Sie wollen nur dein Bestes
Um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen, ist manchem Gericht kein Argument zu blöd. Das mit Abstand dösigste ist: Die Durchsuchung beim Beschuldigten wurde auch angeordnet, um möglicherweise entlastende Beweise zu finden. Seltsamerweise greifen Gerichte immer mal wieder zu diesem juristischen Taschenspielertrick.
Denn um nichts anderes handelt es sich. Das Grundrecht des Beschuldigten verletzen, in seiner Privatsphäre rumtrampeln – und das alles (auch) zu seinem vermeintlichen Wohl. Wer schon mal eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, die als solche ja schon eine private oder berufliche Existenz gefährden kann, wird den Zynismus in dieser Begründungskette noch am eigenen Leibe spüren.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt erneut klargestellt, dass die Grundrechte eines Betroffenen nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen, um ihm vordergründig zu helfen. Ein Landgericht hatte die Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt damit verteidigt, man habe ja auch entlastendes Material finden wollen.
Die Verfassungsrichter erteilen dem “fürsorglichen Staat” die nötige Absage in einem Satz:
Das Auffinden etwaigen entlastenden Materials kann den Grundrechtseingriff – entgegen der Auffassung des Landgerichts – nicht rechtfertigen, weil es dem Beschwerdeführer ohne weiteres möglich gewesen wäre, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbständig vorzulegen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Mai 2011, Aktenzeichen 2 BvR 1011/10
Ja, aber woher soll der Beschuldigte denn wissen, was ihn entlastet? Er ist doch bei Weitem nicht so geschult darin wie die gute alte Polizei…
hehe ich bin auch fest davon überzeugt sie hatten es nur gut gemeint :) Vielleicht hätte sie nebenbei auch noch etwas aufgeräumt oder mal re runde gesaugt…
Also können sie immer kommen, denn der Anfangsverdacht kann immer gegeben sein, wenn man z.b. einen Internetanschluss besitz.
Wieso muss ich an Beugehaft, Neusprech und "Wollt ihr den totalen Krieg" und Heiner Geißler und all das denken?
@Moralapostel:
Gesaugt? Ja, teure Spielzeuge oder PCs zum Beispiel, die ja auch gern mal Füße kriegen in der Asservatenkammer, oder einfach nur bis zur Unbrauchbarkeit altern. Bestrafung auf dem ganz kurzen Rechtsweg sozusagen, die ja zweifellos auch gerechtfertigt war, ansonsten hätte es doch kein Durchsuchung gegeben!
Dieser Klarstellung des BVerfG bedurfte es imho nicht. Der Richterschaft eines Landgerichts ist es durchaus zuzutrauen, um das Fehlgehen der eigenen, vorgeschobenen Argumentation jederzeit zu wissen. Dies um so mehr, als der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des von der Durchsuchungsmaßnahme Betroffenen regelmäßig ganz erheblich ist.
Man sollte meinen, daß ein Bundesverfassungsgericht wichtiger Sachen zu entscheiden hat, als einem "normalen" Gericht die Grundsätze zu erklären…
Mal so als Nichtjurist gesprochen: haben die noch alle Latten am Zaun bei diesem speziellen Landgericht? ;-)
Manchmal tun einem die Juristem beim Verfassungsgericht regelrecht leid. Mit was für einem Blödsinn die sich beschäftigen müssen, und es gibt ja wahrlich genug zu tun.
Viele Grüsse,
VB.
"Manchmal tun einem die Juristem beim Verfassungsgericht regelrecht leid."
Die Juristen, die ein imo fragwürdiges Urteil im Inzest-Fall geliefert haben (bitte die abweichende Meinung von Hassemer lesen)?
Die Juristen, die die VDS als durchaus akzeptabel ansehen, nur nicht so wie sie umgesetzt wurde?
Und hat das endlich mal Konzequenzen für solche Richter? Die sollten mal die gesamten Kosten (Entschädigung, Einsatz der Polizei, usw.) aus eigener Tasche zahlen. Dann würde sich dieser Zustand vielleicht mal ändern !
Schade, daß es nicht mehr Messis gibt.
