19.7.2011

Öffentlich-rechtliches Geschäftsmodell

Kommt es zu einer Hausdurchsuchung, sind PCs und Notebooks erst mal weg. Gleiches gilt für Datenträger, etwa externe Festplatten. Wer kein Backup an einem anderen Ort hat, steht da schnell auf dem Schlauch – beruflich und/oder privat. Der Staat nutzt die Not der Betroffenen mittlerweile für ein öffentlich-rechtliches Geschäftsmodell. Polizeibehörden bitten Betroffene gerne zur Kasse, bevor sie dringend benötigte Daten aushändigen.

Der Polizeipräsident von Berlin hat das Verfahren regelrecht perfektioniert. Jeder Beschuldigte, der zum Beispiel Geschäftsunterlagen oder die Datei mit dem Entwurf seiner Magisterarbeit benötigt, kriegt einen “Dienstvertrag” zugeschickt – nachdem der zuständige Staatsanwalt die Freigabe der Daten genehmigt hat.

Der Polizeipräsident nennt sich in dem Vertrag “Verpflichteter” und bietet eine “Dienstleistung” an. Zum Beispiel: Kopien der Verzeichnisse/Dateien vom Notebook Ordner: Desktop “Diplomarbeit”.

Der Beschuldigte heißt “Berechtigter”. Er ist aber auch zu was verpflichtet. Er muss seine Geldbörse zücken und Gebühren zahlen, die “gemäß KostKat” anfallen. In Klammern wird dies näher erläutert:

In der Regel bewegen sich die Kosten je nach Aufwand der Dienstleistung zwischen 100,00 und 350,00 Euro, können aber durchaus diese Obergrenze überschreiten!!!

Die Ausrufezeichen sind original. Mindestens 100,00 Euro für zwei, drei Klicks mit der Maus und einen CD-Rohling? So einfach ist es nach Auffassung der Dienstleister nun auch wieder nicht. Selbstverständlich muss ja streng darauf geachtet werden, das System nicht zu korrumpieren. Weswegen eben nur die Leute aus der Kriminaltechnik dran können, also ausgewiesene Superduperspezialexperten.

Unabhängig von der Höhe der Entlohnung wird man auch darüber diskutieren können, ob dieses Dienstleistungssystem überhaupt erforderlich wäre, wenn die Polizeiarbeit einigermaßen funktionierte. Es macht ja schon einen Unterschied, ob Computer zügig durchgesehen werden. Das heißt eine Grobsichtung spätestens nach zwei Tagen und, sofern Verdächtiges gefunden wird, die genaue Analyse binnen 14 Tagen.

So sollte es eigentlich sein, die Wirklichkeit sieht anders aus. Hardware wird beschlagnahmt und landet bei Bergen bereits beschlagnahmter Hardware. Für eine Schnelldurchsicht ist keine Zeit. Die normale Auswertung dauert vier bis acht Monate – sofern die Asservate bis dahin nicht anderweitig abgängig sind. Das ist nicht unbedingt das, was man sich gemeinhin unter einem zügigen Verfahren vorstellt, wie es unter anderem von der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt wird.

Die Polizei hält also für die eigene Unfähigkeit, ihre Arbeit zügig zu erledigen, die Hand auf. Die meisten Betroffenen zahlen notgedrungen. Letztlich auch aus der Erkenntnis, dass Beschwerdegerichte zwar die säumige Polizei durchaus per Beschluss zur Tätigkeit zwingen. Allerdings brauchen sie hierfür meist selbst Monate.

100 Kommentare zu “Öffentlich-rechtliches Geschäftsmodell”

  1. Pascal meint: (19.7.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Anzeige wegen Erpressung? Würde ich zumindest mal versuchen.

  2. Andreas Moser meint: (19.7.2011 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Bekommt man die Kosten nach dem StrEG später zurück?

  3. Fuchs meint: (19.7.2011 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Dann hat man mit einer Cloud ja doch Glück. Dann durchsuchen die auf dem Server, lassen einen aber wenigstens weiterarbeiten.

  4. Caroline Kaiser meint: (19.7.2011 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Mich erstaunt an dem Artikel nur die genannte kurze Auswertungszeit:
    "Die normale Auswertung dauert vier bis acht Monate"

    So kurz ? Kenne Fälle aus Bremen, wo dies bis zu 3 Jahre dauerte. Ich frage mich, warum man dieses Problem nicht an der Wurzel packt. Weshalb diese Flut von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen ? Ist eigentlich in irgendeiner Statistik nachlesbar, wieviele HD in den einzelnen Bundesländern vorgenommen werden ?

  5. jo meint: (19.7.2011 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    da bin ich aber froh, dass ich jede Woche ein Backup ins Schliessflach leg, und nein, da kommt der grün/weisse nicht ohne weiteres ran :-)

  6. Sabine Engelhardt meint: (19.7.2011 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @Pascal: Du willst also die Polizei bei der Polizei anzeigen? Na dann viel Glück.

    Gruß, Frosch

  7. Oliver G. meint: (19.7.2011 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Was passiert wenn ich denen eine verschlüsselte Festplatte aushändige? (Truecrypt/DmCrypt) Ziehen die mir dann wenigstens ein Image von der Partition für das Geld?

  8. Jemand meint: (19.7.2011 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    So eine Beschlagnahme kann einem sicher die Existenz kosten.
    Da spielt es mit unter gar keine Rolle mehr, ob man nun angeklagt/verurteilt wird oder nicht. Das Leben ist so oder so im Arsch.

    Es muss doch möglich sein, dass von den Datenträgern eine Kopie gezogen wird und der Beschuldigte seine Hardware "zeitnah" zurück bekommt. Wobei sich dann natürlich die Frage stellt, ob die Daten auch wieder ordnungsgemäß vernichtet werden.

  9. Titus Andronycus meint: (19.7.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    @jo:

    Hast du keine Angst, dass die den Schließfachschlüssel beschlagnahmen?

    @Sabine Engelhardt:
    Das geht wunderbar. Die müssen die Anzeige nämlich aufnehmen. Und wenn sie nicht besonders intensiv 'ermitteln', ist das auch nicht schlimm: Hier stehen ja (fast) alle Fakten fest und entsprechend kann der Staatsanwalt recht unabhängig von den Polizeibeamten das Verfahren betreiben (oder natürlich einstellen).

  10. emma peel meint: (19.7.2011 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    …ich vermute, es ist keine Dienstleistung, weil die Polizei kein Dienstleister ist. Aber wen interessiert, was man vermutet, wenn am längeren Hebel sitzt…

  11. Albert Eisbein meint: (19.7.2011 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    wieder ein Grund mehr seine Daten in die Cloud zu befördern. Und auch prima bequem für die Polize, schließlich braucht sie sich dann nicht mal die Mühe machen die Wohnung zu durchsuchen.

  12. Eihwaz meint: (19.7.2011 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @Oliver G.: Nein, dann kommt "Die Daten waren nicht lesbar." (NRW)

  13. Martin D. meint: (19.7.2011 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @jo: Meine ähnliche Lösung: Ein guter Freund hat eine alte Platte mit einem TC-Container bei sich liegen, ich komme gerne mal ab und zu zum Kaffee vorbei und aktualisiere die Daten. Ist auch in einem Brandfall in der eigenen Wohnung sehr praktisch, bei dem das Backup (das ja hoffentlich bei jedem vorhanden ist) ja mit draufgeht.
    An die 60GB Fotos in die Cloud zu pumpen ist alleine schon aus Platzgründen nicht so der Brüller.

