Alles neu bei Berufungen in Zivilverfahren

Das Berufungsrecht im Zivilverfahren wird neu geregelt. Künftig soll es mehr mündliche Verhandlungen geben. Berufungen dürfen nur noch ohne mündliche Verhandlungen zurückgewiesen werden, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Außerdem wird der Streitwert für Revisionen herabgesetzt. Hierfür gilt künftig eine Streitwertgrenze ab 20.000 Euro.

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf den Umstand, dass in Berufungsverfahren viele Prozesse durch schriftlichen Beschluss beendet wurden. Künftig soll die mündliche Verhandlung wieder die Regel sein.

Die mündliche Verhandlung ist nach Auffassung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Herzstück im Prozess. Hier könnten die Beteiligten ihren Standpunkt offen mit den Richtern diskutieren. Das neue Gesetz stelle sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden.

Mit der Reform wird auch ein neues Rechtsmittel eingeführt. Bisher konnten die Berufungsgerichte bestimmte Fälle unabhängig vom Streitwert durch unanfechtbaren Beschluss entscheiden. Dann war in der zweiten Instanz Schluss, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging. Das ändert sich nun. Künftig unterliegt die Rechtsprechung der Berufungsgerichte für Streitwerte ab 20.000 Euro immer der höchstrichterlichen Kontrolle.

Die Reform beseitigt auch regionale Unterschiede im Rechtsschutz. Bisher wurde von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Während in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als jede vierte Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde, war es in anderen Regionen nicht einmal jede zehnte.

Mit dem neuen Gesetz wirken sich, so die Hoffnung der Bundesregierung, die regionalen Unterschiede nicht mehr aus. Der Gerichtsort entscheide nicht mehr über die Qualität des Rechtsschutzes.

Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Deshalb wird es kurzfristig in Kraft treten.