Irgendwie glaube ich, daß nach einigen Hausdurchsuchungen in deren Wohnungen die Zahl der Anträge auf HD massiv zurückginge. ;-)
Das problem ist das richter in DE so derart unabhängig sind das sie den grössten unsinn, die schlimmsten gesetzesverstösse begehen können, solange sie es im namen des volkes machen passietr ihnen nichts. schlimmstenfalls wird ein urteil eine etage höher aufgehoben. Aber egal wie kriminell ein richter handelt es passiert ihm nichts.
Das ist ähnlich wie polizisten auf demos, die laufen zB regelmässig vermummt rum obwohl das ausdrücklich verboten ist.
mfg
yb
Musste trotz meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt feststellen, dass ich den Tatbestand der Gebührenüberhebung noch gar nicht kannte. Dann habe ich hoffentlich aber auch keine Gebühren überhoben.
Welche Sanktionen greifen jetzt eigentlich (keine)? Wie wird eine unrechtmäßige HD entschädigt (gar nicht)?
entschädigung? es gibt vermutlich nichtmal schadenersatz für den zeitaufwand, da man bei der HD nicht anwesend sein muss. und sollte doch etwas belastendes gefunden werden, findet sich sicher eine möglichkeit, ein beweisverwertungsverbot zu umgehen.
Die U-Haft hätte auch dazu beitragen können, den Verdächtigen vor einem schweren Verkehrsunfall zu bewahren.
Dummheit und Ignoranz…
Es steht hier gut beschrieben:
http://www.neobooks.com/werk/7841-clone-designer.html
Also, hier in den USA sind wir diese Begründungsfigur gewöhnt. Fast alles, was hier verboten ist, ist "zu Ihrer eigenen Sicherheit" verboten.
http://www.youtube.com/watch?v=fLp0kCU3r8g
hd's scheinen so häufig zu sein das anstatt jeden fall zu prüfen einfach durchgewunken wird – den stapel auf dem schreibtisch wegzubekommen scheint wichtiger zu sein als die grundrechte zu schützen.
http://simplest-image-hosting.net/jpg-0-hausdurchsuchung
meine letzte durchsuchung. wer des az. nicht recherchieren mag: es wurde ein zettel auf der straße gefunden, sinngemäß "hilfe ich werde hier gegen meinen willen festgehalten".
folge waren ~100 hausdurchsuchungen.
@17
Wirkt erstmal sehr schräg, dürfte für die Betroffenen aber trotz allem nicht soo dramatisch gewesen sein – ich hoffe jedenfalls einfach mal, dass die möglicherweise existente und festgehaltene Person nicht in jeder Schublade, hinter jedem Buch und sonstwo gesucht wurde ;)
@user124:
Mal eine blöde Frage….in dem HD-Befehl steht etwas von "nämlich zur Auffindung einer unbekannten Person führen wird" hieße das u.U. das die Durchsuchung eingeschränkt zu erfolgen hat, weil diese Person sich in Schubladen, im Computer oder zwischen Notizen nicht aufhalten kann?
Oder ist ein HD-Befehl generell als Freibrief zum Schnüffeln zu verstehen, wenn ja wie verträgt sich das mit dem besonders oder gar absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, der z.B. tangiert wird, wenn die Damen und Herren in der Schublade mit meinem Sexspielzeug schnüffeln?
bombjack
Ich finde das sehr nett von der Polizei, dass sie dem Anwalt helfen wollten entlastendes Material zu finden. Sowas muss doch unterstützt werden und hier nicht als böse abgestempelt werden.
Also wirklich!
Wie lange der Anwalt wohl gebraucht hätte, wenn ihm die Polizei nicht geholfen hätte. Der würde heute noch suchen.
Wie weit ist dieser Staat – dieses (Un)Rechtssystem – (ge)verkommen.
Es ist schon erbärmlich, wenn das Bundesverfassungsgericht einem Richter am Landgericht die Grundlagen eines Rechtsstaates erklären muss.
@bombjack: die durchsuchung war beschränkt auf das "in alle räume schauen", zu mehr hatten die geschätzt 30 freunde und helfer
1. keine zeit,
2. keine lust (?),
3. kein recht (egal, oder?)
was allerdings passiert wäre wenn ich auf meinem küchentisch (der zum ausfüllen des protokolls gebraucht wurde – "wie heißen sie?" … soviel zur "anlage 2") krümelartige substanzen liegen gehabt hätte weiß ich nicht.
ich frag mich nur wo der "hinreichende tatverdacht" gegen *mich* herkommt und was ICH eigentlich WANN WO gemacht haben soll um MEIN grundrecht auf unverletzlichkeit der wohnung zu brechen. das gleiche gilt natürlich auch für alle anderen haushalte die durchsucht wurden.
Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.
Wie sehen die Konsequewnzen für Richter aus, die sich mehrfach der vorsätztlichen Rechtsbeugung schuldig gemacht haben?
@Phelan:
Nichts. Man versetzt ja lieber ne Richterin die, die Ehegesetze befolgt hat dann aber das böse Wort Koran in den Mund genommen hat.
@Phelan:
Beförderung, wenn jemand geschnappt wurde.
Ansonsten nichts, es wurde kein Recht gebeugt, nur Details übersehen.
Die Fürsorge von Staatsanwälten und Gerichten, wenn es darum geht, Verdächtige zu entlasten, ist eine Variante der Fürsorge der Inquisition, deren Hilfe darin bestand, durch Verbrennen die Seele von Schuld zu befreien und für das Leben im Jenseits "fit" zu machen. Man will halt immer nur das Beste für andere…
@user124:
Es bedurfte keines Anfangsverdacht, da die Durchsuchung nicht bei einem Beschuldigten erfolgte.
§ 20 Abs. 1 Nr. 3 POG Rheinlad Pfalz
Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
1. [...]
2. [...]
3. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.
Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.
Daneben wurde die Durchsuchung auf § 103 StPO gestützt (regelt ebenfalls Durchsuchung bei einem Dritten)
Das waren die Ermächtigungsgrundlagen auf die sich die Durchsuchung bezog.
Ob die Voraussetzungen wirklich vorlagen kann man natürlich ohne näheren Sachverhalt nicht beurteilen. Ein Anfangsverdacht ist jedenfalls keine tatbestandliche Voraussetzung gewesen.
Das erinnert irgendwie an totalitäre Systeme, die ja nur ihre Bürger schützen wollen und deswegen für das und nach dem "gesundem Volksempfinden" handeln.
Was ist das Gegenteil von gut gemacht?
Gut gemeint.
Folge einer rechtswidrigen Durchsuchung?
Beweisverwertungsverbot (also wenn nicht nur ent- sondern auch belastendes Material gefunden wurde)? vermutlich nicht
also, wen kümmert es, ob so eine Durchsuchung rechtmäßig angeordnet wurde?
@Alfred: akzeptiert.
das ist ein scheißgesetz.
was sind grundrechte denn wert wenn man nur einen schmierzettel in einer straße fallen lassen muss um sie ausser kraft zu setzen?
@user124:
Soviel wie eine Klopapier-Rolle mit Grundgesetz-Aufdruck…..was man im Bundestag, BKA, diversen LKAs und Gerichten verteilen sollte, dann können sich die Damen und Herren wenigstens den Arsch mit dem GG abwischen……
bombjack
@Drachenreiter: Vetter hat doch hier schon mal mitgeteilt, dass Richter bei solchen Beschlüssen (nicht Urteilen) mit ihrem Privatvermögen haften!
@user124: Mein Herz sagt mir, diese 100 Durchsuchungen waren richtig. Wie oft habe ich mich schon geärgert, daß Menschen zu schaden kamen, weil andere nicht genau genug hingesehen haben. Meine eigene Oma hätte vielleicht länger leben können, wenn ich ihren Schlaganfall ernster genommen hätte. Mann stelle sich also mal vor, da wäre wirklich eine Person entführt worden und hat es geschafft, diesen Zettel runterzuwerfen. Genau für solche Szenarien, daß es um Leib und Leben geht, sind doch die Eingriffe in Grundrechte gedacht.
OT: Ein Norwegischer 80-jähriger " Friedensforscher" fordert: Breivik lebte und arbeitete in Norwegen, aber seine Seele breitete er im Internet aus. Da müssen wir ansetzen. Wir brauchen stärkere Internetkontrollen.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,777942,00.html
Landgericht Hof? Ist das nicht dort, wo man sich bei der Staatsanwaltschaft noch immer unsicher ist, ob ein öffentliches Interesse daran bestehen könnte, gegen adelige fast-Kanzlerkandidaten zu ermitteln?
Also eigentlich müsste man doch bei allen 80 Millionen Bundesbürgern eine Hausdurchsuchung machen.