  14. Cloud meint: (19.7.2011 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sind wir ja irgendwann so weit, dass man auch die Daten in der Cloud beschlagnahmen möchte und daher das Passwort geändert wird?

  15. Seb meint: (19.7.2011 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @Albert Eisbein: Das Zauberwort ist hier Verschlüsselung. Dann kann die Polizei deine Hardware mitnehmen. Du kaufst dir im nächsten Laden einfach neue. Deine Daten sind dann in der Cloud abrufbar und vor fremdem Zugriff geschützt.

  16. Martin meint: (19.7.2011 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    @Eihwaz:
    Soviel zum Thema, wir müssen da die Speziallisten kommen lassen, wegen Integrität der Daten und so.
    Wobei, hätten die auf nen CD Rohling gepasst, oder hast du denen eine Festplatte zur Verfügung gestellt?

  17. gerhardq meint: (19.7.2011 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Ich habe alle wichtigen Daten inzwischen gpg-verschlüsselt in mehreren Clouds im Ausland abgelegt. Außerdem können die lieben Freunde gar nicht an die privaten Daten auf meinem Arbeitsplatzrechner, da sich diese verschlüsselt auf der Festplatte befinden.
    Also, ich würde mir einen neuen Rechner kaufen und auf diesen meine Daten wieder installieren. Das Ganze wäre nur lästig und wahrscheinlich peinlich für die Staatsanwaltschaft, da sie trotz Aufwand keine wirklichen Beweise hätten.

  18. Eihwaz meint: (19.7.2011 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Festplatte natürlich. Die gab es auch mit den lesbaren Daten zurück. Inklusive diversen Logdateien des Forensikprogramms u.ä.

  19. Gerd meint: (19.7.2011 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Hätte Deutschland nicht so viele (auch importierte) Kriminelle, dann würde es bei der Polizei auch schneller gehen. Oder glauben Sie, dass die absichtlich wochen- oder monatelang Akten liegen lassen, um in der Zeit nichts zu tun?

    Wenn es also weniger Kriminelle und auch Anwälte geben würde, die Kriminelle mit "auf Zeit spielen", sinnlosen Anträgen, etc. herauspauken wollen, dann müsste man sich auch nicht über zu lange Wartezeiten beschweren.

  20. Superduperspezialexp meint: (19.7.2011 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Ungläubiger Herr Vetter.

    Wir sind jeden Cent wert! ! !

    3 Ausrufezeichen im Original.

    *isch geh mal zum Lachen in den Keller.*

  21. Gerrit meint: (19.7.2011 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    @Sabine Engelhardt:

    Sehe ich so wie Sie auch.
    Ich habe guten Erfahrungen damit gemacht Strafantrag in einem anderen Bundesland zustellen.

    Da ist der Chorpsgeist nicht so ausgeprägt ;-)

  22. user124 meint: (19.7.2011 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @Gerd: der grund warum das so lange dauert ist egal, oder zumindest nicht auf dem rücken beschuldigter auszutragen.
    imho sollte in einem rechtsstaat der sich nicht an die eigenen, in den augen der bürger angemessenen, fristen halten kann beschlagnahmtes material nach ablauf der frist herausgegeben werden müssen.

    aber anscheinend ist ein kinderbildonanierer, musik-/filmkopierer, cd-rohling-besitzer oder haschischrauscher etwas das man unbedingt immer verfolgen muss. das bearbeitungszeitproblem ist hausgemacht wenn man ganze bevölkerungsschichten kriminalisiert.

    desweiteren… das problem ist wie so oft das man niemanden haftbar machen kann. das kopieren wichtiger daten wäre plötzlich garkein problem wenn es tagessätze im amt hageln würde.

  23. dentix07 meint: (19.7.2011 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn es möglich ist durch Zahlung von 100 – ca. 350 € bestimmte (dringend benötigte) Daten schnell wiederzubekommen, – die müssen dann ja wohl bevorzugt (quasi im Sonderexpressverfahren) überprüft werden/worden sein – was kostet es dann wohl die gesamte Überprüfung in dem Tempo durchzuführen???? Mit Geld läßt sich anscheinend auch Polizeiarbeit "beschleunigen"!
    Zustände die man eigentlich eher in Italien, Griechenland, der Türkei, arabischen und asiatischen Staaten vermutet!
    Und, ist das nicht Nötigung? Zumal die Daten ja das Eigentum desjenigen (bis dahin wohl nur Verdächtigen) sind!
    Hoffentlich bringe ich jetzt niemanden auf dumme Gedanken, aber es ist der Polizei noch nicht eingefallen sich auch den Transport und die "Aufbewahrung" des beschlagnahmten Eigentums bezahlen zu lassen, oder? Da "unser" Staat dingendst Geld benötigt, kann man auf eine ungeheure Steigerung von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bauen, sobald jemand diese "Verdienst"möglichkeit entdeckt!

  24. karl meint: (19.7.2011 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    "Ich hätte dann gerne mal alle .mpg aus dem Verzeichnis 'kipo'. Ihr findet die Daten in meinem Hidden Volume mit dem PW 2ajk3k2k2l2a. Danke schon mal!"

    Oder wie soll ich mir das vorstellen?

    Ganz zu schweigen von ext3.

  25. peter34 meint: (19.7.2011 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Das ist schon ein merkwürdige Welt,
    in der die Einen ihre Daten einer "Cloud" überlassen (damit sie von übereifrigen Staatsdienern nicht abgeräumt werden)
    während die Anderen es genau andersherum propagieren, weil sie den Cloud-Providern nicht über den Weg trauen.

    http://www.heise.de/tp/artikel/35/35152/1.html

  26. lbo meint: (19.7.2011 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @Jemand: Meine ehemalige Firma ist an einer Hausdurchsuchung inkl. Kontosperrung pleite gegangen. Als das OLG die Kontosperrung aufgehoben hatte, war es zu spät. Die Firma musste damals schon für Kopien von Verträgen, die der Insolvenzverwalter benötigte, bei der Behörde bezahlen.
    Als Hohn hat der meiste Teil meiner damaligen Kollegen den Satz bei der Aufhebung der Kontosperre durch das OLG angesehen:
    "Ein hier – derzeit – allenfalls gegebener geringer Anfangsverdacht rechtfertigt wegen der sehr großen – womöglich existenzvernichtenden – Höhe des Arrestbetrages die angeordneten dinglichen Arreste nicht."
    Eine Woche später war die Firma vernichtet. Und mit ihr ca. 250 von uns abhängige Kleinunternehmer.

  27. dentix07 meint: (19.7.2011 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @ Ibo
    Heißt die auslösende Behörde vielleicht "Finanzamt"?
    Aus eigener Erfahrung: Halten sich so manches Mal nicht ans Gesetz (wie auch so mancher Insolvenzverwalter) und sind nicht in der Lage zu erkennen, daß das Beharren auf sofortiger Begleichung einer (geringen) Steuerschuld Steuerverluste in weitaus höherer Summe verursacht, wenn der betreffende Betrieb weitere Betriebe mit in den Abgrund reißt! Da reiten sie dann auf ihren Paragrapen herum!

