch, daß die Dinge doch etwas komplizierter sind, als sie sich manche Leute so vorstellen.

    Wenn jemand gezielt schwarzfährt, warum sollte ihm das in irgendeiner Form peinlich sein? In der Großstadt? (Wie gesagt, es gibt auch noch die Graufahrer, wer will das von den Beobachtern entscheiden, wer was ist? Interessiert auch niemanden.) Die Leute, die man im ÖPNV heute trifft, die sieht man doch alle nie wieder, die allermeisten jedenfalls nicht. Peinlich ist in der Stadt jedenfalls so gut wie nichts, das gilt eher auf dem Dorf, wo jeder jeden kennt.

  38. YOMO meint: (7.6.2011 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @Eduward: Beim Flughafen kann man Freunde etc. auch nicht direkt bis zum Flugzeug bringen und davon ist auch noch keiner gestorben :)

    Desweiteren verwechseln einige wohl "Near Field Communication" mit "personen bezogener NFC" … anders kann ich mir die "OMG UV fordert Totalüberwachung" Kommentare nicht erklären…

  39. Eisboer meint: (7.6.2011 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es damit, einfach mit Knotenpunkten an zu fangen? Friedrichstraße/Alexanderplatz bekommen Drehkreuze…damit hat man schonmal gut 60% der Schwarzfahrer (möchte ich meinen)

    Die äußeren Bezirke bleiben dann halt so und werden weiterhin sporadisch kontrolliert.

    Das Leute dafür auf Kosten des Steuerzahlers in den Knast kommen, finde ich ja der Knaller…

  40. phumping meint: (7.6.2011 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    In Berlin sind es derzeit 40 Euro, ob man im Nachhinein weiterfahren kann, liegt ein bisschen am Kontrolleur.
    Bei der Kontrolldichte, die mir auf dem täglichen Weg begegnet, kann ich für zweimal Erwischen (80 Euro) etwa vier Monate fahren – das wäre dann "billiger" als normale Tickets. Zudem gibt es ja auch Lieblingsstrecken und -zeiten der Kontrolettis, die man meiden könnte.
    Es gibt viele, die haben einfach nicht das Geld für normale Karten über. Ein Zwei-Stunden-Ticket kostet neun große Pfandflaschen, das Sozialticket für einen Monat in etwa 10% von Hartz IV.

  41. anonym meint: (7.6.2011 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @ Eisboer
    Klar, die jugendlichen Schwarzfahrer in Berlin wohnen zum größten Teil in einem begrenzten Bereich der Innenstadt und fahren morgens/vormittags Alex oder Friedrichstraße los zu ihren Jobs im Umland (Spargelstechen). Es ist doch immer wieder berauschend, wenn man sieht, daß Leute, denen jeder Sachverstand fehlt, gerade aufgrund dieser Tatsache Menschheitsprobleme lösen können, an denen sich ausgewiesene Experten jahrzehntelang vergeblich die Zähne ausgebissen haben.

  42. marcus05 meint: (7.6.2011 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @JSG:

    Ins Gefängnis kommst du für ein paar Mal erwischt werden.

    Diesen Scheiß will ich auch nicht länger finanzieren mit meinen Steuern.

  43. marcus05 meint: (7.6.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    Das ist doch Unfug. der VAG kontrolliert beim Bus jeden Fahrgast und es laufen immernoch 6er Packs Kontrolleure in der U-Bahn herum.

  44. wonko meint: (7.6.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik:

    Ich weiß nicht, wo Sie wohnen oder wann Sie das letzte Mal Bahn gefahren sind, aber selbstverständlich ist das Betreten von Bahnsteigen in wohl den allermeisten deutschen Verkehrsverbünden mit der Pflicht zum Lösen einer Fahrkarte verbunden.

    Oder auch nicht:

    Lediglich in zwei deutschen Verkehrsverbünden ist der Zugang zu den U-Bahn- bzw. S-Bahn-Stationen für Personen ohne gültigen Fahrausweis auch heute noch reglementiert und nur mit Bahnsteigkarte zugelassen:

    * Hamburger Verkehrsverbund (HVV): Bahnsteigkarte zu 0,30 € (Gültigkeit 1 Stunde ab Kauf).
    * Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): Bahnsteigkarte zu 0,40 €

    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigkarte)

  45. Mensch Meier meint: (7.6.2011 um 13:24) AntwortenReply to this comment
  46. Christian meint: (7.6.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Also mir wären "Drehkreuze" (bzw Einlasskontrollen) in der U/S-Bahn auch lieber als das, was man in Deutschland so antrifft. Der zahlende Kunde kommt rein, alle anderen dürfen draussen bleiben. Was in fast jedem anderen europäischem Land geht, kann doch auch hier nicht so schwer zu realisieren sein.
    Bei Bus und Straßenbahn in vielen Städten sind Einlasskontrollen auch jetzt sowieso schon Realität. Vorne Einsteigen, Fahrer die Karte zeigen – fertig. "Schwarzfahren" zu 99% verhindert. Gut, an der Haltestelle dauert es dann schonmal ne Minute länger als vorher, aber halb so tragisch wenn man sich dann nicht den Bus mit Leuten teilen muss denen der ÖPNV nicht schon subventioniert genug ist und die am Ende sogar lieber ein paar Tage in den Knast gehen als eine Dienstleistung zu bezahlen die sie nur zu gerne in Anspruch nehmen.

  47. Grundrechteforum meint: (7.6.2011 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich schon gewundert, warum das Amtsgericht Berlin-Mitte anscheinend keine Zeit hat, die seit fast einem Jahr anhängige Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten (70 AR 251/10) zu bearbeiten, welche eingereicht wurde, weil die 14. Bundesversammlung nicht ordnungsgemäß besetzt wurde, wiederum weil 133 Wahlfrauen und -männer aus NRW ohne ordnungsgemäße Wahl zur 14. Bundesversammlung entsendet wurden und aus diesem Grunde Christian Wulff nicht gemäß den Vorschriften des GG und des BPräsWahlG in das Amt des Bundespräsidenten gewählt wurde. Ich dachte schon, sie hätten keine Lust diese Klage zu bearbeiten. Na ja, ich warte einfach noch bis die Schwarzfahrer alle verurteilt wurden. Mehr Informationen: http://grundrechteforum.de/grundrechteforum/causa-wulff

  48. Kaputnik meint: (7.6.2011 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @wonko:

    Okay, nehme ich zur Kenntnis. Danke, dann lag ich falsch.

    Aber: auf welcher Grundlage werden denn dann in verschiedenen Städten, die nicht München oder Hamburg heißen, z.B. Berlin, dann ganze Bahnsteige zur Kontrolle abgesperrt? Ohne diese Maßnahmen zu kennen, hätte ich meine Aussage auch nicht gemacht.

    Ohne Fahrschein bei der Kontrolle einfach zu sagen: ich hätte nur meine Mutter zur Bahn gebracht, wird nicht reichen.

  49. Christian meint: (7.6.2011 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Für die Richter und ihren Frust habe ich übrigens Verständniss. Hier ist die Politik gefragt zu reagieren. Wenn Asoziale den Staat so schröpfen wie im Text beschrieben (erst die Beförderung nicht bezahlen, dann noch Justiz- und Haftkosten oben drauflegen), muss an anderer Stelle umgedacht werden. So weitermachen geht nicht und die Richter haben es nicht in der Hand etwas zu ändern. Der Status Quo ist gescheitert, da muss die Legislative ran.

  50. feuerrot meint: (7.6.2011 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Kurzer Bericht aus dem tollen Düsseldorf, bzw. angrenzendem Monheim:
    Wir haben für die elektronischen Tickets eine Einstiegskontrolle, einmal vorne beim Fahrer auf "den Kasten" halten, 3-4 Sekunden warten und bei grünem Licht weitergehen.
    Und da ist, neben der Datenschutzdiskussionswolke, das eigentliche Problem: 3-4 Sekunden pro Ticket sind Sekunden, die sich aufsummieren. Wenn man nur die Personen betrachtet, die es schaffen, ihr Ticket dranzuhalten*, kommen da locker 30 Sekunden zusätzlich pro Haltestelle zusammen.
    Das führte wirklich schnell dazu, dass Busfahrer größere Menschenmengen im Bus einfach durchwinken und seit der Einführung der Einstiegskontrolle hab ich im Bus auch keinen Fahrkartenkontrolleur mehr gesehen, effektiv wird also garnicht mehr kontrolliert.

    Außnahmen gibt es natürlich. Allerdings sind das so unter 5% der Busfahrer, die tatsächlich wollen, dass man das Ticket dranhält, und das auch nur, wenn wenig Leute einsteigen wollen.

    *: Es gibt dann noch Personen, die recht merkwürdige Sachen mit dem Ticket machen. Von "am Geäuse überhalb der Antenne rumreiben" bis "erst umstädlich aus der Geldbörse holen, um es dann an der falschen Seite dranzuhalten"

    PS: Ich bin Schüler, fahre also quasi jeden Tag Bus, allerdings auch zu den Zeiten, wo viele Menschen Bus fahren wollen.

  51. Grundrechteforum meint: (7.6.2011 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    … indem sie postulieren, es genüge für ein Erschleichen auch, wenn sich jemand “den Anschein des Ordnungsgemäßen” gebe.

    Danke für diesen Hinweis. Gibt es dafür eine Quelle aus dem Amtsgericht?

  52. Siggi meint: (7.6.2011 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    In Hannover wurde der Vorschlag, bei den Bussen den Nachtmodus (alle zeigen vorne ihre Fahrkarte oder kaufen eine) auf den ganzen Tag auszudehnen, mit dem unglaublich engen Takt verworfen, der nicht mehr einzuhalten wäre. Ich sage mal so: lieber pro Stunde ein Bus weniger, der dann dafür pünktlich und sauber. Bei den meisten Hannoveraner Stadtbahnstationen wären Drehkreuze recht leicht zu installieren, weil die Zugänge zu den Bahnsteigen eh shcon recht schmal sind. Man muss nur wollen.

  53. karpatenhund meint: (7.6.2011 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Einfach so in einen Bus, Zug o.ä. einzusteigen, ohne das ein Fahrschein vorhanden ist, ist doch "tarnen und täuschen". Denn für einen objektiven Beobachter sieht es in dem Fall erstmal danach aus, als sei die betreffende Person berechtigt. Betritt man ein Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein vermittelt man eben im Regelfall nach außen: "Seht her, ich nutze berechtigterweise dieses Verkehrsmittel."

