11.7.2011

Jurastudent klaut Dienstmütze

Bei einem Einsatz auf dem Sommerfest der Mainzer Universität mussten Polizisten am Wochenende eilig ihren Streifenwagen verlassen. Mit der Fernbedienung verschloss ein Beamter den Wagen, als er schon einige Meter entfernt war. Den kurzen Zeitraum nutzte ein 24-jähriger Jurastudent und stahl aus dem offenen Fahrzeug eine Dienstmütze.

Das Sicherheitspersonal des Sommerfestes behielt den Studenten samt Trophäe im Auge. Schließlich konnte er von den Beamten kontrolliert werden. Der angehende Jurist war uneinsichtig. Er kannte lediglich seine Rechte, nicht aber seine Pflichten als Beschuldigter im Strafverfahren, welche ihm die Beamten nach eigenen Angaben mit Nachdruck erläuterten.

Die Dienstmütze wurde sichergestellt und ziert nun wieder den Kopf des rechtmäßigen Besitzers.

41 Kommentare zu “Jurastudent klaut Dienstmütze”

  1. Xueyu Ouyang meint: (11.7.2011 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Autsch.

    Bloedheit in Reinform.

  2. mafiapower meint: (11.7.2011 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Da hat sich ein Instabiles Subjekt das Containment eines anderen Instabilen Subjektes zwecks eigenstabilisation organisiert und sofort wird geunkt :)

  3. Kai meint: (11.7.2011 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Herr lass Hirn regnen! Auch als angehender Jurastudent sollte man sich den Auswirkungen solcher "Faxen" doch bewusst sein, oder?

  4. marcus05 meint: (11.7.2011 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Welche Pflichten hat man denn?

  5. nn meint: (11.7.2011 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Quelle vergessen?

  6. RA JM meint: (11.7.2011 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: @marcus05: Die vornehmste Pflicht eines Beschuldigten ist: SCHWEIGEN!

  7. vj meint: (11.7.2011 um 15:53) AntwortenReply to this comment
  8. pflichten meint: (11.7.2011 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Personalien vollständig und zutreffend angeben. Sonst 111 OwiG

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

  9. MarcoM meint: (11.7.2011 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    …und statt da hinzugehen und das mitzuerleben, habe ich Bioinformatik gemacht *argh* Die Mainzer Juristen sind allerdings sowieso seltsam: Einem Kollegen, der von einer Bekannten "wusste" dass die Mainzer Universität fast nur aus Jura und ReWi besteht, durfte ich kürzlich vorführen wie weitläufig die NaWi-Institute doch sind :-)

  10. Wolf meint: (11.7.2011 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Warum stiehlt ein Jurastudent denn? Wollte er damit ein Statement machen? Oder etwas Testen?
    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Jemand der es besser weiss bestiehlt bewusst ausgerechnet diejenigen, die sowas aufklären… Was sollte das? Und warum studiert der junge Mann dann ausgerechnet Jura??
    *Kopfschüttel*
    Ich werde alt…

  11. Denis meint: (11.7.2011 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Das war's wohl mit dem ersten Staatsexamen…

  12. Sibirien meint: (11.7.2011 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @Wolf:

    Vielleicht war er angetrunken. Vielleicht hatte er grundsätzlich ein Problem mit Polizisten und wollte sich so 'rächen'.
    Es geht nicht darum wieso er eine Mütze stiehlt, sondern darum das er ein schlechter Student sein muss.

  13. Wolf meint: (11.7.2011 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @ Sibirien: Da haste recht. Aber wenn er einen im Tee hatte und deshalb Unsinn gemacht hat, dann muss er ja kein schlechter Student sein. Nur eben nicht sehr Alkoholfest. :-)

    Hat seine Aktion tatsächlich Auswirkungen auf sein 1. Staatsexamen, wie @Denis meint?

  14. marcus05 meint: (11.7.2011 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @RA JM:

    Ich bezweifle mal stark, dass Polizisten einem Beschuldigtem "mit Nachdruck" diese Pflicht eintrichtern

  15. fernetpunker meint: (11.7.2011 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Ein Student, der nicht alkoholfest ist, ist ein schlechter Student.

  16. marcus05 meint: (11.7.2011 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @pflichten:

    Ach du meine Güte, als Soldat hätte ich doch tatsächlich so viele Infos kriegen können ;)

  17. Juraaa meint: (11.7.2011 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Nene das is Schwachsinn. Hat garkeine Auswirkungen auf sein Examen. Genauso wie auch sonst nicht. Wenns überhaupt nen Verfahren gibt, wirds eingestellt und damit hat sichs. Ich finds ne lustige Aktion :)~

  18. Don Doofi meint: (11.7.2011 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @Denis: Nö, nicht mal das. Sogar mit einer Verurteilung wegen Diebstahls kann man das zweite machen, also nix erzählen

  19. Frank Sommer meint: (11.7.2011 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Herr Student war auch noch so blöd zu sagen, daß er Jura studiert. Vor solchen kommenden "Juristen" muß das Volk geschützt werden – sonst geht so einer noch als Dr. jur in die Politik.

  20. Thomas meint: (11.7.2011 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    auf dem Kopf ist sie dann hoffentlich sicherer aufgehoben, als in der Aservatenkammer

  21. Kommentator meint: (11.7.2011 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Mainzer Student des 21 Jhdt.s improvisiert sehr frei nach Goethe:
    "Hab nun, ach, die Juristerei durchaus studiert mit heißer Müh. Da steh ich nun, ich armer Tor – und bin auch nicht klüger als andere Besuffskis. Blöd, das."