  28. klapptnicht meint: (19.7.2011 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    @Gerrit:
    du kannst strafantrag stellen wo du willst, zur entgegennahme ist zunächst mal jede staatsanwaltschaft und polizei verpflichtet. du kannst aber niemals verhindern, dass deine anzeige anschließend zur zuständigen dienststelle geschickt wird. der rest ist wunschdenken und falsche vorstellung.

  29. Autolykos meint: (19.7.2011 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Da kann die Mafia noch was lernen. Die stellen die Rückfahrt nach Hause noch nicht in Rechnung, nachdem sie Dir die Beine gebrochen haben.

  30. Olli meint: (19.7.2011 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:

    Und hätte die Polizei einfach genug Personal oder würde nicht für jeden Mist eine Wohnung durchsuchen hätten wir das Problem auch nicht. Nebenbei die meisten Verfahren dürften eher die Gerichte betreffen und nicht die Polizei. Wenn die Beweise gesichert sind kann man doch den Rechner zurück geben und sei es auch nur leihweise. Ist ja nicht so als wären Rechner heutzutage total unwichtig.

  31. Gerrit meint: (19.7.2011 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @klapptnicht:

    Danke.

    Stimmt und stimmt nicht.

    Wenn die Hütte in einer PI brennt übernimmt das LKA. Das sind andere Kaliber und nicht mehr das Chorps.

  32. johndoe meint: (19.7.2011 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @Fuchs: das du auf der cloud dann weiterarbeiten kannst, glaubst du doch wohl selber nicht. die strafverfolgungsorgane werden dir frühestens am abschluss der untersuchung wieder zugang gewähren. Als zweites bleibt zu beachten das deine daten in der cloud wesentlich unsicherer lagern als gemeinhin bekannt ist.

  33. Gerrit meint: (19.7.2011 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    @dentix07:

    Wir überweisen unsere Gebühren der Einfachheithalbereinfachaufeinedeutschebank.

    Sorry, aber der musste nun sein.

  34. Recht§§taat meint: (19.7.2011 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich fängt die Polizei nicht auch noch an, Leute zu entführen und Lösegeld zu verlangen! Ach so, machen sie ja schon. Nennt sich Kaution. :)

  35. Nik meint: (19.7.2011 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    So machen es doch manche Virenhersteller auch.
    Fängt man sich einen solchen Virus ein, wird die Festplatte verschlüsselt.
    Das Entschlüsselungspasswort, und damit seine Daten, gibt es nur gegen Zahlung einer dreistelligen Summe.

    Manchmal fällt es wirklich schwer die Guten und die Bösen auseinander zu halten.

  36. Spinnzessin meint: (19.7.2011 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Drei Ausrufezeichen sind ja bekanntlich Zeichen für einen kranken Geist. ;-)
    Sagt zumindest Terry Pratchett. :o)

  37. Nerd meint: (19.7.2011 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    1. Verschlüsselung ist keine Patentlösung weil mit zahlreichen Problemen behaftet.

    2. CDs/DVDs brennen ist sowas von anachronistisch und unpraktisch in Zeiten von billigen USB-Sticks.

    3. Wer es immer noch nicht geschnallt hat dass man regelmässig Backups machen muss, wichtige Daten auf mindstens 3(!) verschiedenen Medien vorhalten muss von denen eines ausser Haus bleiben muss, der hat es verdient auf die Schnauze zu fallen.

  38. Antwort meint: (19.7.2011 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Vertrag schließen, Daten erhalten, dann § 138 BGB?

  39. Kai meint: (19.7.2011 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @Eihwaz:
    Du hast tatsächlich eine Festplattenkopie einer verschlüsselten Festplatte erhalten?
    Was hat das gekostet und wieviel GB waren es ungefähr?
    Nicht, dass das 1000€ kostet, weil der Beamte die 8 Stunden danebenstehen musste ;)

  40. maSu meint: (19.7.2011 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @lbo:
    Hat der Konkurrent die Anzeige verbrochen? Anonym versteht sich…

  41. Matt meint: (19.7.2011 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    @Spinnzessin: Damit ist schon alles gesagt!!!

  42. alfred meint: (19.7.2011 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Wirklich drei Ausrufezeichen?
    "Mehrere Ausrufezeichen," fuhr er fort und schüttelte den Kopf. "Sicheres Zeichen für einen kranken Geist." (Terry Pratchett in "Eric")

  43. christian meint: (20.7.2011 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    @Kai:
    Logdateien von Forensikprogrammen haben auf den eigentlichen Datenträger nicht verlohren. Das Widerspricht der üblichen IT-Forensik vorgehensweise.. 1) Forenische Kopie (1 zu 1 Bitgenau) 2) Checksumme über die Festplate bilden und .. immer mit den Immage arbeiten und jeden Schritt dokumentieren

  44. christian meint: (20.7.2011 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    @Oliver G.:
    Halte sowas für ausgeschlossen. Nehmen wir an Verdacht : KIPO
    Wenn die jetzt eine verschlüsselte Kopie weitergeben , müssen die damit rechenen dass sie die KIPOS quasi wieder den denjenigen zurückgeben.

  45. Olli meint: (20.7.2011 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    @Nerd:

    Ok wann überweist mir das Geld damit ich auch meine Daten auf 3 Datenträgern sichern kann? Und bezahlst mir das Schließfach damit ich die Platten auch sicher verteilen kann?

    Dein Nickname passt übrigens nicht ein Nerd bist nicht. Dann wüßtet du das die Probleme bei Verschlüsselung eher margial sind.

  46. Theodor meint: (20.7.2011 um 03:13) AntwortenReply to this comment

    Da hätte ich folgende eigene Schmunzelstory:

    Eine Softwarefirma, staatlich gefördert mir 0,5Mio.€. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von allem, angeblich Subventionsbetrug. Im Prinzip wurde die komplette Firma gepfändet. Nach drei Monaten haben wir Insolvenz beantragt. Ansprechpartner war nun der staatlich beauftragte Insolvenzverwalter ./. Staatsanwaltschaft. Die 0.5Mio. Steuergelder = Puff, weg.
    Nach zwei Jahren kam dann alles zurück zum Insolvenzverwalter. Verfahren eingestellt – nichts.

  47. hiro meint: (20.7.2011 um 06:20) AntwortenReply to this comment

    @Nik:

    Nein, die kann man in Ihrem Beispiel sehr leicht unterscheiden. Die Erpresser, die Ihre Festplatte verschlüsseln, sind die Bösen. Meistens gibt es nicht mal einen Virus – außer dem natürlich, der Ihre Daten verschlüsselt und das Fenster mit dem Lösegeld anzeigt.

    Echte Antivirenfirmen machen sowas nicht, und es gibt sogar etliche kostenlose Antivirus-Lösungen. Darum muß man sich natürlich kümmern, bevor der Virus die Daten verschlüsselt und zur Erpressung schreitet.