    Man kann diskutieren, ob man tatsächlich nur die Umgehung von Sicherungsvorkehrungen darunter fassen will; zwingend beinhaltet der Begriff das aber nicht, eine "Erschleichung" kann man rein vom Begriff her auch schon im Erwecken des Anscheins einer ordnungsgemäßen Nutzung sehen. Das halte ich auch für die realistischere Auslegung.

    Auf einem anderen Blatt steht freilich, ob man so eine Belanglosigkeit wirklich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts sanktionieren will. Das ist meiner Meinung nach ziemlich überflüssig, auch weil sich der Schaden im Regelfall in Grenzen hält.

  54. anonym meint: (7.6.2011 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    @ Christian
    Wenn Sie wirklich permanent in D mit dem Bus führen, wo ein Fahrer die Tickets kontrolliert, wäre Ihnen vielleicht folgendes aufgefallen: Viele Busfahrer kontrollieren die Tickets nur zum Schein, schauen gar nicht genau hin oder können es eh nicht erkennen.

    Spätestens dann, wenn mal ein paar uniformierte Kontrolleure im Bus auftauchen (kommt sehr selten vor), kommt es mit mir immer gleich zu einer hitzigen Diskussion, weil ich mich natürlich weigere, mein Ticket denen zu zeigen, denn: Der Busfahrer hat es ja bereits gesehen. (Kann ja nicht sein, daß in EINEM Fahrzeug der Fahrgast beliebig oft kontrolliert wird!) Und was für ein Argument haben die Kontrolleure? Der Busfahrer kann die Tickets gar nicht richtig kontrollieren. Also alles für die Katz und nur zum Schein, was man da jeden Tag mit Tausenden Busfahrgästen allein in Berlin abzieht!

    Drehkreuze sind auch keineswegs eine Patentlösung; das müßte eigentlich jeder wissen, der schon mal in London oder in NYC mit der U-Bahn gefahren ist. Schränken die Mobilität ein, gerade von Leuten, die mit Gepäck oder Kinderwagen unterwegs sind oder behindert sind. Deswegen gibt es in London soviel Personal an den Zugängen! Billiger dürfte das alles nicht sein. Ganz abgesehen von den Sicherheitsbedenken, die Drehkreuze aufwerfen.

  55. anonym meint: (7.6.2011 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @ Christian
    Nachtrag: Mein Eindruck ist, daß Ihr ganzer Blickwinkel schief ist. Denn die Asozialen sind nicht vorrangig die Schwarzfahrer, sondern die sitzen an ganzen anderen Stellen in diesem Staat, und schon gar nicht im Gefängnis.

  56. klabauter meint: (7.6.2011 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Ihrem Absatz drei kann ich zustimmen. In Paris ist es genau so. Drehkreuze/Sperren/Türklappen sind
    - teuer in der Anschaffung
    - teuer im Unterhalt (die Mechanik leidet bei ein paar tausend Passagieren pro Tag im Großstadt-ÖPNV erheblich)
    - widersprechen dem Postulat der Barrierefreiheit(wozu wurde eigentlich jahrelang staatlicherseits und von entsprechenden Organisationen für "Barrierefreiheit" geworben und umgebaut, wenn den Verkehrsbetrieben jetzt gesagt wird: Ätsch, jetzt ist es barrierefrei, und ohne Barriere kein Erschleichen von Leistungen mehr!!??)
    - sind problematisch, weil Fluchtwege eingeschränkt werden.
    - und selbst wenn es die Barriere gibt: Kontrolleure, die dann die Erschleicher finden, braucht es immer noch. Der Personaleinspareffekt ist also auch nicht großartig.

  57. rotepille meint: (7.6.2011 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich hier im Blog an die aktuelle Gesetzeslage halten würde, dann könnte der Blog in einer Woche mit einer Din A4 Seite auskommen :-) Zumindest würde dann nur das Wesentliche stehen.

  58. Schwarzmaler meint: (7.6.2011 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Öffentlicher Nahverkehr könnte einfach eine steuerfinanzierte Dienstleistung des Staates sein.

  59. Martin meint: (7.6.2011 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nicht, welches Problem NFC lösen soll. Für eine wirksame Zugangskontrolle benötige ich eine Schranke oder ein Drehkreuz, welche nur per Fahrkarte und nur für eine Person öffnen, aber trotzdem mit Kinderwagen oder Fahrrad passierbar ist. Dafür fehlt auf Berliner U-Bahnhöfen einfach der Platz, das Geld sowieso. Alternativ könnte man an jeden Eingang einen Kontrolleur stellen. Das würde über tausend neue Arbeitsplätze schaffen.

  60. cebewee meint: (7.6.2011 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @Siggi: In Aachen hat man das mal für den Innenstadtbereich eingeführt (in den Außenbezirken und nachts gibt es das "vorne einsteigen" schon länger). Bei vollen Bussen ist das wirklich unglaublich nervig — statt drei Eingängen gibt es nur einen; der ist auch noch langsamer, weil der Busfahrer kontrollieren muss und die Leute sich nicht besonders gut im Bus verteilen.

    Und pünktlicher oder gar sauberer wird der Bus dadurch nun wirklich nicht.

  61. McCloud meint: (7.6.2011 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Ich fahre schon des Öfteren mit dem ÖPNV. Es ist richtig, dass das Ticketsystem in jeder Stadt anders ist. Beispielsweise muss man in jeder Stadt schauen, ob das Ticket aus dem Automaten jetzt nochmal abgestempelt werden muss oder nicht.

    Mir ging es auch nicht um die versehentlichen Schwarzfahrer, also um Personen, die in Unkenntnis das falsche Ticket lösen, bzw. vergessen, es nochmals abzustempeln. Mir ging es um die bewussten Falschfahrer.
    Und da bleibe ich dabei: Das ist eine Minderheit und betrifft vor allen Dingen Jugendliche.

  62. bismarckhering meint: (7.6.2011 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @52: Ihren Ausführungen zufolge führt das Kontrollieren jedes einzelnen Fahrgastes zu pünktlicheren und saubereren öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Logik ist nicht gerade Ihre starke Seite, oder?

    b.

  63. Reisender meint: (7.6.2011 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Ich war vor kurzem in Russland. Dort geht man durch "offene Sperren" aber ohne Drehkreuze. Wenn man seinen Chip nicht einwirft kommt schlagartig eine Sperre nach oben. Natürlich werden beide Zugänge durch Personal überwacht so das niemand über diese Sperren springt. Warum gibt es das hier nicht? Was spricht dagegen? Es ist wartungsfreier als Drehkreuze und die Kontrolleure die man sich einspart kann man an diesen Stellen wieder einsetzen. Der Personalaufwand wäre vermutlich etwas höher aber mit ziemlicher Sicherheit wären auch die Einnahmen bedeutend höher.

  64. Reisender meint: (7.6.2011 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Achja das russische System hat auch noch den positiven Nebeneffekt das dort an den Bahnhöfen an denen ich verkehrt bin keine Vandalismusschäden vorhanden waren. Spart wohl auch noch mal einiges an Geld.

  65. akbwl meint: (7.6.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Bei der "Near-Field-Communication" wären hier sofort die Datenschützer auf dem Plan, es wären ja dann RFID-Chips verbaut.
    Und Drehkreuze oder andere mechanische Sperren funktionieren ja vielleicht bei der Bahn, aber nicht bei Straßenbahnen oder Bussen.
    Und für einen kostenlosen ÖPNV? Da ist wieder der Aufschrei da, wieso Autofahrer jetzt auch noch die Bahnfahrer subventionieren sollen.
    Und wieso überhaupt sollte die Justiz hier nicht tätig werden? Als nächstes ist dann das Wegfahren von der Tankstelle ohne zu Bezahlen auch Straffrei. Schließlich wird man ja vom Kassierer nicht daran gehindert. Und wieso sollte man seine Anwaltsrechnung bezahlen? Der Anwalt ist doch selber Schuld, wenn er nicht 100% Vorkasse verlangt. Und bei ihm kann man auch ohne Drehkreuz ein- und ausgehen und so tun, als wolle man die Leistung bezahlen.

    Beim Fahren mit den ÖPNV schließt man einen Personenbeförderungsvertrag ab. Und den hat man Einzuhalten. Wenn nicht, muss man mit den Konsequenzen leben. Und dafür ist die Justiz da.

  66. maSu meint: (7.6.2011 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    @akbwl:
    Deine Beispiele isnd bescheuert, da es da nicht um wenige Euros sondern um größere Summen geht. Einmal vollstanken sind direkt einfach mal 70€, während ein S-Bahn Ticket irgendwas um 1-3€ kostet.

    Btw: ich hätte kein Problem damit, jeden Monat 5€ pauschal zu zahlen und dafür umsonst mit der SBahn zu fahren. Im Schnitt dürfte das ausreichen. Auch wenn ich nie mit der SBahn fahre, so liegt das meist daran, dass ich, ehe ich den Tarifdschungel überwunden habe und weiß, was es kostet um von A nach B zu kommen, ich mit dem Auto schon lange da bin… -.-

  67. Peter Schaefer meint: (7.6.2011 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    "Dass heute jeder Fahrgast einfach so in Busse und Bahnen einsteigen und mitfahren kann, …"

    Wieso heute? Man stieg immer schon einfach so in Busse und Bahnen ein und dann kam da so ein Karnevalsprinz und fragte, ob man zugestiegen sei und wo man hinwolle. Der bekam Geld – welches was klimpert oder knistert – und man bekam im Gegenzug eine Fahrkarte in die Hand gedrückt.
    Schon war alles in bester Ordnung, nur wenn man ohne Geld einstieg, hatte man ein Problem …

    Heute steigt man nicht mehr, sondern versucht erst mal mehr oder minder kaputte Automaten zu bedienen oder sonstwie an irgendwelche Tickets zu bekommen.

  68. phantasievoll meint: (7.6.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    was bei den Semestertickets für Studierende funktioniert, sollte auch im noch größeren Maßstab funktionieren (sprich jeder mit eigenem Einkommen zahlt). Aber dafür müsste man akzeptieren, das der soziale Aspekt im Vordergrund steht und nicht die eigene Kosten-Nutzenrechnung. Hätte höchstwahrscheinlich den positiven Effekt, dass mehr Menschen den ÖPNV nutzen um Kosten beim Auto zu sparen.

  69. anwalt-in-mol.de meint: (7.6.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Interessanter Vorschlag. Wäre jdflls. bei den S-, und U-Bahnen durchaus möglich. In anderen Ländern ist es ja auch durchaus machbar.
    Was den Hinweis auf die Busse und Trams angeht, hier könnten die Verkehrsbetriebe durchaus die dann "frei werdenden" Kräfte einsetzen.

