Ab in den Knast
Eine Staatsanwältin beantragt einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Es geht um behaupteten Drogenhandel, allerdings eher in geringem Umfang. Meine Mandantin ist nicht vorbestraft, sie hat Job, Wohnung und einen festen Freund. Die Begründung des Antrags ist denkbar kurz:
Bereits die gesetzliche Mindeststrafandrohung von 1 Jahr Freiheitsstrafe begründet nach der Lebenserfahrung einen besonderen Fluchtanreiz.
Die Strafverfolgerin möchte also jeden in Untersuchungshaft nehmen, bloß weil ihm möglicherweise Freiheitsstrafe ab einem Jahr Haft droht. Wenn sie damit durchkäme, hätten wir bald amerikanische Verhältnisse in unseren Haftanstalten.
Und der Staat könnte später noch mehr Geld für vernichtete Existenzen aufwenden, wenn die Leute dann freigesprochen werden, das Verfahren eingestellt oder lediglich eine Bewährungsstrafe verhängt wird. Bewährung ist ja immerhin bis zu zwei Jahren Knast möglich. Um so hoch zu kommen, muss man als Ersttäter schon einiges anstellen.
Zum Glück hat schon die Ermittlungsrichterin abgewunken:
Ein Haftgrund ist vorliegend nicht erkennbar. Allein die gesetzliche Mindeststrafandrohung von 1 Jahr kann die Fluchtgefahr nicht begründen. Die Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hat einen festen Wohnsitz. Aus ist aus der Akte auch nicht erkennbar, dass sie über keine ausreichenden sozialen Bindungen verfügt.
Immerhin hat die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt.
1 Jahr Freiheitsstrafe? Könnte das nicht sogar noch zur Bewährung ausgesetzt werden?
@Julian:
Habe den Text um die Antwort auf deine Frage ergänzt.
In wie fern spielen die sozialen Bindungen eine Rolle für oder gegen U-Haft?
P.S. Konnte hier http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_%28Deutschland%29 nichts finden.
Nun in Amerika kann man normalerweise auch wieder aus der Untersuchungshaft rauskommen (bail). Ich glaube das geht in Deutschland nicht so leicht.
@martin: Fluchtgefahr. Wieso sollte jemand fliehen? Bzw. andersherum wieso sollte er sich der Strafe stellen? Ganz einfach: weil niemand Lust hat 20 Jahre im nicht ausliefernden Ausland zu leben, wenn es "nur" um eine Bewährungsstrafe geht.
Bei richtigen Menschen, also Frauen, ist die Gefahr im Gefängnis zu landen so gering, daß eine Untersuchungshaft nicht angezeigt ist. Dabei spielen die verübten Straftaten keine Rolle, sie dürfen z. T. sogar straffrei morden.
@martin:
Zur Bewertung der Fluchtgefahr gilt maßgeblich folgendes: Zum einen die Faktoren, die den Beschuldigten dazu veranlassen, sich dem Verfahren zu entziehen. Auf der anderen Seite die Faktoren, die ihn dazu veranlassen, sich dem Verfahren trotz drohender Strafe zu stellen.
Auf der ersten Seite steht maßgeblihc die Strafandrohung und sonstige mögliche Konsequenzen. Auf der anderen Seite sind maßgeblich die sozialen Bindungen zu sehen: fester Wohnsitz, Wohneigentum? Familie, feste Bindungen, Kinder? Fester Arbeitsplatz? Guter / gut bezahlter Arbeitsplatz? Viele Freunde/Bekannte, Mitgliedschaften, ehrenamtliches Engagement?
Je weniger von diesen sozialen Komponenten gegeben ist, desto weniger Gründe gibt es für den Straftäter, hier zu bleiben und sich dem Verfahren zu stellen. Er könnte schließlich ohne große Verluste ins Ausland fliehen und sich so dem Verfahren und der drohenden Freiheitsstrafe entziehen. Hat jemand im Gegensatz dazu viele soziale Bindungen, fällt es ihm viel schwerer, all sein soziales Leben zurück zu lassen um zu fliehen. Wenn nun jemandem beispielsweise eine mehrjährige Haftstrafe vor sich sieht, dann hat derjenige ohne festen Wohnsitz und ohne Familie, oder der Einzelgänger mit viel Geld viel eher den Gedanken, sich ins Ausland abzusetzen, als der Familienvater mit drei minderjährigen Kindern, einem eigenen Grundstück mit schönem Einfamilienhaus und und und…
Unterschied klar geworden?