    Und damit schließt sich der Kreis: Wer sich vorher um eine vernünftige Backup-Lösung gekümmert hat, ist auch nicht in der beschriebenen Form durch die Ermittlungsbehörden erpreßbar.

    Natürlich handelt es sich um eine Schweinerei sondergleichen, auch wenn es wieder mal nur die "ich will kein Backup sondern Restore"-Fraktion trifft.

  48. Bert meint: (20.7.2011 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    "Mit Geld läßt sich anscheinend auch Polizeiarbeit "beschleunigen"!"

    Eigentlich traurig sowas…

  49. N0b0dy meint: (20.7.2011 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    Wenn Log Dateien auf dem PC vom Forensik Programm gefunden werden, kannst du damit nachweisen, dass Daten von den Behörden auf den PC gespielt wurden, und somit das Resultat der PC-Auswertung ungültig ist. Egal was drauf war. So könnte auch die Polizei dir Daten unterschieben.

    Im speziellen geschilderten Fail, wo die Polizei Wucher verlangt, denke ich, dass dies rechtswidrig ist. Erstens verstösst es nach meinem Empfinden gegen die guten Sitten, zweitens ist es Nötigung, weil man zu überzogenen Gebühren gezwungen wird und drittens ist die Gebühr in keinem Verhältnis zum Aufwand.

    Auch ist es für die Polizei möglich schnell ein Image von der HDD zu ziehen und somit die Hardware wieder freizugeben. Alles Andere ist Schikane. Das Image kann dann die Polizei untersuchen wann und wie oft die wollen. Dies ist dann genauso beweiskräftig wie wennn das Original da ist.

  50. eXplodus meint: (20.7.2011 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Darf man fragen, was ihr so Geheimes und Illegales alles macht, das ihr eine Hausdurchsuchung bei euch für möglich haltet? Vor allem das Ihr eure Daten 3x sichert und 5x verschlüsselt?

    Ist es wirklich so schwer, einfach nur mit einem PC zu Arbeiten?

  51. Nerd meint: (20.7.2011 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @N0b0dy
    Das mit "mal eben Image ziehen" und PC wieder zurückgeben ist aus Sicht der Polizei problematisch. Denn es könnten sich ja Daten auf der Platte befinden die der Verdächtige nicht haben darf bzw. mit denen er Schaden anrichten oder andere unzulässig benachteiligen kann (z.B. Daten die aus Firmenspionage stammen).

    Von daher ist die Forderung, die Polizei solle sich ein Image ziehen und alles wieder zurückgeben, rechtlich höchst problematisch bzw. unzulässig da die Polizei erst nach eingehender Analyse die Unbedenklichkeit der Rückgabe feststellen kann.

  52. Netscher Halle meint: (20.7.2011 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Beim rasanten Fortschritt der Technik und der langen Bearbeitungsdauer dürften bald Kombatibilitätsprobleme auftreten. Die bis zur Beschlagnahme noch moderne 3,5 Zoll-Diskette dürfte kaum in die dann im Zeitpunkt der Auswertung gängigen Blu Ray Laufwerke passen :-)

  53. Nerd meint: (20.7.2011 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    @Olli

    Bitte was? Du jammerst bei MIR darüber dass eine vernünftige Backup-Lösung tatsächlich Extra-Kosten verursacht? Das meinst Du nicht im Ernst, oder? Könntest Dich ja genausogut darüber beschweren dass z.B. Airbags im Auto extra kosten.

    Wenn ich von drei Datenträgern rede, meint das im Standardfall die Platte + 2 USB Sticks. Zwei 16 GB Sticks (sollte in den meisten Fällen auch für kleine Firmen ausreichen) kosten zusammen ca. 50 Euro.

    Zu den angeblich marginalen Problemen von Verschlüsselung:
    - Die meisten Leute sind halt mal nicht so technikaffin dass sie sowas problemlos handhaben können.

    - Auch wenn es etwas nach VT klingt bin ich nicht davon überzeugt, dass Hersteller von Verschlüsselungssoftware nicht dazu gezwungen werden, Hintertüren einzubauen.
    Ich erinnere mich an den Fall eines begabten Schülers, der selbst eine sehr gute Verschlüsselungs-Software hergestellt hat und frei zum Download angeboten hat. Der bekam dann Besuch vom Verfassungsschutz die ihm nahelegten die Software nicht mehr anzubieten.

    - Da kommt dann noch die Gefahr von vergessenen Passwörter dazu weswegen die dann doch irgendwo aufgeschrieben werden, sowie der schon erwähnte Umstand dass man sich durch Verschlüsselung erst recht verdächtig macht.

    Ich würde sensible Daten lieber dadurch "verschlüsseln" dass ich den Datei-Typ verändere und zusätzlich z.B. mit einem selbstgeschriebenen Programm die Byte-Reihenfolge verändere.
    Die Polizei wird wohl kaum z.B. jede "dll" Datei daraufhin überprüfen ob die auch wirklich eine dll Datei ist und nicht durch Ändern der Byte-Reihenfolge etwas ganz anderes ergibt.
    Meine Methode wäre also unverdächtige Tarnung anstatt offensive True-Crypt-Verschlüsselung.
    Ist Dir das nerdisch genug?

  54. Lauscher meint: (20.7.2011 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Sie wollen also sagen, dass jeder, der eine wichtige Arbeit schreibt oder, noch allgemeiner, für sich und seine Zukunft wichtige Daten hat, mind. 3 Backups, davon eines außer Haus, vorrätig hat, nur weil unsere Ermittlungsbehörden freidrehen und Hausdurchsuchungen auch dann machen, wenn man schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort (Demo) oder in der falschen Partei oder im falschen Verein tätig ist (Die Linke, Greenpeace)? Da läuft doch etwas gewaltig schief.

    Und wie stelle ich sicher, dass ich an das Backup außer Haus rankomme? Zur Erinnerung, ein normales Backup auf der heimischen NAS reicht nicht, die ist ja auch verschwunden. Abmachungen mit Freunden könnten, sollten sie den Ermittlern bekannt werden, konspirativ ausgelegt werden. Dann ist der Freund im Ernstfall – sprich Ermittler mit zweifelhaftem Rechtsverständnis – auch noch dran.

    Das alles wäre kein so großes Problem, wenn die Polizei ihre eigenen Reihen sauber halten und nicht so einen zweifelhaften Chorpsgeist pflegen würde. Aber wie man auch hier in den Kommentaren sieht, verharren die meisten in dem Glauben, eine Hausdurchsuchung wäre bei ihnen niemals möglich, also trifft es im Zweifel schon die Richtigen.

  55. Sixtus meint: (20.7.2011 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @eXplodus: Es reicht schon, dass irgendein Vollidiot in der IP-Adresse einen Zahlendreher produziert hat (Aus diesem Grund logge ich die IP-Adresse meines Routers). Und ja, ich habe Daten auf meiner Festplatte, die niemanden etwas angehen, weswegen mein Homedirectory auch verschlüsselt ist (so wie auch die Swap-Partition verschlüsselt wird)!

