Keine Fahrprüfung, aber legal am Steuer
Darf jemand in Deutschland legal Auto fahren, obwohl er nie eine Fahrprüfung gemacht hat? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beantwortet diese Frage mit einem (vorläufigen) Ja – und gibt einer Gesetzeslücke schuld.
Die Geschichte beginnt damit, dass eine Frau aus Niederbayern Auto fahren wollte, obwohl sie nie eine theoretische oder praktische Fahrprüfung abgelegt hat. Sie kaufte im Sommer 2008 über einen Vermittler einen totalgefälschten philippinischen „Führerschein“. Auf den Philippinen war sie nie gewesen.
Nur zwei Wochen nach dem Kauf ließ sie über den Vermittler unter Angabe eines ungarischen Scheinwohnsitzes die Umschreibung dieses philippinischen „Führerscheins“ in einen ungarischen Führerschein beantragen. Die ungarischen Behörden stellten ihr daraufhin anstandslos einen ungarischen Führerschein aus.
Als die Polizei gegen den Vermittler ermittelte, stieß sie auf Namen und Adresse der Kundin. Das Landratsamt Passau verbot der Frau sofort, mit ihrem ungarischen Führerschein in Deutschland Auto zu fahren. Dagegen klagte die Frau – beim Bayerischen Verwaltungsgerichshof hatte ihr Eilantrag Erfolg.
Die Richter meinen, der ungarische Führerschein weise nicht nur die philippinische Fahrerlaubnis nach. Vielmehr vermittele das Dokument ein “eigenes ungarisches Recht”. Diese eigenständige ungarische Fahrerlaubnis sei gültig, so lange sie nicht von Ungarn zurückgenommen worden sei.
Die deutschen Behörden seien machtlos. Der deutsche Gesetzgeber habe nämlich versäumt, von einer EU-rechtlichen Ermächtigungsnorm Gebrauch zu machen. Nach einer Vorschrift aus der EU-Führerschein-Richtlinie hätte festgelegt werden können, dass ein von einem anderen EU-Mitgliedsstaat (hier: Ungarn) umgetauschter Führerschein eines Drittlandes (hier: der Philippinen) in Deutschland nicht anerkannt wird. Eine solche Vorschrift gebe es aber in Deutschland noch nicht.
Der Beschluss im Eilverfahren gestattet der Frau nun in Deutschland Auto zu fahren, obwohl sie niemals eine Fahrprüfung gemacht hat. Dies gilt zumindest so lange, bis das Gericht die Hauptsache geprüft hat. Die Behördenvertreter wollen darauf drängen, dass das die Frau doch wieder das Auto stehen lassen muss. Ihrer Meinung nach sperrt bereits der gefälsche philippinische Führerschein “rechtliche Anschlussbetrachtungen”.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2011, Aktenzeichen, 11 C 10.2938
Ich habe lange genug in Passau gelebt, um zu wissen, DASS die Regionalklassen von PA und FRG sauhoch sind. Jetzt weiss ich auch WARUM.
Sachen gibts *kopfschüttel*
Frau Koch-Mehrin, sind sie es?
Die Frage ist doch vielmehr: Kann sie es denn? Wenn sie nur dadurch auffällig geworden ist, daß ihr Führerscheindealer aufgeflogen ist, dann scheint sie es offenbar besser zu machen als etliche offizielle Führerscheininhaber.
Das ganze Gedöns mit dem Führerschein in Deutschland ist doch primär eine dicke Abzocke. In anderen Ländern mit nicht unbedingt geringerer Verkehrsdichte legt man eine theoretische und praktische Prüfung als Befähigungsnachweis ab, ganz ohne teure Theorie- und Fahrstunden.
Und wenn ich mir aus mehrjähriger Fernpendelei so ansehe, was auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, dann scheint mir die deutsche Führerscheinausbildung nicht unbedingt ein Garant dafür zu sein, daß der Absolvent anschließend auch des Fahrens mächtig ist.
Ich frag mich auch… von den ca. 600 Abgeordneten sind über 50% beruflich mal Anwalt gewesen. Das ist klar, daher die Abmahn-Gesetze usw. usw. Man will seinesgleichen ja gut mit Geld eindecken. Aber das viele Fahrschul-Besitzer unter den Abgeordneten sitzen, ist noch nicht bekannt geworden. Woher kommt darum das deutsche Fahrschul-System? Da scheinen so einige Lobbyisten den Draht gezogen zu haben, aber so wirklich ersichtlich ist es trotzdem nicht…
@R.B.