  70. H. Jansen meint: (7.6.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    In den Niederlanden gibt es ein RFID System bereits:
    http://en.wikipedia.org/wiki/OV-chipkaart

    Zu den konkreten Erfahrungen bei der Einführung, Vor/Nachteile und Sicherheitsproblematik findet man mehr auf der niederländischen Wikipedia-Seite.

  71. karl meint: (7.6.2011 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @wonko: Ich bin sowieso die ganze Zeit schon für einen kostenlosen ÖPNV. Statt das Geld für ARD und ZDF zu verschwenden, könnte man damit wirklich eine Grundversorgung zur Verfügung stellen – und im Endeffekt hätte ein steuerfinanzierter ÖPNV auch entsprechend viele Vorteile:

    - ÖPNV-Nutzer kommen aufgrund der höheren Fahrgastzahlen in den Genuss eines besseren Fahrplans (höherer Takt, da mehr Leute)

    - Weniger Autos, da kostenlos Busfahren keine Hemmstelle darstellt – wenn ich erst mal 2,irgendwas € zahlen muss, nehm ich doch gleich das Auto.

    Der wichtigste Grund, heutzutage ein Auto zu haben: Der ÖPNV fährt im Regelfall nur bis 19 oder 20 Uhr, wenn man nicht gerade in einer Millionenstadt wohnt – eben wegen der wenigen Fahrgäste. Typische Spirale, die sich nie bessern wird, wenn nicht steuerfinanzierter Gratis-ÖPNV.

  72. Bernhard meint: (7.6.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Freie Fahrt im ÖPNV – eine Forderung der Piraten seit langem. Zumindest in Köln und Bonn nach den verfügbaren Zahlen durchaus realisierbar.
    Es werden viele Gelder für Stadt- und Tourismusförderung ausgegeben – wenn nur ein Teil davon am Anfang in den ÖPNV ginge wäre eine ordentliche Förderung gegeben – dauerhaft und für alle Bürger sinnvoll. Insbesondere in einer Stadt wie Berlin. Wie viele Autofahrer würden ihr Auto für einen Trip in der Stadt auch mal stehen lassen, wenn die hohen Preise für Einzeltickets und die blöden Automaten nicht wären.
    Die Vorteile sind gar nicht alle Abzuschätzen. Dagegen stehen Kosten in Höhe der GEZ-Gebühren. Diese könnte man in dem Zuge auch abschaffen! :)
    DD

  73. Stefan K. meint: (7.6.2011 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Das Problem der Mehrfachschwarzfahrer, die bei Gericht und letztendlich sogar in der JVA Plötzensee landen, ist ein soziales.

    Wie verschiedene Kommentatoren festgestellt haben, ist es für den durchschnittlichen Fahrgast schon das heutige System relativ abschreckend: Kontrollen, 40 bzw. 60 Euro und Bloßstellen.

    Bzw. wer es wirtschaftlich riskieren will, hat natürlich immer Bargeld dabei, um zu verhindern, dass die Kontrolleure die Daten aufnehmen.

    Denn sobald das Verkehrsunternehmen nach dem dritten Vorfall die Justiz einschaltet, wird es für die meisten von uns unangenehm. Aber auch schon, wenn vorher ein Inkassounternehmen anfängt, die 40 Euro (plus locker die doppelte Bearbeitungsgebühr) einzutreiben.

    Was also bleibt, ist neben dem auch schon genannten Jugenddelikt, ein soziales Problem.

    Ich bin auch skeptisch, ob Hartz IV-Empfänger besonders problematische Schwarzfahrer sind:
    In Berlin gibt es für 33,50 Euro im Monat ein Sozialticket, welches im Vergleich zur berechnetem Kostensatz von ca. 19 Euro für Mobilität im Monat zu teuer ist, aber dennoch von ca. 130.000 Menschen pro Monat gekauft wird.

    Wer hingegen bereit ist, sich pro 10 Euro Geldstrafe einen Tag einsperren zu lassen, der hat offenbar keinen sozialen Halt mehr…

    Wer jetzt nach teuren (und für viele andere Fahrgäste extem hinderlichen) Investitionen in Drehkreuze und Co ruft, sollte bitte die Relationen im Auge behalten:
    bei ca. 850 Millionen Fahrgästen pro Jahr geht die BVG von ca. 30 Millionen Schwarzfahrten aus.
    Die Kontrolldichte ist auch so hoch, dass es normalen Menschen in Berlin wenig Vergnügen bereitet, schwarz zu fahren.
    Zur Anzeige bringt sie 12.000 Menschen pro Jahr, im Knast landen immer noch mehrere hundert pro Jahr.

    Bevor sie im Knast landen, wird übrigens noch allen angeboten, die Geldstrafe abzuarbeiten. Im Knast landet dann eine Mischung aus "Totalverweigerern" und Drogen- oder Alkoholkranken, die gar nicht mehr arbeiten können…
    (siehe Ausagen des Leiters der JVA Plötzensee in einem Tagesspiegelk-Artikel vom Dez 2008 (!) zu diesem wahrlich nicht neuen Problem, http://www.tagesspiegel.de/berlin/jeder-dritte-in-ploetzensee-sitzt-wegen-schwarzfahrens/1396434.html)

    Im Interesse der Justiz, aber natürlich auch im Interesse der zahlenden Fahrgäste sollte das Land Berlin sich für diese Klientel eine modernere Lösung einfallen lassen.

    In anderen Europäischen Städten sollen solche Personen offenbar Gratis-Tickets bekommen; ich könnte gut damit leben, wenn sie eine Jahreskarte in Kombination mit einer Suchttherapie bekommen und einmal jährlich überprüft wird, ob sie zu Geld gekommen sind.

  74. Olli meint: (7.6.2011 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:

    Jemand der kaum Geld hat aber woanders hin MUSS zum Beispiel. Und anderen ist es egal was irgendwelche Fremden im Zug über sie denken. Interessiert mich ja auch nicht.

  75. Christian meint: (7.6.2011 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Jemand der die Gemeinschaft/Gesellschaft zu seinem Vorteil ausnutzt, ist Asozial. Das ist praktisch die Definition des Wortes. Das auch an anderer Stelle "im Staat" Asoziale sitzen und weitaus gefährlicher sind (da mit mehr Macht ausgestattet) als der gemeine zahlungsunwillige Schwarzfahrer, stelle ich nicht in Abrede – ist aber hier nicht das Thema.

  76. Zwerg meint: (7.6.2011 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Sehr gut. Nur weil zuviele Straftaten begangen werden, soll eben dieses Verhalten straffrei werden und dann die Owi-Behörden und die Bußgeldrichtr beschäftigen. An Dummheit kaum zu überbieten der Vorschlag aus Berlin.

  77. Heini meint: (7.6.2011 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    heisses Thema mal wieder xD

    Also ich muss sagen, dass mit der Fahrkartenkauf an fremden Automaten sehr schwer fällt. In "meiner" Stadt kenne ich mich aus, ich weiss, was die günstigste Variante für mich ist. Schon Besuchen richtig zu beraten, traue ich mir nicht zu, weil es zahlreiche Sonderrabatte mit Ausstellungen/Konzerten/… gibt. Wenn ich selbst z.B. in Berlin bin, bin ich erstmal völlig überfordert (und zahle zuviel, wie ich hinterher meistens feststelle).

    Kostenloser ÖPNV auf der anderen Seite ist nicht nur eine finanzielle Frage. Es besteht sehr wohl die berechtigte Sorge, dass Züge/Busse als günstiger beheizbarer Wohnraum genutzt werden; Zugführer oder -begleiter haben schon in der derzeitigen Situation oft Schwierigkeiten, die "Hausregeln" durchzusetzen.

    Aber zwischen der derzeitigen Tarifdschungel-Realität mit hohen absoluten Kosten für Ortsfremde und hohen relativen Kosten für finanziell Bedürftige und Gratis-ÖPNV kann ich mir einige Abstufungen vorstellen. Ein mehr oder weniger symbolischer Beitrag für ein Monats- bzw. Jahresticket im Wohnortsbereich halte ich z.B. für eine geeignete Maßnahme. Ausserdem sollte das ÖPNV-Angebot von allen anderen (touristischen) Angeboten getrennt werden, weil es sonst für Kurzzeitbesucher zu schwierig wird. In größeren Städten könnte man sich auch Gedanken darüber machen, wie man Flughäfen im Einzugsgebiet ohne den Zwang von zusätzlichen Fahrkarten in den (Kern-)städtischen ÖPNV einbindet.

    Nachdem ich jetzt meine Wunschliste los bin, möchte ich noch Stellung zur "Erschleichung von Leitungen" beziehen. Ich denke, wir können uns darauf einigen, dass dem Betreiber der jeweiligen ÖPNV Geld entgeht, wenn Nutzer ihre Tickets nicht zahlen. Es ist Sache dieser Betreiber festzustellen, wer nicht gezahlt hat. Und ich finde es absolut ok, von Schwarzfahrern einen erhöhtes Förderungsentgeld einzufordern (auch wenn ich mich als Ticketbesitzer von Kontrollen gestört fühle). Eine strafrechtliche Verfolgung halte ich nicht für sinnvoll, und ich stimme damit dem Ansuchen der Berliner Richter zu. Tatsächlich finde ich den Vergleich mit Falschparkern ziemlich treffend. Auch hier entgeht einem Betreiber (in den meisten Fällen der jeweilige Gemeinde) ein Entgeld für eine Leistung. Auch wenn mich jetzt wahrscheinlich alle Autofahrer hassen (KfZ-Steuer, Kraftstoff-Abgabe), warum muss ich akzeptieren, dass überall Fahrzeuge parken; wenn es schon sein muss, sollen sie für den Stellplatz zahlen.

  78. JoDerBär meint: (7.6.2011 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @JSG: In Japan z.B. ist das doch schon seit Jahrzenten gang und gäbe, daß man nur mit Ticket in den Zug und wieder aus dem Bahnhof kommt. Im Bus gibt es verschiedene Systeme, eins funktioniert so: An der Einsteigehaltestelle ziehe ich ein Ticket mit der Nummer der Haltestelle und muß vorne beim Fahrer _aussteigen_ und passend zur Ticketnummer zahlen. Alles kein Problem, Schwarzfahren quasi unmöglich (abgesehen davon, daß ein Japaner sowas aus moralischen Gründen sowieso nie täte…)

  79. McCloud meint: (7.6.2011 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Ja, aber die meisten, der Leute, die wenig Geld haben, sind dennoch so sozial eingestellt, bei der Benutzung von Bus und Bahn vorher ein Ticket zu lösen.