Diese Bewertung fließt maßgeblich in die Begründung des Haftgrundes "Fluchtgefahr" ein. Entweder es besteht die Gefahr zur Flucht, oder eben nicht.
Gruß
Mir wurde mal erzählt, dass man für einen Job bei der Staatsanwaltschaft ein Prädikatsexamen braucht, also ein besonders guter Jurist sein muss. Sollte ein besonders guter Jurist nicht wissen, dass man für Fluchtgefahr nach dem Buchstaben des Gesetzes (§ 112 II Nr. 2 StPO) immer die "Umstände des Einzelfalles" würdigen muss und es niemals allein nach abstrakten Kriterien wie der möglichen Strafhöhe beurteilen darf? Oo
@SoWhy: ja und? man kanns ja trotzdem probieren, vor allem wenn solcherlei verstösse nicht strafbewehrt geahndet werden.
ich frage mich nur was für ein asoziles empathieloses individuum man sein muss um mitmenschen so, und so lapidar nebenbei, das leben versauen zu wollen. manchmal wäre ich gerne "gehirnhacker" um rausfinden zu können wie die gedankenwelt solcher menschen aussieht.
@SoWhy: Haben Sie schon mal von der Frauenquote gehört? Von einer Staatsanwältin können Sie einfach nicht mehr erwarten, als Auswendiggelerntes.
Joe, noch immer keinen neuen Spielplatz gefunden? Wie wär's denn dann damit, bei dem schönen Wetter einfach mal den Leuten draußen auf den Sack zu gehen anstatt den ganzen Schund hier ins Kommentarfeld zu tippen?
@user124: Naja, etwas zu probieren, wo ein Meinungsstreit existiert, wäre ja verständlich. Aber in nem Fall, wo wirklich niemand was anderes vertritt, ist es leichtsinning, wenn nicht gar dämlich. Im Kommentar (Meyer-Goßner, § 112 Rn. 23 m.w.N.) steht sogar ausdrücklich:
@Joe: Dem will ich mal widersprechen. Abgesehen davon, dass die meisten Staatsanwältinnen sicherlich kompetent sind, ist das Argument inkorrekt. Hätte die betreffende Staatsanwältin wirklich auswendig gelernt, hätte sie das gewusst. Das wurde selbst uns im Studium beigebracht und StPO ist wirklich kein großer Bereich im Jurastudium.
Immerhin hatte ja mal die Ermittlungsrichterin die notwendige Lebenserfahrung PLUS (TM) um die den Umständen des Einzelfalles entsprechende Wahrscheinlichkeit einer Flucht individuell einzuschätzen.
Je mehr Prozesse ich beobachten muss und und über desto mehr Prozesse ich lese, je mehr werde ich das Gefühl nicht los, dass das gesamte Justizsystem aus folgenden Klassen besteht: (A) Lebt geistig in einem eigenen Paralleluniversum welches sich gegenüber der echten Welt in unübertrefflichem Maße asozial verhält, (B) Alle sind Verbrecher! Alle Lügen! Jeder ist schuldig! (TM), (C) Scheiß was auf die Wahrheit, Wahrheit ist was für romantische Weicheier und Spinner! (TM), (D) Warum soll ich arbeiten und für den armen Mandanten haushoch gewinnen , wir haben doch das RVG! (TM), (E) Scheiße, ich tue alles für meine armen Mandanten und bekomme nie die fetten Industriesachen ab, ich brauche unbedingt Minderheitenschutz, ne billigere Wohnung und ein kleineres Auto! (TM).
Wenn ich mal nicht als Beobachter sondern als Zeuge in den Gerichtssaal muss, passieren andauern so komische Sachen wie dass ich den Richter ermahnen muss mich nicht in der Öffentlichkeit mit der Bezeichnung "Gefälligkeitslügner für den Angeklagten" der Straftat der falschen uneidlichen Aussage zu bezichtigen, wenn vor mir auf dem Tisch das MAZ-Band liegt, dass meine Aussage als filmerische Dokumentation des Geschehens wiedergibt.