Also ich finde es kommt nicht nur auf das Können an. Das lässt sich ja ohne Prüfung nicht feststellen (wenn dann "bisher konnte sie es") und daher gibt es auch die Führerscheinprüfung. Ziel ist ja ein genormtes, übliches Leistungsprofil nachzuprüfen.
Wenn man ihrer Argumentation folgt (Anwendung reicht als Befähigung), dann werde ich mich demnächst nach Stellen als Hubschrauberpilot umsehen. Ich glaube nämlich, dass ich das Flugzeug fliegen kann und solange bis ich meine erste Bruchlandung mache bestehe ich darauf es auch fliegen zu dürfen.
Natürlich kenne und sehe ich auch genügend Kfz-Lenker die sicherlich einen Führerschein haben und trotzdem furchtbar fahren. Aber da wäre der richtige Ansatz verpflichtende Augentests (mit höherem Alter in regelmässigeren Abständen), schon bei weniger Punkten oder sehr auffälligem Verhalten eine Nachschulung und generell strengere Führerscheinregeln.
Also: Wenn jemand mit einem gefälschten vorgeblichen amtlichen Dokument A sich bei einer Amtsstelle X ein echtes amtliches Dokument B besorgt, dann behält dieses echte amtliche Dokument auch dann seine Gültigkeit, wenn die Ungültigkeit des Dokuments A offensichtlich wird, so lange, bis Amtsstelle X – und nur diese – das amtliche Dokument B widerruft.
Gibt es denn keine Möglichkeit, dass amtliche Stellen, wenn sie erkennen, dass ein (für sich genommen echtes) Dokument einer anderen Amtsstelle offensichtlich nur durch Vorspielen falscher Tatsachen ausgestellt wurde, dieses nicht anerkennen, egal ob Führerschein, Geburtsurkunde, Personalausweis, Scheck? Mit scheint das nicht nur eine deutsche Gesetzeslücke in einem speziellen Fall zu sein, sondern ein grundsätzliches Problem in unserer Staatsvertragsrechtsphilosophie.
Kann man denn die Frau wenigstens wegen Urkundenfälschung hierzulande dran kriegen? Immerhin ist sie Deutsche, hat die Sache von Deutschland aus angeleiert und hier ihren Vorteil bezogen. Einen Bezug müsste es also geben.
@freiwild: Sie hat ja in D offenbar nie das gefälschte Dokument "verwendet", sondern stets nur das echte – ungarische.
@freiwild: Es geht ja überhaupt nicht um den ungarischen Führerschein, sondern um die ungarische Fahrerlaubnis.
War es nicht lange Zeit so, dass Belgier nie einen Führerschein hatten und irgendwann einmal die Belgier, welche jahrzehntelang halbwegs unfallfrei mit dem Kfz. unterwegs waren einfach ainen ausgestallt bekaman? Oder ist das französische Legende?
@Sinnesrausch:
Quelle für die über 50%?
.. was ich mich frage: wenn die 'Dame' soviel Geld in eine offensichtlich hervorragende Fälschung und das ganze Prozedere mit Umschreibung über etliche Zwischenvermittler etc. bezahlen konnte, warum konnte sie sich dann keine normale Führscheinausbildung leisten? Zu faul? Zu dumm? Bei der kriminellen Energie eigentlich beides nicht denkbar. Vorschläge?
Skandal! In Saudi-Arabien würde es sowas nicht geben.
@zf.8:
Es gibt keine genauen Analysen.
In einer alten Hart-Aber-Fair-Sendung wurde mal von Hand die genauen Lebensläufe der Abgeordneten ausseinander genommen (weil es darüber keine genauen Listen gibt). Die überwiegende Mehrheit war Rechtsanwalt, gefolgt von der schwammigen Bezeichnung "Unternehmer". Ich glaub eine Abgeordnete der Linken war zeitlebens mal Arbeitslos.
Definitiv kann gesagt werden, das der Beruf des Anwalts hier dominant vertreten ist. Anwälte vertreten also das Volk.
Es ist doch, wegen des nachweisbar gefälschten philippinischen FS, ja wohl eindeutig davon auszugehen dass der Dame die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ fehlt.
Also warum nicht FS-Entzug und MPU? Das geht spontan, sofort, und damit wäre Zeit gewonnen.
Was steht dem im Weg?
:Ergänzung:
Achso, ja, halt. Die MPU soll die charakterliche Eignungsfähigkeit ja erst prüfen. Der gefälschte FS ist aber doch garantiert Anlass genug das mal zu veranlassen.