Irgendwas wird sich schon finden. ;-)
Und die zwei, drei, bei denen sich wider erwarten partou gar nichts illegales finden lässt bekommen als Anerkennung vom Bundespräsidenten die große Saubermann-Medallie am Bande verliehen. ;-)
(Und Polizei und Justiz sind für die nächsten 100 Jahre ausgelastet…)
@LaPaloma:
Wenn man es denn täte, müßte man sich ja auch mit der angekündigten Absetzung ins Ausland beschäftigen …
Wobei ich mich frage, warum immer von einer "nicht-gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung" gesprochen wird – hat er das Werk nicht in Buchform verkauft, also Einnahmen zu erzielen versucht?
@Fisch:
Dafür muss man doch nicht mal Geld erzielen. Pack ne Mp3 in ne Tauschbörse und warte einige Monate. Schon hast ne Abmahnung im Briefkasten.
@Spinnzessin:
Yessss, ymmd. Ich lagere also demnächst meine heiße Ware bei einem Messi. Der freut sich über zusätzlichen Müll und die Buzwei hat Zeit zum suchen…..
"… weil es dem Beschwerdeführer ohne weiteres möglich gewesen wäre, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbständig vorzulegen."
Tut er aber nicht, weil er auf Herrn V u.a. seines Schlages hört und nicht mit den Strafverfolgungsbehörden redet. *kopschüttel*
@Zwerg:
[ ] Rat von Udo Vetter verstanden.
Man sagt der _Polizei_ nichts ohne es sich gut zu überlegen/nach Beratung. Udo meint die unüberlegten Aussagen in Verhörsituationen.
Darf das gefundene entlastende Material denn jetzt nach dem BVerfG-Spruch noch für den Betroffenen verwendet werden, oder gibt es da ein Beweisverwertungsverbot? :)
@45:
Seit wann gibt es in D denn ein Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrigen Durchsuchungen?
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
mal wieder Bayern, komisch, dass solche offensichtlichen Verfassungsbrüche gehäuft in diesem Bundesland festzustellen sind.
Welcher Vorwurf sollte denn nun eigentlich tatsächlich entkräftet werden (entlastende Beweise)?
@36 Babywhale:
Eben nicht. Es gibt absolute Grenzen. Der Zweck heiligt NICHT die Mittel in jedem Falle.
War die Aktion mit den Durchsuchungen denn erfolgreich?
@43 Zwerg:
Oh, darf man denn nicht mehr selbst aussuchen, wie, wann und womit man sich selbst entlastet. Und hey, sie glauben doch nicht im Ernst daran, dass die nach entlastendem Material suchen wollten. Das interessiert die nicht. Staatsanwälten klagen doch auch gerne an, egal, wie die Beweislage ist.
Werden Sie mal "Kunde" bei einer Hausdurchsuchung, dann reden Sie anders darüber! Versprochen!
Hört sich an wie wenn das Frauschen eines Bissigen, Maulkorblosen Kampfhundes bei dessen Annäherung sagt "Er will nur Spielen…"
ja ne ist klar..
mfg
Ralf
@Zwerg : Kann derjenige doch in jedweder Verhandlung.
Die Frage ist doch,was ist,wenn der nächste Durchsuchungsbeschluß mit der gleichen Begründung durchgesetzt wird.
Ich denke nicht,daß hier ein Verwertungsverbot greifen würde und somit kann man sich das Urteil getrost aufs "Stille Örtchen" hängen…
@Fragi:
Sind da nicht die Richter frei ob sie die Beweismittel zulassen?
Ehrlich ich weiß es nicht deswegen frage ich.
Bis die netten Herren Richter mal an den falschen geraten und selber Besuch bekommen.
@11: "Das problem ist das richter in DE so derart unabhängig sind das sie den grössten unsinn, die schlimmsten gesetzesverstösse begehen können, solange sie es im namen des volkes machen passietr ihnen nichts. schlimmstenfalls wird ein urteil eine etage höher aufgehoben. Aber egal wie kriminell ein richter handelt es passiert ihm nichts."
Nein, das Problem sind subalterne Staatsdiener, die die rechtswidriegen Entscheidungen umsetzen, obwohl sie es nicht dürfen.
Kadavergehorsam scheint eine deutsche Tugend zu sein…
Wie verhält es sich wenn bei einer HD das Firmen-Notebook in der Wohnung ist, weil der Durchsuchte von zu Hause arbeitet . Darf es mitgenommen werden/ wie verhalten.