  56. Lauscher meint: (20.7.2011 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: Die meisten Leute machen aus dem gleichen Grund (nicht technikaffin) gleich gar keine Backups. Und selbst ich würde auch dir gern meine Frage von oben Stellen: wie das Backup organisieren, damit es auch sicher nach einer HD verfügbar ist?

    Zur zweiten Geschichte: Truecrypt sollten man in diesem Zusammenhang aber vertrauen können oder sihst du das anders?

  57. affenärschle meint: (20.7.2011 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @eXplodus: Ha, der war gut !

  58. Martin meint: (20.7.2011 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @Sixtus:
    Das einzige was nicht verschlüsselt sein sollte ist /boot und der bootloader selber ;)
    Und wenn der Rechner einmal weg war, werden diese beiden mit dem Backup überschrieben, bevor irgendwas anderes mit dem Rechner gemacht wird. ;)

  59. Ernst Hagen meint: (20.7.2011 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Eine Zumutung. Aber drei Ausrufezeichen sagen eigentlich schon alles.

  60. Autolykos meint: (20.7.2011 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: Ich würde keiner Verschlüsselungssoftware trauen, die ein "begabter Schüler" zusammengeschustert hat – hauptsächlich, weil ich selber in meiner Schulzeit solche Programme gebastelt habe und jetzt sehe was für einen Schrott sie sind (damals habe ich sie für gut gehalten). Um es mit Bruce Schneier zu sagen: Jeder Depp kann einen Verschlüsselungsalgorithmus entwickeln, den er selber nicht knacken kann. Die erste Frage, wenn jemand mit einem neuen Algorithmus kommt sollte lauten: "Okay, und WER bist du?"
    Und selbst wenn er nur einen verbreiteten und gut getesteten Algorithmus implementiert, kann jeder kleine Fehler das Programm nutzlos machen, ohne daß es bemerkt wird. Zahlensalat ist nicht gleich Zahlensalat. Da verlasse ich mich lieber auf verbreitete Open-Source Software (wenn man paranoid ist, kann man den Code auch selber kompilieren um sicher zu sein, daß die Binaries auch zu dem veröffentlichten Quellcode gehören).

  61. Klabund meint: (20.7.2011 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @Albert Eisbein:
    Höhö. Als ob es was zur Sache tut, ob was gefunden wird bei der HD oder nicht. Wenn eine vorgeworfene Straftat irgendwie im weitesten Sinne mit dem Computer / Internet zusammen hängt, dann werden alle Datenträger / Computer mit genommen.
    Es ist schon klar, das vieles auf Servern abläuft die sonst wo in der Welt stehen, aber das interessiert nicht. Kannst froh sein wenn deine Bildschirme dir gelassen werden.

  62. Sonstwer meint: (20.7.2011 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    @Lauscher: Die Drei-Generationen-Sicherung ist ein uraltes und sinnvolles Konzept. Die erste Generation ist das Original, an dem gearbeitet wird, die zweite die alte Backup-Stand und die Dritte der Backup, der gerade gezogen wird. Der alte Backupstand ist während dieses Vorgangs nicht mit dem System verbunden, so dass selbst im Fall eines Systemfehlers, der gleichzeitig die zu sichernden Daten und das Sicherungsziel zerstört, der alte Stand erhalten bleibt.
    Mit einer weiteren Generation, die außer Haus gelagert wird (Brandfall, Blitzschlag, Diebstahl) ist das Sicherungsverfahren komplett.
    Der Kreis sieht dann so aus:
    1. Alte lokale Sicherung auslagern, ausgelagerte Sicherung holen. (3 wird 4)
    2. Aktuelle Sicherung zu Auslagerung bereitstellen (2 wird 3)
    3. Geholtes Medium durch neue Kopie überschreiben (4 wird 2)

    Die Notwendigkeit zur Verschlüsselung ist in überraschend vielen Branchen eigentlich verpflichtend, beginnend beim Arzt, über Anwälte, Steuerberater, Pflegedienste, Familienbetreuer – alle deren Daten z.B. bei einem Diebstahl niemanden ewas angehen. Ob man ein komplett verschlüsseltes System wählt oder nur eine verschlüsselte Datenpartition ist dabei ziemlich wurst, letzteres aber als Mindestforderung notwendig, wenn z.B. Fremdfirmen den PC warten sollen.

  63. Autolykos meint: (20.7.2011 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Die Hardware auf Veränderungen überprüfen könnte sich auch lohnen. Aber wenn man es sich leisten kann, besser den Computer nicht ans Internet anschließen, Backup ziehen, Festplatte schreddern, Computer verkaufen/wegschmeißen. Wenn die Gegenseite erstmal die Finger dran hatte, ist das System kompromittiert, und nichts kann die Sicherheit wiederherstellen.

  64. Reiner meint: (20.7.2011 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @eXplodus

    1. Ich arbeite mit meinem häuslichen PC für eine Bude die mit vertraulichen Daten handtiert die deren Konkurrenz nur zu gerne in den Händen hätte. Datenverschlüsselung ist Grundvoraussetung um Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Backups sind Grundvoraussetzung Termine halten zu können.

    2. Ich traue der Polizei keinen Cent. Zu oft sind Daten dort abhanden gekommen, wurden erlegt sind bei anderen aufgetaucht (siehe aktuell die noname-crew) oder wurden ausversehen gelöscht. Ich kann beim besten Willen nicht riskieren Angriffsfläche zu bieten und meiner Firma zu schaden.

    3. Die Hürde für Hausdurchsuchungen scheint recht gering. Angefangen von dem bereits genannten Zahlendreher bei IP-Adressen hin zur geziehlten Manipulation zB in Form von anonymen Tips oder deponieren eines Anfangsverdachts. Das wäre ohne Verschlüsselung und Backup ein Supergau für unsere Firma, für mich, meine Mitarbeiter und Auftraggeber. Das ist Grundwissen und genau deshalb wird in JEDEM unserer Verträge Datenverschlüsselung und Backuplösungen vorgeschrieben.

    4. Ja, es ist verdammt schwer mit dem PC einfach so zu arbeiten wenn jederzeit ohne die Möglichkeit der Gegenwehr die Arbeitsgeräte und darauf befindliche Daten gleichsam für immer verschwinden können durch einen wie auch immer gearteten Anfangsverdacht gegen den man sich nicht mal wehren kann.

    5. Gerade sie als jemand der das Law Blog verfolgt sollte doch schon auf einige Beiträge hier gestossen sein in dem Personen zu unrecht verhaftet wurden, Hausdurchsuchungen zu unrecht begangen wurden, Existenzen zerstört werden und hinterher nicht mal eine Entschuldigung zu erwarten ist. Mit verlaubt, Rechtssicherheit mögen wir haben aber Existenzsicherheit nicht. Drum ist jeder angehalten selbst dafür zu sorgen, daß Schaden der dadurch entstehen kann die eigene Existenz nicht bedroht. Das, mein Freund, ist Existenzsicherung und etwas nach dem wir alle von Herzen aus streben.

  65. Eihwaz meint: (20.7.2011 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @Kai: Nein, die verschlüsselten Bereiche habe ich nicht bekommen, denn "die Teile sind nicht lesbar. Wenn Sie die Daten haben wollen können Sie uns natürlich das Passwort geben (welches wir eh rauskriegen)."
    Gekostet hat mich das Nerven und viel Selbstbeherrschung. Zumindest hab ich noch keine weitere Rechnung erhalten. Weiss gar nicht mehr wieviel GB es waren, aber <1000 GB.