Wahnsinn … Hätte ich doch vor 6 Jahren darauf gewartet, bis ein Bekannter in den Urlaub auf die Philippinen -und zurück über Umwege durch Ungarn- fährt, dann hätte er mir 'nen Führerschein mitbringen lassen.
Hätte ich doch wohl mindestens 90 % gespart. Wenn die Dame überhaupt was dafür bezahlt hat …
Mal ehrlich und ernsthaft: Wenn ich lese, was Menschen für 1500 Euro tun und riskieren (soviel hat meine Fahrschule + Prüfung 2005 gekostet), frag ich mich doch: Wie krank können Menschen eigentlich sein?!
@Thomas:
Wie krank können Menschen sein die 1500 Euro dafür verlangen anderen das Fahren beizubringen wenn es in anderen Ländern billiger geht!
Warum löst man das Problem nicht mit einem kurzen Anruf in Ungarn?
@Thomas: So teuer ist das mittlerweile? Anno 1989 ging Motorrad+Auto incl. aller Nebenkosten noch für <DM2000.
Durchschnittskosten deutschlandweit für einen führerschein liegen momentan bei 1337. Was ja noch halbwegs im Rahmen liegt, aber:
In Sachsen-Anhalt kostet eine Fahrstunde im Durchschnitt circa 22 euro.
Hier in Düsseldorf ist die kaum unter 30 (standard ist 33) zu haben, sondefahrten häufig sogar 36-39.
Man kann sich also vorstellen, das gerade die Leute in Städten häufig 2000 euro und mehr bezahlen was ja nun wirklich viel zu viel ist und dann auch kein wunder mehr das die leute ausweichen.
Nicht ganz 50 Prozent Juristen im Bundestag, sondern 22 Prozent.
http://www.n-tv.de/politik/dossier/Der-17-Deutsche-Bundestag-article563307.html
PS: Über Fahrlehrer steht hier nichts.
@Andreas:
MPU funktioniert nicht, die können kein ausländisches Dokument einziehen. Wobei, man könnt ihr vermutlich das Benutzen der ausländischen Fahrerlaubnis in De verbieten.
@Smockil
Es geht doch nicht darum, dass Fahrprüfungen in anderen Ländern billiger sind. Von mir aus können alle über die Grenze fahren, und dort den Führerschein machen. Aber: Soweit ich das lese, hat die Dame NIE an einer Fahrprüfung teilgenommen. Darum geht's doch.
Wie sieht das denn der Versicherung aus? Ist die "Dame" überhaupt versichert oder versicherbar? Und wenn sie versichert ist, ist das nicht ein gefundenes Fressen für ihre Versicherung im Falle eines Schadens die Zahlung abzulehnen?
@Anonymer Zyniker:
Führerscehinpflicht gibt es in Belgien seit den 50er Jahren. Ob es mal so eine 'Amnestie' gab, weiß ich nicht. Bis vor wenigen Jahren reichte jedenfalls der Nachweis über 1 Jahr Fahrpraxis in Begleitung eines Füherscheininhabers um den belgischen Lappen zu bekommen (das sind die Autos mit dem Schild mit weißem 'L' auf blauem Grund, die man in B sehen kann). Es gibt aber seit einiger Zeit sowohl eine theoretische al auch eine praktische Prüfung beim belgischen TÜV-Äquivalent Autosésurité. Bedingung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung ist m.W. das bestehen der theoretischen Prüfung und wahlweise entweder Nachweis von Fahrpraxis oder einiger weniger (zwei oder vier?) Fahrstunden – das kann man sicher googlen (bin nur gerade zu faul dazu, wen's interessiert, der kann sich hier informieren: http://www.autosecurite.be). Billiger als in Deutschland ist's allemal. Die praktische Prüfung konnte ich mir beim Warten in der Schlange vor dem 'TüV' allerdings ein paar mal anschauen: ein mal um's Gelände sowie Ein- und Ausparken reichte da schon.
Wobei 'die Belgier' im Vergleich auch nicht schlechter zu fahren scheinen als 'die Deutschen'… die Statistik lässt, wie immer, Interpretationsspielräume (vgl. http://www.rp-online.de/auto/news/Die-gefaehrlichsten-Laender-fuer-Autofahrer_aid_712899.html ).
Bonne route!
An die MPU hab ich auch denken muessen.
Wer ist jetzt Schuld an der "Gesetzesluecke"? Der ungarische Fuehrerschein sollte ja nichtig sein, da es eine Umschreibung eines nichtigen Dokumentes ist. Deutsches Recht? EU-Recht?