Oder andere Variante: Richter "Sie Lügen doch, das sehe ich Ihnen an! Sie sollten doch wissen, dass man bestraft wird wenn man vor Gericht lügt!" Ich: "Herr Vorsitzender, Sie mögen zwar der Herr dieses Verfahrens sein, jedoch ausgerechnet MICH der Lüge zu bezichtigen wo ich die von mir gefertigte Fotoserie in der Hand halte auf der eindeutig zu sehen ist, dass der beschuldigte Polizeikommissar X dem geschädigten Zeugen Y erst grundlos Pfefferspray aus einer Entfernung von 10 Zentimetern ins Gesicht sprüht und dann mehrere Minuten lang mit dem Schlagstock auf den Zeugen Y – auch mitten in das Gesicht – einschlägt, könnte den Eindruck erwecken Ihr ausschließliches Interesse läge darin, die Wahrheit eben NICHT heraus zu finden. Und das wäre ein Skandal. Und zwar einer, den wir wochenlang unter jedem rechtlichen und politischen Aspekt den Lesern näher bringen müssten. Möchten Sie nun die Aufnahmen die der Herr Staatsanwalt nicht sehen wollte (der schluckt indes und zieht eine böse Grimasse) haben und als Teil meiner Aussage werten oder möchten sie nochmal laut für alle Prozessbeobachter zum mitschreiben wiederholen, dass ich ein Lügner bin?"
Ich persönlich war noch nie – in welcher Rolle auch immer – bei einem deutschen Gerichtsprozess anwesend, dessen Ausgang auch nur in die Nähe meines Moral- und Gerechtigkeitsempfindens gelegen hätte.
@Kommentar
– (B) Alle sind Verbrecher! Alle Lügen! Jeder ist schuldig! —
Naja, hast du solche Leute mal wirklich im Gericht gesehen? Außer vielleicht den Hausmeister, der bei Barbara Salesch als Zeuge geladen ist? Der klingt eher nach verlaufenem Blog-Kommentator hier, oder richtig gefundenem Blog-Kommentator beim Shopblogger oder so…
@apfeltasche:
Danke für die ausführliche Erläuterung. Habs begriffen.
Normalerweise gehen mir die Trolle ja auch maechtig auf den Keks. Aber wenn Udo mal wieder genuesslich das Thema "junge Staatsanwaeltin" zelebriert, und damit – zwischen den Zeilen – "Staatsanwaeltin – mal-baisée" durchschimmern laesst, also einen auf Maennerstammtisch macht, dann sollten wir doch auch die Trolle mal wieder mitfeiern lassen… Freibier!
Was spricht eigentlich dagegen, gegen die StA'in Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen? Wo doch UV hier das hohe Lied der Gerechtigkeit singt und sämtliche anderen Erwägungen stets dahinter zurückstehen müssen?
Oder ist man vielleicht in Zukunft auch mal auf das Wohlwollen ebenjener Staatsanwältin angewiesen und hält dann – zulasten der eigenen jetzigen Mandantin – die Füße still?
Fragen über Fragen.
Ich nehme das "jung" zurueck. Davon hat Udo nichts geschrieben. Aber vielleicht haben ja auch aeltere Staatsanwaeltinnen keine Zeit fuer F…amilie, weil Frauen bei gleicher Qualifickation mehr arbeiten muessen, um sich gegen die Maenner beruflich durchzusetzen.
@save…
Freud´scher Verschreiber…? Qualifickation… klasse!
Der 08/15 Normale wünscht sich Untersuchungshaft auch schon, wenn wer bei Rot nachts um 3 über die Ampel geht.
Von daher hat die SA alles richtig gemacht…
mfg
Ralf
Zu den unerklärlichen Mysterien des Universums gehört für mich nach wie vor, wie die Grimme-Jury auf die abenteuerliche Idee verfallen konnte, ausgerechnet die Kommentare dieses Blogs lobend hervorzuheben.
@Der Steuerzahler: Normalerweise würde ich jetzt darauf hinweisen, daß dies nicht die korrekte Abkürzung für "Staatsanwaltschaft" ist, aber in diesem Fall…
@Jan: Ich vermute, das war Absicht, vgl. in seinem Satz davor "F…[...]" und somit absolut nicht klasse sondern… billig.
@Sebastian:
Ihre Kommentare hat die Jury wohl dankenswerter Weise überlesen.