  66. Nerd meint: (20.7.2011 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @Lauscher
    Viele machen ja aus Angst, etwas falsch zu machen, ein riesengrosses Total-Backup incl. Betriebssystem und Anwendungsprogrammen.
    Man muss halt lernen seine Daten richtig zu organisieren. Wer nicht so die Ahnung hat, dem empfehle ich, einfach den Ordner "Eigene Dateien" regelmässig auf den Stick zu ziehen.
    Wer mit dem Begriff "Pfad" was anfange kann dem empfehle ich den Ordner "Eigene Dateien" nicht zu benutzen, sondern eine ordentliche Dateiablage z.B. auf einer dritten Partition (Laufwerk E:) anzulegen und dafür zu sorgen dass in allen Anwendungprogrammen der Standard-Speicherpfad auf dieses Laufwerk zeigt, und auch alle Datenbank-Dateien (Outlook pst-Datei o.ä.) dort anzulegen.
    Dann muss man sich keinen Kopf darüber machen wo denn jetzt überall wichtige Benutzer-Dateien rumliegen, sondern zieht einfach seine Datei-Ablage von Laufwerk E: auf den Stick und gut is.

    Ich vertraue TrueCrypt oder anderer Verschlüsselungssoftware schlicht nicht weil ich nicht weiss ob da Hintertüren drin sind. In der heutigen Welt kann man gar nicht paranoid genug sein. Ich bevorzuge wie gesagt selbstgemachte Tarn-Lösungen (ein weites Feld von Möglichkeiten dem gegenüber die Polizei ziemlich machtlos ist).

  67. Verniedlicher meint: (20.7.2011 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: "Ich würde sensible Daten lieber dadurch "verschlüsseln" dass ich den Datei-Typ verändere und zusätzlich z.B. mit einem selbstgeschriebenen Programm die Byte-Reihenfolge verändere."

    Das ist ja niedlich.

  68. Truster meint: (20.7.2011 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos: "(wenn man paranoid ist, kann man den Code auch selber kompilieren um sicher zu sein, daß die Binaries auch zu dem veröffentlichten Quellcode gehören)"

    Google mal nach "Thompson Hack".

  69. Hendrik Stiewe meint: (20.7.2011 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Das passt zur Exekutive: Not noch ausnutzen ohne Rücksicht auf Verluste.

  70. Hans meint: (20.7.2011 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Was lernt man darauf? Am besten ein NAS irgendwo in der Zwischendecke verstecken und unauffällig ans LAN anbinden (zur Not per WLAN).

  71. Martin_mb meint: (20.7.2011 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Vom zugrundeliegenden Zynismus her erinnert mich das an die Berichte über den Irak unter Saddam, da mussten die Angehörigen von Exekutierten angeblich die Patronen bezahlen, wenn sie den Leichnam haben wollten…

  72. Autolykos meint: (20.7.2011 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Truster: Wenn ich mir schon die Mühe mache, die Sourcen selber zu kompilieren, nehme ich natürlich keinen Compiler von der selben Quelle – das würde irgendwie den Sinn untergraben. Man muß schon echt paranoid sein um anzunehmen daß jeder C-Compiler auf unserem Planeten "getürkt" ist, ohne daß zumindest Gerüchte umgehen würden. Zumindest gcc/g++ und MinGW würde ich praktisch uneingeschränkt vertrauen.
    Korrekt aussehender Code mit "Sollbruchstellen" halte ich da für die gefährlichere Option – aber sowas in ein Open-Source-Projekt zu schmuggeln ohne daß jemand mißtrauisch wird und genauer hinschaut (gerade bei sicherheitskritischen Komponenten) ist sicher nicht einfach.

  73. segret meint: (20.7.2011 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon krass. Es gibt Leute, die sind auf ihre Computer angewiesen. Der Computer übernimmt ja auch immer mehr Aufgaben im Haushalt, Stichwort Haussteuerung, Home Server etc. Wenn dann auch noch die Smartphones mit eingesackt werden und viele Leute gar keinen normalen Festnetzanschluss mehr haben, bleibt man nach einer HD zurück und kann gar nichts mehr machen.
    Das ist eigentlich kein Zustand. Es sollte strengere Vorgaben dafür geben wie lange die Auswertung dauern darf. Wenn dies nicht eingehalten werden kann, müssen Images gezogen werden und die Datenträger zurückgegeben werden.

  74. matze meint: (20.7.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @klapptnicht:

    habe das mit einer dienstaufsichtsbeschwerde durch,beim polizeirevier rausgeflogen und beim sächsischen innenministerium deswegen beschwert-das was ich als antwort bekam,wäre in umgekehreter richtung als bedrohung verfolgt worden.es ging um einen angeblichen parkverstoss-die fakten sprachen komplett zu meinen gunsten.nur zu dumm das die ganze geschichte anfing mit einem polizisten aus dem polizeirevier des exmannes meiner freundin.ein schelm wer schlechtes denkt!meiner meinung nach muss es aufhören das polizisten für gesetzeswidriges verhalten staatlich gedeckt werden.selbiges revier vertickte auch auf dem schwarzmarkt beschlagnahmte produktfälschungen und heimelektronik.

  75. matze meint: (20.7.2011 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    war etwas unklar ausgedrückt.die beschlagnahmten dinge wurden von den polizisten auf dem schwarzmarkt und auch über ihre kinder vertickt

  76. Kai meint: (20.7.2011 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @segret:
    Hat nicht der BGH dazu schon ein Urteil dazu gefällt, wie wichtig heute Computer im Allgemeinen Leben sind? Stichwort Integrität persönlicher Daten oder so. Auch gab es doch schon ein Urteil um Schadensersatz wegen eines beschlagnahmten Computer. Da gab es wohl einen Tagessatz.

    Aber was interessiert sowas schon die Polizei und Staatsanwaltschaft. Schließlich geschieht es dem Verbrecher (dem eventuell sein Beweis der Unschuld gelingt) doch Recht.

    Vorsicht, Sarkusmus inside.

  77. Fad meint: (20.7.2011 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte einmal das Vergnügen und dabei eine 16GB microSD unter der Zunge. Die zweite war in der Videokamera, mit der ich die Nummer filmte.

  78. horst meint: (20.7.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Wollt Ihr den TOTALEN STAAT.

    UUPS, ihr habt ihn schon.

    Außer bei schweren Delikten, Strafandrohung nicht unter 1 Jahr / 2 Jahren muß einfach sorgsam mit der HD und der Beschlagnahme umgegangen werden.

  79. Nerd meint: (20.7.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @Verniedlicher

    Aus Sicht eines Informatikers, der Verschlüsselungs-Software programmiert, mag das durchaus niedlich aussehen. Ist halt aber tausendmal unauffälliger als die Truecrypt-Keule.
    Und effektiv kann ich es auch machen mit entsprechend komplexer Byte-Vermischung.