    Bitte für folgende Aussage nicht töten, sie ist konstruktiv gemeint: Wer da nicht sozial eingestellt ist und daher als erwachsende Person schwarz fährt, dem stelle ich einfach mal in Aussicht, dass er auch andere Dinge ohne zu bezahlen "erwirbt", sprich: Diese Person klaut!
    Da ist eine Strafverfolgung wegen Schwarzfahren dann angebracht. Ohne Wenn und Aber!

  80. anonym meint: (7.6.2011 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @ Christian
    Ihre Definition mag ja stimmen, die Verhältnismäßigkeit aber nicht. Ich habe z. B. eine Jahreskarte für den ÖPNV in Berlin, die kostet mich pro Jahr etwa 700 Euro (mit steigender Tendenz). Ich beschwere mich darüber nicht, und ich brauche die Karte ja auch beinahe tagtäglich. Und ich kann mir die Karte ohne Probleme leisten, was nicht für jeden gilt. Aber wodurch schädigt mich ein Schwarzfahrer, der nicht bezahlt? In der Praxis überhaupt nicht. Die 5 % Schwarzfahrer fallen nicht ins Gewicht.

    Und die Lügen der BVG (oder anderer Verkehrsbetriebe), wenn keine Schwarzfahrer mehr existierten, würden alle anderen weniger bezahlen, sind von einer solchen bizarren Unglaubwürdigkeit, daß die nur von kompletten Deppen (pardon, aber so ist es halt) geglaubt werden können. Schon rechnerisch kommt das ja überhaupt nicht hin – abgesehen davon, daß die BVG sehr hoch verschuldet ist. Selbst wenn letzteres nicht der Fall wäre: Ein reines Privatunternehmen würde das Geld auch selbst einstecken und keinerlei Preise senken!

    Ich finde es schlicht von einer riesigen Unverhältnismäßigkeit, auf Schwarzfahrer verbal einzuprügeln und die ganzen wirklichen Parasiten in diesem Land (Namen muß ich wohl keine nennen) völlig auszublenden.

  81. wonko meint: (7.6.2011 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    Ach, so ähnlich wie bei Kachelmann also: wer rumvögelt vergewaltigt auch? Weia!

    Und was daran konstruktiv sein soll erschliesst sich mir mal sowas von gar nicht…

  82. H. Jansen meint: (7.6.2011 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @JoDerBär
    Das holländische System funktioniert genau so,
    man zahlt beim Aussteigen. Aber virtuell, da RFID.
    Zusätzlich wird beim Einchecken eine Pauschalgebühr
    gebucht, die beim Aussteigen verechnet wird.
    So eine Art Bahnsteigkarte.

  83. Olli meint: (7.6.2011 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:

    Vielleicht ist diese Person auch einfach nur so sozial eingestellt das sie lieber sich und ihre Familie ernährt. Sorry aber unter soziales Verhalten fällt der Ticketkauf erst an unterster Stelle. Und ich besitze eine sogenannte Monatskarte.

  84. Tyler meint: (7.6.2011 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Da sieht man mal wieder wunderbar warum in deutschland der stillstand regiert. Ein vorschlag der vernünftig, bezahlbar und überall sonst auf der welt existiert, funktioniert und akzeptiert ist, der wird hier behandelt als wäre er das dümmste und unrealistischste was man sich vorstellen kann. Überall auf der welt gibt es barrieren bevor man in public transport rein kommt. In london, prag, paris, singapur und melbourne ist deswegen die welt noch nicht untergegangen. Aber wie heißts so schön in deutschland: des ham wer schon immer so gemacht, da könnt ja jeder kommen, wo kämen wir denn da hin?

  85. Bernhard meint: (7.6.2011 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Der Richter hat recht.

    Für Schwarzfahren gibt's "höchstens" eine Bewährungsstrafe, meist doch Geldbußen. Kann das jemand nicht bezahlen, kommt er dafür in den Knast.

    Wird nach dem OWiG eine Geldbuße festgesetzt und diese kann der Täter nicht zahlen, kommt er dafür in Haft.

    Was wir hier haben, ist das gleiche Resultat mit weniger Verwaltungskram vor dem Amtsgericht.

    Daneben besteht in jedem Fall das Hausrecht des Verkehrsbetriebes, und dagegen zu verstoßen ist und bleibt strafrechtlich relevant.

  86. McCloud meint: (7.6.2011 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Ich kann Ihnen da nur teilweise recht geben. Schwarzfahren ist eine Art Diebstahl, den Vergleich zum Diebstahl aus dem Geschäft finde ich da durchaus korrekt. Wobei natürlich jeder Vergleich immer gewisse Schwachstellen hat.

    Wenn man Schwarzfahren als Bagatelldelikt sieht, können wir die Kontrollen auch ganz bleiben lassen. Bei nem Jugendlichen ist das eine Lappalie (normalerweise eine Mutprobe oder ähnliches), bei nem Erwachsenen nicht mehr.

    Damit sie mich da nicht falsch verstehen: Wenn jemand in einem Geschäft ein Lebensmittel für ein paar wenige Euro aus purer Not mitgehen lässt, hab ich menschlich dafür auch Verständnis. Nichtsdestotrotz wird jeder Ladenbesitzer das zur Anzeige bringen. Und das würde Sie auch machen, wenn Sie Eigentümer eines kleinen Einzelhandelgeschäfts wären, oder irre ich mich?

  87. McCloud meint: (7.6.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @wonko: Den Vergleich zwischen Schwarzfahren/Diebstahl einerseits und einer Vergewaltigung andererseits finde ich unangebracht.
    Bei der einen Sache handelt es sich um leichtes Vergehen, bei Ihrem Beispiel um eine schwere Straftat. Weia!

  88. earendil meint: (7.6.2011 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @IO: +1
    (jedenfalls für den ersten Teil)

  89. anonym meint: (7.6.2011 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @ Tyler
    "Überall sonst auf der Welt"?? Ich kann mich nicht erinnern, in den Niederlanden, in Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland Barrieren beim ÖPNV gesehen zu haben. Vielleicht habe ich das alles bloß vergessen?

  90. Gerrit meint: (7.6.2011 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq:

    … nur wie Schwerbehinderte zu betrachten. Diese können, vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen, für eine geringe Gebühr (hier in Bayern 60,-EUR pro Jahr) im Umkreis von 50km umsonst fahren.

    Das war einmal.
    Hat Schwarzgeld abgeschafft, bzw. gekürzt auf die Merkmale "H", wie Hilflos und "BI", wie Blind.

    https://www.lsonline.niedersachsen.de/ls-online/onlineformulare/do-beiblatt.flow

    Wir müssen sparen.
    Die Banken werden noch einige Peanuts brauchen.

  91. kaputnik meint: (7.6.2011 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    "Bitte für folgende Aussage nicht töten, sie ist konstruktiv gemeint: Wer da nicht sozial eingestellt ist und daher als erwachsende Person schwarz fährt, dem stelle ich einfach mal in Aussicht, dass er auch andere Dinge ohne zu bezahlen "erwirbt", sprich: Diese Person klaut!"

    Eine gewagte These aus einem Gefühl heraus geboren. Kann mir nicht vorstellen, dass das zu belegen ist.

  92. Personaldezernent meint: (7.6.2011 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Vor allem wird bei Abschaffung des Straftatbestandes § 265a StGB lediglich eins passieren: Es werden Richter- und Staatsanwaltsstellen eingespart. Möchte nicht wissen, wie viele Stellen durch den o.g. § getragen werden.

  93. maysun meint: (7.6.2011 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Thema: Freistellungen für HatzIV für bestimmte Nutzungen

    ich möchte das Augenmerk zusätzlich noch auf einen anderen Punkt lenken: GEZ. Eigentlich sind Bezieher von Hartz IV – wie alle anderen, die ein Einkommen unter einer gewissen Grenze beziehen, von der GEZ ausgenommen.

    NUR: diese Vergünstigung der Freistellung gibt es nach dem Datum der Antragstellung immer erst im nächsten Monat nach der Antragstellung, die einen Bescheid des Amtes als Nachweis benötigt. Beispiel: Ablauf Ende März.

    Das heißt konkret: da die Antragstellung beim Arbeitsamt nur aktuell sein kann, erhält man die Bestätigung von dort erst kurz vor Ende, oft auch erst nach Ende des bisher gewährten Zeitraumes. Dies bewirkt oft eine Überschneidung: der Antrag für die GEZ kann dann erst im Folgemonat gestellt werden, denn es gibt ja auch Wochenenden und Feiertage. Und vor dem Erhalt eines Bescheides kann kein Antrag gestellt werden.

    In diesem Beispiel wäre das der April. Die GEZ wird dann ab Mai eine Freistellung genehmigen – für den April zahlen Hartz IV-Empfänger/innen dann aber den vollen Betrag. Dieser Vorgang geschieht millionenweise bundesweit. Nur: Bei der Berechnung von Hartz IV wird dieser zu zahlende Voll-Betrag nicht mit einberechnet! Dort wird ja generell von der Befreiung ausgegangen. Nicht berücksichtigt ist dabei die Verfahrensform- und Grundlage der GEZ. Also: Freigestellt ist schon mal eine Hilfe für Personen aus diesem Kreis, nur: konsequent durchgedacht sind die Lösungen in keinem der Fälle bisher. Dies hier war ja nur ein Beispiel. Es gibt viele davon!

  94. cx meint: (7.6.2011 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik: Versetze dich mal in folgende Situation:
    - du möchtest Zug fahren – eine weite Strecke mit dem ICE
    - du triffst etwa 30 Minuten vor Abfahrt am Bahnhof ein, um noch ein Ticket zu kaufen
    - der Ticketautomat ist entweder kaputt, oder völlig überfüllt, wenn du Glück hast gibt es noch Schalter, die i.d.R. auch völlig überfüllt sind und du schaffst es nicht innerhalb von 30 Minuten dein Ticket zu kaufen
    - also ab in den Zug, sonst musst du die Nacht nämlich in Essen am HBF verbringen
    - jetzt wünsche ich dir viel Erfolg beim Schaffner oder Ticketautomaten suchen, gerade wenn man einen vollen ICE erwischt

    ICE kann gerne mit IC, RE, RB etc. ersetzt werden.

    Zusammenfassend:
    - ein Ticket zu kaufen ist nicht einfach (weder das richtige Ticket noch überhaupt ein Ticket) und die Deutsche Bahn offeriert nach m.E. nicht genug Möglichkeiten
    - die Züge sind völlig überfüllt, selbst wenn man im Zug beim Schaffner nachlösen möchte, muss man diesen erst einmal finden – in der Regel steigen die Schaffner als letztes ein, aber halt auch nur "in der Regel"

    Ich war schon häufiger in der Situation, dass ich beim Schaffner gelöst habe, bzw. komplett kostenlos gefahren bin, weil ich während der Fahrzeit wirklich keinen Schaffner gefunde habe. Und ich habe ihn wirklich gesucht.