Erschreckend, was alles passieren kann, wenn man mal über die tatsächliche Gesetzeslage nachdenkt… Alt gewohnte Denkweisen stellen sich als völlig falsch heraus. Welch unglaubliche Überrasschung!
Einer ohne Fahrschule? HUNDERTE! TAUSENDE!
Carsten
–
"Es ist finster im Land. Deutschland führt wieder Krieg, die Politik lügt, viele Medien bringen Propaganda und die schweigende Mehrzahl der Bürger ahnt das nicht oder verschließt Augen und Ohren davor."
grimoire
kann man ihr nicht nachweisen, sich weniger als 180 Tage in Ungarn aufgehalten zu haben?
…kein wohnsitz, kein FS…
@recht_kom:
… nach eigenen Angaben.
Wer glaubt denn einem Politiker …
@Tunke m. Sauce:
Ähm, wenn man im Grenzgebiet Niederlande-Belgien-Deutschland lebt, dann sieht man das anders. Belgier fahren (und parken) hier wie die letzten Vollidioten.
Es gibt ja so das allgemeine Vorurteil, dass die Niederländer ihren Führerschein auf der Kirmes geschossen haben, aber das muss man hier korrigieren. Im Vergleich zu den Belgiern fahren Niederländer zahm, besonnen und korrekt.
Besonders beliebt bei Belgiern ist das komplette Ignorieren von jeglichen Geschwindigkeitsbegrenzungen und waghalsige Überholmanöver, die sich nicht mal die wildeste deutsche Dorfjungend im tiefergelegten Golf GTI besoffen nach einem Diskobesuch leisten würde.
Einfach nur gerade in der Spur fahren ist für Belgier schon ein Problem. Komplett knallen sie beim Überholen durch. Wenn Belgier bei Überholmanövern Platz haben, dann warten sie gerne so lange, bis es richtig eng und gefährlich wird. Dann wird die Karre im letzten Moment rücksichtslos rausgerissen, eventuell wird im Rausreißen der Blinker alibimäßig einmal kurz betätigt und dann tun sie erstaunt das dass richtig eng wird.
Nicht mal parken können sie richtig. Gerne wird eine Straßenkreuzung oder Einfahrt halb zugeparkt oder einen Meter vom Bordstein weg geparkt. Ebenfalls nicht selten ist die Angewohnheit das Auto in die Straße reinragend zu parken, weil einfach vorwärts in die Parklücke oder direkt auf den Bürgersteig gefahren wird.
Es wundert mich überhaupt nicht, dass Belgien in den Top-10 der für Autofahrer gefährlichsten Länder auftaucht. Die haben sie schlicht und ergreifend nicht mehr alle. Die wildesten deutschen Pistensäue und schlimmsten bräsigen Niederländer sind nichts gegen die.
@ 3 Avatara:
Sehr schön.
Als junger anhalter bin ich in den 70ern von einem Belgier mitgenommen worden, von Trier nach Paris.
Da jagt heute noch ab und zu ein cauchemar den nächsten.Aber nix gegen Belgier, die pommes sind ok.
Ausserdem:wenn die dame sich soviel mühe gegeben hat…
Naja, aber wenn es eine derartige Regelung gäbe, wären ja derartige Führerscheine generell ausgeschlossen. Wenn ich in den USA gewohnt habe, nach Frankreich ziehe, dort meinen Führerschein umtausche, dann darf ich nicht nach Deutschland fahren.
Vielmehr müsste es eine Regel geben, nach der Führerscheine, die ohne Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erworben wurden, wo und durch wen und wie auch immer (blablabla ja halt ihr wisst wie ich das meine), ungültig sind. Und gut ist.
Simple that? Oder überseh ich da was?^^
@Leidgeplagter:
Den Eindruck kann man haben… habe selber lange genug in B, in den NL, in D und im Dreiländereck D/B/NL gelebt und mir scheint es sich eher so zu verhalten:
'Die Belgier' (ja, alle, ohne Ausnahme *hrmm*, deshalb auch die ' ') fahren eher einen, sagen wir mal, kreativen Stil – was da, 'unter sich' in B auch ganz gut funktioniert, da die meisten anscheinend das Motto 'fahren und fahren lassen' praktizieren.
'Die Hölländer' (Pauschaliesierung, s.o.) fahren sehr defensiv, spritsparend und regelkonform. Auch da, 'unter sich' funktioniert das ziemlich gut.