Anders
@Sebastian:
gibt es irgendwo bessere Kommentare?
@user124:
ich frage mich nur was für ein asoziles empathieloses individuum man sein muss um staatsanwältinnen und einen fall, von dem man bis auf wenigen gefärbten zeilen aus verteidigersicht nichts weiss, aus der ferne beurteilen zu können.
@SoWhy:
ein (zweites) prädikat braucht man für die sta düsseldorf nicht (mehr). außerdem erschließt sich mir immer weniger, warum ein prädikat etwas über die qualität eines juristen bzw. seiner praktischen arbeit aussagen können soll.
Die StAin wird gewußt haben, daß sie mit ihrem Antrag nicht durchkommt. Aus meiner Sicht wollte Sie der Mandantin einen Wanrschuß verpassen, um zu verdeutlichen, daß man für seine Taten büßen muß, und daß das auch einen Knastaufenthalt enthalten kann. Das war so eine Art "Erlebnispädagogik".
U.V. hat das mißverstanden frei nach dem Motto "Oh mein kleiner, hat der pöse Nachbar dich ausgeschimpft als Du ihm das Auto zerkrazt hast?".
Da lebt der Geist von Kirsten Heisig wohl doch noch weiter!
Die Grundidee von Anfang an härter durchzugreifen finde ich persönlich sehr gut!
Vermutlich wären viele Intensivtäter solche nicht geworden wenn unsere Strafverfolgungsbehörden von Anfang an hart durchgreifen würden.
Guckst du hier:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13452988/Der-Hass-auf-Gewalt-war-Kirsten-Heisigs-Triebfeder.html
Um es mit den Worten von Olaf Schubert zu sagen:
Macht was draus ich kann mich nicht um alles kümmern.
Schönen heißen Dienstag noch.
@Sebastian:
Ich verstehe das auch nicht. Das übliche Muster: Herr Vetter gibt den Ton an und die meisten plappern nach. Er mag ja richtig liegen. Andererseits erkennt man aus dem Post überhaupt nicht den konkreten Tatvorwurf. Nur damit könnte man sich aber qualifiziert zu dem Haftgrund äußern. Alles andere ist reine Spekulation.
@Gerechtigkeit!:
Das wäre wohl eher eine Fachaufsichtsbeschwerde.
@SoWhy:
Richtig, die müssen so richtig gute Noten haben. Nach meiner Erfahrung sind besonders gute Juristen sind allerdings auch besonders sozial inkompetent.
So einen Stuss kann einfach nur eine Frau fabrizieren.
@KW:
Auch wenn es konkreter sein könnte:
Ich bin ja kein Jurist, aberIMO sagt §112 StPO was anderes:
Demnach ist die vorgeworfene Tat erstmal ziemlich irrelevant.
@wonko:
Nach dem konkreten Tatvorwurf richtet sich die zu erwartende Strafe. Die wiederum ist ein wichtiges Kriterium zur Bewertung der Fluchtgefahr.
@wonko:
nein, ist sie nicht. nur aus der vorgeworfenen tat wird der angedrohte, letztlich damit auch der zu erwartende, strafrahmen ersichtlich.
@Marten Prince: So einen dämlichen Kommentar kann einfach nur ein Mann fabrizieren.
@fe: Da sind wir einer Meinung. Aber auf der anderen Seite habe ich auch im ersten Examen nur dank mdl. Prüfung und Schwerpunkt ein "kleines Prädikat" erhalten, also kann da auch der Neid aus mir sprechen ;-)
@HHH: Obwohl ich durchaus Leute mit 11+ Punkten kenne, die normal sind, neige ich dazu, solche als "Fachidioten" zu klassifizieren. Leider ist in Deutschland die Note immernoch das Nonplusultra, egal wie gut man fachlich wirklich ist. Und in Jura kann man ein Prädikatsexamen schreiben, indem man einfach alles (und zwar wirklich alles) auswendig lernt und nix denkt. Leider liegt mir das Auswendiglernen persönlich nicht.
@earendil: Amen!
@SoWhy:
Dafür unseren Frauen umso mehr. Ihr Problem!
Wann wäre denn die Tat (üblicherweise) verjährt ? Damit sich eine Flucht ins Ausland überhaupt gelohnt hätte ?