  95. Andy meint: (7.6.2011 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @IO:
    Würde jeder Berliner über 18 im Monat 15€ ausgeben, z.B. in Form einer obligatorischen Mobilitätspauschale, würde genau soviel Geld dabei herumkommen, wie die BVG im Jahr durch Fahrgastentgelte einnimmt.

    Dann noch eine Art "Kurtaxe" für die Touris (automatisch erhobene 10€ Aufschlag pro angefangener Woche auf die Hotelrechnung oder so), die gleichzeitig als ÖPNV-Ticket gilt, eingeführt und es sollte finanziell möglich sein, den ÖPNV ticketlos, solidarsich und günstig für alle zu betreiben.

    Macht man aber nicht. Wär ja böser Kommunismus oder so…

  96. anonyn meint: (7.6.2011 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @ maysun
    Dies ist zwar richtig, aber letztlich alles bekannt. Bekannt ist auch, daß die GEZ seit vielen Jahren in einer, äh, rechtlichen Grauzone operiert. Dafür lassen sich sicherlich recht viele beweiskräftige Beispiele zusammentragen.

    Ich weiß nur eins: Wäre ich Bezieher von Hartz IV, würde ich gar keinen Monat GEZ bezahlen, denn ich würde mir das nicht bieten lassen. Sollte die GEZ doch versuchen, das gerichtlich zu klären oder das Geld, das ihr letztlich nicht zusteht, einzutreiben. Glaube nicht, daß sie besonders große Chancen mit dieser irrwitzigen Praxis hätte. So etwas klappt ja immer nur, weil die Leute sich vereinzeln und desorientieren lassen. (Im Zweifelsfall würde ich als Hartz-IV-Bezieher eben kein TV-Gerät besitzen – was in der Realität jetzt auch so ist.)

  97. Olli meint: (7.6.2011 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @anonyn:

    Nix Grauzone. Höchstrichterlich bestätigt. Genau wie wie Fälle wo du der GEZ zu viel gezahlt hast. Das bekommst auch nie wieder oder wenn nur einen Bruchteil. Es gab sogar mal einen Fall wo eine Obdachlose die es gewagt hat sich nicht abzumelden noch fleißig zur Kasse gebeten wurde nachdem sie es geschafft hatte wieder rauszukommen und ne WOhnung zu finden.

    Und nicht zahlen klingt in der Theorie toll in der Praxis scheint die GEZ aber auch in diesem Fall Sonderrechte zu haben.

  98. McCloud meint: (7.6.2011 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @cx:
    Im ICE kann man sich bei dieser Situation gemütlich an seinen Platz setzen und warten bis der Schaffner kommt. Man ist da nicht mal verpflichtet, ihn zu suchen. Man sagt ihm, wo man eingestiegen ist und wo man aussteigen möchte und der Schaffner stellt einem dann ein Ticket aus.
    Gilt nur für ICE, IC, nicht für Nahverkehr. Im Nahverkehr muss man ein Ticket beim Einsteigen in den Zug haben.

    Bei der gleichen Problematik im Nahverkehr würde ich den Zugbegleiter ansprechen, der bei JEDER Station aus dem Zug aussteigt und auf dem Bahnhof steht. Der wird Dir sagen, dass Du in den Zug einsteigen sollst und auf dem Gang warten sollst. Sobald er nach Anfahren des Zugs eingestiegen ist, wird er Dir ein Ticket gegen Bezahlung ausstellen.

    Andere Sache: Bei der von Dir beschriebenen Situation könnte man bei der Einrichtung einer Zugangsbeschränkung des Bahnhofs überhaupt nicht ohne Ticket einsteigen. Man kommt gar nicht an/in den Zug. Da würde man ohne Ticket auf jeden Fall auf dem Essener HBF übernachten.

  99. McCloud meint: (7.6.2011 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @Andy: Die Alternative für die von Ihnen angesprochene Mobilitätspauschale für JEDEN Berliner ist die derzeit gültige Regelung, dass ein Monatsticket für etwa 45 Euro, bzw. ein Jobticket für ca. 35 Euro für die Person erwerbbar ist, die den Nahverkehr auch wirklich nutzt. (Preise für die Monatstickets in Berlin mögen abweichen).

  100. anonym meint: (7.6.2011 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @ Olli
    (Pardon, hatte mich bei meinem Namen vertippt.)

    Daß die GEZ in der Praxis oft Sonderrechte hat, stimmt durchaus. Ich hatte auch schon mal Streit mit der GEZ, ist schon lange her und ging über sieben Jahre.

    Gewundert hat mich damals, daß die GEZ einfach so, ohne jeden Titel, eine Gerichtsvollzieherin losschicken konnte. Die hat sich bei mir aber nie wieder gemeldet, nachdem ich sie angeschrieben hatte – hatte wahrscheinlich lohnendere Aufträge als den GEZ-Mist zu erledigen. Oder mein Brief war derart überzeugend.

    Selbstverständlich bin ich nicht auf die Forderungen, die ja allesamt unberechtigt waren, eingegangen. Nach sieben Jahren hat sich die GEZ bei mir schriftlich (!) entschuldigt. (Ich war auf die Idee gekommen, mich an den GEZ-Datenschutzbeauftragten zu wenden.) Das Schreiben habe ich noch. Natürlich war der GEZ nur ein "Fehler" unterlaufen (sieben Jahre lang!), bedauerlich so etwas.

    Was ich meine, ist folgendes: Man muß eisenhart dagegenhalten, dann verliert auch die GEZ irgendwann die Lust und die Ausdauer. Im Zweifelsfall wissen die Typen doch dort auch selber, daß da nicht alles ganz sauber zugeht. Und ich habe noch nie im Leben einsehen können, daß ich unberechtigte Forderungen auch nur mit einem Pfennig (oder Cent) bezahlen soll. Das wäre ja letztlich ein Kniefall vor dem Raubrittertum! Mit solchen Deppen verhandle ich nicht – ich lasse mich doch nicht von solchen durch und durch schwachen Figuren ins Unrecht setzen.

  101. Andy meint: (7.6.2011 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    Die Preise weichen auch deutlich ab: 74-91€ kostet die Monatskarte zur Zeit mindestens. OK, das Sozialticket (für ALG2 bezieher & Co) gibts für 35€.

    Das ist eine Menge Holz, gerade für Geringverdiener. Da gefällt mir die Variante, dass Jeder 15€ zahlt, deutlich besser. Auch vor dem Hintergrund, dass der ÖPNV ja verkehrs- und umweltpolitisch stärker gefördert und attraktiver werden soll.

  102. madd meint: (7.6.2011 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Gabs nicht mal die Idee, H4ler kontrollieren zu lassen? Kontrolluere brauchen ja keinen Fahrschein bzw. haben einen speziellen.

    Und der Vergleich mit den Parkscheinen ist gar nicht abwegig. Beides ist die Inanspruchnahme einer Leistung, ohne sie zu bezahlen. In beiden Faellen wird Vorkasse verlangt, und es geht um Verkehr.

    Aber in Deutschland ist das undenkbar, Schwarzparkern die gleichen Konsequenzen wie Schwarzfahrern anzudrohen. Oder gar mal etwas zu ueberdenken.

  103. McCloud meint: (7.6.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Andy:
    Gut, ich schreibe aus einer mittelgroßen Großstadt (100.000 – 500.000 Einwohner), die kommt natürlich nicht an Berlin ran. Die Preise stimmen hier aber in etwa.

    War gerade auf der Seite der BVG. Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, wenn die Jungs dort ein Monatsticket für einzelne Stadtbezirke (oder benachbarte Stadtbezirke) rausbringen würden. Man muss ja doch eher selten von einem Ende der Stadt zum anderen Ende.

  104. Avantgarde meint: (7.6.2011 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Der Unterschied zwischen Schwarzfahrer und Schwarzseher?

    1) Leistung wird gewünscht, ohne dafür zu bezahlen
    2) Geld wird verlangt, ohne dass die Leistung gewünscht wird

  105. karl heinz meint: (7.6.2011 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:

    Ich kann Ihnen da nur teilweise recht geben. Schwarzfahren ist eine Art Diebstahl, den Vergleich zum Diebstahl aus dem Geschäft finde ich da durchaus korrekt. Wobei natürlich jeder Vergleich immer gewisse Schwachstellen hat.

    vergleiche sind eine sache..

    aber wenn man sagt: weil jemand schwarz fährt begeht er auch andere straftaten ist kein vergleich mehr sondern eine vorverurteilung. ich glaube kaum das es irgendwelche belege für ihre aussage gibt, das wer ohne fahrkarte bus fährt auch andere straftaten begeht. falls doch lass ich mich gern eines besseren belehren.

  106. phumping meint: (7.6.2011 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    Meiner Erfahrung nach muss man doch häufiger quer durch die Stadt kurven. Ich lege täglich etwa 30-50 km innerhalb Berlins zurück, das meiste per S-Bahn oder Bus, durch vier bis fünf Stadtbezirke. Wenn zumindest nicht gerade wieder Schneeverwehungen im Juni einiges lahmlegen. Oder ein plötzlich erkrankter Stellwerker mich für ein Wochenende vom Netz abklemmt, denn dann wird meine Monatskarte zu einer Bahnsteigkarte. Denn ein Taxi könnte ich mir nicht leisten.
    Mehr Tarifzonen einzurichten würde das ganze wahrscheinlich einfach nur komplizierter machen, aber für kaum jemanden billiger.

  107. Beobachter meint: (7.6.2011 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Recht haben sie, die Richter.
    Wenn die sich nicht mehr mit Schwarzfahrern beschäftigen müssten, hätten die endlich genug Zeit noch ein paar Hexenprozesse wie gegen Kachelmann aufzuziehen.

  108. Kai-Uwe meint: (7.6.2011 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    bloß, dass man in Berlin nicht einfach so in einen Bus einsteigen kann.

  109. Stefan K. meint: (7.6.2011 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @maysun (93)
    Das stimmt so nicht ganz.
    Unbestritten ist die GEZ-Krake – wie jeder lawblog-Leser weiß – eine unmögliche Einrichtung, die null Kulanz gewährt, z.B. keine nachträgliche Befreiung, auch wenn die Voraussetzungen vorgelegen haben.