  22. pflichten meint: (11.7.2011 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @marcus05

    Ja, als Offizier bei der Musterung, ggf Feldjäger oder Wache. Sonst eher nicht:-)

    Es sei denn man hält sich für ne Blondine mit DD für zuständig :-)

  23. sacki meint: (11.7.2011 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    @Denis: Ach quatsch :) Für das erste Staatsexamen spielen Vorstrafen keinerlei Rolle. Selbst ein Magnus Gäfgen hat in Haft noch das Examen abgelegt: http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1042

    Probleme kann es höchstens später mit dem Referendariat oder der Anwaltszulassung zu geben. Selbst das halte ich nicht für wahrscheinlich.

  24. Ben meint: (11.7.2011 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    weil ein Arzt niemals krank wird und ein Informatiker niemals Windows programmiert…

  25. muzz meint: (11.7.2011 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Ach, der hatte sicher nur kurz vorher Wodehouse's Jeeves&Wooster-Geschichten gelesen.

  26. Name meint: (11.7.2011 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Einer meiner Strafrechtsprofessoren meinte einmal, dass nirgendwo so viel gestohlen wird wie bei Theologen und Juristen.

    Danach befände sich der Mainzer Student in bester Tradition.

  27. Faschingsmuffel meint: (11.7.2011 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Könnte mir vorstellen, dass der Student mal gerne einen Polizisten im Fasching spielen möchte und sich deshalb zeitig bereits um das passende Outfit bemühte. Ja, leider in die Hose gegangen.

  28. marcus05 meint: (11.7.2011 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    @pflichten:

    Aber genau das war ja mein Gedanke dabei ;)

  29. Hannes meint: (11.7.2011 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Die in solchen Fällen notwendige Frage muss gestellt werden: War der Student schon vor dem Saufen so doof oder hat das Saufen ihn so doof gemacht?

  30. Ralf meint: (12.7.2011 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    Hmmm,vielleicht konnte der Student den Herren Ordnungshütern dahingehend beraten ob sie nun eine Anzeige nach 132a StGB oder 242,243 StGB erstellen müssen,sollten….
    Jaja,auch für Polizisten is "Läbbe schwer"….

  31. Sibirien meint: (12.7.2011 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    @Wolf:
    Wa sich meinte war, das Udo vetter den Beitrag nicht wegen des Vergehens hochgestellt hat, sondern weil der Student die Pflicht sich identen zu lassen nicht kannte.
    Was ja eigentlich Grundwissen für jedermann ist.

  32. Trunkenbold meint: (12.7.2011 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Bestimmt hat sich der arme Student sein Handeln im Zustand der geistigen Umneblung als rechtfertigen Notstand ausgelegt. Kurz vor dem Verdursten, kilometerlange Schlangen vor dem Tresen vor Augen, kam er dann auf die Idee, dass ein auffälliger Kopfschmuck dienlich sein könnte, um schneller ein paar Pils zu "verhaften". Das Grundwissen über die Ausweispflicht war sicherlich schon so tief in den Hirnwindungen verankert, dass es aufgrund der Lage nicht über den Hefeschorlenpegel an die Oberfläche dringen konnte… Also in der Summe deuten viele Anzeichen auf ein neues Talent in den Rechtswissenschaften hin.

  33. Das Ich meint: (12.7.2011 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Bruch fremden Gewahrsams-Fremd? Staatseigentum—Wer ist der Staat?- Bestehend aus seiner Bevölkerung, also auch der Student- Er nahm sich nur was ihm zusteht;-)Zumindest gehörte der Student zum Personal der BRD – Siehe PERSONALausweis. (Frei nach Pispers)Er hat ja die Feier nicht verlassen…vielleicht hat er sie nur "geliehen" und wollte sie zurückgeben. Er hat die Mütze zumindest nicht aus einem verschlossenen Raum entwendet.
    Was nun? Guantanamo? Folter? Hinrichtung? Was verdient so ein "Jurastudent" für diesen schweren Frevel? Dieses einzigartige Verbrechen?? ;-)

  34. Judas meint: (12.7.2011 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Zumindest ist da wohl ein Disziplinarverfahren für die Streifenwagenbesatzung drin. Dienstwagen unverschlossen stehen lassen – und ich wette, die Türen standen sperrangelweit offen.

  35. JaRule meint: (12.7.2011 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Das passt absolut ins Bild. In der Regel haben Jurastudenten ein verzerrtes moralisches und ethisches Verständnis.

  36. Johannes meint: (12.7.2011 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    ui, den könnte ich sogar kennen! dann muss ich mich ja mal umhören…damit ich weiß, wen ich besser meide!

  37. reko meint: (12.7.2011 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht als zusätzlichen schutz bei der mensur?

  38. GH meint: (12.7.2011 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Diebstahl? Ich erkenne nur eine (straflose) Gebrauchsanmaßung seitens des Studenten: Schließlich ist er doch ("ganz bewusst") in Sichtweite geblieben. ;-)

  39. calypso meint: (12.7.2011 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Beschuldigter im Strafverfahren? Das hat der Polizeibeamte sicher gleich auf der Wiese eröffnet!

  40. Typ meint: (13.7.2011 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @ reko: nein, das wäre buxig!

  41. der Gerechte meint: (14.7.2011 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    toll wie sich die Leute, die im Blog Frau-Schlüssel gegen die Frau gewettert haben nun auf die Seite der Polizei tummeln. Dabei hat die doch durch das nicht abschließen, bzw. verspätete abschließen diesen Diebstal provoziert.

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