  80. lbo meint: (20.7.2011 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @dentix07: So ganz sicher bin ich mir da nie gewesen.
    Unser Prokurist hat mir mal erklärt, einer unserer Kunden seine Kunden wiederum betrogen haben soll. Und wir als ursprünglicher Lieferant dafür zur Kasse gebeten werden sollten.
    So einer Art Mix aus Betrugsdezernat und Steuerfahndung.
    Hatte das OLG damals auch bemängelt.

    @maSu: Keine Ahnung.

  81. Truster meint: (20.7.2011 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos: "Zumindest gcc/g++ und MinGW würde ich praktisch uneingeschränkt vertrauen."

    Ich habe nicht den Eindruck, als hättest Du Thompson verstanden: Ich würde so einen Hack natürlich nicht im "Truster-cc" einbauen, sondern in GCC (und Eclipse usw.). Da nützt es auch nichts, einfach mal den Compiler anderswo zu besorgen (wenn nicht bereits gebackdoort (auch ohne Wissen des Anbieters) kann im im Transit ersetzt werden) oder die Quellen des GCC zu besorgen und selbst zu kompilieren. Nur völliges bootstrapping inklusive BIOS, alles in Maschinenecode (wer traut schon einem Assembler) hilft.

  82. Verniedlicher meint: (20.7.2011 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: "Und effektiv kann ich es auch machen mit entsprechend komplexer Byte-Vermischung."

    Ne, kannst Du nicht. Da wird 1. einfach mal für alle Dateien überprüft, ob sie einem bekannten Typ entsprechen und 2. für alle nagtiven Fälle solange sortiert, bis ein bekannter Typ rausfällt.

    So, jetzt bist Du wieder dran und erzählst mir, wie Du das umgehst, usw., nach drei Iterationen kommen wir dann bei Verschlüsselung an.

  83. hiro meint: (20.7.2011 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @Lauscher:

    Selbstverständlich sollte jeder zwei Backups haben, dem seine Daten irgendwie wichtig sind. Eines vor Ort, falls man mal was löscht oder eine Platte über den Jordan geht, und eins außer Haus, falls die Bude abfackelt oder die Staatsmacht zu Besuch kommt oder ähnliches.

    So einen Experten wie Sie habe ich auch im Bekanntenkreis. An dem hat Ontrack vor kurzem 450 Euro verdient, und da war nur die Steuerungsplatine der Platte hin.

    @Nerd:

    Gesamtsicherung ist sinnvoll für Desaster Recovery. Es reicht ja schon ein kaputtes Update irgendeiner Software. Bis ich rausgefunden habe, welches Update es war, das mir Bluetooth zerschossen hat, habe ich mein letztes Image schon zweimal gebraucht. Danke, Antivir. Oder auch die Vista-Updateschleife.

    Zu Truecrypt: Bisher ist mir kein Fall bekannt, in dem eine entsprechend verschlüsselte Platte wieder hätte ausgelesen werden können. Insbesondere bei Notebooks ist Verschlüsselung Pflicht.

    Aber auch bei Desktops: Stellen Sie sich vor, Ihre Festplatte ist kaputt und sie schicken Sie zwecks Austausch zum Hersteller. Möchten Sie wirklich darauf vertrauen, daß der nächste, der Ihre "refurbished"-Platte bekommt, nicht an Ihre Daten kommt? Eine kaputte Platte können Sie u.U. nicht mal löschen vor Versand.

  84. Chris meint: (20.7.2011 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: Also das alles ist ziemlicher Blödsinn.
    1. reicht es eben nicht die Bytes zu verschieben, da gute Forensikprogramme diesen Trick schon lange beherrschen und ziemlich schnell etwas finden

    2. kann eine mit TrueCrypt erzeugt Datei jeden Namen und jeden Typ haben und sieht aus wie eine DLL oder andere Datei

    3. ist bei einem HEX-Vergleich auf den ersten Blick kein Unterschied zwischen eine TC-Datei und Ihrer Variante zu erkennen

    4. irgendwer der SuperDuperSpezialisten sowieso davon ausgeht, dass eine Datei verschlüsselt ist. Dann sollte sie es aber auch wirklich sein, sonst ist das gar nicht gut

    5. TC nach wie vor selbst kompiliert werden kann, wer da sehr paranoid sein sollte

    Ich könnte noch ein wenig mehr aufzählen, nur fehlt mir einfach die Lust dazu. Aber ich würde zu gerne Ihr Gesicht sehen, wenn ich Ihre ach so gut getarnte Datei in kurzer Zeit geöffnet bekomme. Nee, da bleibe ich doch lieber bei AES mit einer ausreichend langen Passphrase.

  85. Autolykos meint: (20.7.2011 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @Truster: Die einzige Art, auf die der gcc (nur mal als Beispiel) kompromittiert sein könnte, ohne daß man es merkt, wäre, wenn bereits der Compiler mit dem die Ur-Version erzeugt wurde den Hack enthält. Ansonsten kann man jeden Schritt in der Entwicklung selbst nachvollziehen und die Ergebnisse überprüfen (und ich nehme an, daß das auch Leute machen). Wenn irgendjemand präparierte Binaries reinmogeln will, und der Rest der Entwickler beim kompilieren ein anderes Ergebnis bekommt, ist der Übeltäter schnell gefunden.
    Außerdem kann der Hack, wenn er einmal eingeschleust wurde, nicht mehr angepasst werden – und gcc ist älter als die meisten aktuellen Verschlüsselungsalgorithmen, kann also in seiner Urversion gar keine Backdoor für selbige enthalten haben (von verschiedenen Implementierungen mal ganz zu schweigen) – außer er wurde von einem Hellseher programmiert.

  86. Tobias W. meint: (20.7.2011 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Heutzutage muss man kein Experte sein, um Backups zu machen und seine Daten zu verschlüsseln. Ich habe meine Daten auf der Festplatte, ein verschlüsseltes inkrementelles Backup (heißt: nur geänderte Daten werden neu synchronisiert) auf der externen Festplatte daneben und meine wichtigeren Daten verschlüsselt in der Cloud.

    Für den Privatnutzer ist eine vernünftige Backup-Lösung anzuraten, für Unternehmen in der Regel Pflicht. Das gilt auch für Kleinstunternehmen.

  87. Autolykos meint: (20.7.2011 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    @Tobias W.: Ich nehme an, daß du das nicht gemacht hast, aber inkrementelle Backups *in* eine Cloud zu machen, macht die Verschlüsselung angreifbar. Man kann sie zwar nicht damit knacken, aber es erlaubt Rückschlüsse auf die Struktur und Art der enthaltenen Daten – manchmal auch schon gefährlich, wenn z.B. die Datei bereits bekannt ist und man nur nachweisen will, daß sie hochgeladen wurde.

  88. ich meint: (20.7.2011 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Warum bitte spiegeln die nicht einfach die Festplatte und andere Speichergeräte und ziehen dann wieder ab? Und wenn die das nicht mobil machen können oder wollen, dann nehmen sie halt die Hardware mit und lassen sie einen Tag wieder zur Abholung bereit liegen.

    Die Bitkopie können die dann ja nach aller Herzenslust auswerten. Es liegt kein Unterschied zur Orginal-Festplatte vor.