    Aber: mann kann parallel zum Antrag bei der Arge/ dem JobCenter vorsorglich die Gebührenbefreiung bei der GEZ beantragen; dann muss man "nur" noch in einer angemessenen Frist den Nachweis einreichen.
    (siehe dazu auch http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html)

    So kann man, wie ich aus der Praxis weiß, als Berechtigter gebührenfrei bleiben – sofern man 1-2 Mal im Jahr rechtzeitig den Antrag einreicht. Über den Ablauf der Befreiung wird man auch zusätzlich immer rd. 6 Wochen vorher schriftlich informiert.

  110. Stefan K. meint: (7.6.2011 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @mich selbst (109)
    Mangels Änderungsoption, die Korrektur auf diesem Wege:

    natürlich können nicht nur Männer, sondern alle Menschen vorsorglich die Gebührenbefreiung bei der GEZ beantragen.
    (passiert mir echt selten, "man" und "mann" zu verwechseln, Sorry!)

  111. SvenC meint: (7.6.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Schwarzfahren ist langweilig. Den Kontrollettis ne lange Nase zeigen macht viel mehr Spass. Wie bei mir neulich wieder passiert. Er ist dann sauer abgezogen, als ich nach 5 Minuten endliche meine Monatskarte ihm gezeigt habe. Natürlich habe ich ihm noch nett nachgebrüllt, ob er denn n Problem hätte nett zu sein. :D

    ACH. DAS macht doch mehr Spass als immer zu latzen.

  112. Stine meint: (7.6.2011 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    Wie soll die "Near Field Communication" die Drehkreuze ersetzen? Das wäre doch nichts anderes, als mit dem Fahrschein: Man hat ihn oder man hat ihn nicht, Bus und Bahn sind immer frei zugängig.

  113. Stefan meint: (7.6.2011 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    in GB sind drehkreuze übrigens gang und gäbe, auch im fernverkehr

  114. dsds meint: (7.6.2011 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Die Datenschutzdebatte die hier stattfinden würde, wenn es Drehkreuze und eine Oyster Card für die BVG geben würde, möcht ich mir nicht vorstellen.

  115. wonko meint: (7.6.2011 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @McCloud:
    Ich vergleiche nicht die Taten. Aber im einen wie im anderen Fall wird von einem Verhalten ohne weitere Belege auf ein anderes Verhalten geschlossen bzw. dies unterstellt. Und das finde ich unangebracht.

    Was daran konstruktiv sein soll habe ich nebenbei immer noch nicht verstanden.

  116. peter meint: (7.6.2011 um 21:36) AntwortenReply to this comment
  117. Darkstalker meint: (7.6.2011 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Ja! Busgutscheine für die Armen! Und Essensmarken. Und Wohngeld. Und Heizungsgeld. Und Geldgeld. Und noch mehr Geld. Und mein Steuergeld.

    Wer nicht arbeitet, braucht auch nicht Straßenbahn fahren. Und wer´s macht, ohne zu zahlen, fährt schwarz. Macht das den Strafgerichten Arbeit? Ja! Ist das ein Grund, es zu erlauben? Nein!

    Dann ist bald auch Schulden nicht zurück zahlen erlaubt. Weil es macht ja den Zivilgerichten Arbeit.

    Geht´s noch?

  118. klaus k meint: (7.6.2011 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @SvenC(111):
    übertrieben lange nach der Fahrkarte kramen mache ich auch gerne..
    auch schön:
    z.B. in Hamburg kann am Wochenende bei einer Monatskarte 1 Person mitfahren..der Gesichtsausdruck des Kontrolleurs, wenn er jemanden "erwischt" hat und man sagt "Der gehört zu mir" ist unbezahlbar..

  119. Stefan meint: (7.6.2011 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: du hast den text nicht verstanden. es geht um die strafbarkeit.

    es baut auch niemand einen freizeitpark ohne zugangskontrollen und verlangt von den gerichten dann alle zu verknacken, die nicht zuvor freiwillig bezahlt haben.

  120. @Tyler meint: (7.6.2011 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte hinzufügen: Russland

    Das dortige System finde ich sehr gut! Vor allem im U-Bahn Bereich.

  121. eborn meint: (7.6.2011 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    ich finde man könnte eine "Haushaltsabgabe" für den ÖNV einführen. Dann gäbe es keine Schwarzfahrer mehr, genau wie es bald keine Schwarzseher mehr gibt.

  122. Ralf meint: (7.6.2011 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Früher gabs mal in jedem Bus,Zug,Straßenbahn einen Fahrkartenschaffner,der war auch Ansprechpartner,wenn sich jemand daneben benommen hat,also produzierte er auch ein Sicherheitsgefühl.
    Bei 3 Mill. arbeitslosen müßten sich genügend finden,die solch eine Tätigkeit annehmen würden und zugleich dürften die Mehreinnahmen auch die Kosten für dieses Personal decken,zumal dann ja auch der eine oder andere beim Sicherheitsdienst beschäftigte mit wegfallen würde,bzw.einen neuen Job hätte…

  123. wonko meint: (7.6.2011 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @Ralf:

    Welche Mehreinnahmen?

  124. Olli meint: (7.6.2011 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    Wenn du wüßtest was Armen alles zusteht bekommst nen Herzinfarkt aber den kannst selber behandeln nicht von meinen Steuergeldern.

  125. McCloud meint: (7.6.2011 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    @wonko: Gemeint war folgendes: Jemand, der finanziell schwach gestellt ist (beispielsweise schuldlos arbeitslos: 55 Jahre – Firma hat ausgestellt), wird normalerweise trotzdem gewisse Grundregeln menschlichen Miteinanders beherzigen. Und dazu gehört, dass man nicht stiehlt und dazu gehört, dass man nicht schwarz fährt.
    Ich habe beruflich öfters mal mit sozial schwächer gestellten Leuten zu tun. Die meisten davon halte ich für integer und traue ihnen zu, dass sie bei einer Bahnfahrt auch ein Ticket lösen.
    Nach meiner Erfahrung sind gerade sozial schwächer gestellte Personen in ihren Handlungen korrekt, in meinem Fall werden gerade hier Rechnungen äußerst korrekt bezahlt (da kann sich manch sozial besser gestellte Person durchaus mal eine Scheibe davon abschneiden). Falls das mal finanziell gerade nicht klappt, kommt die Überweisung zum nächsten Monatsersten.

    Es gibt aber auch einen gewissen Personenkreis, der zum Thema "Arbeiten" eine andere Einstellung hat und eben beispielsweise nicht schuldlos arbeitslos ist, sondern bewusst zu faul ist und keine Arbeit sucht.
    Und diesem Personenkreis traue ich halt eher mal zu, schwarz zu fahren und diesem Personenkreis traue ich auch mal eher zu, mal was in nem Geschäft mitgehen zu lassen.

    Mit "konstruktiv" hatte ich diese obige Einstellung von mir gemeint. Ich wollte da nicht provozieren (=trollen), sondern wollte die Aussage vertreten, dass jemand, der als Erwachsener bewusst ständig schwarz fährt, was eine Form von Diebstahl ist (juristisch: Leistungserschleichung), auch in anderen Dingen eine andere Einstellung zum Thema Eigentum besitzen wird.

    Sind Sie da anderer Meinung als ich?

  126. McCloud meint: (7.6.2011 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    @phumping: Ich bin kein Berliner, glaube aber nicht, dass Sie mit 30-50 km Fahrtweg repräsentativ sind.

    Soweit ich das sehe, kann man entweder eine Monatskarte für das ganze Gebiet für 74 Euro kaufen oder man kann eben keine Monatskarte kaufen.
    Vielleicht ist es sinnvoll, eine Stadt mit 3,5 Millionen Einwohnern vom öffentlichen Nahverkehr mal einfach grob in 4 Zonen einzuteilen, die dann jeweils ca. 40 Euro kosten.

    Das bringt Ihnen sicherlich nichts, wenn sie von NO nach SW müssen, aber dem normalen Berliner, der halt seine Arbeitsstelle, die 5-10 km entfernt ist, aufsuchen muss.

    Was meinen Sie?

  127. bismarckhering meint: (8.6.2011 um 03:33) AntwortenReply to this comment

    Was ich mich immer wieder frage: Warum geben die Armutsneider nicht einfach ihren Job auf und lassen sich's in der Sperrzeit mit Fasten so richtig gut gehen? Nach 3 Monaten ohne Mietzahlung wird durch die Zwangsräumung und Vernichtung des Inventars sogar ein Anspruch auf Erstausstattung bestehen, mit dem man dann unter der Brücke richtig Party machen kann. Luxus pur – aus Steuergeldern … was will man mehr?

    Demnächst in diesem Kino:
    "Deutsche! Kauft nicht bei Arbeitslosen!"
    "Die Arbeitslosen werden Deutschlands Untergang sein!"

    Oder kommt das nur mir so vor?

    b.

  128. schredder66 meint: (8.6.2011 um 07:24) AntwortenReply to this comment

    @Schwarzmaler:

    Jemandem etwas zu unterstellen, liegt mir fern. Aber: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass alle, die die kostenlose Nutzung eines aus Steuermitteln finanzierten ÖPNV propagieren, nicht oder nur in sehr geringem Maße an der Steuergenerierung teilnehmen.

  129. Sonstwer meint: (8.6.2011 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    @Schredder66: Warum soll ich, wenn ich eine Leistung ohnehin zu 66% finanziere, für jede Nutzung noch zusätzlich bezahlen und dazu den Aufwand zur Erfassung der Nutzung und Bezahlung derselben?

    Der RMV betreibt im Raum Frankfurt 700 Haltestellen mit im Schnitt 2 Automaten – Stückpreis ca. 20.000€ Die müssen alle regelmäßig aufgesucht, geleert und mit frischem Papier versorgt werden, verbrauchen Strom, sind im Winter beheizt, damit das LCD nicht einfriert…

    Also locker eine Stunde im Monat, Stundensatz – sagen wir mal 15€.
    Anschaffung 14.000.000€, davon 5% jährlich bei 20 Jahren Lebensdauer: 700000€
    Jährliche Wartung 16800 Stunden = 252.000€
    Strom mal im Jahresschnitt 50W/Stunde * 1400 * 24 * 365.25=613620kWh * 0,2€ –> 122724€.
    Gesamtkosten also 1.074.724€
    Dabei ist das noch knapp gerechnet.

    Dazu kommen die Kosten für die Fahrscheinkontrolle, die Verwaltung der erfassten Schwarzfahrer, die Prozesskosten der Mehrfachtäter – ich denke mal, dass ca. 10% der Gesamtkosten des Verkehrsverbundes nur aus dem Gesamtthema Fahrpreisverwaltung stammen.