'Die deutschen' (wobei es hier schon große regionale Unterschiede zu geben scheint) fahren tendenziell 'mit viel (Un)Rechtsbewusstsein' und in der Gewissheit, dass die anderen alle sowieso nur mit viel Glück die Führerscheinprüfung gaschafft haben dürften. Meist funktioniert auch das 'unter sich' irgendwie einigermaßen ok.
Wenn allerdings, wie im Dreiländereck bei AC, diese drei grundverschiedenen Fahrstile zusammentreffen, dann braucht man tatsächlich oft gaaaaaaanz viel Toleranz und verdammt gute Nerven für die Völkerverständigung.
Die Belgier fahren eben wie 'die Belgier', die Niederländer eben wie… usw.
'Der Belgier' denkt sich (wenn überhaupt etwas dazu) "was haben die Boches denn für Probleme? Macht euch mal locker… Oh, was steht denn da auf der Strasse rum, ach nee, dass sind 'fahrende' Kaaskoppen, wie süß".
'Der Niederländer' denkt sich "Rotmoffen, alles Autofahrnazis… ich bleibe da mal betont relaxed. Sollen die sich doch mit die Drecksflamen gemeinsam um die Baum wickeln".
Und was 'der Deutsche' dann dazu denkt, hast du ja sehr schön dargelegt. ;-)P
Nach mehreren gefahrenen 100TKM in den drei Ländern kann ich nur sagen: Heckwärtige Körperöffnungen am Steuer findet man überall und wenn man sich eine Weile an den jeweils vorherrschenden regionalen Fahrstil gewöhnt hat (egal wo), kommen einem die die jeweils anderen Stile sowas von daneben vor… bis man sich eben dran gewöhnt hat. Da klappt auch beim Umzug von… bspw. Kreis Steinfurt (gruselig, gruselig…) nach z.B. Düsseldorf (nee, nee, nee…). Fahren können die ALLE nicht!
@Thomas:
Hab ich auch nie hab mir nach nen Jahr aufenthalt in Argentinen für umgerechnet 5 Euro meine Fahrerlaubnis erworben wurde hier anerkannt und umgeschrieben. Fahre seit gut 10 Jahren unfallfrei ;)
Und da heißt es immer, die "einfachen Leute" hätten keinen Vorteil von der Globalisierung…
ODER
Hey, ihr Europaskeptiker, unser Haus Europa ist toll!!!
-:)
Moooment mal. Einen gefälschten Führerschein als echten ausgeben dürfte doch sowohl in Deutschland als in Ungarn eine Straftat sein. Sollte da nicht gemäß §7 Abs. 2 StGB ermittelt werden?
Erinnert mich an die echten Pässe mit falschen Personalien drin, die von echten Behörden an Geheimdienstmitarbeiter ausgegeben werden…
Ich fass es nicht! Was ich mich aber frage: Die Frau ist aber dennoch dran wegen § 276 StGB ('Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen'), oder?
@32, Leidgeplagter
@35, Tunke m. Sauce
ich wohne seit 2005 im Dreiländereck D/B/NL (Kreis HS) und ich fühle mich überhaupt nicht von meinen autofahrenden B- oder NL-Nachbarn gefährdet. Eher sind es meine "Landsleute", die mir den letzten Nerv rauben – egal ob ich im Auto oder auf dem Mopped unterwegs bin.
@pessimist:
Prinzipiell schon, aber sie könnte (wenn sie Deutsche ist, s.o. chris #38) ggf. wegen Urkundenfälschung durch Gebrauch des gefälschten philippinischen FS in Ungarn bestraft werden, 276 tritt dann hinter 267 StGB zurück.
Wer will denn auch bitte ohne Fahrstunden gehabt zu haben Auto fahren? Das ist doch unverantwortlich und man straft sich selber.
Aber wenn ich so auf die Straße gucken, wie die Leute Auto fahren, wundert mich gar nix mehr … ^^
@schredder66:
ach, tatsächlich? ;-]
Zwischenteitlich dürfte die Frau an Anschreiben vom Landratsamt erhalten haben mit der Aufforderung denn EU Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen um eine Nutzungsuntersagung in der Selbigen einzutragen.
*facepalm* Das Problem ist doch nicht die Anerkennung einer in einem EU-Land ordnungsgemäss umgeschriebenen Drittlandserlaubnis. Es sollte doch reichen, wenn die Damen und Herren von der deutschen Polizei die ungarische Behörde bitten würden – unter Vorlage der Nachweise, dass die philippinische Erlaubnis gefälscht war – die Ungültigkeit der ungarischen Erlaubnis zu bestätigen.