  89. Olli meint: (21.7.2011 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    @Nerd:

    Nö ich jammer nicht aber wenn du sagst geschieht denen Recht weil kannst ja auch erzählen wie die Leute das alles bezahlen sollen.

    Abgesehen davon reichen für mich keine 2 USB-Sticks und eine kleine Festplatte. Alleine meine Programmsammlung inkl. Lizenzen liegt schon bei 40 Gigabyte.

  90. Bernd meint: (21.7.2011 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    Den ganzen Alufolienhut-Tägern, die TrueCrypt für "hintertürbehaftet" halten sei gesagt: Geheimdienste würden ihre Hintertüren nicht für Eierdiebe öffentlich machen. Und öffentlich wären sie, wenn Du für etwas verurteilt wurdest, was man Dir mit dem Beweis aus deinem verschlüsselten Rechner nachweisen konnte. Ich wäre fast stolz darauf, wenn "meine Verurteilung" der Stein des Anstosses war ein Verschlüsselungsprogramm wie Truecrypt, was millionenfach eingesetzt wird, zu Fall zu bringen.

    Darum: TrueCrypt ist, wenn Du es nach TrueCrypt-Anleitung nutzt, sicher.

    Anstatt also krude Verschwörungstheorien wiederzukeuen macht ein Backup. Jetzt.

  91. Lauscher meint: (21.7.2011 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @Sonstwer und @Nerd: OK, danke für die ausführlichen Antworten. Vor allem das 3-Gen-Backupkonzept ist mir jetzt nochmal klarer geworden. Für mich stellen sich noch zwei Fragen.
    1. Was mache ich mit größeren, möglichst noch gut sortierten und getaggten, Musiksammlungen? Eigene CDs in flac gerippt und getaggt, also zwar nicht unersetzbar, aber es steckt ne menge Arbeit drin.
    2. Wie organisiere ich die Lagerung außerhalb, wenn ich das Backup nicht auch noch verlieren will? Nach einem solchen Beweis gesteigerten Interesses an mir gehe ich ja erstmal davon aus, dass die Beamten scharf darauf sind zu erfahren, wohin ich als nächstes gehe. Wenn ich dann dort mit einer weiteren Platte auftauche …

    @hiro: Kann ich mir vorstellen, so Leute wie mich gibt's auch leider öfter. Theorie schon irgendwie halbwegs klar, aber Umsetzung bisher zu aufwändig. Im Zweifel sind dann 450 Eur Lehrgeld. Aber deshalb frag ich ja nach und will demnächst auch ernsthaft an die Umsetzung gehen.

  92. Torsten meint: (21.7.2011 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @Tobias W.: mit welcher Software schaffst du es, inkrementelle UND verschlüsselte Backups zu machen? Würde mich über gute Empfehlungen freuen.

  93. Tobias W. meint: (21.7.2011 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Eine moderne kleine Festplatte speichert ein Vielfaches von 40 GB. Mit dem Zehnfachen etwa bist du noch immer bei deutlich unter 50 Euro, Backup-Software gibt's gratis. Damit hast du schonmal das kontinuierliche inkrementelle Backup deiner aktuellen Daten.

    Es spricht Nichts dagegen, deine Daten wöchentlich verschlüsselt auf eine ähnliche Platte zu ziehen und außerhalb zu lagern. Damit fährst du vergleichsweise sehr sicher. Das ist noch nicht die Optimallösung, aber gegen Festplattencrashs und Hausbrände sind deine Daten mit Minimalaufwand mindestens gut abgesichert. Auf der Grundlage kannst du optimieren.

    Ich vertraue für einige wichtige Daten Wuala, einem Dienst ähnlich Dropbox, bei dem der Datensatz vor Übertragung an den Server verschlüsselt wird. (@Autolykos: Schuldig im Sinne der Anklage.) Hintertürchen kann ich da natürlich nicht ausschließen.

  94. Tobias W. meint: (21.7.2011 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    @Torsten: Ich nutze ein Programm, das nicht quelloffen ist; nur zur Warnung, die Risikoeinschätzung bleibt dir überlassen. Es handelt sich dabei um CrashPlan. Das Programm kann kostenlos genutzt werden, um Backups auf eine externe Festplatte oder über das Internet auf eine Festplatte bei einem Dritten zu machen, und kostenpflichtig, um auf CrashPlan-Server zu sichern.

  95. Stuff meint: (21.7.2011 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @Nerd: Diese Prüfung, ob byte/bitswap oder xor oder dergleichen Trivales vorgenommen wurde, macht jedes Forensic-Programm automatisch…

    Bei Firmen empfiehlt sich ohnehin ein virtuelles Netzwerk, dass bei Entfernen eines Teiles der Hardware weiterarbeitet, ein Laptop um ~500 genügt dann, um weiterarbeiten zu können. Wenn auf den beschlagnahmten Maschinen überhaupt Festplatten existieren bzw. da überhaupt was drauf ist. Auch leere Platten lassen sich verschlüsseln…
    Ok, die sichtbare Hardware ist weg…
    Am dann für die Ermittler notwendigen Wiederaufrichten des VPN o.Ä. scheitern die schon bei der Zuordnung der Kabel zu den Buchsen im Router/Switch (!), denn wenn die falsche Maschine an der falschen Buchse eingestöpselt ist, geht gar nichts. ;-)

    Allerdings: EDV ist nichts Triviales, die Vorstellungen, mittels Mausklicks etc. sowas einzurichten, treibt bei Ausfall – egal aus welchem Grund – in die Insolvenz, was im Falle von Schadenersatzforderungen die gegnerische Partei und der Richter womöglich auch dem Betreiber so einer Anlage vorhalten wird – erst recht dann, wenn ermittelnde Behörden der Grund für den Ausfall sind. ;-))

  96. Jörg meint: (21.7.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:

    Du musst doch nur das Backup z.B. auf einen verschlüsselten Stick machen????

  97. Bernd meint: (21.7.2011 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Kann man es nicht eigentlich so regeln, das die Behörden zwar die HDD's behalten, aber die restliche Hardware wieder rausgeben?

  98. Jan meint: (22.7.2011 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Experten aus der Kriminaltechnik… Also hier in Osnabrück sucht die Polizeiinspektion regelmäßig Mitarbeiter für die Auswertung sichergestellter Geräte ohne einschlägige Vorbildung unter den "Kunden" des Jobcenters…

  99. Bernd meint: (22.7.2011 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    @Bernd: die Polizei behält die gesamte Hardware, da diese ja in ihrer Gänze "Tatwerkezeug" sein könnte.

  100. Berliner meint: (28.8.2011 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin auch von einer Beschlagnahme meines Rechners betroffen ( Berlin ) wegen eines Vergehens.
    Und wie ich hier und auch bei einer kleinen Anfrage der Grünen lesen konnte sind Wartezeiten bis zur Auswertung von 3-4 Jahren gar nicht so unüblich.
    Inzwischen dürfte das eher noch länger dauern, wenns nicht eilig ist.

    Es kann doch nicht rechtsstaatlich sein, das ich nun möglicherweise fast ein halbes Jahrzehnt auf einen eventuellen Prozess warten muss, bei dem eh maximal mit einer Geldstrafe zu rechnen ist.

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