    66% Subvention
    100% Kosten – 15% Fahrpreisverwaltung = 85%.
    66%/85%=78% Subvention der Kosten nach Verzicht auf die Erhebung von Fahrpreisen.
    Bleiben nooch 22% zu subventionieren, oder eine um gut 28% erhöhte Subvention – ich denke wir geben viele Steuergelder für weniger Sinnvolles aus.

  130. Mac meint: (8.6.2011 um 09:13) AntwortenReply to this comment
  131. kaputnik meint: (8.6.2011 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @Mac:
    *gähn*

  132. turbo meint: (8.6.2011 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Was wollen wir den Hartz4 empfängern noch alles in den arsch blasen……
    Vllt geh ick jetzt demnächst noch nach der arbeit bei den in der wohnung putzen weil die ja so wenig zeit haben….

  133. RA Sebastian Dosch meint: (8.6.2011 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Dass heute jeder Fahrgast einfach so in Busse und Bahnen einsteigen und mitfahren kann, passt schon nicht zum Begriff des Erschleichens.

    In Heidelberg und Umgebung muss man seit einigen Wochen wieder vorne beim Fahrer einsteigen und die Karte vorzeigen – jedenfalls nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

    Siehe: http://ww2.heidelberg.de/stadtblatt-online/index.php?artikel_id=8038&artikel_image=5027&view=bild&bf=

    Da tun sich ganz neue, nein: alte Möglichkeiten wieder auf…

    Kollegiale Grüße aus Heidelberg

    Sebastian Dosch, Rechtsanwalt

  134. Roro meint: (8.6.2011 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    In Hasselt (Belgien) funktioniert der kostenlose ÖPNV:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Personennahverkehr_in_Hasselt
    Problem ist nur, daß Jugendliche stundenlang im Bus sitzen und die hinterste Bank gar nicht mehr freigeben möchten.

  135. Olli meint: (8.6.2011 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @turbo:

    Ja ich bin auch immer ganz neidisch auf dieses Luxusleben.

    Da möchte man doch glatt seinen Job aufgeben oder?

  136. sacki meint: (8.6.2011 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin ja durchaus auch dafür, dass der Tatbestand komplett abgeschafft wird.

    Aber wenn Herr Vetter hier darlegt, dass die BGH-Rechtsprechung zu dem aktuell geltenden Recht falsch sei, hat er mE Unrecht. Die einschlägigen Entscheidungen begründen die Auslegung eigentlich umfangreich und sehr schlüssig.

    Die Gegenmeinung in Literatur und Lehre treffen zwar im Ergebnis eher meine politische Meinung zu dem Thema, rein juristisch haben sie sich aber zurecht nicht durchgesetzt.

    Dieser "Streit" ist für mich immer ein typisches Beispiel dafür, wie oft Rechtswissenschaft vom gewünschten Ergebnis her betrieben wird. Vermeintliche Dogmatik als "smoke and mirrors" um mit wissenschaftlichem Getue Bauchentscheidungen zu verschleiern…

  137. der finne meint: (8.6.2011 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    "Das kostet den Steuerzahler laut Tagesspiegel rund 80 Euro pro Tag."

    *Insgesamt* 80 Euro?

    Oder 80 Euro pro Inhaftierten?

  138. AM40 meint: (8.6.2011 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon alleine eine Ungeheuerlichkeit, dass für die von Armut Betroffenen, nicht generell das Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln frei ist. Aber noch peinlicher ist die Interpretation der erschlichenen Leistung, die immer nur wegen Armut erschlichen werden kann. Die Rechtsprechung aber darin ein Straftat zu sehen glaubt, aber den "Mundraub" als etwas anderes definiert.

  139. Volker mit V meint: (8.6.2011 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Passt zu unserer Zeit, Dienstleistungen für lau in Anspruch nehmen zu wollen? Warum bezahlen, wenn's auch kostenlos geht? Scheißegal, ob das unterm Strich Arbeitsplätze kostet, weil Einnahmen fehlen: wofür gibt's den Staat und sein kostenloses monatlichiches Geld in Form von ALG2 etc

  140. Volker mit V meint: (8.6.2011 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Weitere Vorschläge, deren Ahndung man abschaffen könnte:
    Bei Aldi klauen statt kaufen
    Von der Tankstelle wegfahren ohne zu bezahlen (spart man auch Zeit)
    Rechnungen ignorieren – könnte man sich die Rechnungsstellung sparen (spart Umwelt)
    Ins Freibad statt über die Kasse übern Zaun klettern (bringt gleich auch Nervenkitzel mit)
    Etc.

  141. sacki meint: (8.6.2011 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @138 (AM40): Den "Mundraub" gibt es nicht.

    @140 (Volker mit V): Sie verwechseln offensichtlich "nicht rechtens" mit "strafbar". Nicht alles, was irgendwie "schlecht" ist, muss auch gleich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts geahndet werden. Auch wenn Schwarzfahren nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, würden die Betroffenen bestraft.

    "Rechnungen ignorieren" ist z.B. (je nach genauer Fallgestaltung) eher nicht strafbar. Keine Ahnung, wie sie darauf kommmen.

    Der typische Fall für die Diskussion ist eigentlich das Parken ohne Parkschein. Man kann sich schon fragen, warum das zurecht nur als OWi geahndet wird, das Schwarzfahren in der Bahn aber gleich eine Straftat darstellen muss…

  142. unschuldiger Passant meint: (8.6.2011 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Hallo, ich habe mal eine juristische Frage, die ziemlich gut zu dem Eintrag hier passen sollte:

    Ich saß heute in der Bahn und dort wurde eine dunkelhäutige, ältere Frau, die offensichtlich weder Deutsch sprach noch verstand, von zwei Zivilkontrolleuren kontrolliert.

    Diese stellten fest, dass die Fahrkarte wohl schon lange abgelaufen war. Sie versuchte sich wild gestikuliernd und den Tränen nahe in Arabisch zu verständigen. Die Kontrolleure verstanden dies natürlich nicht. Sie hatten zudem sichtlich Mühe ihre Personalien aufzunehmen. Darauf hin tätigte sie mit ihrem Handy einen Anruf und erklärte sich wohl irgendeiner Verwandten. Darauf hin wollte sie das Handy einem der Kontrolleure reichen, der jedoch ablehnte. Der andere nahm es dann an und erklärte die Situation.
    Dabei stellte sich heraus, dass die Frau einem der Kontrolleure schon 20 € gegeben hatte und er eine Rechnung/Zahlungsaufforderung über die verbleibenden 20 € schreiben würde (Strafe sind 40 €).

    Die Person am Telefon bat darum, die 20 € wieder zurückzugeben und stattdessen die Rechnung zu erhöhen. Dies lehnte der Kontrolleur harsch und energisch mit der Begründung "was er hat, gibt er nicht mehr her" ab. Nachfolgend äußerte er sich dann mehrfach abschätzig über die Zahlungsmentalität der Volksgruppe.

    War das Verhalten des Kontrolleurs rechtens?

  143. Ralph Lindner meint: (8.6.2011 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich gerade ob man auch dann von Erschleichen einer Leistung sprechen kann, wenn jemand z.B. in einem T-Shirt mit dem Aufdruck "FREIE FAHRT FÜR FREIE BÜRGER – Ich fahre OHNE Fahrschein" oder in einem Shirt miit dem Aufdruck "Ich fahre SCHWARZ" beim ÖPNV-Nutzen ohne Fahrschein erwischt wird. Man kann dann ja wohl nicht sagen, dass er sich "den Anschein des Ordnungsgemäßen" gibt. Gab es schon mal so einen (ähnlichen) Fall?

  144. Olli meint: (8.6.2011 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @Volker mit V:

    Apropos Arbeitsplätze. Ich hoffe du kaufst keine Produkte aus China, kaufst nur Autos die in Handarbeit hergestellt wurden, zahlst extra für Gemüse das per Hand geerntet wurde…….

    Arbeitsplätze sind kein Argument.

  145. Darkstalker meint: (8.6.2011 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @119: Ich bin mir des Gesetzeswortlautes von § 265a StGB bewusst, danke. Ein von der Formulierung her völlig missglückter Paragraph, ja, da stimme ich zu. Nur, wo ist – in praxi – der Unterschied, ob ich in einen Bus/Straßenbahn einsteige, und kein Ticket löse – und es auch nicht vorhabe – oder wenn ich – etwa in einer U-Bahn-Station, wie man sie aus schlechten Filmen kennt – über das Drehkreuz springe? In beiden Fällen nehme ich Leistung in Anspruch ohne meinerseits Gegenleistung erbringen zu wollen. Daher geht die weite Auslegung insowiet völlig in Ordnung. Das hat auch nichts mit verbotener Analogie zu Lasten des Täters zu tun. Das kriegt man unter den Wortlaut der Norm noch locker verpackt.

    Wir können aber auch die ganzen Schwarz-Bus-und-Bahn-Fahrer wegen normalen Betruges verfolgen, sie täuschen ja den Busfahrer/Straßenbahnlenker über ihre Zahlungswilligkeit. Oder darüber, dass sie ein Ticket haben und mitfahren dürfen. Dann drehen wir ein bisschen am Merkmal der Vermögensverfügung und bei der Stoffgleichheit fällt uns sicher auch noch was ein – und schon sind wir im § 263 StGB. Das wäre dann aber wirklich eine Auslegung, die man kaum noch vertreten kann. Daher wurde ja – nachträglich, wie das "a" im "265a StGB" zeigt – ja der Paragraph als Auffangvorschrift gefasst. Und wenn er auffangen soll, was sonst durchrutscht, muss man beim Auffangen eben das Netz weit spannen. So einfach ist das.

    Im Ergebnis ändert sich daran, dass es sich beim Schwarzfahren um absolut strafwürdiges Verhalten handelt, nichts. Wenn ich es mir nicht leisten kann, dann gehe ich eben zu Fuss. Oder fahre mit dem Rad. Oder gehe einfach arbeiten um die Fahrkarte zu bezahlen.

    Nur weil es den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften Arbeit macht, die Taten zu verfolgen, kann man es doch nicht einfach deshalb erlauben – das ist ja geradezu pervers – im Wortsinne.

    Steuerhinterzieher und Wirtschaftskriminelle zu verfolgen ist auch kompliziert – sehr sogar, das weiss jeder, der mal in einer entsprechenden Zoll- oder Staatsanwaltschaftsabteilung gearbeitet hat. Ist es deswegen – zur Entlastung der Verfolgungsbehörden – opportun, die Strafbarkeit abzulehnen? Sicherlich nicht…im Gegenteil. Man sollte noch härter verfolgen und konsequenter strafen, auch in komplizierten Fällen keine Deals mit des Teufels Advokaten machen und es drauf ankommen lassen, dass man im Zweifel auch mal einen nicht erwischt. Aber so Sachen wie "2 Jahre mit Bewährung für 2.374 Tatmehrheitliche Fälle des Betruges in Tateinheit mit 2.374 Tatmehrheitlichen Fällen der Urkundenfälschung" sind ekelhaft, und ein Verrat an echter Strafverfolgung. Die Taten gehören ausermittelt, die 2000 Fälle, die man nicht nachweisen kann, freigesprochen und für die verbleibenden 374 Fälle gehört eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung her, und dann kommt der Kollege eben mal hinter Schloss und Riegel. Aber nein, man beschränkt weg, was geht, den Rest dealt man aus, dann kommt ein "Anwaltsgeständnis" (<– Das Wort gehört verboten!) und dann lässt man faktisch die Leute laufen – denn nichts anderes ist aus Sicht des Angeklagten eine Bewährungsstrafe.

    Doch genug gemeckert, es mangelt schlicht an Ressourcen, solche Verfahren irdnungsgemäß zu betreiben…

    @124: Ich würde mich wundern, wenn ihre Steuergelder für meine private Krankenversicherung zahlen :o)

    @topic: Schwarzfahren = Strafbar. Ob nun de lege lata mit weiter Auslegung des Wortlautes oder de lege ferenda zumindest absolut zwingend notwendig, macht keinen Unterschied. Ich kenne einige unbelehrbare standhafte Wiederholungstäter, die wegen § 265a StGB Untersuchungs-Haftbefehle bekommen haben. (OK, zugegeben, das lag am fehlenden Wohnsitz …)

    Aber auch Verurteilungen zu Strafhaft ohne Bewährung können eben beim hundertsten Fall passieren.

    Und mit was?
    Mit Recht.

  146. sacki meint: (9.6.2011 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    @Ralph Lindner:

    ja, den gab es :)
    http://www.focus.de/panorama/welt/hannover-schwarzfahrer-buesst-trotz-schwarzfahr-t-shirt_aid_483820.html

    Grob gesagt: Ein T-Shirt nimmt in Deutschland niemand ernst, bzw. niemand achtet überhaupt darauf, was so darauf steht.

    Auch mit einem solchen T-Shirt gibt man sich also den Anschein der Ordnungsgemäßheit. Nur weil auf meinem Shirt vielleicht "Terrorist" steht, werde ich (hoffentlich) üblicherweise ja auch nicht gleich verhaftet.
    Anders könnte es mit einem großen Holzschild oder ähnlichem zu bewerten sein.

    Das mit der weiten Auslegung rechtfertigt sich vor allem aus der Entstehungsgeschichte der Norm. §265a wurde 1935 eingeführt und ist quasi wortgleich mit einem Paragraph aus dem Entwurf für ein allgemeines deutsches StGB von 1925. In dessen Begründung heißt es:

    "Erschleichen ist nicht gleichbedeutend mit Einschleichen. Auch wer offen durch die Sperre geht, sich dabei aber so benimmt, als habe er das Eintrittsgeld entrichtet, erschleicht den Eintritt. Auch ein bloß passives Verhalten kann den Tatbestand des Erschleichens erfüllen.."

    – Dies war wiederum eine Reaktion auf ein RG Urteil, dass Schwarzfahren partout nicht unter Betrug fassen wollte.

    Der BGH bemüht sogar Grimms Wörterbuch, für ein etymologisches Argument:

    Nach seinem allgemeinen Wortsinn beinhaltet der Begriff der "Erschleichung" lediglich die Herbeiführung eines Erfolges auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Wege (vgl. Grimm, Deutsches Wörterbuch, 8. Bd. [1999], Sp. 2136; Brockhaus, 10. Aufl. Bd. 2 S. 1217).

    Die aktuelle Rechtsprechung entspricht also sowohl dem Willen des historischen Gesetzgebers, als auch dem Wortsinn von "erschleichen". Daran kommt man mE de lege lata nicht sauber vorbei. Wie bereits erwähnt: wünschenswert wäre eine andere Rechtslage – warum sollte Schwarzfahren verwerflicher sein als Parken ohne Parkschein?

  147. Seb meint: (9.6.2011 um 07:52) AntwortenReply to this comment

    Bloß nichts den regionalen Verkehrsbetrieben oder gar der DB auferlegen. Die bekommen im Raum Berlin nichtmal den normalen S-Bahnverkehr hin.
    Stimmen würde ich ebenfalls für eine Nahverkehrssteuer. Berliner Studenten machen ja etwas ähnliches. Jeder Student bezahlt im Semester irgendwas um die 100€, auch wenn er nicht den Nahverkehr benutzt, und kann dafür das ganze Semester mit dem Studentenausweis fahren.

  148. anonym meint: (9.6.2011 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @ Seb
    Daß Sie es "Steuer" nennen, finde ich okay. Doch etwas anderes als eine "Haushaltsabgabe", über deren Rechtmäßigkeit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

    Man sollte aber nicht übersehen, daß die Studenten es nicht "machen", sondern daß sie dort hineingepreßt wurden. Eine Steuer ist es dort m. E. auch nicht. Man kann immerhin damit argumentieren, daß diese Leute zur Universität fahren müssen, daß sie jung und unternehmungslustig sind und daher diese "Abgabe" nicht völlig sinnfrei ist.

    Wenn Sie es aber auf alle "Verdiener" umlegen möchten, wird die Sache schnell fragwürdig, denn es gibt Leute, die sind z. B. alt und verlassen das Haus kaum noch, können sie manchmal gar nicht mehr.

  149. MM meint: (9.6.2011 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Drehkreuze sind hervorragend! Die Folgen von Drahtloskommunikation befinden sich immernoch in der Untersuchung! Mit aktuell durchaus negativen Vorzeichen.

  150. anonym meint: (9.6.2011 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @ MM
    Was hat das eine Thema mit dem anderen zu tun? Und welche aktuell negativen Vorzeichen gibt es, also auf sachlicher Basis? Keine, wie bisher.

    Ich halte es mit demjenigen, der sinngemäß gesagt hat, diese Öffentlichkeitstelefonierer haben alle ganz deutlich einen an der Waffel, aber das kommt nicht von irgendeiner Strahlung, nein, die sind bereits vorher so im Kopf. Kann man nur unterstreichen.

  151. Halconnen meint: (9.6.2011 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    @Eduward: Ich würde selbst eher nen System mit Menschen-Bewegungsprofil-Tracking a la Niederlande erwarten wenn die Betriebe gezwungen sind 'wirksame' Maßnahmen selber umzusetzen.

    In dem Fall kommste dann ohne Beförderungskarte nicht auf den Steig, aber wenn du ohne in einen Zug zu steigen den Bahnsteig betrittst und wieder verlässt, bezahlst du auch nix, bist ja nicht gefahren.

    Wenn du den Steig betrittst und einen anderen wieder verlässt, wird die Knete abgebucht.

    Ist natürlich total böse weil man dann von allen Nutzern des Systems schöne Bewegungsprofile erstellen kann, aber funktionieren täte es.

    Harrharr.

  152. Olli meint: (9.6.2011 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    @ Darkstalker Ah bei ner PKV na sag das doch. Aber dann über andere meckern irgendwie witzig.

  153. Thorsten Claus meint: (10.6.2011 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, dass wir uns in Deutschland viel mehr Beispiel in Barcelona und London nehmen müssten, dann hätten wir auch kein so großes Problem mit Schwarzfahren.

    Leider scheint eine Siemens ein solches System nicht im Programm zu haben, daher wird es so etwas auch nicht in Deutschland geben – schade!

  154. Darkstalker meint: (10.6.2011 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Sind sie sicher, dass sie verstanden haben, was ich geschrieben habe? =) Was hat denn meine Art der Krankenversicherung mit dem Rest zu tun? Den Zusammenhang müssen sie jetzt schon kurz erläutern,bitte.

  155. Fritz meint: (12.6.2011 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Tja, mal einige Fakten:

    1. Auch in Rom, Barcelona & Co. – mit Sperren – gibt es Schwarzfahrer. Und zwar nicht zu knapp. Die Sperren sind ja meist einfach nur ein unbesetztes Drehkreuz. Da springt man rüber, klettert unten durch, nutzt – erstmal im abgesperrten Bereich – Fahrkarten exzessiv, also äh: über Gebühr, aus usw.
    2. Mag sein, dass es strafrechtlich eine andere Sache ist, unter einem Drehkreuz Limbo gemacht zu haben? Dass die Mitfahrt in Zügen nicht gratis ist, weiß aber auch jeder. Im Supermarkt muss ich auch kein Drehkreuz mit Taschenkontrolle am Ausgang aufbauen, damit Diebstahl strafrechtlich verfolgt werden kann. Es steht für die Unwissenden im ÖPNV meistens auch an jeder Tür oder jeder Station noch einmal dick und fett und breit: Mitfahrt nur mit gültigem Fahrschein (Berlin), Zugang nur mit gültigem Fahrschein oder Bahnsteigkarte (Hamburg) usw.
    3. In Deutschland gibt es extrem viele Fahrscheinsorten, die die Sperre erkennen können muss. Mal als Beispiel, was in Hamburg alles Fahrschein sein kann: Ein Handybildschirm (Handyticket), ein Blatt DIN-A4 aus dem häuslichen Laserdrucker (HVV-Onlineticket, DB-Onlineticket – auch noch zwei unterschiedliche Verfahren), eine DB-Fernverkehrsfahrkarte aus dem Automaten oder vom Schalter (jeweils andere Sicherheitsmerkmale), das Beiblatt der Behindertenfreifahrt, ein Gruppenticket (tariflich darf sich die Gruppe nicht aufsplitten und in ganz andere Richtungen fahren – kann die Sperre aber nicht erkennen) usw. Bis das Gerät erfunden ist, dass das alles erkennen kann, dauert es wohl noch eine Weile.

  156. mueller meint: (12.6.2011 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    http://feynsinn.org/?p=8566 Schwarzfahren… na und ?

  157. Maier meint: (23.6.2011 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Warum werfen wir nicht mal einen Blick nach Tokio?
    Zumindest was das U-Bahnsystem anbelangt, haben die da ne recht praktische Lösung gefunden, wie es scheint. Sowas sollte auch in Ballungszentren in D möglich sein.

  158. Johannes Ponader meint: (4.9.2011 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    § 265a fordert als Tatbestandsmerkmal die "Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten". Wenn der Angeklagte sagt, dass er lediglich vergessen hat, den Fahrschein zu kaufen, ist der Prozess doch recht schnell erledigt, oder? Oder ist Vergesslichkeit strafbar, wenn sie wiederholt vorkommt?

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